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9.10.2000: Hamburger Abdendblatt, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]
HAMBURG. Was ist los beim Hamburger Internet- Anbieter Next Generation Internet (NGI)? Seit knapp einer Woche, so berichten entnervte Kunden in den entsprechenden Internet- Foren von www.teltarif.de und www.onlinekosten.de, geht nichts mehr: Kein Zugang zum Internet- Pauschaltarif, kein Durchkommen bei den Hotlines, selbst unter den geschäftlichen Telefonnummern ist niemand erreichbar.
Über seine Internet-Homepage teilt das Unternehmen jetzt mit, dass der 77,77 Mark teure Monatstarif für den unbeschränkten Internet- Zugang (Flatrate) bis auf weiteres eingestellt wird. Als Begründung wird angeführt, dass es "nicht möglich war, eine Einigung mit der Deutschen Telekom zu erzielen". Im Klartext: NGI hat kurzfristig den "Lieferanten" gewechselt und lässt zumindest so lange, bis die Kapazitäten wieder sichergestellt sind, seine Kunden im Regen stehen.
Dabei hatte das Unternehmen seinen nach eigenen Angaben 70.000 Flatrate- Kunden noch Ende September per E-Mail mitgeteilt, dass es die "sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung" notwendig mache, die Kapazitäten und die Infrastruktur deutlich zu erweitern. Man beziehe deswegen gerade ein neues Verwaltungsgebäude und entschuldige sich schon mal im Vorwege "für sämtliche Beeinträchtigungen".
NGI ist nicht der einzige Anbieter, der sein Flatrate- Modell nicht halten konnte. Schon kurz nachdem die Flatrates Mitte des Jahres eingeführt wurden, zogen sich fast alle Anbieter wieder aus dem Markt zurück. Vor allem die kleinen, unabhängigen Provider wie Surf1, Sonne, DUSnet oder Cisma hatten sich schlicht verkalkuliert und hohe Verluste eingefahren. Vielsurfer, so die Erkenntnis, surfen wirklich viel, oft mehr als 100 Stunden im Monat und solange die Deutsche Telekom für die Nutzung ihrer Leitungen im Schnitt 1,5 Pfennig pro Minute von den Flatrate- Anbietern verlangt, geraten diese automatisch ins Minus, wenn die Nutzer mehr als 50 Stunden im Internet verbringen.
Das bekamen in den vergangenen Monaten auch die Betreiber von NGI zu spüren. Für zusätzlichen Wirbel sorgte Ende der Woche eine Meldung, wonach die Telekom von NGI eine Nachzahlung von 20 Millionen Mark fordert. NGI-Pressesprecherin Myriam Zander zum Abendblatt: "Ja, es stimmt, im Moment gibt es für Flatrate- Kunden keinen Zugang zum Internet. Wir werden deshalb schnellstmöglich alle Kunden anschreiben auch per Post und ihnen anbieten, vorübergehend einen Call-by-Call-Tarif mit 1,89 Pfennig pro Minute ohne Grundgebühr zu nutzen. Selbstverständlich können unsere Kunden auch fristlos kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann anteilig erstattet." Im Übrigen habe NGI bislang "alle mit der Telekom vereinbarten Abschlagszahlungen beglichen". Dennoch habe es "Differenzen gegeben".
NGI, so die Sprecherin weiter, habe gehofft, die Flatrate jetzt mit einem neuen Vertragspartner, der Bertelsmann-Tochter Mediaways, umsetzen zu können. Das sei aber in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. "Dennoch glauben wir weiter fest an das Flatrate- Modell." Mediaways, zu deren Kunden auch der Telekom- Konkurrent AOL gehört, bestätigte die Geschäftsbeziehung mit NGI. Eine Entscheidung über die Wiedereinführung der Flatrate will NGI erst bekannt geben, wenn die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Entscheidung zum Wettbewerbsverhalten der Telekom getroffen hat.
Vor allem das T-Online- Angebot einer Internet-Flatrate (T-DSL) für 49 Mark, so vermuten Branchenkenner, kann auf Dauer nur funktionieren, wenn die Deutsche Telekom ihrem Tochterunternehmen Sonderkonditionen zugesteht. "Wir haben Mitte September ein offizielles Verfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob die Telekom alle Unternehmen gleich behandelt", bestätigte in diesem Zusammenhang der Sprecher der Regulierungsbehörde, Rudolf Boll, das Vorgehen der Bonner Behörde. Eine Entscheidung steht für Mitte November an.
