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Die Heimat dieses Dokuments im weltweiten Internet ist nun nicht mehr http://userpage.fu-berlin.de/~dittbern/Telekom/Tarif_Mathe.html, auch nicht mehr http://earth.prohosting.com/khdit/t-off/Reports/Tarif_Mathe.html in den USA sondern nun http://t-off.khd-research.net/Reports/Tarif_Mathe.html in Kanada.
Der Inhalt:
- Verteuerung der Ortsgespräche Für Online-Nutzer.
- Zum Taktfehler der Telekom.
- Zur Beurteilung des Rabatt-Tarifs "City-Plus" (Familien-Rabatt).
- Zur Beurteilung des Tarifs "City-Weekend".
- Zur Wirkung der Festkosten beim Rabatt-Tarif "City-Plus".
- Zum Break-even Point des Rabatt-Tarifs "City-Plus".
- Rabatt-Tarife Ein Fazit.
- Epilog zu den Optionstarifen.
Hinweise: Ab der 9. Edition (28.2.1996) enthält diese Analyse im Punkt 4 eine Ergänzung wegen der einmaligen Bereitstellunggebühr beim Tarif "City-Weekend". Für den Rabatt-Tarif "City-Plus" ist dieses im neuen Punkt 5 behandelt. 3/3/96khd
In der 16. Edition (8.3.1996) wurden einige Ungenauigkeiten bezüglich der tatsächlich geplanten Anwendung der Sondertarife bei Nacht redaktionell bereinigt sowie die Ergebnisabbildungen für den "City-Plus" im Punkt 6 und den "City-Weekend" im Punkt 4 nachgereicht. 8/3/96khd
In der 18. Edition (11.3.1996) und 19. Edition (8.4.1996) wurden nur kleinere redaktionelle Bereinigungen und Ergänzungen (URLs) vorgenommen sowie das Fazit (Punkt 7) hinzugefügt. 15/6/96khd
In den Editionen Nr. 2034 wurden lediglich Links der jeweils aktuellen Situation angepaßt. Der Inhalt wurde nicht verändert. 20/8/02khd
In der 35. Edition (20.8.2002) wurde der Epilog (Punkt 8) hinzugefügt. 20/8/02khd
Die Gebühr G für ein Telefonat berechnet sich, ohne
Berücksichtigung der Grundgebühr,
allgemein nach der Formel
Die Verteuerung V in Prozent berechnet sich dann nach der folgenden
Formel:
1. Verteuerung der Ortsgespräche
Publiziert: Ab der 1. Edition 5.10.1995.
Eine genauere Analyse der erheblichen Verteuerung von Ortsgesprächen,
die ab dem 1. Januar 1996 durch die neue
Tarifstruktur der Telekom bewirkt werden wird, ist nur mit einer
mathematischen Betrachtung möglich. Hier soll der Versuch unternommen
werden, ein erstes einfaches Modell zu liefern.
(1)
G = p Ceiling( T / z )
In dieser Formel bedeuten:
G
=
Gebühr für ein Telefonat. G = f(T, z).
p
=
Preis für eine Tarifeinheit, der in
DM/Einheit angegeben wird. Zur Zeit: p = 0,12 DM/Einheit
T
=
Dauer des Telefonats.
z
=
Zeittakt in Minuten/Einheit oder Sekunden/Einheit. z = f(t, d)
t
=
Uhrzeit.
d
=
Art des Tages: Werktag (MoFr) bzw. Wochenende (Sa/So) oder
Feiertag.
Ceiling = Eine nichtlineare Funktion (ceiling = Decke). Ceiling(x)
bedeutet die kleinste Ganzzahl, die nicht kleiner als x ist. Damit wird
berücksichtigt, daß jede angefangene Taktzeit voll berechnet
wird. Ein Beispiel: T = 200 s und z = 90 s/Einheit, dann ist T/z = 2,22
Einheiten. Mit der Ceiling- Funktion werden daraus die korrekten T/z = 3
Einheiten, da 3 die nächst größere Ganzzahl ist.
(2)
V = 100 [ ( G_neu / G_alt ) 1 ]
Diese Verteuerungsfunktion läßt sich in Abhängigkeit von
der Telefonatdauer T und der Uhrzeit t für die verschiedenen
Entfernungstarife grafisch darstellen. Für Ortsgespräche an
Werktagen (MoFr) gilt die folgende Abbildung:
Im Dokument Ortsgespräche ist diese
Abbildung näher erläutert. Für sehr lange Gespräche
(einige Stunden), wie sie z. B. bei der Benutzung von Online-Diensten
(Internet) per Modem vorkommen, wird durch Grenzwertbildung aus Gl. (2)
die Verteuerung in Prozent:
(3)
V = 100 [ ( p_neu z_alt / p_alt z_neu )
1 ]
Damit ergeben sich für lange Ortsgespräche die folgenden
Verteuerungen gegenüber 1995:
Orts-Tarif
Mo Fr
Sa + So
00 05 Uhr
+ 56,5 %
+ 56,5 %
05 08 Uhr
+ 150,4 %
+ 150,4 %
08 09 Uhr
+ 25,2 %
09 18 Uhr
+ 108,7 %
18 21 Uhr
+ 150,4 %
21 24 Uhr
+ 56,5 %
+ 56,5 %
[ Anm. des Ed. am 26.10.1997: Zu den katastrophalen Auswirkungen dieser massiven Preiserhöhung für die Internet-Nutzung hat das Magazin für Computertechnik "c't" im Oktober 1997 einen Artikel "Überdreht Wegezoll auf deutschen Infobahnen" mit einem Vergleich zur Situation in den USA publiziert. ]
Mit dem folgenden kleinen Mathematica- Programm soll die Ungleichung
veranschaulicht werden. Es wurden hierbei z = 90 Sekunden gewählt.
