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22.9.2002: Heise-Newsticker, 18.10 Uhr (Telefon). [Original]
HANNOVER (mw/c't). Der Gesetzgeber hat wohl nicht mit dem Erfindungsreichtum der Mehrwertbranche gerechnet. Auf der Telefon- Rechnung können neuerdings Gebühren für Anrufe erscheinen, die man nur entgegen genommen hat, berichtet das Computer- Magazin c't in seiner aktuellen Ausgabe [Nr. 20/2002, Seite 94]. Was man als "R-Gespräch" aus amerikanischen Filmen kennt, gibt es nun auch in Deutschland. Der Service-Gedanke steht allerdings im Hintergrund, in erster Linie stellt der gebührenpflichtige Rückruf eine Einnahmequelle für Telefongesellschaften dar. Über eine kostenfreie 0800- Rufnummer oder das Internet gibt man die Nummer eines Anschlusses an, auf dem man einen Rückruf wünscht. Dieser erfolgt zu 0190- Konditionen, ohne dass die Identität des Anrufers überprüft wird.
Bislang genügte es, bestimmte Rufnummernblöcke für abgehende Anrufe zu sperren. Mit dem Rückruf umgehen die Anbieter von Mehrwertdiensten sämtliche Sperren. Nun können erhebliche Kosten für kommende Anrufe entstehen. Dafür gibt es keinerlei Sperrmöglichkeit.
Was für Verbraucher keine Vorteile bietet, eröffnet Abzockern ungeahnte Möglichkeiten. Da die Daten kostenfreier Anrufe nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht gespeichert werden, lässt sich nicht ermitteln, wer den Anruf bestellt hat. Potenzielle Opfer sind die Eigentümer von Telefonanschlüssen an leicht zugänglichen Orten, beispielsweise in Vereinsheimen. Aber auch Firmen und Behörden sind betroffen. Bei der Regulierungsbehörde prüft man den Fall in rechtlicher Hinsicht, jedoch bislang ohne Ergebnis.
21.9.2002: Heise-Newsticker, 12.39 Uhr (Internet). [Original]
FREIBURG (tig/c't). Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass bei unbeabsichtigter Installation eines 0190er- Dialers auf dem Familien-PC kein Vertrag zustande kommt und die Gebührenforderungen daher unberechtigt sind. Über 2500 Mark verlangte die Telekom von einem Online-Kunden für die Internet- Einwahl via 0190er- Nummer. Normalerweise hatte er nachweislich einen T-Online- Zugang benutzt, bis ein als "Gratis- Download" angepriesenes Programm einen Dialer als Standard- Einwahl installierte. Unwissentlich hatte der Beklagte und seine Familie über Wochen darüber ihre E-Mails abgerufen.
Besonders bemerkenswert an dem noch nicht rechtskräftigen Urteil (vom 11.6.2002, Az: 11 C 4381/01) ist die Beweiswürdigung. Danach konnte der Beklagte vor allem anhand seiner vorherigen Einzelverbindungsnachweise glaubhaft machen, dass er normalerweise seinen T-Online- Zugang für typische Verbindungen zum Abrufen seiner E-Mails benutzt hatte. Der Umstand, dass sich das Einwahlprogramm ohne Wissen des Benutzers als Standard- Verbindung ins Betriebssystem eintrug, führt nach Ansicht des Richters dazu, dass es für die dadurch zustande kommenden Verbindungen an einer Vertragsgrundlage fehlt. Es bestehe auch nicht von vornherein eine Pflicht des PC-Benutzers, seine Installation vor solchen Vorgängen zu schützen und regelmäßig zu überprüfen.
Man kann nur hoffen, dass dieses lebensnahe Urteil des Freiburger Amtsrichter vor den höheren Instanzen Bestand haben wird und dass sich diese Sicht auf den 0190er- Wahn in der Rechtsprechung durchsetzt.
18.9.2002: Spiegel Online, ??.?? Uhr (nur elektronisch publiziert). Siehe: [Original]
HAMBURG. Säumige Schuldner können von der Deutschen Telekom keine Gnade erwarten. Obwohl die Ansprüche des Konzern vor Gericht oft nicht standhalten, arbeiten die Geldeintreiber mit allen Mitteln der Einschüchterung.
Als die Klageschrift ins Haus flatterte, konnte sich Roswitha Gladel kaum noch an den Vorgang erinnern. Damals, 1994, hatte sie sich über drastisch überhöhte Telefonrechnungen beschwert. Eine Mitarbeiterin der Deutschen Telekom hatte ihr mitgeteilt, sie werde den Fall überprüfen. Acht Jahre später zerrte der rosa Riese Gladel vor den Kadi. [mehr]
16.9.2002: Teltarif.de, Berlin, 13.33 Uhr (Online-Dienste). [Original]
HAMBURG (telt). Dass die AOL- Einwahlsoftware immer für eine Überraschung gut ist, weiß wohl jeder Kunde des Internet- Riesen aus Hamburg. Da startet schon einmal ein Download, ohne dass man dies wünschte. Oder die Verbindung wird warum auch immer unterbrochen. Sozusagen ein gegenteiliges Problem gab es am Montag. Ein AOL- Kunde klickte sich nach getaner Arbeit im Internet mühsam durchs Menu der Einwahlsoftware, wählte die Option "AOL abmelden" und las zu seiner Verblüffung: Diese Funktion ist aufgrund von Wartungsarbeiten z. Z. nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es später nochmal.
