3.2.2006: Die Welt, Berlin, 3. Februar 2006, Seite xx (Wirtschaft). [Original]
BERLIN. Für Lothar Pauly läuft alles rund. "Wir blicken in einem nach wie vor schwierigem Marktumfeld auf ein erfolgreiches Jahr zurück", zog der neue Chef von T-Systems kürzlich Bilanz. Die Jubelstimmung in der Geschäftskundensparte der Deutschen Telekom paßt allerdings nicht so recht zu den vielen Pannen-Meldungen der vergangenen Wochen und Monate.
So haben erst vor wenigen Tagen zahlreiche Krankenkassen bei den Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge abgebucht, obwohl die Firmen von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollten die ihnen erlaubt hätte, nicht den ganzen Sozialversicherungsbeitrag auf einmal zu überweisen. Einigen Unternehmen drohten als Folge Liquiditätsengpässe. Die Krankenkassen beschuldigten T-Systems, die elektronisch abgegebenen Meldungen nicht fristgemäß verarbeitet zu haben. "Der Krankenkassenverband hat zu wenig Übertragungskapazität bestellt", kontert Pauly.
Nicht nur eine einzige Panne, sondern viele Software-Probleme traten bei der Bundesagentur für Arbeit auf, seit Anfang 2005 das "Arbeitslosengeld II" eingeführt wurde. Auch hier zeichnet die Frankfurter IT-Dienstleister für die technische Abwicklung verantwortlich. "Der Zeitraum zwischen Auftragsvergabe und Umsetzung war zu kurz", rechtfertigt sich der T-Systems-Chef.
Ähnlich argumentierte die Telekom schon bei der Lkw-Maut. Eine Panne jagte die andere, der Starttermin mußte immer wieder verschoben werden. Erst als im Frühjahr 2004 der damalige T-Systems-Chef Konrad Reiss vom bisherigen Konsortialführer DaimlerChrysler das Lenkrad übernahm, endete der Schlingerkurs. Gleichwohl befand sich die Telekom-Tochter von Anfang an mit im Boot.
Wird T-Systems also für Fehler verantwortlich gemacht, für die die Telekom-Tochter nichts kann? Oder mangelt es dem IT- und Telekom-Dienstleister an Kompetenz? "Bei jedem Großprojekt treten Mängel auf", sagt ein Unternehmensberater, der mit der Geschäftskundensparte der Telekom bestens vertraut ist. Die Fehlerquote würde mit zunehmender Komplexität exponentiell steigen. In der Wirtschaft gebe es zudem kaum Projekte wie das "Arbeitslosengeld II", bei denen die Software die Datensätze von mehr als 3 Millionen Personen verarbeiten müsse. "T-Systems gerät aber auch so schnell in die Schlagzeilen, weil es viele Aufträge im öffentlichen Sektor wahrnimmt", argumentiert der Berater. Probleme unter Privatunternehmen würden viel seltener nach außen getragen.
Also alles ganz normal? Dem scheint zu widersprechen, daß T-Systems auch die Rechnungen von Millionen Telekom-Kunden erstellt und sich diese immer wieder über Fehler beschweren. "Diese Probleme tauchen bei allen Ex-Monopolisten in Europa auf", sagt der Berater. Auch hier liege das Problem in zu großer Komplexität, die nicht allein auf die Kundenzahl, sondern auf die zu große Zahl an Produkten zurückzuführen sei.
Er räumt allerdings auch ein, daß die meisten Ex-Monopolisten deutliche Schwächen im Bereich der Informationstechnologie zeigen die IT gehöre im Gegensatz zur Telekommunikation nicht zu ihrem Kerngeschäft. Die Telekom hat deshalb im Jahr 2001 das Debis-Systemhaus von DaimlerChrysler gekauft und unter das Dach der T-Systems geführt. Das hat offenbar nicht gereicht, um ausreichend Kompetenz zu erlangen. "T-Systems müßte sich noch stärker mit Top-Kräften versorgen", sagt ein Personalberater. Angesichts des bevorstehenden Personalabbaus von rund einem Zehntel der 52.000 Mitarbeiter sei dies derzeit aber kaum möglich.