z = 90;
f = z Mod[T, z];
g = z/16;
Für beliebige Zeittakte z lassen sich alle kritischen
Zeitbereiche von Gesprächsdauern bestimmen aus:
Manche empfehlen nun, daß man auch bei einem Ortsgespräch immer
die Vorwahl des eigenen Ortes mitwählen solle. Dann, so heißt
es, soll dieser Taktfehler keine Rolle spielen.
Aber warum hat uns die Telekom denn das noch nicht gesagt ?
(Zu C) Der nackte Tarif "City-Plus" bringt beim Telefonieren
in der Nacht keine Ersparnis. Im Gegenteil, die unvollständig
formulierte
Pressemitteilung Nr.
22/96 der Deutschen Telekom vom 26.2.1996 suggerierte zunächst
sogar: Telefoniert man nur nachts (z. B. Online-User) mit den benannten
Rufnummern, dann ist sogar 1/3 mehr als beim Normaltarif zu bezahlen. Das
würde daraufhin deuten, daß der Preis von 24 Mark von der
Telekom viel zu hoch angesetzt ist. Er müßte deutlich niedriger
als 18 Mark liegen, um überhaupt für Online-User attraktiv sein
zu können.
Nachtrag (5/3/96khd): Inzwischen ist nun auf
Nachfrage bekanntgeworden, daß die Telekom nur
Ortsgespräche zu Lasten der 10 Stunden des Rabatt-Tarifs "City-Plus"
buchen wird, wenn dieses für den Kunden von Vorteil ist, also nicht
nachts. Und auch nicht an Wochenenden, wenn gleichzeitig der Rabatt-Tarif
"City-Weekend" abonniert ist.
In Wirklichkeit wird bei den "City-Plus"-Teilnehmern ein Mix aus den beiden
im Normaltarif unterschiedlich teuren Zeitzonen A und B (keine offizielle
Bezeichnung!) auftreten, so daß sich die relative Ersparnis zwischen
0 % (dazu siehe Punkt 5) und 50 % Gewinn bewegt, also
Die mit den quadratischen Symbolen versehenen Punkte (16,7 % und 50 %) sind
die maximal in den jeweiligen Zeitzonen überhaupt erreichbaren
Rabatte. Und bei Berücksichtigung der Festkosten (siehe
Punkt 5) sinken diese Grenzrabatte auf 9,7 % bzw. 45,8 %!
Diese Werte können aber in der Praxis niemals erreicht werden,
höchstens im ganz seltenen Ausnahmefall. Ob man mit solchen
singulären Zahlenwerten nun in Deutschland tatsächlich werben
darf, das ist ein Problem, das Juristen schnellstens klären
müssen [Ed: Es wäre daher zu begrüßen, wenn sich
kompetente Juristen dazu im internationalen UseNet in den Newsgruppen
"de.comm.service+tarife" und
"de.soc.recht" öffentlich
äußern würden].
Aus der Abbildung geht auch hervor, daß sich die Rabatt- Hyperbeln
für große N (Anzahl der pro Monat verbrauchten Einheiten) der
Abszisse (x-Achse) asymptotisch nähern. Das bedeutet, daß
für kleinere Unternehmen wie z. B. Reisebüros (mit ihrem
erheblichen Online-Verkehr) der Rabatt-Tarif "City-Plus" völlig
indiskutabel ist. Zum Beispiel liegt der effektive Rabattsatz des
"City-Plus" bei einem monatlichen Verbrauch von N = 6000 Einheiten in der
Zeitzone A (918 Uhr) nur noch bei 3,33 %!
Bei diesem Zusatztarif interessiert uns der sogenannte Break-even Point,
also der Punkt, ab dem es sich für den Kunden lohnt, den
"City-Weekend" zu abonnieren. Dazu betrachten wir den Tarif B (siehe Tabelle unter Punkt 3), wie er am Wochende und feiertags
zwischen 5 und 21 Uhr gilt.
Wie reduzieren sich die Rabattsätze?
Ergebnisse:
Und die Telekom sagt
nur: "Einsparung von 50 % gegenüber dem Citytarif."
Und die Telekom sagt
nur: "Einsparung von rund 17 % gegenüber dem
Freizeittarif."
Zudem ist für den Kunden nicht die Ersparnis gegenüber einem
Teiltarif (Zeitzone, Tarifzeit) entscheidend auch wenn das noch so
schöne Zahlen für eine Pressemitteilung liefert, sondern
ausschließlich der effektive Rabattsatz, der sich aus der
Gleichung (25) ergibt.
