Dokumentationen Bundeswirtschaftsministerium khd
Stand:  27.7.2005   (12. Ed.)  –  File: Dokus/BM_Wirtschaft.html




Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Texte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das seit dem 1. Januar 1998 auch für die Telekommunikation zuständig ist, sowie in diesem Zusammenhang relevante andere Texte dokumentiert und manches auch mit [Ed:...] kommentiert:

  • 20.07.2005:  Bundeswirtschaftsministerium startet Breitband-Portal.
  • 19.04.2000:  Eckpunkte für die kurz- und mittelfristige Telekommunikationspolitik.
  • 00.04.2000:  Monopolkommission zum Stand des Telekommunikations-Wettbewerb.



    Aus dem Sondergutachten 29 der Monopolkommission

    [ Ed: Der folgende Text der Monopolkommission wurde am 21. April 2000 auf dem Web-Server des Bundeswirtschaftsministeriums in dem "Eckpunktepapier" vorgefunden. Die Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]


    Wettbewerb auf Telekommunikations- und Postmärkten

    Zusammenfassung und Empfehlungen der Monopolkommission

    70. Knapp zwei Jahre nach der vollständigen Liberalisierung der Telekommunikation in Deutschland herrscht auf den Märkten für Sprachtelefondienste im Festnetz noch kein funktionsfähiger Wettbewerb. Nach Auffassung der Monopolkommission betrifft dies sowohl die Märkte für Ortsgespräche und Teilnehmeranschlüsse als auch für Fern- und Auslandsgespräche. Die Verhaltensspielräume des ehemaligen Monopolanbieters Deutsche Telekom AG werden bislang nicht hinreichend durch einen strukturell abgesicherten Wettbewerb kontrolliert.

    71. Auf den Märkten für Ortsgespräche und Teilnehmeranschlüsse ist die Wettbewerbsintensität bisher gering. Gestützt auf ein nahezu unangefochtenes Infrastrukturmonopol im Ortsnetz verfügt die Deutsche Telekom AG sowohl bei den Ortsgesprächen als auch bei den Teilnehmeranschlüssen weiterhin über eine überragende Marktstellung. Alternative Angebote der neuen Carrier bleiben bisher auf Ballungsräume begrenzt und richten sich dort vornehmlich an Geschäftskunden. Privatkunden sind weiterhin überwiegend vom Wettbewerb ausgeschlossen.

    72. Für den schwach entwickelten Wettbewerb im Ortsnetz gibt es nach Auffassung der Monopolkommission im wesentlichen drei Ursachen. Erstens die Marktzutrittskosten. Sie sind im Ortsnetz wegen notwendiger Investitionen in Netzanbindungen und der kosten- und zeitintensiven Kundenakquirierung deutlich höher als im Ferngesprächsmarkt. Zudem ist die Deutsche Telekom AG als dominierender Teilnehmernetzbetreiber in der Lage, die Kosten des Marktzutritts für neue Anbieter zu beeinflussen. Dies vor allem, weil sie die Modalitäten der Umschaltung eines Anschlusses bestimmt. Der Anreiz, solche Behinderungspotentiale zu nutzen, ist groß. Schon ihre Existenz wirkt auf potentielle neue Anbieter abschreckend.

    Zweitens beschränkt der Preis für den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung den Wettbewerb. Er liegt gemäß Beschluß der Regulierungsbehörde höher als das Entgelt, das Endkunden der Telekom für den Teilnehmeranschluß zahlen. Damit werden Marktzutritte neuer Anbieter zwar nicht verhindert, in der Tendenz jedoch erschwert.

    Drittens stehen derzeit im Festnetz keine Alternativen zum herkömmlichen Telekommunikationsnetz für das Angebot von Sprachtelefondiensten zur Verfügung. Alternative Anschlußtechnologien, wie die Funkanbindung von Teilnehmeranschlüssen [WLL], die Nutzung der Stromnetze oder des existierenden Fernsehkabelnetzes als Endkundenzugang, werden im Ortsnetz nur mittel- und langfristig zu einer Intensivierung des Wettbewerbs beitragen. Kurzfristig sind auch die potentiellen Wettbewerbswirkungen gering, solange die technischen und ökonomischen Perspektiven dieser Technologien unsicher sind.

