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Die Telekommunikation im SPIEGEL – Teil 2 khd
Stand:  30.1.2002   (50. Ed.)  –  File: Spiegel/02.html




Dokumentiert sind hier in Auszügen oder als Links zum SPIEGEL-Archiv einige ausgewählte und in einer Zusammenstellung besonders interessante Artikel aus dem SPIEGEL. Tippfehler gehen zu meinen Lasten. Presseberichte zu den Pannen der Telekom sind auf den Seiten "Neue Telekom- Ungereimtheiten" zu finden.

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  • Neuere SPIEGEL-Berichte   (3. Teil).
  • 24.03.1997: Chefs für die Regulierungsbehörde.
  • 14.03.1997: Telefonsex per Hand – Telekom unterlag vor Gericht.
  • 03.03.1997: Holpriger Start in die Zukunft.
  • 13.02.1997: Telekom-Ortstarif in der Preisspanne von USA und England.
  • 06.02.1997: Telekom plant Mengenrabatte für Privatkunden.
  • 03.02.1997: Telekom droht Verlust ihres TV-Kabelnetzes.
  • 23.12.1996: Krypto-Verbot: Ein Schlüssel für den Staat.
  • 11.12.1996: Streit um CD-ROM Telefonbuch.
  • 20.11.1996: Postbenutzerverband darf auch künftig Verhaltensempfehlungen geben.
  • 18.11.1996: Testfall Telekom (SPIEGEL-Titel).
  • 07.10.1996: Kabelfernsehen – Telekom greift an.
  • 16.09.1996: Telekom: Gute Prognose zum Börsenstart.
  • 09.09.1996: Gespräch mit Ron Sommer (Telekom) und Dietmar Kuhnt (RWE).
  • 20.08.1996: Chaos Computer Club greift Bundesbeauftragten für Datenschutz an.
  • 12.08.1996: Telekommunikationsgesetz: Provider beschweren sich.
  • 07.07.1996: Interview mit MdB Jörg Tauss (SPD) zum neuen TKG.
  • 24.06.1996: Interview mit Telekom-Aufsichtsratschef Rolf-Dieter Leister.
  • 17.06.1996: Neues Monopol der Stromkonzerne.
  • 20.05.1996: Telekom: Rabatte gekippt.
  • 06.05.1996: Wettbewerb: Vollständig in der Luft.
  • Ältere SPIEGEL-Berichte   (1. Teil).



    Wettbewerb: Vollständig in der Luft

    Aus: Der Spiegel – 19/1996, 6. Mai 1996, Seite 106 (Wirtschaft).

    Mit Milliardeninvestitionen bereiten sich die Telekom- Konkurrenten auf den Wettbewerb vor. Was ihnen fehlt, ist ein Gesetz.

    Hans Martin Bury ist ein geduldiger Zeitgenosse mit großer Sympathie für die Telekom. Doch bei der vergangenen Ausschußsitzung war die Geduld des postpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion zu Ende: "Ihre Vorstellungen von Wettbewerb", polterte er Telekom-Chef Ron Sommer an, "sind einfach nicht mehr zeitgemäß."

    Seit Wochen schon tobt in Bonn ein Streit über die künftigen Spielregeln auf dem Telekommunikationsmarkt. In knapp zwei Monaten soll das Netzmonopol der Telekom fallen. Mit Milliardeninvestitionen haben sich die privaten Telefonfirmen auf das Datum vorbereitet. Doch die notwendigen Gesetze fehlen immer noch. "Im Streit zwischen Bundesregierung, Ländern, Telekom und privaten Wettbewerbern", klagt CDU-Postexperte Elmar Müller, "hat jeder nur noch seine eigenen Interessen im Kopf." Das Gesamtwerk sei deshalb extrem gefährdet. Dabei war eigentlich schon alles geregelt. Nach monatelangen Verhandlungen mit der SPD-Fraktion hatte Postminister Wolfgang Bötsch (CSU) im November einen von allen Seiten akzeptierten Gesetzentwurf präsentiert. Kern des Entwurfs: Am 1. Januar 1998 soll das Monopol der Telekom fallen. Private Firmen wie Veba, RWE, Thyssen, Mannesmann oder Viag dürfen dann mit eigenen Telefonleistungen auf dem Milliardenmarkt aktiv werden.

    Bereits für Juli dieses Jahres ist eine Teilöffnung des von der Telekom beherrschten Marktes vorgesehen. In einem ersten Schritt sollen die großen Konzerne Telefondienstleistungen auf eigenen Leitungen anbieten können. "Milliardeninvestitionen und Tausende Arbeitsplätze", frohlockte der Postminister, entständen. Doch in letzter Minute versuchen besonders die SPD-geführten Länder, das Rad zurückzudrehen. Ihnen geht die Liberalisierung zu weit. Außerdem wittern Städte und Kommunen einen eleganten Weg, ihre leeren Kassen aufzufüllen. Nun ist alles wieder offen. Für die Verlegung von Telefon- und Datenleitungen über private und öffentliche Grundstücke, so die Forderung, sollen Gebühren erhoben werden. Millionen, so glauben die Länder, könnten die finanzschwachen Kommunen dadurch verdienen. Von solchen "Wegezöllen" will der Postminister jedoch nichts wissen. Sie stünden, so entgegnet er, im krassen Gegensatz zu einem freien Telefonmarkt [Ed: und warum müssen dann die Energie-Unternehmen solche "Wegezölle" für ihre Stromkabel bezahlen, was sogar erst in diesem Jahr vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde?]. Ob es bei dem für Montag geplanten Spitzengespräch zu einem Kompromiß kommen wird, "ist offen – aber unwahrscheinlich", glaubt CDU-Mann Müller.

    Für die privaten Telefongesellschaften ist das neuerliche Hin und Her eine Horrorvorstellung. Die gesamte Investitionsplanung und die Schaffung einiger tausend Arbeitsplätze hänge davon ab, daß der geplante Zeitrahmen eingehalten werde, klagt Gerd Eickers, Vorsitzender des Verbandes der Telekommunikationsnetz- und Mehrwertdienstanbieter (VTM). "Ohne gesetzliche Grundlage hängen wir vollständig in der Luft." Sollten in den nächsten Monaten keine verläßlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, wollen die Privaten Konsequenzen ziehen. Ganz unverhohlen drohen sie mit einer Verlagerung der geplanten Milliardeninvestitionen ins Ausland. Selbst eine Schadenersatzklage in mehrstelliger Millionenhöhe gegen die Bunderegierung, so Eickers, könne man dann nicht mehr ausschließen.