29.9.2000: Heise-Newsticker, Hannover, 19.06 Uhr (nur elektronisch publiziert). [Original]
HANNOVER (hob/c't). Die Deutsche Telekom hat offenbar zurzeit in manchen Regionen massive Probleme mit ihren T-DSL- Zugängen zu T-Online. In der c't- Redaktion laufen seit Tagen unzählige Hinweise ein, nach denen mancherorts der DSL-Zugang gestört ist. Nach c't-Recherchen konzentrieren sich die Probleme auf die Großstädte Hamburg, Berlin und Hannover sowie auf das Ruhrgebiet.
Mehrere Anrufe bei der T-DSL- Hotline ergaben ein übereinstimmendes Bild: "Unser Netz [Ed: welches?] ist durch den Flatrate- Ansturm an der Belastungsgrenze". In Hannover, wo heute kaum noch ein Durchkommen zu dem DSL- Zugangspunkten war, gab es unterschiedliche Aussagen: Vom "kaputten Router" bis zu "Problemen wegen eines Serverausbaus" reichte die Palette der Erklärungen. Wann die Netz-Probleme behoben sein werden, konnte keiner der Mitarbeiter sagen. Auf Anfrage wiegelte die Bonner Telekom- Zentrale ab: "Kein Kommentar", sagte Unternehmenssprecher Frank Domagalla. Man werde "der Sache nachgehen" und die betroffenen Ortsnetze überprüfen.
29.9.2000: Heise-Newsticker, Hannover, 17.18 Uhr (nur elektronisch publiziert). [Original]
MÜNSTER. Ein bei Bauarbeiten zerstörtes Glasfaserkabel hat heute rund um Münster und Bielefeld nahezu das gesamte Telefonnetz lahm gelegt. Wie Telekom- Sprecher Horst Hartmann auf Anfrage sagte, sind sämtliche Festnetzanschlüsse, die Mobilfunknetze D1 und D2 sowie die Internet- Zugänge unterbrochen. "Die Störung ist erheblich und wird voraussichtlich erst am Abend beseitigt sein", sagte Hartmann.
Den Angaben zu Folge war heute bei Bauarbeiten in Münster ein Kabel mit 80 einzelnen Glasfasersträngen zerstört worden. Dieses Stück müsse nun geschweißt werden. Die Arbeit sei aber schwer zu organisieren, da selbst das Tiefbauunternehmen vom Telefonnetz abgeschnitten sei.
28.9.2000: Yahoo-Finanzen, 19.32 Uhr (Telekommunikation). [Original]
KÖLN. Mannesmann Arcor und Mannesmann o.tel.o haben nach Informationen der Kölner Tageszeitung Express die Deutsche Telekom auf die Zahlung von 69 Millionen DM verklagt. Die Mannesmann- Ableger behaupteten, die Telekom habe 1996 und 1997 Leistungen überteuert abgerechnet, und verlangen nachträglich den günstigsten Tarif. Die Klage sei beim Kölner Landgericht eingereicht worden, schreibt das Blatt in seiner Freitagausgabe. Der Anwalt der Telekom habe erklärt, die Abrechnungen seien "nach damals gültigen Tarifen erfolgt". Deshalb bestehe kein Rückzahlungsanspruch. Ein Urteil der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts wird erst im nächsten Jahr erwartet (AZ: 200537/622/99).
27.9.2000: Instock.de, 7.30 Uhr (Internet). [Original]
BERLIN. Rosarot ist die Welt für T-Online, Europas größten Internet-Provider, glaubt man der Fernseh-Werbung. Doch die Realität derzeit scheint grau: Am 25. August verließ Vorstandsvorsitzender Wolfgang Keuntje das Unternehmen aus persönlichen Gründen, hieß es. Wie sieht es wirklich hinter den bonbonfarbenen Kulissen aus? Instock wollte es wissen. Ideale Gelegenheit dazu bot ein Pressegespräch in Berlin. Marketing- Vorstand Ralf Eck wollte im Interview Rede und Antwort stehen wohlgemerkt: wollte. Der Termin wurde zwar bestätigt, doch zum Gespräch erschien dann Eric Danke [Mr. Btx], Vorstand für Produkt und Technologie. Auch Eck hatte seinen Vorstandsposten zwischenzeitlich eingebüßt.
