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Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten
Aus: Heise-Newsticker, 2. März 2006, 11.59 Uhr MEZ (Datenschutz). [Original]KARLSRUHE (anw/c't). Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am heutigen Donnerstag, dass diese Daten nicht unter den besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen. Dieses würde einen Zugriff nur bei einem Verdacht auf schwerere Taten zulassen. Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen, sobald die eigentlichen Übertragungsvorgänge abgeschlossen sind und die Daten auf dem Endgerät eines Empfängers angekommen sind.
Die Karlsruher Richter verdeutlichten damit eine Vorentscheidung, die noch zu einer umfangreicheren Auslegung des Fernmeldegeheimnisses Anlass gegeben hatte. Die Polizei muss aber trotzdem zumindest weiterhin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachten. Im konkreten Fall gab der Zweite Senat in Karlsruhe daher der Verfassungsbeschwerde einer Richterin Recht, bei der 2003 der Computer und Einzelverbindungsnachweise ihres Mobiltelefons beschlagnahmt worden waren. Der Einsatz der Ermittler sei unverhältnismäßig gewesen, da er zu tief in die Privatsphäre der Juristin eingegriffen habe.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob mit dem Urteil einstimmig die von der Richterin angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Karlsruhe auf. Zwar sei nicht das Fernmeldegeheimnis verletzt, da nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten nicht vom Schutzbereich des Artikels 10 Absatz 1 Grundgesetz umfasst würden. Die Daten seien jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Danach darf auf die beim Kommunikationsteilnehmer gespeicherten Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugegriffen werden.
Im vorliegenden Fall sei die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt worden, da die Durchsuchungsanordnung des Landgerichts dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht hinreichend Rechnung getragen habe. Der fragliche Tatverdacht und die erheblichen Zweifel an der Geeignetheit der Durchsuchung stünden außer Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Beschwerdeführerin.
Beobachter, die von dem Urteil eine klare Signalwirkung auch auf die Frage der Klärung der Verhältnismäßigkeit der von Brüssel beschlossenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten erwarteten, dürften sich zunächst enttäuscht sehen. Das Urteil hält zunächst nur recht allgemein fest: "Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2005 entwickelt hat." Hierbei sei vor allem darauf zu achten, dass die Gewinnung "überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten nach Möglichkeit vermieden wird". Die Beschlagnahme sämtlicher auf einer Computer- Festplatte gespeicherter Daten oder der gesamten Datenverarbeitungsanlage allein zum Zweck der Erfassung von Verbindungsdaten, etwa des E-Mail-Verkehrs, werde regelmäßig nicht erforderlich sein. Vielmehr dürfte im Regelfall wegen des von vornherein beschränkten Durchsuchungsziels die Durchsicht der Endgeräte vor Ort genügen. [mehr]
GMX senkt Flatrate-Preis auf 0 Euro
23 Städte kommen in den Genuss.
Aus: Netzwelt, 2. März 2006, 12.00 Uhr MEZ (DSL-Tarife & -Provider). [Original]Für GMX hat der DSL-Preiskampf nun ein Ende billiger kann die Flatrate nicht werden [Ed: oh doch, aus der Zahlentheorie kennen wir auch negative Zahlen...]. Denn in 23 Städten kostet die Flatrate nichts mehr. So muss nur noch der DSL-Anschluss bezahlt werden [Ed: was immerhin rund 20 Euro pro Monat kostet]. Allerdings müssen Interessenten einen Zweijahresvertrag abschließen, und auch in Verbindung mit einem DSL-1000-Anschluss ist das Angebot nicht nutzbar.
Wer nicht in einer der 23 Städte mit kostenloser Flatrate wohnt, zahlt 6,99 Euro im Monat. Für die Anschlüsse werden die üblichen Gebühren fällig: Der DSL-6000-Anschluss kostet 24,99 Euro pro Monat; der DSL-2000-Anschluss kostet 19,99 Euro pro Monat. Für letzteren verlangt GMX eine Einrichtungsgebühr von 29,95 Euro.
Hardware: Teuer
Wer nicht gleich die VoIP-Flatrate dazubestellt, wird allerdings bei der Hardware recht üppig zur Kasse gebeten: Wer VoIP nicht nutzen möchte, bekommt eine Fritz!Box ohne VoIP und WLAN kostenlos, mit WLAN verlangt GMX 29,99 Euro.VoIP-Interessenten ohne Flatrate zahlen für ein DSL-Modem mit Telefonadapter 39,99 Euro, die Fritz!Box Fon kostet 49,99 Euro ohne und 69,99 Euro mit WLAN. Kunden mit VoIP-Flatrate kommen besser weg: 0 Euro für den Adapter, 9,99 für die Fritz!Box ohne und 29,99 Euro für die Fritz!Box mit WLAN. Zu jeder Hardware-Bestellung kommen noch 9,60 Euro Versandkosten. Das Angebot gilt für alle, die in den letzten drei Monaten keine GMX-DSL-Kunden waren.
Der t-off Kommentar:
Kundenbindung auf Teufel komm raus
6.3.2006 (t-off). Eine Quizfrage dazu: Was passiert eigentlich, wenn ein Kunde seinen DSL-6000- Anschluß auch wirklich (aus)nutzt? Wird er dann als PowerUser nach dem Vorbild der United- Internet Schwester 1&1 gleich wieder rausgeschmissen...