    Doch nicht nur die Länder blockieren eine zügige Verabschiedung des Gesetzes. Auch die Telekom stellt sich nach Meinung der Neulinge in den entscheidenden Fragen quer. "Die benehmen sich wie kleinkrämerische Basarhändler", schimpft CDU-Politiker Müller. So kündigte der Nochmonopolist erst vor wenigen Wochen einen Kompromiß über die Verwendung der Telefonnummern auf. Im künftigen Wettbewerb ist die Übertragbarkeit der Rufnummern für die privaten Telefongesellschaften unabdingbare Voraussetzung. "Wir können so gut und billig sein wie wir wollen", sagt Hans-Peter Kohlhammer, stellvertretender Vorsitzender der Thyssen Telecom, "kaum ein Kunde wechselt zu uns, wenn er seine Rufnummer nicht behalten kann." Doch die gemeinsam erarbeitete Lösung zur Übertragung der Nummern hält Sommer plötzlich für "unausgereift". Ein Grund auch für die Attacke der SPD auf dem Telekom-Chef.

    Auch in der entscheidenden Frage der Telefongebühren und den damit verbundenen Mietleitungspreisen werfen die Neulinge der Telekom schwere Wettbewerbsverzerrungen vor. Die Behauptung der Telekom, im Ortsnetzbereich nicht kostendeckend zu arbeiten, halten sie für falsch. Telefongebühren und Mietleitungspreise im Ortsnetz seien extrem überhöht. Noch in dieser Woche wollen sie dem Postminister ein Gutachten zu diesem Thema vorlegen. Die Telekom, so der Vorwurf, arbeite mit Zahlen, die auf ökonomisch falschen Ansätzen beruhen. Von einer Kostenunterdeckung könne daher keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Einnahmen der Telekom im Ortsnetzbereich, so das Ergebnis des Gutachtens, übersteigen die Kosten erheblich – um mehrere hundert Prozent. [Ed: siehe VTM-Studie "Kosten des Ortsnetzes"].



    Telekom: Rabatte gekippt

    Aus: Der Spiegel – 21/1996, 20. Mai 1996, Seite 108 (Medien).

    Die Deutsche Telekom kann ihren Geschäftskunden die bereits angekündigten Telefonrabatte in Millionenhöhe nicht gewähren. In einem Brief an Telekom-Chef Ron Sommer äußerte die EU-Kommission schwere Bedenken gegen die bereits vom Bonner Postminister abgesegneten Tarife: "Im Ergebnis würden sie die Konkurrenten aus dem Markt drücken." Um mit der Telekom mithalten zu können, seien die privaten Anbieter gezwungen, ihre Dienste unter Einstandskosten anzubieten. So berechnet die Telekom nach Angaben der Wettbewerbswächter aus Brüssel den privaten Konkurrenten nur "marginal weniger" als ihren Normalkunden. Ihren Großkunden wollte die Telekom dagegen Rabatte von bis zu 39 Prozent einräumen. Brüssel fordert nun, daß die Telekom den privaten Konkurrenten ähnliche Preise gewährt wie Großkunden. Auch den Privatkunden müßten künftig Rabatte eingeräumt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen sei Brüssel bereit, die neuen Tarife zum 1. Januar 1997 zu genehmigen.



    Jacke statt Hose

    Wernhard Möschel über das neue Monopol der Stromkonzerne

    Aus: Der Spiegel – 25/1996, 17. Juni 1996, Seite 84 (Wirtschaft).

    Wernhard Möschel, 55, ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen und Mitglied der Monopolkommission.

    SPIEGEL: Herr Professor Möschel, wenn 1998 der volle Wettbewerb in der Telekommunikation beginnt, werden vor allem die Stromkonzerne der Telekom Konkurrenz machen. Sie gelten als Gegner dieser Entwicklung. Warum?

    Möschel: Wenn die großen Anbieter nur aus dem Monopolbereich kommen, befürchte ich, daß diese Monopolmentalität auf den neuen Markt durchschlägt. Denn für jeden Investor wirken Konkurrenten mit einer Quasi- Gelddruckmaschine aus hohen Monopolgewinnen enorm abschreckend. Also wird der Kreis der Anbieter klein bleiben, und früher oder später werden sich die Telekom und ihre neuen Konkurrenten arrangieren und den Markt untereinander aufteilen – zum Nachteil der Kunden.

    SPIEGEL: Es drängen auch starke ausländische Konzerne auf den Markt. Reicht das nicht aus?

    Möschel: Es zeichnet sich jetzt schon ab, daß diese Anbieter nicht selbst aktiv werden, sondern nur strategische Allianzen mit den heimischen Stromriesen eingehen. Ich glaube, diese ganze Entwicklung im Telekommunikationsmarkt ist nicht mehr vereinbar mit unserer Verfassung.

    SPIEGEL: Das ist ein schwerer Vorwurf, können Sie den belegen?

    Möschel: Im Zuge der Postreform hat der Gesetzgeber 1994 das Grundgesetz geändert, Telekommunikation ist nicht länger eine hoheitliche Aufgabe. In Artikel 87 f der Verfassung heißt es nun, daß Telekommunikationsdienste von der privatisierten Telekom und "durch andere private Anbieter" erbracht werden ...

    SPIEGEL: ... und die Stromkonzerne sind in Ihren Augen keine privaten Anbieter?

    Möschel: Bei den Stromkonzernen und den Kommunen, die ja vielerorts auch mit dem Gedanken spielen, ins Telekommunikationsgeschäft einzusteigen, handelt es sich durchweg um öffentliche Unternehmen, dahinter stehen Bund, Länder oder Gemeinden. Die können natürlich eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft gründen und als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen auftreten. Aber auf solche Formalien kommt es nicht an, das wäre nur ein Auswechseln von Jacke und Hose. In Wahrheit läuft der Einstieg der Stromkonzerne auf eine Rückverstaatlichung hinaus. Hinter der Postreform stand aber ein völlig verändertes ordnungspolitisches Leitbild, bei dem sich die öffentliche Hand als Anbieter aus der Telekommunikation zurückzieht.

    SPIEGEL: Was macht Sie so sicher, daß Sie die Vorstellungen des Gesetzgebers mit dieser Auslegung der Postreform richtig interpretieren?

    Möschel: Der Wortlaut ist eindeutig. Man muß wissen, daß die jetzt gültige Fassung erst ganz zum Schluß des Gesetzgebungsverfahrens im Rechtsausschuß des Bundestags formuliert wurde. Der Begriff Wettbewerber wurde dann ganz bewußt ersetzt durch die Formulierung "andere private Anbieter". Man wollte damit auf jeden Fall verhindern, daß sich die öffentliche Hand, in welchem Gewand auch immer, durch die Hintertür in den Telekommunikationsmarkt hineinschmuggelt.

    SPIEGEL: Demnach müßte der Postminister den Stromkonzernen eine Lizenz verweigern?

    Möschel: Ja, das müßte er. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Postminister das Problem schon in seiner ganzen Tragweite erkannt hat. Wenn er den Stromkonzernen wirklich Lizenzen erteilt, dann könnten privatwirtschaftliche Anbieter, aber auch die Telekom, diese Lizenzen vor dem Verwaltungsgericht anfechten.

    SPIEGEL: Sollte die Politik die Stromriesen nun auch privatisieren?

