15.6.2005: Heise-Newsticker, 18.03 Uhr MESZ (Telekom). [Original
HAMBURG (anw/c't). Das Landgericht Hamburg hat der T-Online International AG in einer einstweiligen Verfügung untersagt, für DSL-Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist einzuführen, ohne sie ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren. Geklagt hatte T-Online-Konkurrent Freenet.de, der darin ein wettbewerbswidriges Verhalten sah. T-Online kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) meint, die Entscheidung des Gerichtes bestätige die Auffassung des Branchenverbandes, "dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig und darum zurückzunehmen" sei. "In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Das Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens könne nicht nur für die Kunden selbst nachteilig sein, sondern erheblich den Wettbewerb insgesamt beeinträchtigen.
T-Online hatte im Mai seinen Kunden per E-Mail die Einführung einer Vertragslaufzeit von einem Jahr zum 1. Juli angekündigt. Dieses Vorgehen ist unter anderem bei Verbraucherschützern auf Kritik gestoßen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erteilte T-Online eine Abmahnung.
13.6.2005: Berliner Zeitung, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]
BERLIN. Frank Läufer (Name geändert) aus Berlin ist Kunde der Telekom. Er telefoniert viel. Mit Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen. Und das meistens innerhalb Berlins. Hoch erfreut war Läufer deshalb, als die Telekom im März einen ihrer "neuen WünschDirWas-Tarife von T-Com" vorstellte: "xxl local 0 Cent für alle Gespräche im eigenen Vorwahlbereich" verheißt die Werbung. Für einen monatlichen Zuschlag von 9,95 Euro auf die Telefonrechnung, so die Telekom-Festnetztochter T-Com, soll man so viel und so lange Ortsgespräche führen können wie man eben nur möchte. Bloß Internet-Verbindungen sind ausgeschlossen.
Frank Läufer wünschte sich diesen WünschDirWas-Tarif von der T-Com und staunte nicht schlecht, als ihm die Telefonrechnung für den Monat Mai ins Haus flatterte: Zwar sorgte die gebuchte Flatrate für 9,95 Euro dafür, dass Läufer für 192 Cityverbindungen keine weiteren Kosten entstanden sind. Aber in der Rechnung tauchte auch eine neue Position auf: "Zuschlag für Verbindungen" stand da auf dem Papier. Insgesamt sechs Cent verlangte die T-Com dafür, dass Läufer 15 Ortsgespräche mit Leuten geführt hat, die etwas getan haben, was man aus Sicht der Telekom nie tun darf: Mit dem Telefonanschluss zu Wettbewerbern wie Versatel wechseln.
Versatel und andere Stadtnetzbetreiber haben nämlich der Regulierungsbehörde das Recht abgetrotzt, mehr Geld für eingehende Gespräche zu kassieren als es die Telekom darf. Exakt 0,2 Cent pro Minute macht das aus. Ein kleiner Unterschied, den T-Com gleichwohl an die Kunden weiterreicht.
Die Buckel in seiner Flatrate möchte Frank Läufer so nicht akzeptieren: "Das finde ich frech." Ein Pauschalpreis sei ein Pauschalpreis. Da könne man nicht hinterher Zuschläge erheben. Da gibt ihm überraschenderweise selbst die Telekom Recht. "Ich bin auch gegen die 0,2 Cent", sagt T-Com-Sprecher Frank Domagalla. Und ergänzt, dass man dazu aber von den Wettbewerbern gezwungen worden sei. T-Com wolle zudem transparent machen, wer überhöhte Kosten verursache.
Erzieherische Wirkung soll der Zuschlag also haben. Diese Pädagogik kann jedoch andere Wirkungen entfalten als beabsichtigt. So bietet der Telekom-Rivale Arcor auch eine Telefon-Flatrate an. Und zwar eine ganz ohne Buckel in der Rechnung.