"T-Systems befindet sich durchaus auf Augenhöhe mit Konkurrenten wie Siemens Business Services oder EDS", sagt der Berater. Gegen Weltmarktführer IBM falle das Unternehmen hingegen ab. "T-Systems ist stark mit sich selbst beschäftigt", heißt es bei einem Konkurrenten. Immer wieder werde umstrukturiert das Unternehmen komme nicht zur Ruhe, finde seine Linie nicht. Weshalb Firmenchef Pauly nun nur noch "an wenigen Stellen nachjustieren" will.
31.1.2006: Heise-Newsticker, 18.40 Uhr MEZ (Abzockerei). [Original
BERLIN (anw/c't). Nachdem der von CDU/CSU dominierte Bundesrat im vergangenen Jahr ein Regulierungspaket von Rot-Grün zur Verbesserung des Kundenschutzes in der Telekommunikation scheitern ließ, hat das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) jetzt einen neuen Anlauf gemacht. Die von CDU/CSU als "Überregulierung" abgelehnten strengen Vorschriften der alten Regierungskoalition sollen demnach vereinheitlicht und entschlackt werden. Das Vorhaben ist aber erneut heftig umstritten. Während die Industrie "nach wie vor enorm hohe" Schutzauflagen ausgemacht haben will, sprechen Verbraucherschützer von einer "katastrophalen Verwässerung" der ursprünglichen Initiative.
Das vom Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode bereits beschlossene Gesetz "zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" sah vor, dass Telekommunikationsanbieter ihre Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend unterrichten hätten müssen. Ein Warnhinweis sollte geschaltet werden, wenn bei Abonnements mehr als 20 Euro im Monat fällig werden. Preisansagen wären nicht nur bei Premiumdiensten sowie Auskunftsdiensten über 2 Euro erforderlich gewesen, sondern bei allen "Call by Call"-Gesprächen. Die Höchstgrenze für Mehrwertdienste im Mobilfunk sollte auf 3 Euro angehoben werden. SMS-Dienste ab 1 Euro hätte der Besteller im so genannten Handshake-Verfahren bestätigen müssen.
Der neue Referrentenentwurf für die TKG-Änderungen (PDF-Datei) sieht nun vor, dass die Betreiber sämtliche Warnhinweise bei Premium- und Auskunftsdiensten erst ab einem Preis von 3 Euro pro Minute schalten müssen. Die Anforderung der Rückbestätigung einer Bestellung bei Premium-SMS soll ab dieser neuen Preisgrenze erhalten bleiben. Zudem plant das Wirtschaftsministerium, die Kombinationsmöglichkeiten bei teuren Tarifen zu lockern. Die Pflicht zur Preisansage bei "Call by Call"-Anrufen soll gänzlich entfallen. Automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten stehen aber weiter auf der Verbotsliste.
Der angestrebte Kompromiss scheint es wieder niemand richtig recht zu machen. "Einige Instrumente sind nun differenzierter und damit sachgerechter geworden", konstatiert Volker Kitz, Telekommunikationsexperte beim Branchenverband Bitkom, zwar zunächst. Gleichwohl bleibe aber weiterer Nachbesserungsbedarf, "um einen effektiven Kundenschutz mit Markterfordernissen in Einklang zu bringen". Manche "Sonderverpflichtungen" seien nicht zu rechtfertigen, wenn man sich sonstige Lebensbereiche anschaue. Konkret moniert Kitz, dass etwa Aboverträge auch ohne Grund jederzeit kündbar sein sollen. Dies sei "ein schwerer Eingriff in das deutsche Vertragssystem". Wenn jemand ein Auto für einen Monat miete, müsse er sich auch an den Vertrag halten. "Ständige Warnhinweise und Bestätigungsnachrichten" könnten die Nutzer zudem bevormunden. Angesichts der auf die Branche zukommenden Kosten für die Einrichtung der Schutzvorrichtungen vermisst der Bitkom auch die noch ausstehende Regelung für eine Entschädigung der Unternehmen für ihre Mitwirkung an der Telekommunikationsüberwachung. Hier stehe der Gesetzgeber nach wie vor in der Pflicht.
