Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) |
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Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Texte und Pressemitteilungen des Lobby- Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (vormals VTM) dokumentiert.
Sämtliche Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Berichte des Lobbyisten sind über die nebenstehende Homepage erreichbar. Dokumentiert und manches kommentiert [Ed: ...] sind hier derzeit:
Die Dokumentation der Zusammenfassung dieser brisanten Studie vom Mai 1996 finden Sie an anderer Stelle.
Bundeswirtschaftsminister Müller greift in das Regulierungsverfahren zur Teilnehmeranschlußleitung ein und behindert damit den Wettbewerb [Original]Klare Konsequenzen forderte der Präsident des VATM, Dr. Hans-Peter Kohlhammer, auf die Ankündigung der Deutschen Telekom, ihren Antrag zur Teilnehmeranschlußleitung in letzter Minute vor Bekanntgabe der Entscheidung der Regulierungsbehörde am kommenden Montag zurückzuziehen und damit zu unterlaufen.
Zu diesem Schritt war die DTAG vom Bundeswirtschaftsminister aufgefordert worden.
"Es ist geradezu unglaublich, daß dies ein Wirtschaftsminister unseres Landes tut, obwohl sich die Telekom vor Gericht nach zweiter Instanz zur Vorlage eines entsprechenden Angebotes verpflichtet hat.", sagte Kohlhammer. Offensichtlich in Kenntnis der geplanten Entscheidung seiner eigenen laut Telekommunikationsgesetz unabhängigen Behörde hatte Bundeswirtschaftsminister Müller die politische Notbremse gezogen.
Die Rechtslage ist eindeutig. Danach ist die Telekom zum Angebot der entbündelten Teilnehmeranschlußleitung an die Wettbewerber verpflichtet und hat hierfür ein entsprechendes Preisregulierungsverfahren zu durchlaufen. Dies hat sie bisher zweimal getan und nun zum zweiten Mal ihren Antrag zurückgezogen. Der erste Antrag lautete auf rund DM 28, der zweite bereits auf über DM 47. In beiden Fällen fürchtete sie offensichtlich, mit dem von ihr vorgelegten Zahlenmaterial die Regulierungsbehörde nicht von derart hohen Kosten überzeugen zu können. Mit dem jetzigen Rückzug ist es der Telekom gelungen, die seit ca. 2 Jahren dauernde Verschleppungstaktik beim Angebot des entbündelten Netzzuganges fortzusetzen.
Die Regulierungsbehörde muß dem Gesetz entsprechend handeln. Sie ist nun aufgefordert, ihrerseits einen endgültigen Preis festzulegen, da die Rücknahme des Antrages keinesfalls zu einer zweimaligen faktischen Verlängerung der auf maximal 10 Wochen festgelegten Entscheidungsfrist nach dem Telekommunikationsgesetz führen darf. Bereits die erste Rücknahme des Antrages war nur von den Wettbewerbern unter der Voraussetzung geduldet worden, daß die Regulierungsbehörde die Telekom aufgefordert hatte, einen neuen Antrag "deutlich unter DM 20" vorzulegen. Das Ergebnis war ein Antrag von über DM 47. Eine weitere Antragsrücknahme kommt einer Angebotsverweigerung einer ordnungsgemäß bepreisten Leistung gleich und ist vom Regulierer zu unterbinden.
Unter gar keinen Umständen wäre aus Sicht der Wettbewerber der Telekom eine weitere Verlängerung des noch immer vorläufig von der Regulierungsbehörde festgelegten Preises zu akzeptieren, da dies zu einem weiteren unerträglichen Schwebezustand für die Beteiligten führen würde. Seit Monaten anstehende Investitionen würden weiter verzögert und teilweise endgültig in Frage gestellt. Die Geduld der Öffentlichkeit und des Regulierers muß ein Ende haben. Ein derart kollusives Verhalten zwischen Wirtschaftsminister und marktbeherrschendem Unternehmen sind auf das Schärfste zu verurteilen und gefährden die Liberalisierung in Deutschland in bisher nicht gekannter Weise.
Call-by-Call droht das Aus! [Original]Mit der von der DTAG [Ed: Deutsche Telekom AG] geplanten massiven Verteuerung der Inkassogebühren [Ed: t-off dokumentierte] werden Telefongespräche sowie der Internet-Zugang im Call-by-Call- Verfahren in Zukunft von den meisten Unternehmen nicht mehr angeboten werden können. Denn die Einführung eines Mindestbetrags von 80 Pfennig pro Kundenrechnung und Unternehmen führt zu einer Steigerung der Inkassokosten für die Wettbewerbsunternehmen bis zu mehreren 100 %.
