Achtung! Diese Archiv-Seiten dienen nur noch dokumentarischen Zwecken!Sehr viele Links sind nicht mehr aktiv. Aktuelles finden Sie evtl. auf der khd-Page oder im khd-research.net.![]() ![]() |
Telefon-Labor Niederlande
Ab Dienstag herrscht beim Nachbarn der freie Wettbewerb
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 30. Juni 1997, Seite 17 (Wirtschaft).
BRÜSSEL. Ab morgen verwandeln sich die Niederlande in ein gigantisches Telekommunikations-Labor. Wie unter einem Brennglas können Politiker und Telefon-Konzerne dort ab dem 1. Juli beobachten, was ein halbes Jahr später in ganz Europa Realität sein wird: Der freie Wettbewerb auf dem Telefonmarkt. Vor allem der deutsche Postminister sollte hinschauen. Denn der Nachbarstaat durchlebt kurz vor der Verwirklichung der Kommunikationsgesellschaft heftige Geburtswehen und Kinderkrankheiten sind in den nächsten Monaten vorprogrammiert.
Der Deutschen Telekom dreut es erst am 1. Januar 1998 die niederländischen Kollegen von der PTT Telecom verlieren ihr Fernsprech-Monopol schon morgen. Zwei Konkurrenten stehen in den Startlöchern: Enertel, ein Konsortium regionaler Energiekonzerne, sowie Telfort, ein Zusammenschluß der niederländischen Eisenbahn und der British Telecom. Telfort-Chef Koos van der Meulen gab sich in der vergangenen Woche auf einer Tagung in Brüssel siegesgewiß. Grund: Sein Joint-Venture-Partner British Telecom lebt in Groß- britannien schon seit 12 Jahren mit einem liberalisierten Telefonmarkt und behauptet sich erfolgreich gegen mittlerweile 200 Konkurrenten. Van der Meulen: "Wir haben bereits 1.500 Kunden, darunter Shell, Unilever und Philips." Doch unabhängige Marktforscher sehen noch große Steine auf dem Weg.
Die Yankee-Group, eine Unternehmensberatung aus Boston, hat den holländischen Telefonmarkt am Vorabend der Liberalisierung unter die Lupe genommen. Ergebnis: Der Markt ist keineswegs so frei, wie es für die neuen Anbieter wünschenswert wäre. "Es fehlen eine Reihe politischer Entscheidungen, bevor die Neuen mit Vertrauen vorangehen können", bilanziert Graham Finnie, Direktor der Yankee-Group Europe. Um fairen Wettbewerb zu haben, müßten vier Bedingungen erfüllt sein: Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde, niedrige Interconnection-Preise und Lizenzgebühren und der "gleichberechtigte Zugang".
Beispiel Regulierungsbehörde: "Ohne eine unabhängige, wettbewerbs- orientierte Aufsicht über den Markt wird alles nur heiße Luft bleiben", so Finnie. Zweifel an der Unabhängigkeit der Marktaufsicht wurden in Holland lange Zeit nicht ausgeräumt: Die Muttergesellschaft der PTT gehörte zu 47 % dem Staat. "Es gab daher Klagen, daß das Ministerium es der alten Telecom zu einfach machte und die Startchancen der neuen Anbieter verdarb". Erst kürzlich wurde die Regulierungsbehörde "Onafhakelijke Post en Telecommunicatie Autoriteit (Opta)" geschaffen, mit der auch Enertel und Telfort zufrieden sind. In Deutschland verzögert sich die Schaffung der Regulierungsbehörde weiter, der Streit zwischen Postminister Bötsch und dem Regulierungsrat um die Besetzung des Chefsessels ist nach wie vor ungelöst [Ed: und am 2. Juli wird sich die Bundesregierung nun bloß für den marktwirtschaftlich wenig beschlagenen Post(ministerial)beamten Scheurle entscheiden].
Beispiel Interconnection-Tarife: Es gibt in den Niederlanden wie auch in Deutschland noch immer keine klare Einigung über die Gebühren, die PTT Telecom berechnen darf, wenn sie ihre Leitungen auch für die Telefongespräche der Konkurrenz zur Verfügung stellt. "Der neue Telefon-Anbieter ist der Gnade des alten ausgeliefert", beschreibt Finnie das Ungleichgewicht. Die Interconnection- Gebühren könnten leicht 40 bis 50 % der Gesamtkosten eines neuen Anbieters ausmachen. "Es ist blauäugig, auf eine Einigung zwischen den Unternehmen zu warten", zieht Finnie die Lehre: "Man spart Zeit und schafft Klarheit, wenn die Regulierungsbehörde die Tarife vorgibt."
Auch beim "gleichberechtigten Zugang" sind die neuen Anbieter diskriminiert. Bei Ferngesprächen etwa muß ein Telfort-Kunde eine "16" vorwegwählen, ein Enertel-Kunde eine "17". Nur die Ferngespräche des alten Monopolisten PTT funktionieren weiterhin ohne lästige Vorwahl. Immerhin: Ab dem 1. 1. 1999 garantiert die PTT, daß ein Kunde, der zur Konkurrenz wechselt, seine alte Telefonnummer behalten darf: Für Geschäftsleute ein unschätzbarer Vorteil. Auch für den Erfolg der deutschen Liberalisierung hängt es ab, daß die Übertragbarkeit von Nummern noch vor dem von der EU gesetzten Datum 2003 garantiert wird.