Ach, und wer sagte da doch:
Und wie man attraktive Rabatt-Tarife für Privatkunden gestalten kann,
das hat inzwischen die France
Télécom vorgemacht. ]
Deshalb ist das alles keine (Abrechnungs-)Technik,2. Zum Taktfehler der Telekom
Publiziert: Ab der 2. Edition 20.10.1995.
Hinweis: Im Dezember 1997 wurde von der Deutschen Telekom die
Umstellung aller Vermittlungsstellen von Analog- auf Digitaltechnik
abgeschlossen. Damit gibt es nun keinen solchen Taktfehler mehr. Aber
dafür kann es nun schon mal passieren, daß eine
Vermittlungsstelle für viele Stunden ausfällt. 8/11/98khd
Und noch etwas ist zu beachten, was wenige wissen. Ist das Telefon noch an
einer Vermittlungsstelle mit alter
Analogtechnik angeschlossen (Ortsämter mit Drehwählern), dann
produziert die Telekom noch immer einen Taktfehler beim ersten
Zeittakt für Ortsgespräche. Der erste Takt kann daher um bis zu
1/16 der Taktzeit kürzer sein. Beim 90-Sekundentakt käme also
durchaus schon nach 84 Sekunden der nächste Zählimpuls, es kann
aber auch z. B. 85,4 Sekunden dauern. Man hat das nicht in der Hand,
weil die Telekom den Takt nicht mit dem Zeitpunkt des Gesprächsbeginns
synchronisiert. Telefonieren Sie beispielsweise genau 89 Sekunden, dann
bezahlen Sie in einem solchen Fall zwei Tarifeinheiten, und nicht etwa
eine, wie Sie sicher annehmen.
Mathematisch läßt sich dieser Effekt mit der ebenfalls
nichtlinearen Modulo-Funktion in der Form einer Ungleichung beschreiben:
(4)
z Mod( T, z ) <= z/16
Darin bedeutet Mod(T, z) die Modulo-Funktion. Sie gibt den Rest bei der
Division von T durch z an. T ist die Gesprächsdauer und z der
Zeittakt in Sekunden/Einheit. Solange diese Ungleichung erfüllt ist,
wird Ihnen ziemlich sicher eine Einheit mehr abgerechnet.
Plot[{f/z, g/z}, {T, 0, 3.5 z},
DefaultFont -> {"Helvetica",10},
PlotStyle -> {Thickness[0.006]}]
Der rote Bereich ist der kritische Bereich. Liegt die Sägezahnkurve
in diesem Bereich, dann müssen Sie bei diesen Gesprächsdauern
damit rechnen, eine Einheit mehr als eigentlich notwendig bezahlen zu
müssen.
Kritisch sind bei z = 90 s/Einheit: T = 8490 s,
174180 s, 264270 s usw.
(5)
z ( i 1/16 ) <= T < i z mit (i = 1,
2, 3, ...)
Deshalb der Rat: Wollen Sie am Tage zwischen 918 Uhr im
Ortsbereich wirklich nur eine Einheit vertelefonieren, dann legen Sie
unbedingt schon nach 80 bis 83 Sekunden wieder auf, auch wenn Ihnen die
Telekom in der Werbung eigentlich 90 Sekunden versprochen hat.
3. Zur Beurteilung des Rabatt-Tarifs "City-Plus"
(Familien-Rabatt)
Publiziert: Ab der 5. Edition 24.2.1996.
Hinweise: ACHTUNG! In diesem Punkt 3 sind noch nicht (die erst am
27.2.1996 bekanntgewordenen) Festkosten wie Bereitstellungs- und
Änderungsgebühr berücksichtigt, die den effektiven Rabatt weiter
sinken lassen. Das folgt unter Punkt 5. 3/3/96khd
Hinzugefügt
ist inzwischen unter der Tabelle eine Klarstellung zum Nachttarif C sowie eine
Korrektur von Gl. (11) und den davon betroffenen Textstellen. 5/3/96khd
Während Großkunden der Telekom demnächst solide Rabatte von
3545 % erhalten werden, will die Telekom Privatkunden nur mit dem
bescheidenen Rabattsystem "City-Plus" abspeisen. "Mit dem neuen Rabatt
können Kunden mit fünf im voraus benannten Nummern im Ortsbereich
zehn Stunden pro Monat für nur 24 Mark telefonieren, 50 % billiger als
der derzeitige Normaltarif", hieß es in einem Zeitungsartikel. Aber
stimmt das wirklich?
Suggeriert wird hier, daß der Privatkunde einen Rabatt von 50 %
erhält. Das ist nicht so. Denn wieviel Rabatt ihm die Telekom
tatsächlich gewährt, das hängt von seinem gesamten
Gebühreneinheiten- Verbrauch eines Monats ab. Und was tückisch
daran ist, diese Abhängigkeit ist nichtlinear. Nur mit etwas
Mathematik und es nur einfache Schulmathematik (!) kann Licht
in das Telekom-Dunkel des geplanten "City-Plus"-Tarifs gebracht werden.