AOL-"Mitglied" Boris Becker hätte vermutlich nur ein "Äh, bin ich noch drin?" herausgebracht. Nur über Strg+Alt+Entf oder durch einen Neustart des Rechners ließ sich die Software zum Kappen der Leitung zwingen. Sind technische Probleme für Internet- Provider in der Regel ärgerlich und kostspielig, könnte diese Panne für AOL hingegen zur Goldgrube werden. Solange die Wartungsarbeiten laufen, ist Dauersurfen angesagt. Klicken sich immer mehr Mitglieder in die Sackgasse, kommt der Gebührenticker richtig in Fahrt. Auch so funktioniert Kundenbindung.
16.9.2002: Handelsblatt, Seite xx (Navigator) von ANDREAS SCHMIDT. Andreas Schmidt war CEO von AOL Europe und der Bertelsmann E-Commerce Group. Er lebt heute in New York. [Original]
Letzte Woche flatterte plötzlich Millionen Kunden des US-Mobilfunkers VoiceStream Post ins Haus: "VoiceStream heißt jetzt T-Mobile" erfuhren sie da lapidar. Und wie es sich für eine richtige Rebranding- Kampagne gehört, überzieht die Deutsche Telekom zeitgleich ganz Amerika mit einem millionenschweren Werbefeldzug. In Downtown San Francisco läuft man gegen riesige Plakatwände mit dem rosa T; zappt man sich durch die großen US-Networks, schallt einem der aus Deutschland vertraute Jingle des Rosa Riesen entgegen.
Vorbei die Zeit, als Schauspielerin Jamie Lee Curtis, als US-Gegenstück zu Manfred Krug, in ganzseitigen Anzeigen täglich in der "New York Times" für 1.000 VoiceStream- Minuten zum Rabattpreis warb. Ron Sommer hätte seine wahre Freude an dem Werbefeuerwerk.
In der US-Telekombranche löst der Versuch der Telekom, eine einheitliche Mobil- Marke beiderseits des Atlantiks zu schaffen, jedenfalls nichts als Kopfschütteln aus. Der Aufbau der Marke VoiceStream hat schließlich Milliarden von Dollar gekostet. Und die sind jetzt für immer verloren.
Und so gibt es zwei Theorien, was die Telekom reitet, ausgerechnet jetzt, da Interims- Chef Helmut Sihler den Schuldenabbau als oberstes Ziel ausgegeben hat, zig Millionen Dollar zu versenken. Und beide sind wenig hoffnungsvoll: Entweder hat das Management schlicht vergessen, die Kampagne zu stoppen, die noch unter Sommer geplant wurde, um seinen Traum von der globalen T-Marke zu verwirklichen. Oder die Gespräche mit anderen Mobilfunk- Betreibern zum Verkauf von VoiceStream sind so wenig aussichtsreich, das die Telekom ihre alte Strategie vom Global Player mangels Alternative weiterverfolgt.
Die erste Variante wäre peinlich und kostete hunderte Millionen Dollar, ohne einen einzigen neuen Kunden zu gewinnen; die zweite verheerend und kostete Milliarden, weil die Telekom auf lange Zeit hinaus weiter allein in die Neukundengewinnung in den USA investieren müsste. Glücklich kann die Aktionäre beides nicht machen.
[DER SPIEGEL:
VoiceStream: T-..., what?]
12.9.2002: Teltarif.de, Berlin, 8.02 Uhr (Telekom). [Original]
BERLIN. Kunden, die sich momentan für einen analogen Anschluss bei der Deutschen Telekom interessieren, hören immer öfter, dass dies der T-Net 100- Anschluss sei. Doch bei T-Net 100 handelt es sich um einen Sondertarif, der auf Grund einer erhöhten Grundgebühr Vergünstigungen bei nationalen Festnetzgesprächen im Vergleich zu dem Basisanschluss T-Net bietet. Bei dem Basisanschluss liegt der monatliche Grundpreis bei 13,33 Euro. Kunden mit T-Net 100 zahlen 15,93 Euro. Und auch die Vertagslaufzeiten unterscheiden sich: bei T-Net gelten 30 Tage mit 6 Werktagen Kündigungsfrist, bei T-Net 100 gibt es nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ziel der Aktion scheint es zu sein, um jeden Preis höhere Grundgebühren zu erzielen, egal, ob T-Net 100 für den Kunden einen Vorteil bringt oder nicht. Verschiedenen Lesern ist oben beschriebenes Prozedere widerfahren. Auch bei Testanrufen der teltarif- Redaktion fiel trotz mehrfachem Nachfragen kein Hinweis auf den Basisanschluss. Wurden die Telekom- Mitarbeiter mit dem T-Net- Anschluss direkt konfrontiert, erhielt man die Auskunft, dass die Vermarktung eingestellt worden sei. Dies wurde von der Pressestelle jedoch dementiert. Es hieß, dass es den T-Net- Anschluss in seiner jetzigen Form immer geben wird.