Sollte sich die DTAG darüber hinaus mit ihrer Auffassung durchsetzen, daß sie trotz der Regelungen in der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV) zum Inkasso nicht grundsätzlich verpflichtet sei, so wäre das Schicksal von Call-by-Call endgültig besiegelt.
Die Möglichkeit, bei Ferngesprächen durch eine einfache Vorwahl eine deutliche preissenkende Alternative zur DTAG zu wählen, ist bei Privatkunden mit 85 % Anteil die erfolgreichste Form des Telefonierens in den Netzen der privaten Telefongesellschaften und damit das Markenzeichen für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt. Das offene Call-by-Call [Ed: gemeint ist damit das Echte Call-by-call] ist wesentlicher Motor der Tarifsenkungen, von denen bisher alle Kunden profitieren.
Zur Zeit sind die Wettbewerbsunternehmen in diesem Bereich auf die Inkassoleistung der DTAG angewiesen, da nur die DTAG über alle dafür notwendigen Informationen verfügt. Andere denkbare Lösungen, vor allem die Abrechnung durch andere Unternehmen, scheitern aber schon daran, daß die DTAG nicht bereit ist, die notwendigen Daten herauszugeben.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) lehnt darum die massiven und bislang in keinster Weise nachvollziehbaren Preiserhöhungen ab, die einzig auf die Ausschaltung des heute erfolgreichsten Wettbewerbsbereichs abzielen. Die Lösungsansätze der alternativen Netzbetreiber liegen der DTAG seit mehreren Monaten vor, aber fehlende Entscheidungen im Hause der DTAG verhindern bis heute eine Einigung. Mitglieder des VATM haben angesichts der mangelnden Kompromißbereitschaft der DTAG bei der RegTP Beschlußkammerverfahren gegen den Ex-Monopolisten eingeleitet.
Der Sachverhalt
Laut § 15 TKV hat der Kunde Anspruch darauf, von "seinem Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz" der Telefongesellschaft also, die seinen Telefonanschluss herstellt eine Rechnung zu erhalten, auf der auch die Kosten ausgewiesen sind, die durch die Auswahl anderer Anbieter von Netzdienstleistungen beispielsweise im Call-by-Call-Verfahren entstehen. Dieser Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz ist für über 95 % aller Anschlußkunden zur Zeit noch die DTAG.Gemäß dem zwischen der DTAG und ihren Wettbewerbern geschlossenen Vertrag erhält die Telekom als Entgelt für die Inkassoleistung von den Vertragspartnern max. 4,5 % vom Verbindungsumsatz zuzüglich einer Pauschale von 0,7 Pfennig je übermitteltem Verbindungsdatensatz. Bei einem Gesamtumsatz im Call-by-Call-Markt von circa vier Milliarden Mark beläuft sich somit allein die an die Telekom fallende Umsatzpauschale auf einen jährlichen Betrag von 180 Millionen Mark! Hinzu kommt je Rechnungszeile ein Betrag von 0,7 Pfennig, was nochmals über 50 Mio. DM ausmacht.
Diesen Vertrag hat die Deutsche Telekom zum 30. September 1999 gekündigt.
In ihrem neuen Angebot an die Wettbewerbsunternehmen, zunächst befristet vom 1. Oktober 1999 bis 31. März 2000, fordert die DTAG für ihr Inkasso nun zusätzlich zum heutigen Entgelt einen Mindestbetrag von 80 Pfennig pro Kunden-Monatsrechnung und je darauf mitabgerechnetes Wettbewerbsunternehmen.
Die Auswirkungen für die TK-Unternehmen
Für die 18 Call-by-Call- Anbieter im deutschen Telekommunikationsmarkt bedeutet die von der DTAG betriebene Neuregelung eine Kostenbelastung, die aufgrund der durchschnittlichen Umsätze und minimalen Margen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist.Der Call-by-Call-Markt zeichnet sich aus durch eine sehr hohe Nutzerflexibilität. Das heißt, je nach Tageszeit, Zielort, Fest- / Mobilfunknetz oder internationalem Gesprächen werden von den Kunden häufig unterschiedliche Anbieter in Anspruch genommen.
Zudem sind die Minutenpreise im Fernbereich seit Beginn der Liberalisierung um über 80 % gesunken. Das heißt, die Rechnungsbeträge, die pro Call-by-Call- Anbieter anfallen, sind meist sehr gering. Nach Angaben der DTAG liegen 70 % der einem Kunden für die Wettbewerbsunternehmen in Rechnung gestellten Verbindungskosten unter zehn Mark, zum Teil sogar noch weit darunter.