8.6.2005: Heise-Newsticker, 15.21 Uhr (Internet-Provider). [Original
MONTABAUR (uma/c't). Der Provider 1&1 will die teuren Power-Sauger unter den DSL-Flatrate-Kunden loswerden: Wer in den vergangenen Monaten jeweils eine Datentransfermenge im mittleren zweistelligen Gigabyte- Bereich pro Monat erreichte, hat gute Chancen, den Anruf eines Kundenbetreuers zu erhalten. Für die Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bietet 1&1 dann die Auszahlung von 100 Euro an, die dem Konto des Kunden nach Vertragsende gutgeschrieben werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte 1&1 ausgewählten Power-Saugern die Kündigung vorgeschlagen.
1&1-Sprecher Michael Frenzel kommentiert den Vorgang so: "Unsere Kundenberater zeigen im Gespräch Einsparmöglichkeiten auf, die im beiderseitigen Interesse liegen." Im Klartext: Der Kunde, der den Provider mehr Geld kostet als er einbringt, möge doch durch einen Wechsel zu einem günstigeren Angebot lieber Konkurrenten zur Last fallen. Provider müssen für die Nutzung des Telekom- Backbones einen festgelegten Preis pro Gigabyte bezahlen; Power-Sauger sprengen dabei die Kalkulation. Frenzel widersprach aber vereinzelten Berichten von Betroffenen, dass ihnen seitens 1&1 die Kündigung oder eine saftige Preiserhöhung in Aussicht gestellt worden sei. Wer das Angebot ablehne, bleibe auch weiterhin Kunde mit unveränderten Konditionen, stellte Frenzel klar.
Wer die 100 Euro einstreicht, muss im Gegenzug zusagen, keinen neuen Flatrate-Vertrag mit einem Unternehmen der United-Internet-Gruppe zu schließen, solange er sein Nutzungsverhalten beibehält. 1&1 macht allerdings keine Angaben, wo diese magische Grenze liegt. Betroffen sind ausschließlich Kunden mit alten Verträgen. Nutzer der neuen 1&1-Flatrate zum monatlichen Preis von 6,99 beziehungsweise 9,99 Euro im Monat haben bislang kein Kündigungsangebot von 1&1 erhalten. Die Kündigung lässt sich nach Angaben von 1&1 auch nicht durch übermäßige Downloads provozieren: Der Kundenkreis, der ein Angebot für den goldenen Handschlag erhält, stehe bereits fest und werde für die bereits laufende Aktion nicht mehr erweitert.
7.6.2005: Heise-Newsticker, 17.55 Uhr (Abzockerei). [Original
HAMBURG (hob/c't). Im Fall um unberechtigte Dialer-Abrechnungen von mehreren norddeutschen Inkasso-Unternehmen ist es zu einem ersten Gerichtsurteil gekommen. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg belegte den geständigen Matthias M. auf Antrag der Statsanwaltschaft ohne Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Verurteilte akzeptierte das Urteil, sodass es seit dem 1. Juni rechtskräftig ist. Grund der Verurteilung ist der Straftatbestand des "gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Datenveränderung".
M. arbeitete bei einem Unternehmen namens Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS). Die HAS und andere Eintreiber wie das Hamburger Forderungsmanagement (HFM), die Digital Web Limited (DWL) oder Nesa-Inkasso verschickten immer gleiche Rechnungen an unbedarfte Internet- Nutzer, in denen stets die Zahlung von 69,95 Euro wegen der angeblichen Nutzung eines Monats- Abonnements für ein Online-Erotik- Angebot gefordert wurden. Überwiesen die Rechnungsempfänger die Summe nicht, erhielten sie noch zwei Mahnungen und hörten danach nichts mehr von den Unternehmen. Zur Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren sei es nie gekommen, berichtete die Hamburger Staatsanwaltschaft.
Im Gespräch mit heise online gab der zuständige Dezernent bei der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Spendel, nun die bisher ermittelten Dimensionen der Betrugsmasche an. Demnach seien über 200.000 derartiger Rechnungen an deutsche Web-Nutzer verschickt worden. Mehr als 4500 Strafanzeigen habe die Staatsanwaltschaft in den Aktenordnern gesammelt. Die Rechnungen seien in Wellen versandt worden. "An Spitzentagen" seien bis zu 200.000 Euro von Rechnungsempfängern an die Betrüger überwiesen worden. Bisher habe man sichere Kenntnis von 1,778 Millionen Euro Umsatz, der mit der Masche erwirtschaftet wurde. Es sei aber zu vermuten, dass es um mehr als 4 Millionen Euro gehe.