Zwei Rücktritte innerhalb von drei Wochen gibt es Differenzen mit der Mutter- Gesellschaft, der Deutschen Telekom? Ach wo, sagt Danke und verweist darauf, wie entspannt er doch sei. Gerüchte, alles mit Sicherheit falsch, von irgend jemandem lanciert, der die Fakten nicht kennt. Und was ist dran an den Gerüchten, dass Bernd Kolb, Vorstandsvorsitzender des Internet-Unternehmens ID-Media, Nachfolger von Wolfgang Keuntje werden soll? Die Telekom sagt zu solchen spekulativen Aussagen nichts, und ich als T-Online- Vorstand sowieso nicht. Danke, Herr Danke.
Jetzt noch schnell abgetippt, das Interview, und ab geht es zur Autorisierung wie von T-Online gewünscht. Schon am nächsten Tag ist die redigierte Fassung zurück. Vorsorglich gleich mit dem Hinweis, dass Herr Danke aus Termingründen für weitere Gespräche nicht mehr zur Verfügung steht. Macht ja nichts, Hauptsache das Ganze ist so schnell zurückgekommen.
Doch dann ist nichts mehr, wie es war. Statt schwarz auf weiß ein buntes Farbspiel: Dankes Aussage Wir haben nicht die Notwendigkeit einer internationalen Präsenz um jeden Preis ist plötzlich grün und durchgestrichen. Stattdessen steht da jetzt Wir werden unsere Internationalisierungsstrategie konsequent fortsetzen ganz in Pink. Und in Blau: Wir haben die ersten Schritte unserer Internationalisierung zum Jahreswechsel vollzogen. Damit haben wir eindeutig bewiesen, dass wir unsere Internationalisierung vorantreiben.
Die Verwirrung ist groß: Wo sind Dankes ursprüngliche Aussagen geblieben? Statt schwarzem Text nur grün, blau und pink, wohin man auch blickt. Fragt sich, welche Farbe wofür steht? Bedeutet Blau: Das habe ich zwar gar nicht gesagt, möchte es aber trotzdem gesagt haben? Und steht das schöne Pink für die Telekom- Meinung, wie ein Interview des T-Online- Vorstandes auszufallen hat?
Die Antwort auf all diese Fragen gibt der T-Online Pressesprecher: Zur endgültigen Autorisierung des Interviews leitet er weiter nach Bonn. Bonn? Aber dort sitzt doch Mutter Telekom [Ed: die T-Prop-Zentrale]! Sollte sie am Ende gar das Gespräch durchgegangen sein obwohl doch gar kein Telekom- Vertreter dabei war? Wie dem auch sei, das autorisierte Interview werden wir nicht veröffentlichen. Zu belanglos der Inhalt.
Übrigens: Es wird gemunkelt, dass demnächst auch die verbliebenen drei Vorstände von T-Online wegen Interessenskonflikten mit Telekom- Chef Ron Sommer ihre Hüte nehmen werden. Denn, so Eric Danke grün durchgestrichen: Vorstandsbesetzungen werden nicht von T-Online gemacht, sondern das macht üblicherweise der Aufsichtsrat. Und dessen Vorsitzender ist Ron Sommer [Und: Bei T-Online geht es Sommer um die eigene Haut].
27.9.2000: Die Welt, Berlin, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]
BONN (gol). Erst die Telefonrechnung der Deutschen Telekom bringt es an den Tag: Wer unter der Nummer 11833 um Auskunft bittet, muss tief in die Tasche greifen. Doch wie viele Kunden wissen, dass eine Minute Informationsdienst rund zwei Mark kostet? Der Verbraucherschutzverein will den magentafarbenen Riesen jetzt gerichtlich zwingen, seinen Preis für die Auskunft mit einer Fußnote bei sämtlichen Anzeigenkampagnen zu nennen. Das Landgericht Bonn entscheidet zurzeit darüber, ob die Deutsche Telekom mit ihrer Geheimniskrämerei gegen die Preisangabenverordnung verstößt.
Der Telefongigant bewirbt zwar seine Inlandsauskunft massiv, weil sich das Auskunftsgeschäft zu einer lukrative Einnahmequelle entwickelt hat. Doch für Verbraucherschützer können die Kunden nicht erkennen, zu welchem Preis sie unter 11833 um Hilfe bitten. Nach Meinung des Berliner Klägeranwalts Volker Christ nutzt die Deutsche Telekom ihre Werbung als klares Angebot an die Kunden. Damit sei sie verpflichtet wie bei 0190- oder 0180-Nummern , mit einem Sternchenhinweis in der Werbung die Kosten eines Auskunftsgesprächs zu nennen.
