30.12.2005: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite ?? (Medien). [Original]
MAINZ/HANNOVER. In wenigen Mausklicks unkompliziert zum schnellen Internet-Anschluss DSL, das verspricht die Werbung der Anbieter. Bloß schade, dass das in der Praxis nicht immer funktioniert. Immer wieder kommt es zu Wartezeiten beim Anschlussauftrag und technischen Problemen. Experten raten entnervten Kunden, sich nicht hinhalten zu lassen.
Monatelanges Warten auf den zugesagten DSL-Anschluss ist nach Erfahrung von Verbraucherschützern kein Einzelfall. Müssen Nutzer zu lange auf den beantragten DSL-Anschluss warten, steht ihnen ein Rücktrittsrecht zu, erklärt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Zuvor sollte per Einschreiben mit Rückschreiben eine Frist gesetzt werden. Hält der Anbieter sie nicht ein, kann der Kunde vom nicht erfüllten Vertrag zurücktreten, so die Telekommunikationsexpertin. Allerdings muss der Provider eine weitere Chance erhalten. Habe er ursprünglich zugesagt, den Anschluss innerhalb von vier Wochen freizuschalten, sei eine nochmalige Frist von 14 Tagen angemessen, erklärt Barbara Steinhöfel. Dieses Rücktrittsrecht gelte auch, wenn nach dem Umzug der Anschluss nicht rechtzeitig oder nur eine viel geringere Bandbreite zur Verfügung steht.
Für schnelles Surfen und das Herunterladen großer Dateien ist der DSL-Standard inzwischen unentbehrlich geworden. Gerade zu Stoßzeiten kommt es aber immer wieder zu Auftragsstaus bei Neuanschlüssen. Für Ärger sorgen auch DSL-Anschlüsse auf "Resale"-Basis. Seit Juli 2004 können Internetprovider, die über kein eigenes Netz verfügen, die DSL-Anschlüsse der Telekom unter ihrem eigenen Namen vermarkten. Kunden beschert der DSL-Wiederverkauf im besten Fall günstige Gesamtpakete der Provider, erläutert Andreas Gerdau, Sprecher des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) in Köln. Internetzugang und DSL-Anschluss kommen dann aus der Sicht des Verbrauchers aus einer Hand. Die Technik bleibt aber die Gleiche, da der DSL-Anschluss im Prinzip weiter von der Telekom-Festnetzsparte T-Com geliefert wird.
"Durch die Resale-Variante wird DSL für Kunden komplizierter", sagt dagegen Internetexperte Urs Mansmann von der in Hannover erscheinenden Computerzeitschrift "c't". Bei den Anschlussaufträgen sind mehrere Stellen eingebunden. "Bei dieser stillen Post kann einiges schief gehen." Auch technische Probleme können Zeit und Nerven kosten. Treten Fehler beim DSL-Betrieb auf, ist der Ansprechpartner des Kunden nicht Anschlussbetreiber T-Com, sondern in jedem Fall der Provider. Er gibt die Fehlermeldung weiter. "DSL-Anschlüsse auf Resale-Basis sind mit Vorsicht zu genießen", sagt Mansmann. Er rät Verbrauchern aber nicht prinzipiell davon ab. Für Einsteiger könne sich diese Variante lohnen, weil viele Wiederverkäufer auch günstige Hardware wie Modems und Router dazugeben und häufig die DSL-Einrichtungsgebühr erlassen.
29.12.2005: Heise-Newsticker, 17.43 Uhr (Gesschäftsgebaren von Heuschrecken-Firmen) von CHRISTIANE SCHULZKI-HADDOUTI. [Original
HAMBURG (pmz/c't). Ein Hamburger Amtsgericht hat den Internet-Provider Freenet wegen E-Mail-Spamming verurteilt. Aus dem rechtskräftigen Urteil geht hervor, dass ein Unternehmen einem Kunden auch bei laufender Geschäftsbeziehung keine Werbe-Mails senden darf, wenn der Kunde der Nutzung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zuvor widersprochen hat. Der Widerspruch muss nicht nach jeder Datenänderung wiederholt werden; das Setzen der einzelnen Datensätze auf eine statische Blacklist reicht insoweit nicht aus. Das Gericht stellte desweiteren fest, dass Freenet auch keine Daten an Dritte weitergeben darf.