Telekom klagt gegen Postministerium
Aus: ARD/ZDF-Teletext, 1. Juli 1997, 23.15 Uhr, Tafel 142, Rubrik Wirtschaft.
BONN. Das Postministerium hat die Deutsche Telekom AG angewiesen, Wettbewerbern bis zum 14. Juli ein Angebot für den direkten Zugang zu den Anschlußleitungen der Telefon-Teilnehmer vorzulegen. Sichergestellt werden müsse, daß die Konkurrenten keine Leistungen abnehmen müßten, die sie nicht wollten. Falls kein entsprechendes Angebot vorgelegt werde, drohe ein Bußgeld. Das Postministerium reagierte damit auf Beschwerden der Firmen NetCologne, Otelo und Arcor. Die Telekom erklärte dazu, sie habe bereits am Montag Klage gegen die Netzzugangs-Anweisung des Ministers eingelegt.
Zukunftsfernsehen im Kartell
Digital-TV-Konzept perfekt: Bertelsmann und Kirch haben sich mit dem Kabelmonopolisten Telekom zusammengetan
Aus: TAZ, 3. Juli 1997, Seite 18 (Flimmern und Rauschen).
Der Pakt ist perfekt: Die beherrschenden Medienkonzerne Bertelsmann und Kirch haben ihre Abmachungen für ein Zusammengehen beim digitalen Zukunfts-TV nun auch mit dem Kabelmonopolisten Telekom festgezurrt. Wie bereits angekündigt, soll die Telekom die technische Plattform des neuen Fernsehens betreiben. Die Firma, die die lukrative Technik beherrscht, wollen sich die drei Partner freilich brüderlich teilen: Die bislang Kirch gehörende Beta Research soll künftig zu je einem Drittel Bertelsmanns TV-Tochter CLT-Ufa, der Kirch-Gruppe und der Telekom gehören. Diese Firma soll über die Rechte für den alles entscheidenden "Conditional Access" verfügen, der Zugangstechnik für die digitale Welt, die als der Schlüssel für das Zukunftsfernsehen gilt. Die Telekom wird sie, Agenturmeldungen zufolge, nur verwenden.
Nach Ansicht von Beobachtern wird diese Abmachung die Kartellwächter auf den Plan rufen. Einer meldete sich bereits zu Wort: Bundeskartellamtspräsident Dieter Wolf sagte ohne Kenntnis der neuen Entwicklung am Dienstag abend, er warte schon etwa 14 Tage auf ein Konzept, das "auch prüfungsgeeignet ist". Würde dieses Konzept die Bündelung aller Abonnenten- TV-Aktivitäten bei gemeinsamer Beteiligung der beiden Partner beinhalten, wäre das "sehr kritisch".
Zwar hätten die Firmen verkündet, es fehlten nur noch wenige Details bei der Bündelung des Digitalsenders DF-1 und des Abo-Senders Premiere, ehe das Konzept den Wettbewerbshütern zuginge. Doch geschehen sei bislang nichts. Zudem sei noch unklar, "ob Brüssel oder wir zuständig sein werden". Die Unternehmen müßten sich mehr einfallen lassen als die Zusammenfassung von Kunden, Filmvermögen und anderen Aktivitäten beim Abo-Fernsehen. Ähnliches sei schon einmal von Brüssel abgelehnt worden: Die EU- Wettbewerbsbehörde hatte 1994 ein Digital-Kartell von Bertelsmann, Kirch und Telekom untersagt.
Die Telekom bekräftigte unterdessen, bis Ende nächsten Jahres übergangsweise zwei zusätzliche Kanäle für "normale" analoge TV- Programme im Kabelnetz bereitzustellen. Mit der Erweiterung in diesem Herbst DF-1 und Premiere werden voraussichtlich sieben Kanäle belegen steht dann die, ohnehin längst geplante, Preiserhöhung ins Haus: Der monatliche Preis für Einzelnutzer steigt um 15 Prozent auf 25,90 Mark.
NDR-Indendant kritisiert Telekom
Aus: ARD/ZDF-Teletext, 4. Juli 1997, 23.35 Uhr, Tafel 603, Rubrik Medien.
HAMBURG. Jobst Plog, der Intendant des Norddeutschen Rundfunks, hat die Deutsche Telekom wegen ihrer Pläne zur Erhöhung der Kabelgebühren scharf kritisiert. Es sei grotesk, daß ARD und ZDF sich vor einer Gebührenanhebung jahrelangen Prüfverfahren stellen müßten, während die Telekom die Kabelpreise "quasi durch einen Federstrich" anhebe, sagte Plog. Die Telekom wolle jetzt für Investitionen abkassieren, für die von der Allgemeinheit schon einmal bezahlt worden sei [Ed: genau wie beim Telefonnetz bzw. den Ortsnetzen seit 1996], sagte Plog. Das sei ein Vorgeschmack "auf das digitale Bezahl-Fernsehen der Zukunft".