Neben dem Bonner Verfahren haben die Verbraucherschützer auch einen Prozess gegen den Telekom- Konkurrenten Telegate angestrengt. Auch die Privatauskunftsfirma Werbeslogan 11880 Da werden Sie geholfen will bei ihren TV-Auftritten den Minutenpreis nicht freiwillig nennen. [Telekom muß die Preise nennen]
22.9.2000: Teltarif.de, Berlin, ??.?? Uhr (Telekommunikation). [Original]
BONN. Die Deutsche Telekom hat sich etwas Feines einfallen lassen, um ihren lokalen und regionalen Wettbewerbern das Leben schwer zu machen [Ed: und ihr angestaubtes ISDN zu pushen]: In der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) findet sich ein Genehmigungsantrag für einen Optionstarif, der kostenlose Ortsgespräche ermöglicht!
Konkret plant die Telekom folgendes: Gegen eine einmalige Einrichtungsgebühr von 15 Mark und 4,99 Mark monatlich, jeweils pro Mehrfachrufnummer, kann man in der Zeit von 12 bis 20 Uhr andere ISDN- Mehrgeräte- Anschlüsse im Tarifbereich City, für die der Talk2Friends- Tarif ebenfalls vereinbart wurde, unentgeltlich anrufen. Eine wichtige Einschränkung: Die erste Mehrfachrufnummer des ISDN- Anschlusses kann nicht als Talk2Friends- Nummer vereinbart werden. Außerdem gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Dieses Angebot des Ex-Monopolisten schließt alle Kunden aus, die auf einen anderen Verbindungsnetzbetreiber pre-selected sind.
Sollte die RegTP den Tarif genehmigen, sind zwei Entwicklungen absehbar: Dieser Optionstarif dürfte aufgrund der Monopolstruktur im Ortsnetzbereich zum stärksten gefragten Optionstarif der Deutschen Telekom avancieren. Und die kleinen lokalen bzw. regionalen Anbieter wie BerliKomm oder Osnatel werden ihrer bislang einzigen Domäne beraubt: Kostenlose Ortsgespräche.
20.9.2000: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 34 (Interaktiv). [Original]
BERLIN. Süffisant lächelt Harald Schmidt in die Kamera. Er lässt sich vor einem iMac- Computer filmen und preist als Werber für T-Online die Vorteile des Homebanking. Doch wer mit T-Online homebanken will und das vom iMac aus, der wird eine Überraschung erleben. Die notwendige Software muß er sich anderwo kaufen, von T-Online bekommt er sie nicht. Nicht einmal mit der neuesten Zugangssoftware "3.0".
"Wie zu Hause fühlen" soll sich der Kunde beim Homebanking mit T-Online und die Werbung wird nicht müde, den Börsenneuling als Kunden orientiertes Service-Unternehmen zu preisen. Doch auch die neue Version der Internet-Software, die in diesen Tagen auf den Markt kommt, wird diesem Anspruch nur bedingt gerecht. Vielmehr wird die Zwei-Klassen- Gesellschaft der Anwender von Heimcomputern weiter zementiert, insbesondere, was das Homebanking betrifft. Eine kleine, aber beständig wachsende Zahl von Computernutzern wird hier ausgegrenzt. Schuld daran ist der gigantische Verkaufserfolg einer kleinen knuffig-bunten Maschine, die zumindest dem Namen nach mit Furby und Pokémon verwandt zu sein scheint: iMac.
Der schon totgesagte Computer- Hersteller Apple hat mit dem internetfähigen Heimgerät, das im Gegensatz zu herkömmlichen Desktop-Geräten nur noch aus zwei Komponenten besteht, Design wieder als Kaufkriterium im Computermarkt etabliert und eine Punktlandung in den Bedürfnissen der Kunden hingelegt. Gemeinsam mit der tragbaren Variante iBook schnellten die Absatzzahlen weltweit nach oben. Die Folge: Der alte "Glaubenskrieg" der Betriebssysteme zwischen den IBM- kompatiblen PCs und der "Mac-Welt" ist in abgeschwächter Form wieder ausgebrochen. Software- Anbieter müssen verstärkt Programme für die Macintosh- Computer entwickeln, wollen sie nicht eine wachsende Gemeinde von Usern unbedient lassen.