Für das Inkasso eines über ihre Rechnung ausgewiesenen Betrages von beispielsweise acht Mark erhält die DTAG zur Zeit ein Entgelt von 36 Pfennig (4,5 % von acht Mark), zuzüglich 0,7 Pfennig pro Rechnungszeile. Bei im Schnitt 2 Zeilen pro DM Umsatz ergeben sich weitere 11 Pfennig und damit insgesamt 47 Pfennig.
Legt man die neue Forderung der Telekom zugrunde, würden in diesem Fall der Sockelbetrag von 80 Pfennig anfallen, was für das Wettbewerbsunternehmen eine Erhöhung um fast 100 % bedeutet. Bei geringeren Rechnungsbeträgen ergibt sich ein weit höherer Preisanstieg. Erst ab einer Rechnungssumme von über 17 Mark einem Betrag, der aber pro Kunde und pro Unternehmen nur in sehr seltenen Fällen erreicht wird, käme ein Call-by-Call-Anbieter auf in etwa dieselbe Kostenbelastung wie bei der jetzt gültigen Entgeltstruktur.
Folgen für die Kunden
Sinkende Minutenpreise und steigende Inkassoentgelte bei gleichbleibenden Interconnection-Kosten lassen die ohnehin minimalen Margen bei den Anbietern weiter schrumpfen. Das Call-by-Call-Geschäft wird zum Verlustbringer und kann somit aus betriebswirtschaftlichen Gründen bei vielen Unternehmen nicht länger aufrechterhalten werden.Sollte darüber hinaus die DTAG ihre Auslegung des § 15 TKV, Rechnungsstellung bedeute nicht automatisch auch Inkasso, durchsetzen, so wären Privatkunden möglicherweise gezwungen, obwohl sie nur eine Rechnung erhalten, ausgewiesene Beträge jeweils einzeln an jeden Anbieter zu überweisen. Dies wäre nicht nur kundenunfreundlich sondern mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.
Auswirkungen auf den Wettbewerb
Sowohl durch die steigende Belastung für die Unternehmen als auch aufgrund möglicher aufwendiger Abrechnungsverfahren für den Kunden wird dem Call-by-Call-Markt die Grundlage entzogen.Damit ist der gesamte Wettbewerb existenziell bedroht. Mangels akzeptabler Kostenmodelle in den Ortsnetzen liegt heute der Schwerpunkt des Wettbewerbs noch eindeutig im Fernbereich. In diesem Marktsegment halten die Wettbewerbsunternehmen einen Marktanteil von 30 %. Davon entfallen 27 % auf das Call-by-Call-Verfahren, während Preselection drei Prozent ausmacht.
Würde dem Call-by-Call-Verfahren die Basis entzogen, wären 85 % des Wettbewerbs im TK-Bereich gefährdet.
Einen Bericht über die schweren Vorwürfe des VATM gegen das Geschäftsgebaren der Deutsche Telekom AG finden Sie an anderer Stelle.
SPD-Fraktion greift Regulierungspolitik der Bundesregierung anScheurles Nachfolger schon jetzt massiv unter Druck
Während der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Alfred Tacke, auf dem heutigen Fachkongress "Political Strategies for E- Success" in Berlin den Wettbewerb in der Telekommunkation als Wegbereiter der neuen Wissensgesellschaft und wachsenden Internetnutzung beschwört, holt der Unterausschussvorsitzende für Telekommunikation und Post [Ed: des Deutschen Bundestages], Klaus Barthel, SPD, in einem heute veröffentlichten Thesenpapier zu einem Rundumschlag gegen die bisherige Regulierungspolitik aus.
Er greift dabei alle zentralen Forderungen auf, mit denen die Deutsche Telekom AG (DTAG) seit Monaten versucht, bei politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit, Stimmung gegen den Wettbewerb zu machen.
Der Forderungskatalog reicht von einer "Akzentverschiebung" in der Regulierung zugunsten der DTAG, über einen staatlich verordneten Universaldienst für breitbandige Datenübertragung bis hin zu einer neu definierten Marktabgrenzung im Sinne der DTAG. "Mit der von der SPD geforderten Marktabgrenzung würde das Wettbewerbsrecht geradezu auf den Kopf gestellt und der DTAG ein Freibrief ausgestellt, genau dort Preisdumping zu machen, wo der Wettbewerb gerade Fuß fasst", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Barthel hatte wie zuvor die DTAG gefordert, die Marktabgrenzung nicht mehr nach den üblichen Sachkriterien zu prüfen, sondern Teilmärkte dergestalt zu definieren, daß die DTAG aus der Marktbeherrschung und damit auch aus der Regulierung fällt.