Geklagt hatte Jonas Breyer, Rechtswissenschaftler der Universität Frankfurt, dem der Provider wiederholt elektronische Werbung an seine verschiedenen E-Mail-Adressen sandte, obwohl Breyer der Nutzung und Weitergabe seiner gespeicherten persönlichen Daten zu Werbezwecken widersprochen hatte. Eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwecks außergerichtlicher Einigung blieb ohne Erfolg. Nun drohen dem Unternehmen für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft. Im Fall weiterer Datenschutzverletzungen kündigte Breyer an, die Zwangsvollstreckung gegen Freenet einleiten zu wollen.
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung folgte das Gericht Breyers Auffassung, dass sich der Unterlassungsantrag nicht auf konkrete E-Mail-Adressen beschränken müsse. Ausreichend sei vielmehr die Nennung der betroffenen Kundenkennung, auch wenn unter dieser mehrere und variable E-Mail-Adressen gespeichert seien. Es sei Sache des Anbieters, dafür Sorge zu tragen, dass geänderte Daten ebenfalls von der Sperrung erfasst würden, befand das Gericht.
Freenet-Sprecherin Elke Rüther erklärte gegenüber heise online, dass sich das Unternehmen an das Urteil halten werde. Freenet optimiere seine Datenbanken ständig und bei dem Fall Breyer handele es sich um einen Einzelfall. "Wir verfügen über keinerlei Hinweise, dass es weitere Fälle gibt, oder dass es sich um ein größeres Problem handelt. In den Call Centern ist nichts aufgelaufen", erklärte Rüther.
Breyer bewertete Freenets Aussage, es habe sich lediglich um einen Einzelfall gehandelt, unterdessen skeptisch: "Ob Probleme vorhanden sind oder diese vom Kundenservice registriert werden, sind zweierlei Paar Schuhe. Wenn selbst, wie in diesem Fall, 4 Faxe direkt an die Nummer der betrieblichen Datenschutzbeauftragten ohne Beachtung bleiben, kann man sich in etwa ausrechnen, welche Beachtung erst Beschwerden an den allgemeinen Kundenservice zuteil wird." [mehr]
NEUMARKT. Sie sind kein Nahrungsmittel, und man kann nicht davon herunterbeißen, aber auch Telefonkarten haben ein Verfallsdatum. Bei meiner ist es seit März abgelaufen, wie ich kürzlich durch Zufall festgestellt habe, als ich sie ausnahmsweise mal gebraucht hätte. Die Karte liegt jetzt sozusagen im Telekoma und ist ungefähr so nützlich wie ein abgerissener Knopf im Geldbeutel.
Dabei habe ich höchstens einmal für vielleicht 20 Cent damit telefoniert, aber ich brauche das Ding trotzdem, weil nicht jeder der öffentlichen Fernsprecher Münzen nimmt und man auch nicht immer eine passende im Geldbeutel hat und, wenn man wie ich aus verschiedenen Gründen kein Handy besitzt unter anderem frei nach dem selbst auferlegten Gebot: Du sollst nicht immer und überall erreichbar sein.
Halb so schlimm: So eine abgelaufene Karte kann man ja zurückgeben und sich den unverbrauchten Betrag auf einer neuen Karte gutschreiben lassen, dachte ich. "Wir nehmen die Karten nicht mehr an", sagte die freundliche Dame hinter der Theke im T-Mobile-Shop am Unteren Markt. "Da müssen Sie zur Telekom nach Nürnberg, Amberg oder Regensburg, die schreiben Ihnen den Restbetrag dann auch gleich gut, ...glaube ich", fügte sie hinzu.