Zunächst habe die Polizei vor einem Rätsel gestanden. Tatsächlich existierte auf den Telefonrechnungen der Opfer meist ein Einzelverbindungsnachweis über die Einwahl. Als sie PCs von geschädigten Nutzern untersuchte, befand sich darauf stets ein Dialer im Hauptverzeichnis, der scheinbar vor der Einwahl ordnungsgemäß den Preis angibt und mehrfach nach Bestätigung fragt. Erst dann folgte die Einwahl, allerdings nicht in der vorgeschriebenen Dialer-Rufnummerngasse 0900, sondern bei einer Frankfurter Ortsnetznummer. Der Browser zeigte die üblichen Porno-Schmuddelbildchen.
Mehrere Staatsanwaltschaften ermittelten die Fälle bis zu diesem Zeitpunkt, stellten dann aber die Verfahren ein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ließ den Dialer von externen Gutachtern analysieren. Eine Disassemblierung der ausführbaren Datei ergab schließlich, dass er sich beim Standardaufruf tatsächlich weitgehend vorschriftenkonform verhält, sich aber ohne jede Preisangabe unsichtbar einwählt, wenn dem exe-Aufruf zwei Parameter hinzugefügt werden.
Es stellte sich heraus, dass manipulierte Websites der Täter über eine mittlerweile bekannte Sicherheitslücke im Internet Explorer zunächst einen Trojaner auf dem Rechner des Opfers platzierten und ausführten. Der Trojaner enthielt den Dialer und legte ihn im Hauptverzeichnis des Windows-PCs ab. Sodann aktivierte er den Dialer mit den erwähnten Parametern und sorgte so für eine kurze, vom Nutzer unbemerkte Einwahl bei der Frankfurter Nummer. Außerdem ludt er flugs eine Pornoseite in den Cache des Browsers, um den Beweis der Einwahl zu liefern, falls der Nutzer oder Ermittlungsbehörden den PC untersuchen sollten. Während dieser Phase wurde der Anwender mit nicht enden wollenden ActiveX-Installationsaufforderungen von der Website abgelenkt.
Die Gegenstelle in Frankfurt sammelte alle anrufenden Telefonnummern. Mit einer Rückwärtssuche-Software ermittelten die Betrüger die zugehörigen Postadressen für die spätere Rechnungsstellung. Wo mit dieser Methode kein Erfolg beschieden war, wurde ein externes Call-Center beauftragt, dessen Mitarbeiter die Opfer anriefen, sich als Postzusteller ausgaben und so die Adresse erfragten.
Dezernent Spendel betonte, dass der verurteilte Matthias M. lediglich "als Geschäftsführer" in Hamburg für eine international agierende Gruppe agierte. Er habe ein festes Gehalt bezogen und sei wohl nicht direkt am Gewinn beteiligt gewesen. Gegen sechs weitere Personen laufen derzeit Ermittlungen, die "mit ziemlicher Sicherheit in Anklagen münden werden". Die Geschädigten können wohl nicht mit einer Rückgabe des überwiesenen Geldes rechnen. Laut Staatsanwaltschaft sind die Gewinne längst auf Offshore-Konten "irgendwo in der Südsee" transferiert worden: "Da werden wir wohl nicht mehr dran kommen".
2.6.2005: Heise-Newsticker, 19.22 Uhr (Telekom). [Original
BONN. Ende gut, alles gut? In der Immobilienaffäre wird keine Anklage gegen ehemalige Telekom-Manager erhoben. Nach jahrelangen Ermittlungen über mögliche Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug schloss die Bonner Staatsanwaltschaft am Donnerstag [2.6.2005] die Akte Telekom. Doch der Schlussstrich, den die Ermittler zogen, bedeutet keineswegs, dass das Immobilienthema endgültig aus der Welt ist.
