13.10.2005: Heise-Ticker, 8.24 Uhr (Handy-Payment). [Original
HAMBURG. Wie schon O2 kündigte nun auch T-Mobile an, den Kunden wegen strittiger Abrechnungen über Internet-Dienste Geld zurück zu erstatten. E-Plus sagte zu, Kunden bei der Rückforderung des Geldes zu unterstützen. Die Zugänge zu den umstrittenen Seiten seien inzwischen gesperrt, hieß es am Mittwoch. Es geht dabei um Internet-Seiten, auf denen Mobilfunkkunden Abonnements mit einem neuen Bezahlsystem über die Angabe ihrer Handy-Nummer wählen konnten. Die Kunden bekamen Rechnungen über Internetleistungen, aber zum Teil wenig oder überhaupt keinen Gegenwert.
Der Mobilfunkanbieter T-Mobile garantiert den Kunden mit strittigen Abrechnungen nach eigenen Angaben die Rückerstattung der Kosten. Dies gelte auch für Kunden, die sich noch nicht beschwert hätten, sagte eine Sprecherin in Bonn. Der Zugang für die Zahlung per Handy auf den entsprechenden Internetseiten sei gesperrt worden. Es seien einige wenige hundert allgemeine Rechnungsbeschwerden eingegangen. Nach einem Bericht des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus waren mehr als 20.000 Kunden betroffen.
O2 werde den betroffenen 8000 Kunden Beträge zwischen wenigen Euro und maximal rund 200 Euro über die Mobilfunkrechnungen gut schreiben, sagte ein O2-Sprecher in München und bestätigte damit den Bericht von Plusminus. Das Volumen der Gutschriften belaufe sich auf einen sechsstelligen Betrag. Die Internetseiten hätten teils keine Transparenz über Preis und Leistung geboten. O2 wickele solche Geschäft über zwischengeschaltete Vermittler ab, die Kontakt zu den Anbietern von Internetseiten unterhalten und zugleich die Daten für die Abrechnung zusammentragen. "Wir haben die Mittler, die sittenwidrige Services im Angebot hatten, abgestellt", erklärte der Sprecher. Künftig sollten solche Vorfälle vermieden werden, indem der Kunde nochmals per SMS zu einer Bestätigung aufgefordert werde, ob er bestimmte Services wirklich in Anspruch nehmen wolle.
Auch bei E-Plus gab es nach den Angaben Fälle von strittigen Abrechnungen für Internet-Services. Man habe jedoch gleich nach Bekanntwerden der Fälle den Zwischenanbietern vertraglich pauschal untersagt, solche Dienste anzubieten, teilte Sprecher Jörg Müller auf Anfrage mit. Zuvor sei es zu einigen wenigen Fällen gekommen. Künftig könnten die E-Plus Handynummern nicht mehr für diese Dienste benutzt werden. Man unterstütze die Kunden, das Geld zurückzubekommen. Die Schadenssumme im Einzelfall habe 10 bis 200 Euro betragen. Zahlen über die Zahl der betroffenen Kunden nannte das Unternehmen nicht.
Das Wirtschaftsmagazin Plusminus hatte als Beispiel auf das Internet- Angebot hausaufgaben.de verwiesen, das sich vor allem an Kinder und Jugendliche richte, die davon ausgegangen seien, über Abonnements Unterstützung bei den Hausaufgaben zu erhalten. Dafür seien ihnen täglich 9,98 Euro in Rechnung gestellt worden, hieß es. Gerade Kinder und Jugendliche müssten vor sittenwidrigen Angeboten geschützt werden, sagte der O2-Sprecher. [mehr]
11.10.2005: Heise-Newsticker, 18.07 Uhr (Handy-Payment). [Original
FRANKFURT/MAIN (pmz/c't). Der Mobilfunkbetreiber O2 erstattet Kunden Geld zurück, die auf ein Abo-Angebot hereingefallen sind. Ausgelöst hatten den Schritt Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus zu Abzock-Methoden im Internet. "Das sind rund 8000 Kunden, die auf das sittenwidrige Angebot im Internet reingefallen sind. Die durchschnittliche Schadenssumme liegt zwischen 100 und 200 Euro", sagte O2-Unternehmenssprecher Stefan Zuber gegenüber Plusminus. Jeder betroffene Kunde habe von O2 ein persönliches Entschuldigungsschreiben erhalten, in dem auch über die Gutschrift der strittigen Beträge informiert wird.
