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Börsenprospekt der T-Online International AG vom 31. März 2000 [Original]Deutsche Telekom senkt erneut die Inlandstarife zum 1. März
- Nur sechs Pfennige/Minute mit T-ISDN ab 18 Uhr und am Wochenende
- Tagsüber mit 18 Pfennigen/Minute quer durch Deutschland
- Geschäftskundentarife noch attraktiver
22.02.2000 Die Deutsche Telekom hat zum 1. März die nächste Stufe des Tarif- Feuerwerks gezündet. Nach den Tarifsenkungen für Auslandsverbindungen und Festnetzverbindungen zu Mobilfunkanschlüssen T-D1 und T-C-Tel zum 1. Februar werden jetzt die Preise für Inlandsverbindungen, hauptsächlich bei Regional- und Deutschlandverbindungen, noch einmal drastisch reduziert. Dabei wird die Zahl der regionalen Tarifbereiche verringert und gleichzeitig die Off-Peak-Zeit verlängert.
T-ISDN
Im neuen T-ISDN Standardtarif kostet ab 1. März eine Minute im Tarif Regional & Deutschland künftig bereits ab 18.00 Uhr nur noch sechs statt bisher zwölf Pfennige. Damit beginnt die Nebenzeit drei Stunden früher und dauert morgens eine Stunde länger, bis sieben Uhr. Am Wochenende gilt sechs Pfennig die Minute rund um die Uhr. So sind Einsparungen bis zu 50 Prozent möglich. Auch während der Woche wird tagsüber telefonieren mit künftig nur noch 18 Pfennigen deutlich günstiger, um bis zu 25 Prozent und dies deutschlandweit. Durch den Wegfall des Freizeittarifs kann der Kunde zudem im City-Bereich in der Off-Peak-Zeit bereits ab 18.00 Uhr vier Minuten zu einem Preis von zwölf Pfennigen telefonieren, d. h. rechnerisch für drei Pfennigen die Minute.
Analoges T-Net
Nur noch 24 Pfennige gegenüber bisher 36 Pfennigen (je 20 Sekunden für zwölf Pfennige) zahlen die Kunden für ein Ferngespräch tagsüber. Die Tarifbereiche Regional und Deutschland werden zusammengefasst und gelten nun von Montag bis Freitag von sieben bis 18 Uhr zum günstigen Preis von 24 Pfennigen.Auf günstige neun Pfennige statt bisher zwölf Pfennige wird der Freizeittarif, der jetzt von sieben bis 21 Uhr gilt, am Wochenende und bundeseinheitlichen Feiertagen sowie vom 24. Dezember bis zum 1. Januar gesenkt.
In der übrigen Zeit, dem Abendtarif, kostet an allen Tagen der Woche von 21 bis verlängert auf sieben Uhr die Verbindungsminute weiterhin nur sechs Pfennige. Der bisherige Freizeittarif in den Morgenstunden von sechs bis neun Uhr entfällt ab dem 1. März. Dafür wird der Abendtarif von sechs auf sieben Uhr ausgedehnt und der Tagtarif von bisher neun auf sieben Uhr vorgezogen. Neben einer Preissenkung (zwischen sechs und sieben Uhr) zieht dies für die Kunden allerdings auch eine Preiserhöhung (zwischen sieben und neun Uhr) nach sich. Allerdings fallen in dieser Zeit weniger als fünf Prozent des gesamten Gesprächsaufkommens eines Tages an.
Im Standardtarif für T-Net Anschlüsse bleibt es im Bereich City weiterhin bei den Taktzeiten von 90, 150 und 240 Sekunden jeweils bei einem Tarifeinheitenpreis von zwölf Pfennigen.
Wie bereits bei Auslandsverbindungen und Festnetzverbindungen zu Mobilfunkanschlüssen entfällt nun auch bei Inlandsverbindungen die Langtelefoniererkomponente 10plus.
BusinessCall 500 und 700 jetzt noch attraktiver
Beim Basistarif für die Geschäftskundenangebote BusinessCall 500, 550 und 700 wird im Tarifbereich City der Tagtarif (Mo. bis Fr. von acht bis 18 Uhr) von sieben Pfennigen auf sechs Pfennige/Minute (ohne Umsatzsteuer) gesenkt. Im Bereich Regional/Deutschland wird der Tagtarif um 33 Prozent auf zehn Pfennige (ohne Umsatzsteuer) gegenüber bisher 15 Pfennigen/Minute reduziert. In der Tarifzeit Freizeit wird eine 20-prozentige Senkung von zehn auf acht Pfennige (ohne Umsatzsteuer) pro Minute wirksam. Weitere Vorteile genießen Geschäftskunden durch die sekundengenaue Abrechnung sowie attraktive Volumennachlässe. Neu eingeführt wird für BusinessCall 500 und 550 eine Telefonmehrwertdienst-Komponente. Für monatlich 9,99 Mark (ohne Umsatzsteuer) zusätzlich pro Vertrag werden die weitergeleiteten T-Net Verbindungen von den vereinbarten freecall- oder Service-Rufnummern der Deutschen Telekom im Volumennachlass berücksichtigt.