Unser Tipp: Schauen Sie bei der Beantragung eines analogen Festnetzanschlusses zweimal auf das Angebot und vergleichen Sie mit den Produktinformationen im Internet, dem Telekom- Katalog und unserer Anbieterseite. Erschwerend kommt hinzu, dass die Auftragsbestätigung erst einige Tage nach der Beauftragung per Post erfolgt und nicht direkt im T-Punkt ausgestellt wird.
7.9.2002: Heise-Newsticker, 13.45 Uhr (Telekom). [Original]
BERLIN (psz/c't). Im Streit um mutmaßlich überhöhte Telefonrechnungen der Deutschen Telekom hat sich nun auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) eingeschaltet. Es liege eine große Anzahl von Beschwerden gewerblicher und privater Telekomkunden vor, deshalb bestehe nun Handlungsbedarf, verlautete aus dem Ressort von Ministerin Renate Künast.
Nicht selten hätten Kunden berichtet, dass das Unternehmen ihnen monatelang jegliche Antwort auf Reklamationen schuldig geblieben sei, die sie beim jeweils zuständigen Kundencenter der Telekom geäußert hätten. Nicht einmal Eingang oder Bearbeitung seien bestätigt worden. Auch das Anrufen der 0800-Hotline- Nummern beschleunige die Bearbeitungszeiten in der Regel nicht.
Beschwerden über fälschlich mit der Telefonrechnung geforderte beziehungsweise abgebuchte Entgelte für Leistungen von Telekom- Tochterunternehmen wie T-Online würden auch dann an diese Töchter verwiesen, wenn der betreffende Rechnungsempfänger gar nicht Kunde bei ihnen sei und geltend mache, er habe gar keine Leistungen von ihnen in Anspruch genommen. Wenn ein Kunde dann auf eigene Faust Zahlungen mindere oder rückbuchen lasse, etwa ein monatlich abgebuchtes Entgelt für einen unzutreffenden T-Online- Tariftyp, kämen sogar im laufenden Klärungsverfahren Vertragskündigungen des gesamten Fernmeldeanschlusses seitens der Telekom vor. Von ähnlichen Beschwerden, wie sie sich beim Ministerium gesammelt haben, berichten im Übrigen auch Verbraucherzentralen.
Das Künast- Ressort führt zur Zeit eine "Sachkundeprüfung" zu einem Gutachten durch, welches ein vereidigter Bonner Sachverständiger im Auftrag der Telefonkundengemeinschaft Communitel zu angeblichen Falschabrechnungen der Telekom erstellt hat. Die wiederum hat eine einstweilige Verfügung gegen das Gutachten erwirkt. Der Verfügungsbeschluss soll allerdings nach Meinung von Regierungsexperten rechtlich nicht zu halten sein. Wie Heise- online aus informierten Kreisen erfuhr, hat die Bundesregierung diese Einschätzung auch bereits in dieser Woche anlässlich eines Treffens auf Fachebene zwischen Vertretern der Telekom und des Verbraucherschutzministeriums deutlich signalisiert. [mehr]
[27.07.2002:
Telekom: Abrechnungen nicht im Griff]
29.8.2002: Yahoo-News, 15.13 Uhr (Unternehmen). [Original]
ROM. Der italienische Portalbetreiber und Internet- Anbieter Tiscali konnte im zweiten Quartal 2002 im Vergleich zum Vorjahr mehr Umsatz erzielen und den Ebitda- Verlust senken. Zugleich musste das Unternehmen jedoch eine Panne bei der Umstellung auf eine neue Abrechnungs- Software (Billing) eingestehen.
Den Umsatz im zweiten Quartal gab das Unternehmen mit 172,5 Millionen Euro an. Gegenüber dem Vorjahresvergleich war dies eine Steigerung von 16 %. Gegenüber dem Vorquartal, mit einem Umsatz von 195,2 Millionen Euro, fiel er jedoch deutlich ab. In den ersten 6 Monaten des laufenden Geschäftsjahres konnte Tiscali sogar einen Umsatzanstieg um 42 % auf 367,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.