Laut Plusminus sind auch die anderen Mobilfunkanbieter massiv betroffen. Alleine bei T-Mobile soll es nach Recherchen des Wirtschaftsmagazins über 20.000 betroffene Kunden geben. Eine komplette Rückzahlung der strittigen Beträge wie bei O2 lehnten die Anbieter bislang aber ab. Abonnementabrechnungen über die Handyrechnung seien nach dem Bekanntwerden der neuen Masche zunächst gestoppt worden. Wie die Netzbetreiber gegenüber Plusminus erklärten, wolle man an dem Geschäftsmodell aber festhalten, und auch künftig die technische Möglichkeit für Handyabonnements im Internet anbieten.
Mit dem neuen Bezahlsystem wurde zwischen Juli und August vor allem bei Kindern und Jugendlichen abkassiert. Dabei ging es insbesondere um Rechnungen der Billing-Anbieter Midray und Wapme. Auf Internet-Seiten wie der berüchtigten "hausaufgaben.de" schloss der Nutzer mit Eingabe seiner Handynummer und einem PIN-Code automatisch ein Abonnement in Höhe von 9,98 Euro pro Tag ab. Eine Preisangabe war zwar vorhanden, aber nur versteckt. Die Abrechnung und das Inkasso für die unseriösen Geschäftemacher erfolgte über die Mobilfunkrechnung. Mehr zu diesem Thema bringt Plusminus in der Sendung am heutigen Dienstag um 21.55 Uhr. [mehr]
4.10.2005: Heise-Newsticker, 11.17 Uhr (Musikbranche). [Original
USA (anw/c't). Die US-Amerikanerin Tanya Andersen, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen angeblicher Copyright-Verletzungen verklagt wurde, wehrt sich dagegen juristisch [Ed: hm, die RIAA war mir bislang nur als Erfinder einer sinnvollen Entzerrer-Charakteristik der RIAA-Kurve für die klassische Vinyl- Schallplatte bekannt und nun das...]. Sie hat gegen die Musikindustrie eine Gegenklage unter anderem wegen Betrugs, Eingriffs in die Privatsphäre, Rechtsmissbrauchs, elektronischen Hausfriedensbruchs und Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act eingereicht. Andersen behauptet, sie habe noch nie Musik aus dem Internet geladen oder zum Upload angeboten und damit nicht gegen das Copyright verstoßen. Sie betrachtet sich als ein Opfer der Öffentlichkeitskampagne der Musikindustrie, die dafür das US-Rechtssystem missbrauche.
Die RIAA habe die Firma MediaSentry beauftragt, um in fremde, private Rechner einzudringen und Daten zu stehlen. Diese seien an ein Settlement Support Center weitergereicht worden, das die Ansprüche der RIAA durchsetzen sollte. Dieses Center hatte damit gedroht, falls die Beschuldigte nicht zahle, werde sie vor Gericht zitiert. Andersen ist auf das Drängen von Settlement Support Center nicht eingegangen.
Der Fall wird in einem auf blogspot.com eingerichteten Weblog mit dem Titel "Recording Industry vs. The People" dokumentiert. Daraus geht hervor, dass Tanya Andersen eine alleinerziehende Mutter einer achtjährigen Tochter ist und von Sozialhilfe lebt. Sie streitet ab, sich unter dem Login- Namen "gotenkito@kazaa.com" so genannten Gangsta Rap heruntergeladen zu haben, wie es das Settlement Support Center behauptet.