Digitaler Staatsvertrag
Aus: TAZ, 5. Juli 1997, Seite 17 (Flimmern und Rauschen).
BERLIN (taz). Für das digitale Fernsehen sollen neue Gesetze erlassen werden. Die Ministerpräsidenten beschlossen auf einer Tagung, daß ihre Rundfunkkommission bis Herbst Vorschläge für einen "medienrechtlichen Ordnungsrahmen für digitale Rundfunkprogramme im Kabel" machen soll. Die Regierungschefs wollen diesen Ordnungsrahmen in Form eines Rundfunk- Staatsvertrages realisiert sehen. Zudem forderten sie die Telekom auf, möglichst bald neue analoge Kapazitäten im Kabel zu schaffen.
Krach um Liberalisierung des Telefon-Markts
Aus: B.Z., Berlin, 7. Juli 1997, Seite 2 (Politik).
BONN (cas). Wer steht denn da auf der Leitung? Zwischen Telekom-Chef Ron Sommer und Postminister Wolfgang Bötsch kracht's gewaltig: Sommer ärgert sich, daß der CSU-Mann seinen Konzern zwingen will, Telefonanschlüsse an die neuen Mitbewerber abzutreten. "Was die Wettbewerber verlangen und der Regulierer scheinbar gutheißt, kommt einer Enteignung gleich", so Sommer zu FOCUS. Notfalls werde er gegen Bötsch klagen.
Warum das Hick-Hack? Die Telekom- Konkurrenten verfügen zwar über eigene Telefonnetze, aber der direkte Draht zum Hausanschluß des Kunden fehlt noch: Diese "letzte Meile" kontrolliert der Sommer-Konzern. Wollen die künftigen Telefonbetreiber auf dem Markt mitmischen, brauchen sie jedoch diesen Zugang bis zum Kunden. Und Bötsch hat die Telekom angewiesen, einigen Konkurrenten bis zum 14. Juli Angebote zur Nutzung dieser Leitungen zu machen.
Ist Ron Sommer zu Recht sauer? Die B.Z. fragte Arne Börnsen (SPD), Postausschuß-Chef im Bundestag [Ed: und künftiger Vizepräsident der neuen Regulierungsbehörde]: "Ich bin prinzipiell für Konkurrenz auf dem Telefon- Markt. Mehrere Wettbewerber sorgen für faire Preise. Die Frage, zu welchen Bedingungen die Telekom- Mitbewerber das Recht haben, Telekom- Netze zu benutzen, ist strittig. Ich bedaure, daß der Streit nicht intern gelöst worden ist, werde aber versuchen, in der nächsten Woche zu vermitteln. Wir werden eine Lösung finden." (...)
Biedenkopf fordert Offenlegung von Telekom-Verträgen
Sachsens Ministerpräsident will Kabel-Monopol der Telekom durch Veröffentlichungspflichten entschärfen
Aus: Berliner Zeitung, 9. Juli 1997, Seite ?? (Medien).DRESDEN (epd). Der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hat die Telekom aufgefordert, ihre Verträge mit den beiden Programmanbietern Bertelsmann und Kirch beim digitalen Bezahlfernsehen offenzulegen. Es liege im öffentlichen Interesse, darüber "aufgeklärt zu sein, was vereinbart ist", sagte der CDU-Politiker am Montag abend in Dresden vor Journalisten.
Die Telekom sei eine Gesellschaft, die ihre Leistungen im öffentlichen Interesse anbiete. Deshalb sei es "berechtigt, daß die Öffentlichkeit Einfluß auf diese Veranstaltung haben" wolle. Gleichzeitig forderte Biedenkopf die Bildung einer bundesweiten Medienbehörde nach dem Vorbild der amerikanischen FCC (Federal Communications Commission). Die jetzigen föderal bestimmten Einrichtungen könnten angesichts der technischen Entwicklungen, die von einer Verbindung bislang getrennter Medien geprägt seien, nicht mehr funktionieren. Dabei sei trotz des von ihm befürworteten Prinzips einer grundlegenden Informationsfreiheit mit einem prinzipiell offenen Zugang auf dem Medienmarkt "eine gewisse staatliche Moderation erforderlich". Dies setzte allerdings "immer voraus, daß es freie Märkte" gebe."Eine kulturelle und inhaltliche Kontrolleinrichtung kann es nicht geben", so der sächsische Ministerpräsident.
Falls im Digitalbund von Telekom, Kirch und Bertelsmann Elemente enthalten seien, die "Dritten den Zugang erschweren", müsse das Kartellamt, das als staatliche Einrichtung ebenfalls ein Teil der Politik sei, "sehr schnell" eintreten. Jede Erschwerung des Marktzutritts entspreche dem Tatbestand der Diskriminierung. Wenn durch die vom "Netzmonopolisten" Telekom vorzunehmende Aufteilung der Kanäle auf der Digital-Plattform eine solche Diskriminierung einträte, "wäre das eine ernsthafte Sache". Falls damit tatsächlich eine Marktaufteilung verbunden sei, die andere Anbieter benachteilige, könne dies "die ganze Vereinbarung zu Fall bringen".
BT may renegotiate massive MCI merger
Aus: CNN-Teletext, 12. Juli 1997, 00.42 Uhr GMT, Tafel 709, Business News.