Meine Begeisterung hielt sich in Grenzen. Da stellt man der Telekom ein zinsloses Darlehen über fünf Euro in Form einer bunten Plastikkarte auf zwei Jahre zur Verfügung, und wenn man nach Ablauf der einseitig gesetzten Frist den Rest zurückhaben möchte, dann muss man dafür mehr Geld verfahren, als die Karte jemals wert war? "Sie können die Karte auch einschicken", sagte die T-Mobile-Dame und druckte mir gleich ein "Umtauschformular für Telefonkarten", adressiert an den DeTeCardService in 76312 Malsch aus. "Das kann aber sechs bis acht Wochen dauern", gab die Frau zu bedenken. "Und kostet mindestens 55 Cent Porto", dachte ich.
Meine abgelaufene Telefonkarte ist ein sehr schönes Exemplar: auf der Chipseite alt-postgelb, hinten rot mit einem bunten, hundertwasserartigen Motiv eines Künstlers. Vielleicht findet sich ein Liebhaber (von Telefonkarten), der mir Weg, Zeit und Porto erspart? Ich könnte mich natürlich auch beschweren: Davon lebt ja die ganze Call-Center-Branche mit ihren Warteschleifen und nicht zuletzt auch die Telekom. Nein, so mache ich es nicht! Irgendwann komme ich an einem Werktag nach N, AM oder R. Dann tausche ich die Karte um, damit mein Kleinkredit ein Kleinkredit bleibt und nicht zum Geschenk für die Telekom wird.
27.12.2005: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Gesschäftsgebaren von Heuschrecken-Firmen). [Original
BERLIN (kla). Eigentlich war Gabi Thurow mit ihrem Fernsehempfang über Kabel vollauf zufrieden. Warum sich die 80jährige Dame aus Kladow dann doch am Telefon von einem zusätzlichen Digitalanschluß überzeugen ließ, ist ihr bis heute ein Rätsel. Jedenfalls stimmte sie telefonisch zu, einen Vertrag mit Kabel Digital abzuschließen. Am 13. Oktober 2005 bekam sie per Post kostenlos einen Digital-Receiver zugeschickt. Da wußte sie schon, daß sie einen Fehler mit der Zusage gemacht hatte.
Doch am 14. Oktober verreiste sie erst einmal für längere Zeit. Als sie zurückkam, war die Rücktrittsfrist von zwei Wochen und Rückgabefrist für das Gerät überschritten. Trotzdem sandte die Kladowerin den Receiver zurück mit dem Resultat, daß sie prompt einen neuen bekam. Den nahm sie gar nicht erst an. Unabhängig davon wurden ihr sofort statt 14,95 Euro für den Kabelanschluß 29 Euro für Kabel- und Digitalfernsehen vom Konto abgebucht.
Frau Thurow rief in der Kundenzentrale an und erklärte, daß sie den Vertrag, den sie schließlich nie unterschrieben habe, wieder auflösen wolle, weil sie kein Digitalfernsehen brauche. Doch die Antwort war ernüchternd: "Das interessiert uns nicht", bekam Frau Thurow zu hören. Sie habe versäumt, den Receiver innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken und damit gelte die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist könne sie kündigen. Gabi Thurow wollte es nicht glauben und wandte sich an den Leseranwalt.
In der Berliner Zentrale der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH hörte sich Referentin Katharina Bathe verständnisvoll das Problem an und versprach, sich zu kümmern. Bereits kurze Zeit später kam die gute Nachricht: "Wir bieten Familie Thurow an, von ihrem Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Kabel-Digital-Vertrag Gebrauch zu machen", sagte Frau Bathe. Allerdings müsse Herr Thurow den Vertrag kündigen, weil er auf seinen Namen laufe.
Ausschlaggebend für das Einlenken und die kulante Lösung, so die Referentin, sei die sofortige Reise nach Erhalt des Receivers gewesen. Deshalb habe man ein Auge zugedrückt und nicht auf die Erfüllung des Zwei-Jahres-Vertrages bestanden. Gabi Thurow war erleichtert. Am Telefon wird sie sich mit Sicherheit nicht mehr auf einen Vertrag einlassen.