Die Musikindustrie habe nach dem in den Augen von Andersen verwerflichen Muster mehr als 13.500 Klagen gegen Unbekannt eingeleitet. In ihrem Fall kommt erschwerend hinzu, dass die Musikindustrie um Andersens Behinderung und gesundheitliche Beeinträchtigung wisse und dass die Belastungen durch die Beschuldigungen zusätzliche gesundheitliche Risiken verursachten. Dabei habe ein Angestellter von Settlement Support Center ihr versichert, er glaube ihr, wenn sie sagt, dass sie noch nie Musik herunterladen habe. Die Musikindustrie werde den Fall aber nicht auf sich beruhen lassen, um anderen Beklagten kein Beispiel zu liefern.
Die Musikindustrie hat kürzlich in einer erneuten Klagewelle 64 Studenten und 693 weitere Internetnutzer belangt. Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen Grokster im Juni hat sie außerdem ihre Strategie erweitert und richtet sich nun direkt mit Unterlassungsaufforderungen gegen Tauschbörsen: Erst kürzlich hatte WinMX den Betrieb auf Druck der RIAA eingestellt. Der Anbieter LimeWire arbeitet an einer Version seiner Software, die künftig nur noch das Tauschen von Dateien mit gültigen Lizenzen gestattet. Allerdings gibt es bereits Entwickler, die den LimeWire- Quellcode für uneingeschränkte Nutzung weiterentwickeln wollen.
3.10.2005: Heise-Newsticker, 12.31 Uhr MESZ (Telcos). [Original
BERLIN/BONN (bb/c't). Nachdem sich Beschwerden über unerbetene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge von Telekom-Kunden bei den Verbraucherzentralen häuften, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Deutsche Telekom jetzt vor dem Landgericht Bonn verklagt, ihre umstrittenen Werbemethoden zu beenden.
Bereits Anfang des Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Telekom zur Unterlassung unerwünschter Telefonwerbung. Dennoch rissen die Beschwerden von Kunden nicht ab. Es blieb nicht bei unerwünschter Werbung, sondern immer häufiger erlebten Kunden nach solchen Anrufen eine Überraschung. Obwohl sie am Telefon jedwede Tarifänderung ablehnten, höchstens der Zusendung von Info-Material zustimmten, flatterte ihnen kurz darauf eine Bestätigung der Vertragsänderung ins Haus.
Im April reagierte die Telekom auf Hinweise der Verbraucherzentrale und stoppte ein Vertriebsunternehmen, das Kundenanrufe über Call-Center ohne ausdrückliche Autorisierung veranlasst hatte. Außerdem stellte der Konzern eine Mitarbeiterin für die Klärung der Fälle ab.
Doch "die anhaltend massiven Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet bestätigen (...), dass es kein regionales Phänomen und kein Einzelfall war und ist", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter im Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wie der VZBV glaubt, "hat die Deutsche Telekom die Kontrolle über ihre Vertriebsmitarbeiter und Call-Center verloren" [Ed: hm, hatte sie diese jemals?].
Die Beschwerden betreffen nicht nur den Mutterkonzern. In einem parallelen Verfahren wegen des "Unterschiebens von Verträgen" war der VZBV bereits im August gegen T-Online International vorgegangen. Da sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhob der VZBV auch hier Klage beim Landgericht Darmstadt.
Auch zu anderen Telekommunikationsanbietern soll es Beschwerden geben, die Verbraucherzentralen betonen jedoch, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt. "Die Abmahnungen gegen die Telekom und T-Online sind auch eine Mahnung an andere Anbieter, ähnliche Geschäftspraktiken frühzeitig zu unterbinden."
[Und Arcor hat wg. Drückermethoden schon jahrelang ein miserables Image]
3.10.2005: Umwelt-Journal, ??.?? Uhr (xxx) von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. [Original]
BERLIN (vzbv). Die Verbraucherzentralen fordern ein Ende aggressiver Werbemethoden der Deutschen Telekom AG. In den Beratungsstellen und beim Bundesverband häufen sich Beschwerden über unerbetene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Telekom jetzt vor dem Landgericht Bonn verklagt, ihre umstrittenen Werbemethoden zu beenden.