Patrick von Braunmühl aus dem Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zeigte sich gegenüber heise online dagegen schwer enttäuscht, dass "nach Jahren der Diskussion wieder ein aus Kunden- und Verbrauchersicht halbherziger Entwurf auf dem Tisch liegt". Der seit Jahren zunehmenden Telefon-Abzocke könne das abgetönte Papier keinen Einhalt gebieten. Insbesondere die Anhebung der Grenze für Warnhinweise mache das Vorhaben "wertlos". Dabei stehe die Telekommunikation in der Missbrauchsstatistik der Verbraucherschützer nach Finanzdienstleistungen weiter an zweiter Stelle. Von Braunmühl bedauert in diesem Zusammenhang vor allem, dass besonders teure Kurzwahlrufnummern weiter als reine Mehrwertdienste behandelt werden sollen und nicht einmal eine Zuteilung der Premium-Kombinationen durch die Bundesnetzagentur vorgesehen sei. Gerade im Mobilfunk wolle es die Regierung anscheinend bei einer "Naturschutzzone" für Abzocker belassen.
29.1.2006: Heise-Newsticker, 15.43 Uhr MEZ (Software). [Original
HAMBURG (atr/c't). Nach einem Bericht von stern.de hat ein EDV-Problem bei der Telekom-Tochter T-Systems dazu geführt, dass die Krankenkassenbeiträge zahlreicher Unternehmen zu früh abgebucht wurden. Betroffen seien "hunderttausend Unternehmen", die eigentlich von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollten.
Anders als bisher müssen Unternehmen von 2006 an ihre Beiträge zur Sozialversicherung bereits Ende des laufenden anstatt Mitte des Folgemonats abführen. Damit Firmen durch die Änderung nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dürfen sie die Zahlung des im Januar fälligen Betrags auf die ersten 6 Monate verteilen sofern sie einen entsprechenden Antrag ("Null-Meldung") gestellt haben. Nach Angaben des Stern haben die Kassen bislang allerdings nur ein Viertel dieser elektronisch abgegebenen Meldungen erhalten, woraufhin sie die Beiträge wie üblich geschätzt und bei Unternehmen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, auch abgebucht haben.
Eine Barmer-Sprecherin gab gegenüber stern.de als Grund an, dass der Dienstleister T-Systems "Probleme hat, die Beitrags-Nachweise zu verarbeiten". Eine T-Systems-Sprecherin bestätigte eine Stauzeit von etwa einem Tag aufgrund eines "unerwarteten deutlichen Anstiegs der zu verarbeitenden Datensätze". Diese solle aber über das Wochenende abgebaut werden. Für viele Unternehmen dürfte das bereits zu spät sein, da die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag und somit am 27. Januar fällig wurden. Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit, den entstandenen Schaden mit einem Erstattungsantrag so weit wie möglich zu begrenzen. [mehr]
29.1.2006: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Berlin). [Original
BERLIN (apu). Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor teuren Angeboten, denen zufolge vermeintlich kostenlose SMS verschickt werden können. Oft verberge sich hinter der Offerte, 100 SMS frei zu haben, ein Abonnement, das monatlich 7 Euro kostet und dessen Jahresbetrag in Höhe von 84 Euro im voraus bezahlt werden muß, so die Verbraucherzentrale. Gerade bei Ankündigungen wie "gratis" oder "kostenlos" lohne es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teilnahmebedingungen des Anbieters genau zu studieren. "Die Verträge sollten unverzüglich nach Erkennen des Irrtums schriftlich per Einschreiben mit Rückschein angefochten werden", empfiehlt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale, bei deren Rechtsberatung weitere Fragen beantwortet werden.
26.1.2006: Heise-Newsticker, 15.46 Uhr MEZ (Digitaltechnik-Mißbrauch). [Original
KARLSRUHE (hob/c't). Die Strafanzeigen-Maschinerie des Unternehmens Logistep überflutet auch weiterhin Staatsanwaltschaften. Gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur klagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel, innerhalb eines halben Jahres seien "rund 40.000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen eingelegt worden". Hinter den Anzeigen stehe "stets eine bestimmte Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen wahrnimmt".
Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften etwa in Hamburg und Frankfurt mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maße als in Karlsruhe. Im Jahr 2004 habe die Gesamtzahl aller dort aufgenommenen Strafanzeigen 40.000 betragen. Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.
Logistep ist nach eigenem Bekunden darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann massenhaft Strafanzeigen gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.
Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.
26.1.2006: Heise-Ticker, 11.35 Uhr (Verbindungsdaten). [Original
KIEL. Internet-Anbieter müssen die von ihnen gesammelten Kundendaten auf Anfrage an die Nutzer weitergeben. "Dazu genügt eine formlose Anfrage", erklärt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Am besten wenden sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Allerdings sei es sinnvoll, gleich darauf hinzuweisen, dass man die Verbindungsdaten einsehen möchte. "Sonst passiert es häufig, dass die Unternehmen erstmal nur die Informationen liefern, die der Kunde bei Vertragsabschluss selbst gegeben hat." Dazu gehören zum Beispiel seine Adresse oder der von ihm gewählte Tarif. Oft werden die Kunden laut Weichert hingehalten. "Erst wenn man mit dem Anwalt oder der Verbraucherzentrale droht, bewegt sich was." Will der Anbieter die Daten nicht rausrücken, sollten sich die Betroffenen beim Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslandes melden.
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az: 25 S 118/2005) dürfen Internetanbieter nur Daten speichern, die für Rechnungserhebung notwendig sind. Die bei jeder Verbindung neu vergebene und für die Rechneridentifikation notwendige IP-Adresse etwa muss demnach sofort nach Beendigung der Verbindung vom Provider gelöscht werden. Mit Hilfe der IP-Adresse ließe sich sonst herausfinden, auf welchen Websites der Nutzer unterwegs war. "Das interessiert besonders die Polizei und andere Sicherheitsbehörden", erklärt Weichert.
25.1.2006: Heise-Newsticker, 11.32 Uhr MEZ (Verbindungsdaten). [Original
DARMSTADT (jk/c't). Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az: 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.
Geklagt hatte Holger Voss, der Anfang 2003 wegen eines satirischen Beitrags in einem Forum des zum Heise Zeitschriften Verlag gehörenden Online-Magazins Telepolis angeklagt und freigesprochen worden war. In diesem Verfahren wurde ihm klar, dass T-Online die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen bis zu 80 Tage nach Rechnungslegung in Verbindung mit den Bestandsdaten speichert. Solange können Ermittlungsbehörden mit einem richterlichen Beschluss die Herausgabe dieser Daten erwirken.
Das Amtsgericht Darmstadt hatte in erster Instanz Anfang Juli 2005 entschieden (Az: 300 C 397/04), dass die Speicherung von IP-Adressen bis 80 Tage nach Rechnungsstellung den Datenschutzbestimmungen widerspreche. Das Amtsgericht hielt es aber für vertretbar, wenn es mehrere Tage dauert, bis die Daten gelöscht werden. Auch störte sich Voss an der Entscheidung des Gerichts, dass T-Online speichern dürfe, wann und wie lange er ins Internet eingewählt war und welche Datenmengen er dabei empfangen und versendet hat.
Der Berufung von T-Online gegen die frühere Entscheidung gab das Gericht nicht statt. Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren. Das rühre daher, erklärte die Vorsitzende Richterin Petra Schichor, dass die Flatrate "nicht völlig flat" sei. Denn laut den Vertragsbedingungen von T-Online werden dann Kosten fällig, wenn sich der Kunde statt über DSL über die im Vertrag ebenfalls vorgesehenen Möglichkeiten Analog-Modem, ISDN-Anschluss oder Mobiltelefon einwähle. Dann werde ein zeitabhängiges Entgelt berechnet.
