Nachmittags stand ein Laster vor der Tür und wollte 496 Router abladen.
21.7.2006: Kölner Stadt-Anzeiger, 10.54 Uhr MESZ (xxx). [Original
WIEHL (ksta). Katharina Nickel aus Drabenderhöhe staunte nicht schlecht, als am Mittwochnachmittag ein Lkw vor ihrem Haus im Alten Land vorfuhr, um ihr 5 Paletten mit insgesamt 496 DSL-Routern zu liefern. Ein Router hätte es ja auch getan. Und den hatte sie einige Tage zuvor bei der Deutschen Telekom ja auch geordert, um im Internet schneller surfen zu können.
Weil ihr die Internetverbindung via ISDN-Anschluss zu langsam war, entschied sich Katharina Nickel für einen DSL-Anschluss, der ihr schnelleres Surfen ermöglichen sollte. Nachdem klar war, dass dieser Dienst in Drabenderhöhe zur Verfügung steht, war für die Telekom-Kundin alles klar. Sie wunderte sich zwar noch über den Hinweis eines Telekom-Mitarbeiters, zurzeit seien DSL-Router kaum verfügbar, doch wirkliche Hindernisse sah sie keine. Gewundert habe ich mich allerdings darüber, dass ich noch vier Mal von der Telekom wegen Rückfragen angerufen wurde.
Am Dienstag [18.7.2006] kamen die ersten beiden Lieferungen der Telekom. In einem Paket befanden sich DSL-Router und ein Splitter. Beide Geräte sind notwendig, um vor Ort eine Verbindung via schneller DSL-Leitung zu ermöglichen. In dem zweiten Paket befanden sich 5 weitere Router, die Katharina Nickel umgehend zurückschickte.
Mittwochmorgen kam die nächste Lieferung der Telekom. Diesmal wurden 5 Pakete mit weiteren 50 Routern ins Alte Land gebracht. Auch die schickte die Kundin zurück, ohne zu ahnen, dass es noch eine Steigerung geben sollte. Am Nachmittag stand ein Lkw bei uns vor der Haustür. Der Fahrer hatte 5 Paletten mit 496 Routern geladen, berichtet Nickel. Umgehend schickte die Frau die Ware zurück. Ein Anruf bei der Telekom blieb zunächst ohne Ergebnis. Das können wir uns auch nicht erklären, musste sich die genervte Telekom-Kundin am Telefon anhören.
Gesine Seidel, Pressesprecherin der T-Com, brachte Licht ins Dunkel: Die Panne ist auf einen Bearbeitungsfehler zurück zu führen. Eine Mitarbeiterin hat versehentlich in die Spalte »Anzahl« den Namen des Geräts (Speedport 501) eingetragenerläuterte sie. Die 501 erklärt zumindest 2 der 4 Lieferungen. Warum 51 weitere Geräte nach Drabenderhöhe gebracht wurden, konnte auch die Telekom nicht aufklären. Für die Panne entschuldigte sich Seidel im Namen der Telekom. Katharina Nickel bekam gestern ihren DSL-Anschluss freigeschaltet. Zum Glück hatte sie bei der ganzen Aufregung einen DSL-Router für sich behalten. Den muss mir mein Sohn heute Abend noch installieren."
Bislang waren Prepaid-Guthaben unter Umständen verloren, wenn man zu lang wartete. Das, entschied ein Gericht schon vor einiger Zeit, ist nicht in Ordnung. Der Mobilfunkanbieter O2 verzichtet nun auf eine Revision und bietet Erstattungen an.
21.7.2006: Spiegel Online, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
MÜNCHEN. Der Mobilfunkanbieter O2 hat im Rechtsstreit um das Verfallsdatum von Prepaid-Karten zugunsten seiner Kunden eingelenkt. Bisher verfiel der gesamte Betrag 1 Jahr nach Aufladung der Karte. Der viertgrößte deutsche Mobilfunkanbieter akzeptiert mit der geänderten Praxis ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Auf eine Revision will das Unternehmen nun verzichten.
Das OLG hatte vor einem Monat in einem Musterurteil entschieden, dass Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen dürfen. Für die mehr als 4,8 Millionen O2-Kunden mit einem Prepaid-Vertrag ist das Einlenken eine sehr gute Nachricht: Sie können nun auf Erstattung ihres Guthabens bestehen, auch wenn es längere Zeit ungenutzt geblieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge werden laut einer Unternehmenssprecherin abgeändert.