Für T-Online gilt das anscheinend nicht. Wer sich bislang über die Provider- Firma der Deutschen Telekom seinen Zugang zum Netz besorgte, konnte das komplette Service-Angebot nur ins Anspruch nehmen, wenn sein PC unter dem Windows- Betriebssystem lief. Der Mac-User, der seine Kontoführung online bewerkstelligen will, erhält via Bildschirm folgende Mitteilung: "Leider steht zur Zeit kein Homebanking- Modul für Macintosh- Systeme zur Verfügung". Wer auf das Online-Banking dennoch nicht verzichten will, muss sich zusätzliche Software besorgen. Die ist zwar schon für um die 100 Mark zu haben, doch könnte man das Geld besser für Online- Stunden ausgeben. PC-Anwender hingegen bekommen das Homebanking kostenlos mit dem Internet-Zugang von T-Online mitgeliefert eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Die Zahl der Frustrierten wird steigen, denn der iMac verkauft sich weiter sehr gut. Mit eigenen Zahlen mag Apple- Sprecher Frank Limbacher nicht recht heraus rücken, jedoch ermittelten Marktforscher für das letzte Quartal 1999 ein Verkaufsplus von 78,8 % für iMac und iBook. Während der gesamte PC-Markt lediglich um 12,8 % zulegte, konnte Macintosh allein in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres viermal mehr Computer ausliefern als in den vorangegangenen vier Jahren zusammen. Nach Angaben des Marktforschungsinstituts Dataquest hat Apple damit seinen Marktanteil im sogenannten Consumer- Bereich von mickrigen 1,3 % auf 4,3 % steigern können. Eine Studie der International Data Cooperation hat ermittelt, dass Apple seinen Umsatz im Segment "mobile computing", also mit dem iBook, sogar um 300 % steigern konnte.
Für Telekom-Sprecher Stephan Broszio stellen Mac-Benutzer offenbar eine zu vernachlässigende Größe dar: "Auf den Gesamtmarkt und die Zahl der T-Online- Kunden gesehen ist das nur ein kleiner Prozentsatz." Ein eigenes Modul für sie anzubieten bedeute einen "erheblichen Aufwand". Da sich immer mehr Kunden benötigte Software aus dem Internet besorgen, sieht Broszio diese Anstrengung als "nicht prioritär" an. Wenn der Apple- Trend anhalte und der Marktanteil "wenigstens im oberen einstelligen Bereich" angekommen sei, dauere es noch etwa ein halbes Jahr, entsprechende T-Online-Software auf den Markt zu bringen.
Vielleicht ist es ja nicht der mangelde Marktanteil, sondern mangelnder Konkurrenzdruck, der den rosa Riesen davon abhält, Homebanking- Software für den Mac anzubieten. Das AOL-Standardpaket fürs Internet verwehrt den Mac- Freunden ebenfalls die Überweisung per Mausklick.
Homebanking-Software für Mac-User: [Format] [Med-i-Bit] [Application Systems]
20.9.2000: TAZ, Berlin, Seite 8 (xxx).
BERLIN. Klammheimlich hat die Deutsche Telekom ein neues Komfortmerkmal beim Telefonieren auf den Markt gebracht, das alle Telekom-Kunden überwachbar macht. Für 2,50 Mark im Monat überwacht der rosa Riese jeden seiner Kunden und berichtet dem Auftraggeber sofort, wenn die Zielperson telefoniert. Verbraucherschützer kritisieren die Funktion als "überflüssig und gefährlich". [mehr]
19.9.2000: Kölner Stadt-Anzeiger, Seite ?? (Oberberg). [Original]
WALDBRÖL. Wer freut sich nicht über die netten lila Briefe von der Telekom: Neue Tipps zum Telefonieren, Angebote, Preisausschreiben. Die neunjährige Helen Meyer in Grünenbach allerdings war wohl etwas enttäuscht, als sie Anfang August Post vom Staats- Konzern erhielt. Statt eines netten Prospekts mit Grüßen der Fernseh-Kommissare Stoever und Brockmüller enthielt das Schreiben gleich drei Mahnungen. Helen solle der Telekom bis zum 25. August über 700 Mark für drei offene Rechnungen überweisen, schrieb eine Heidelberger Anwaltskanzlei und bot auch gleich Ratenzahlungen zu dreimal 50 Mark im Monat an.