    Möschel: Die Stromkonzerne müssen ihre Beteiligung an den Tochterunternehmen, die sie für ihre Telekommunikationsaktivitäten gegründet haben, auf unter 50 Prozent reduzieren. Ich persönlich würde diese Grenze sogar schon bei 25 Prozent ansetzen.



    »Ich glaube, wir kennen ihn«

    Interview mit Telekom-Aufsichtsratschef Rolf-Dieter Leister über Intrigen, anonyme Briefe und seinen Rückzug

    Aus: Der Spiegel – 26/1996, 24. Juni 1996, Seite 89–90 (Wirtschaft) mit 2 Fotos.

    Rolf-Dieter Leister gilt seit mehr als zehn Jahren als graue Eminenz der Telekom. Der ehemalige IBM-Geschäftsführer, der sich 1981 als Unternehmensberater selbstständig machte, wurde 1983 zunächst in den Verwaltungsrat der Bundespost berufen. Seitdem hat Leister, 55, an sämtlichen Postreformen und an der Gründung der Telekom AG mitgewirkt, seit 1989 als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Bei der turnusmäßigen Wahl am 1. Juli will Leister sein Amt niederlegen. Sein Nachfolger soll der ehemalige Henkel-Manager Helmut Sihler, 66, werden.

    SPIEGEL: Herr Leister, seit Monaten werden Sie in anonymen Briefen an den Postminister beschuldigt, Ihre persönlichen Reise- und Telefonkosten über die Telekom abgerechnet und Einfluß auf die Auftragsvergabe genommen zu haben. Sind Sie deshalb zurückgetreten?

    Leister: Überhaupt nicht. So etwas weckt eher die Kämpfernatur in mir. Außerdem hat die vom Vorstand beauftragte unabhängige Wirtschafts- prüfungsgesellschaft festgestellt, daß an den Vorwürfen nichts dran ist.

    SPIEGEL: Dem Vorwurf, Sie hätten Beraterverträge mit mehreren Telekom-Lieferanten, wurde in den Gutachten aber gar nicht nachgegangen. Haben Sie einen Beratervertrag mit Siemens oder einem anderen Zulieferer der Telekom?

    Leister: Klipp und klar: nein. Ich habe mit keinem Unternehmen, auch nicht mit Siemens, Beratungsverträge, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Deutschen Telekom stehen. Außerdem belegt das Gutachten, daß ich niemals Einfluß genommen habe auf irgendeine Auftragsvergabe der Telekom.

    SPIEGEL: Was waren denn die Gründe für Ihren Rückzug?

    Leister: Im Vordergrund standen persönliche Überlegungen. Ich leite seit 1989 mit viel Herzblut und Engagement den Aufsichtsrat der Telekom, und in den letzten zwei Jahren hat mich die Aufgabe zeitlich besonders in Anspruch genommen. Ich möchte mich in Zukunft wieder stärker meinen eigenen unternehmerischen Aufgaben widmen. Ich habe mich deshalb nach reiflicher Überlegung entschlossen, für ein weiteres Fünf-Jahres-Mandat nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Die Telekom braucht in den nächsten Jahren auch im Aufsichtsrat personelle Kontinuität.

    SPIEGEL: Wann haben Sie Postminister Wolfgang Bötsch Ihren Entschluß mitgeteilt?

    Leister: Vor etwa 14 Tagen, und bis dahin habe ich mit niemandem darüber geredet, nicht einmal mit meinen Kindern.

    SPIEGEL: Haben die Verleumdungen Sie getroffen?

    Leister: Schon, denn das ist eine Kultur, die ich bisher nicht kannte. Ich hatte in meinen früheren Jahren als Unternehmer nie mit anonymen Briefen zu tun. Aber seitdem ich die Bundespost kenne, und das sind nun schon 14 Jahre, wurde mir plötzlich deutlich, daß dies für einige Leute ein Mittel der Kommunikation ist. Ich finde das schrecklich, aber so etwas darf niemals ein Grund sein aufzugeben.

    SPIEGEL: Haben Sie eine Vermutung, wer hinter den Briefen steckt?

    Leister: Ich glaube, wir kennen ihn, aber darüber möchte ich mich jetzt noch nicht äußern. Höchstwahrscheinlich ist, daß alle Briefe von demselben Verfasser stammen.

    SPIEGEL: Sie haben sich mit Ihrem Einsatz für die Telekom nicht nur Freunde gemacht. Sie haben die Regierung, deren Interessen Sie im Aufsichtsrat vertreten sollten, mehrfach öffentlich kritisiert. Mit der Begründung, einen Interessenkonflikt zwischen Politik und Telekom zu verhindern, haben Sie dazu beigetragen, daß ein Staatssekretär aus dem Postministerium seinen Platz im Telekom- Aufsichtsrat wieder räumen mußte. Sehen Sie da einen Zusammenhang mit den gegen Sie aufgestellten Verleumdungen?

    Leister: Mit solchen Vermutungen muß man sehr vorsichtig sein. Natürlich stellte mein Job eine schwierige Verbindung zwischen Politik und Wirtschaft dar. Da ich immer ein klares Rollenverständnis hatte, gab es auch unterschiedliche Positionen, aber die gingen nie ins Persönliche.

    SPIEGEL: Wo haben Sie die Prioritäten gesetzt?

    Leister: Ein Aufsichtsrat hat zuallererst das Unternehmen zu vertreten und erst in zweiter Linie den Eigentümer. Ich habe es deshalb als meine wichtigste Aufgabe angesehen, die Telekom soweit wie möglich von politischen Einflüssen freizuhalten.

    SPIEGEL: Wie sahen solche Einflußversuche aus?

    Leister: Nehmen Sie die Situation nach dem Mauerfall. Als die Telekom ankündigte, daß sie mit 60 Milliarden Mark das größte Investitionsprogramm in den neuen Bundesländern auflegen wollte, kam gleichzeitig die Forderung der Regierung, daß die Telekom zusätzlich eine Bundesabgabe von 8 Milliarden Mark leisten solle. Die sollte die Telekom in Form von erhöhten Gebühren an die Kunden weitergeben. Da hat sich der Aufsichtsrat von Anfang an massiv dagegengestellt, mit dem Ergebnis, daß der größte Teil dieser Abgabe gestrichen wurde und die Telefongebühren [Ed: damals!] nicht erhöht werden mußten.

    SPIEGEL: Auch als Anfang des Jahres der Gebührenschock für Aufregung sorgte, haben Sie den Vorstand vor der Politikerschelte in Schutz genommen. Warum?

    Leister: Ich will auf keinen Fall in eine allgemeine Politikerschelte verfallen. Aber es kann doch wohl nicht sein, daß der Vorstand eines so wichtigen Unternehmens aus reinem Populismus wie ein dummer Junge hingestellt wird. Der Imageschaden, der im Ausland durch solche törichten Attacken entsteht, ist gewaltig.