"Das wirre Konglomerat unausgegorener Forderungen gipfelt in der Behauptung des Unterausschussvorsitzenden, die jüngste Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Flatrate sei fragwürdig", so Grützner.
Fachleute aus Wirtschaft und Politik, allen voran Staatsminister Hans Marin Bury, hatten diese Entscheidung kurz zuvor noch als wegweisend für das Wachstum von Internet und E-Commerce bezeichnet.
VATM übt harsche Kritik am Telekom-Regulierer
Aus: Heise-Newsticker, 4. Juli 2001, 19.07 Uhr (Telekommunikation). [Original]HANNOVER (daa/c't). Der Telecom-Verband VATM hat dem Chef der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), Matthias Kurth, mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vorgeworfen. Dies geht aus dem "Weißbuch" zur aktuellen Wettbewerbssituation im Telekommunikationsmarkt hervor, das heute der Regulierungsbehörde und dem Bundesministerium für Wirtschaft vorgelegt wurde. In einem Gespräch mit Heise-Online äußerte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Telecom-Verbandes VATM, seinen Unmut über die Politik der RegTP: "Sie reguliert zu Ungusten der vielen regionalen und auch großen Wettbewerber der Deutschen Telekom".
Sollte in den nächsten Wochen von der Behörde keine klare Aussage für den Wettbewerb und gegen die Telekom kommen, sei das Aus vieler Unternehmen aus der Telecom-Branche nah, sagte Jürgen Grützner. "Die RegTP wurde ursprünglich geschaffen, um schneller als die EU und effizienter als das Kartellamt zu sein. Doch was ist davon geblieben?" Ein zweiter wichtiger Punkt neben der Existenz der Wettbewerber sind die Investitionen ausländischer Unternehmen. "Viele Investoren warten auf eine positive Entscheidung der RegTP, die den Markt für die Wettbewerber endlich öffnet. Sollte jedoch nichts passieren, könnten viele Investoren Deutschland den Rücken kehren", sagte Grützner weiter.
Nach seinen Aussage wartet der über 50 Firmen umfassende Verband schon lange auf ein endgültiges Gerichtsurteil, dass das Line-Sharing deutschlandweit ermöglicht. Beim Line- Sharing können Wettbewerber ihren Kunden DSL anbieten; die Telekom behält dabei das Sprachmonopol im Ortsnetz. Doch auch hier stellt sich der Bonner Telekommunikationsgigant nach Ansicht von Grützner quer: "Ursprünglich hatte die RegTP das DSL- Angebot der Telekom mit der Bedingung akzeptiert, sie müsste dafür Line- Sharing zulassen. Nachdem die RegTP wiederholt die Telekom darum bat, endlich ihr Versprechen einzulösen, wiegelte die Telekom einfach ab. Anschließend ordnete die Behörde die Einführung von Line-Sharing an. Die Telekom weigerte sich dennoch. Zurzeit wird der Streit vor dem Oberlandesgericht Münster verhandelt", sagte Grützner.
Die Telekom rechtfertigt die verzögerte Freigabe von Line- Sharing mit der Aussage, sie wolle erst einen einheitlichen Standard für Zulieferer wie Siemens schaffen. "Es kann doch nicht sein, dass jeder DSL-Anbieter eine eigene Vorstellung der Anordnung der Komponenten in den Vermittlungsstellen und der Dämpfung der Kabel hat. Wir verhandeln derzeit unter anderem mit British Telecom und France Télécom, um möglichst noch im kommenden August einen Standard beschließen können. Dies ist auch im Interesse unserer Wettbewerber", gab der Telekom- Pressesprecher Stephan Broszio im Gespräch mit Heise- Online zu bedenken.
Deutsche Telekom will Internet-Vorleistung um 20 % verteuern40 Millionen potentielle Nutzer zahlen die Zeche
Wieder einmal dreht die Telekom (DTAG) an der Preisschraube. Den Wettbewerbern sowie den Nutzern schmalbandiger Internet- Dienste in Deutschland drohen deutliche Preiserhöhungen. Der Grund: Die Deutsche Telekom AG hat zum 1. Dezember 2002 Entgelte für die minutenabhängige Zuführungsleistung O.12 beantragt, die circa 20 % über den bisher den Wettbewerbern abverlangten Preisen liegen.