Vom freundlichen T-Punkt, dem Telefonladen der Telekom, abgewiesen ("dafür sind wir nicht zuständig") reagierte Vater Tomas prompt schriftlich: "Meine Tochter hat keine Geschäftsvorgänge mit der Deutschen Telekom getätigt", schrieb er der Kanzlei und wies noch darauf hin, dass es keine ersten und zweiten Mahnungen gegeben habe. Auch die Telekom in Köln informierte Meyer von den merkwürdigen Mahnungen der Anwälte und hoffte, die Sache sei damit erledigt. Weit gefehlt: Dieser Tage legten die Heidelberger Anwälte nach: Über das Euskirchener und Waldbröler Amtsgericht wurde der neunjährigen Helen nun ein Mahnbescheid zugestellt.
Im Fall Helen Meyer sei eine Kundin gleichen Namens "unbekannt verzogen", ohne sich um die offenen Rechnungen zu kümmern. Eine Nachfrage bei der Stadt Waldbröl habe dann ergeben, dass eine Helen Meyer just im Sommer zugezogen war. Nach dem Alter hatten sich die fleißigen Anwälte offenbar nicht erkundigt. "Das Verfahren ruht", versicherte Beckmann im Gespräch mit der Redaktion "Oberbergischer Anzeiger". Die Eltern Meyer müssten jetzt nur noch eine Kopie des Kinderausweises nach Heidelberg faxen, dann sei die Sache für sie erledigt. Die Telekom werde sich allerdings mit einem "Wiedergutmachungsgeschenk" entschuldigen, versprach er. Vielleicht spendet der Telefon- Riese ja ein paar Aktien oder einen Internet- Anschluss. Über den könnte Helen dann ihre Namens-Cousine für die Telekom suchen.
16.9.2000: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]
AUGSBURG/BONN (BM). Die Deutsche Telekom kämpft mit harten Bandagen gegen die Konkurrenz aus dem Lager der Energieversorger. Gegen die Stadtwerke Augsburg hat die Telekom bereits eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Kommunalunternehmen untersagt, Strom- und ISDN- Anschluss im günstigen Kombipaket anzubieten. Am 27. September soll vor dem Landgericht München in dieser Sache ein Urteil gesprochen werden.
Im Allgäu will die Telekom nicht auf den Richterspruch warten, obwohl ihm das Gewicht einer Grundsatzentscheidung zugemessen wird. Gegen das Allgäuer Überlandwerk (AÜW), das im Besitz der Stadt Kempten ist, wurde in diesen Tagen ebenfalls eine Einstweilige Verfügung beantragt, weil das Kombipaket "Power Online" eine "Koppelung der Ersparnis von Grundgebühren" sei und deshalb einen "Verstoß nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB) darstelle, wie die Telekom ihren Anwalt formulieren ließ. Über den Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung gegen das AÜW hat das Landgericht München bisher aber noch nicht entschieden.
AÜW-Geschäftsführer Bernd Kuhn sieht seinerseits keinen Grund mehr abzuwarten. Nachdem er die von der Telekom gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 25. August folgenlos hatte verstreichen lassen, ohne dass bisher eine richterliche Verfügung ins Haus flatterte, will er in diesen Tagen wieder mit der Werbung für "Power Online" beginnen. Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass der Vertrag hinfällig werden könnte, falls sich der Rechtsstandpunkt der Telekom durchsetzen sollte. "Aber unsere Chancen stehen nicht schlecht", schätzt Kuhn. [mehr]
17.9.2000 (t-off). Es ist schon erstaunlich mit welcher Chuzpe der
absolute Marktbeherrscher Telekom vermeintliche
Wettbewerbsverstöße kleiner Wettbewerber verfolgt, selber aber
ungestraft reichlich unfairen Wettbewerb zu verantworten hat: Ortsnetz,
Vermietung der TAL,
Quersubventionierung von T-Online beim
Internet-Zugang usw.
14.9.2000:
Heise-Newsticker, Hannover,
16.59 Uhr (nur elektronisch publiziert).
[Original]
BONN (pmo/c't).
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) bereitet die Eröffnung
eines förmlichen Verfahrens gegen die
Deutsche Telekom vor. Anlass
dafür ist dem Vernehmen nach eine Beschwerde von
AOL: Der Online- Dienst werfe der Telekom
vor, T-Online für Flatrates bessere Konditionen zu bieten als anderen
Anbietern.