Wunschtarife
Neu aufgenommen in das AktivPlus Angebot werden Auslandsverbindungen in die Türkei für 39 Pfennige pro Minute. Da AktivPlus integrativer Bestandteil der Angebote T-ISDN 300 und T-Net 300 ist, gilt diese Verbesserung auch hier.Bei den Select Tarifen 5/10 und 5/30 bleibt der zehn- bzw. 30-prozentige Nachlass für 5 vom Kunden ausgewählte Rufnummern im In- und Ausland auch weiterhin auf die Tarifzeiten Tag und Freizeit beschränkt. Ab dem 1. März können die Telekom-Kunden bei den Select-Tarifen Zielrufnummern in allen Ländern weltweit auswählen.
15.8.2002 (t-off). Zum 1. Oktober 2002 sollen die Optionstarife "Select 5/10" und "Select 5/30" eingestellt werden.
Pressemitteilung vom 26. Mai 2000, 11.10 Uhr [Original][ Ed: Im folgenden werden einige wichtige Passagen aus dem offiziellen Börsenprospekt zur Einführung der T-Online Aktien (17.4.2000) dokumentiert. Die Links (Querverweise) wurden in dieser Dokumentation redaktionell zugefügt. Man beachte die Passagen zur Flat-rate (also keine Pauschalisierung der Telefongebühren geplant). Die Flat-rate wird als Antwort auf das 149-DM-Angebot von Mannesmann Arcor eingeführt (Seite 67). Ansonsten offenbar Festhalten an der weltweit einmaligen Zeitabrechnung beim DSL, das 50-Freistundenangebot macht sonst wenig Sinn. Es gibt auch Passagen zum TV-Kabel (Seite 66). Man möchte wohl auch dort gerne T-Online anbieten (z. B. in Berlin). ]
Aus dem Verkaufsprospekt und Unternehmensbericht der T-Online International AG, Darmstadt
Seite 14 f: T-Online rechnet künftig mit erheblichen Verlusten.
(...) Die nachfolgenden Faktoren könnten eine negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse von T-Online haben:
Es gibt keine Gewähr, dass T-Online in Zukunft Gewinne erwirtschaften oder profitabel bleiben wird.
- (...)
- Notwendigkeit der Einführung aggressiver Preis- und Marketingstrategien im Zusammenhang mit der Expansion in neue Märkte; (...)
- Änderungen der Entgelte, die T-Online der Deutschen Telekom für diejenigen Produkte und Dienstleistungen zahlen muss, die für die Geschäftstätigkeit von T-Online notwendig sind, wie etwa die Netzinfrastruktur und Inkasso- und Debitorenmanagement- Dienstleistungen der Deutschen Telekom; (...)
- Einführung des neuen flat rate Zugangsprodukts im ersten Halbjahr 2000, das T-Online dem Risiko aussetzt, dass die variablen Kosten die festen Umsatzerlöse aus diesem Zugangsprodukt übersteigen könnten und
- Marktakzeptanz des neuen Einführungsangebots für T-Online Breitband- Internetzugang, bei dem die ersten 100.000 Breitband-Kunden für einen Zeitraum von 2 Jahren kostenlos monatlich 50 Online Stunden erhalten; die Netzinfrastrukturkosten in Bezug auf dieses Angebot werden erheblich sein und könnten bis zu Euro 40 Mio. betragen, vorausgesetzt alle 100.000 Kunden nutzen die 50 Online Stunden voll aus, die Vorleistungskosten, die die Deutsche Telekom T-Online in Rechnung stellt, sinken nicht und die Verteilung der regionalen Nutzungsstruktur und der Tagesverkehrskurven von T-Online wird durch diese Kunden im Vergleich zum bisherigen Nutzungsverhalten nicht wesentlich verändert.
Seite 21: Die Wettbewerbsfähigkeit von T-Online hängt in hohem Maße von dem Preis ab, den ihr die Deutsche Telekom für die Nutzung der Internet-Plattform in Rechnung stellt.
Für das Jahr 1999 stellte die Deutsche Telekom T-Online für die Nutzung ihres IP-Backbone Euro 209,4 Mio. in Rechnung. Dies war der größte Kostenposten für T-Online, der 48 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen ausmachte. Weil dieser Posten einen so hohen Prozentsatz der betrieblichen Aufwendungen von T-Online ausmacht, wird ihre Wettbewerbsfähigkeit in hohem Maße von der Höhe dieser Kosten bestimmt. Dementsprechend ist die Wettbewerbsfähigkeit von T-Online wesentlich von der Preisgestaltung der Deutschen Telekom für die Nutzung ihrer Netzinfrastruktur abhängig.
Seite 22: Gesetzliche Vorschriften beeinträchtigen die Fähigkeit von T-Online, mit der Deutschen Telekom zusammenzuarbeiten.