Die verbindungszeitabhängigen Tarife werden momentan besonders wichtig, da es der Telekom vorerst gelungen ist, eine Flatrate-Tarifierung zu stoppen. Die alternativen Provider wären angesichts bereits in der Vergangenheit deutlich geschrumpfter Margen nach einer derartigen Kostensteigerung gezwungen, die höheren Belastungen an die Endkunden weiterzugeben.
Die Telekom-Tochter T-Online, die bundesweit auf die Ortsnetze ihrer Mutter zugreifen kann, beträfe die Preiserhöhung nicht. Jürgen Grützner, VATM- Geschäftsführer: "Teurer und zurück zum Monopol" ist ganz offensichtlich die Devise, wenn sich die DTAG hier durchsetzen sollte. Dabei müssten die Preise, vergleicht man sie mit denen in anderen europäischen Ländern, eher sinken."
Morgen wird vor der Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die über den Telekom- Antrag zu entscheiden hat, eine Anhörung zu diesem Thema stattfinden. Grützner: "40 Millionen potentielle Internet- Nutzer zahlen die Zeche: Ihnen drohen saftige Preiserhöhungen. Denn der Versuch der DTAG, einseitig die Kosten von alternativen Netzbetreibern massiv zu erhöhen und damit zwangsläufig deren Endkundenpreise nach oben zu treiben, käme einem Preisdiktat des Ex-Monopolisten gleich. Trickreich die eigene Tochter T-Online zu verschonen, macht die wettbewerbsfeindliche Strategie in dieser Angelegenheit mehr als deutlich."
VG Köln kippt schnelle Bereitstellung von TeilnehmeranschlussleitungenVATM erwartet Nachteile für die Kunden im TK-Markt
Mit seiner Entscheidung vom 12. November hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln nun auch die Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom vergangenen Juli gekippt, die eine höhere Qualität und schnellere Bereitstellung von Telefonanschlüssen durch die Deutsche Telekom AG (DTAG) ermöglichen sollten.
Die Wettbewerber der DTAG hatten vor dem Regulierer Beschwerde darüber geführt, dass die DTAG ihre eigenen Endkunden in der Regel schneller bedient als die Anschlusskunden der Wettbewerber. Dies sollte der Beschluss der Regulierungsbehörde korrigieren und sah für Verzögerungen Vertragsstrafen für die Telekom vor.
Das VG Köln hat nun in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, gegen das jederzeit Rechtsmittel möglich sind, vorläufig festgestellt, dass der Bescheid des Regulierers überwiegend rechtswidrig sei. Es fehle an Feststellungen, ob die Deutsche Telekom ihre Wettbewerber bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlüssen benachteiligt und sich selbst bessere Bedingungen einräumt. Dies bedeutet, dass die DTAG bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht dazu verpflichtet werden kann, die Dienste besser und schneller zur Verfügung zu stellen, so, wie die Kunden und die Wettbewerber es wünschen und für erforderlich halten.
Die beiden aktuellen vorangegangenen Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Köln führen zum gleichen unerfreulichen Ergebnis: Vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht bereits entschieden, dass die DTAG vorläufig auch Mietleitungen nicht schneller zur Verfügung stellen muss, was insbesondere mittelständische Unternehmen trifft.
Ein dritter Beschluss betrifft die fast 40 Millionen Kunden, die noch keine Breitband- Flatrate für den Internet- Zugang nutzen. Im Beschluss vom 10. Oktober dieses Jahres hatte das VG ebenfalls in einem vorläufigen Verfahren die Anordnung der Regulierungsbehörde ausgesetzt, wonach die DTAG verpflichtet werden sollte, eine Flatrate auch für den schm (...)
[16.10.2002: VATM-Stellungnahme zum 8. Implementierungsbericht der EU]
Gerd Eickers: Bei Breitband international an die Spitze streben
Interview von Portel.de mit dem neuen VATM-Präsidenten
Aus: Portel.de, 21. März 2005, 20.40 Uhr (Telekommunikations-Markt). [Original]KÖLN. Anfang Februar 2005 hat die Mitgliederversammlung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) mit Gerd Eickers (53) einen Pionier für Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt.
Als neuer Präsident des VATM will Eickers die positiven Erfahrungen und Entwicklungen des Verbandes eher fortführen als verändern. In Sachen Breitband will sich der in Köln lebende studierte Volkswirt für die deutsche Wirtschaft dabei nicht mit einem Mittelmaß zufrieden geben, sondern strebt international einen Spitzenplatz an. Regulatorische Maßnahmen zu VoIP, zur Entbündelung von DSL und ISDN sowie einen uneingeschränkten Bitstream- Access sind für die Entwicklung des Breitband- Standortes Deutschland unerlässlich, ist Eickers überzeugt.