United Internet wolle auf Teufel komm raus Kunden an sich binden, kommentieren Marktbeobachter das neue Angebot von GMX. Denn es sei absehbar, daß die Telekom künftig den Wettbewerb gegenüber den Resellern verschärfen werde. Schließlich habe die Telekom für ihr kommendes VDSL- Angebot sehr ambitionierte Pläne. Bis Ende 2007 wollen die Bonner 1 Million Triple-Play- Kunden gewinnen, was nur durch preislich attraktive Tarifierung gelingen dürfte.
Möglicherweise spekuliert aber United Internet angesichts der kommenden VDSL- Einführung auch auf eine Absenkung der Grundentgelte für das herkömmliche DSL. Oder BigT hat ihnen bereits großzügige DSL-Nachlässe spendiert [Ed-26.3.2006: genauso war es, wobei es sich um drastische Großhandelsrabatte ag. von Net- Rental- Verträgen also regelrechte Kampfrabatte handelt]. Die Kunden der GMX müssen allerdings einen verbraucherunfreundlichen Zweijahresvertrag abschließen. Bei solchen Langfristverträgen besteht die Gefahr, daß später weitere Tarifsenkungen nicht an die eigenen Bestandskunden weitergegeben werden, wie das allzuoft in den letzten Monaten am deutschen TK-Markt zu beobachten war. [GMX-Werbung für 0]
D E R S K E P T I K E RTelekom hebt Dividende nach Gewinnplus an Investitionen steigen
Aus: Yahoo Finanzen, 2. März 2006, 12.05 Uhr MEZ (Unternehmen). [Original]BONN. Die Deutsche Telekom will nach einem deutlichen Gewinnsprung die Dividende für 2005 kräftig anheben. Die Ausschüttung an die Anteilseigner soll um 16 Prozent auf 0,72 Cent pro Aktie erhöht werden, sagte Vorstandschef Kai-Uwe Ricke am Donnerstag in Bonn mit. Dies sei die höchste Dividende in der Unternehmensgeschichte. Möglich wurde dies durch eine Gewinnverdreifachung im vergangenen Jahr auf 5,58 Milliarden Euro. Neben einer operativen Verbesserung trugen geringere Zins- und Steuerzahlungen dazu bei. Die Aktie legte am Vormittag deutlich zu und war einer der stärksten Gewinner im DAX.
Um das Wachstum langfristig zu sichern, will die Deutsche Telekom ihre Investitionen für 2006 gegenüber dem Vorjahr um knapp 3 Milliarden auf 10 Milliarden Euro erhöhen. Hinzu kommen noch einmal die Kosten für den Ausbau der amerikanischen Mobilfunktochter. Die Telekom will auf einer im Juni in den Vereinigten Staaten anlaufenden Versteigerung neue Mobilfunkfrequenzen kaufen und damit die Voraussetzung für größere Bandbreiten schafften. "Dies ist ein sehr wichtiger Schritt in der Entwicklung von T-Mobile USA", sagte Ricke. Zu den Kosten machte er keine Angaben. Experten rechnen mit Kosten von bis zu 10 Milliarden Euro. Alleine für die Lizenzen für die Frequenzen könnten 2 Milliarden Euro fällig werden, sagte Per-Ola Hellgren von der Landesbank Rheinland-Pfalz.
WACHSTUMSTREIBER
T-Mobile USA ist der wichtigstes Wachstumstreiber des Konzerns und trug im vergangenen Jahr und im vierten Quartal erheblich zum Ergebnisplus der Telekom bei. Zwischen Oktober und Dezember kletterte der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) gegenüber dem Vorjahr von 4,71 auf 5,12 Milliarden Euro und der Umsatz auf 15,52 (Vorjahr: 14,72) Milliarden Euro, während der Gewinn von 1,74 Milliarden auf 989 Millionen Euro sank. Damit erfüllte der Konzern die eigenen Erwartungen und die Prognosen der von dpa-AFX befragten Analysten.Mit 4,4 Millionen neuen Kunden verbuchte T-Mobile den stärksten Kundenzuwachs im Konzern. Mit einem Abbruch der Wachstumsgeschwindigkeit rechnet Ricke nicht. Das Niveau werde 2006 gehalten, sagte er. Mit einer Penetration von rund 65 Prozent sei der Markt nicht ausgereizt. Chancen sieht es etwa bei Prepaid, allerdings dürfte das Unternehmen die früheren Fehler in Europa nicht wiederholen.
Satte Telekom-Dividende nur Eintagsfliege?
EINE KOLUMNE VON DOW JONES NEWSWIRES.
Aus: Yahoo Finanzen, 2. März 2006, 16.12 Uhr MEZ (Kolumne). [Original]BONN (Dow Jones). Zwei Mal hintereinander mussten sie Verzicht üben, dann immerhin gab es so viel wie früher. Doch jetzt bekommen die wahrlich nicht verwöhnten Telekom-Aktionäre einen richtig großen Schluck aus der Pulle: Konzernchef Kai-Uwe Ricke serviert ihnen eine Dividende, die alle vorherigen Ausschüttungen übertrifft.
Diese Labsal können die Anteilseigner auch gebrauchen. Schließlich ist die T-Aktie trotz erfreulicher Geschäftszahlen Performance-Schlusslicht im Dax. Ursächlich ist sicherlich auch, dass die gesamte Telekommunikationsbranche im Moment an der Börse nicht "in" ist. Ricke setzt angesichts dessen auf weitere geschäftliche Erfolge und will den Markt mit hausgemachten positiven Botschaften überzeugen.