22.12.2005: Internet.com, 14.14 Uhr (Medien). [Original
FRANKFURT AM MAIN (as). Die Deutsche Telekom hat bei der Vergabe der Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga den Zuschlag für die Internet- Rechte erhalten. Während die ARD ab der Saison 2006/07 weiterhin die Free-TV-Rechte nutzen darf, wird die neue Kabelfirma Arena Premiere als Rechtehalter für den Pay-TV-Bereich ablösen. Dies teilte das Präsidium der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Frankfurt am Main mit. "Wir werden nun mit Hochdruck daran arbeiten, unseren Kunden zum Start der neuen Bundesligasaison ein attraktives Produktangebot machen zu können", erklärte Stephan Althoff, Sponsoring-Chef der Deutschen Telekom. Insgesamt flossen 420 Millionen Euro pro Jahr für die Bundesligarechte, darunter 40 Millionen Euro für die Online-Rechte, die die Telekom erwarb.
Von der nächsten Saison an sind die Spiele auf der T-Online-Plattform Onsport.de zu sehen. Wie Althoff erklärte, könne das Angebot zunächst kostenlos sein. Langfristig setze man aber auf Paid-Content.
"Wir freuen uns über diese Entscheidung. Die IP-Rechte waren unser primäres Ziel. Wir haben damit attraktiven Content", sagte Althoff. Für die verschiedenen TV-Einzelpakete gab es rund 500 Gebote von 35 Bewerbern. Althoff begrüßt auch, dass die ARD die Bundesliga samstags wie bisher vor 19 Uhr zusammenfasst: "Als Großsponsor im Fußball haben wir ein starkes Interesse daran, dass der Fußball im Free-TV seine bestehende relevante Plattform behält. Ich denke, das kann uns niemand verübeln."
Arena, ein Zusammenschluss verschiedener Kabelnetzbetreiber, zu dem auch Kabel Deutschland gehört, wird laut DFL für die Übertragung nicht mehr als 20 Euro verlangen.
21.12.2005: LinksZeitung, Seite ?? (Gesschäftsgebaren von Heuschrecken-Firmen). [Original
HAMBURG (wh). Das Landgericht München hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg der Firma Kabel Deutschland verboten, "Verbraucher anzuschreiben und aufzufordern, Auskunft über ihre Fernsehversorgung zu erteilen und gegebenenfalls einen Kabelanschlussvertrag mit ihr abzuschließen und bei Nichtantwort anzudrohen, den Anschluss vor Ort zu überprüfen und gegebenenfalls zu sperren".
Kabel Deutschland hatte Ende November rund 30.000 Haushalte angeschrieben und unverblümt mit einer Fernsehsperre gedroht, wenn die Adressaten nicht einen Anschlussvertrag abschließen. Die Tonart des Schreibens war von einer geradezu einmaligen Unhöflichkeit geprägt. Die öffentliche Empörung schlug Wellen. Kabel Deutschland erklärte, man habe sich mit einer Adressdatei vertan. Die betroffenen Kunden würden angeschrieben, man wolle sich entschuldigen und die unter Druck zu Stande gekommenen Verträge stornieren. Tatsächlich sind erste, nun sehr höflich abgefasste Entschuldigungsschreiben bei den Betroffenen eingegangen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg wollte sicher gehen, dass auch in Zukunft Ähnliches bei Kabel Deutschland nicht wieder vorkommt. Sie forderte die Firma auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Doch jetzt war von einer Einsicht plötzlich nichts mehr zu spüren. Inhalt und Ton des Drohbriefes wurde verteidigt, man müsse schließlich die Verluste durch unberechtigte Kabelnutzung eindämmen, ein Druck gehe von dem Schreiben angeblich nicht aus.