Voss hatte demgegenüber argumentiert, dass trotzdem die bei der DSL-Einwahl anfallenden Daten nicht gespeichert werden müssten. In diesem Punkt gab die Kammer aber doch dem Unternehmen Recht. Voss, der zur Urteilsverkündung persönlich erschienen war, zeigte sich trotzdem zufrieden mit dem Urteil. Im Vergleich zur erstinstanzlichen Entscheidung sei der Zeitpunkt für die Löschung der IP-Adressen jetzt ganz konkret festgelegt worden. Das Amtsgericht hatte noch festgestellt, die IP-Adressen müssten dann sofort gelöscht werden, wenn sie für die Abrechnung nicht mehr notwendig seien, erklärte Voss.
Bemerkenswert am heutigen Urteil ist zudem, dass das Gericht keine Revision zugelassen hat, entsprechend dem relativ niedrig angesetzten Streitwert von 4000 Euro. Will T-Online nun noch einmal Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, muss es vor dem Bundesgerichtshof den Streitwert anfechten, dann erreichen, dass die Revision zugelassen wird und dann diese auch noch gewinnen. Bei der Streitwertfrage dürfte das Unternehmen darauf hinweisen, was es im Prozess zu Protokoll gab: Eine spezielle Behandlung der Daten von Voss sei nicht möglich, vielmehr müsse man dann das gesamte Abrechnungssystem verändern.
Voss meinte auf die Frage nach weiteren rechtlichen Schritten, er werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Doch hat er auch in der Kostenentscheidung vom aktuellen Urteil profitiert: Das Amtsgericht hatte die Kosten noch je zur Hälfte beiden Parteien auferlegt. Das Landgericht entschied auf eine Aufteilung 25:75 zu Gunsten des Klägers. Obwohl er als Einzelkläger aufgetreten sei, habe er aber viel Unterstützung erfahren, sagte Voss. "Leute haben mir geschrieben, sie fänden das gut. Manche haben gefragt, ob sie mich finanziell unterstützen können. Andere haben Urteile geschickt."
Das erstrittene Urteil könnte dennoch bald Schnee von gestern sein. Sobald die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird, könnte die Praxis von T-Online sogar verpflichtend werden. "Wir haben auf der Grundlage des geltenden Rechtes entschieden", meinte Schichor. Wie der Bundesgesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung umsetze, bleibe abzuwarten. "Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kommt", sagt Voss, "denn sie widerspricht dem Grundgesetz und kann daher hier gar nicht umgesetzt werden." Gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hatten sich Telekommunikations- und Internetservice-Provider massiv eingesetzt.
24.1.2006: Internet.com, 20.17 Uhr (Internet-Mißbrauch?). [Original
MONTABAUR (as). Der Internet-Anbieter 1&1 will tausende DSL-Flatrate-Kunden, die einen hohen Datenverkehr verzeichnen, mit einer Abfindung loswerden. Das berichtet das Fernsehmagazin 'Plusminus' (heutiger Beitrag um 21.50 Uhr). So erhielt der Pensionär Bernd Brockfeld, einen Anruf von 1&1. "Der Mann hat zur mir gesagt: Ich wollte Ihnen ein Angebot machen, dass Sie uns verlassen. Sie haben bis
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Wenn Reseller wie 1&1 immer noch wg. verfehlter Regulierung volumenabhängig bei der Telekom einkaufen müssen, dann gibt's halt solche ‚Bestrafungen‘ von Kunden. | |
Das sei die Internet-Realität 2006 in Deutschland sagen Internet-Nutzer, die das Netz bereits in den 80er-Jahren in den USA kennenlernten und wissen, daß es dort heute immer ‚always on‘ ist und es ansonsten bei Flat-rates keine Limits gibt eine Selbstverständlichkeit... |
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Zwei Drittel der Vielsurfer haben das Angebot angenommen und 1&1 verlassen. Wer geht, der darf niemals wieder kommen. Der Internet-Anbieter ist die Vielnutzer für immer los. Der Kunde unterschreibt: "Ich bestätige ausdrücklich, zukünftig keinen DSL Flat Tarif von Unternehmen der United Internet Gruppe mehr zu bestellen."