Angeblich muss T-Online der Telekom kein zeitabhängiges Entgelt
zahlen, sondern soll ein Pauschalangebot zur Nutzung der Leitungen erhalten
haben. Da außerdem gemutmaßt wird, dass T-Online seine
Flatrate nur anbieten kann, weil die Telekom durch Werbebanner- Schaltungen
für beträchtliche Rückflüsse zu ihrer Internet- Tochter
sorge, geht man in der Branche davon aus, dass die RegTP auch in diese
Richtung ermitteln wird. Durch eine solche Quersubventionierung wäre
nämlich der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, dem die Telekom als
marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet ist.
[mehr]
12.9.2000:
Associated Press
DÜSSELDORF. Kleine "Hilfsprogramme" können tausende
Mark an Telefonkosten verursachen. Der User wählt ungewollt Nummern
zu Sexanbietern und surft für bis zu 3,63 Mark pro Minute. Diese
Hilfsprogramme zum Download, die einen besseren Blick auf das Angebot
ermöglichen sollen, bieten insbesondere Erotik-Seiten an. Ohne Wissen
des Computernutzers richtet dieses Programm einen Internet- Zugang
über eine teure
0190er- Telefonnummer ein.
Zudem verändern viele dieser so genannten Wähl-Programme sogar
die dauerhafte Einstellung des Computers. Nicht nur die "speziellen"
Angebote auf den Sex- Seiten, sondern die gesamte Internet-Nutzung laufe
dann über die teure Nummer.
Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor diesem neuen
Abzocker- Trick: Die Folge könnten unerwartete Telefonkosten in
Höhe von mehr als 1000 Mark sein. Die Juristin der
Verbraucher- Zentrale, Kerstin Reschkes, monierte, dass die Anbieter
derartiger Programme gegen die Preisangabenverordnung verstießen.
Weder vor dem Download noch vor dem Starten des Programmes werde der Nutzer
auf die Kosten hingewiesen.
Fremde Wählprogramme auf Windows- Computern verraten sich im
Allgemeinen durch Einträge im Ordner "DFÜ- Netzwerk". Finden sich
dort Einträge mit verdächtigen oder unbekannten Namen, sollten
sie sicherheitshalber gelöscht werden, riet die Verbraucher- Zentrale.
Im Zweifelsfall helfe die Freiwillige
Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. in Düsseldorf.
HAMBURG 11.9.2000 (sp/t-off). Der Spiegel berichtet
in der aktuellen Ausgabe (37/2000, Seite 73), daß immer mehr
Telefonfirmen (Telcos) Drückerkolonnen engagieren, um neue Kunden mit
falschen Versprechungen zu ködern. In dem Bericht werden die Firmen
ACN, Arcor, Otelo, TelePassport und Telekommunikation Ranke OHG genannt.
[mehr]
[Lug & Trug]
10.9.2000:
Yahoo-News,
16.52 Uhr (Wirtschaft).
[Original]
FRANKFURT/MAIN. Zwischen der Deutschen Telekom und ihren
Wettbewerbern auf dem deutschen Telekommarkt bahnt sich ein neuer Streit um
die Abrechnungsmodalitäten für Telekomdienstleistungen an.
Während die Wettbewerber der Telekom vorwerfen, künftig für
reduzierte Leistungen im so genannten Inkasso bis zu 600 % mehr Geld
zu verlangen, begründet die Telekom ihr neues Abrechnungsverfahren mit
dem Preisverfall bei Telekomdiensten. Bis zum Jahresende müssen sich
die Kontrahenten einigen, da die bisherige Regelung nach Vorgaben der
Bonner Regulierungsbehörde dann ausläuft.
Hintergrund der Streitigkeiten um die Rechnungsstellung ist, dass die
Telekom unter bestimmten Bedingungen die Kosten für über die
Netze der Wettbewerber geführte Gespräche von den Kunden
abrechnen und weiterleiten muss. Dieses Verfahren gilt für die so
genannten Call-by-Call-Gespräche. Damit kann jeder Kunde vor einem
Ferngespräch den Telekom-Anbieter per Vor-Vorwahl frei wählen,
ohne seinen Telefonanschluss bei der Telekom kündigen zu müssen.