Was er in dieser Hinsicht zur Jahrespressekonferenz auf dem Tablett hatte, ist auf die Zukunft gerichtet freilich wenig prickelnd. Sicher, die Zahlen des Vorjahres mit einem Reingewinn von bald 5 Milliarden kommen gut an. Und vor allem beim Wachstumsmotor Mobilfunk zeigen Trends in die richtige Richtung.
Aber noch immer ist offen, ob die großen Rechnungen der Telekom aufgehen. Mit Blick auf das teure UMTS-Investment ist festzustellen, dass der wichtige Datenumsatz erst 3% der gesamten Mobil-Erlöse stellt. Und im Breitbandgeschäft ist weiter unklar, wie die Produkte aussehen, von denen sich die Bonner Regulierungsfreiheit für ihr umstrittenes milliardenschweres Hypernetz erhoffen und ob sie Anklang finden.
Jenseits solcher unternehmerischen Perspektiven sollten die Aktionäre aber auch aus anderem Grunde nüchtern bleiben. Es ist fraglich, ob sich die Rekord-Dividende von 72 Cent dieses Jahr wiederholt. Denn es stehen für weitere Mobilfunkfrequenzen im wichtigen US-Markt er steht inzwischen für ein Fünftel des Gesamtumsatzes hohe Investitionen an, aus denen Ricke ein Geheimnis macht.
Womöglich reicht der Cash-flow dann nicht aus, um die Aktionäre nennenswert zu bedenken. Zwar beteuert Ricke, man sei "bestrebt", weiter "attraktive" Dividenden zu zahlen. Aber es fällt schon auf, dass er trotz hartnäckiges Nachfragen einen Satz vom vorigen Herbst partout nicht wiederholen mag: Dass die 62 Cent des Jahres 2004 die Basis sein sollen für die Ausschüttungen der Zukunft.
Karlsruher Urteil zur Telekommunikationsüberwachung löst zwiespältige Reaktionen aus
Aus: Heise-Newsticker, 2. März 2006, 17.37 Uhr MEZ (Datenschutz) von STEFAN KREMPL. [Original]HANNOVER (jk/c't). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme von Verbindungsdaten und E-Mails hat so manchem Beobachter Rätsel aufgegeben. "Das Urteil hat mich überrascht", erklärte Philipp Räther, Rechtsanwalt in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln, gegenüber heise online. Es sei bedenklich, dass der vom Fernmeldegeheimnis gewährte Schutz der Privatsphäre "mit der Auslieferung der Telekommunikation aufhört". Die rechtliche Literatur hätte bislang etwa auch in der Inbox lagernde E-Mails vor einem einfachen Zugriff von Ermittlungsbehörden gesichert gesehen. Es gelte zwar nach wie vor der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährte Schutz. Generell sei die Verwendung von E-Mails oder Verbindungsdaten in der Telekommunikation in Strafverfahren aber erleichtert worden.
Verlangt der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch Strafverfolger auf der Basis erlassener Gesetze beim Verdacht auf schwere Straftaten in jedem Fall eine richterliche Anordnung, lässt das Karlsruher Urteil nun bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Beschlagnahme von E-Mail und Verbindungsdaten auf digitalen Endgeräten auch bei Untersuchungen geringfügiger Delikte auf Basis der Paragraphen 94 und 98 der Strafprozessordnung (StPO) zu. Darin wird klargestellt, dass eine Sicherung von Beweisgegenständen "bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten angeordnet werden" dürfen. Eine entsprechende Begründung könne jeder Polizeibeamte in der Regel immer finden, erläutert Räther im Hinblick auf die Ermittlungspraxis.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigt sich dagegen erfreut über die Entscheidung. Die SPD-Politikerin sieht "die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt und Rechtssicherheit in einer für die Strafverfolgungsbehörden wesentlichen Frage hergestellt." Sie begrüßt, dass "bewährte Ermittlungsmethoden weiterhin angewendet werden können". Die Entscheidung stellt ihrer Ansicht nach "klare und eindeutige Maßstäbe auf, anhand derer man zuverlässig beurteilen kann, wann der Zugriff auf solche Daten rechtlich zulässig ist".
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte für die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses auch bei beim Nutzer lagernder Kommunikationsdaten plädiert. Er erkennt trotzdem auch positive Aspekte bei dem Richtspruch. So betont er, dass das Verfassungsgericht "im Hinblick auf den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefordert hat, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen ist".
Das Urteil lässt gerade im Bereich E-Mail und Internet aber Interpretationsraum. Das Fernmeldegeheimnis "schützt auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs", schreiben die Richter. Dazu gehöre insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Andernfalls wäre der grundrechtliche Schutz unvollständig, da die Verbindungsdaten einen eigenen Aussagegehalt hätten. Andererseits sind die Richter der Ansicht, dass nach Abschluss des Übertragungsvorgangs "im Herrschaftsbereich" des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Kommunikationsdaten nicht durch das Fernmeldegeheimnis, sondern allein durch das weniger ausgeprägte Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt sind. Zur Begründung führen sie aus, dass der Empfänger in dem Moment, in dem eine Nachricht bei ihm angekommen ist, eigene Schutzvorkehrungen gegen den ungewollten Datenzugriff treffen könne. Die Richter erwähnen hier "die Benutzung von Passwörtern oder anderweitiger Zugangscodes sowie bei Verwendung PCs auch den "Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen und spezieller Software zur Datenlöschung." Die Möglichkeiten würden "bis hin zur physischen Zerstörung des Datenträgers" reichen.