Allerdings wies das Unternehmen für das erste Halbjahr auch einen satten operativen Verlust von 353 Millionen Euro aus (Vorjahr: 346,2 Millionen Euro). Zugleich musste der Internet- Anbieter eine Panne eingestehen. So sei im Vergleich zum ersten Quartal 2002 die Anzahl der Kunden des Tiscali- Portals in Deutschland und Frankreich rückläufig gewesen. Dies sei auf Problemen bei der Migration auf eine neue Billing- Plattform [Ed: Abrechnungs-System] zurückzuführen, wodurch Dubletten in den Kundenkarteien entstanden seien.
23.8.2002: Yahoo-Finanzen, 19.02 Uhr (Internet-Kompetenz). [Original]
DARMSTADT. Eine Blamage ersten Ranges hat sich der größte Internet- Anbieter Europas, die T-Online International AG, geleistet: Eine Woche bevor das Unternehmen seine Zahlen zum zweiten Quartal bekannt geben wollte, stehen die Ergebnisse für jedermann abrufbar im Internet.
Das Rezept: Man rufe einen alten Halbjahresbericht auf, ändere einfach die Jahresziffer in der so genannten URL und füge statt des Wörtchens "true" ein Sternchen ein fertig! Prompt finden die Zahlen ihren Weg in den Markt und verschaffen findigen Händlern einen handfesten Wettbewerbsvorteil.
Dass eine solche Panne nicht bei irgendeinem Winzling am Neuen Markt, sondern bei einer Tochter der Deutschen Telekom vorkommt, ist ein Armutszeugnis. Gerade hier hätte man mehr Kompetenz beim Umgang mit börsenrelevanten Daten im Internet erwartet. Bei der Telekom selbst sieht es im Moment aber nicht viel besser aus: Auch sie war diese Woche zum wiederholten Male nicht in der Lage, ihre Halbjahreszahlen bis zum offiziellen Termin zuverlässig unter Verschluss zu halten.
Schlimmer noch war am Freitag die Reaktion in der Darmstädter T-Online- Zentrale: Statt den nun einmal im Umlauf befindlichen Quartalsbericht zu kommentieren, steckte man schlicht den Kopf in den Sand. Die Konzernkommunikation war entweder überhaupt nicht erreichbar oder verwies bestenfalls auf die Pressekonferenz am kommenden Donnerstag. Bis dahin aber dürfte sich kaum noch jemand für das Zahlenwerk interessieren [Ed: aber vielleicht für diese Ungereimtheit].
8.8.2002: Heise-Newsticker, 11.19 Uhr (Telekom). [Original]
BONN (uma/c't). Nach mehr als anderthalb Jahren verlangt die Telekom von einem Ehepaar im Ruhrgebiet über 7500 Euro für eine Dialer- Anwahl, meldet die Internet- Seite Dialerschutz. Im Dezember 2000 war überraschend ein Techniker- Team bei dem Paar erschienen und hatte mitgeteilt, dass der Anschluss gesperrt werde. Mehr als 13.000 Mark Telefonkosten waren durch einen Dialer aufgelaufen. Die Techniker untersuchten dann auch den Computer des Paares, entdeckten den Dialer und löschten ihn.
Im Dezember 2000 kam die erwartete Hammer-Rechnung, gegen die das Ehepaar Widerspruch einlegte. Dann herrschte Ruhe, die Telekom äußerte sich nicht weiter zu dem Vorfall. Am 20. Juni 2002, rund anderthalb Jahre später, wollte die Telekom aber dann plötzlich ihre Forderung eintreiben. Die Argumentation des Konzerns geht allerdings an der Realität vorbei: Nach Angaben der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST)", einem Zusammenschluss von Mehrwertdiensteanbietern, gebe es derzeit keine Dialer, die sich unbemerkt installierten, behauptet die Telekom was allerdings auf die Situation im Dezember 2000 nicht zutrifft.
Die erforderlichen Beweise jedoch haben die Telekom-Techniker mit ihrer Aktion im Dezember 2000 vernichtet. Besonders pikant: In aktuellen Schreiben an andere Dialer- Geschädigte weist die Telekom darauf hin, dass der Kunde "nach den bisher von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen in der Beweispflicht ist". Der Telekom- Tipp: "Sie sollten den Dialer daher nicht vorschnell löschen, sondern vorher auf Diskette sichern."
Am 1. August meldete sich ein von der Telekom beauftragter Anwalt bei dem Ehepaar. Nun geht es um über 7500 Euro, inklusive Anwaltskosten und Zinsen. Wie die Geschichte weitergeht, ist offen, das Ehepaar will nun einen Anwalt einschalten.