Vor dem Frankfurter Landgericht läuft weiterhin eine Zivilklage gegen den rosa Riesen. Mehr als 14.000 Kleinaktionäre fordern Schadenersatz für Vermögensverluste, die sie beim dritten Börsengang 2000 erlitten hatten. Die Aussicht, dass die Telekom am Ende doch noch zur Kasse gebeten wird, ist nach Ansicht von Experten heute allerdings geringer denn je; selbst wenn das eine Verfahren nicht direkt mit dem anderen in Zusammenhang steht. "Die Chancen, dass Kleinanleger jetzt noch Schadensersatz für ihre Vermögensverluste erhalten, sind gering", räumt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf ein. Für die Zivilkläger sei es kein guter Tag gewesen. Nach Einschätzung des DSW-Sprechers wird es schwierig sein, den Beweis zu führen, dass die Telekom-Immobilien nicht korrekt bewertet wurden. Wer keine Rechtsschutzversicherung habe, sollte sich überlegen, vorzeitig die Reißleine zu ziehen.
Gleichwohl schreibt die Bonner Staatsanwaltschaft, dass in der Eröffnungsbilanz der Telekom AG 1995 die Immobilien tatsächlich um 2 Milliarden DM zu hoch angesetzt worden sein. Der Beschuldigte hält dagegen an der Korrektheit der Bilanzierung fest. Die Bewertung der Grundstücke und Gebäude sowie die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.1995 seien in Ordnung gewesen, betont die Telekom schon fast gebetsmühlenartig. Hierzu lägen schließlich entsprechende Testate von Wirtschaftsprüfern vor.
Tatsächlich ist das Thema höchst kompliziert und verworren. Es begann damit, dass bei der Privatisierung der ehemaligen Bundesbehörde der damalige Finanzvorstand Joachim Kröske den Immobilienbestand neu bewerten ließ. Mit Blick auf den anvisierten Börsengang 1996 fehlte die Zeit, 35.000 Grundstücke und Gebäude einzeln zu begutachten. So wurden die Objekte zu so genannten Clustern zusammengefasst. Eine Bewertung nach dem Clusterverfahren ist unter Experten höchst umstritten.
Während das technische Anlagevermögen drastisch abgewertet wurde, kam es bei den Immobilien in der Eröffnungsbilanz 1995 zu einer Höherbewertung. Viele Jahre später stellt sich heraus, dass die Buchwerte zum Teil deutlich über den Marktpreisen lagen. So gerieten sich Telekom- Manager in die Haare. Der Chef der damaligen Immobilientochter, Frerich Görtz, machte angeblich auf die fehlerhaften Buchwerte aufmerksam und wurde wenig später gefeuert.
Die Telekom unterschätzte die Dynamik des Immobilienthemas. Im Spätsommer 1998 berichtete der Spiegel erstmals über einen hohen Wertberichtigungsbedarf bei den Immobilien. Das Nachrichtenmagazin berief sich auf eine vertrauliche Studie der Unternehmensberatung von Arthur Andersen, in der ein Abschreibungsbedarf zwischen 3,5 und 4,2 Milliarden DM genannt wurde. Drei Jahre später wurde der Bestand sogar um rund 3 Milliarden Euro (ca. 6 Mrd. DM) nach unten korrigiert. Das brachte bei vielen T-Aktionäre das Fass zum Überlaufen. Nachdem die Hiobsbotschaft den Kurs der Aktie, die zuvor ohnehin schon durch das Platzen der Internetblase stark eingebrochen war, weiter abstürzen ließ, gingen Strafanzeigen gegen den Telekom-Vorstand ein. Gleichzeitig wurden Schadensersatzklagen gestellt.
Der Vorwurf: Die Telekom habe von der Überbewertung gewusst, dies den Aktionären im Vorfeld des Börsengangs aber verschwiegen. Das wird von der Telekom entschieden zurückgewiesen. Auch wenn sie sich jetzt im Zusammenhang der Verfahrenseinstellung bereit erklärt hat, 5 Millionen Euro für einen karitativen Zweck zu spenden, ist sich die Telekom keiner Schuld bewusst. [mehr]
[29.08.1998:
Telekom droht Wertberichtigung bei Immobilien]
23.5.2005: Heise-Newsticker, 12.47 Uhr (Telekom). [Original
HANNOVER (tol/c't). Mit zwei Anfechtungsklagen wehren sich Aktionäre gegen die Wiedereingliederung von T-Online in den Telekom-Konzern. In einer Mitteilung erklärt der mit den Klagen beauftragte Anwalt Peter Dreier, er sei optimistisch, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der von ihm vorgebrachten Klagen positiv einschätzen werde. Das würde die Chancen der Telekom verringern, mit einem Antrag auf Sofortvollzug die Verschmelzung noch in den nächsten Monaten umzusetzen.