(...) Überdies sind die zuständigen Aufsichtsbehörden der Ansicht, dass die Deutsche Telekom in Deutschland im öffentlichen Sprachtelefondienst über das Festnetz eine marktbeherrschende Stellung innehat. Folglich unterliegt die Zusammenarbeit der Deutschen Telekom mit T-Online entsprechenden Restriktionen. Die Deutsche Telekom darf beim Anbieten von Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz ihre Kunden nicht diskriminieren. Deshalb gewährt die Deutsche Telekom T-Online hinsichtlich dieser Dienste die gleichen Bedingungen wie deren Wettbewerbern. Darüber hinaus können Entscheidungen der Regulierungsbehörde in Bezug auf Entgelte, die die Deutsche Telekom für ihre Telekommunikations- und sonstigen Dienste in Rechnung stellt, wesentliche Auswirkungen auf die betrieblichen Aufwendungen von T-Online haben, da der Großteil der betrieblichen Aufwendungen von T-Online sich auf bei der Deutschen Telekom eingekaufte Dienste bezieht. Es sind derzeit zwei Gerichtsverfahren anhängig, die möglicherweise rückwirkend zu einer Erhöhung der Preise führen könnten, die die Deutsche Telekom T-Online für die Bereitstellung ihrer Festnetztelekommunikations- und Internet-Plattform Dienste berechnet. Diese Gerichtsverfahren sind im Abschnitt Geschäftstätigkeit Rechtsstreitigkeiten näher beschrieben.
Seite 33 f: Umsatzerlöse aus Zugangsentgelten.
Die Umsatzerlöse aus Zugangsentgelten werden in erster Linie von folgenden Faktoren beeinflusst:
Im April 1999 hat T-Online die Preisgestaltung ihrer Internet- Zugangsprodukte geändert und die Kosten für den Telefonzugang zum Internet in ihr Angebot mit aufgenommen. T-Online hat mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über die Bereitstellung von Telefonverbindungskapazitäten zur Internet-Plattform abgeschlossen. Dadurch werden Kosteneinsparungen für T-Online Kunden ermöglicht. Aufgrund dieser Preisänderung stiegen die Umsatzerlöse von T-Online aus dem Internetzugangsgeschäft um ca. Euro 90 Mio. an. Dieser Betrag entspricht den von den T-Online Kunden entrichteten und an die Deutsche Telekom abgeführten Telefonentgelten. Ziel der Anfang April 1999 durchgeführten Änderungen der Preisstruktur eines Großteils der Produkte von T-Online war es, den Nutzern günstige Telefonentgelte anzubieten. T-Online bietet ihr beliebtestes Produkt, T-Online eco, inklusive von zwei Freistunden an, die seit Anfang April 1999 neben dem Internetzugang auch die Kosten der Telefonverbindung zum Internet beinhalten. Die mit der Bereitstellung dieser Dienstleistung verbundenen direkten Kosten von T-Online sind von der tatsächlichen Nutzung der Freistunden durch die Kunden abhängig. Sofern die Freistunden nicht ausgeschöpft werden, zieht T-Online daraus einen Nutzen. Aus diesem Grund sind die Gesamtumsatzerlöse von T-Online aus dem Internet-Zugang für das Jahr 1999 nicht mit denjenigen früherer Jahre vergleichbar.
- Anzahl der Kunden. (...) [Tricks mit Nutzerzahlen]
- Nutzungszeit. Die durchschnittliche Nutzungszeit je Kunde wirkt sich ebenfalls wesentlich auf die Umsatzerlöse aus Zugangsentgelten aus. Die Entgelte für den T-Online Internetzugang setzen sich größtenteils aus einem zeitabhängigen Online-Entgelt sowie seit April 1999 aus einem ebenfalls zeitabhängigen Telefonverbindungsentgelt zusammen. Die Anzahl der monatlichen Nutzungsminuten je Kunde stieg von durchschnittlich 193 Minuten im Jahr 1997 auf 232 Minuten im Jahr 1998 und auf 319 Minuten im Jahr 1999. Nach Auffassung von T-Online wird die Zunahme von Inhalten im Internet sowie die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher Navigations- und sonstiger Tools nicht nur zu einer weiteren Zunahme der Internet- Nutzung generell führen, sondern auch zu einer steigenden Nutzungs- bzw. Verweildauer je Nutzer. Die Bedeutung der Nutzungszeit für die Umsatzerlöse von T-Online aus Zugangsentgelten wird allerdings abnehmen, falls der Internetzugang mit pauschaliertem Entgelt zur Regel werden sollte. T-Online beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2000 ein flat fee Zugangsprodukt einzuführen, das neben der Telefonverbindung auch den Internet-Zugang beinhaltet, siehe auch Geschäftstätigkeit Die einzelnen Dienste von T-Online Die Produktpakete von T-Online.
- Preisniveau. Die Preise für Internet-Access-Services von T-Online sind in den letzten Jahren beträchtlich zurückgegangen. Ursache hierfür war in erster Linie der erhebliche Wettbewerbsdruck, jedoch auch die Ausnutzung von Skalenvorteilen. Das Nutzungsentgelt je Minute für den wichtigsten Tarif von T-Online fiel zwischen Ende 1997 und Ende 1999 um bis zu 75 %. Nach Auffassung von T-Online dürfte der Preisrückgang noch einige Zeit andauern.