Versuchen wir es mit einer ersten sicher noch nicht vollständigen
Analyse. Dazu führen wir, ergänzend zu den bereits unter Punkt
1 definierten Größen, weitere Größen ein:
n
=
Anzahl der verbrauchten rabattierten Einheiten.
N
=
Anzahl der insgesamt pro Monat (inklusive n)
verbrauchten Tarifeinheiten.
T
=
Hier: Gesamtdauer der rabattierten
Telefonate. T <= 10 h
K
=
Kosten (ohne Grundgebühr und
sonstige Festkosten).
E
=
Ersparnis in Prozent (effektiver Rabattsatz).
Zunächst wenden wir uns der Frage zu, welche relative Ersparnis ein
voller Verbrauch der 10 Stunden in den verschiedenen Zeitzonen bedeutet.
Dabei wird angenommen, daß der Verbrauch immer nur in einer gleich
teuren Zeitzone erfolgt, also z. B. alles am Wochentag zwischen 9 und 18
Uhr, um so zunächst die Grundstruktur des Rabatt-Tarifs zu erkennen.
Die im folgenden angegebenen Gleichungen (6) bis (10) gelten jedoch
allgemein.
Die maximal zugelassene Anzahl rabattierter Einheiten ergibt sich unter
Verwendung von Gl. (1) mit
(6)
n = G / p = Ceiling( T / z ) = T / z
mit T = 10 h
Dafür wäre ohne Rabattierung zu bezahlen:
(7)
K_o = n p
Mit dem Rabatt-Tarif "City-Plus" sind aber nur zu zahlen:
(8)
K_cp = 24,00 DM
Damit berechnet sich die absolute Ersparnis pro Monat in DM zu
(9)
Delta_K = K_o K_cp
Die relative Ersparnis in Prozent ist dann:
(10)
E = 100 [ Delta_K / K_o ]
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse für den
"City-Plus"-Tarif zusammengestellt, wie er in der
Pressemitteilung Nr. 22/96
von der Deutschen Telekom am 26.2.1996 (last updated 27.2.1996)
mitgeteilt wurde:
Gl.
A
B
C
Mo Fr
09 18 Uhr
05 09 Uhr
18 21 Uhr21 05 Uhr
Sa So
+
feiertags
05 21 Uhr
21 05 Uhr
z
1,5 Minuten-Takt
2,5 Minuten-Takt
4,0 Minuten-Takt
n = T/z mit
T = 10 h(6)
400 Einheiten
240 Einheiten
150 Einheiten
Kosten ohne
City-Plus = K_o(7)
48,00 DM
28,80 DM
18,00 DM
Ersparnis
beim City-Plus(9)
24,00 DM
4,80 DM
6,00 DM
Relative Ersparnis
beim City-Plus(10)
50,00 %
16,67 %
33,33 %
Anmerkungen
Aha, daher die 50 %!
Sehr geringe Ersparnis!
Keine Ersparnis!
Siehe Nachtrag.
(Zu B) Insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen
können Langzeittelefonierer (z. B. die vielen Online-User) mit dem
rabattierten Tarif nicht viel ersparen, nur 1/6 gegenüber dem
"normalen" Tarif. Also, das ist schon sehr peinlich für den
Telekom-Vorstand, der doch sonst nicht müde wird, die verstärkte
Nutzung der Telekommunikation via Datennetze
(Infobahnen) zu propagieren.
In wieweit hier der zusätzlich geplante Tarif "City-Weekend" (siehe
auch Punkt 4) eine Verbesserung bringen wird, muß
bis zur Bekanntgabe der genauen Bedingungen, insbesondere für das
gleichzeitige Abonnement von "City-Plus" und "City-Weekend", abgewartet
werden.
(11)
0 % <= E <= +50,00 %
Eine Ersparnis von 50 % wird also nur im (singulären) Ausnahmefall
erreicht. Nimmt man einmal an, daß in jeder der Zeitzonen A und B
genau 300 Minuten (= 1/2 von 10 Stunden) im Monat telefoniert werden, dann
ergibt sich eine relative Ersparnis von 37,5 % (kein effektiver
Rabattsatz!). Die Großkunden sollen hingegen 3545 % Rabatte
erhalten, ohne daß ihnen eine Begrenzung auf nur 5 Rufnummern
aufgegeben wird.
Wenden wir uns nun der interessanten Frage zu, wie hoch denn nun der
effektive der tatsächlich wirksame Rabattsatz ist. Wie
schon festgestellt, ist dieser im wesentlichen eine Funktion von N, also E
= f(N), und wird daher in jedem Monat anders ausfallen! Auch in der
weiteren Analyse sehen wir ohne Einschränkung der Allgemeinheit
von der Einbeziehung der Festkosten (z. B. der Grundgebühren)
ab, und betrachten nur die Gesprächskosten
(Tarifeinheiten).