Ganz so einfach ist die Sache aber nicht: So verbleiben bei Webmail und bei der Nachrichtenabfrage via IMAP im Gegensatz zur Mailabholung über die POP3 die Kommunikationsinhalte in der Regel auf dem Server. Selbst bei POP3 werden die Mails nicht immer sofort beim Provider gelöscht, zumal die Anbieter teilweise umfangreiche Sicherungsroutinen installiert haben. Gilt für diese Nachrichten nun das Fernmeldegeheimnis? Das Bundesverfassungsgericht lässt hier dem Anschein nach weiter eine juristische Grauzone.
Die Strafverfolger selbst haben sich laut einer Studie des Bundeskriminalamts über "aktuelle Rechtsprobleme der Telekommunikationsüberwachung" dagegen schon entschieden und sehen auch in solchen Grenzfällen Möglichkeiten für eine dem Nutzer dann verborgen bleibende Beschlagnahmung. In der Studie heißt es dazu: "Wenn bereits eine Informationsübermittlung durch Abruf der Nachricht stattgefunden hat, ist das Verbleiben der Information auf dem Speichermedium nicht mehr Bestandteil des Telekommunikationsverkehrs, da dieser bereits durch Zweckerreichung abgeschlossen ist. Das gegebenenfalls stattfindende 'Weiterruhen' der Nachricht auf dem Speichermedium des Mailbox-Betreibers dient dann nicht mehr der Nachrichtenkommunikation", sondern nur noch der vom Fernmeldegeheimnis nicht mehr geschützten "Nachrichtenkonservierung".
Ganz eindeutige Worte fanden die Richter auch zu der von Brüssel beschlossenen pauschale Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten im Telekommunikationsbereich nicht. Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, und ihr Kollege im EU-Parlament, Cem Özdemir, sind sich aber sicher, dass die geplante Richtlinie laut dem Urteil "in Konflikt mit dem deutschen Grundgesetz steht". Bürger dürften nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden.
In ihrer Entscheidung warnen die Verfassungsrichter tatsächlich davor, dass durch die bei der Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten auch verstärkt die Abwicklung von Alltagsgeschäften, wie das Einkaufen oder dem Bezahlen von Rechnungen, die Beschaffung und Verbreitung von Informationen und die Inanspruchnahme vielfältiger Dienste erfasst werden könnte. So würden sich in zunehmendem Maße "Rückschlüsse auf Art und Intensität von Beziehungen, auf Interessen, Gewohnheiten und Neigungen und nicht zuletzt auch auf den jeweiligen Kommunikationsinhalt" ziehen lassen "Erkenntnisse, die an die Qualität eines Persönlichkeitsprofils heranreichen können". Die Richter betonen aber auch, dass "die wirksame Strafverfolgung ein legitimer Zweck zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist". Die Ermittler müssten insbesondere auch "mit dem technischen Fortschritt" mithalten können. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sei es daher nicht geboten, eine Beschlagnahme der bei dem Betroffenen gespeicherten Verbindungsdaten generell auf Ermittlungen zu Straftaten "von besonderer Bedeutung" zu begrenzen.
Flatrate für "T-DSL via Satellit"
Aus: Heise-Newsticker, 3. März 2006, 13.48 Uhr MEZ (Internet). [Original]BONN (uma/c't). Die T-Com bietet für ihren Dienst T-DSL via Satellit bundesweit eine Flatratean. Diese enthält nicht nur das Datenvolumen für den Satelliten, sondern auch die Kosten für den Rückkanal über das Telefonnetz.
Der Downstream beträgt nominell 1024 kBit/s, erfahrungsgemäß sind aber Satellitenzugänge recht häufig von Überlastung betroffen, sodass die angegebenen Datenraten vermutlich nicht immer erreicht werden. Die T-Com weist auf diese Einschränkung auch in ihren AGB hin. Obendrein gibt es eine Fair-Use-Policy, nach der Kunden bei übermäßiger Nutzung ausgebremst werden. Wie in solchen Fällen üblich, ist nicht spezifiziert, ab wann diese Maßnahme greift und wie stark der Datenstrom gebremst wird.
79,95 Euro im Monat kostet der Zugang, damit muss der Kunde deutlich tiefer in die Tasche greifen als für vergleichbare Angebote, die statt einer Satellitenverbindung DSL, TV-Kabel oder Funk nutzen. Genau wie im T-DSL-Netz muss der Kunde auch bei T-DSL via Satellit mit einer Zwangstrennung alle 24 Stunden rechnen. Neben der Flatrate bietet die T-Com auch 2 minutengenau abgerechnete Zeittarife mit 30 und 90 Stunden für ein Pauschalentgelt von 29,96 beziehungsweise 49,95 Euro an. Jede weitere Minute schlägt mit 5 Cent zu Buche. Der 90-Stunden-Tarif ist erst ab 1. Mai verfügbar.