NEW YORK. British Telecom (BT) has warned it may have to renegotiate its $24bn merger with US telecoms group MCI. "At this stage we're simply looking at the figures and anything beyond that is premature," said a company spokesman. He was commenting an MCI's unexpected warning on Thursday about the state of its finances. MCI said later it still expected the merger to go ahead as planned.
Telekom finanziert Telefonseelsorge
Aus: TAZ, 12. Juli 1997, Seite 5 (Inland).
LINDAU. In Deutschland haben sich im Jahr 1996 rund eine Million Hilfesuchende an die etwa 100 Telefonseelsorge-Stellen der evangelischen und katholischen Kirche gewandt. Im Mittelpunkt der Beratungsgespräche standen psychische Probleme, wie das Diakonische Werk gestern bei einer Tagung des internationalen Verbands der Telefonseelsorger in Lindau am Bodensee mitteilte. Von den Hilfesuchenden seien 61 Prozent weibliche Anrufer gewesen. Zugleich unterschrieb die Telekom in Lindau einen Kooperationsvertrag mit den deutschen Verbänden, wonach sie rückwirkend ab Juli auf die Gebühren für solche Gespräche für fünf Jahre verzichtet.
Ärger mit den Geister-Einheiten der Telekom
Telefonrechnungen bergen Überraschungen / Auch für Gespräche, die nicht zustande kamen, wird kassiert
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 13. Juli 1997, Seite 21 (Wirtschaft) mit 1 Foto ("KEIN ANSCHLUSS UNTER DIESER NUMMER": So eindeutig wie damals als noch das "Fräulein vom Amt" die Verbindungen herstellte ist es heute nicht mehr. Auch erfolglose Versuche, den gewünschten Gesprächspartner zu erreichen, können teuer sein).
BERLIN. Einen ganzen Monat lang hat Adelheid Scholten immer wieder versucht, ein Fax nach Israel zu schicken. Tag für Tag hat sie ihr Faxgerät angestellt vergebens, sie kam nie durch. Wie sich später herausstellte, hatte ihr Partner eine neue Nummer bekommen. Was die junge Frau verblüffte, war allerdings die Rechnung der Telekom: Obwohl ihr Fax nie in Israel ankam, schlugen allein die Versuche mit über 30 DM zu Buche. "Die nehmen etwas für nichterfolgte Leistungen", ärgerte sie sich. Und noch etwas störte Scholten: "Ich wäre nie darauf gekommen, wenn ich in diesem Monat noch andere Gespräche in dieser Entfernungszone geführt hätte." Dann wären die Versuche womöglich in einer Vielzahl anderer Anrufe untergegangen. Die Telekom weist jede Schuld von sich: "Wenn keine Verbindung zustandekommt, kostet es auch nichts. Egal ob im In- oder Ausland", beteuert die Konzernzentrale in Bonn. Selbst wenn das Fax nicht durchkam, müsse zumindest technisch eine Verbindung zu dem Anschluß in Israel hergestellt worden sein, sagt die Telekom.
Der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen ist dieses Problem nicht neu: Die Verbraucherschützer sprechen in diesem Zusammenhang von "Geister- Einheiten". So weiß man in Düsseldorf von Telefonkunden, die für Gespräche bezahlen mußten, die sie gar nicht geführt hatten und in denen kein Wort gesprochen wurde [Ed: und sogar bei besetztem Anschluß muß manchmal bezahlt werden!]. Verantwortlich für die anfallenden Gebühren seien Telefone mit Faxumschalter und Nebenstellenanlagen. Telefon- Faxgeräte, erklärt Verbraucherschützer Georg Tryba, würden in ankommende Anrufe hineinhorchen, ob es sich um ein Gespräch oder ein Fax handele. Der Anrufer am anderen Ende der Leitung merkt davon nichts, hört nur das Klingeln. Für die Telefongesellschaft ist die Verbindung mit dem Horchen aber bereits zustandegekommen und dafür wird kassiert. Besitzer von Faxkombis könnten ihren Anrufern die nutzlosen Einheiten nur dann ersparen, wenn sie die Horchphase erst nach längerem Klingeln aktivieren würden, empfiehlt Tryba. So würden nur die wirklich hartnäckigen Anrufer zur Kasse gebeten, die es lange klingeln lassen.
Zur Kasse gebeten werden auch Leute, die bei Behörden und Unternehmen mit Nebenstellenanlagen anrufen, wenn Kollege A seinen Apparat auf Kollege B umstellt. Wird der Anruf weitergeleitet und Kollege B ist nicht am Platz oder spricht gerade, schlägt sich das ebenso in der Rechnung nieder. Denn: Für die Telefonfirma stand die Leitung und sei es nur für wenige Sekunden. Eine einheitensparende Lösung kann hier aber der Techniker der Nebenstellenanlage leicht einstellen, so Tryba. Auf dem Einzelverbindungsnachweis der Telekom tauchen die "Geister-Einheiten" in der Regel als Verbindungen auf, die nur wenige Sekunden gedauert haben. Viele Menschen hätten die "Geister- Einheiten" überhaupt erst durch den Einzelnachweis entdeckt, sagt Tryba. Die detaillierte Aufstellung aller Gespräche verschickt die Telekom monatlich gegen eine Einmal-Gebühr von 19 DM. Penibel [Ed: manchmal auch weniger penibel] wird jede Verbindung aufgelistet: Datum, Uhrzeit, Dauer, gewählte Rufnummer [Ed: die letzten drei Ziffern sind durch "XXX" ersetzt], Zielort, [Tarifart,] Einheiten und Kosten kann der Anschlußinhaber übersichtlich nachschauen.