    SPIEGEL: Haben solche Aktionen nicht auch dazu beigetragen, daß der Postminister das Vertrauen in Sie verloren hat? Konnten Sie überhaupt noch sicher sein, bei der Neuwahl am 1. Juli erneut berufen zu werden?

    Leister: Es gab für mich keinerlei Anlaß, daran zu zweifeln.

    SPIEGEL: Für Außenstehende sah es oft so aus, als ob der Aufsichtsratsvorsitzende die Nummer eins bei der Telekom ist. Haben Sie Ihre Aufgabe da nicht zu weit ausgelegt?

    Leister: Ich bin sicher ein Aufsichtsratsvorsitzender, der genau hinschaut, und das war in den ersten fünf Jahren sogar meine Pflicht. Denn nach der ersten Postreform galt für die Telekom zunächst ein spezielles Regelwerk, das dem Aufsichtsrat Pflichten auferlegte, die bis in das operative Geschäft hineinreichten.

    SPIEGEL: Jetzt gilt aber das Aktienrecht, und das mißt dem Aufsichtsrat nur begrenzte Entscheidungskompetenz zu.

    Leister: Ich habe mich nie als der erste Mann bei der Telekom gefühlt. Als Norddeutscher habe ich das Bild von meiner Rolle immer anders gesehen: Ich lenke als Lotse dieses große Schiff in die Hauptschiffahrtsrinne. Da fährt es nun mit einem klaren Kurs, mit Ron Sommer als erstklassigem Kapitän und mit einer Spitzenmannschaft auf der Brücke.

    SPIEGEL: Müssen Sie nicht befürchten, daß Ihr Rückzug so kurz vor dem Börsengang als ein negatives Signal interpretiert werden könnte?

    Leister: Diese Frage habe ich mir natürlich auch gestellt. Aber welcher Zeitpunkt wäre besser gewesen? Als ich im Januar bei meinen Wanderungen im Schwarzwald zum erstenmal konkret darüber nachdachte, kochte gerade der Gebühren-GAU hoch. Welche Irritationen hätte da ein Rücktritt ausgelöst? Wäre der Schritt mitten in den Auseinandersetzungen um das Telekommunikationsgesetz besser gewesen oder drei Tage vor oder nach dem Verkauf der ersten Aktie? Das einzig richtige Timing erschien mir deshalb jetzt bei der turnusmäßigen Neuwahl des Aufsichtsrats.

    SPIEGEL: Schmerzt es Sie nicht, daß Ihre Telekom-Zeit nun ohne die Krönung des Börsengangs zu Ende geht?

    Leister: Das bedauere ich wirklich sehr, denn auf den Börsengang habe ich immer hingearbeitet. Außerdem habe ich Bundeskanzler Kohl versprochen, ihm die erste Aktie der Telekom zu überreichen.

    SPIEGEL: Sind Sie überzeugt, daß der Kanzler ein attraktives Wertpapier erhält?

    Leister: Davon bin ich felsenfest überzeugt. Aber damit will ich nicht sagen, daß schon alles geregelt ist, um die Telekom zum Erfolg zu führen. Da wird nie alles fertig sein, denn an Verbesserungen muß jedes Unternehmen täglich arbeiten.

    SPIEGEL: Werden Sie demnächst als Berater für die neuen Herausforderer der Telekom tätig sein?

    Leister: Ich bin mit meinen Gedanken noch voll bei der Telekom, deshalb habe ich dazu noch gar keine Überlegungen angestellt [Ed: man beachte, daß er das nicht kategorisch ausschließt].



    »Wir werden mehr aufpassen müssen«

    E-Mail-Interview von Uly Foerster mit dem SPD- Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zum Telekommunikationsgesetz

    Aus: SPIEGEL online – 28/1996, 7. Juli 1996 (nur elektronisch publiziert).

    SPIEGEL online: Die SPD-Länder im Bundesrat, aber auch die SPD-Bundestagsfraktion haben nichts dagegen, daß Polizei und Geheimdienste durch das Telekommunikationsgesetz, das TKG, weitreichende Rechte erhalten, Nutzer von Online-Diensten und privaten Mailboxen zu überwachen. Wie reimt sich das zusammen mit Ihrer gerade erst formulierten Mahnung, den "gläsernen Bürger" in der Informationsgesellschaft dürfe es nicht geben?

    Tauss: Die Beurteilung, ob der entsprechende Paragraph 87 im TKG für die Betreiber von Mail-Boxen überhaupt gilt, ist durchaus offen. Ich meine, nein. Sie sind nicht betroffen. Im übrigen bleibe ich dabei, gläserne Bürger oder Bürgerinnen nicht zu wollen. Da werden wir beim nächsten Gesetz, dem Kommunikationsdienstgesetz, mehr aufpassen müssen.

    SPIEGEL online: Zusammen mit dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Thierse haben Sie in einer grundsätzlichen Erklärung zur Informationsgesellschaft gerade erst gesagt, "Kommunikationsdienstleister und Anbieter von Netzzugängen" dürften nicht "zu verdeckten Ermittlern der Polizei" gemacht werden. Genau das geschieht jetzt – mit sozialdemokratischer Beihilfe.

    Tauss: Sozialdemokratische Beihilfe ist in diesem Fall wieder mal die Frage, ob das Glas halbvoll oder halbleer ist. Unsere Postexperten sind stolz darauf, verhütet zu haben.

    SPIEGEL online: Die Sozialdemokraten haben hier offenbar, anders als die Grünen, ihre Sensibilität bei der Wahrung des Datenschutzes eingebüßt. Wie ist das zu erklären?

    Tauss: Na ja, mit Sensibilität ist das so eine Sache. Tatsache ist sicher, daß sozialdemokratische Innenminister in der Regel für die Polizei weitergehendere Befugnisse fordern als Grünen- oder auch SPD-Parteitage. In der Frage des TKG war ich nach meiner Erinnerung der einzige, der den entsprechenden Paragraphen auch in der öffentlichen Anhörung thematisiert hat. Da stand ich allerdings ziemlich allein. Nur der Chaos-Computer-Club ist mir beigesprungen. Die Betreiber haben den Mund gehalten, und die Datenbeauftragten waren weggetaucht. Letzteres wundert mich noch heute. Keiner – mit Ausnahme des Datenschützers in Schleswig-Holstein – hat sich geregt.

    SPIEGEL online: Wie soll Ihrer Ansicht nach der Rechtsanspruch des Staates gesichert werden, Straftäter, sofern sie Mailboxen oder Online-Dienste für ihre Zwecke einsetzen, zu verfolgen?

    Tauss: Man sollte die Möglichkeit des Staates, Massenkommunikation zu überwachen, auch nicht überschätzen. Auch die personelle Ausstattung läßt nicht vermuten, daß hinter jeder Mail-Box bald ein Polizist steht. Klar muß sein, daß es keine rechtsfreien Räume gibt. Wenn ein Verdacht besteht, muß auch ermittelt werden. Doch häufig haben die Polizeidienststellen noch nicht einmal einen PC. Dies ist problematisch. Auch Computerkriminalität – ich rede von wirklicher Kriminalität – muß vom Staat verfolgbar sein.