"Ziel ist es, dass wir unsere Netzauslastung optimieren. Wir sind darauf angewiesen profitabel zu sein", sagt Michael Frenzel von 1&1. Inzwischen untersuchen die Verbraucherzentralen das Vorgehen von 1&1. Nach einer Abmahnung droht nun die Klage. "Wir kritisieren, dass 1&1 mit einer Flatrate wirbt, dann aber die Kunden, die sie nutzen aus dem Vertrag drängt", sagt Anette Marienberg von der Verbraucherzentrale dem Fernsehmagazin.
Aber nicht nur 1&1 geht so vor. Im Brandenburgischen Ahrensfelde nutzt Familie Böttcher ihren Kabelanschluss als Internet- Zugang mit 8 Megabit Breite. "Dann kam dieses Schreiben von Kabel Deutschland zu Weihnachten mit einer Abmahnung. Wenn wir nicht weniger surfen, werden wir gekündigt", erzählt Carsten Böttcher.
Kabel Deutschland droht nicht nur mit Abmahnungen. Der Netzbetreiber schmeißt Vielnutzer raus. Dazu das Unternehmen gegenüber 'Plusminus': "In Einzelfällen, bei fortgesetztem weit überdurchschnittlichen Nutzungsverhalten (...) hat Kabel Deutschland von dem (...) außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, um die gewohnte hohe Servicequalität und Leistungsfähigkeit für die große Zahl der privaten Flatrate-Kunden (...) sicher zu stellen." Trotzdem wirbt das Unternehmen mit einer uneingeschränkten Flatrate. Die Verbraucherzentralen haben auf Grund der 'Plusminus'-Recherchen nun auch Kabel Deutschland abgemahnt.
19.1.2006: Heise-Newsticker, 15.05 Uhr MEZ (Gesschäftsgebaren von Heuschrecken-Firmen) von CHRISTIANE SCHULZKI-HADDOUTI. [Original
FRANKFURT AM MAIN (mhe/c't). Der Hamburger Internet-Provider Freenet AG hat vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 30 C 807/05-87) eine Klage wegen unerlaubter Telefonwerbung anerkannt. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zur Unterlassung weiterer Anrufe "zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung". Für jeden weiteren Anruf bei dem Kunden droht dem Unternehmen nun ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft.
Freenet hatte einem seiner Internetkunden telefonisch ein kostenpflichtiges "Premiere-Paket" angeboten. Die Telefonnummer stammte aus den Kundendaten einer Internetzugangsanmeldung bei Freenet. Auf Rückfrage des Kunden hatte das Unternehmen erklärt, dass die Telefonwerbung bei laufender Geschäftsbeziehung zulässig sei.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen allerdings als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Daran ändert, anders als bei Post- oder E-Mail-Werbung, eine laufende Geschäftsbeziehung in der Regel genauso wenig wie eine in vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Einwilligungsklausel. In jedem Fall wird die Post- oder E-Mail-Werbung, ebenso wie der Verkauf von Kundendaten an Dritte, unzulässig, wenn der Kunde dem widersprochen hat.
Der Kunde, Jonas Breyer, hatte erst vor kurzem auch die Verurteilung von Freenet wegen E-Mail-Spams durch das Amtsgericht Hamburg erreicht.
17.1.2006: Heise-Newsticker, 17.26 Uhr MEZ (Österreich). [Original
WIEN (anw/c't). Österreich Verwaltungsgerichtshofs (VwGH 2005/03/0200) macht in einer aktuellen Entscheidung die Preiserhöhung für Verbindungen von österreichischen Telefonzellen zu 0800-Nummern rückgängig. Damit wird ein Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom August 2005 aufgehoben. Calling Cards für günstige Gespräche ins Ausland haben in Österreich jetzt wieder Marktchancen. Die Vervielfachung der Originierungs-Kosten (bis 1490 Prozent) hätte attraktive Tarife für Auslandsgespräche von öffentlichen Sprechstellen verunmöglicht. Die alternativen Anbieter verlangen nun Schadenersatz.