Portel.de sprach mit dem Urgestein der deutschen TK-Branche über anstehende Regulierungsthemen und seine Aufgaben in dem Wettbewerber- Verband. Das Gespräch führte Georg Stanossek.
Portel.de: Herr Eickers, wird es im VATM nun wieder mit Ihnen an der Spitze zu Veränderungen kommen? Haben Sie sich bestimmte Ziele gesetzt?
Eickers: Ich bin schon von Natur aus kein Revoluzzer. Unabhängig davon, sehe ich im Verband aber auch im Grundsatz keinen Bedarf für einen Kurswechsel. Seit 1998 hat der VATM kontinuierlich Mitglieder hinzu gewonnen und ist von damals 32 auf heute über 50 Mitgliedsfirmen angewachsen. Über die Jahre hat sich die Struktur des Verbandes gleichzeitig als wandlungsfähig erwiesen. So haben wir uns im vergangenen Jahr eine neue Spartenorganisation entsprechend den Geschäftsmodellen unserer Mitgliedsfirmen gegeben, die heute auch im Präsidium abgebildet ist. Und wir verfügen über sehr leistungsfähige Arbeitskreise für schnelle fundierte Stellungnahmen insbesondere zu den Themen Recht und Öffentlichkeitsarbeit. Zusammen mit meinen Kollegen im Präsidium werde ich also die positiven Erfahrungen und Entwicklungen des Verbandes eher fortführen als verändern. Und wir werden uns durch das Zusammenwachsen der Techniken sicher auch neues Mitgliederpotential in den Bereichen Internet, VoIP und Mobile Content erschließen.
Portel.de: Wie sieht die Zusammenarbeit mit anderen Branchenverbänden wie beispielsweise dem Breko, dem Bitkom oder dem Eco aus. Gibt es da Schnittstellen?
Eickers: Die Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen sind ja für unsere Mitgliedsfirmen genauso, wie für die Unternehmen in anderen Wirtschaftsverbänden. Zum Teil gehören die Mitglieder auch diesen anderen Organisationen an. Dadurch stehen wir natürlich auch mit anderen Interessenverbänden im laufenden Dialog. Da wir keine Konzern-Einheiten der Deutschen Telekom als Mitglieder führen, können wir uns in dieser Beziehung aber als echter Wettbewerber-Verband bezeichnen. Wir setzen uns aktiv gegen die Marktbeherrschung durch einen Anbieter ein.
Portel.de: Höre ich da eine eher kämpferische Haltung gegenüber der Deutschen Telekom heraus?
Eickers: In jedem Fall werden wir die Interessen unserer Mitglieder eindeutig nach außen hin vertreten. Das Verhältnis zur Telekom ist in den letzten Jahren deutlich entspannter geworden. Wir wollen keine taktischen Spiele, sodern wir suchen auch mit der Telekom Kontinuität und eine vernüftige Zusammenarbeit in möglichst vielen Bereichen. Ein gelungenes Beispiel dafür ist unsere Lösung für Fakturierung und Inkasso, die wir im vergangenen Jahr mit der DTAG konstruktiv verhandelt haben.
Portel.de: In regelmäßigen Abständen melden sich die alternativen Anbieter zu Wort und beklagen die viel zu langen Bereitstellungszeiten der Telekom. Das geht so weit, dass sogar Flagschiff-Vermarkter der Telekom-Angebote wie 1&1 angekündigt haben, nun eine eigene Netzinfrastruktur aufzubauen. Glauben Sie, dass dahinter eine systematsche Verhinderungsstrategie der Telekom steckt?
Eickers: Offen gesagt: nein, das glaube ich nicht. Ich möchte sogar fast sagen: leider nicht. Denn dann könnte man der Misere auf regulatorischem Wege beikommen. Es sind auch keine technischen Gründe. Insbesondere das Beispiel 1&1 zeigt vielmehr, dass dahinter handfeste organisatorische Probleme in der Telekom- Organisation stecken müssen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Bereich Wholesale [Großhandel] im Konzern unglücklich mit diesem Zustand ist: Die Telekom macht nach unseren Berechnungen inzwischen rund 5 Milliarden Euro Umsatz mit anderen Telekommunikationsanbietern. Insofern sind die Wettbewerber hier für die Telekom vor allem interessante Kunden. Und der Umsatzanteil könnte sicher noch signifikant höher ausfallen, wenn die Bereitstellung besser funktionieren würde. Ich meine, die DTAG müsste sich generell mehr Gedanken über alle Wertschöpfungsstufen hinweg machen, namentlich über Wholesale.