31.7.2002: Spiegel Online, ??.?? Uhr (nur elektronisch publiziert). Siehe: [Original]
DARMSTADT. Nicht "rein" kamen heute [zwischen 11 und 14.30 Uhr] viele Kunden von T-Online. Einer der Server war ausgefallen. Keine Infrastruktur ist völlig unverletzlich: Am Mittwochmorgen führte der Ausfall nur eines Radius- Servers [Ed: der für die Authentifizierung zuständig ist] dazu, dass eine nicht bekannte Zahl von T-Online- Kunden teils massive Probleme hatten, ins Internet zu gelangen. Dreieinhalb Stunden dauerte der Ausfall, der von der Geschäftsführung wohl als massiv genug bewertet wurde, um eine öffentliche Erklärung zu rechtfertigen.
Wie viele der insgesamt 9,2 Millionen T-Online- Kunden nun tatsächlich von dem Ausfall betroffen waren, sei nicht festzustellen, sagte T-Online- Sprecher Michael Schlechtriem in Darmstadt. Zu einem Vollausfall sei es auch nicht gekommen: Kunden, die es geduldig versuchten, gelang die Einwahl demnach, wenn auch oft erst nach etlichen Versuchen. Inzwischen herrsche wieder Business as usual.
25.7.2002: Heise-Newsticker, 14.57 Uhr (Unternehmen). [Original]
HAMBURG (uma/c't). Die Firma IBC in Hamburg kassiert bereits seit Jahren über normale Telefonnummern ab. Nach Erotik- Angeboten sind nun Klingelton-Kiddies die neuen Opfer. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich die Beschwerden über die Firma IBC Telecom in Hamburg seit langem. Die IBC-Masche: Der Kunde ruft eine normale Telefonnummer mit der Vorwahl 040 an. Laut Verbraucherzentrale erfolgt dabei kein Hinweis auf die Kosten. Anschließend versucht der Anbieter, die Adresse des Anrufers herauszufinden und sendet diesem dann eine Rechnung zu.
Bisher trat IBC vor allem mit Erotik- Angeboten in Erscheinung. Neu ist ein Angebot für Handy- Klingeltöne. Dabei rechnet IBC 17 Euro je 5 Minuten ab, in anderen Fällen soll auf der Rechnung zusätzlich ein Monatsabo für 69,95 Euro auftauchen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass keine Zahlungspflicht bestünde, da ein wirksamer Vertrag nicht zu Stande gekommen sei und relativiert die Drohungen des Unternehmens: "Ohne Wirkung bleibt auch der Hinweis, dass bei Nichtzahlung der Anschluss gesperrt wird. Dazu ist die Firma IBC bereits technisch nicht in der Lage."
Michael Wachs von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, unberechtigte Forderungen zu ignorieren und sich auch nicht durch eine oftmals eingeschaltete Inkasso- Firma einschüchtern zu lassen. Reagieren müsse der Verbraucher erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ein solcher Fall sei der Verbraucherzentrale Niedersachsen aber bislang nicht bekannt.
Der Online-Zugang über Internet-by-Call-Anbieter wird für immer mehr Betroffene zur Kostenfalle. c't warnt vor der Abzocke mit versteckten Tariferhöhungen.
30.6.2002: Heise-Newsticker, 10.19 Uhr MESZ (Internet). [OriginalHANNOVER (uma). Internet-by-Call-Zugänge kosten keine Grundgebühr und sind für Gelegenheitssurfer ein preiswerter Weg ins Netz. Das ändert sich jedoch, wenn der Provider durch unerwartete Preiserhöhungen seinem Kunden auf legale, aber recht dubiose Weise viel Geld aus der Tasche zieht. So hatten Talkline, Avisgo und Callero mit Dumpingpreisen um ein Cent pro Online-Minute geworben, aber stillschweigend nach kurzer Zeit die Preise um bis zu 400 Prozent erhöht. In einigen Fällen kam dies die Kunden besonders teuer zu stehen, da sie erst nach Monaten eine Rechnung erhielten und die Preiserhöhungen in dieser Zeit nicht bemerkt hatten.
Aus rechtlicher Sicht ist der private Surfer bei solchen Preistricksereien in einer schwachen Position und kann sich gegen die unerwartet hohen Forderungen kaum zur Wehr setzen [Ed: das kann doch wohl nicht wahr sein...]. Denn jede erneute Einwahl ins Internet gilt bei dem Internet-by-Call-Verfahren als Abschluss eines neuen Nutzungsvertrags. Der kann jederzeit veränderte Bedingungen wie erhöhte Preise enthalten. Auch die Preisangabeverordnung (PAngV) hilft nicht weiter. Sie schreibt nicht vor, dass Anbieter von Internet-by-Call- Diensten den Kunden bei der Einwahl auf ihre Preise hinweisen müssen. Zum Schutz der Verbraucher wäre eine Anpassung dieser Verordnung dringend notwendig. Bislang genügt es, wenn die Provider auf ihren Webseiten die aktuelle Preise nennen. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich dort regelmäßig über die geltenden Tarife informieren.