    73. Auf den Märkten für Fern- und Auslandsgespräche herrscht nach Auffassung der Monopolkommission bislang kein von sich aus funktionsfähiger Wettbewerb. Zwar ist die Wettbewerbsintensität hier deutlich höher als im Ortsnetz, dies allerdings vor allem als Folge der Regulierung. Die grundlegenden Weichenstellungen des Telekommunikationsgesetzes, namentlich die Regelungen zur Verbindungsnetzbetreiberauswahl und zur Zusammenschaltung sowie die frühzeitige Entscheidung des Regulierers über die Zusammenschaltungsentgelte haben maßgeblichen Einfluß auf die Marktentwicklung. Der erreichte Wettbewerb ist nicht strukturell gesichert. Seine Intensität hängt vom Fortbestand der Regulierung ab.

    Die Deutsche Telekom AG verfügt trotz ihrer Marktanteilsverluste in der Anfangsphase des Wettbewerbs weiterhin über marktbeherrschende Stellungen auf den Märkten für Fern- und Auslandsgespräche. Neben den immer noch hohen Marktanteilen sprechen dafür auch andere Kriterien wie die Finanzkraft oder der bevorzugte Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten. Verstärkend wirkt die allumfassende Präsenz und die dominierende Position, die die Telekom auf sämtlichen Vorleistungs- und Endkundenmärkten der Festnetztelefonie innehat. Ihre Marktanteilsverluste bei Fern- und Auslandsgesprächen sind vor allem im ersten Wettbewerbsjahr entstanden. Sie wären stärker zu begrenzen gewesen, hätte die Telekom frühzeitiger auf den Preiswettbewerb reagiert.

    Seit sie ihrerseits die Ferngesprächstarife gesenkt hat, kontrolliert sie das Marktgeschehen auch deshalb, weil der Spielraum für weiteren Wettbewerb enger wird, je weiter sich Endkundenpreise und Zusammenschaltungsentgelte annähern. Damit entfällt der Wettbewerbsvorteil von Call-by-Call-Anbietern. Sie müssen mit der Möglichkeit rechnen, daß "ihre" Kunden zu der Telekom zurückkehren. Diese verfügt wegen der Ausübung der Inkassofunktion weiterhin über den Kundenkontakt und über detaillierte Marktinformationen, die sie im Wettbewerb zu ihrem Vorteil nutzen kann.

    Im übrigen geht nachhaltiger Wettbewerbsdruck auf die Deutsche Telekom AG nur von wenigen Unternehmen aus. Das sind insbesondere diejenigen, welche sich für den Aufbau einer möglichst flächendeckenden alternativen Infrastruktur entschieden haben und denen es gelungen ist, Geschäfts- und feste Privatkunden zu gewinnen. Anbieter ohne eigene Netze, ohne nennenswerte Kundenbindungen und mit einer lediglich eingeschränkten Produktpalette geraten bei fortschreitender Marktentwicklung zunehmend unter Druck. Gelingt es ihnen nicht, Übertragungswege zu erwerben und zum Ausgleich der sinkenden Margen Größenwachstum zu realisieren, werden sie sehr schnell zum Marktaustritt gezwungen sein. Welche wettbewerblichen Auswirkungen der sich anbahnende Konsolidierungsprozeß auf den Telekommunikationsmärkten haben wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

    74. Der Gesetzgeber hat die sektorspezifische Regulierung der Telekommunikation, speziell die Entgeltregulierung, als eine Übergangslösung konzipiert. Ihre Notwendigkeit entfällt, sobald auf den Märkten der Telekommunikation funktionsfähiger Wettbewerb entstanden ist. Dies ist bisher nicht der Fall. Überlegungen, den ehemaligen Monopolanbieter Deutsche Telekom AG ganz oder teilweise aus der Regulierung zu entlassen, sind nach Auffassung der Monopolkommission verfrüht. Sie hält die Ex-ante-Entgeltregulierung sowohl auf den Vorleistungs- als auch auf den Endkundenmärkten der Festnetztelefonie weiterhin für erforderlich.

    75. Die Regulierung der überwiegend monopolisierten Vorleistungsmärkte ist unverzichtbar, solange die alternativen Carrier zwingend auf die Netzinfrastrukturen und andere wesentliche Vorleistungen der Deutschen Telekom AG angewiesen sind. Dies betrifft vor allem den Zugang zu Zusammenschaltungsleistungen. Sie sind der wichtigste Kostenfaktor für die neuen Anbieter. Ein Verzicht auf die Ex-ante-Kontrolle dieser wie anderer Vorleistungsentgelte würde der Telekom einen maßgeblichen Einfluß auf Kostenstrukturen ihrer Wettbewerber verschaffen.