Voraussetzung für die Nutzung ist ein ISDN- oder Analoganschluss der T-Com. Die mitgelieferte Software läuft nur unter Windows. PCs mit anderen Betriebssystemen oder Router lassen sich für den Satellitendienst also nicht einsetzen. Für den Satellitenempfang sind laut T-Com ein Spiegel mit 85 Zentimetern Durchmesser, ein Digital-TV-tauglicher LNB sowie eine datenfähige DVB-S-Karte oder -Box erforderlich.
US-Gesetz soll Netzneutralität sichern
Ein neues US-Gesetz soll Telekom-Konzerne dazu zwingen, das gesamte Internet weiterhin in voller Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Diese wollten zuvor Gebühren von Google & Co.
Aus: NetZeitung, 3. März 2006, 16.05 Uhr MEZ (Internet). [Original]Die Debatte um die Netzneutralität, also die diskriminierungsfreie Bereitstellung des gesamten Internet für Breitbandkunden, beschäftigt in den USA nun auch das Parlament. Der demokratische Senator Ron Wyden aus Oregon hat nun ein Gesetz vorgelegt, das dies künftig garantieren soll.
Keine Diskriminierung
Das Regelwerk mit dem Titel "Antidiskriminierungsgesetz für das Internet" ist eine Reaktion auf markige Sprüche seitens mehrerer großer US-Telekommunikationskonzerne, die den dortigen Breitbandmarkt beherrschen. Sie wollen ihre High-Speed-Netze künftig mit Zollstationen ausrüsten, die den Datenverkehr nur dann beschleunigt zu den Nutzern durchlassen, wenn große Website-Betreiber wie Google oder Yahoo dafür zahlen.Laut Gesetzesinitiator Wydon bricht dies mit all den Standards, die das Internet groß gemacht hat: "Das Netz hatte immer mit der Gleichbehandlung aller Teilnehmer zu tun. Die Besitzer der dicken Leitungen, diese Telekom- und Kabel-Betreiber, wollen dies nun untergraben." Die Zollstation-Einnahmen wollen die Breitbandanbieter zusätzlich zu den bereits von den Internet-Nutzern eingenommenen Monatsgebühren verlangen; große Website-Betreiber haben die Idee als undurchführbar und unsinnig abgelehnt. Die Gefahr des Auseinanderbrechens des Internet drohe.
Gesetz gegen Gesetz
In den USA steht eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes an. Mit dem Antidiskriminierungsverordnung soll die Netzneutralität darin nun garantiert werden. Wydons Gesetzesvorschlag ist allerdings nicht die einzige Idee zum Thema. So wird ein Telekom-freundlicheres Gesetz von 16 republikanischen Senatoren favorisiert, die zwar ebenfalls keine Blockierung von Internet-Daten durch Provider zulassen wollen, den Telekommunikationskonzernen aber ansonsten gebührentechnisch nicht auf die Finger sehen möchten.In Deutschland köchelt die Debatte um die Netzneutralität ebenfalls. Der Chef der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke, will Website-Anbieter wie Google ebenfalls für die Nutzung seines neues High-Speed-Netzes, das Ende des Jahres fertiggestellt und weitestgehend unreguliert betrieben werden soll, zahlen lassen. Der Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Internet-Wirtschaft, Harald Summa, bezeichnete diese Pläne als absurd: "Das wäre so, als ob der Briefträger am Erlös des Briefes beteiligt werden wollte."
Ärger um das digitale Kabel-TV
Aus: Heise-Newsticker, 4. März 2006, 11.38 Uhr MEZ (Cable). [Original]HANNOVER (se/c't). Mit der Einspeisung privater Free-TV-Sender soll digitales Kabelfernsehen, kurz DVB-C, endlich den Massenmarkt erobern. Doch die Kabelanbieter verärgern interessierte Kunden mit technischen Hürden und zusätzlichen Gebühren, schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 5/06.
DVB-C verspricht ein besseres Bild als das terrestrische Digitalfernsehen DVB-T [Ed: ist es wirklich so?], verlustfreies Aufzeichnen auf Festplatte, eine vielfältige Programmauswahl und Dolby-Digital-Sound. Doch wenn es um den Empfang auch der privaten Free-TV-Kanäle wie RTL oder SAT.1 geht, beginnen für viele Kunden die Probleme. Um die grundverschlüsselten Programme kommerzieller Sender betrachten zu können, benötigt der Zuschauer eine Smartcard; günstige Settop-Boxen ohne Smartcard-Unterstützung scheiden damit aus. Doch nicht einmal jeder luxuriöse Festplattenreceiver mit Smartcard-Einschub eignet sich: Die Freischaltung per Smartcard gibt es derzeit nur für Nagravision-zertifizierte Empfänger, was in der Praxis auf Premiere-taugliche Geräte hinausläuft.
Für die Einrichtung kassieren die Kabelbetreiber eine gesonderte Gebühr. Ein Anbieter verlangt sogar eine monatliche Abgabe, wenn die Kunden privates Free-TV empfangen möchten. Dabei ist diese Grundverschlüsselung technisch unnötig und lästig, schreibt c't. Sinn ergibt sie erst, wenn die Kunden die Technik etwa für Pay-TV nutzen, denn bei DVB-T kann man dieselben Programme unverschlüsselt empfangen. Außer durch zusätzliche Kosten schmälert das verschlüsselte Fernsehen das Vergnügen durch langatmige Kanalwechsel. Zum Teil starten auch zeitgesteuerte Aufnahmen nicht mehr.