Portel.de: In Ergänzung dazu ihr Kommentar zum Jahresbericht 2004 der Regulierungsbehörde?
Eickers: Logisch, dass wir auch da nicht in allen Punkten mit dem Regulierer übereinstimmen. Insbesondere teilen wir nicht die optimistische Einschätzung von Herrn Kurth zur Entwicklung bei den Breitband-Anschlüssen in Deutschland. Mit 18 Prozent Abdeckung bei den Haushalten liegen wir trotz aller Fortschritte im vergangenen Jahr international noch nicht einmal im Mittelfeld. Hier sollten wir international an die Spitze streben und uns auch nicht mit einem Mittelmaß zufrieden geben.
Portel.de: Wo sehen Sie den Weg dahin?
Eickers: Da kommen wir mit einem Weg alleine nicht aus. Die zur diesjährigen CeBIT angekündigte Breitband- Offensive von Spitzenvertretern aus Politik und Wirtschaft ist zwar ein guter Ansatz. Vorausgesetzt allerdings, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt. Die Bundesregierung will mit ihrem für diesen Sommer angekündigten Breitband-Atlas der übrigens von den Wettbewerbern nachhaltig unterstützt wird genau dokumentieren, welche Breitbandtechnologien an welchen Orten verfügbar sind und damit zukünftig für nicht erschlossene Regionen nutzbar gemacht werden können. Hier werden noch dringend Informationen von Seiten der DTAG benötigt. Angesichts dessen bin ich sehr gespannt, wann wir von der Bundesregierung die ersten Stellungnahmen zu den unterversorgten Gebieten in Deutschland bekommen werden. Für uns spielen zudem regulatorische Maßnahmen zu VoIP, zur Entbündelung von DSL und ISDN sowie der uneingeschränkte Bitstream-Access eine ganz entscheidende Rolle für die Entwicklung des Breitband-Standortes Deutschland. Noch verlieren wir bei dieser gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgabe in Deutschland immer mehr Zeit und damit auch den Anschluss an die führenden Industrieländer.
Portel.de: Das Thema Bitstream-Access taucht in der Wettbewerbs- Diskussion immer wieder auf. Können Sie unseren Lesern kurz beschreiben, worum es dabei geht?
Eickers: Bitstrom-Zugang ist synonym zu verstehen mit der Gesetzesformulierung entbündelter Breitbandzugang oder der englischen Terminologie Bitstream Access. Als entbündelter Breitbandzugang zum Endkunden ist dieser Zugang eine Vorleistung, die die Deutsche Telekom laut neuem TKG § 21 Abs. 2 Nr. 1 nachfragenden Netzbetreibern auf Anordnung der RegTP zur Verfügung stellen muss. Technisch erfolgt dieses im Bereich der letzten Meile bisher meistens auf Basis der DSL-Technologie. Möglich sind aber auch Bitstromzugänge über andere Breitbandzugangstechnologien wie das TV-Kabel. In der praktischen Umsetzung wird diskutiert, ob der entbündelte Breitbandzugang im Rahmen der TKG- Verpflichtung mit einer ATM- und / oder einer IP-Schnittstelle ausgestaltet sein muss. Welche jeweilige Variante des Bitstromzugangs befürwortet wird, wird von den nachfragenden Unternehmen vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Geschäftsmodells und der vorhandenen eigenen Infrastruktur, beispielsweise dem Ausbaugrad des eigenen Netzes, naturgemäß unterschiedlich beurteilt.
Portel.de: Und wie ist die Position des VATM zum Bitstream-Access?
Eickers: Wir setzen uns bei der RegTP und in der öffentlichen Diskussion für eine konsistente Regulierung ein. Das bedeutet, dass in Deutschland der entbündelte Breitbandzugang für Großkunden von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht sowohl auf der Basis einer IP-Netzkoppelung als auch auf Basis von ATM-Netzzusammenschaltung angeboten werden muss. Bislang hat die Telekom die Unterbreitung nachfragegerechter Bitstromzugangs-Angebote jedoch mit dem Ziel verweigert, ihre Marktanteile im Breitbandmarkt abzusichern. Eine Verpflichtung seitens der RegTP sollte daher die technischen Parameter der Zusammenschaltungen (ATM und IP), die Qualitätsparameter, Lieferbedingungen und kommerzielle Konditionen für die Bitstrom-Zugangs-Produkte umfassen. Dies ist nach unserer Einschätzung wesentlich, um dem deutschen Telekommunikationsmarkt die notwendigen Wachstumsimpulse im Breitbandbereich zu geben. Die Regulierungsbehörde ist insoweit aufgefordert, rasch die notwendigen Schritte für eine Verpflichtung der Deutsche Telekom hierzu vorzunehmen.