Seite 35 f: Netzinfrastrukturaufwand.
T-Online verfügt über keine eigene Netzinfrastruktur. Statt dessen nutzt sie die IP-basierte Internet-Plattform der Deutschen Telekom. Der Netzinfrastrukturaufwand umfasst die Kosten der Nutzung der Internet-Plattform und des Zugangs über das Telefonnetz und stellte mit 48 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 1999 den bei weitem größten Einzelposten der Kosten dar.Mit Wirkung zum 1. Januar 1999 hat T-Online mit der Deutschen Telekom einen neuen Vertrag über die Bereitstellung von Netzinfrastrukturleistungen abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, die Preisstruktur für die von der Deutschen Telekom bezogenen Netzinfrastrukturleistungen von einem Pauschaltarif in einen volumensabhängigen Tarif zu ändern. Damit können jetzt Skaleneffekte beim Einkauf der Leistungen genutzt werden. Infolge dieser Änderung ist der Netzinfrastrukturaufwand für 1999 mit den entsprechenden Vorjahreszahlen nicht vergleichbar.
Seit April 1999 enthalten die Preise für den überwiegenden Teil der Internet-Zugangsprodukte von T-Online auch die Entgelte für die Telefonverbindung der T-Online-Kunden zur Internet-Plattform. Zweck dieser Maßnahme war die Erzielung von Kostensenkungen für die T-Online-Kunden. Dies bedeutet, dass T-Online von der Deutschen Telekom die Telefonnetzkapazitäten einkauft, die von den T-Online-Kunden für Verbindungen zur Internet-Plattform in Anspruch genommen werden. Der von der Deutschen Telekom derzeit für diese Telefonverbindungen berechnete Preis beläuft sich auf 2,6 Pfennig je Minute (ohne Umsatzsteuer). Für diese Entgelte darf die Deutsche Telekom T-Online keinen speziellen Mengenrabatt gewähren. T-Online hat für diese Leistungen der Deutschen Telekom denselben Preis zu zahlen, der auch von den Wettbewerbern von T-Online für die Nutzung der gleichen Internet-Plattform zu zahlen ist. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, die Entgelte für die Telefonverbindung für den Telefonnetzzugang auf 1,7 Pfennig (ohne Umsatzsteuer) rückwirkend zum 1. März 2000 zu senken.
T-Online beabsichtigt, im ersten Halbjahr ein neues Zugangsprodukt einzuführen. Dieses neue Zugangsprodukt sieht vor, dass T-Online Kunden bei einer flat rate (Pauschalentgelt) von weniger als DM 100 monatlich unbeschränkten Internetzugang, einschließlich der Telefonverbindung zum Internet, erhalten. Während die Erlöse pro Kunde aus diesem flat rate Produkt unabhängig von der Nutzungsdauer feststehen, werden die Netzkosten von T-Online auch weiterhin in Abhängigkeit von der tatsächlichen Kundennutzung schwanken.
T-Online beabsichtigt darüber hinaus auch, ein Werbeangebot für Breitband-Internetzugang einzuführen, bei dem die ersten 100.000 Kunden für einen Zeitraum von 2 Jahren kostenlos monatlich 50 Online-Stunden erhalten. Die im Zusammenhang mit diesem Werbeangebot entstehenden Netzkosten können bis zu Euro 40 Mio. betragen, vorausgesetzt, alle 100.000 Kunden nutzen die 50 Online-Stunden vollständig, der Preis, den die Deutsche Telekom T-Online für die Nutzung der Netzinfrastruktur in Rechnung stellt, sinkt nicht, und die Verteilung der regionalen Nutzungsstruktur und der Tagesverkehrskurven von T-Online wird durch diese Kunden im Vergleich zum bisherigen Nutzungsverhalten nicht wesentlich verändert.
Die Höhe der von der Deutschen Telekom für die Internet-Plattform und die Telefonverbindung in Rechnung gestellten Entgelte hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Nutzungsumfang und Verkehrsvolumen. Der von T-Online an die Deutsche Telekom für die Internet-Plattform zu zahlende Preis hängt von dem im jeweiligen Monat generierten Datenvolumen und der Anzahl der Online-Stunden der Nutzer ab. Der je Nutzungsstunde und je übermitteltem Megabyte zu zahlende Preis ist volumensabhängig. T-Online werden außerdem Rabatte je nach Verkehrsaufkommen und Nutzung der Einwählpunkte gewährt.
- Wettbewerb. Die Preise für Internet- und Telefonnetzleistungen sind in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Dies liegt in erster Linie an der Liberalisierung des europäischen Telekommunikationsmarktes und der damit verbundenen Zunahme des Wettbewerbs. T-Online rechnet zukünftig mit einer Fortsetzung dieses Trends.