Wer die Free-TV-Kanäle via DVB-C auch am PC schauen möchte, muss noch weitere Hürden überwinden. Die Kosten dafür können insgesamt 200 bis 300 Euro betragen. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf DVB-C. Immerhin senden ARD und ZDF unverschlüsselt und in sehr hoher Qualität und bieten hier auch alle ihre Sonder- und Spartenkanäle. Zusätzlich werden gut 20 Radio- Sender bereits unverschlüsselt digital eingespeist.
AT&T will BellSouth für 65 Milliarden Dollar kaufen
Aus: Heise-Ticker, 5. März 2006, 14.14 Uhr MEZ (Unternehmen). [Original]WASHINGTON. Der amerikanische Telekomgigant AT&T wäre nach der Übernahme der drittgrößten US-Telefongesellschaft BellSouth der mit Abstand größte Telekommunikationskonzern in den USA mit einem Umsatz von rund 125 Milliarden Dollar, 70 Millionen Telefon- und fast 10 Millionen Breitbandkunden. Die Transaktion könnte bereits am Montag [6.3.2006] angekündigt werden, berichteten die New York Times und das Wall Street Journal in ihren Online-Ausgaben. Die Firmen nahmen keine Stellung.
Mit dem voraussichtlichen Preis würde man BellSouth nach Darstellung des Wall Street Journal mit mindestens 36 Dollar je Aktie bewerten, was ein Aufgeld von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Kurs vom Freitag (31,46 Dollar) bedeuten würde. Der Börsenwert der fusionierten Gesellschaft würde fast 160 Milliarden Dollar erreichen.
Letztendlich war also die gesetzliche Zerschlagung von 1984/5 des Staats-Monopolisten AT&T in AT&T und die sieben ‚Baby Bells‘ für die Katz...
Die Bell-Familie sei nun durch Zusammenkauf fast wiedervereinigt, stellen langjährige Beobachter des weltweiten TK-Markts fest. Demnächst sei wohl das alte Monopol wieder perfekt nun aber in privater Hand. Wenn das kein Erfolg für die Kaufleute ist... Auch für die Kunden?Das Einzugsgebiet des neuen Telefonriesen würde von Kalifornien bis Florida reichen. AT&T und BellSouth kontrollieren bereits gemeinsam die größte amerikanische Mobilfunkfirma Cingular Wireless und das Online-Gelbe-Seiten- Geschäft Yellowpages.com. AT&T würde damit den Hauptkonkurrenten Verizon weit überflügeln.
Der Zusammenschluss der beiden noch verbliebenen Bell-Gesellschaften wäre nach Darstellung der Zeitung ein riesiger Schritt bei der Wiederherstellung des Monopols, das in der US-Telefonbranche vor der Zerschlagung der alten AT&T im Jahr 1984 existierte. Die ursprüngliche AT&T, die auch als "Ma Bell" (Mutter Bell) bekannt war, hatte jahrzehntelang ein amerikanisches Telefonmonopol.
Die frühere Telekom-Gesellschaft SBC Communications hatte erst im November die alte AT&T für 16 Milliarden Dollar übernommen und deren weitaus bekannteren Firmennamen angenommen. Das Unternehmen wird von dem langjährigen SBC-Chef Edward E. Whitacre Jr. geführt, der den Konzern durch Serienkäufe kleiner und großer Konkurrenten neben Verizon zum US-Branchenführer in der Telekommunikationsbranche gemacht hatte. Für Whiteacre, der sich dem Ruhestand nähert, wäre der BellSouth- Kauf ein krönender Abschluss seiner Erfolgskarriere.
Verizon hatte seinerseits kürzlich nach langer Übernahmeschlacht mit Qwest Communications den Telekom-Konzern MCI übernommen. Die Übernahme von BellSouth könnte nach Darstellung der New York Times Druck auf Verizon ausüben, einen Kauf von Qwest in Erwägung zu ziehen. Dies wäre die letzte der noch verfügbaren großen Bell-Gesellschaften.
Eine Übernahme von BellSouth durch AT&T müsste von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden und könnte etwa ein Jahr dauern. Telekommunikationsfachleute erwarten keine allzu großen Schwierigkeiten, da sich die Einzugsgebiete kaum überschneiden. Zudem haben sich die Kabelfernsehgesellschaften mit der Internet- Telefonie und ihren Breitband- Angeboten zu den Hauptkonkurrenten der Telefongesellschaften entwickelt und machen ihnen immer stärkere Konkurrenz.
Im Gegenzug versuchen die Telefonfirmen mit dem Ausbau ihrer Breitbandnetze auch graduell ins Fernsehgeschäft vorzustoßen. Zudem befindet sich das traditionelle Festnetz-Geschäft der Telefongesellschaften wegen des Siegeszugs des Mobilfunks und des Internets mit Online-Telefonverkehr sowie Mail-Möglichkeiten seit Jahren auf dem Rückzug. Die Telekomgesellschaften haben deshalb ihre Mobilfunkoperationen sowie die lukrativeren Telekommunikations- Geschäfte mit Unternehmen und anderen Großkunden massiv ausgebaut. Dies war auch der Hauptgrund für den Kauf von AT&T durch SBC und von MCI durch Verizon. [mehr]
Consumer groups vow to fight AT&T-BellSouth deal
Aus: Yahoo-News, 6. März 2006, 00.36 Uhr MEZ (US-Telecommunications). [Original] [Übersetzungs-Service]WASHINGTON March 5. Two top consumer groups on Sunday said they will urge U.S. antitrust authorities to block telecommunications giant AT&T Inc.'s acquisition of BellSouth Corp., arguing it would lead to higher prices.