Wir wollen jetzt die Ersparnisfunktion E = f(N) ermitteln. Die
Gesamtkosten K_mit eines Monats bei Anwendung des Rabatt-Tarifs
berechnen sich aus:
(12)
K_mit = K_sonst + K_cp = p
( N n ) + K_cp
mit K_cp nach Gl. (8). K_sonst sind die Gesprächskosten aller
anderen Telefonate, die nicht durch den Tarif "City-Plus" abgedeckt sind,
und diese Kosten sind deshalb p ( N n). Die relative
Ersparnis beim Rabatt-Tarif ist dann gemäß der bekannten
Prozentrechnung:
(13)
E = 100 [ 1 ( K_mit / K_ohne )
] mit K_ohne = p N
Die Kosten müssen auf K_ohne bezogen werden, also auf die
Gesamtkosten, die ohne Rabatt-Tarif entstehen würden. Setzt man in
Gl. (13) die Gl. (12) ein, ergibt sich nach Umformen und Vereinfachen die
gesuchte Funktion für den effektiven Rabattsatz mit:
(14)
E = 100 [ n ( K_cp / p ) ] / N
Berücksichtigt man nun noch die Beziehung (6) für die Anzahl
verbrauchter, rabattierten Tarifeinheiten n, dann ergibt sich damit die
endgültige Fassung mit:
(15)
E = 100 [ ( T / z ) ( K_cp /
p ) ] / N
Dieses E = f(N, z) ist die Gleichung einer Hyperbelschar (N steht im
Nenner). Parameter der Hyperbelfunktionen ist hier der Zeittakt z. Die
Größen T, K_cp und p sind für diese Betrachtung konstant: T
= 10 h = 600 min, K_cp = 24 DM, p = 0,12 DM/Einheit. In der folgenden
Abbildung wird der effektive Rabattsatz E beim Tarif "City-Plus" aus der
Gl. (15) für die relevanten Zeittakte z in Abhängigkeit der
insgesamt im Monat verbrauchten Tarifeinheiten N dargestellt. Und erst
diese Grafik zeigt das wahre Gesicht des Tarifs "City-Plus" (ohne
Berücksichtigung der Festkosten, dazu siehe Punkt
5).
In diesem Plot (Abbildung) ist auf die Darstellung der Hyperbel für
z = 4 Minuten/Einheit verzichtet worden, da in dieser Zeitzone (C in obiger
Tabelle) der Rabatt-Tarif absolut nicht greift, d. h.
keine Rabattierung bewirkt. Er würde dem Telekom-Kunden einen Verlust
bringen. Diese Hyperbel liegt komplett im negativen Bereich (= Verlust),
also unter der Abszisse (x-Achse), weshalb die Telekom den "City-Plus" in
der Zeitzone C auch nicht anwenden wird [Ed: hoffen wir, daß sie
diese Zusage auch fehlerfrei einlösen kann].
4. Zur Beurteilung des Tarifs "City-Weekend"
Publiziert: Ab der 6. Edition 25.2.1996.
Neben dem "City-Plus"-Tarif (siehe Punkt 3) will die
Telekom für das Wochenende einen Spezialtarif für
Ortsgespräche anbieten. Mit diesem Tarif "City-Weekend" (hieß
zunächst "Weekend-extra"), der monatlich mit zusätzlichen 5 Mark
berechnet wird, können die Telekom-Kunden dann künftig an jedem
Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr im gesamten Ortsbereich zum
sogenannten Mondscheintarif zu 1,80 DM pro Stunde telefonieren.
Die monatlichen Kosten ohne diesen Zusatztarif betragen unter
Berücksichtigung von Gl. (6):
(16)
K_ohne = p N = p T / z_B
Bei Benutzung des "City-Weekend" fallen wegen der ausschließlichen
Anwendung des Tarifes C (siehe Tabelle unter Punkt 3)
die folgende Kosten an:
(17)
K_mit = ( p T / z_C ) + K_we
mit K_we = 5,00 DM
Durch Gleichsetzen von Gl. (16) und Gl. (17) und Auflösen nach der
Zeitdauer T erhalten wir den gesuchten Gleichgewichtspunkt:
(18)
T = ( K_we / p ) / [ ( 1 / z_B )
( 1 / z_C ) ]
Setzt man nun in Gl. (18) die Zahlenwerte ein (K_we = 5 DM, p = 0,12
DM/Einheit, z_B = 2,5 min/Einheit, z_C = 4 min/Einheit) ergibt sich der
Break-even Point des Tarifs "City-Weekend" zu:
(19)
T = 277,8 min =
280 min = 4 h + 40 min
Berücksichtigt man die erst am 27.2.1996 bekanntgewordene einmalige
Bereitstellungsgebühr für den "City-Weekend" von 9 Mark,
muß die Gl. (17) um einen Term K_ein (wie Eintrittspreis! Eine
Abmeldegebühr soll nicht erhoben werden) ergänzt werden:
(20)
K_mit = ( p T / z_C ) + K_we + K_ein
Damit wird dann aus Gl. (18):
(21)
T = [ ( K_we + K_ein ) / p ] / [ ( 1 / z_B )
( 1 / z_C ) ]
Setzt man in Gl. (21) die oben bereits bei der Gl. (19) angegebenen
Zahlwerte ein und schreibt außerdem realistisch die
Bereitstellungsgebühr der Telekom bereits im ersten Jahr voll
verteilt auf die 12 Monate ab, d. h. setzt man K_ein = 9,00 DM/12,
ergibt sich der Break-even Point des Tarifs "City-Weekend" zu:
(22)
T = 319,4 min =
320 min = 5 h + 20 min
Die Bereitstellungsgebühr produziert also im ersten Jahr einen um 40
Minuten pro Monat höheren Break-even Point. Ab dem zweiten Jahr gilt
dann die Gleichung (19) mit 280 Minuten. Mit einer Urlaubskorrektur (1
Monat, siehe Punkt 5) sind es T = 348,48 min = 5 h + 49 min.