    76. Die präventive Entgeltregulierung auf den Endkundenmärkten soll unter den derzeitigen Bedingungen wettbewerbsbehindernde Quersubventionierung und Preisdumping verhindern. Das Ziel solcher Strategien ist die Verdrängung bzw. Disziplinierung aktueller Wettbewerber und die Verhinderung des Marktzutritts potentieller Konkurrenten. Der Anreiz für marktbeherrschende Unternehmen, solche Behinderungspotentiale zu nutzen, ist groß. Eine wirksame Kontrolle ist schwierig, da Optionstarife, Rabatte und ähnliches vielfältige Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bieten, mit denen Preisdumping versteckt werden kann. Für die Monopolkommission ist es daher gegenwärtig noch unerläßlich, die Regulierung der Endkundenpreise neben der Entgeltregulierung auf den Vorleistungsmärkten als eine Art Sicherheitsnetz aufrechtzuerhalten.

    77. Der Einwand, die Regulierung der Endkundenmärkte sei ineffizient, da die Märkte für Fern- und Auslandsgespräche "bestreitbar" im Sinne der ökonomischen Theorie seien, geht fehl. Nach diesem Konzept sind Preisdumpingstrategien irrational, denn nach erfolgter Verdrängung der aktuellen Wettbewerber werden die Preissetzungsspielräume des Marktbeherrschers wirksam durch potentiellen Wettbewerb kontrolliert. Auf den Märkten für Fern- und Auslandsgespräche ist dies nicht der Fall. Die Bedingungen, die das theoretische Konzept für die Bestreitbarkeit eines Marktes nennt – weitgehendes Fehlen von Marktzutritts- und Marktaustrittsschranken, verzögerte Reaktionsmöglichkeiten des Marktbeherrschers auf Marktzutritte – sind ohne Regulierungsmaßnahmen in der Wirklichkeit nicht erfüllt.

    78. Die Monopolkommission sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf bei der Entgeltregulierung. In Anbetracht der Risiken für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten kann auf dieses Instrument vorläufig nicht verzichtet werden. Im übrigen knüpft das Telekommunikationsgesetz die Entgeltregulierung an die Feststellung von Marktbeherrschung. Ist eine solche zu verneinen, entfällt diese Regulierung automatisch. Eine Änderung des Gesetzes ist insoweit entbehrlich.

    79. Die Alternative zu einer sektorspezifischen Regulierung der Entgelte wäre die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Eine kartellrechtliche Preismißbrauchsaufsicht bei Zusammenschaltungsentgelten ist mit konzeptionellen Problemen behaftet und oftmals erst im Rahmen langwieriger Verfahren durchsetzbar. Dies würde die Wettbewerber erheblichen Unsicherheiten aussetzen und die Entwicklung hin zu funktionsfähigem Wettbewerb gefährden.



    Eckpunktepapier zur Telekommunikations- und Postpolitik vom April 2000

    [ Ed: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 19.4.2000 auf der Basis des Tätigkeitsberichts der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für die Jahre 1998 und 1999 sowie des Sondergutachtens der Monopolkommission zur Entwicklung des Telekommunikations- und Postmarktes die im folgenden dokumentierten Eckpunkte für die kurz- und mittelfristige Telekommunikations- und Postpolitik formuliert und vorab nur als DOC-Dokument publiziert.

    Diese Eckpunkte geben den derzeitigen Diskussionsstand im BMWi wieder und sollen als Grundlage der Stellungnahme der Bundesregierung zu den beiden Berichten gegenüber Bundestag und Bundesrat dienen, die im Juli 2000 vom Kabinett verabschiedet werden soll. E-Mail dazu: telekommunikation@bmwi.bund.de. Der Text zur Postpolitik wird hier nicht dokumentiert. Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]


    Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und zum Sondergutachten der Monopolkommission

    Telekommunikation

    1. Vorbemerkung

    Seit der vollständigen Öffnung des Telekommunikationsmarktes Anfang 1998 hat sich der Wettbewerb in Deutschland auf diesem Sektor sehr positiv entwickelt. Die sektorspezifische Regulierung hat sich somit als Instrument der Gestaltung des Übergangs vom Monopol zum Wettbewerb in Deutschland bewährt. In dieser Auffassung sieht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durch die Berichte von Monopolkommission und Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bestätigt.