    SPIEGEL online: Welche Unterstützung haben Sie in Ihrer Fraktion für Ihre Position gefunden?

    Tauss: Die Diskussion hat leider sehr spät begonnen. Wie der bereits zitierte Antrag von Wolfgang Thierse und mir aber beweist, sind wir auf dem richtigen Weg. Der Antrag wurde in der Fraktion auch einstimmig angenommen. so daß wir heute eine bessere Grundlage haben als noch vor einem Jahr.

    SPIEGEL online: Wollen Sie mit Ihren wenigen Bundesgenossen in der SPD-Fraktion und mit den Grünen für eine Novellierung des gerade beschlossenen Telekommunikationsgesetzes eintreten?

    Tauss: Ich konzentriere mich jetzt auf das Multimedia-Gesetz. Das ist mir wichtiger als Nachhutgefechte zu führen.

    Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist in der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung seiner Fraktion für Informations- und Kommunikationstechnik zuständig.



    Telekommunikationsgesetz: Provider beschweren sich

    Aus: Der Spiegel – 33/1996, 12. August 1996, Seite 72 (Medien) mit 1 Foto.

    Die deutsche Wirtschaft macht Front gegen das am 1. August in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach Mobilfunk- Betreibern wie Mannesmann und E-plus klagen nun auch Online- Anbieter und Netzbetreiber über die Zugriffsmöglichkeiten des Staates. Nach Paragraph 87 dieses Gesetzes sind alle Anbieter von Telekommunikations- Dienstleistungen verpflichtet, ihren Kundenstamm in Dateien abzuspeichern – auf eigene Kosten. Der Zugriff auf diese sensiblen Daten liegt bei einer Regulierungsbehörde. Im Fall eines Auskunftsersuchens von Polizei und Staatsanwaltschaft stellt diese Behörde ohne Wissen des Anbieters sämtliche Daten zu einer Person oder einer Rufnummer zur Verfügung. Auch die Bündnis-Grünen warnen: Das TKG höhle nicht nur den Datenschutz aus, sondern behindere, so der Bundestagsabgeordnete Manuel Kiper, den freien Wettbewerb und die Liberalisierung des Marktes. Zudem würden die Kosten, die den Unternehmen aus der Datenüberwachung entstehen, an den Verbraucher weitergegeben. Die Provider haben sich an den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gewandt. Der BDI plant nun am 26. September mit den führenden Verbänden und Anbietern eine Sondersitzung zum TKG.



    Chaos Computer Club greift Bundesbeauftragten für Datenschutz an

    Aus:
    Spiegel Online – 20. August 1996 (nur elektronisch publiziert).

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hat am Montag im DeutschlandRadio Berlin Vorwürfe zurückgewiesen, die Andi Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club und der Hamburger Datenschutzbeauftragte gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) erhoben hatten. Beide hatten darauf hingewiesen, daß die vom TKG vorgesehenen Kanäle, über die einer 'Regulierungsbehörde' ein Zugriff auf die Kundendaten von Mailboxen, Online-Diensten und Internet-Providern garantiert wird, zum Mißbrauch geradezu einladen. SPIEGEL online sprach mit Andi Müller-Maguhn:

    SPIEGEL online: Herr Jacob vertritt die Ansicht, bei den Daten, auf die von Behördenseite zugegriffen werden dürfe, handele es sich ausschließlich um Informationen, die auch "in den Telefonbüchern" zu finden seien. Trifft das zu?

    Müller-Maguhn: Diese Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Jacob ist sachlich schlicht falsch. Der umstrittene Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes [Ed: im TKG-Entwurf war das der § 87] sagt ganz explizit, daß auch die Kundendaten, "soweit diese nicht in öffentliche Verzeichnisse eingetragen sind", abrufbar sein sollen. Zum anderen sind auch Unternehmen betroffen, die überhaupt keine "öffentlichen Verzeichnisse" herausgeben [Ed: etwa die Universitäten?]. So hätte die Regulierungsbehörde beispielsweise freien Zugriff auf alle Rufnummern im Mobilfunkbereich.

    SPIEGEL online: Sie betonen in Ihrer Kritik am TKG besonders den Umstand, daß das Gesetz dem Anbieter nicht erlaubt, den Onlinezugriff auf seine Kundendaten zu beobachten. Warum ist das Ihrer Ansicht nach gefährlich?

    Müller-Maguhn: Die Kundendaten sind für Hacker, Konkurrenzunternehmen und ausländische Geheimdienste gleichermaßen interessant. Wer nun versucht, auf technischem Wege über die Schnittstelle an die Daten zu gelangen, muß überhaupt nichts befürchten; denn den Unternehmen ist es ja verboten, Abfragen überhaupt festzustellen. So ist auch eine Überprüfung der Rechtmässigkeit nicht möglich. Es handelt sich de facto um eine staatlich geforderte Sicherheitslücke.

    SPIEGEL online: Laut Jacob ist der Schutz vor unerlaubtem Zugriff auf die Personendaten durch "außenstehende Dritte" dadurch gewährleistet, daß jeder Abruf von Seiten der Regulierungsbehörde mit Angabe des Aktenzeichens protokolliert werden muß. Halten Sie das für hinreichend?

    Müller-Maguhn: Das Verfahren innerhalb der Regulierungsbehörde spielt überhaupt keine Rolle, wenn die Daten schon beim Unternehmen abzapfbar sind. Wozu sollte ein Einbrecher den Tresor aufknacken, wenn der Schlüssel laut polizeilicher Anordnung unter der Fußmatte liegt?

    SPIEGEL online: Wie beurteilen sie die Tatsache, daß ausgerechnet ein Datenschutzbeauftragter Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken pauschal zurückweist?

    Müller-Maguhn: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Jacob weist ja nicht nur die Bedenken pauschal zurück, sondern begründet dies auch noch mit Falschaussagen. Warum er die Öffentlichkeit dabei belügt und mit irrelevanten Aussagen über das Verfahren bei der Regulierungsbehörde in die Irre leitet, kann ich nur mutmaßen. Eine freundliche Formulierung wäre es, zu sagen, daß er mit seiner Aufgabe überfordert ist. Für mich ist er als Bundesbeauftragter für Datenschutz jedenfalls nicht mehr (er)tragbar.



    »Wir schaffen es schneller«

    SPIEGEL-Streitgespräch mit Telekom-Chef Ron Sommer und RWE-Chef Dietmar Kuhnt über Gebühren, Monopole und Konkurrenzkampf

    Auszug aus: Der Spiegel – 37/1996, 9. September 1996, Seite 104–107 (Wirtschaft).

    SPIEGEL: Herr Sommer, Herr Kuhnt, in knapp 16 Monaten beginnt der Wettbewerb in der Telekommunikation. Was hat der Verbraucher davon, wenn Ihre beiden Konzerne gegeneinander antreten? Was wird 1998 die Telefoneinheit kosten?