Auch bei Adelheid Scholten muß eine Verbindung zustande gekommen sein, betont die Telekom, sonst hätte sie nichts zahlen müssen. Die empörte Kundin beschwerte sich dennoch bei dem Telefongiganten. Sie forderte ihr Geld zurück und hatte schließlich Erfolg. Im Gespräch mit der Berliner Telekom- Abrechnungsstelle blieb sie hartnäckig und bekam ihre Auslagen erstattet. "Nicht alles aber immerhin den größten Teil", tröstet sich die Telekom- Kundin. Im Wortwechsel mit der Dame vom Amt hatte die ihr zunächst einen Einzelverbindungsnachweis empfohlen. An sich eine sinnvolle Sache, doch "mein Fax spuckt immer Sendeprotokolle aus. Da weiß ich doch eh, ob das Fax angekommen ist oder nicht". Es blieb nur die Drohung mit dem Wechsel zu einer anderen Firma. "Es ging dann eine Weile", erinnert sich Scholten, "und ich bekam die Zusage, daß ich mein Geld zurückbekommen würde". Auf der neuesten Abrechnung ist ihr der größte Teil gutgeschrieben worden.
Für Georg Tryba ist die Rückerstattung die Ausnahme, eine harte Haltung der Telekom die Regel. Andere Telefonfirmen würden sich genau gleich verhalten und bei Mobilfunkbetreibern kann eine Einheit ein Vielfaches der Telekom- Preise kosten. Adelheid Scholten hat ihre Konsequenz aus dem Ärger mit der Telekom gezogen. Zumindest eines wird sie in Zukunft nicht mehr tun: das Faxgerät auf Wahlwiederholung stellen. denn um Geld zu sparen, hatte sie ihr Fax auf die kostengünstigen Nachtstunden programmiert, mit der Folge, daß das Gerät erfolglos immer wieder wählte. Ein teurer Sparversuch.
Scheurle sagt Telekom Kampf an
Chef der Regulierungsbehörde rechnet im Streit um Netzfreigabe mit Klageflut WELT-Gespräch
Aus: Die Welt, 15. Juli 1997, Seite ?? (Wirtschaft).Der Streit zwischen der Deutschen Telekom und den neuen Wettbewerbern droht sechs Monate vor dem Fall des Sprachmonopols zu eskalieren. Knackpunkt ist die letzte Meile zum Verbraucher, die sogenannte Netz- zusammenschaltung. Die Wettbewerber werfen dem Telefonriesen Behinderung vor, die Telekom dagegen ist nicht bereit, ihre Leitungen zu einem von den Wettbewerbern geforderten Preis abzugeben. Bei diesem und allen künftigen Konflikten sind die Marktteilnehmer auf die Entscheidungen der Regulierungs- behörde für Post und Telekommunikation angewiesen. Ab dem 1. Januar 1998 soll die Behörde dafür sorgen, daß auf dem liberalisierten Markt ein wirksamer Wettbewerb herrscht. Mit dem künftigen Präsidenten der Regulierungsbehörde, dem 42jährigen Klaus-Dieter Scheurle, sprach Marco Dalan über Preise, Probleme und Polemik.
WELT: Wie empfanden Sie den Streit in Politik und Wirtschaft um Ihre Nominierung?
Scheurle: Die Diskussion war unsachlich. Ich gehe davon aus, daß das mit der Benennung durch die Präsidiumsmitglieder der Bundesregierung ein Schluß- strich gezogen wurde. Im Übrigen muß ich sagen, daß ich Unterstützung und Rückhalt aus der Wirtschaft erhalten habe, sonst hätte ich mich auch nicht zur Verfügung gestellt.
WELT: Was qualifiziert Sie eigentlich für den Posten?
Scheurle: Ich habe als verantwortlicher Abteilungsleiter das Telekommunikations- und Postgesetz konzipiert. Ich kenne mich daher mit den Grundlagen der Regulierung sehr genau aus. Außerdem bringe ich die nötige Verwaltungserfahrung mit, um eine Behörde mit 2800 Beschäftigten zu führen. Drittens haben wir schließlich während der Konzeption des Telekommunikationsgesetzes [TKG] ausreichendes wirtschaftliches Verständnis und viele Kontakte in die Wirtschaft sammeln können.
WELT: Die Regulierungsbehörde untersteht dem Wirtschaftsministerium, soll aber unabhängig von der Tagespolitik sein. Wie geht das?
Scheurle: Wir haben Vorkehrungen in die Verfahren eingebaut, um die Unabhängigkeit faktisch und auch rechtlich sicherzustellen. Die Regulierungs- behörde ist dadurch unabhängiger als das Bundeskartellamt. So kann zum Beispiel eine Entscheidung der Regulierungsbehörde nicht etwa vom Minister wieder aufgehoben werden.