"Nach unserem Eindruck hat die Deutsche Telekom die Kontrolle über ihre Vertriebsmitarbeiter und Call-Center verloren", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter im vzbv. Das Unternehmen müsse sich fragen lassen, wie sich diese Werbemethoden mit der vom Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke angekündigten "Qualitätsoffensive" vertragen.
Gegenstand der Klage gegen die Telekom sind untergeschobene Vertragsänderungen. Allein die Verbraucherzentrale Brandenburg registrierte seit Beginn des Jahres mehrere hundert Beschwerden. Die Betroffenen berichteten gleichlautend von unerbetenen Anrufen im Auftrag der Deutschen Telekom, mit denen sie als Kunden für einen angeblich günstigeren Telefontarif geworben werden sollten. Bei Ablehnung wurde den Kunden die Zusendung von Infomaterial angeboten, um das Angebot in aller Ruhe prüfen zu können. Statt bloßer Information flatterte den Verbrauchern jedoch eine Auftragsbestätigung ins Haus, obwohl sie ausdrücklich keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag erteilt hatten.
"Solchen ungewollten Verträgen sollten Verbraucher sofort und nachweislich widersprechen", rät Norbert Richter, Telekommunikations-Experte der Verbraucherzentrale Brandenburg. Telekom-Kunden empfiehlt er, ihre Rechnung auf nicht vereinbarte Tarifänderungen hin zu prüfen und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentralen zu wenden selbst wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.
Die Verbraucherzentralen sehen in der Vorgehensweise der Deutschen Telekom eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Verbraucher sind genötigt, aktiv zu werden und den Vertrag unter Wahrung der Widerspruchsfrist zu widerrufen. "Die Antwort auf zunehmenden Wettbewerb im Festnetz kann nicht in unseriösen Marketingpraktiken liegen", sagte Patrick von Braunmühl.
Bereits Anfang dieses Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Deutsche Telekom zur Unterlassung unerwünschter Telefonwerbung. Gegenstand dieses ebenfalls vom vzbv angestoßenen Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden über unaufgeforderte Anrufe bei Telekom-Kunden durch Call-Center-Mitarbeiter.
Immerhin war die Deutsche Telekom im April auf Hinweis der Verbraucherzentrale Brandenburg aktiv geworden. Sie hatte einem ihrer Vertriebsunternehmen, das Kundenanrufe über Call-Center ohne ausdrückliche Autorisierung veranlasst hatte, Einhalt geboten. Zudem hatte das Unternehmen eine Mitarbeiterin mit der Klärung der Fälle beauftragt. "Die anhaltend massiven Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet bestätigen jedoch, dass es kein regionales Phänomen und kein Einzelfall war und ist", so von Braunmühl.
In einem parallelen Verfahren wegen des "Unterschiebens von Verträgen" war der vzbv bereits im August gegen T-Online International vorgegangen. Da sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhob der vzbv jetzt Klage beim Landgericht Darmstadt.
Die Verbraucherzentralen betonten, dass auch zu anderen Telekommunikationsanbietern Beschwerden, in der Regel jedoch Einzelfälle vorliegen. "Die Abmahnungen gegen die Telekom und T-Online sind auch eine Mahnungen an andere Anbieter, ähnliche Geschäftspraktiken frühzeitig zu unterbinden", sagte von Braunmühl. [mehr]
30.9.2005: Heise-Newsticker, 14.20 Uhr MESZ (Recht). [Original
FRANKFURT/MAIN. Telekommunikationsanbieter müssen ihre Kunden vor einem Vertragsabschluss präzise über die technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten aufklären. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage eines Anbieters gegen einen Kunden zurück (Az: 31 C 3695/04-83).