    Kuhnt: Ich bin überzeugt, daß der Kunde der Hauptgewinner sein wird. Das ganz Neue ist ja, daß es erstmals eine Wahlmöglichkeit gibt – und das nicht nur für Geschäftskunden. Wir werden von Anfang an auch die Privatkunden ansprechen. Der Preis ist dabei nur eine Komponente, die anderen sind Service und Qualität.

    Sommer: Wenn 1998 das letze Fernmeldemonopol fällt, wird es sicher spannend im Markt. Aber zum Wettbewerb gehört auch, daß man keine eindeutige Aussage über die künftigen Preise machen kann.

    SPIEGEL: Den Kunden interessiert aber vor allem der Preis. Warum kneifen Sie?

    Sommer: Daß die Tarife fallen, steht doch außer Zweifel. Wir haben die Preise seit 1989 schon um knapp 20 Prozent gesenkt, trotz des Monopols. Das ist noch nicht das Ende, und je härter der Wettbewerb ist, desto schneller werden die Preise fallen. Bei Mietleitungen für Unternehmen, wo es schon heute Wettbewerb gibt, haben wir bereits einen Preisverfall von bis zu 60 Prozent erlebt.

    SPIEGEL: Und der RWE-Slogan wird lauten: Wir sind billiger als Telekom?

    Kuhnt: Nein, wir werden alles zu einem Paket schnüren, das sich an den Weltmaßstäben orientiert. Zum Beispiel an MCI, das ist eine amerikanische Telefongesellschaft, die binnen kürzester Zeit Störfälle beseitigt, oder an AT&T, die dafür bekannt ist, daß sie in kürzester Zeit Kundenanträge bedient. (...)



    Telekom: Gute Prognose zum Börsenstart

    Aus: Der Spiegel – 38/1996, 16. September 1996, Seite 96 (Trends) mit 1 Foto.

    Zwei Monate vor der geplanten Aktienausgabe hat die Deutsche Telekom AG den am Börsengang beteiligten Banken die letzten Bilanzprognosen vorgelegt. Danach rechnet die Telekom im laufenden Jahr mit Einnahmen von rund 62 Milliarden Mark – das entspricht einem Zuwachs von rund fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr, als das Staatsunternehmen noch keine Mehrwertsteuer abführen mußte. Noch besser soll das operative Ergebnis ausfallen. Mit rund 7 Milliarden Mark, so die Telekom, liegt der Gewinn um rund 3 Milliarden über dem von 1995. Allerdings wird der Jahresüberschuß deutlich geringer sein, da Telekom-Chef Ron Sommer die 2,5 Milliarden Mark vom ersten Halbjahr fast vollständig verbraucht hat. So wurden allein für den geplanten Abbau von 60.000 Stellen 1,8 Milliarden Mark zurückgelegt. Die Banken rechnen damit, daß die Telekom 1997 zweistellige Milliardengewinne erwirtschaftet und eine hohe Dividende ausschütten kann. Dennoch fürchten die Banker um ihre Profite. Die Telekom drückte die Provisionen für den Börsengang unter die üblichen Margen. Hinzu kommt der kostenintensive Verwaltungsaufwand für die Kleinanleger. Fast 1,8 Millionen Interessenten haben sich bisher gemeldet.



    Kabelfernsehen – Telekom greift an

    Aus: Der Spiegel – 41/1996, 7. Oktober 1996, Seite 128 (Medien).

    Nach dem Scheitern der Multimedia-Betriebsgesellschaft MMBG [Ed: Die MMBG soll zum Jahresende 1996 aufgelöst werden] will die Deutsche Telekom ihr TV- Kabelnetz selbst vermarkten. "Demnächst werden die Programmanbieter nicht uns bezahlen, weil wir Leitungen zur Verfügung stellen, sondern wir zahlen an die TV- Unternehmer, weil sie uns Inhalte liefern", umreißt Telekom- Vorstand Herbert May die neue Strategie. Damit zeichnet sich auf dem TV-Markt eine gravierende Wende ab. Lange Zeit sah es so aus, als würden Medienkonzerne wie Kirch und Bertelsmann das Fernsehen der Zukunft beherrschen. Nun könnte die Telekom dominieren. So kann sich May durchaus vorstellen, zunächst bestimmte Teile aus dem Programm von Kirchs Digital-TV DF1 zu übernehmen.

    In einem Geheimprojekt namens "Prima TV" kümmert sich die Telekom sogar selbst bei US-Filmfirmen um den Ankauf von Programmrechten. Auch die notwendigen Decoder sollen vermarktet werden. Das neue Geschäft wird die Telekom wohl nicht allein stemmen, da sie mit ihrem Kabelnetz nur direkten Zugang zu etwa fünf Millionen Endkunden hat. Seit Monaten verhandelt Telekom- Chef Ron Sommer deshalb mit privaten TV-Netzbetreibern über die Gründung einer entsprechenden Vermarktungsgesellschaft. Eine Einigung mit den Privaten, die über elf Millionen Kundenzugänge verfügen, scheint greifbar nahe. [Ed: Siehe auch den folgenden Artikel "Warenhäuser für Inhalte"].



    Testfall Telekom

    Der riskante Weg von der Behörde zum modernen Unternehmen

    Hinweis auf:
    Der Spiegel – 47/1996, 18. November 1996, Seite 34–60 (SPIEGEL-Titel):



    Postbenutzerverband darf auch künftig Verhaltensempfehlungen geben

    Aus:
    Spiegel Online – 20. November 1996 (nur elektronisch publiziert).

    DÜSSELDORF/OFFENBACH. Der Verband der Postbenutzer darf auch künftig Post- und Telekom- Kunden öffentlich Verhaltensempfehlungen geben. Das ist das Ergebnis zweier Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf und des Landgerichts (LG) Hamburg.

    Hintergrund war eine Aufforderung des in Offenbach ansässigen Postbenutzerverbandes an Telekom- Kunden, im Zusammenhang mit der neuen Tarifstruktur vom 1. Januar 1996, Rechnungen nur unter Vorbehalt zu zahlen. An den neuen Tarifbedingungen hatte der Verband zuvor massive Kritik geübt. Eine Einstweilige Verfügung der Telekom gegen diese Aufforderung hatte bereits im Sommer das Landgericht Hamburg aufgehoben. Am Dienstag änderte der Kartellsenat des OLG Düsseldorf eine Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts ab, das im März mit einer weiteren Verfügung im Sinne der Telekom entschieden hatte.

    Der Offenbacher Postbenutzerverband hatte in der neuen Tarifstruktur, die zum 1. Januar 1996 in Kraft trat, einen Wirrwarr gesehen, der Kunden mit Mehrausgaben belaste. Nachdem sich die Telekom nicht rechtsverbindlich bereiterklären wollte, im Falle einer gerichtlich erzwungenen Tarifänderung allen Telefonteilnehmern Differenzbeträge zu erstatten, ließ der Postbenutzerverband seine Aufforderung an die Kunden los. Nur wer unter Vorbehalt zahle, habe Anspruch auf Erstattung, hieß es. Daraufhin hatte die Telekom Einstweilige Verfügungen gegen den Verband erwirkt, die der Aktion die Wirkung nahmen.