O2 hatte die zeitliche Begrenzung mit Verwaltungskosten begründet. Die Guthaben müssten registriert und dann auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Dieser Aufwand sei unzumutbar. Schon die erste Instanz, das Landgericht München I, war von dieser Argumentation nicht überzeugt gewesen. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch.
Auch die anderen Mobilfunkunternehmen werden nun ihre Praxis bei Prepaid-Handykarten überdenken wohl überdenken müssen. [mehr]
20.7.2006: Heise-Ticker, 17.25 Uhr MESZ (Deutsche Telekom). [Original
FRANKFURT/MAIN. Der millionenschwere Schadensersatzprozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG geht in eine Zwischenrunde. Das Landgericht Frankfurt hat die bereits seit längerem angekündigte Musterklage bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, eingereicht.
Wie die Tübinger Kanzlei Tilp heute weiter mitteilte, sollen in dem Verfahren nur Fragen um den dritten Börsengang der Telekom Mitte 2000 erörtert werden. Die Musterklage ist eine verbindliche Vorklärung zentraler rechtlicher Fragen, bevor die erste Instanz überhaupt ihr Urteil gefällt hat. Die übrigen Kläger müssen der Musterklage beitreten und tragen das Kostenrisiko mit.
14.7.2006: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite xx (Wirtschaft). [Original]
BERLIN (Tsp). Ein typischer Fall: Ein Teenager bekommt ein Computerspiel geschenkt. Das gefällt ihm so gut, dass er es zum freien Herunterladen auf seine Homepage ins Internet stellt. Kurze Zeit später bekommt der Junge Post von einem Anwalt. Inhalt: Eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz, eine Unterlassungserklärung, eine Schadensersatzforderung der Firma, die die Rechte am PC-Spiel hält, und eine Gebührenrechnung über 250 Euro des Rechtsanwalts. Diese Fälle nehmen zu, sagt Evelin Voß von der VZ Sachsen. Immer häufiger kommen Familien in die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, mit anwaltlichen Abmahn- und Gebührenschreiben in der Hand. Oft geht es dabei um drei- bis vierstellige Eurobeträge, berichtet Voß.
Das Problem könnte sich künftig noch verschärfen, befürchtet der Vizechef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV), Patrick von Braunmühl. Denn nach der geplanten Novelle des Urheberrechts müssen die Internet-Provider künftig nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch den Rechte-Inhabern und deren Anwälten die Namen und Adressen der Nutzer nennen. Gegen die Novelle machen die Verbraucherschützer jetzt mit einer Musterbriefkampagne mobil (www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne).
Sie fordern für kleine Verstöße eine Bagatellklausel, denn die meisten Rechtsverletzungen geschehen aus Unkenntnis. Hinzu kommt: Oft ist selbst Experten nicht klar, was man im Internet darf und was nicht. Die gesetzlichen Rechte werden nämlich immer stärker durch die Nutzungsbedingungen der Internet-Firmen eingeschränkt. Diese Bedingungen sind schwer zu lesen und schwer zu verstehen, kritisiert der auf Informationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Till Kreutzer. Und sie sind oft unzulässig. 20 Fälle hat Kreutzer untersucht, kein Regelwerk war ohne rechtswidrige Klausel, berichtet Kreutzer. Konsequenz: Vier Anbieter hat der VZBV jetzt wegen unzulässiger Lizenzbedingungen abgemahnt die Internet-Musikportale iTunes (Apple), Musicload (T-Com), den e-Book-Händler ciando und den Hersteller von Brennsoftware Nero.
13.7.2006: Hamburger Morgenpost, Seite 16 (Verbraucher). [Original
HAMBURG. Wirbel um "XXL Fulltime" die neue Telefon-Flatrate von T-Com. Die Art, wie das Unternehmen den Tarif an den Mann bringt, sorgt für Aufregung. In der MOPO-Redaktion meldeten sich etliche Leser, die davon berichten, dass ihnen eine Umstellung auf diesen Tarif schriftlich bestätigt worden sei. Das Problem: Sie hatten eine solche Tarifänderung überhaupt nicht gewollt.
Die MOPO hatte am Sonnabend [8.7.2006] aufgedeckt, dass die Telekom während der WM das Fanfest auf dem Heiligengeistfeld dazu benutzte, "XXL Fulltime" (Preis: 35,90 Euro) ihren Kunden unterzujubeln. Wer die "Fan-Zone" von T-Com betreten wollte, wurde gefragt, ob er "2 Monate kostenlos telefonieren" wolle, und musste seine Telefonnummer nennen. Thomas L. berichtet, dass von einer Tarifänderung nie die Rede war. Umso überraschter war er von dem Bestätigungsschreiben, das er 2 Tage später erhielt.
