29.3.2009: Yahoo-News
NEW YORK/TORONTO. Kanadische Wissenschaftler sind einem riesigen Datenklau auf die Spur gekommen. Im Visier der Hacker standen häufig Außenministerien und andere staatliche Behörden sowie mehrere Büros des Dalai Lama.
Das weltweit operierende Netz wird offenbar von China aus gesteuert. "GhostNet" ist noch immer aktiv. In den vergangenen 2 Jahren wurden einem Zeitungsbericht zufolge mindestens knapp 1300 Rechner angegriffen. Die Spione können mit ihrer Software die Räume überwachen, in den die infizierten Computer stehen.
[Ed-5.4.2009: aber diese Betrüger am Telefon haben schnell umdisponiert, um nicht dingfest gemacht zu werden: Sie senden nun eine Rufnummer, aber nicht die ihre, sondern wie bereits 2004 gewarnt eine nicht existierende Telefon-Nummer...].
26.3.2009: Bayerischer Rundfunk, München, ??.?? Uhr MEZ (Verbraucherschutz ). [Original]BERLIN. "Sie haben gewonnen!" "Haben Sie kurz Zeit für eine Umfrage, ich will Ihnen nichts verkaufen!" vor solchen lästigen Werbeanrufen sollen die Verbraucher besser geschützt werden. Der Bundestag hat jetzt ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Rund 900.000 unerwünschte Werbeanrufe prasseln jeden Tag auf die Deutschen ein. Nicht selten werden dabei tolle Gewinne versprochen. Am Ende ist der Verbraucher aber der Verlierer, weil er einen teuren Handy-, Telefon- oder sonstigen Vertrag untergeschoben bekommen hat. 60.000 Mal im Jahr beschweren sich geprellte Kunden bei den Verbraucherzentralen über solche Maschen.
Tatsächlich sind unerwünschte Werbeanrufe, sogenannte "cold calls", eigentlich bereits seit
2 Jahren verboten. Dieses Verbot wird bisher von den Unternehmen nicht sehr ernst genommen, weil das
Risiko zu gering ist, rechtlich belangt zu werden.
Auch die Verbraucherschützer hatten diese Hürde für Telefonwerber gefordert. Das Gesetz
sei ein Schritt in die richtige Richtung, gehe allerdings nicht weit genug. "Wenn man die Landplage von
unlauterer Werbung bekämpfen will, muss man weitere Hürden einbauen", sagte Helke
Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Breitbandausbau soll für Unternehmen lukrativer werden.
17.2.2009:
Networld,
23.14 Uhr MEZ (Internet).
[Original]
BERLIN (ad). Die Telekommunikationsregulierung wird den Plänen der Bundesregierung nach
zurück treten müssen. Die neue Breitbandstrategie erfordere eine Senkung von Investitionskosten
sowie eine investitions- und wachstumsorientierte Regulierung. Mit ihrem Kurs könnte die
Bundesregierung Ärger mit Brüssel riskieren.
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung liegt dem Handelsblatt vor. Die Strategie soll am
Mittwoch [18.2.2009] im Kabinett beschlossen werden. Sie sieht vor, das bis Ende 2010 unterversorgte
Gebiete mit Breitbandanschlüssen erschlossen werden sollen. Außerdem soll der
VDSL-Ausbau forciert werden.
2014 sollen ein Drittel aller Haushalte und bis 2018 alle Haushalte mit 50 MBit/s versorgt werden.
Im Rahmen der Breitbandstrategie sollen die Investitionskosten für die Telekommunikationsunternehmen
gesenkt werden. Außerdem will man auf einen investitions- und wachstumsorientierten
Regulierungskurs einschwenken. Wie das Handelsblatt berichtet, sieht die Bundesregierung 2
Hemmnisse die den raschen Infrastrukturausbau verhindern. Das sei zum einen das mit Infrastruktur-
Investitionen verbundene hohe Risiko und zum anderen die mangelnde Planungssicherheit. Die Regierung will
übermäßige Belastungen für Unternehmen verhindern und dafür sorgen, dass
"investitionsfördernde und zugleich wettbewerbsneutrale Regulierungsinstrumente stärker betont"
werden.