Der Kunde hatte bei dem Unternehmen einen DSL-Internet-Zugang in Auftrag gegeben. Stattdessen installierte die Firma aber lediglich einen ISDN-Anschluss. Am Wohnort des Kunden sei ein DSL-Zugang technisch noch nicht möglich, hieß es zur Begründung. Der Kunde weigerte sich daraufhin zu zahlen und wurde von dem Unternehmen auf Zahlung von rund 325 Euro für den ISDN-Anschluss verklagt.
Laut Urteil hätte die Firma vor Vertragsabschluss darauf hinweisen müssen, dass ein DSL-Anschluss nicht geschaltet werden könne. Ohne Rücksprache mit dem Kunden hätte der langsamere ISDN-Anschluss nicht eingerichtet werden dürfen. Die Firma habe damit ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt und deshalb ihren Zahlungsanspruch verloren, heißt es in der Entscheidung.
BERLIN 28.9.2005 (t-off). Dieser Text lag heute der Oktober-Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG bei (Druckschrift 051020E):
Wir geben Ihnen unser Wort. Gleich neun mal.
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23.9.2005: Heise-Newsticker, 16.57 Uhr (Abzockerei). [Original
KARLSRUHE (pmz/c't). Wenn Unternehmen Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher schicken, dürfen sie keine kostenpflichtigen 0190-Telefonnummern angeben, bei deren Anwahl lediglich eine Bandansage allgemein über die angeblichen Preise informiert. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az: I ZR 279/02).
Geklagte hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) gegen eine Firma, die privaten Endverbrauchern unaufgefordert vermeintliche Gewinnmitteilungen zugesandt hatte. Neben dem ausgelobten Preisen war unter dem Titel "Gewinn-Auskunft" eine 0190er-Rufnummer angegeben. Bei deren Anwahl erhielt der Verbraucher jedoch keine Auskunft über seinen Gewinn, sondern eine Bandansage, mit der allgemein über die Preise informiert wurde. Ferner enthielt das Anschreiben den Hinweis über eine "unwiderrufliche Gewinn-Anforderung", mit welcher der Adressat gegen eine Gebühr von damals 50 Mark für die "anteiligen Organisationskosten" um die Zusendung seines Gewinnes bitten konnte.
Beides erklärte der BGH für rechtswidrig. Die Angabe der 0190er-Nummer stelle eine nach Paragraf 5 Absatz 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbotene irreführende Werbung dar, "weil dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die von ihm nach der übrigen Gestaltung des Anschreibens erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt werde". Auch den Hinweis für die "anteiligen Organisationskosten" erklärte der BGH für unzulässig. Da es sich um ein Gewinnspiel mit Reklamecharakter handle, hätte das Unternehmen klar und deutlich auf die Teilnahmebedingungen hinweisen müssen (Paragraf 4 Nr. 5 UWG). Daran fehle es aber bei dem Hinweis, da der Verbraucher nicht erkennen könne, wofür die angeforderte Gebühr überhaupt verwendet würde.
Nicht zu entscheiden hatte der BGH vorliegend über die Frage, ob bereits die unverlangte Zusendung der Werbeschreiben verboten ist. Diesen Fall hat jedoch der Gesetzgeber Mitte letzten Jahres im reformierten UWG ausdrücklich geregelt. Demnach ist die Zustellung von Werbung per Sackpost grundsätzlich erlaubt. Sie stellt jedoch dann eine unzumutbare und demnach verbotene Belästigung dar, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger keine Reklame will. Laut Gesetzesbegründung reicht dafür bereits ein Aufkleber auf dem Briefkasten mit dem Hinweis "Keine Werbung".
22.9.2005: Heise-Newsticker, 11.19 Uhr (Internet). [Original
BERLIN (anw/c't). Computernutzer können unerwünschte E-Mails aus ihrem Postfach künftig an eine neue Beschwerdestelle der Verbraucherzentralen weiterleiten. Nach Prüfung sollen dann rechtliche Schritte gegen die Versender und Auftraggeber unternommen werden, teilt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) heute mit. Ziel sei eine abschreckende Wirkung. "Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern ihre Gewinne abzunehmen", sagte Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im VZBV.