12.6.2002: Heise-Newsticker, 14.05 Uhr (Unternehmen). [Original]
KÖLN (psz/c't). Der sprichwörtliche "rosa Riese" würde die charakteristische Hausfarbe Magenta offenbar am liebsten komplett für sich reservieren. Dass dies nicht möglich ist, hat nun auch das Landgericht Köln der Deutschen Telekom ins Stammbuch geschrieben, indem es einem Widerspruch der Münchner Telefongesellschaft StarCom gegen eine einstweilige Verfügung stattgab, die einige Wochen zuvor ergangen war.
Die Münchner hatten im Februar eine Abmahnung der Telekom erhalten, weil sie das bewusste reine Rosarot in Werbeprospekten benutzt hatten. Mit dem Argument, die Farbe erscheine dabei aber nicht als Kennzeichen, wies StarCom die Abmahnung zurück: Der Schutz einer Farbe als Bildmarke könne nur die kennzeichenmäßige, nicht aber die allgemein gestaltende Verwendung betreffen. Immerhin stellt Magenta ja eine der vier Grundfarben im klassischen Farbdruck dar, aus denen alle anderen Farben zusammengesetzt werden. Auf diese Weise legt sie sich besonders nahe, wenn man eine reine Farbe zum kontrastreichen Absetzen nutzen will. Die Juristen des T-Konzerns konnten jedoch tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirken, die nun allerdings von den Kölner Richtern kassiert wurde.
Bereits im letzten Sommer hatte die Telekom versucht, dem mittlerweile insolventen Online-Medienhändler "My Favorite Book" die Verwendung magentafarbener Flächen in Anzeigen oder auf Websites verbieten zu lassen, und war im März 2002 mit diesem Ansinnen vor Gericht gescheitert.
ESCHWEGE 27.5.2002 (t-off/sp). Im Fall Wehretal, über den t-off seit 1998 mehrfach berichtete, gab es im Oktober 2001 vor Gericht eine Wende die Deutsche Telekom verlor den Prozeß. Dazu schreibt heute der SPIEGEL (22/2002, Seite 9498) unter anderem:
»Doch da ist auch noch der Fall Kallay, der nach jahrelangem Hickhack im Oktober 2001 vom Amtsgericht Eschwege in einem nun rechtskräftigen Urteil entschieden wurde. Frauke Kallay, Inhaberin einer kleinen Werbeagentur, hatte 1996 auf ihrer Telefonrechnung entdeckt, dass sie jeden Monat 50 bis 60 Gespräche von wenigen Sekunden mit ihr unbekannten Teilnehmern geführt haben soll. Teilweise wurden mehrere Gespräche angeblich gleichzeitig über denselben Anschluss geführt. Zudem sollte die Familie für etliche Anrufe bezahlen, von denen sie sicher war, sie zwar entgegengenommen, aber nicht selbst getätigt zu haben.
Die Kallays beschwerten sich bei der Telekom, wurden abgewimmelt und gründeten schließlich eine Bürgerinitiative, die in wenigen Wochen zig vergleichbare Fälle sammelte. Systematisch wurden deren Telefonrechnungen auf Fehler untersucht. Insgesamt 11 davon finden sich in den Prozessakten. Darunter Probleme, wie sie auch bei Communitel oder in Hessen auftraten: Verbindungen ohne Angabe von Datum, Beginn und Dauer, Doubletten oder Sekundengespräche zu unbekannten oder gar nicht existierenden Rufnummern.
Um zu beweisen, dass die Rechnungen dennoch richtig seien, installierte die Telekom bei den Kallays ein Gebühren- Überwachungsgerät. "Alles korrekt", behaupteten die Manager nach der Messung und klagten die Gebühren vor Gericht ein.
Das hätten sie besser gelassen. Denn die vermeintlichen Telefonorgien der Kallays, stellte ein vom Gericht bestellter Sachverständiger fest, seien zwar technisch noch irgendwie erklärbar. Aber nicht mit dem Telefonverhalten eines Kleinstbetriebes sondern allenfalls mit dem Massengeschäft eines Call- Centers.
Selbst die Überwachungsanlage erwies sich als ungeeignet. In der Rechnung der Kallays tauchten Gespräche auf, die von der Maschine nicht registriert wurden und umgekehrt. Die Telekom, heißt es in der Urteilsbegründung, konnte den "positiven Beweis für die Richtigkeit ihrer Abrechnungen nicht führen".« [Kompletter SPIEGEL-Artikel]
25.5.2002: Spiegel Online, 16.28 Uhr (nur elektronisch publiziert). Siehe: [Original]
HAMBURG. Die Deutsche Telekom hatte über Monate mit gravierenden Softwarefehlern bei der Abrechnung von Gesprächen mit ihrer Inlandsauskunft 11833 zu kämpfen. Dabei könnten Kunden ungerechtfertigt mit hohen Summen belastet worden sein.