Dreier klagt im Auftrag der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), andere Aktionärsschutzvereine wie der Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie (VFA) planen ähnliches. Die Verbände argumentieren, dass sich die Telekom mit der Verschmelzung einen "sachwidrigen Sondervorteil" verschaffe, indem sie T-Online als potenziellen Wettbewerber bei der Internet-Telefonie ausschalte.
Da in Zukunft zunehmend fast kostenlos über das Internet telefoniert werden könne, werde das Festnetzgeschäft Telekom AG bald keine Gewinne mehr erwirtschaften, sagt Dreier. Der Konzern sichere sich durch diese Maßnahme die eigene Überlebensfähigkeit. Der Anlegeranwalt moniert aber auch die Haltung des T-Online-Vorstandes: "Der T-Online-Vorstand hätte der Verschmelzung niemals zustimmen dürfen. Er ist Vorstand aller Aktionäre und nicht nur Vorstand des Hauptaktionärs."
18.5.2005: Heise-Ticker, 11.12 Uhr MESZ (Telefon). [Original
LEIPZIG. Rechnungen für Telefon-Serviceleistungen, die angeblich nach dem Anwählen einer Festnetznummer zu Stande gekommen sind, sollten nicht unbesehen beglichen werden. Nach Angaben von Verbraucherschützern handelt es sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Masche. Gebührenpflichtige Telefonservices dürfen nur über dafür vorgesehene Rufnummerngassen angeboten werden, die meist die Vorwahlnummern 0190 (die jedoch ausläuft) oder 0900 haben, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Zuletzt hätten immer wieder Verbraucher Rechnungen in Höhe von 54 Euro über eine Telefon Chat Pauschale erhalten. Der Absender behaupte, dieser Service sei über eine Rufnummer mit der Vorwahl von Frankfurt/Main (069) in Anspruch genommen worden. Empfänger solcher Rechnungen sollten sich laut der Verbraucherzentrale an die Polizei wenden und sich auch von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.
17.5.2005: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Seite 17 (Internet). [Original
FRANKFURT/MAIN (ht). Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat den Internetzugangsdienst T-Online wegen der Vertragsverlängerung für seine Bestandskunden abgemahnt. T-Online hatte Kunden mit Zeit- oder Volumentarifen für den DSL-Internet-Anschluß per E-Mail mitgeteilt, daß sich die Laufzeit ihres Vertrages, der bisher jederzeit kündbar war, auf 12 Monate verlängert. Wer nicht innerhalb von 6 Wochen schriftlich Einwand gegen die Verlängerung erhebe, erkläre sein Einverständnis für die neuen Konditionen, fügte T-Online hinzu.
Konkurrent 1&1 hat auf das Schreiben bereits reagiert. Das Unternehmen hat seine Vertriebsmitarbeiter angewiesen, T-Online-Kunden auf diese E-Mail aufmerksam zu machen, um sie damit zum Wechsel zu 1&1 zu bewegen. [mehr]
11.5.2005: BSI-Warnung, 18.58 Uhr MESZ (Abzockerei). [Original]
BONN. Seit die Regulierungsbehörde RegTP den Dialer-Anbietern auf die Finger schaut, ist deren Gier zumindest eine Grenze gesetzt. Doch 0190-Nummern kann nicht nur der Kunde umgehen, das kann auch die Dialer- Mafia: Die zockt nun per 008813-Vorwahl ab zum Preis von mindestens 6,14 Euro pro Minute.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Dialern mit teuren Satelliten- Rufnummern. Wie die Behörde am Mittwoch in Bonn mitteilte, haben zahlreiche Telefonkunden auf ihrer März- Abrechnung Verbindungen mit der Vorwahl 008813 gefunden.