Damit die Verbraucherschützer die E-Mails zurückverfolgen können, müssen bei der Weiterleitung an die Beschwerdestelle (beschwerdestelle@spam.vzbv.de) die Header-Zeilen mit Absender, Empfänger und Datum mitgesendet werden. Diese Angaben seien für eine etwaige Rechtsverfolgung notwendig. Die Zahl der Spam-Mails habe in den vergangenen Jahren Besorgnis erregend zugenommen. Ihr Anteil an allen in Deutschland empfangenen Mails liege bei bis zu 80 %. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sagte von Braunmühl. "Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen."
Nötig seien daher auch schärfere Gesetze, etwa die Verfolgung aller unerwünschter Werbe-E-Mails als Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur solle als zentrale Instanz für Sanktionen zuständig sein. Die neue Beschwerdestelle ist Teil eines Anti-Spam-Projekts, das vom Bundesverbraucherministerium gefördert wird. Sie richtet sich nur an Privatleute. Firmen können sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs richten, hieß es.
20.9.2005: Heise-Newsticker, 17.57 Uhr (Telefon). [Original
WAIBLINGEN (anw/c't). Bestreitet ein Telefonkunde die Nutzung von 0190-Rufnummern, kann das Telekommunikationsunternehmen nur bei Vorlage eines Prüfberichts eine Zahlung verlangen. Wird der Prüfbericht aber nicht zeitnah dem Kunden vorgelegt, muss dieser nicht zahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Waiblingen entschieden (Az: 8 C 2472/04, PDF-Datei).
Hintergrund der Entscheidung war ein Streit um kostenpflichtige 0190-Rufnummern. Nachdem der Kunde im Mai 2003 seine Rechnung erhielt, legte er gegen die aufgeführten Mehrwertdienste- Rufnummern Widerspruch ein. Anstelle zu zahlen, verlangte er die Vorlage eines Prüfberichts, mit dem die Anwahl der 0190-Nummern dokumentiert werden sollte. Dem kam der Anbieter zwar nach. Das vorgelegte Zertifikat mochte der Kunde hingegen nicht akzeptieren, da es seiner Meinung nach wegen fehlender Zertifizierung der Gebührenerfassungsanlage nicht dem Gesetz entsprach. Daraufhin erhob der Anbieter Klage auf Zahlung von 264 Euro.
Zu Unrecht, wie die Amtsrichterin entschied. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Bericht tatsächlich nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach und ordnete die Erstellung eines neuen Prüfberichts an. Aber auch das nunmehr eingereichte Prüfprotokoll nützte dem Anbieter nichts. Begründung: Zwischen dem jetzigen Bericht und dem Widerspruch liege ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren, so dass die Ergebnisse der Dokumentation nicht mehr verlässlich seien. Damit sei "der Fall der weit verspätet vorgelegten Dokumentation mit der unterlassenen Dokumentation gleichzusetzen". Da keine zeitnahe Vorlage des Prüfberichts erfolgt sei, könne der Anbieter auch nicht die 264 Euro verlangen, so das Amtsgericht.
Das Recht von Telefonkunden auf Vorlage eines Prüfberichts ist in Paragraf 16 Absatz 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) geregelt. Danach müssen Telekommunikationsanbieter bei Einwendungen eine technische Prüfung durchführen und die Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorlegen. Aus dem gleichen Paragraf geht auch hervor, dass der Prüfbericht auch bei fehlendem Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises erstellt werden muss. Erfolgt keine Dokumentation oder wird diese wie in diesem Fall nicht zeitnah erbracht, muss der Kunde die Rechnung nicht begleichen.