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Die Gebührenuhr tickte nach Gesprächsende weiter. | |
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Während das Bonner Unternehmen im September Mitarbeiter noch anwies, die "fehlerhaften Verbindungen zu erstatten ",schwenkte der Konzern im April dieses Jahres auf eine andere Linie um: Der 11833- Fehler, heißt es in einer weiteren Anweisung, sei ab Januar 2002 erneut aufgetreten. Die Telekom beschloss daraufhin [Ed: sozusagen per Order-de-Mufti?!], dass Verbindungen "bis 60 Minuten nicht fehlerhaft sind" und berechnet werden sollten. Es sei allerdings "mit Kundenbeschwerden zu rechnen". Die Telekom will jedoch "mit ziemlicher Sicherheit ausschließen", dass der Softwarefehler "bei Verbindungen unter 60 Minuten aufgetreten" sei.
Zweifel an der Zuverlässigkeit der Telekom-Rechnungen nähren auch neue Auswertungen der Meckenheimer Einkaufsgemeinschaft Communitel. Das Unternehmen, dass sich mit der Telekom in einem Rechtsstreit befindet ,hat rund 100 Millionen Gesprächsdatensätze analysiert. Das Ergebnis: Rund 20 Millionen Datensätze enthalten nach Communitel- Analyse "Fehler und Auffälligkeiten".
Es geht um doppelt berechnete Gespräche, Verbindungen mit Null-Sekunden- Dauer, die zu hohen Gebühren abgerechnet werden und mangelhafte Datensätze, in denen Angaben wie Rufnummer, Zeit oder Ort fehlen. Die Telekom weist die Vorwürfe zurück. Systematische Fehler gebe es nicht. Die Vorgänge bei Communitel seien ein Sonderfall. Der Konzern will aber prüfen, "wie wir unsere Rechnungen verständlicher gestalten". [Kompletter Bericht]
[07.03.1998: Der Fall Wehretal]
[29.06.1998: Aachen im Sekundentakt]
[22.12.2001: Wie verlässlich sind die Rechnungen der
Telekom?]
26.5.2002 (t-off). Dazu meldet die Deutsche-Presse-Agentur:
Die Telekom wies den Bericht über die erneuten Pannen gestern zurück. "Die Rechnungen sind
richtig", erklärte Telekom- Sprecher Ulrich Lissek in Bonn. Das Unternehmen habe im vergangenen Jahr
etwa 4 Monate lang "den Fehler gesucht, behoben und die fraglichen Rechnungen überprüft." Es
gebe seitdem keine neuen System- Probleme. Zudem seien extrem lange Telefonate mit der Telekom- Auskunft
aber gar nicht so ungewöhnlich, da manche Firmen ihre Adresslisten mit Hilfe der Auskunft
überarbeiteten. Auch Dauergespräche von über 5 Stunden Dauer mit den teuren 0190- Nummern
soll es nach Telekom- Angaben täglich rund ein Dutzend geben.
10.4.2002:
Heise-Newsticker,
9.10 Uhr (Internet).
[Original]
HANNOVER (ku/c't).
Helga F. hatte Pech und einen 16-jährigen Sohn. Der Jugendliche
nutzte von Mai bis August 2000 ausgiebig den PremiumRateService eines 0190-
Dialers und brachte es auf die stolze Gebührensumme von 17.582 Mark.
Durch eine Software- Umstellung beim Telekommunikations- Dienstleister
erhielt Helga F. die Mai- Rechnung erst im August, fiel aus allen Wolken
und ließ sofort die Schmuddelnummer sperren. Jedoch genutzt hat ihr
das nichts.
Wegen des gesetzlichen Minderjährigenschutzes habe die Einwahl des
16-Jährigen nicht zum Abschluss wirksamer Rechtsgeschäfte
geführt, argumentierte sie unter anderem gegenüber dem
Dienstleister ohne Erfolg. Das Landgericht Berlin zeigte sich
ungerührt und verdonnerte Helga F. zur Zahlung den vollen Betrages
(Urteil vom
11.7.2001, Az: 18O 63/01).
Mit immer
neuen Tricks versuchen Schmuddelanbieter, die Festplatten argloser
Internet- User zu erobern, und dabei ist ihnen anscheinend jedes Mittel
Recht. Dabei stehen die Chancen für 0190- Opfer, der Zahlung oft sehr
hoher Geldbeträge zu entgehen, gar nicht so schlecht. Betroffene und
Rechtsanwälte versorgt das Rechtsportal
Dialer und Recht mit Tipps
für den Ernstfall: "Wurden Sie von dem Anbieter des Dialers über
die Einwahldauer und/oder den Preis getäuscht, können Sie den mit
dem Netzbetreiber geschlossenen Vertrag über diese spezielle
Verbindung anfechten", erklärt Rechtsanwalt Jan Weber aus Heidelberg.