WELT: Wie wollen Sie ab 1. Januar kommenden Jahres einen funktionsfähigen Wettbewerb in Deutschland garantieren?
Scheurle: Indem ich die Instrumentarien, die das Gesetz für die Wettbewerber bereithält, ihnen auch voll bereitstelle. Wir haben eine asymmetrische Regulierung im Gesetz angelegt. Das bedeutet, daß der marktbeherrschende Unternehmer, also besonders die Deutsche Telekom AG, sich gegenüber den Wettbewerbern fair verhalten muß.
WELT: Strapaziert die Telekom derzeit da nicht die Geduld und Langmütigkeit der Regulierer?
Scheurle: Wenn Telekom-Chef Ron Sommer behauptet, daß enteignende Eingriffe stattfinden würden, dann ist das unangemessen und entspricht nicht den Tatsachen. Herr Sommer weiß ganz genau, welche Pflichten er durch das Telekommunikationsgesetz hat. Und er sollte diese Pflichten nicht durch solche Schlagwörter in Zweifel ziehen.
Gericht: Kein Wucher beim Telephontarif
Aus: Süddeutsche Zeitung, 23. Juli 1997, Seite ??.
MÜNCHEN. Die Telekom betreibt mit ihren Telephontarifen offenbar keinen Preiswucher. Das Oberlandesgericht München hat gestern die Berufungsklage des Münchner Rechtsanwalts Volker Thieler zurückgewiesen, der das Geschäftsgebaren des Kommunikationsriesen als sittenwidrig erachtet. Der 25. Zilvilsenat hat sein Urteil allerdings noch nicht begründet. Der Richterspruch kam gestern überraschend, denn die Verkündung war ursprünglich auf den 5. August angesetzt gewesen. Das OLG bestätigte die Richtigkeit des Urteils aus der Vorinstanz: Weder könne beim Telephontarif der Telekom von einer wucherischen Preisgestaltung gesprochen werden, noch treffe der Vorwurf zu, daß der Monopolist seine neuen Fernsprechgebühren nicht ordentlich bekannt gemacht worden seien, meinte im November 1996 die 3. Zivilkammer des Landgerichts München I. Außerdem war ein Befangenheitsantrag des Anwalts gegen den Vorsitzenden Richter Ingo Gudian gescheitert.
Ob der Rechtsstreit Thieler/Telekom damit ausgestanden ist, bleibt fraglich. Schon der Vorsitzende OLG- Richter Klaus Reichhold hatte am letzten Verhandlungstag gemeint: "Wir entscheiden hier nur, wer der Revisionsführer sein wird" und damit die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen "angesichts der Bedeutung der Sache". Sollte das Verfahren wirklich nach Karlsruhe kommen, werden bis dahin zwei Parallelverfahren zum selben Thema beim OLG ruhen müssen. Der Senat hat nämlich schon zu verstehen gegeben, daß er den Thieler-Prozeß als "Pilotverfahren" betrachtet und folglich jetzt erst den Bundesrichtern das Feld überlasse. [mehr] [noch mehr] [komplettes Urteil]
Telekom-Lizenzen drastisch gesenkt
Aus: ARD/ZDF-Teletext, 23. Juli 1997, 23.45 Uhr, Tafel 121, Rubrik Nachrichten.
BONN. Das Bundeskabinett hat heute für die Liberalisierung des Telefon- Marktes ab 1998 eine neue Kundenschutz- Verordnung beschlossen. Die Gebühren für die Telekommunikationslizenzen werden nach Kritik aus Brüssel und der Industrie rückwirkend zum 1. August 1996 drastisch gesenkt.
Telekom schottet mit überhöhten Interconnection-Tarifen den Markt ab
Aus: Pressemitteilung der Otelo GmbH, Düsseldorf, 24. Juli 1997.o.tel.o hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) wegen der von der Telekom geforderten Interconnection-Tarife angerufen. Das Unternehmen verlangt rund dreimal so hohe Tarife wie international üblich und wie von o.tel.o gefordert.
Hintergrund des Antrags: Die Telekom muß laut Telekommunikationsgesetz (TKG) ihr Netz mit denen der neuen Wettbewerber zusammenschalten. Nach dem TKG gibt es zwei Möglichkeiten, um entsprechende Interconnection-Tarife zu ermitteln: Zum einen muß der Regulierer prüfen, ob sich die Tarife an den tatsächlichen Kosten orientieren. Zum anderen soll er zusätzlich hilfsweise Tarife ausländischer Vergleichsmärkte, in denen Wettbewerb herrscht, heranziehen.
"Eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten ist notwendig und macht Sinn, weil sich nur so ein marktgerechtes Preisniveau bestimmen läßt. Die Telekom versucht dagegen, mit überhöhten Interconnection-Tarifen den Markt abzuschotten. Sie gefährdet damit zehntausende Arbeitsplätze und Milliarden- Investitionen in der Zukunftsbranche Telekommunikation", begründet Ulf Bohla, Vorsitzender der Geschäftsführung von o.tel.o, die heutige Anrufung des BMPT.