    Streit um CD-ROM Telefonbuch: Telekom siegt vor OLG Karlsruhe

    Aus:
    Spiegel Online – 11. Dezember 1996 (nur elektronisch publiziert).

    KARLSRUHE. Im Rechtsstreit um den Verkauf von Telefonbüchern auf CD-ROM deutet alles auf eine Entscheidung durch den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hin. Nach einer am 29. Oktober vor dem Oberlandes- gericht (OLG) Frankfurt/Main erlittenen Niederlage hat die Deutsche Telekom jetzt vor dem OLG Karlsruhe den "juristischen Ausgleich" geschafft. In der am Mittwoch verkündeten Entscheidung hat der 6. Senat des OLG ein von der Telekom- Tochter DeTeMedien gegen die TopWare CD Service AG erstrittenes Unterlassungsurteil bestätigt. Damit wurde die Berufung der Beklagten gegen eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen. In ihr war der Firma TopWare der Vertrieb der CD-ROM "D-Info 2.0" untersagt worden.

    Entgegen der Auffassung des Frankfurter Gerichts sehen die Karlsruher Richter in der unentgeltlichen Übernahme der Daten aus den Telekom- Telefonbüchern eine "anstößige Wettbewerbshandlung" der Beklagten. Schließlich sei DeTeMedien rechtlich zur jährlichen Aktualisierung der Telefonbücher verpflichtet. Die Nutzung dieser in einer "wettbewerblichen Zwangslage" erbrachten Leistung stehe alleine der Klägerin zu, hieß es. DeTeMedien gibt bundesweit die Telefonbücher mit allen deutschen Rufnummern heraus. TopWare hat den Inhalt der Telefonbücher durch Abtippen in eine Datenbank übernommen und die CD-Rom "D-Info 2.0" angeboten und vertrieben. (Az: 6 U 56/96 – Urteil vom 11. Dezember 1996).



    Ein Schlüssel für den Staat

    Aus: Der Spiegel – 52/1996, 23. Dezember 1996, Seite 16 (Panorama).

    BONN. Die Bundesregierung will in aller Eile strikte gesetzliche Regelungen für den Gebrauch sogenannter Verschlüsselungstechnik beschließen. In einem vom "Staatssekretärsausschuß für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit" in Auftrag gegebenen Bericht mahnen die Verfasser, angesichts der neuen Telekommunikationstechniken bestehe "großer Entscheidungsdruck". So warnen vor allem die Sicherheitsbehörden davor, daß Extremisten und organisierte Kriminelle sich mittels verschlüsselter Telefon- oder Computer- Botschaften verständigten.

    Um den Fahndern die "Möglichkeit der Telekommunikations- Überwachung" zu ermöglichen, schlagen die Experten [Ed: gemeint sind hier wohl "Sicherheits"- Experten, keine Computer- Experten] eine generelle Genehmigungspflicht aller Krypto- Verfahren vor. Zugelassen werden sollen nur Systeme, deren Code den Behörden im Bedarfsfall zugänglich ist. Wer künftig nicht genehmigte Soft- oder Hardware vertreibt, soll bestraft werden. Selbst wer solche Systeme, wie sie etwa im Internet frei erhältlich sind [Ed: z. B. das PGP], nur nutzt, verstieße gegen das Gesetz – und machte sich obendrein verdächtig: "Illegale Nutzung nicht genehmigter Verfahren" soll "zu weiterführenden Ermittlungen" Anlaß geben.

    Die vom Bundeskanzler und den meisten beteiligten Ministerien befürwortete Lösung hat allerdings einige Nachteile, wie die Berichtsverfasser selbst einräumen: "Um einen eher kleinen Personenkreis zu treffen, werden weite Teile der Bevölkerung in ihrem Umgang mit persönlichen elektronischen Daten berührt." Computer- Fachleute bezweifeln zudem, daß auch strengste Regelungen zum Erfolg führen: Im Internet lassen sich scheinbar harmlose Botschaften verschicken, denen man nicht ansieht, daß sie verschlüsselt sind.

    [siehe auch: Der Spiegel – 12/1997, 17. März 1997, Seite 80].



    Telekom: Verrückte Idee

    Schlechte Nachrichten für T-Aktionäre: Der Telekom droht der Verlust ihres wertvollen Kabelfernsehnetzes

    Hinweis auf:
    Der Spiegel – 6/1997, 3. Februar 1997, Seite 91 (Wirtschaft).

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    Telekom plant Mengenrabatt für Privatkunden – "Neuer Tarif bewährt"

    Aus:
    Spiegel Online – 6. Februar 1997 (nur elektronisch publiziert).

    BONN. Die Deutsche Telekom will auch Privatkunden künftig einen Mengenrabatt gewähren. "Das ist keine Frage von Februar oder März, aber wir werden uns auf den Wettbewerb auch in diese Richtung vorbereiten", sagte Telekom- Vorstand Detlev Buchal am Donnerstag der dpa in Bonn. Denkbar sei auch, daß die Telekom Finanzierungen anbiete, etwa beim Kauf von Telefonanlagen oder Gesprächsvolumen.

    Buchal erwartet, daß der Wettbewerb ab 1998 sofort auch um Privatkunden einsetzt. Die Telekom setze dabei vorrangig auf neue Produkte und Service, weniger auf Billig-Angebote. Die vor einem Jahr eingeführte neue Tarifstruktur habe sich bestens bewährt, sagte Buchal. "Es hat sich herausgestellt, daß der Tarif fair ist und die Preise tatsächlich um fünf Prozent gesunken sind, wie wir angekündigt haben."

    Die bisherigen Sondertarife CityPlus und CityWeekend werden bisher erst von knapp 10.000 Kunden genutzt. Die Telekom werde dafür nun mehr werben, sage Buchal. "Wir wissen ziemlich genau, für wen sich das lohnt. Das sind etwa eine Million Kunden, die wir nun gezielter ansprechen wollen." Weiterhin werde es zudem "Telekom-Tage" mit Sondertarifen geben. Ob dies wie 1996 der Muttertag und der Tag der Deutschen Einheit sein werden, ließ Buchal offen.

    "Wir erwarten natürlich, daß die Wettbewerber sich unter unsere Preise legen, weil sie auf diesem Weg Marktanteile kaufen wollen", sagte Buchal. Auch die Konkurrenten könnten aber nicht zu aggressiv die Preisschraube drehen, um ihre Rentabilität nicht zu gefährden. "Ich glaube nicht, daß es zu destruktiven Preisen kommen wird".