Portel.de: Im neuen TKG wurde vor allem der Kundenschutz vor Ort ins Gesetz mit aufgenommen. Mischt der VATM als Interessenvertretung der TK-Anbieter in Deutschland auch bei diesem Thema mit?
Eickers: Allerdings mischen wir mit, indem wir etwa einen effizienten Verbraucherschutz unterstützen und somit viele Maßnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind, wie z. B. höhere Preis- und Angebotstransparenz in der Werbung, Preisansagen bei höherpreisigen Diensten, Bestätigungs-SMS bei Abo-Diensten oder das Verbot von Lock-Anrufen und Lock-SMS. Einzelne Regelungen müssen unseres Erachtens aber dringend angepasst werden, da sie keinen effizienten Kundenschutz bieten, die Unternehmen aber gleichzeitig mit erheblichen Kosten belasten, bestehende Geschäftsmodelle unmöglich machen und neue Kundendienste verhindern. Das Gesetz ist an wichtigen Stellen für Bürger und Unternehmen noch unklar und bietet so weder Kundenschutz noch Planungssicherheit. Das geht so weit, dass Anbieter und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern werden, wenn in Deutschland der Ausgleich von Kundenschutz und Innovationsförderung nicht gelingt. Ein schönes Beispiel für die völlige Überregulierung hierzulande ist die vorgesehene gesetzliche Zwangspreisansage vor jedem Call-by-Call- Anruf. Geradezu absurd ist dabei, dass nicht die DTAG mit ihren oft erheblich teureren und intransparenten Tarifen zur Preisansage verpflichtet werden soll, sondern die billigeren Call-by-call- Anbieter werden mit einer dreistelligen Millioneninvestition belastet. Damit wird Kundenschutz auf den Kopf gestellt und Preisunterschiede im Zehntel-Cent-Bereich gesetzlich reguliert.
Portel.de: Für Furore sorgt derzeit auch der der Vorstoß des Innenministers, eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten in der Telekommunikation EU-weit für zwölf Monate verpflichtend zu machen. Wie steht der VATM dazu?
Eickers: Wir lehnen die Pläne als völlig unverhältnismäßig ab. Die geplante Verpflichtung würde Datenberge anhäufen, deren tatsächliche Verwendbarkeit nach wie vor nicht geklärt ist. Allein auf Seiten der Unternehmen rechnen wir mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Für die Auswertung durch staatliche Stellen kämen weitere Millionen hinzu. Zu Recht ist der Vorstoß des Innenministers deshalb auf den entschiedenen Widerstand des Parlaments gestoßen. Auch die Bundesländer lehnen ihn mehrheitlich ab. Es ist für mich auch ein Unding, dass ein Innenminister über die EU versucht, seine Datenspeicherpolitik durchzusetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die eindeutigen Beschlüsse des Bundestages, der im TKG und jüngst im Rahmen des Datenschutzberichtes die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, als Verhandlungsauftrag für die EU ernst zu nehmen. Wir sind davon überzeugt, dass es die Bundesregierung auf europäischer Ebene sogar allein in der Hand hat, die Speicherwut einzelner Nachbarländer zu verhindern. Wir setzen in der Sache auf die Einsicht der Politik für eine Begrenzung der Datenspeicherung.
Portel.de: Was kommt im Jahr 2005 sonst noch an regulatorischen Themen auf die Branche zu?
Eickers: Vor allem zu den Kosten für die Teilehmeranschlussleitung stehen wichtige Entscheidungen an. Dezeit haben wir für die Umschaltung ein Einmalentgelt in Höhe von 70 bis 120 Euro. Die sind damit schon einmal deutlich zu hoch. Bei Kündigung fallen dann noch einmal Kosten an. Allein durch die Nebenkosten verdoppeln sich die Grundkosten der TAL für die Wettbewerber fast. Und auch die monatlichen Entgelte liegen im internationalen Vergleich mit 11,80 Euro viel zu hoch. Wir sind der Überzeugung, der Preis müsste unter 10 Euro liegen. Zudem wird das Jahr 2005 ein sehr wichtiges Jahr für die Mehrwertdienste werden, denn zum Jahresende laufen die bisherigen 0190er-Nummern aus.
Portel.de: Herr Eickers, wir danken Ihnen für dieses aufschlussreiche Gespräch.
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