Die Forderung von o.tel.o nach Interconnection-Tarifen unter zwei Pfennig pro Minute ergibt sich unter anderem aus einer internationalen Vergleichsmarkt- studie, die das Düsseldorfer Unternehmen hat erstellen lassen. Zu demselben Ergebnis kommt das auch von o.tel.o beauftragte Beratungsunternehmen NERA (National Economic Research Associates), das die Interconnection-Kosten für Deutschland berechnet hat. Vergleichbare Kostenstudien hat NERA in der Vergangenheit für die britische Regulierungsbehörde OFTEL erstellt, um die Interconnection-Tarife in Großbritannien zu ermitteln.
o.tel.o fordert außerdem, daß die Tarife von den in Anspruch genommenen Netzwerkkomponenten abhängig sein sollen. Die Telekom strebt dagegen eine entfernungsabhängige Struktur an. Studien von o.tel.o zeigen jedoch, daß es keine ausgeprägte Proportionalität zwischen Kosten und Entfernung gibt. "Die Telekom ist offenbar nicht willens oder in der Lage, eine kostenorientierte Betrachtung auf Basis der Netzwerkkomponenten durchzuführen. Dabei sind das die eigentlichen Kostentreiber. Diese Einsicht hat sich längst auch international durchgesetzt", betont Bohla.
Minister Bötsch hat zehn Wochen Zeit, um über den Antrag von o.tel.o zu entscheiden. So will es das TKG. Bis zur vollständigen Marktöffnung am 1. Januar 1998 bleiben nur noch gut fünf Monate. "Jetzt kommt es darauf an, Entscheidungen klar und zügig durchzuziehen. Das TKG gibt dem Regulierer eine starke Stellung. Die muß er nutzen", fordert Bohla. [Entscheid des Regulierers]
Neue Beschwerdestelle für Multimedia
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 26. Juli 1997, Seite 23 (Medien).
BONN (ADN). Ab 1. August kann sich jeder Bürger bei der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e. V. (FSM) über Inhalte im Internet [World-Wide-Web], in sonstigen Netzen oder in Online-Diensten beschweren. In diese Stelle wurden nach einer Mitteilung der FSM vier Personen aus dem Kreis der Mitglieder der Selbstkontrolleinrichtung der Multimedia-Branche berufen. Gegründet wurde die FSM am 9. Juli in Bonn nach dem Vorbild des Deutschen Presserats und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen. Die Internet-Adresse der Beschwerdestelle lautet: http://fsm.de/. Hauptziel der FSM ist es, den Jugendschutz zu stärken.
Van Miert droht der Deutschen Telekom
EU-Wettbewerbskommissar verlangt Senkung der Gebühren für den Netzzugang Kabelmonopol ebenfalls umstritten
Aus: Die Welt, 31. Juli 1997, Seite xx (Wirtschaft).BRÜSSEL. Der Deutschen Telekom AG droht von der Brüsseler EU- Kommission gleich doppelt Ungemach. Wettbewerbskommissar Karel van Miert will in Kürze gegen die Telekom vorgehen, wenn sie die Preise und Gebühren für den Netzzugang nicht erheblich absenkt. Gegenüber der WELT sagte er: "Die Tarife, die die Telekom von den Konkurrenten verlangt, sind viel zu hoch, auch wenn man die Sonderlage der Telekom wegen der Investitionen in den neuen Ländern berücksichtigt."
Für van Miert darf es nicht dazu kommen, daß die Preise für den Netzzugang den "Wettbewerb von vornherein totschlagen". Der Termin 1. Januar 1998 rücke immer näher, und von da an soll auf den europäischen Telekommuni- kationsmärkten freier Wettbewerb herrschen. Doch die Gebührenpolitik der Telekom im Bereich des Netzzugangs "macht erhebliche Probleme", sagte van Miert. Konkurrenten der Deutschen Telekom, die auf den Markt drängen, hatten sich wiederholt über die zu hohen Tarife des Noch-Monopolisten beschwert. Bei der Telekom selbst verweist man darauf, daß in der Entgeltverordnung ausdrücklich die "Altlasten" der Telekom berücksichtigt werden müssen. Deswegen seien auch Vergleiche mit den Tarifen in anderen europäischen Ländern kaum aussagekräftig.
Auch im Streit um das Kabelmonopol der Deutschen Telekom muß sich das Bonner Unternehmen auf Brüsseler Vorbehalte einstellen. "Ich kann mir kaum vorstellen, daß es so bleibt, wie es jetzt ist", sagte van Miert der WELT. Ende des Jahres soll eine endgültige Entscheidung fallen. Zur Zeit wertet die Kommission eine Studie aus, die die besondere Lage in Deutschland die Telekom besitzt das Telefon-Kabel und das Breitbandkabel für TV berücksichtigt. Dabei geht es um die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sowohl über ein Telefon- als auch über ein TV-Kabelnetz verfügen darf.