Die Richter des Münchener Landgerichts sahen das anders. "Damit ist klar: Kabel Deutschland kann sich mit einer vordergründigen Entschuldigung keine Hintertür mehr offen halten", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
20.12.2005: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite xx (Wirtschaft). [Original]
BERLIN (Tsp/HB). Die Deutsche Telekom heizt den Poker um die Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga an. Sie hat für alle 233 angebotenen Rechtepakete ein Gebot abgegeben. Mehr als 400 Millionen Euro erhofft sich die Deutsche Fußball-Liga (DFL) pro Saison für die Übertragungsrechte. Dass die Deutsche Telekom für die kompletten Fernsehrechte an der Bundesliga bietet, hat die gesamte Konkurrenz nervös gemacht. Beobachter gehen davon aus, dass die Telekom damit die Preise in die Höhe getrieben hat. Doch wahrscheinlich ist, dass die Gebote der Telekom zu niedrig sein werden, um zum Zuge zu kommen. "Unser Hauptaugenmerk liegt auf den Internet- Rechten", sagte ein Telekom-Sprecher. Die werden von Experten mit etwa 15 Millionen Euro oder weniger taxiert.
Aus dem Umfeld der Telekom heißt es sogar: "Die Telekom bietet nicht ernsthaft für die Fernsehrechte mit." Hintergrund dafür, dass sie überhaupt Gebote abgegeben habe, sei eine Verstimmung über Premiere. "Die Gebote hat die Telekom nur abgegeben, um Premiere zu ärgern", hieß es aus dem Umfeld des Unternehmens. "Die Telekom geht fest davon aus, bei den Rechten für die Fernsehübertragung nicht zum Zuge zu kommen."
Hintergrund ist, dass die Deutsche Telekom sich derzeit in Verhandlung mit sämtlichen Fernsehsendern befindet. Drei Milliarden Euro will das Unternehmen in den kommenden Jahren in den Aufbau eines neuen Hochgeschwindigkeitsnetzes investieren. Doch die hohe Bandbreite lohnt sich nur, wenn auch entsprechende Inhalte über das Netz angeboten werden können. Ziel ist es, Telefon, Internet und Unterhaltung aus einer Hand anzubieten Triple Play nennt das die Branche. Und Unterhaltung, das ist neben Spielen und Musik vor allem Fernsehen. Das heißt, die Fernsehsender sollen ihre Inhalte auch in das Hochleistungsnetz der Telekom einspeisen. Doch offenbar laufen die Verhandlungen mit dem Abosender Premiere nicht wie gewünscht weswegen die Telekom kurzerhand für die Fernsehrechte selbst mitgeboten hat.
Fernsehveranstalter will die Telekom in keinem Fall werden. "Wir werden auch in Zukunft nichts machen, wofür wir eine Rundfunklizenz brauchen, sagte ein Sprecher der Telekom. Sollten die Rechte an die Telekom gehgen, werde sie Sublizenzen vergeben. Entscheidend für die Telekom sind also lediglich die Internet-Rechte, die die Internet- Tochter T-Online derzeit besitzt.
Für Premiere geht es jedoch um viel mehr: Der Abosender droht zum großen Verlierer zu werden. "Wenn sich Premiere-Chef Georg Kofler nicht bewegt, wird es sehr eng", hieß es am Montag in Verhandlungskreisen. "Premiere ist der einzige Bieter, der an allen Fronten kämpft und zu keinen Kompromissen bereit ist." Der Münchner Abosender drängt auf mehr Exklusivität und ist dafür bereit, künftig tiefer in die Tasche zu greifen. Verhandlungskreise versuchen, Premiere-Chef Kofler zu einer "Salami-Lösung" zu drängen, die ein Fortbestehen der ARD- "Sportschau" garantiert. Geht es aber nach Kofler, werden Bundesliga-Spiele künftig im frei empfangbaren Fernsehen erst nach 22 Uhr zu sehen sein. Premiere geht es darum, die "Sportschau" endgültig vom Markt zu verdrängen. Wie die Verhandlungslösung endgültig aussieht, ist offen. "Es wird noch hart verhandelt", sagte ein Beteiligter. [mehr]
16.12.2005: Heise-Newsticker, 19.25 Uhr (Dialer-Abzocke). [Original
HAMBURG. In einem ungewöhnlich rasch einberaumten Strafprozess wurden am heutigen Freitag Nachmittag vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg erstmalig Dialer- Anbieter wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Datenveränderung verurteilt. Angeklagt waren zwei Dänen, die ihr dubioses Geschäft in Deutschland von Mallorca aus steuerten.