Was bedeutet nun diese Zeitangabe praktisch?
Telefoniert man im Ortsbereich an allen Wochenenden und Feiertagen eines
Monats zwischen 5 und 21 Uhr insgesamt weniger als 320 bzw. 349 Minuten,
dann lohnt sich der "City-Weekend" nicht. Telefoniert man aber in der
Summe eines Monats in dieser Zeit immer länger als die 320 bzw.
349 Minuten (Faustregel zum leichten Merken: Mehr als 6 Stunden),
dann lohnt es sich, diesen neuen Tarif zu abonnieren. Ich bin einmal
gespannt, ob die Telekom ihren Kunden dieses Kriterium mitteilen wird.
Bei der eigenen Abschätzung der vertelefonierten Zeit T an Wochenenden
dürfen die zwischen 21 und 5 Uhr geführten Gespräche
nicht berücksichtigt werden.
5. Zur Wirkung der Festkosten beim Rabatt-Tarif "City-Plus"
Publiziert: Ab der 10. Edition 4.3.1996.
Berücksichtigt man bei der Ermittlung des effektiven Rabattsatzes die
erst am 27.2.1996 bekanntgewordenen zusätzlichen Festkosten des
Optionstarifs "City-Plus", erhält man ein weiteres, höchst
interessantes Ergebnis, das die Glaubwürdigkeit des größten
Telekommunkationsunternehmens Europas erneut schwer erschüttert. In
ihrer Pressemitteilung
Nr. 22/96 vom 26.2.1996 (last updated: 27.2.1996) teilt nämlich
die Deutsche Telekom AG u. a. mit:
"Beim Tarif City Plus kauft der Kunde bis zu 10 Stunden
Cityverbindungen zu 5 frei wählbaren Zielrufnummern. Der Preis von 24
Mark bedeutet gegenüber dem an Werktagen zwischen 9 und 18 Uhr
geltenden Citytarif eine Einsparung von 50 % bzw. im Freizeittarif von
rund 17 %. Die Änderung von Zielrufnummern kostet 5 Mark, das
einmalige Bereitstellungsentgelt beträgt ebenfalls 9
Mark."
Wie ist das denn nun wirklich mit der Einsparung?
Der Kunde interessiert sich nur für das, was er unter dem Strich
über alles am Monatsende spart. Deshalb haben wir
bereits im Punkt 3 die Abhängigkeit des effektiven Rabattsatzes von N
ermittelt. Übrigens, bei Raten- Krediten müssen immer effektive
(Zins-)Werte angegeben werden.
Um nun auch die Festkosten zu berücksichtigen, erweitern wir die Gl.
(12) um den Term K_zus (zusätzliche Kosten), bestehend aus der
Bereitstellungsgebühr K_ein (eine Abmeldegebühr soll nicht
erhoben werden) und der Update-Gebühr K_upd, und erhalten:
(23)
K_mit = p ( N n ) +
K_cp + K_zus
(24)
K_zus = K_ein + K_upd
Damit ergibt sich aus Gl. (13) der (endgültige) effektive Rabattsatz E
mit:
(25)
E = 100 [ ( T / z ) ( (K_cp +
K_zus) / p ) ] / N
Vergleicht man Gl. (25) mit Gl. (15), die auch in der
Abbildung dargestellt ist, erkennt man, daß die
durch Gl. (25) beschriebenen Rabatt-Hyperbeln wg. der Zusatzkosten K_zus
immer niedriger liegen, also geringere effektive Rabattsätze
bedeuten.
Wir wollen nun noch ermitteln, um wieviel die Rabatte beim "City-Plus"
durch die Festkosten schlechter werden. Dazu bilden wir die Differenz aus
Gl. (25) und Gl. (15) und erhalten nach Vereinfachen das Delta:
(26)
Delta_E = 100 K_zus / ( N p )
Auch dieser Zusammenhang ist wieder nichtlinear (!), eine weitere Hyperbel
in Abhängigkeit von N. Tückisch daran ist, daß durch die
Festkosten die wirksamen Rabattsätze bei niedrigem Einheitenverbrauch
N stärker als bei großen N reduziert werden. Ob das wohl die
Telekom wirklich so beabsichtigt hat?
Wenden wir uns nun den maximal (theoretisch) erreichbaren Rabattsätzen
zu, mit denen ja die Telekom "Werbung" macht. Diese E_max werden ohne
Berücksichtigung der Festkosten des "City-Plus" durch Gl. (6) bis Gl.