Consumers Union and the Consumer Federation of America said they would ask the Justice Department's antitrust division to reject the $67 billion deal that would extend AT&T's reach and solidify its position as the No 1. U.S. telephone company.
"If approved, this merger will lead to higher local, long distance and cell phone prices for consumers across the country," said Gene Kimmelman, vice president for federal and international affairs for Consumers Union.
He argued that the cable industry has yet to emerge as a strong enough competitor to battle the telephone giant and new Internet telephone service is dependent on high-speed Internet connections many customers get from the phone companies.
Kimmelman urged that if the government chose not to block the deal, AT&T and BellSouth should be required to sell off their Cingular Wireless joint venture. Cingular is the No. 1 wireless carrier in the United States with 54.1 million subscribers.
Together AT&T and BellSouth would hold 69.4 million telephone access lines and serve more than 30 million long-distance customers in states from Florida up to Michigan and out to Texas and California.
"Telecommunications has now gone from a regulated monopoly to an unregulated duopoly with just two major players," said Mark Cooper, director of consumer research for CFA.
The deal must be approved by government antitrust officials and the Federal Communications Commission. Analysts have said they expect the deal to be approved with some conditions similar to those attached to telecommunications deals last year.
"This merger will result in a very competitive company, especially on the wireless side and the video side," said AT&T spokesman Selim Bingol. "We fully anticipate a thorough review and look forward to that process."
Another public interest group urged a condition forcing the companies to ensure customers have unfettered access to the Internet. AT&T has said in the past it would, but also that it was considering charging more for services that use faster, private Internet networks.
"It is vitally important that the Internet remains open and accessible to consumers and to service providers and remains the source of innovation it has been over the past two decades," said Gigi Sohn, president of Public Knowledge.
Rep. Ed Markey, the ranking Democrat on the House Energy and Commerce subcommittee on telecommunications urged close scrutiny of the deal by the government and Congress.
"This merger proposal is one that unquestionably merits the utmost scrutiny by government antitrust officials," he said. "In addition, I believe lawmakers should thoroughly review this merger proposal to fully assess its impact on consumers and competition."
Congressional committees typically hold hearings on major acquisitions, but rarely intervene. [more]
AT&T to Buy BellSouth for $67B in Stock
AT&T to Buy BellSouth for $67 Billion in Stock in Deal That Would Create Telecom Giant.
Aus: Yahoo Finances, 6. März 2006, 3.16 Uhr MEZ (US-Telecommunications). AP Technology Writer Peter Svensson contributed to this report from New York. [Original] [Übersetzungs-Service]ATLANTA March 5. AT&T Inc. is buying BellSouth Corp. for $67 billion in stock in a bid that further consolidates the telecommunications industry and would give AT&T total control of their growing joint venture, Cingular Wireless LLC.
The proposed purchase, announced Sunday, also goes a long way toward resurrecting the old Ma Bell telephone system, which was broken apart in 1984.
The merged company would have 70 million local-line phone customers, 54.1 million wireless subscribers and nearly 10 million broadband subscribers in the 22 states where they now operate. The deal appears to be the largest yet among U.S. telecom players.
In 1999, MCI WorldCom Inc. agreed to buy Sprint Corp. for an even larger sum, $115 billion, but that deal was blocked by federal regulators. Internationally, Britain's Vodafone Airtouch PLC paid $180 billion in stock for Mannesmann AG of Germany in 2000.
The sale, which is subject to regulatory and shareholder approvals, would give San Antonio-based AT&T total control over Atlanta-based BellSouth's nine-state network and its share of Cingular. AT&T currently owns a 60 percent share of the nation's No. 1 cell phone provider, while BellSouth has 40 percent.
The deal would substantially expand the reach of AT&T, already the country's largest telecommunications company by the number of customers served.
Together, the three companies employ more than 316,000 people, though that head count may fall as AT&T eliminates redundant operations.
After spending millions of dollars to rebrand AT&T Wireless Services Inc. stores as Cingular stores and hundreds of millions of dollars more on marketing the new Cingular after its $41 billion acquisition of AT&T Wireless in October 2004, Cingular will now become AT&T if the merger with BellSouth is completed.
The BellSouth name also would be absorbed in the deal.
"It's going to be confusing," said industry analyst Jeff Kagan. "This is the reinvention of the telecommunications industry."
AT&T will pay 1.325 of its own shares for each BellSouth share. Based of Friday's closing price of $27.99 for AT&T shares, that works out to be $37.09 for each BellSouth share, an 18 percent premium from the Friday closing price of $31.46 for the company.
AT&T Inc. was formed by SBC's acquisition of AT&T Corp. in November. The deal added a substantial national reach to the former Southwestern Bell's local business, which is concentrated in 13 states, including Texas, California, and the Midwest.
BellSouth is the dominant local telephone provider in the Southeast.
The shift in the U.S. telecom landscape moving from four to three regional Bell operators is sure to garner close review from Washington.
"Twenty years after the government broke up Ma Bell, this deal represents a mother and child reunion," said Rep. Ed Markey, the ranking Democrat on the House Subcommittee on Telecommunications and the Internet.