Kern des Betrugsvorwurfs der Staatsanwaltschaft war, dass die Dialer der Angeklagten teilweise ohne Wissen und Wollen der Websurfer eine Frankfurter Ortsnetznummer angewählt haben. "Ein Vertrag ist so wohl kaum zustande gekommen", betonte der zuständige Staatsanwalt Rüdiger Spendel im Gespräch mit heise online. Vielmehr habe man lediglich die Telefonnummern der Nutzer erhalten wollen, um danach unberechtigte Rechnungen für angeblich abgeschlossene Abonnements stellen zu können.
Weil die Männer neben allen anderen Tatvorwürfen sogar den Vertrieb eines so genannten "Auto-Dialers" gestanden haben, hat ihnen die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung und eine Geldbuße von insgesamt 2,1 Millionen Euro angeboten. Beide stimmten dem Vorschlag zu, und das Gericht entsprach in seinem Urteil diesem Strafmaß. Der Richter betonte, ihm sei insbesondere die Geldstrafe wichtig, da sich das Betrugsgeschäft damit "wohl als Nullsummenspiel für die Verurteilten" herausstelle. Dies habe eine "Pilot- und Warnfunktion" für andere potenzielle Täter.
Die beiden Angeklagten erklärten vor der Urteilsverkündung: "Es tut mir leid." Die erwirtschafteten Geldsummen wurden nach Angaben von Staatsanwalt Spendel jeweils unmittelbar nach Eingang über Umwege auf ausländische Konten geschafft und konnten nicht sichergestellt werden. Prinzipiell hat allerdings jeder, der eine der betrügerischen HAS-Rechnungen bezahlt hatte, nun die Möglichkeit, die Summe auf zivilrechtlichem Wege von den Tätern zurückzufordern.
16.12.2005: Heise-Ticker, 17.32 Uhr (Telefon-Abzocke). [Original
BONN/GÖTTINGEN. Wer bei seinem Telekom-Telefonanschluss lediglich einzelne 0190-Nummern oder Blöcke hat sperren lassen, muss die Sperrung zum Jahreswechsel neu beantragen. Nur bei einer so genannten Anschlusssperre, die alle 0190-Nmmern betrifft, geht die Sperre automatisch auf die 0900-Nummern über, heißt es bei der T-Com in Bonn. Zum Jahresende werden alle 0190-Nummern abgeschaltet und in 0900-Nummern umgewandelt.
Sind beim Beantragen eines Festnetzanschlusses alle 0190-Nummern gesperrt worden, sind diese auch künftig als 0900-Nummern gesperrt, erklärt T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve. Denn das Unternehmen sperrte nicht nach Rufnummer, sondern in der Regel die gesamte so genannte Premium Rate, zu der beide Dienstarten gehören. "Wer aber zum Beispiel nur die drei teuersten oder eine einzelne 0190-Verbindung hat sperren lassen, muss im Januar neu beantragen", sagt Gräve. "Das können wir nicht ohne Weiteres umschalten."
Verbraucherschützer empfehlen, beim Anruf von 0900-Nummern künftig die Preisansage genau zu beachten. "Gerade ein Anruf vom Handy kann sonst sehr teuer werden", sagt Martin Müller vom Verbraucherportal teltarif.de in Göttingen. In diesem Fall lasse sich zusätzlich zum Dienstanbieter auch der Mobilfunkanbieter den Anruf bezahlen. Die Preise seien je nach Vertragspartner unterschiedlich. Die Tarifansage muss nach Worten von Müller erfolgen, noch bevor eine Verbindung aufgebaut wird und Gebühren fällig werden.