- Regulierung. Die Preise von T-Online für ihre Internet-Zugangsleistungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Dagegen unterliegt das von der Deutschen Telekom für die Telefonverbindung zur Internet- Plattform in Rechnung gestellte Entgelt der Preisregulierung, da es sich hierbei um eine Telekommunikationsdienstleistung im Festnetz handelt. Auf diesem Markt wird die Deutsche Telekom von der Regulierungsbehörde als marktbeherrschend eingestuft. Im Juni 1999 legte die Regulierungsbehörde den Preis für Telefonverbindungen zur Internet-Plattform, den T-Online an die Deutsche Telekom entrichten muss, auf 2,6 Pfennig je Minute (ohne Umsatzsteuer) fest. Dies entspricht einer Preiserhöhung von ca. 6 % gegenüber dem seit April 1999 von der Deutschen Telekom berechneten Preis. Auf diese Entscheidung der Regulierungsbehörde wird im Abschnitt Regulierungnäher eingegangen. Es sind derzeit zwei Gerichtsverfahren anhängig, die möglicherweise rückwirkend eine Erhöhung der Preise bewirken könnten, die die Deutsche Telekom T-Online für die Bereitstellung ihrer Festnetztelekommunikations- und Internet-Plattform-Dienste in Rechnung stellt. Diese Gerichtsverfahren sind im Abschnitt Rechtsstreitigkeiten näher beschrieben. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, die Entgelte für Telefonverbindungen für den Telefonnetzzugang auf 1,7 Pfennig je Minute (ohne Umsatzsteuer) rückwirkend zum 1. März 2000 zu senken.
Seite 38 f: Zugangsentgelte.
Die Umsatzerlöse aus Entgelten für die T-Online Internet- und T-Online-Classic Access-Services stiegen von Euro 180,9 Mio. im Geschäftsjahr 1997 auf Euro 246,4 Mio. im Geschäftsjahr 1998 und auf Euro 394,9 Mio. im Geschäftsjahr 1999. Die Umsatzerlöse aus Grundgebühren entsprechen den monatlichen festen Zahlungen der T-Online-Kunden. Diese Steigerung der Umsatzerlöse ergibt sich aus der Erhöhung des Kundenbestands von 1,9 Mio. Kunden Ende 1997 auf 2,7 Mio. Kunden Ende 1998 und auf 4,2 Mio. Kunden Ende 1999. Die durchschnittliche Nutzungsdauer je Kunde stieg in diesem Zeitraum ebenfalls an, was zu einer entsprechenden Zunahme der Umsatzerlöse aus zeitabhängigen Nutzungsentgelten führte. Der Zunahme des Kundenbestands und der Nutzungsdauer stehen jedoch teilweise beträchtliche Preisrückgänge bei den Produkten im gleichen Zeitraum gegenüber. So ging das Nutzungsentgelt je Minute für das am häufigsten genutzte Produkt von Ende 1997 bis Ende 1999 um bis zu 75 % zurück. Im Hinblick auf die Wettbewerbssituation rechnet T-Online damit, dass sich dieser Preistrend noch für einige Zeit fortsetzen wird.Im April 1999 hat T-Online die Preisgestaltung ihrer Internet- Zugangsprodukte geändert und die Kosten für den Telefonzugang zum Internet in ihr Angebot mit aufgenommen. T-Online hat mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über die Bereitstellung von Telefonverbindungskapazitäten zur Internet-Plattform abgeschlossen. Dadurch werden Kosteneinsparungen für T-Online Kunden ermöglicht. Aufgrund dieser Preisänderung stiegen die Umsatzerlöse von T-Online aus dem Internet-Zugangsgeschäft um ca. Euro 90 Mio. an. Dieser Betrag entspricht den von den T-Online Kunden entrichteten und an die Deutsche Telekom abgeführten Telefonentgelten. Ziel der Anfang April 1999 durchgeführten Änderungen der Preisstruktur eines Großteils der Produkte von T-Online war es, den Nutzern günstige Telefonentgelte anzubieten. T-Online bietet ihr beliebtestes Produkt, T-Online eco, inklusive von zwei Freistunden an, die seit Anfang April 1999 neben dem Internet-Zugang auch die Kosten der Telefonverbindung zum Internet beinhalten. Die mit der Bereitstellung dieser Dienstleistung verbundenen direkten Kosten von T-Online sind von der tatsächlichen Nutzung der Freistunden durch die Kunden abhängig. Sofern die Freistunden nicht ausgeschöpft werden, zieht T-Online daraus einen Nutzen.
Die T-Online Classic [Ed: Btx] zurechenbaren Umsatzerlöse aus Zugangsentgelten werden mit dem absehbaren allmählichen Auslaufen dieses Dienstes zurückgehen. Da T-Online Classic Bestandteil der T-Online-Internet-Produkte ist, lässt sich der auf T-Online Classic entfallende Anteil der Umsatzerlöse aus Zugangsentgelten nicht genau abschätzen. Internen Betriebsdaten zufolge dürften sich jedoch die Umsatzerlöse aus T-Online Classic auf nicht mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse belaufen. Der erwartete Umsatzrückgang soll im Laufe der Zeit dadurch aufgefangen werden, dass die Nutzer von T-Online Classic möglichst zu einer Nutzung der T-Online Internet-Dienste bewegt werden.