Bei Peter Sonntag war es noch unglaublicher: "Auch mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass mein Tarif wie gewünscht umgestellt worden sei. Als ich telefonisch nachfragte, wann ich dem denn zugestimmt haben soll, sagte man mir: Auf dem Fanfest in Hamburg. Als ich erwiderte, ich hätte das Fanfest nicht besucht, behauptete die Frau, dann sei es wohl mein Kind gewesen. Aber auch meine 12-jährige Tochter ist nicht auf dem Heiligengeistfeld gewesen."
Ein anderer Leser berichtet, dass auch in Telekom-Filialen Kunden gefragt wurden, ob sie 2 Monate kostenlos telefonieren möchten. Eine 60-jährige Dame habe nachgefragt, ob damit ein neuer Vertrag verbunden sei. Ihr sei gesagt worden, das sei nicht der Fall. Später erhielt auch sie eine Bestätigung, auf "XXL Fulltime" umgestellt worden zu sein. Dabei ist dieser Tarif bestenfalls für Viel-Telefonierer interessant.
Die Verbraucher-Zentrale kündigt eine Abmahnung der Telekom an. Telekom- Sprecherin Gesine Seidel zu der "Promotion-Aktion": "Wir wollten ‚XXL Fulltime‘ bei unseren Kunden bekannt machen." Wer den Tarif gegen seinen Willen erhalten habe, könne jederzeit kündigen. Anruf genügt: Tel. (0800) 3301000.
11.7.2006: Heise-Newsticker, 15.57 Uhr MESZ (Internet). [Original
HANNOVER (dab/c't). Phisher haben jetzt erstmals praktisch vorgeführt, was Sicherheitsexperten lange vorausgesagt haben: Die Authentifizierung mittels Security-Tokens wurde ausgehebelt. Als Ausweg aus der Phishing-Misere priesen einige Hersteller die Zweifaktor- Authentifizierung an. Damit sei ein statisches Passwort überflüssig und könne auch nicht mehr ausgespäht werden. Stattdessen erzeugt beispielsweise ein kleines Gerät alle sechzig Sekunden ein Verschlüsselungstoken in Form einer pseudozufälligen Zahl. Innerhalb einer Minute muss sich der Anwender mit dieser Zahl und einer weiteren, nur ihm bekannten PIN anmelden, sonst verfällt der Token.
Prinzipiell engt dieser Schutz den möglichen Zeitraum eines Angriffs erheblich ein, macht ihn aber nicht unmöglich. Insbesondere mit automatisierten Man-in-the-Middle- Attacken lassen sich auch Einmal-Passwörter klauen, um sich damit sofort anzumelden und Schindluder zu treiben. Genau das ist Kunden der Citibank in den USA passiert, wie Brian Krebs in seinem Security-Blog der Washington Post beschreibt. Die Phisher hätten in Russland eine gefälschte Webseite der Citibank aufgesetzt und die angelockten Besucher um Eingabe des Passwortes und des Tokens gebeten. Mit den Daten hätte sich der präparierte Server dann innerhalb von sechzig Sekunden bei den echten Citibank-Servern angemeldet. Anders als in Deutschland ist bei den meisten US-Banken anschließend für Transaktionen keine weitere Legitimierung mehr notwendig, das Konto stand dem Zugriff der Betrüger offen.
Ein neue Masche haben sich auch die Jäger von Kreditkartennummern ausgedacht: Angeblich kostenlose Checks, ob die eigene Kreditkartennummer schon gestohlen wurde. Zur Prüfung werden die Nummer und das Ablaufdatum abgefragt, die dann allerdings erst recht bei Betrügern landen einer weiteren Prüfung bedarf es dann nicht mehr.
Im Kampf gegen Phishing wollen die Betreiber des Domain Name Systems OpenDNS Anwendern etwas Schützenhilfe geben. OpenDNS arbeitet wie ein den offiziellen Root-Nameservern vorgeschalteter Filter, der jedoch den anerkannten Namensraum nicht manipuliert. Die OpenDNS-Server sollen die Anfrage nach bekannten Phishing-Servern erkennen und Anwender auf Warnseiten umleiten. Nebenbei wollen die Server auch so genannte Typo-Squatter blockieren, also Domain-Grabber, die URLs mit abweichenden Schreibweisen beziehungsweise Tippfehler bekannter Namen kapern, um darauf Werbung zu schalten oder sogar Spyware zu installieren.