"Our nation's telecommunications markets must be vigorously competitive and open to innovation in order to promote job creation and economic growth," Markey said. "This merger proposal is one that unquestionably merits the utmost scrutiny by government antitrust officials."
The deal furthers the reunification of the Baby Bells, the eight regional telephone operators that were spun off from the old AT&T in 1984 under a federal court order. At that time, and in a different regulatory climate, AT&T was largely a long-distance company.
Cingular spokesman Mark Siegel dismissed the notion there would be public perception issues with the switch back to the AT&T name for the wireless company.
"We built a business," Siegel said. "Is the brand an important part of that business? Yes. But it is a business that is made primarily up of people. None of that changes."
Siegel said sole ownership by AT&T "gives us clarity of decision-making, and that is a good thing."
With cable companies increasingly vying for traditional phone companies' share of local telephone service, such mergers in the industry have been commonplace of late. Kagan, the industry analyst, said more could be on the horizon.
"We're not over it yet," Kagan said.
The combined company will be based in San Antonio, and Ed Whitacre, AT&T's chairman and chief executive, will keep those positions. His counterpart at BellSouth, Duane Ackerman, 63, will run BellSouth's operations in a "transition period" after the merger.
Cingular's headquarters will stay in Atlanta, as will the Southeast regional headquarters for the merged company.
Cingular has grown strongly since it was formed in 2001 by the merger of a number of regional wireless carriers, and there has been speculation that AT&T wanted to assume full control of this growth business, in part to be able to market it under the AT&T name.
The wireless operations will be the growth engine of the new company, and will account for one third of the combined revenue.
AT&T expects the acquisition to save it $2 billion annually, starting the year after the deal closes. About half of the savings would come from reduced advertising expenses and from combining their work forces.
The rest of the savings would come from combining the backbone network and information-technology operations of the two companies. [mehr]
Neuer Telefongigant in den USA
AT&T bietet 65 Milliarden Dollar für Bell South / Monopol befürchtet.
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 6. März 2006, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]NEW YORK. Der amerikanische Telekomgigant AT&T will die drittgrößte US-Telefongesellschaft Bell South Corporation für rund 65 Milliarden Dollar (54 Milliarden Euro) kaufen. Die Übernahme könne bereits an diesem Montag angekündigt werden, berichteten die New York Times und das Wall Street Journal am Sonntag. Die Firmen nahmen keine Stellung.
AT&T würde mit einer Übernahme von Bell South der mit Abstand größte US-Telekommunikationskonzern mit einem Umsatz von rund 125 Milliarden Dollar, 70 Millionen Telefon- und fast zehn Millionen Breitbandkunden. Bei der Kaufsumme wäre Bell South mindestens 36 Dollar je Aktie wert, was ein Aufgeld von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Kurs vom Freitag von 31,46 Dollar bedeuten würde.
Das Einzugsgebiet des neuen Telefonriesen würde von Kalifornien bis Florida reichen. AT&T und Bell South kontrollieren bereits gemeinsam die größte amerikanische Mobilfunkfirma Cingular Wireless mit 54,1 Millionen Kunden sowie das lukrative Online-Gelbe-Seiten-Geschäft Yellowpages.com. AT&T würde durch den Bell-South-Kauf den Hauptkonkurrenten Verizon mit einem Umsatz von 75 Milliarden Dollar weit überflügeln. Eine Übernahme von Bell South durch AT&T müsste von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden und könnte etwa ein Jahr dauern. Telekommunikationsfachleute erwarten keine allzu großen Schwierigkeiten, da sich die Einzugsgebiete kaum überschneiden.
Der Zusammenschluss der beiden noch verbliebenen Bell- Gesellschaften wäre ein riesiger Schritt bei der Wiederherstellung des Monopols, das in der US- Telefonbranche vor der Zerschlagung der alten AT&T im Jahr 1984 existierte, erklärte die New York Times. Die ursprüngliche AT&T, die auch als Ma Bell (Mutter Bell) bekannt war, hatte jahrzehntelang ein amerikanisches Telefonmonopol gehabt.
Die frühere Telekom-Gesellschaft SBC Communications hatte erst im November 2005 die alte AT&T für 16 Milliarden Dollar übernommen und deren weitaus bekannteren Firmennamen angenommen. Das Unternehmen wird von dem langjährigen SBC-Chef Edward E. Whitacre Jr. geführt, der den Konzern durch Serienkäufe kleiner und großer Konkurrenten neben Verizon zum US-Branchenführer in der Telekommunikationsbranche gemacht hatte. Für Whiteacre, der sich dem Ruhestand nähert, wäre der Bell-South-Kauf ein krönender Abschluss seiner Erfolgskarriere. AT&T war in der jüngsten Ausgabe des Magazins Fortune zum am meisten bewunderten Telekom-Konzern deklariert worden.
Verizon hatte seinerseits nach langer Übernahmeschlacht mit Qwest Communications kürzlich den Telekom-Konzern MCI übernommen. Die Übernahme von Bell South könnte nach Darstellung der New York Times Druck auf Verizon ausüben, Qwest zu kaufen. Dies wäre die letzte der noch verfügbaren großen Bell-Gesellschaften. Wegen des Siegeszugs des Mobilfunks und des Internets mit Online-Telefonverkehr befindet sich das traditionelle Festnetzgeschäft der Telefongesellschaften seit Jahren auf dem Rückzug.
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