Beim Ausbau des VDSL-Netzes will die Telekom auf regionale Kooperationen mit anderen Anbietern setzen.
Dieses Vorhaben befürwortet die Bundesregierung. Ein diskriminierungsfreier Zugang Dritter
müsse dennoch gewährleistet sein, heisst es seitens der Regierung. Diese Kooperationen sieht
die EU-Kommission allerdings kritisch. Sie will am strengen Regulierungskurs festhalten deshalb ist
Ärger programmiert.
17.1.2009:
Spiegel-Pressemeldung zum Artikel
"Späher unter Druck" im SPIEGEL 4/2009,
19. März 2009, Seite 52 (Trends).
HAMBURG. Nach wochenlanger Untersuchungshaft erhöht die Staatsanwaltschaft Bonn den Druck auf
Klaus Trzeschan, den früheren Leiter der Abteilung Konzernsicherheit 3 (KS 3) bei der Deutschen
Telekom AG. Der seit 2007 suspendierte Beamte gilt als eine der Schlüsselfiguren in der
spektakulären Affäre um die Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten.
So soll Trzeschan nicht nur unerlaubt Verbindungsdaten von Telefongesprächen erhoben und
Detektivbüros mit Beschattungsaufgaben beauftragt haben. Durch den Verkauf von Telefonkarten, die
von der Telekom konfisziert, aber nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, soll Trzeschan zudem
sein Beamtensalär eigenmächtig aufgebessert haben. Die genauen Summen kennt die
Staatsanwaltschaft noch nicht.
Bei den von Telekom-Chef René Obermann angeschobenen internen Ermittlungen sei eine Summe von bis
zu 520.000 Euro herausgekommen, die der frühere Chef der Sondertruppe durch den Verkauf der Karten
auf seine Konten gelenkt haben könnte. Die Staatsanwälte haben deshalb sämtliche Konten
des Beamten gesperrt und weitere Vermögenswerte beschlagnahmt. Ihre Hoffnung, dass er sein Schweigen
bricht und Aussagen macht, ob er vom damaligen Telekom-Vorstand oder -Aufsichtsrat mit der Bespitzelung
beauftragt wurde, hat sich noch nicht erfüllt. Bislang hat Trzeschan sämtliche Vorwürfe
abgestritten.
Hohe Bußgelder für Telefon-Spammer
Der Bundestag will solchen unlauteren Werbeanrufen jetzt den Riegel vorschieben und hat ein
entsprechendes Gesetz beschlossen. Wer unerwünschte Werbeanrufe tätigt, muss demnach
künftig mit einem saftigen Bußgeld von 50.000 Euro rechnen. Wenn Werbeanrufe mit
unterdrückter Rufnummer getätigt werden, werden 10.000 Euro fällig. Vorausgesetzt der
Täter kann ermittelt werden.Der Kunde darf widerrufen
Dem Kunden wird deshalb in Zukunft ein Widerrufsrecht eingeräumt, wenn er am Telefon einen Vertrag
abgeschlossen hat. Der Kunde kann binnen 2 Wochen, nachdem ihm der telefonisch geschlossene Vertrag
schriftlich zugesandt wurde, von seinem Kauf zurücktreten. Bei Lotterien, Zeitschriften- und
Zeitungsabonnements gilt sogar eine vierwöchige Widerrufsfrist. Bisher galt ein Vertrag als
abgeschlossen, wenn der Kunde am Telefon "ja" gesagt hatte. Das Gegenteil war bisher in der Praxis im
Nachhinein oft schwer zu beweisen. Verträge mit Strom-, Gas- oder Telefonanbietern werden sogar erst
dann wirksam, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt hat.Verbraucherschützern geht Gesetz nicht weit genug
Die Verbraucherminister der Bundesländer sowie die Fraktionen der Grünen und Linken im
Bundestag konnten sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen, dass künftig alle am Telefon
geschlossenen Verträge schriftlich vom Kunden bestätigt werden müssen.
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