11.7.2006: Heise-Ticker, 8.42 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
HAMBURG. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat eine Klage des Mobilfunkanbieters E-Plus auf Zahlung eines Entgelts für den Versand und den Empfang von "Premium-SMS" abgewiesen und damit die Kundenrechte gestärkt. Auf das Urteil vom 2. Mai 2006 (Az: 713A C 256/05) hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun hingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil der Streitwert unterhalb der Berufungsgrenze lag.
Benutzt werden "Premium SMS" beispielsweise bei der Bestellung von Handylogos, Klingeltönen und Handyspielen, kostenpflichtigen Chats und Flirtlines, Abstimmungen, etwa in Fernsehsendungen, Radio oder Tageszeitung, Gewinnspielen und im Erotikbereich. Diese zusätzliche Leistung wird meist nicht vom Mobilfunkunternehmen erbracht, sondern von Dritten ("Diensteanbieter"). Doch die Kosten für die "Premium-SMS" erscheinen auf der Rechnung des Mobilfunkunternehmens. War die Leistung nichts wert, gibt es oft Streit, ob das geforderte Geld überhaupt bezahlt werden muss.
Der Mobilfunkanbieter behauptete, er sei auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Diensteanbieter zum Einzug von dessen Forderung berechtigt. Der Kunde bestritt dies. Trotz Aufforderung des Gerichts legte der Mobilfunkanbieter weder den Vertrag mit dem Diensteanbieter vor, noch wurden Einzelheiten der Absprache offen gelegt. Außerdem konnte E-Plus nicht darlegen, dass der Kunde und der Diensteanbieter einen wirksamen Vertrag miteinander abgeschlossen hatten.
Kunden, die auf ihrer Mobilfunkrechnung hohe Beträge für "Premium-SMS" finden, die sie nicht erklären können, sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Zahlung ungerechtfertigter Forderungen verweigern und sich rechtlich beraten lassen.
10.7.2006: Heise-Newsticker, 11.28 Uhr MESZ (Image-Polishing). [Original
BERLIN/BONN (anw/c't). Professorin Anja Feldmann bekommt den ersten von 4 Lehrstühlen der Deutsche Telekom Laboratories. Sie soll mit ihrer Forschungsarbeit den Bereich "Intelligent Networks and Management of Distributed Systems" unterstützen, heißt es in einer Mitteilung. Ziel der Netzwerkforschung ist unter anderem, das Verhalten der Internet- Nutzer auszukundschaften, da dieses die Anforderungen an ein Netzwerk bestimme. Das sei für strategische Unternehmensentscheidungen sehr wichtig, so Feldmann. "Unser Ziel ist, dass die Telekom ihre Nutzer besser versteht."
Feldmann ist Professorin für Informatik. Zuvor war sie an der Technischen Universität München und in den USA beim Telecom-Riesen AT&T forschend tätigt. Die Telekom hat die Laboratories zusammen mit der Technischen Universität (TU) Berlin 2004 gegründet, offiziell eingeweiht wurden sie im Frühjahr 2005. Dort soll "das Know-how der Deutschen Telekom AG mit den Potenzialen von Spitzenforschern aus aller Welt gebündelt" werden, heißt es in der Selbstbeschreibung. Die Laboratories wollen zusammen mit der TU Berlin noch 3 weitere Lehrstühle vergeben: einen zweiten zum Bereich Netzwerke, außerdem einen zum Thema Sicherheit und einen zu Usability.
7.7.2006: Heise-Newsticker, 13.34 Uhr MESZ (BigT-Märchen). [Original
DARMSTADT (anw/c't). Die Deutsche Telekom hat beim Bundesgerichtshof (BGH) die Begründung zu der von ihr angestrebten Revision eines Urteils des Landgerichts Darmstadt eingereicht, das dem Rosa Riesen die Aufbewahrung von Verbindungsdaten bei pauschalen Abrechnungsmodellen weitgehend untersagt. Im Namen der inzwischen wieder in den Mutterkonzern integrierten Providersparte T-Online, um die sich der Streit bisher drehte, beantragt der von der Telekom beauftragte Anwalt in der heise online vorliegenden Schriftsache, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Darmstadts "teilweise abzuändern" sowie den Beschluss des Berufungsgerichts "teilweise aufzuheben" und die Klage insgesamt abzuweisen. Hilfsweise soll das Landgericht Darmstadt angehalten werden, seine Entscheidung neu zu verhandeln.