Die Regulierungsbehörde hatte der Telekom Austria erlaubt (Bescheid als PDF), bei Anrufen von Telefonzellen den Betreibern von Gratis-Rufnummern (Bereich 0800) zusätzlich zur Interconnection-Gebühr (0,71 bis 1,28 Cent) eine Payphone Access Charge (PAC) von 10,58 Cent/Minute netto zu berechnen. Damit sollten Errichtung, Wartung und Reinigung der Telefonapparate und -häuschen abgegolten werden. Da diese Leistungen aber gegenüber Endkunden und nicht gegenüber den Betreibern der 0800- Nummern erbracht werden, dürfen Letztere auch nicht zur Kasse gebeten werden. Für Endkunden sind Anrufe zu 0800-Nummern nach wie vor kostenfrei. Die Telekom Austria kann den Aufwand aus dem Universaldienstfonds ersetzt bekommen.
Bereits im Februar 2004 hatte der VwGH einen ähnlichen Bescheid der Regulierungsbehörde aus dem Jahr 2002 wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die Behörde startete 2005 einen neuen Anlauf mit dem Argument einer geänderten Rechtslage im Telekommunikationsgesetz 2003. Colt, eTel, MCI und Tele2UTA wehrten sich und zogen vor den VwGH. "Die von der belangten Behörde angenommene Änderung der Rechtslage im Hinblick auf den Zusammenschaltungsbegriff (...) lässt sich nicht nachvollziehen", heißt es dazu beim VwGH. Der Gerichtshof kritisiert auch das Ermittlungsverfahren der Behörde. Sie habe die Kosten der Telefonzellen, nicht aber den Grad der Kostendeckung durch erhöhte Entgelte bei kostenpflichtigen Gesprächen eruiert.
Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) freut sich über den juristischen Erfolg, fordert aber Schadenersatz: "Der VAT hat sich bei der Regulierungsbehörde massiv um die Setzung entsprechender Übergangsfristen bemüht. Unser Anliegen war es, durch Übergangsregelungen solange zuwarten zu können, bis der Rechtsstreit um die PAC endgültig entschieden ist. Dem wurde jedoch von der Regulierungsbehörde nicht entsprochen. Für die alternativen Anbieter stellt sich nun die Frage entsprechender Schadenersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung für die getätigten Investitionen", so VAT-Präsident Achim Kaspar. Eine Stellungnahme der Telekom Austria gibt es bisher nicht.
16.1.2006: Berliner Morgenpost, Seite xx (Berlin). [Original
BERLIN (BM). Nur rund 14 Monate währte für Peter Machelett die Freude an seinem Telefoncenter. Dann war das 279 Euro teure Multifunktionsgerät von Hewlett Packard defekt. Der Rahnsdorfer, der im Rollstuhl sitzt und Fahrten und Transport des Gerätes nicht ohne Hilfe bewerkstelligen kann, fuhr zum Media-Markt nach Schöneweide, um sein Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen. "Die Serviceabteilung verwies mich an den Hersteller, weil angeblich noch Herstellergarantie gegeben sein müßte. Also wieder mit Rollstuhl und Riesenpaket nach Hause", beschwerte sich Machelett beim Leseranwalt.
Er folgte der Empfehlung der Service-Abteilung und rief bei Hewlett Packard an. Dort wurde ihm mitgeteilt, daß die Werksgarantie nur ein Jahr betrage und abgelaufen sei. Von der Service-Abteilung wurde ihm aber empfohlen, noch einmal beim Händler vorstellig zu werden, denn laut Gewährleistungsrecht sei der Media-Markt zuständig.
Also wieder ein Anruf im Media-Markt. "Doch dort verwies man mich auf die Beweislastumkehr: Ich müßte beweisen, daß der aufgetretene Schaden bereits zur Zeit des Kaufes vorlag."
Ärgerlich wurde Machelett, als ihm mitgeteilt wurde, daß die Kosten für ein Gutachten die für ein neues Gerät übertreffen würden. Ähnlich sei es mit einer Reparatur, die auch nur zu seinen Lasten ausgeführt werden könnte. "Mir wurde zum Kauf eines neuen Gerätes geraten." Damit wollte Machelett sich nicht abfinden, telefonierte erneut mit Hewlett Packard vergeblich. Das Hin und Her zwischen Händler und Hersteller ging weiter, von Hewlett-Packard kam nur das Angebot, beim Neukauf zwei kostenlose Tintenpatronen zur Verfügung zu stellen. Da platzte Peter Machelett der Kragen, er bat den Leseranwalt um Hilfe.