EU-Industriekommissar Martin Bangemann hatte vor knapp drei Wochen erklärt, daß die Telekom wohl nicht zu einem Verkauf ihres Breitbandkabels verpflichtet werde. Möglicherweise könnte sich die Kommission damit zufriedengeben, daß die Telekom zwei getrennte Unternehmen für diesen Bereich installiert. Van Miert erklärte jetzt, daß die letzten Gutachten noch geprüft werden. Abgesehen von wettbewerbsrechtlichen Gründen, die durchaus für den Verkauf des Breitbandkabelnetzes sprechen können, wie es auch die Monopolkommission getan hatte, werden in Bonn jedoch Bedenken gegen einen Verkauf laut. Dort heißt es, daß sich die Telekom und ihre Aktionäre bei einer "Veräußerungsverpflichtung" möglicherweise auf eine Verletzung der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie oder eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit berufen könnten. Eine schwierige Entscheidung für Brüssel.
Scheurle Pünktliche Marktöffnung gefährdet
Aus: Yahoo-Kurznachrichten, 31. Juli 1997, 13.20 Uhr (Wirtschaft).
BONN. Der künftige Präsident der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Klaus- Dieter Scheurle, sieht den pünklichen Start des Wettbewerbs im deutschen Telekommunikations-Markt gefährdet. Die Marktöffnung hänge nun von der Entscheidung der Gerichte ab, denen ein Einspruch der Deutschen Telekom gegen einen Beschluß des Postministeriums vorliege, sagte Scheurle dem "Rheinischen Merkur" [1.8.1997] laut einer Vorabmeldung am Donnerstag. Mit dem Eilantrag gegen eine Anordnung des Ministeriums versuche Telekom-Chef Ron Sommer "Zeit zu schinden und den Wettbewerb zu verzögern". [Ed-3.8.1997: Mit der Klage will die Telekom die Möglichkeit der sofortigen Vollziehbarkeit von Beschlüssen des Postministeriums bzw. der Regulierungsbehörde aushebeln, obwohl sie im TKG vorgesehen ist. Und sollte die Telekom recht bekommen, dann wird die Einführung von Wettbewerb im nächsten Jahr immer unwahrscheinlicher].
EU will Digital-TV-Abkommen prüfen
Aus: ARD/ZDF-Teletext, 2. August 1997, 15.45 Uhr, Tafel 602, Rubrik Medien.
HAMBURG. EU-Kommissar van Miert will nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" die Kooperation der Medienriesen Bertelsmann und Kirch im Digital-TV-Bereich sehr genau prüfen. Für van Miert sei vor allem die geplante Verbindung mit dem Kabelnetz-Monopolisten Deutsche Telekom der "kritische Punkt", berichtet das Magazin. Der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA) habe bereits Beschwerde bei der EU- Kommission eingelegt, weil die Grundsatzvereinbarung von Bertelsmann, Kirch und Telekom eine "massive Bedrohung für den Wettbewerb" darstelle.
HighSpeed-Surfen im Internet via TV-Kabelnetz
Aus: NetNews, 3. August 1997, Rubrik Internet.MÜNCHEN. High-Speed-Surfen im Internet, ohne die teuren Standleitungen der Telekom zu nutzen, ist in München bereits heute Realität. Wie die "Computerwoche" berichtet, können seit neuestem rund 400.000 Haushalte und Unternehmen, die an das TV-Kabelnetz angeschlossen sind, Internet-Daten mit achtfacher ISDN-Geschwindigkeit empfangen. Möglich wird dies durch die Kabel & Medien Service GmbH (KMS), die den Surfern die Daten via TV- Kanal mit Transferraten von bis zu 550 kBit/s überträgt. Bei ISDN- Verbindungen der Telekom beträgt die Transferrate lediglich 64 kBit/s [Ed: und noch viel schneller (rund 10.000 kBit/s) geht's mit der ADSL-Technik über ganz normale Telefondrähte].
Damit ist München, von Pilotprojekten wie in Gelsenkirchen und Köln einmal abgesehen, die erste Großstadt, in der Surfer fast flächendeckend das Internet mit Hochgeschwindigkeit nutzen können. Statt wie bisher mit einem 28,8 kBit/s- Modem fast eine Stunde auf einen Videoclip zu warten, hat der Empfänger die Videodaten in zwei Minuten auf seinem Rechner. Im Gegensatz zu den Pilotversuchen in Köln und Gelsenkirchen, wo die TV-Netze unter hohem finanziellen Aufwand mit einem Rückkanal ausgerüstet werden, nutzt KMS das Telefonnetz für den Rücktransport der Daten [Ed: und das ist eine schlechte Lösung, denn der Nutzer muß auch noch den zeitabhängigen Telekom- Tarif bezahlen]. So nimmt KMS das Telekom-Netz für die Übertragung der geringen Datenmengen des Benutzers zum Server und schickt die großen Datenmengen vom Server zum Anwender über das TV-Netz.
Das Kabelmodem vertreibt KMS zum Preis von 395 Mark, der unbegrenzte Internet- Zugang kostet zusätzlich pro Monat 85 Mark. Gemeinsam mit Franchise-Partnern plant das Unternehmen die Einführung dieses High-Speed- Internet- Zugangs in anderen Städten mit entsprechenden TV-Kabelnetzen.
Weitere Services im Rahmen des Archivs "t-off" von khd | ||
|
|
|
Hier gibt es keine gekauften Links! |
|