T-Online hat im zweiten Halbjahr 1999 Dienstleistungen für Breitband-Access über die ADSL- Technik der Deutschen Telekom eingeführt. Um die Nachfrage nach Breitband-Inhalten und Anwendungen zu steigern, hat sich T-Online entschieden, eine spezielle Werbekampagne zu starten, bei der die ersten 100.000 Teilnehmer für einen Zeitraum von 2 Jahren kostenlos monatlich 50 Online- Stunden erhalten. Auf diese Weise hofft T-Online, möglichst schnell eine kritische Masse an Teilnehmern und Diensten zu erreichen.
Seite 60: Neue Produktinitiativen.
T-Online beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2000 ein neues Zugangsprodukt einzuführen, durch das sie ihren Kunden gegen Zahlung einer monatlichen Grundgebühr von weniger als monatlich DM 100 einen unbegrenzten Internetzugang zur Verfügung stellen kann, ohne dafür zusätzliche Telefonverbindungs- oder Online-Entgelte zu berechnen.Die Deutsche Telekom hat die Absicht, in Zusammenarbeit mit T-Online das Produkt T-ISDN XXL für ISDN-Kunden der Deutschen Telekom einzuführen. Das zusätzliche, an die Deutsche Telekom zahlbare, monatliche Entgelt in Höhe von DM 5, beinhaltet sämtliche Telefonverbindungen zum Internet an Sonntagen. Die Preisstruktur des neuen T-ISDN XXL -Produkts unterliegt der Entgeltregulierung. Die an T-Online zu zahlenden Entgelte richten sich nach dem von dem Kunden gewählten Internet-Access-Produkt. Darüber hinaus beabsichtigt die Deutsche Telekom im Jahr 2000 in Zusammenarbeit mit T-Online auch die Einführung von ISDN@ctive. Gegen Zahlung eines zusätzlichen monatlichen Entgelts in Höhe von weniger als monatlich DM 10 gewährleistet ISDN@ctive eine ständige Verbindung von ISDN-Kunden der Deutschen Telekom zum Internet über einen ISDN-Schmalbandkanal.
Zur Förderung des Breitbandinternetzugangs über die Zugangs-Leitungen T-ISDN-dsl der Deutschen Telekom und zum Test der Kundenakzeptanz beabsichtigt T-Online, den ersten 100.000 Kunden für einen Zeitraum von 2 Jahren monatlich 50 Stunden Internet-Verbindung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Werbeangebot hofft T-Online, eine kritische Masse an Breitbandkunden generieren zu können, wodurch mehr Anbieter von Breitband- Inhalten angesprochen werden. Hierdurch soll bald erreicht werden, dass der Breitband- Internetzugang zu einem Breitenprodukt wird.
Darüber hinaus hat T-Online die Absicht, allen Schulen in Deutschland kostenlos einen unbegrenzten Internet-Zugang zur Verfügung zu stellen. Die Deutsche Telekom wird die Kosten für die Internet-Plattform tragen. T-Online wird den Schulen die entsprechende Software und den Kundendienst zur Verfügung stellen.
Seite 65: Netzinfrastruktur Internet Plattform.
T-Online besitzt keine eigene Netzinfrastruktur. Statt dessen nutzt sie die qualitativ hochwertige Hochleistungs-Internet Plattform der Deutschen Telekom, um ihren Kunden den Zugang zum Internet zu ermöglichen.T-InterConnect. T-Online erwirbt Kapazitäten in der IP-basierten Netz-Plattform der Deutschen Telekom, T-InterConnect, um so ihre Internet-Access-Services bereitstellen zu können. T-InterConnect ist ein landesweites Hochleistungsnetz. Derzeit erweitert die Deutsche Telekom die Kapazität der Hauptverbindungsleitungen auf eine Bandbreite von 30 Gigabit/Sek. und beabsichtigt, die Kapazität weiter auf 80 Gigabit/Sek. zu erhöhen. Das Netz ermöglicht typischerweise eine maximale Übertragungszeit von 150 Millisekunden zwischen den Netzknoten. Dies bietet den Kunden von T-Online einen schnellen Zugang zu ihren eigenen Web-Servern und allen anderen Web-Servern, die mit dem Internet Backbone der Deutschen Telekom verbunden sind. Die Transatlantiknetzverbindung hat eine Bandbreite von 3 Gigabit/Sek.; eine Erweiterung auf 40 Gigabit/Sek. wird für das zweite Halbjahr 2000 erwartet. (...)
Die Kunden von T-Online werden gewöhnlich über das Telefonnetz mit den Internet-Access-Diensten von T-Online verbunden. Dabei wählen die Kunden die Internet-Access-Nummer von T-Online und werden mit der T-InterConnect Internet Plattform verbunden.