Monika Kühnle von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei Hewlett Packard hatte Verständnis für den Ärger des Kunden, hin- und hergeschoben zu werden. Innerhalb weniger Tage gab es dann für Peter Machelett eine freudige Überraschung: Hewlett Packard meldete sich bei ihm: Aus Kulanzgründen sei man bereit, ihm ein Ersatzgerät zu stellen, das auch kurze Zeit später eintraf.
13.1.2006: Heise-Ticker, 17.59 Uhr MEZ (Online-Banking). [Zum Artikel]
3.1.2006: Heise-Newsticker, 16.35 Uhr MEZ (Abzock-Branche). [Original
DEUTSCHLAND (uma/c't). Seit dem 1. Januar sind Mehrwertdienste in Deutschland wie angekündigt nur noch über die Vorwahl 0900 zu erreichen. Die bisher verwendeten 0190-Rufnummern wurden abgeschaltet. Wer eine solche Nummer anwählt, hört jedoch eine kostenfreie Ansage, die die aktuelle 0900-Rufnummer des jeweiligen Betreibers mitteilt.
Nach Angaben der Geschäftsführerin der Freiwiiligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e. V. (FST), Claudia Kalenberg, verlief die Umstellung zwar technisch reibungslos, es seien aber dennoch Einnahmeausfälle zu befürchten, da die 0900-Rufnummern noch nicht aus allen Netzen zu erreichen sind. Bei einigen Anrufen aus dem Mobilfunknetz beispielsweise traten offenbar technische Störungen auf.
Als letzter Mobilfunkbetreiber schaltete O2 den Zugang zur Rufnummerngasse 0900 zum Jahreswechsel frei. Aus den Netzen der Telekom-Festnetzkonkurrenten hingegen sind die neuen Rufnummern in vielen Fällen nicht erreichbar; noch nicht einmal die Hälfte der Verbindungsnetzbetreiber leitet Anrufe an 0900-Nummern bislang weiter. Die Bundesnetzagentur überlässt das dem freien Markt und zwingt keine Telefongesellschaft, diese anzubieten. Diese Probleme hielten auch einige Anbieter davon ab, 0190- und 0900-Rufnummer parallel zu betreiben.
Für den Verbraucher ändern sich mit der Einführung der 0900-Rufnummern einige wesentliche Punkte. Die Kosten des Anrufs können nun nicht mehr anhand der Rufnummer festgestellt werden, sie sind frei tarifierbar. Maßgeblich sind nun die Preisangaben des Diensteanbieters und eine kostenfreie, immer erforderliche Ansage vor Beginn des Gesprächs. Anhand der auf die Vorwahl 0900 folgenden Ziffer lässt sich die Art des Dienstes feststellen: Die 1 steht für Information, die 3 für Unterhaltung, 5 für Sonstiges, beispielsweise Erotik-Angebote und 9 für Dialer.
Anders als bei 0190-Rufnummern können sich unseriöse Anbieter nun nicht mehr hinter einer Wiederverkaufskette verstecken, die oft in einem ausländischen Briefkasten endete. Die Bundesnetzagentur weist 0900-Rufnummern nur dann zu, wenn der Anbieter über eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland verfügt. Ein Anruf bei einer 0900-Rufnummer darf maximal einmalig 30 Euro oder 2 Euro pro Minute kosten.
Bei der T-Com wurden vorhandene Sperren für 0190-Rufnummern bereits bei der Einführung von 0900-Rufnummern auf diese ausgedehnt. Im Zweifelsfall lässt sich das anhand eines Testanrufs überprüfen; bereits nach Eingabe der Vorwahl 0900 sollte bei einer aktivierten Rufnummernsperre ein Besetztzeichen ertönen. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass der Rufnummernbereich 0190 komplett gesperrt war, anderenfalls ist die Sperre neu zu beauftragen, teilte die T-Com mit.
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