Die Ansage ist künftig die einzige Möglichkeit, die Kosten eines Anrufs zu erkennen, verdeutlicht Müller. Bei 0190-Nummern gab die fünfte Ziffer Auskunft über die Tarifklasse. Bei den 0900-Nummern erkennen Anrufer an der fünften Ziffer nun lediglich den Inhalt des Dienstes. Eine 1 kennzeichnet Informationsdienste wie Faxabrufe, eine 3 steht für Unterhaltungsdienste wie Chat- und Dating-Hotlines. Mit den Ziffern 0900-5 beginnen künftig Erotik-Hotlines, 0900-9 seien die so genannten Dialer. Andere Nummern sind nach Aussage von Müller noch nicht klassifiziert.
Wer nach dem 31. Dezember eine 0190-Nummer anruft, erreicht Müller zufolge in der Regel niemanden, weil der Anschluss nicht mehr geschaltet ist. Hat der Dienstanbieter aber eine Hinweisansage auf seine neue 0900-Nummer geschaltet, muss der Anruf kostenfrei bleiben.
7.12.2005: Hamburger Abendblatt, Seite ?? (Gesschäftsgebaren von Heuschrecken-Firmen). [Original]
HAMBURG. Die Verwirrung um die Aktivitäten des TV-Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland in Hamburg nimmt zu. Das Unternehmen hatte Ende November 34.000 Briefe an Hamburger Haushalte verschickt und dazu aufgefordert, monatlich 14,13 Euro Kabel-TV-Gebühr zu zahlen. Andernfalls werde man den Zugang sperren. Kurz darauf mußte Kabel Deutschland dann einräumen, daß es sich bei den Schreiben um einen "Irrtum" gehandelt habe. "In diesen Tagen gehen die Entschuldigungsschreiben raus", sagte Firmensprecher Marco Gassen dem Abendblatt.
Dennoch melden sich weiterhin Betroffene beim Abendblatt, und sie berichten von lästigen Anrufen durch Kabel-Deutschland- Mitarbeiter, die auf eine umgehende Zahlung der TV-Kabelgebühren drängen. So geschehen bei Klara Müller*. Die 65jährige Leiterin eines Altenpflegebetriebes erhielt am Montag abend [5.12.2005] um 20 Uhr einen Anruf. "Die sagten, ich solle endlich den Vertrag unterschreiben, den sie mir eine Woche zuvor geschickt haben. Dabei hatte ich doch schon Tage zuvor angerufen und gesagt, daß ich gar keine Antennendose in der Wohnung habe", so die Abendblatt-Leserin.
Sie habe immer per Hausantenne und zuletzt mit einem digitalen DVB-T-Empfangsgerät ferngesehen. "Ich hatte mit Kabel Deutschland noch nie etwas zu tun." Als sie den Anrufer auf den Artikel im Abendblatt verwies, in denen die Drohbiefe von Kabel Deutschland thematisiert wurden, habe der Anrufer einfach wortlos aufgelegt.
Eine andere Abendblatt-Leserin empört sich, daß das Unternehmen "den Drohbrief an meinen Vater adressiert hat, der allerdings schon seit 5 Jahren tot ist". Ihr Vater habe zudem nie einen Auftrag an Kabel Deutschland erteilt. "Woher haben die seine Adresse?" frage sie sich. In ihrer Nachbarschaft in Ahrensburg, so die Leserin in einem Brief an das Abendblatt, würden "Mitmenschen von Kabel Deutschland telefonisch terrorisiert".
In einem anderen Fall berichtet eine Leserin davon, daß sie ihren Anschluß Ende 2004 gekündigt habe, aber dennoch einen "Drohbrief" erhalten habe und dazu einen unfreundlichen Anruf. "Da ich schon älter und alleinstehend bin, drängt sich wirklich ein böser Verdacht auf", so die Leserin.
Kabel Deutschland will jetzt schnell auf die Vorfälle reagieren. "Wir werden diese Anrufe sofort stoppen", sagte Firmensprecher Gassen. Es habe sich bei dem ersten Schreiben um einen Fehler in der Adressdatenbank gehandelt, den man bedauere. Man werde alle Verträge stornieren, die damit neu geschlossen wurden. (* = Name geändert) [mehr]
5.12.2005: Spiegel 49/2006, Seite 96 (Wirtschaft) von KLAUS-PETER KERBUSK. [Zum Artikel]
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