In der Auseinandersetzung geht es um die Rechtmäßigkeit der Praxis von T-Online, IP-Adressen auch von Flatrate-Nutzern bis zu 80 Tage lang zu speichern. T-Online beziehungsweise die Telekom vertreten im Gegensatz zu anderen Providern wie Lycos Europe die Ansicht, dass die Aufbewahrung der Verbindungsdaten für die Abrechnung des Internetzugangs erforderlich sei. Schließlich könnte je nach Wahl der Zugangsart über ein Analog-Modem, einen ISDN-Anschluss oder über Handy beziehungsweise bei der Einrichtung eines weiteren Nutzers ein zusätzliches, zeitabhängiges Entgelt fällig werden. Zum anderen biete man über die eigene Online-Plattform eine Vielzahl weiterer Dienste an, bei denen zusätzliche und zum Teil auch volumenabhängige Kosten anfallen könnten.
Gegen die Datenspeicherung geklagt hatte der Münsteraner Holger Voss, der Anfang 2003 wegen eines satirischen Beitrags in einem Forum des zum Heise Zeitschriften Verlag gehörenden Online-Magazins Telepolis angeklagt und freigesprochen worden war. In diesem Verfahren wurde ihm deutlich, dass T-Online die Kunden zugewiesenen IP-Adressen bis zu 80 Tage nach Rechnungslegung in Verbindung mit den persönlichen Bestandsdaten der Nutzer vorhält. Während dieses Zeitraums können Ermittlungsbehörden mit einem richterlichen Beschluss die Herausgabe dieser Daten erwirken.
Das Landgericht stellte fest, dass IP-Adressen nach Verbindungstrennung zu löschen sind und Volumendaten bei Flatrates erst gar nicht erhoben werden dürfen. Anfangs- und Endzeitpunkt der Verbindungen dürfen nur ausnahmsweise gespeichert werden, wenn wie bei T-Online "nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zeitabhängige Entgelte entstehen" können. Zudem betonte das Gericht, dass einschlägige Paragraphen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zur "Missbrauchsbekämpfung" nur "vorfallsbezogene Maßnahmen" bei der Archivierung von Nutzerdaten rechtfertigen, aber keine "generelle Speicherung".
T-Online installierte daraufhin eine Lösung, mit der allein die Verbindungsdaten des Klägers nach Übermittlung an den Provider identifiziert und gelöscht werden. "Die Anpassung erfolgte durch eine Änderung der Software" und stellte lediglich eine Übergangslösung dar, heißt es in der Revisionsbegründung. Sie erfordere "wiederkehrende manuelle Eingriffe in das System" und könnte vor allem nicht generell auf alle anderen Nutzer übertragen werden. Dies hielt T-Online bislang nicht für nötig, die Telekom jetzt aber durchaus. Neu hinzugekommen sei nach der Verschmelzung der beiden Unternehmen ferner, dass auch Änderungen am "Radiusserver" der Telekom vorgenommen werden müssten. Dieser dem Geschäftsbereich T-Com unterstehende Rechner erhebe die für den Anmeldevorgang des Kunden notwendigen streitigen Daten und übermittle sie in bestimmten Zeitintervallen an die Providersparte.
Eine dauerhafte Umgestaltung des Radiusservers zur Berücksichtigung der Löschvorschriften des Landgerichts verursachen der Telekom zufolge "weitere Kosten in Höhe von 40.950 Euro" allein im ersten Jahr. Die Beschwerdeschrift verweist dazu auf ein entsprechendes Angebot der T-Com-Sparte. Für jedes weitere Jahr rechnet die Telekom mit Folgekosten in Höhe von 27.300 Euro.
Mit dem Schätzungen begründet der Altmonopolist, dass aus seiner Sicht eine Revision des Urteils des Berufungsgerichts überhaupt möglich ist. Das Landgericht selbst hatte eine weitere Verhandlung des Falls ausgeschlossen, indem es den Streitwert nur auf 4.000 Euro setzte. Laut der Beschwerdeschrift drohen der Telekom über die Belastungen für die Filterlösung am Server hinaus zusätzlich "derzeit unbezifferbare Schäden, sollte sie ihre Abrechnungen durch die Umsetzung des Urteils nicht mehr nachweisen können". Außerdem seien Rufschädigungen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen zu befürchten, wenn man aufgrund der zu verwendenden Technik die Versendung von Spam sowie die Verbreitung von Viren und Würmern nicht mehr bekämpfen könne. Gerade im Kontext von Trojanern, die komplette Tastatureingaben mitprotokollieren, sei die Zuhilfenahmen von IP-Adressen zu Abwehr von Schäden wichtig.