    Durch die zunehmende Wettbewerbsintensität werden existierende marktbeherrschende Positionen sukzessive abgebaut und demzufolge ist in wichtigen Teilbereichen der Telekommunikation mit einer Reduzierung der Regulierungsintensität zu rechnen.

    Angesichts der überaus positiven Marktentwicklung in Deutschland sowie des veränderten internationalen Wettbewerbsumfelds (internationale Fusionen, Globalisierung, Engagement großer ausländischer Unternehmen in Deutschland) prüft das BMWi derzeit, ob und inwieweit Überregulierungen existieren, die kurzfristig durch eine modifizierte Regulierungspraxis oder auf mittlere Sicht (Ende 2002/Anfang 2003) durch eine Veränderung des Ordnungsrahmens abzubauen sind. Im Rahmen einer solchen Prüfung sind insbesondere auch die Erfahrungen von Ländern zu berücksichtigen, deren Märkte bereits seit längerer Zeit geöffnet sind.

    Im Zuge einer Überprüfung des nationalen Ordnungsrahmens muss darüber hinaus die gegenwärtige Diskussion über eine Neuordnung des Rahmenwerkes auf europäischer Ebene (Review-Diskussion) mit in die Überlegungen einbezogen werden.

    Vor diesem Hintergrund prüft das BMWi permanent Handlungsnotwendigkeiten, sieht derzeit aber keinen aktuellen Bedarf, Änderungen am nationalen Ordnungsrahmen vorzusehen.


    2. Bewertung der Empfehlungen der Monopolkommission (s. Anlage)

    Position zu den Einschätzungen und Empfehlungen der Monopolkommission. Die einzelnen Positionen geben den gegenwärtigen Diskussionsstand im BMWi wieder.

    Zu Ziffer 70 bis 72: Das BMWi teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass die Wettbewerbsintensität auf den Märkten für Ortsgespräche und Teilnehmernetzanschlüsse bisher gering ist. Die alternativen Anschlusstechnologien (WLL [Wireless Local Loop], DECT, xDSL, Breitbandkabel) tragen allerdings im Zusammenspiel mit der gestiegenen Nachfrage nach breitbandigeren Netzzugängen sowie der Möglichkeit des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung der Deutschen Telekom das Potenzial in sich, für eine deutliche Wettbewerbsintensivierung zu sorgen. Dies setzt allerdings auch weiterhin Regulierungsmaßnahmen voraus.

    Zu Ziffer 70 und 73: Das BMWi stimmt der Einschätzung der Monopolkommission zu, dass der Markt für Fern- und Auslandsgespräche verglichen mit dem Ortsnetz durch eine deutlich höhere – weitgehend regulierungsbedingte – Wettbewerbsintensität gekennzeichnet ist. Anders als die Monopolkommission sieht das BMWi jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Wettbewerb auf bestimmten Märkten bereits funktionsfähig ist. Für diese Fälle stellt das Telekommunikationsgesetz, das Regulierungsmaßnahmen in der Regel an das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung knüpft, automatisch den Abbau von Regulierung sicher.

    Zu Ziffer 74 und 75: Das BMWi schließt sich der Auffassung der Monopolkommission an, dass eine Ex-ante- Regulierung der Vorleistungsmärkte so lange geboten ist wie alternative Carrier zwingend auf die Netzinfrastrukturen und andere wesentliche Leistungen der Deutschen Telekom angewiesen sind. Das BMWi spricht sich jedoch dafür aus, dass eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung auf mittlere Sicht, einhergehend mit einer entsprechenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes, nur noch für marktbeherrschende Unternehmen bestehen soll, um Überregulierungen zu vermeiden. Daneben sind allerdings besondere Regelungen für Teilnehmernetzbetreiber (Festnetz und Mobilfunk) erforderlich.