Die Verbindungen zu einem Minutenpreis von mindestens 6,14 Euro seien offenbar von einem Wählprogramm (Dialer) auf dem Computer automatisch aufgebaut worden. Laut BSI handelt es sich um einen weiteren Versuch unseriöser Anbieter, die Rechtslage zu umgehen. Die Sonderrufnummer ist demnach für Verbindungen zum Satelliten-System Ellipso vorgesehen.
Der zuständige Netzbetreiber Arcor habe die Nummer mittlerweile gesperrt, hieß es. Verbrauchern, die diese Nummer auf ihrer Rechnung finden, rät die Behörde, bei ihrem Netzbetreiber umgehend Widerspruch gegen den Abrechnungsposten einzulegen. Zusätzlich erbittet das BSI alle Informationen über möglicherweise verdächtige Internet-Seiten (URLs) sowie Dialer-Programmen auf dem heimischen PC. Das BSI hat dafür die E-Mail-Adresse dialer("at"-Zeichen)bsi.bund.de vorgesehen.
28.4.2005: Heise-Newsticker, 12.46 Uhr (Mobilfunk). [Original
STUTTGART (ssu/c't). Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehren sich dort Kundenbeschwerden über einen neuen Anruf-Service des Mobilnetzbetreibers O2. Ist das Handy eines O2-Kunden ausgeschaltet oder befindet es sich in einem Funkloch und zugleich die Mailbox deaktiviert, erhält der Handynutzer Kurzmitteilungen mit den Rufnummern verpasster Anrufe, sobald sein Handy wieder ins Netz eingebucht ist. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass für diesen Service diejenigen bezahlen sollen, die versuchen, ein Handy anzurufen. So kostet etwa ein Anruf im Vodafone -Prepaid-Vertrag CallYa-Club zu einer O2-Nummer ganztägig 79 Cent je Minute beziehungsweise je erfolglosem Anrufversuch.
Den Informationsdienst für Anrufe in Abwesenheit startete O2 bei seinen Kunden mit Laufzeitverträgen seit Ende März, ab 17. Mai soll der neue Service auch generell für Prepaid-Kunden geschaltet werden. Gegenüber heise online erklärte ein O2-Sprecher, dass sein Unternehmen diesen Dienst für alle Kunden einführe, "da wir wissen, dass unter unseren Kunden die Nachfrage nach diesem Service vorhanden ist." Für O2 ist der neue Service, bei dem der erfolglose Anrufer eine Bandansage hört, dass das Handy derzeit nicht ereichbar ist, aus Sicht des Anrufers genauso zu betrachten, als ob eine Verbindung zum Handy oder zur Mobilbox zustandekommt. Insoweit sei es auch naheliegend, dass der Anrufer etwas bezahlt.
Wer öfter versuchen muss, häufig ausgebuchte Handys mit deaktivierter Mobilbox anzurufen, kann durch Vorwählen von #31# seine Rufnummer unterdrücken und so eine Kostenfalle umgehen. Wie hoch die Kosten für vergebliche Anrufversuche ausfallen, hängt natürlich vom Telefontarif des Anrufenden ab: Gerade bei Prepaid-Mobilfunkverträgen können beim Übergang in fremde Mobilfunknetze erhebliche Kosten entstehen.
O2 Laufzeit-Kunden, die den neuen Service nicht wünschen, können ihn per kostenlosem Anruf mit ihrem Handy an die 0179 55 222 abschalten lassen. Prepaid- Kunden werden voraussichtlich dafür zahlen müssen (Hotline für Loop-Kunden 0179 55 282, für Tchibo 0179 64 242).
Die Verbraucherschützer kritisieren weiter, dass nicht nur O2, sondern auch Vodafone D2 erfolglose Anrufer ungefragt für die Anrufinfo per SMS zur Kasse bittet. Auch hier wird pro erfolglosem Anruf eine Gesprächseinheit (gemäß Tarif des Anrufenden) fällig. Wesentlich kundenfreundlicher seien die Netzbetreiber T-Mobile und E-Plus, die diese Netzfunktion für beide Seiten kostenlos anböten.