Ansonsten wirft die Telekom dem Landgericht vor, einen großen Teil der Ausführungen von T-Online übergangen, Äußerungen falsch interpretiert oder aus dem Kontext gerissen sowie die Bedeutung der gesetzlichen Grundlagen verkannt zu haben. In großer Breite hält der Rosa Riese so an den ursprünglichen Begründungen zur Speichererfordernis fest. Letztlich sei angesichts der in Brüssel bereits beschlossenen Vorratsspeicherung von Verbindung- und Standortdaten auch nicht einzusehen, schließt die Eingabe, "warum die Beklagte nunmehr zu einer kostenintensiven Systemänderung gezwungen sein soll". Es sei schließlich bereits absehbar, dass sie die Änderung in naher Zukunft wieder rückgängig machen müsste. Datenschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen fordern allerdings angesichts zahlreicher offener verfassungsrechtlicher Fragen ein Moratorium bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie.
Kommentar dazu im Heise-Leserforum:
Was man sich als ‚Global Player‘ in einem
‚Rechtsstaat‘ so alles erlauben kann
07.07.2006 (thinkbig)
[Original].
Man klagt halt solange bis selbst die Richter nicht mehr wissen um was es nun eigentlich geht. Und zur
Not, wenn gar nichts mehr geht, muss halt der Schutz vor Terrorismus als Begründung herhalten, um
eine Aufhebung der Vorinstanzen zu erreichen. Dabei hat das Eine nicht mit dem Anderen zu tun.
Speicherung der IP bei Flatrate = Nein.
Speicherung der IP bei Flatrate PLUS Mehrwertdienst = Ja, aber nur
bezogen auf den jeweiligen Merwertdienst.
Diese Möglichkeit der Datenbankprogrammierung ist doch wohl auch den Telekom-ITlern [T-Systems] möglich bzw. zumutbar oder nicht?
Es ist der größte Skandal in der Geschichte des Radsports: Die Stars Ullrich, Basso, Mancebo stehen unter Dopingverdacht und sind von der Tour de France ausgeschlossen worden, dazu Dutzende weitere Fahrer. Ein Desaster für die Tour und den Radsport [Ed: und die Telekom] insgesamt.
30.6.2006: Spiegel Online, 18.48 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
HAMBURG. Die Meldungen kamen im Stakkato: Jan Ullrich (T-Mobile) suspendiert, Ivan Basso (CSC) ausgeschlossen, Joseba Beloki (Astana-Würth) zurückgezogen dazu ein paar Dutzend andere Fahrer. Es ist das Who is Who der Radsportszene, das unter den schwersten Verdacht geraten ist, den es im Sport gibt: Doping.
"Die große Reinigung", titelte die französische Sportzeitung "L'Equipe" nach der Bekanntgabe durch Tour-Direktor Christian Prudhomme. Er teilte am Freitag [30.6.2006] in Straßburg mit, alle 21 Team-Manager hätten zugestimmt, ihre von den spanischen Doping-Ermittlungen betroffenen Radsportler zurückzuziehen. Prudhomme erklärte, die Tour-Leitung sei entschlossen, radikal gegen das Doping vorzugehen. "Der Feind ist nicht das Radfahren, der Feind ist das Doping."
Doch was bleibt übrig von der "Grande Boucle", wenn die Superstars fehlen? Was geschieht, wenn sich die Dopingvorwürfe bestätigen? Es wäre vielleicht das Ende des Profiradsports in der Form, denn dann würde sich bestätigen, was immer wieder geraunt wurde: Solche Leistungen, wie sie die Fahrer unter härtesten Bedingungen leisten, sind ohne Stimulanzien nicht möglich.
Und wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, dann werden die Teams und Topfahrer die Ermittler anklagen, und Kritiker werden sagen, man habe nur nichts beweisen können. So weit ist es noch nicht: Zunächst startet die Tour am Samstag mit deutlich kleinerem Feld als den bislang gemeldeten 189 Fahrern, weil es keine Ersatzfahrer geben soll.