(10) und in der Tabelle beschrieben. Nach Gl. (6)
gilt dabei n = T/z mit T = 10 h = 600 min, d. h. N = n = T/z. Damit
ergibt sich aus Gl. (26):
(27)
Delta_E_max = 100 K_zus z / ( T p )
K_zus ist in Gl. (24) definiert. Die Bereitstellungsgebühr wird im
ersten Jahr voll abgeschrieben, so daß K_ein = 9,00 DM/12 = 0,75 DM
ist. Außerdem wird realistisch angenommen, daß im Jahr drei
Änderungen der Rufnummern notwendig sind, d. h., daß die
Update-Gebühr K_upd = 3 x 5,00 DM/12 ist. Mit diesen Zahlenwerten
wird K_zus = 2,00 DM. Auf eine Urlaubskorrektur mit dem Faktor 12/11 (Ein
Monat Nichtnutzung des Rabatt-Tarifs pro Jahr wg. Urlaubs) wird jedoch
hier verzichtet, sollte aber in einer noch umfassenderen Analyse
berücksichtigt werden [Anm.: (K_cp + K_zus) 12/11 = 28,36 DM), was die
Rabattsätze weiter reduziert].
In der Zeitzone A (918 Uhr) mit z = 1,5 min/Einheit ist:
(28)
Delta_E_max = 4,17 % =>
E_max = 45,8 % (*)
Bei Berücksichtigung eines Urlaubsmonats (K_zus = 4,36 DM, siehe oben)
ergeben sich sogar nur E_max = 40,9 % (*)
In der Zeitzone B (59 Uhr und 1821 Uhr sowie am Wochenende
521 Uhr) mit z = 2,5 min/Einheit ist:
(29)
Delta_E_max = 6,94 % =>
E_max = 9,7 % (*)
Bei Berücksichtigung eines Urlaubsmonats (K_zus = 4,36 DM, siehe oben)
ergeben sich nur noch E_max = 1,5 % (*). Nur eine geringe weitere
Erhöhung der monatlichen Zusatzkosten beispielsweise durch eine
zusätzliche Rufnummernänderung auf K_zus = 4,80 DM
läßt E_max = 0 % werden, was deutlich signalisiert:
Telefonate nach dem Tarif "City-Plus" in der Zeitzone B (also
insbesondere an den Wochenenden) lohnen sich nicht! Für's Wochenende
muß zusätzlich der Tarif "City-Weekend" abonniert werden!
Unterstellt man einmal, daß die Telekom beim Tarif
"City-Plus" keine abrechnungstechnischen Verluste, bedingt durch
Gespräche in der Zeitzone C (siehe Tabelle),
wirksam werden läßt [Ed: was sich nunmehr bestätigt hat.
5/3/96khd], dann wird aus der Ungleichung (11) für den Mix:
(30)
0 % <= E <
+45,8 % bzw. +40,9 %
(mit Urlaub)
Um es noch einmal ganz klar zu sagen:
Nur bei Telefonaten in der Zeitzone A (MoFr von 918 Uhr) kann
sich der Rabatt-Tarif "City-Plus" bei Verbindungen mit den 5
vorangemeldeten Rufnummern überhaupt lohnen (weiteres siehe
Punkt 6).
Die oben mit einem (*) markierten Werte der Rabattsätze treten in der
Praxis, also beim Kunden nur im extremen Ausnahmefall (die mathematische
Bedingung ist: N = n) auf. Ob man mit solchen singulären Zahlenwerten
nun in Deutschland tatsächlich werben darf oder auch einen
Postregulierungsrat am 11. März 1996 beeindrucken darf, das ist ein
Problem, das Juristen schnellstens klären müssen [Ed: Es
wäre daher zu begrüßen, wenn sich kompetente Juristen dazu
im internationalen UseNet in den Newsgruppen
"de.comm.service+tarife" und
"de.soc.recht" öffentlich
äußern würden].
"Die Tarifreform ist besser, als Sie denken"?
Nein, die Tarifreform wird noch viel komplizierter, als Sie denken!
6. Zum Break-even Point des Rabatt-Tarifs "City-Plus"
Publiziert: Ab der 13. Edition 6.3.1996.
Hinweise: Der Break-even Point des Rabatt-Tarifs "City-Weekend"
wurde bereits oben unter Punkt 4 behandelt. Der hier noch
fehlende Text wird veröffentlicht, sobald dieser in HTML, der
"Programmiersprache" des World-Wide-Webs, übertragen ist.
5/3/96khd
So, nun ist es fertig. 6/3/96khd
Im Punkt 5 konnten wir nachweisen, daß der Rabatt-Tarif "City-Plus"
sich grundsätzlich nur bei Ortsgesprächen in der Zeitzone A
(MoFr von 918 Uhr) lohnt. Deshalb können wir jetzt
ohne einen bestimmten Mix aus verschiedenen Zeitzonen annehmen zu
müssen eindeutig den Break-even Point, also den Punkt
ermitteln, ab dem es sich für den Kunden tatsächlich rentiert,
diesen Tarif zusätzlich zu abonnieren.