Da der Verbindungsaufbau über das reguläre Telefonnetz erfolgt, sind Qualität und Leistungsfähigkeit dieses Netzes wichtig. Die Deutsche Telekom bietet den ISDN-Anschluss landesweit an und besitzt gemessen an der Zahl der Anschlussleitungen weltweit das größte ISDN-Netz. Der ISDN-Anschluss gewährleistet unter anderem qualitativ hochwertigere Verbindungen einschließlich einer schnelleren Übertragung von Signalen sowie eine Erhöhung der Übertragungskapazität. Zum 31. Dezember 1999 umfasste das ISDN-Netz der Deutschen Telekom insgesamt 13,3 Mio. Kanäle. Davon waren 7,3 Mio. mit Firmenkunden und 6,0 Mio. mit Privatkunden verbunden. ISDN hat derzeit in Deutschland eine Marktdurchdringungsrate von rund 28 %. Rund 50 % der Einwahlvorgänge von T-Online-Kunden erfolgen über das ISDN-Netz. (...)
Seite 66: Breitbandkabelnetz.
T-Online bietet derzeit keinen Internet-Zugang über das Breitbandkabelnetz an. Als Teil eines Pilotprojekts in Berlin beabsichtigt T-Online jedoch, ein vollständig aufgerüstetes Breitbandkabelnetz für die Bereitstellung ihrer Internet- Dienste zu testen. T-Online beabsichtigt gegebenenfalls die Nutzung von Breitbandtechnologien über Breitbandkabelnetze im Zuge ihrer Entwicklung in Deutschland oder in anderen Märkten, in denen ein Markteintritt beabsichtigt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Technologien zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen verfügbar sind. Die Deutsche Telekom hat ihr Breitbandkabelnetz mit mehr als 17,8 Mio. angeschlossenen Haushalten in Deutschland in mehrere regionale Netze gegliedert und wird diese auf regionale Betriebsgesellschaften übertragen. Die Deutsche Telekom ist derzeit auf der Suche nach Drittinvestoren für ihr Kabelgeschäft und hat kürzlich eine Beteiligung in Höhe von 55 % an der Betriebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen und 65 % an der Betriebsgesellschaft Hessen verkauft. Ob und zu welchen Bedingungen T-Online Zugang zu diesen Breitband-Kabelnetzen haben wird, ist unter anderem von der zukünftigen Eigentümerstruktur der regionalen Betriebsgesellschaften und den regulatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Es gibt keine Gewähr, dass T-Online bei Bedarf einen solchen Zugang erhält. (...)
Seite 66 f: Internet-Access-Services.
Der deutsche Markt für Internet-Zugang unterlag im vergangenen Jahr wesentlichen Änderungen und ist nun durch eine große Anzahl starker Wettbewerber gekennzeichnet, die sehr aggressive Marketingstrategien verfolgen. Die Preise für den Internet-Zugang sind erheblich gefallen und haben ein bemerkenswert niedriges Niveau erreicht.T-Online ist der Auffassung, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit im Markt für Internet-Zugang von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, einschließlich der Preisgestaltung, der Stärke der Marke T-Online, der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Infrastruktur der Deutschen Telekom, der Qualität des Kundendienstes von T-Online, dem Zeitpunkt der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen zur Unterstützung der Wachstumsstrategie von T-Online.
Die Wettbewerber von T-Online im Bereich der Bereitstellung von Internet-Access-Services in Deutschland sind:
Einige der Wettbewerber von T-Online bieten einen sog. kostenlosen Internet-Zugang an, wobei der Kunde keine Zugangs- und Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, sondern lediglich die Kosten der Telefonverbindung in Höhe eines Ortsgesprächs zahlt. T-Online ist der Auffassung, dass der Preis von T-Online eco, ihrem derzeit beliebtesten Produkt, einem Vergleich mit den Preisen der kostenlosen Internet-Access-Services standhält.
- etablierte internationale Unternehmen wie z. B. AOL Bertelsmann Online (ein Joint Venture von America Online und Bertelsmann) und Microsoft Network;
- Telekommunikationsunternehmen und deren strategische Partner, wie z. B.:
- Mannesmann Arcor, das den Internetzugang direkt sowie über Yahoo! Online, sein strategisches Bündnis mit Yahoo!, anbietet;
- Mobilcom, das den Internetzugang über seine Tochtergesellschaft freenet.de anbietet, und
- VIAG Interkom;
- Unternehmen, bei denen es sich nicht um Internet-Unternehmen handelt, die jedoch den Internetzugang als Bestandteil ihrer Verkaufs- oder Marketingstrategie in Deutschland anbieten, wie z. B. Banken, lokale Tageszeitungen, Magazine und Einzelhändler und
- andere Internet Service Provider.
Andere Telefongesellschaften haben ein Internet-by-call Produkt eingeführt. Die Entgelte eines by-call Produkts errechnen sich aus der Zeit, die der Kunde im Internet verbringt. Monatliche Grundgebühren werden dabei in der Regel nicht erhoben. Es ist möglich, dass die Preise für derartige Produktoptionen weiter sinken und Internet-by-call sich zum Marktstandard entwickelt.