Welche Anforderungen an den Prüfbericht zu stellen sind, hat das Landgericht München I entschieden. Im dortigen Fall berief sich das Telekommunikationsunternehmen auf die Zeugenaussage eines Sachverständigen, dass die Telekommunikationsanlage ordnungsgemäß funktioniert habe. Das reichte den bayerischen Richtern jedoch nicht. Gleichfalls lehnte das Landgericht eine Beweisführung durch das einmal jährlich vorgeschriebene Gutachten über die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsanlagen ab. Dieses diene nur der allgemeinen Qualitätssicherung und sei deshalb der Bundesnetzagentur (vormals RegTP) vorzulegen. Der Kunde habe aber ein Recht auf die Einzelfallprüfung seiner Rechnung.
8.9.2005: Teltarif-Newsletter, Nummer 36/05, ??.?? Uhr. [Original
BERLIN. Über Dialer hat teltarif.de in der Vergangenheit bereits häufiger berichtet. Nachdem die Bundesnetzagentur aber nun ein Auge auf die Dialer geworfen hat, versuchen findige Geschäftemacher, das Geld der Surfer auf anderen Wegen zu bekommen. Mit Mobile Payment können die Seitenbetreiber das Geld auch von DSL-Kunden ohne Modem, Kunden mit für 0900-Nummern gesperrten Anschlüssen oder einfach Dialer-sensiblen Kunden bekommen. Abgerechnet wird per Handy. Und so wurde vor einiger Zeit auch die von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR betriebene Seite hausaufgaben.de [Ed: die zudem völlig ungefragt allzuoft vorne in den Ergebnislisten der Google-Suche auftaucht] auf eine andere Inkasso-Art umgestellt: Mobile Payment.
Unter http://www.teltarif.de/s/s18518.html zeigen wir Ihnen, wie schnell man in die Falle tappen und ein Abo für täglich 9,98 Euro abschließen kann, aber auch, wie sie ein eventuell abgeschlossenes Abo wieder kündigen können.
Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) fordert die MOBILFUNKANBIETER in diesem Zusammenhang auf, aus dem Mobile Payment auszusteigen und sich nicht zu Inkassounternehmen für zweifelhafte Dienste und Unternehmen zu werden. Warum sie den Ausstieg fordert und wie die Mobilfunkanbieter reagieren, lesen Sie unter http://www.teltarif.de/s/s18511.html. [mehr]
6.9.2005: Heise-Newsticker, 12.44 Uhr MESZ (Politik). [Original
BERLIN (anw/c't). Das rot-grüne Regulierungspaket zur Verbesserung des Kundenschutzes in der Telekommunikation kann aufgrund des Widerstands der Union nicht in Kraft treten. Die CDU/CSU habe das Gesetz "gegen die Wand fahren lassen", beklagen der Sprecher für Wirtschaft und Arbeit der SPD-Bundestagfraktion, Klaus Brandner, sowie sein für die Telekommunikationspolitik zuständiger Kollege, Hubertus Heil. Man habe im Streit mit der Union Kompromisse angeboten und sei sich zwischen Fachpolitikern weitgehend einig gewesen, betonen sie. CDU-Chefin Angela Merkel habe mit der amtierenden Regierungskoalition aber anscheinend kurz vor den Neuwahlen keinen Kompromiss gewollt.
Vertreter der Opposition hatten den Gesetzesentwurf als "unausgegoren" bezeichnet und seinen Machern eine "Überreglementierung" der Branche vorgeworfen. Der unionsdominierte Bundesrat rief daher den Vermittlungsausschuss an, der sich am gestrigen Montag [5.9.2005] mit dem Gesetz gegen die Telefon-Abzocke beschäftigen sollte. Die Union ließ das Änderungsvorhaben am Telekommunikationsgesetz (TKG) jedoch von der Tagesordnung nehmen. Es ist damit in seiner jetzigen Form endgültig gescheitert. Die Internet- Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Martina Krogmann, hatte bereits vorab angekündigt, dass man das Gesetz "nur neu schreiben" könne. Die SPD-Politiker Brandner und Heil meinen, die Leidtragenden seien nun "die Verbraucher" und die Telekommunikationsbranche werde nun vorerst weiter "durch schwarze Schafe in Misskredit gebracht".