Die betroffenen Teams bestätigten mittlerweile die Sperren. Damit wird T-Mobile nur mit sieben Radprofis an den Start gehen. Die Mannschaftsleitung hatte heute morgen Ullrich und Oscar Sevilla wegen ihrer möglichen Verstrickungen in den Blutdoping-Skandal suspendiert. Beide Fahrer beteuern ihre Unschuld.
Basso reagierte gelassen: "Ich bin ganz cool. Ich warte darauf, dass mir irgendjemand den Beweis für meine Schuld bringt", sagte der Italiener. Bassos Teamchef Bjarne Riis verteidigte die Entscheidung: "Ich muss an mein Team denken, das ist jetzt das Wichtigste. Ich vertraue Ivan, aber es liegt jetzt an ihm und seinen Anwälten zu zeigen, dass er nichts mit der Affäre zu tun hat."
Ob das Feld noch weiter schrumpft, hängt vom Astana-Würth-Team ab. Der Internationale Gerichtshof CAS hat den Rennstall zwar für die Teilnahme zugelassen, dennoch hoffen die Veranstalter weiter auf einen Startverzicht. "Fahrer aus dem Astana-Team stehen auf der Liste der spanischen Guardia Civil. Ausdrücklich hat die UCI darauf hingewiesen, dass sie hinsichtlich der Beschuldigungen aus Spanien auf Fakten warte. Die liegen nun auch gegen Astana vor. Wir hoffen auf einen Ausschluss", sagte Toursprecher Philip Sudres. Auch Jörg Jaksche erscheint auf der "schwarzen Liste" der Guardia Civil. Der Ansbacher hatte Straßburg wegen einer Magen- und Darm-Infektion am Donnerstag verlassen.
Sollte das Team Astana-Würth starten dürfen, wären die Chancen Alexander Winokurows auf den Sieg bei der Frankreich-Rundfahrt so groß wie wohl noch nie. Der Kasache steht nicht auf der Liste der verdächtigen Athleten.
28.6.2006: Handelsblatt, Düsseldorf, 17.37 Uhr MESZ (Breitband-Internet). [Original]
DüSSELDORF. Anbieter der schnellen DSL- Internetanschlüsse treiben wechselwillige Kunden nach Angaben von Verbraucherschützern oft an den Rand der Verzweiflung. Die Beschwerden über endlose Warteschleifen, teure Bandansagen und dreistes Abwimmeln häuften sich, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Düsseldorf.
Oft seien Verbraucher wochenlang ohne Internet und Telefon, weil die Abstimmung zwischen den Anbietern und dem Netzbetreiber nicht funktioniere.
Über 11 Mill. DSL-Anschlüsse gibt es inzwischen bundesweit. So rasant das Tempo auf der Datenautobahn sei, so langwierig sei es, den Anbieter zu wechseln. Namentlich nannten die Verbraucherschützer das Unternehmen 1 & 1. Dieses habe in einem Fall wochenlang den Anschluss eines Kunden blockiert, der wegen nicht eingehaltener Zusagen zu einem anderen Anbieter wechseln wollte.
Oft schöben sich die DSL-Anbieter die Schuld gegenseitig in die Schuhe, kritisierte die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale, Anke Kirchner. Für die Kunden sei das Kompetenz- Gewirr kaum zu durchschauen. Firmen wie Arcor würden ihren Kunden inzwischen immerhin keine festen Termine mehr versprechen und sie mit Gutscheinen entschädigen, wenn die Schuld für eine Verzögerung beim eigenen Unternehmen liege.
Beim Online-Tarifvergleich Billiger-telefonieren.de vermutet man bei einigen Anbietern hinter den vermeintlichen Schwierigkeiten sogar System. So habe es wiederum im Fall eines 1 & 1-Kunden Wochen gedauert, bis dieser eine extrem umständliche und Zeit raubende Kündigungsprozedur erfolgreich durchlaufen hatte. Gleich mehrfach seien dabei Fax-Schreiben angeblich nicht beim Unternehmen angekommen, berichtete ein Sprecher am Mittwoch [28.6.2006] in Düsseldorf.
Eine Unternehmenssprecherin von 1 & 1 erklärte, bei den technischen Prozessen sei man auf die Deutsche Telekom angewiesen und habe in vielen Fällen keinerlei Einfluss. Die Kündigungsprozedur sei nicht komplizierter als bei anderen Anbietern. Dennoch könne es bei 1,8 Millionen Kunden in Einzelfällen zu Problemen kommen. Es gibt Fälle, bei denen geht alles schief.