    Im Rückblick auf den Tarifstreit vor einem Jahr sagte Buchal: "Das war viel Lärm um nichts." Die Kunden hätten aus Vorsicht zunächst im Durchschnitt drei Anrufe im Monat weniger gemacht. "Das hat sich aber normalisiert sobald die ersten Rechnungen da waren." Dann seien auch die Proteste verstummt. Das Telefonverhalten habe sich bis Mai wieder normalisiert. "Heute sind Anzahl und Dauer der Telefonate insgesamt etwas besser als vor einem Jahr. Das gilt auch für unseren Umsatz."

    Trotz der Preissenkung um fünf Prozent seien die Telefonrechnungen mit durchschnittlich 65 bis 70 Mark im Monat heute so hoch wie vor der Tarifreform. Dafür würden die Kunden aber zusätzliche Angebote wie Online-Dienste, Telefonate in den Mobilfunk oder neue digitale Merkmale wie Anrufweiterschaltung, Makeln oder Anklopfen nutzen. "Heute gibt es mehr Telefonieren für das gleiche Geld", sagte Buchal.

    Rund 80 Prozent der über 40 Millionen Kunden erhielten eine detaillierte Rechnung mit Aufschlüsselung der Telefonate nach Tarifzonen. 2,2 Millionen bekommen eine Einzelverbindungsübersicht mit Datum, Dauer und Preis für jedes Gespräch. Als Folge sei die Zahl der Beschwerden deutlich gesunken. Von 20 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Tarifumstellung seien sieben in erster Instanz entschieden worden, ausschließlich zugunsten der Telekom.



    Telekom-Ortstarif in der Preisspanne von USA und England

    Telekom legt jetzt Tarifstudie vor

    Aus:
    Spiegel Online – 13. Februar 1997 (nur elektronisch publiziert).

    BONN. Die Ortstarife der Deutschen Telekom liegen nach einer Studie des US-Beratungsunternehmens Bell Communications im Auftrag der Telekom in der Spanne der in den USA und Großbritannien üblichen Preise. Auch der Vorwurf, die Telekom- Preise im Ortsnetz würden die Kosten um mehrere hundert Prozent übersteigen, sei nicht haltbar, schreiben die Professoren Horst Albach (Bonn), Günter Knieps (Freiburg) und John Panzar (Evanston/USA) in dem Gutachten, das dpa am Mittwoch in Bonn vorlag.

    Die Professoren weisen damit ein Gutachten ihres Kollegen Ingo Vogelsang im Auftrag des Verbandes VTM der Telekom- Konkurrenten als methodisch falsch zurück. Vogelsang stütze sich auf die Tarife nur einiger weniger US-Telefongesellschaften. Nicht berücksichtigt würden etwa 1500 Firmen, die teure Ortsnetze in ländlichen Gebieten unterhalten. Die VTM- Studie verschweige, daß Ortsgespräche in den USA durch Quersubventionen in Milliardenhöhe verbilligt würden.

    Vogelsang setze auch die Spanne für die Gebühren in den USA zu niedrig an. Er gebe die niedrigsten Monatsgebühren für Privatkunden mit 5,05 bis 13,41 Dollar an. Die tatsächliche Spanne reiche dagegen von 8,40 bis 22,45 Dollar, heißt es in der neuen Studie, die auf Angaben der amerikanischen Telekommunikations- behörde FCC beruhe. Die vergleichbaren Gebühren für deutsche Telekom- Kunden betrügen je nach Währungsrechnung zwischen 10,33 und 13,80 Dollar. Der Tarif von British Telecom betrage 11,18 bis 11,28 Dollar.

    Auch beim Vergleich der pauschalen Ortsgebühren, die es in dieser Art in Deutschland nicht gibt, sei die in der VTM- Studie genannte Spanne von 16,35 bis 20,35 Dollar deutlich enger als die tatsächliche Bandbreite von 12,25 bis 29,43 Dollar.

    Ähnlich falle das Ergebnis für Geschäftskunden aus. Die VTM-Studie nenne ihre Einzelanschlüsse in den USA ein Gebührenspektrum von 9,26 bis 17,13 Dollar. Die Bandbreite nach den FCC-Daten ergebe dagegen 12,75 bis 45,03 Dollar. Die Telekom liege mit einer Spanne von 10,33 bis 13,80 US-Dollar für eine vergleichbare Leistung darunter. British Telecom sei mit rund 18 Dollar noch teurer als die Preise in den USA.



    Holpriger Start in die Zukunft

    Der Kampf der privaten Telefonkonzerne gegen die Telekom beginnt – mit viel Werbegetrommel und großen Versprechungen. Aber noch haben die neuen Anbieter Probleme mit der Technik, und einige haben ihre Strategien schon wieder geändert.

    Hinweis auf:
    Der Spiegel – 10/1997, 3. März 1997, Seite 96–98 (Wirtschaft).

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    Telefonsex per Hand – Telekom unterlag vor Gericht

    Aus:
    Spiegel Online – 14. März 1997 (nur elektronisch publiziert).

    BONN. Eine möglicherweise teuere juristische Schlappe hat die Deutsche Telekom AG erlitten: Das Landgericht Bonn verurteilte die Telekom dazu, Nummern von Telefonsex- Programmen wieder von Handvermittlung auf automatischen Selbstwähldienst umzustellen. Damit gab die 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil dem Antrag einer Telefongesellschaft der niederländischen Antillen statt [Ed: t-off berichtete], die gegen die Vermittlung per Hand geklagt hatte. Das Urteil (Az.: 11 O 19/96) ist nicht rechtskräftig, die Telekom ist in Berufung gegangen.

    Für "dem Grunde nach gerechtfertigt" hält die Kammer auch den Schadensersatz- anspruch der Antillen-Gesellschaft. Über dessen Höhe werde aber erst "im weiteren Verlauf" entschieden. Die "Antelecom" hatte vor Gericht geltend gemacht, daß ihr durch die nicht mehr anonyme Handvermittlung allein in zwei Monaten ein Schaden von mehr als acht Millionen Mark entstanden sei. Durch die Aufhebung der Anonymität seien die Anrufe kraß zurückgegangen und erhebliche finanzielle Verluste entstanden. Wegen Mißbrauchs durch Computerhacker hatte die Telekom die Telefonsex- Dienste im November 1995 auf einen "Operator" geschaltet.



    Chefs für die Regulierungsbehörde

    Aus:
    Der Spiegel – 13/1997, 24. März 1997, Seite 91 (Trends).

    BONN. Die Besetzung des Chefpostens der Regulierungsbehörde, die von 1998 an über den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt wachen soll, steht unmittelbar bevor. Nach dem Willen der Union soll der Leiter der Grundsatzabteilung im Postministerium, Klaus-Dieter Scheuerle, das mit rund 350.000 Mark Jahresgehalt dotierte Präsidentenamt übernehmen. Der Telekommunikationsexperte der SPD, Arne Börnsen, soll einer von zwei Stellvertretern werden. Auch die SPD stützt die Kandidaten, allerdings würde sie gern die Reihenfolge der Besetzung zugunsten von Börnsen ändern.




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      Zum Teil 3

    © 1996-2002 – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 18.12.2009 11.09 Uhr