Der Bundestag hatte Mitte Juni mit rot-grüner Mehrheit und gegen die Stimmen der Opposition das Gesetz "zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" noch kurz vor der Abstimmung über die Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Gerhard Schöder (SPD) verabschiedet. Es sah insbesondere vor, dass Telekommunikationsanbieter ihre Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend hätten unterrichten müssen. Ein Warnhinweis war vorgesehen, wenn bei Abonnements mehr als 20 Euro im Monat fällig werden. Die Preishöchstgrenze für Mehrwertdienste im Mobilfunk sollte auf 3 Euro angehoben werden. Preisansagen wären nicht nur bei Premiumdiensten sowie Auskunftsdiensten über 2 Euro zu schalten gewesen, sondern bei allen "Call by Call"- Gesprächen. SMS-Dienste ab 1 Euro hätte der Besteller im so genannten Handshake-Verfahren bestätigen müssen. Automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten sollten verboten werden. Auch Verschärfungen zu den Dialer- Regelungen waren vorgesehen. So sollte etwa die Sperrung ganzer Rufnummergassen kostenfrei und die Durchsetzung der Blockaden strenger kontrolliert werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Ende vergangener Woche die unionsgeführten Bundesländer noch aufgerufen, die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz bei Telefondiensten nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen. "Intransparente und überteuerte Angebote, die zur Verschuldung Jugendlicher beitragen, verdienen keine Schonung", argumentierte Vorstandsmitglied Edda Müller. Vor allem bei versteckten SMS-Abos gebe es Probleme. Die dubiosen Praktiken von SMS-Premium-Diensten und 0190er-Betreibern hätten zu einer "Flut von Beschwerden" bei den Verbraucherzentralen geführt. Müller warf CDU/CSU und FDP vor, beim Verbraucherschutz in der Telekommunikation vorrangig auf die "selbstregulierenden Kräfte des Marktes" zu setzen. Diese hätten aber etwa im Bereich Dialer versagt. Auch das grüne Verbraucherschutzministerium hatte sich in den vergangenen zwei Wochen noch einmal für einen Kompromiss bei dem Gesetzesentwurf stark gemacht.
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27.8.2005: Heise-Newsticker, 12.51 Uhr MESZ (Telekom-munikation). [Original
BONN (jk/c't). Einen besseren Service sollen Kunden der Deutschen Telekom eigentlich geboten bekommen, wenn es nach den Vorstellungen von Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke geht. Seit Anfang des Jahres setzt Ricke besonderes Augenmerk auf die Steigerung der Kundenzufriedenheit und verteilt dafür schon einmal Anweisungen per E-Mail. Auch im Vorfeld der CeBIT, als der Telekom-Vorstandsvorsitzende sein Unternehmen als "Moderator gesellschaftlicher Veränderungsprozesse" präsentierte, bezeichnete er die Servicequalität als ein Zeichen der neuen Zeit.
Von dem Ziel, das "kundenfreundlichste Unternehmen" zu werden, sei die Telekom aber noch weit entfernt, schreibt der Spiegel nun in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe: Danach haben jüngste Erhebungen über die Kundenzufriedenheit im Konzern ergeben, dass allein bei der Festnetztochter T-Com Woche für Woche rund 50.000 Kundenbeschwerden eingehen. Auf ein Jahr hochgerechnet entspreche das fast 2,6 Millionen Beschwerden oder mehr als 7 % der insgesamt rund 35 Millionen T-Com-Kunden.
Die Telekom bestreitet laut Spiegel die Zahl nicht, hat allerdings eine Erklärung für die hohe Frequenz parat: Die Auswahlkriterien für "Kundenbeschwerden" seien sehr breit angesetzt worden. Registriert würden beispielsweise auch jene Anrufer, die sich über Telefonapparate beklagten, die überhaupt nicht bei der Telekom gekauft worden seien. Diesen Schritt habe man sehr "bewusst" gemacht, um die Ergebnisse auszuwerten und die Kundenzufriedenheit in Zukunft deutlich steigern zu können.
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