[Ed: hm, ist das etwa der Grund, wieso die T-Com so dringend die Verschmelzung mit T-Online wollte? Um nicht mehr separat DSL-Ports (T-Com) und Providerkonten (T-Online, Congster) zu vermarkten, sondern nur noch Komplettangebote, von denen der wechselwillige Kunde dann nur schwer wegkommt...]
28.6.2006: Internet.com, 14.42 Uhr MESZ (Breitband-Internet). [OriginalDÜSSELDORF (as). Ärger rund um die Installation von DSL-Anschlüssen moniert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Danach bereitet insbesondere der Wechsel von Provider zu Provider Kunden vielfach Probleme. "Wir bekommen immer wieder Beschwerden, dass ein DSL-Anschluss nicht verfügbar war, obwohl das dem Kunden zugesichert wurde", rügt die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale NRW Anke Kirchner. Wochenlange Wartezeiten seien keine Seltenheit.
Warten lernte auch Klaus Meier (Name geändert) aus Düsseldorf. Nachdem nach seiner Darstellung sein alter Anschluss bei 1&1 Internet die vereinbarte Geschwindigkeit immer wieder verfehlt habe, wollte Meier pünktlich zum Monatsersten zu T-Online wechseln. Meier befolgte zwar die Regeln des Vertragsrechts, räumte 1&1 eine zweimalige Frist zur Nachbesserung ein und kündigte nach ausbleibendem Erfolg den Kontrakt. Von 1&1 sei Meiers Anschluss dann schon eine Woche vor Ablauf seines Vertrags gesperrt worden, berichten die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer weiter. Auch der neue Anschluss wurde nicht rechtzeitig geschaltet, da Meiers DSL-Port in der nächsten Vermittlungsstelle, nach Auskunft des neuen Vertragspartners T-Online nach wie vor von 1&1 blockiert wurde. Meier blieb fast 4 Wochen ohne Festnetzanschluss.
Dass sich die Provider dabei gegenseitig die Schuld zuschieben, ist für Kirchner kein Einzelfall. Der Grund für die Pannen verliere sich oftmals im Kompetenzdickicht der beteiligten Unternehmen und sei für Kunden kaum nachzuvollziehen. Immerhin vermarkten mehr als ein Dutzend Firmen DSL-Anschlüsse; nur die Deutsche Telekom, Arcor, Hansenet und Versatel aber verfügen auch über eigene Netze: bundesweit oder regional. Andere Anbieter betätigen sich als Reseller. Sie mieten Anschlüsse vorwiegend bei der Telekom und vermieten sie zu ihren Konditionen an Endkunden.
Gerade beim Wechsel des DSL-Anschlusses aber könne es durchaus zu längeren Wartezeiten kommen, gesteht Arcor-Sprecher Jens Wagner. Die Folge: Firmen wie Arcor und Tele2 geben ihren Kunden keine festen Zusagen mehr, sie bestätigen nur noch "einen Wunschtermin". "Fifty-fifty" verteilt Wagner die Schuldfrage, falls der platzt: zwischen Netzbetreiber und Reseller. Wer aufgrund eines Verschuldens von Arcor Wochen auf seinen Festnetzanschluss verzichten musste, werde entschädigt, sagt Wagner: in Form eines Gutscheins für zwischenzeitliche Mobilfunktelefonate.
Auch Klaus Meier erhielt von 1&1, nachdem sich Verbraucherschützerin Kirchner eingeschaltet hatte, einen Teil der zusätzlich angefallenen Kosten retour: insgesamt 19,95 Euro.
Doch es gibt weitere Quellen für Probleme: Wer DSL beim Reseller ordere, den könnten auch spätere Probleme Zeit und Nerven kosten, weiß Kirchner. Ansprechpartner sei dann zwar der Reseller. Fehlerdiagnose und -behebung lägen jedoch beim Netzbetreiber. Wenigstens "eine preiswerte Hotline mit kompetenten Ansprechpartnern" mahnt sie deshalb bei Resellern und Netzbetreibern an. Zu oft würden Kunden bei Anrufen in endlose Warteschleifen abgeschoben, von überforderten Ansprechpartnern hingehalten oder dreist abgewimmelt. Preise mit rund 1 Euro je Minute seien hier keine Seltenheit. Anfragen per E-Mail und Fax blieben unbeantwortet. [mehr] [DSL-Kunden in der Warteschleife]
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