Zahlreiche Wettbewerber generieren über dieses Verfahren ihre Kunden,
wobei allerdings die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nach Angaben
des Branchenverbandes VATM diese
Möglichkeit noch nie in Anspruch genommen hat. Die Telekom muss nach
der geltenden Rechtslage für diese verbraucherfreundlichen
Call-by-Call- Gespräche die Kosten erfassen, auf den Rechnungen
ausweisen und die Gebühren an die Wettbewerber weiterleiten.
Die Inkasso-Verträge zwischen der Telekom und den Wettbewerbern laufen
jedoch aus, weshalb die Bonner Regulierungsbehörde die Telekom zu
einer Neuverhandlungen der Verträge aufforderte. Statt bislang in
Einzelverträgen, die zum Teil von Wettbewerber zu Wettbewerber von
einander abweichende Inkasso- Regelungen enthielten, hat die Telekom ihren
Konkurrenten nun als neue Vertragsgrundlage Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Fakturierung und das Inkasso
übersandt. In den vorliegenden Dokumenten verpflichtet die
Telekom ihre Wettbewerber dazu, eine von den Kunden erteilte
Konto-Einzugsermächtigung zu Gunsten der Deutschen Telekom vorzulegen.
Als neuen Grundpreis verlangt die Telekom 48,99 DM ohne Mehrwertsteuer,
gewährt aber bei großen Datenmengen Abschläge, die den
Grundpreis bis auf 46,16 DM drücken.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten
(VATM), der mehr als 50 Wettbewerber der Deutschen Telekom in Deutschland
vertritt, kritisiert das Vertragsangebot mit scharfen Worten. Die Telekom
setze alles daran, die Anwendung oder Abrechnung des Call-by-Call zu
erschweren oder erheblich zu verteuern. "Obwohl die Wettbewerber
zukünftig Reklamationsbearbeitung und das Mahnwesen selbst betreiben
und bezahlen, versucht die Deutsche Telekom nun die Preise für die bei
ihr verbleibende Restleistung (Rechnungsstellung und Ersteinzug) um bis zu
600 % zu erhöhen", heißt es in einem Thesenpapier des Verbandes
zur Wettbewerbssituation auf dem deutschen Telekom- Markt. Die von der
Telekom verlangten Preise seien "erheblich überhöht".
Die Telekom rechtfertigt ihr Vorgehen. Bislang habe man statt der
Grundpreise neben einem Grundpreis vor allem einen Anteil an den
Umsätzen der Wettbewerber in Höhe von 4,5 % bekommen. "Bei den
sinkenden Kosten für Telefongespräche haben wir einen
Margenverfall bei der Fakturierung für Call-by-Call-Gespräche",
sagt Telekom- Sprecher Ulrich Lissek. "Wie erbringen die gleiche Leistung
für immer weniger Geld." Zu den vom VATM kritisierten deutlichen
Preiserhöhungen sagte Lissek, "im Einzelfall kann die Abrechnung
für den Vertragspartner teurer oder auch billiger werden". Statt der
vielen Einzelverträge habe man den Wettbewerbern nun inhaltsgleiche
Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgelegt.
Die Kritik an den Einzugsermächtigung kontert der Telekom-Sprecher mit
haftungsrechtlichen Gründen. "Zum Teil haben sich unsere Kunden
geweigert, die in Rechnung gestellten Gesprächskosten für
über Wettbewerber geführte Call-by-Call-Gespräche zu
bezahlen." Als Argument werde angeführt, dass man nur der Telekom
für deren Rechnungsbeträge eine Einzugsermächtigung erteilt
habe, nicht den Wettbewerbern. Nach Ansicht des VATM können die
Wettbewerber die Einzugsermächtigung jedoch nicht beibringen, da nur
die Telekom die Kunden kennt. Telekom- Sprecher Lissek sieht darin kein
Problem und riet den Wettbewerbern, in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer
Einzugsermächtigung zugunsten der Telekom bei Call-by-Gesprächen
festzulegen.
Die Inkasso- und Fakturierungsverträge unterliegen der
Mißbrauchsaufsicht durch die Behörde, die die jüngst von
der Telekom an ihre Wettbewerber versandten Vertragsentwürfe kritisch
sieht. "Die Inkasso- Vertragsentwürfe decken sich nicht mit unseren
Vorgaben", heißt es bei der Behörde, die sich allerdings
offiziell soweit wie möglich nicht in die erneuten Streitigkeiten
einmischen will.
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