Die monatlichen Kosten ohne diesen Zusatztarif betragen in der Zeitzone
A unter Berücksichtigung von Gl. (6):
(31)
K_ohne = p N = p T / z_A
Die Kosten des reinen "City-Plus" pro Monat sind:
(32)
K_mit = K_cp + K_zus
mit K_cp nach Gl. (8) und K_zus nach Gl. (24). Durch Gleichsetzen von
Gl. (31) und Gl. (32) und Auflösen nach der Zeitdauer T erhalten wir
den Gleichgewichtspunkt:
(33)
T = z_A ( K_cp + K_zus ) / p
Setzt man nun in Gl. (33) die Zahlenwerte ein (z_A = 1,5 min/Einheit, K_cp
= 24 DM, p = 0,12 DM/Einheit) und vernachlässigt zunächst die
Festkosten K_zus, ergibt sich der Break-even Point zu:
(34)
T = 300,0 min =
300 min = 5 h
Berücksichtigt man die Festkosten wie oben unter Punkt 5 (Text
unter Gl. (27) durch eine volle Abschreibung der einmaligen
Anmeldegebühr von 9 Mark im ersten Jahr mit monatlichem K_ein = 9,00
DM/12 = 0,75 DM und einer notwendigen Update-Gebühr von K_upd = 3 x
5,00 DM/12 = 1,25 DM, also einem K_zus = K_ein + K_upd = 2,00 DM pro Monat,
ergibt sich der Break-even Point zu:
(35)
T = 325,0 min =
325 min = 5 h + 25 min
Mit einer Urlaubskorrektur (1 Monat, siehe Punkt 5) sind es T = 354,55 min
= 5 h + 55 min = rund 6 h. Ab dem zweiten Jahr gilt die Gleichung (34) mit
300 Minuten nur dann, wenn keine Rufnummern geändert werden!
Was bedeutet nun diese Zeitangabe praktisch?
Telefoniert man im Ortsbereich an allen Werktagen (MoFr) eines Monats
zwischen 9 und 18 Uhr mit bis zu 5 bestimmten Rufnummern insgesamt weniger
als 325 bzw. 355 Minuten, dann lohnt sich der "City-Plus" nicht.
Telefoniert man hingegen in der Summe eines Monats in dieser Zeit mit
diesen 5 bei der Telekom vorher gemeldeten Rufnummern immer
länger als die 325 bzw. 355 Minuten (Faustregel zum leichten
Merken: Mehr als 6 Stunden), dann lohnt es sich, diesen neuen Tarif zu
abonnieren. Wer länger als 600 Minuten (10 Stunden) mit diesen
Nummern telefoniert, der muß für die Zeiten oberhalb von 10
Stunden den vollen Normaltarif der Zeitzone A (4,80 DM/h) bezahlen.
[Wirkung bei Internet-Nutzung]
[Die ultimative Ersparnis]
7. Rabatt-Tarife Ein Fazit:
Publiziert: Ab der 18. Edition 11.3.1996.
Ausländische Kenner der Deutschen Telekom-Technik haben sehr ernste
Zweifel, ob die Deutsche Telekom die für solche Sondertarife
notwendige komplizierte Abrechnungstechnik (Software und besonders
gesicherter Datentransfer der "call detail records" der einzelnen
Gespräche von den digitalen Vermittlungsstellen zu zentralen
Abrechnungscomputern und deren korrekter Verarbeitung) jemals fehlerfrei
oder nahezu fehlerfrei beherrschen wird. Weiterer Ärger mit den
Kunden und eine "schlechte Presse" ist damit vorprogrammiert.
[ Anm. des Ed. am 26.10.1997: Zehn Monate praktische Erfahrung mit den
Optionstarifen "City-Weekend" und "City-Plus" haben gezeigt, daß die
ausländischen Kenner (GB + USA) vollkommen recht hatten. Die Deutsche
Telekom war bisher nicht in der Lage, diese Sondertarife immer korrekt
abzurechnen und ließ sich mit verlangten Korrekturen sehr viel Zeit.
[mehr]
Für den Kunden sind die Rabatt-Tarife der Telekom praktisch
unkontrollierbar, da die Deutsche Bundespost/Telekom es versäumt hat,
alle Kunden rechtzeitig mit
zuverlässigen Zähleinrichtungen vor Ort auszustatten, was
technisch möglich ist. Der Kunde wird deshalb auch nicht im Laufe
eines Monats wissen, wieviel er schon von seinem "10-Stunden-Konto" beim
"City-Plus" verbraucht hat. Daher kann ein solcher Privatkunden-Tarif auch
nur einem deutschen Bürokratenapparat à la Telekom einfallen.
Der Regulierer sollte deshalb 1998 diesen Tarif kassieren. Es ist kein
Tarif für den Wettbewerb, denn dort muß der Kunde eine laufende
Kontrolle haben. Und wenn das die Telekom nicht leisten kann, dann soll
sie den Kunden eben echte Preisnachlässe wie bei der
France Télécom
geben.
die
den Menschen dient, sondern völlig überflüssig eingesetzte
Digital-Technik, die ihn eher schikaniert!
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