21.4.2005: Heise-Newsticker, 17.02 Uhr MESZ (Telekom). [Original
FRANKFURT. Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt. Das geht aus einem am Donnerstag [21.4.2005] bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az: 31 C 79/05-83).
Die Kundin hatte eine Monatsrechnung über rund 1720 Euro Telefonkosten erhalten, die im Wesentlichen auf mehr als 4000 Verbindungen zu einem Telekom- Gewinnspiel gestützt wurde. Die verärgerte Frau widersprach jedoch umgehend der Rechnung, weil sie an keinem dieser Gewinnspiele teilgenommen hatte. Statt jedoch ein Verzeichnis der einzelnen Telefonate zu erstellen, berief sich das Unternehmen lediglich auf eine Überprüfung, bei der "kein technischer Fehler" festgestellt worden sei. Deshalb müsse die Kundin die Telefonate tatsächlich geführt haben.
Laut Urteil ist das Unternehmen bei einem Streit um die Telefonrechnung jedoch verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach dem Versand der Rechnung einen vollständigen Nachweis über die einzelnen Verbindungen auszudrucken. Auch der Hinweis der Deutschen Telekom, wonach die Gebühren "automatisch" von einem Computer erfasst und berechnet würden, ließ das Gericht nicht als Beweis für die Richtigkeit der Rechnung gelten. Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten.
Vor kurzem hatten Amtsgerichte in München und Hannover in anderen Fällen zudem entschieden, dass ein Kunde von einer Telefongesellschaft einen Prüfbericht verlangen kann, sobald er Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern.
6.4.2005: Internet.com, 12.38 Uhr MESZ (Telekommunkation). [Original
POTSDAM (as). Nach anhaltend massiven Verbraucherbeschwerden über Tarifänderungen, die Kunden der Deutschen Telekom-Kunden "untergeschoben" werden, fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg den Konzern nun zum Handeln auf. Norbert Richter, Telekommunikations-Experte der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Schon seit Wochen häufen sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg Beschwerden über aggressive Werbemethoden der Telekom: Die Betroffenen berichten von Anrufen im Auftrag der Telekom, mit denen sie als Kunden für einen angeblich günstigeren Telefontarif geworben werden sollen." Wenn sie dann skeptisch reagierten oder ablehnten, böte man die Zusendung von Infomaterial an, damit man das Angebot in aller Ruhe prüfen könne. Nach wenigen Tagen flattere dann die Bestätigung einer Vertragsänderung ins Haus, obwohl sie die Zustimmung am Telefon ausdrücklich nicht erteilt haben.
"Solchen ungewollten Verträgen sollten Verbraucher sofort und nachweislich widersprechen", rät Richter den Betroffenen. Nach Erfahrungen der Verbraucherschützer führe das auch regelmäßig zum Erfolg.
Dennoch geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass sich viele Betroffene einfach fügen, weil sie einen aufwändigen Tarifvergleich oder die Mühe der Gegenwehr scheuen. Die anhaltend massive Nachfrage in den Verbraucherberatungsstellen lasse auf tausende Betroffene schließen, die hier von Telekom-Werbern regelrecht überrumpelt würden.
Die Deutsche Telekom selbst sieht laut Unternehmenssprecher Walter Genz die Ursache in einem Vertriebsunternehmen, das Kundenanrufe über Call Center ohne ausdrückliche Autorisierung für diese aggressive Werbung veranlasste. Inzwischen habe man eine Mitarbeiterin mit der schnellstmöglichen Klärung der Fälle beauftragt.
7.4.2005 (t-off/ag). In einer Agentur-Meldung heißt es heute dazu: Die Telekom
bedaure die "unangenehme Situation" und würde diese Verträge "umgehend
annullieren", erklärte dazu Telekomsprecher Walter Genz in Bonn. Nach seinen Angaben
habe ein "nicht autorisiertes Vertriebsunternehmen" die Kundenanrufe übernommen. Die
Arbeit des Call-Centers sei bereits am 3. März eingestellt worden. Die Telekom
sichere den Kunden "eine leichte Vertragsannullierung" zu. Genz habe bereits mit Norbert
Richter von der Verbraucherzentrale gesprochen..