Liegt das Entgelt für die Einwahl über 6 Euro pro Minute, sei
sogar von einem sittenwidrigen, wucherischen und daher nichtigen
Rechtsgeschäft auszugehen.
Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings: In jedem Fall trägt das
0190- Opfer die volle Beweislast. Wer eine verdächtige
ungewöhnlich hohe Rechnung erhalten habe, solle deshalb ein Backup
seiner Festplatte anfertigen, rät Weber. Beschwerden beim
Netzdienstleister und beim Betreiber der Schmuddelnummer müssen
außerdem innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung
eingereicht werden.
4.4.2002:
Heise-Newsticker,
12.13 Uhr (UMTS).
[Original]
DORTMUND (uvo/c't).
Die Deutsche Telekom bittet zu Tisch. Statt lecker Häppchen sollen
allerdings Jetons gereicht werden. Denn eine vor 3 Jahren vereinbarte
Kooperation mit der Dortmunder Spielbank Hohensyburg sei faktisch in
trockenen Tüchern, wie Franz Hirthammer, Direktor der Dortmunder
Spielbank, in einem Interview für die heutige Ausgabe der
Telebörse
bestätigte. Demnach plant der rosa Riese den Einstieg ins
Glücksspiel per Internet und Mobiltelefon.
Sind die entsprechenden landespezifischen Änderungen, an denen die
Bundesländer bereits arbeiten, abgeschlossen, könne sich nach
einem achtwöchigem Probelauf der Kessel auch für Internet- User
drehen. Eine Kamera zeichnet dann den Spielbetrieb im Roulettsaal auf und
überträgt ihn ins Internet. Wenn die Mobilfunknetze mit dem
Ausbau von UMTS auch Videoübertragungen erlauben, soll in einer
zweiten Stufe das Angebot auch Handy- Besitzern zur Verfügung
stehen.
13.3.2002:
Heise-Newsticker,
16.35 Uhr (Internet).
[Original]
HAMBURG (anw/c't).
Die Proteste zahlreicher Kunden sowie der Appell von Verbraucherministerin
Renate Künast an die Telekommunikationsunternehmen, Abhilfe gegen die
Dialer-Mafia zu schaffen,
bleiben nicht wirkungslos: Wie Firmensprecherin Etta Schulze gegenüber
heise online bestätigte, wird der Hamburger Betreiber
HanseNet nur noch Service-Rufnummern
anbieten, die höchstens 1,86 Euro pro Minute kosten. Darunter fallen
laut Schulze 0190- Verbindungen mit den Folgeziffern 1 bis 9. Die preislich
nicht fixierten und daher in der Regel weitaus teureren 0190-0- Nummern wird
HanseNet nicht mehr führen.
Der Provider HanseNet hatte Anfang Februar vor allem aufgrund seiner
Kundenbeziehung mit der Düsseldorfer eops AG für
Schlagzeilen gesorgt, die einen X-Diver genannten Dialer vertreibt. Im
Februar war eine Variante des Programms in Umlauf, die 300 Euro pro
Verbindungsaufbau berechnet. Mittlerweile hat auch eops reagiert und
bietet nur noch Versionen des Programms an, die maximal 25 Euro pro Einwahl
kassieren, wie eops-Vorstand Heiko Hubertz heise online gegenüber
mitteilte.
Die Programme seien zwar letztlich legal gewesen, erklärt Schulze.
"Wir konnten prüfen, ob die Verbindungen zustande gekommen sind."
Viele Kunden hätten sich trotzdem betrogen gefühlt. "Wir haben
einige Rückmeldungen bekommen", lässt die HanseNet- Sprecherin
durchblicken. Schließlich habe der Firmenname auf der
Telefonrechnung gestanden. "Daraus haben wir nun die Konsequenzen
gezogen." Die Klagen über die horrenden Rechnungen selbst will der
Betreiber der betroffenen Nummernblöcke direkt an die Anbieter der
Dialer weiterleiten.
Auch für die Deutsche Telekom, die das Inkasso für die privaten
Anbieter mit übernimmt und daher letztlich den erschrockenen Kunden
die Rechnung präsentiert, werden die 0190- Praktiken immer mehr zum
Problem. "Wir können allerdings nicht direkt aktiv werden",
erklärte ein Firmensprecher gegenüber Heise-online. Der Markt
sei liberalisiert und unterstehe nicht der Aufsicht der Telekom.
Gleichzeitig bestätigte er aber, dass sein Unternehmen Abmahnungen an
private Anbieter wie HanseNet verschickt hat. Generell könne man die
besorgten Surfer sonst aber nur an die Verbraucherschutzzentralen
verweisen. Der Bonner Alt-Monopolist selbst hatte im Juli 1999 das
Net900- System der Mönchengladbacher Firma
In Media Res lizenziert.
Damals wurden die Dialer noch schlicht als alternative Bezahlungssysteme
fürs Netz gehandelt.
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