    Zu Ziffer 74 bis 76: Das BMWi ist – weitergehend als Monopolkommission und RegTP – der Auffassung, dass die Ex-ante-Regulierung der Endkundenpreise, zumindest hinsichtlich Geschäftskunden mittelfristig entfallen und auf eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht durch die RegTP reduziert werden kann. Die Ex-post- Missbrauchsaufsicht, die sich bislang auf die Prüfung von Behinderungspraktiken und Diskriminierung beschränkt, müsste in diesem Fall um den Aspekt der Preishöhenkontrolle erweitert werden.

    Zu Ziffer 77: Obwohl die Gefahr eines Preishöhenmissbrauchs in weiten Teilen der Märkte für Auslands- und Ferngespräche aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität kaum noch von Bedeutung ist, kann auch aus Sicht des BMWi in diesem Bereich noch nicht vom Vorliegen bestreitbarer Märkte gesprochen werden, zumal die diesem Konzept zugrundeliegenden Voraussetzungen (keine sunk costs, das etablierte Unternehmen kann nur mit Zeitverzögerung auf Marktzutritte reagieren etc.) gerade im unregulierten Zustand nicht erfüllt sind.

    Zu Ziffer 78: Das BMWi sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Entgeltregulierung. Im Rahmen der Regulierungspraxis ist allerdings darauf zu achten, dass unternehmerische Handlungsspielräume nicht mehr als unbedingt erforderlich eingeschränkt werden. Die im Telekommunikationsgesetz eingebaute "built-in-flexibility" setzt voraus, dass Märkte in sachlicher und räumlicher Hinsicht adäquat abgegrenzt werden. Vgl. im übrigen die Ausführungen zu den Ziffern 74 bis 76.

    Zu Ziffer 79: Das BMWi sieht die mittelfristige Alternative zur sektorspezifischen Regulierung nicht in der ausschließlichen Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts, sondern in der modifizierten sektorspezifischen, an die Wettbewerbsentwicklung angepassten Regulierung. Langfristig muss allerdings auch dieser Sektor in das allgemeine Wettbewerbsrecht überführt werden. Vor diesem Hintergrund hält das BMWi mittelfristig seine zu den Ziffern 74 bis 76 gemachten Vorschläge für zieladäquat.


    3. Kurzfristiger Handlungsbedarf

    Neben den mittelfristig erforderlichen Maßnahmen sieht das BMWi auch kurzfristigen Handlungsbedarf, um die Potenziale des Telekommunikationsmarktes zur vollen Entfaltung zu bringen. Das BMWi schlägt folgende Maßnahmen vor:

    a) Marktabgrenzung: Das BMWi hält aufgrund der Marktverhältnisse auf verschiedenen Vorleistungs- und Endkundenmärkten eine engere Abgrenzung insbesondere räumlich relevanter Märkte für erforderlich. Das BMWi plädiert dafür, dass – unabhängig von konkreten Verfahren und unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben – die RegTP im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Grundsätze zur Abgrenzung/Festlegung von Telekommunikationsmärkten (Vorleistungs- und Endkundenmärkte inkl. Mobilfunk) sowohl in sachlicher als auch in räumlicher Hinsicht erarbeitet. Auch die Monopolkommission (Ziffer 11 und 12 des Gutachtens) weist darauf hin, dass aufgrund der örtlich unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen eine regionale Marktabgrenzung erforderlich ist, um die Entwicklung der Marktanteile auf den sachlich und räumlich relevanten Märkten besser beurteilen zu können.

    b) Optimierung von Regulierungsprozeduren: Die Arbeit der RegTP hat die Grundlage für einen intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt gelegt. Um die Transparenz und Berechenbarkeit der Regulierungsentscheidungen weiter zu erhöhen, hält das BMWi es für zielführend, dass die RegTP – in Anlehnung an die Praxis der britischen und amerikanischen Regulierungsbehörden – unter Berücksichtigung der aktuellen und zu erwartenden Marktentwicklung intensiver als bisher Grundsatzfragen (Beispiel: Inkasso, Kosten- Preis- Schere) auf der Basis von Eckpunkten mit einer breiten Öffentlichkeit diskutiert.

    c) Längere Genehmigungsdauer: Um unnötigen Regulierungsaufwand, der insbesondere zu Lasten des Marktes und der Deutschen Telekom geht, zu vermeiden, sollte die RegTP ihre rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Laufzeit von Genehmigungen voll ausschöpfen.

    d) Festlegung wesentlicher Leistungen: Angesichts der zentralen Bedeutung der Vorschriften der besonderen Missbrauchsaufsicht und der Zusammenschaltung sollte die Rechtssicherheit auf dem Markt sowie die Transparenz der Regulierungsentscheidungen so hoch wie möglich sein. Deshalb plädiert das BMWi dafür, dass sowohl die Leistungen, die nach § 33 TKG als wesentlich einzustufen sind, als auch die Leistungen, die im Rahmen einer Zusammenschaltung zu erbringen sind, von der RegTP in einem Katalog zusammengefasst, zur Kommentierung veröffentlicht und regelmäßig überarbeitet werden.