30.3.2005:
Heise-Newsticker,
16.40 Uhr MEZ (Telekommunikation).
[Original
MÜNCHEN/HANNOVER (jk/c't). Sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden (Az. 163 C 40564/04). Auch aufgelaufene Kosten durch unbemerkte Dialer müssen in bestimmten Fällen nicht beglichen werden.
Geklagt hatte ein Kunde von O2 auf Rückzahlung von 70,21 Euro, die von seinem Konto abgebucht wurden. Da er sich die Kosten nicht erklären konnte, forderte er vom Unternehmen einen Prüfbericht an, der Auskunft über die technische Korrektheit der einzelnen Verbindungen geben sollte. Nachdem O2 der Aufforderung nicht nachkam, erhob der Kunde erfolgreich Klage auf Rückerstattung. Zur Begründung verwies der Amtsrichter in einem einzigen Satz auf § 16 Absatz 1 Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV), wonach der Kunde bei Einwendungen gegen Verbindungsentgelte einen technischen Prüfbericht über die Korrektheit der Abrechnung verlangen kann. Werde der angeforderte Bericht nicht vorgelegt, müsse der Kunde nicht zahlen. Ebenso wie der Münchner Richter sieht es auch das Amtsgericht Hannover (Az. 551 C 15010/04) und lehnt gleichfalls eine Zahlungspflicht bei fehlendem Prüfbericht ab.
Hintergrund beider Entscheidungen ist der Verbraucherschutz in § 16 TKV. Dessen Absatz 1 gibt dem Kunden einerseits das Recht auf eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis. Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss den Prüfbericht anschließend aushändigen. Kein Ersatz für den Bericht ist nach Auffassung des Landgerichts (LG) München I die Zeugenaussage eines Sachverständigen, dass die Telekommunikationsanlage ordnungsgemäß funktioniert habe. Auch reiche das jährlich gesetzlich vorgeschriebene Gutachten einer Zertifizierungsstelle oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen über die Korrektheit der technischen Einrichtungen nicht aus, da der Kunde ein Recht auf eine Einzelfallprüfung seiner Rechnung habe. Nach Auffassung des LG bedeutet dies zwar für den Telefonanbieter einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld; dies habe der Gesetzgeber aber in Kauf genommen, und daran könne das Gericht nichts ändern.
Neben dem Prüfbericht hatten deutsche Gerichte bereits früher auch darüber zu entscheiden, wie lange der Kunde Einwendungen gegen seine Telefonrechnung erheben kann. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedenfalls dann null und nichtig, wenn dort eine Frist von nur acht Wochen für Einwendungen ab Rechnungserhalt statuiert wird. Begründung: Derartige Klauseln widersprechen dem Schutzgedanken von § 16 TKV, der auch nicht durch ABG umgangen werden kann. Wieweit die Verbraucherrechte nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gehen, zeigte bereits ein früheres Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Die dortigen Richter entschieden in einem Dialer-Fall, dass der Telefonkunde trotz tatsächlicher 0190er-Verbindungen dann nicht zahlen muss, wenn er entsprechende Rufnummersperren installiert hat.
23.2.2005: Yahoo Finanzen, 10.45 Uhr MEZ (Telekommunikation). [Original
HAMM. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Deutschen Telekom AG die Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten untersagt. Die Aussage, den Kunden würden bei der Bestellung bestimmter Produkte 300 Freiminuten eingeräumt, ist nach einer am Mittwoch bekannt gewordenen Entscheidung des Gerichts irreführend. Die in Aussicht gestellten Freiminuten seien in Wahrheit eine Gutschrift von 5 Euro, die nur beim Telefonieren unter ganz bestimmten Tarifbestimmungen 300 Gesprächsminuten ermögliche.
Unter normalen Tarif-Bedingungen erlaube die Gutschrift von 5 Euro jedoch nur ein kostenloses Telefonieren von zum Teil weniger als 45 Minuten, hieß es. Das Gericht gab damit der Berufung eines Mitbewerbers der Telekom gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund Recht. (AZ: 4 U 175/04).
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