    Anlage: Zusammenfassung und Empfehlungen der Monopolkommission

    [Stellungnahme dazu von der Initiative "Internet ohne Taktung"]



    Bundeswirtschaftsministerium startet Breitband-Portal

    Aus:
    Heise-Newsticker, 20. Juli 2005, 16.19 Uhr MESZ (Internet) von RICHARD SIETMANN. [Original]

    BERLIN (anw/c't). Im März hatte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement auf CeBIT angekündigt, die "weißen Flecken" auf der Deutschlandkarte sichtbar zu machen, in denen es kaum Breitband-Anschlüsse gibt – heute machte er die Ankündigung wahr und stellte den "Breitbandatlas" ins Netz. Die von 126 Anbietern beigesteuerten und grafisch aufbereiteten Daten sollen einen bundesweiten Überblick über die Verbreitung der unterschiedlichen Zugangstechniken geben. Investoren können sich damit schnell über die aktuelle Marktsituation und die Nutzer sich Anbieter-unabhängig über die Anschlussoptionen in ihrem Versorgungsgebiet informieren.

    Der Breitbandatlas ist Teil des neuen Breitband-Portals des Wirtschaftsministeriums, das Clement heute der Öffentlichkeit vorstellte und das Besuchern neben Erklärungen zur Technik von DSL, Glasfaser, TV-Kabel, Powerline, WLAN / WiMAX, UMTS und DVB auch Informationen zu rechtlichen Zusammenhängen und Sicherheitsaspekten anbietet. Weitere Rubriken sind auf die speziellen Zielgruppen der Existenzgründer, Unternehmen und Senioren zugeschnitten.

    Der Atlas liefere "ein gutes Bild, wie es um die Versorgung mit dieser Schlüsseltechnologie bestellt ist", freute sich Siemens-Vorstandsmitglied und D21-Vorsitzender Thomas Ganswindt über den Beitrag des Ministeriums zu der Breitband- Initiative im Rahmen der Internet- Public-Private-Partnership D21. Er belege, "dass die Politik die zentrale Bedeutung der Breitbandtechnik für unser Land erkannt hat". Die Breitband- Initiative, der mehr als 120 Unternehmen angehören, hat sich die Verbesserung der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Verbreitung leistungsfähiger Datenverbindungen und hochwertiger Dienstleistungen, Anwendungen und Inhalten über das Internet zum Ziel gesetzt.

    "Wir wollen, dass bis 2008 mindestens 95 Prozent aller Haushalte Zugang zu einem Breitbandanschluss haben", bekräftigte Clement bei der Inbetriebnahme des Portals die Zielsetzung. Bei der Satellitentechnik, die im Prinzip heute schon sämtliche 38 Millionen Haushalte in der Bundesrepublik abdeckt, sieht er "erfreuliche Entwicklungen" zu nutzerfreundlichen Flatrates und Kostensenkungen bei der bidirektionalen Übertragung, und "mit einer DSL- Verfügbarkeit von 91 Prozent stehen wir im internationalen Vergleich gut da". Doch die Fokussierung auf DSL müsse überwunden werden, beschwor der Minister den Wettbewerb durch die Zugangsalternativen Funk und Kabel.

    Die Verfügbarkeit von Internetanschlüssen via Fernsehkabel bezifferte er auf 10 Prozent und bedauerte sehr, "dass wir auf diesem Sektor bisher noch keine ausreichenden Erfolge erzielt haben". Er erklärte, über die Möglichkeiten zu einer Ausweitung der Versorgung mit den Kabelnetzbetreibern im Gespräch zu sein. "Ich hoffe", so Clement, "dass wir das im Sommer hinbekommen." Das wäre vielleicht ein politisches Vermächtnis über das möglicherweise vorzeitige Ende seiner Amtszeit hinaus.






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