Mannesmann Arcor, einer der größten Wettbewerber von T-Online, hat kürzlich ein Pauschalentgelt (flat fee) in Höhe von DM 149 eingeführt, das sowohl die Zugangsentgelte als auch die Entgelte für Ortsgespräche deckt. Als Antwort darauf hat T-Online für das erste Halbjahr 2000 angekündigt, eine flat feein Höhe von weniger als monatlich DM 100, einzuführen. Andere Wettbewerber haben ebenfalls angekündigt, entsprechende Produkte zu einem Preis von weniger als monatlich DM 100, einzuführen.
Dennoch ist T-Online der Auffassung, dass sie in der Lage sein wird, sich solchen oder anderen Marktveränderungen schnell genug anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. T-Online befindet sich im Rahmen des Wettbewerbs mit anderen Internet Zugangs Providern aufgrund zahlreicher Faktoren in einer vorteilhaften Position. Zu diesen Faktoren zählen die starke Markenidentifizierung, der derzeitige Kundenstamm und die gegenseitige Ergänzung ihrer Internetzugangs- und Portaldienste.
Seite 70 f: Rechtsstreitigkeiten
(...)
- Im April 1999 reichten AOL Bertelsmann und andere Wettbewerber bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Beschwerde gegen T-Online und die Deutsche Telekom ein. In dieser Beschwerde wurde ebenfalls geltend gemacht, dass T-Online und die Deutsche Telekom sich durch die Einführung des neuen Preismodells von T-Online für deren Internetzugangsprodukte wettbewerbswidrig verhielten und ihre marktbeherrschende Stellung in den betreffenden Märkten missbrauchten. Aufgrund dieser Beschwerde führte die Regulierungsbehörde ein Verfahren zur Überprüfung der Entgelte durch, die die Deutsche Telekom T-Online und deren Wettbewerbern für ihren T-InterConnect OnlineConnect Dienst in Rechnung stellt. Dieser Dienst beinhaltet sowohl die Nutzung der Internet- Plattform als auch die Telefonverbindung zur Internet- Plattform. Am 16. Juni 1999 entschied die Regulierungsbehörde, dass die Deutsche Telekom T-Online für den Zugang zum Telefonnetz keine gesonderten Mengenrabatte gewähren darf. Aus diesem Grund zahlt T-Online derzeit für den Zugang zum Telefonnetz dasselbe Entgelt pro Minute wie ihre Wettbewerber, die ebenfalls diesen Dienst nutzen.
Die Regulierungsbehörde stellte zudem fest, dass das Entgelt, das T-Online der Deutschen Telekom für die Telefonverbindung bisher zahlte, auf Basis einer inkorrekten Zahl von Einwahlknoten berechnet worden war. Daher passte die Deutsche Telekom ihre Preisberechnung an und erhöhte das T-Online in Rechnung gestellte Entgelt entsprechend.
Die Regulierungsbehörde erklärte in ihrer Entscheidung auch, dass sie nicht zuständig sei, die Preise, die T-Online ihren Kunden in Rechnung stellt, zu überprüfen, da der Schwerpunkt der Dienste von T-Online auf Telediensten (die nicht den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes unterfallen) liege.
- Zwei Wettbewerber von T-Online haben gegen die Regulierungsbehörde Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Sie fordern unter anderem, dass die Regulierungsbehörde ein Preisregulierungsverfahren durchführt, um die Entgelte, die die Deutsche Telekom Internet Service Providern für die Nutzung ihrer Internet- Plattform und damit verbundener Dienste berechnet, zu überprüfen.
Das Verwaltungsgericht Köln vertrat vor kurzem im Rahmen der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen die Regulierungsbehörde die Auffassung, dass das von der Deutschen Telekom für die Nutzung ihrer Internet- Plattform erhobene Entgelt auch der Entgeltregulierung gemäss dem Telekommunikationsgesetz unterliegt. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist anhängig. T-Online kann den Ausgang dieser Verfahren nicht vorhersagen. T-Online könnte indirekt von diesen Verfahren betroffen sein, sofern die Regulierungsbehörde das Preisregulierungsverfahren wieder eröffnet und die Deutsche Telekom auffordert, die T-Online und deren Wettbewerbern berechneten Entgelte unter Umständen rückwirkend zu ändern.
- AOL Bertelsmann hat den Erlass von drei einstweiligen Verfügungen gegen T-Online beantragt und macht darin geltend, dass T-Online sich wettbewerbswidrig verhalte. Zwei dieser Verfahren sind derzeit noch vor dem Oberlandesgericht Hamburg anhängig.
In dem ersten Verfahren ersuchte AOL Bertelsmann das Gericht, T-Online das Angebot ausschließlich gebündelter Produkte zu untersagen, d. h. Tarife anzubieten, die sowohl Telefonentgelte als auch Entgelte für den Internetzugang umfassen. Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten von AOL Bertelsmann. T-Online hat gegen diese Entscheidung erfolgreich Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hob am 23. März 2000 die vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Gegen diese Entscheidung im Eilverfahren ist kein Rechtsmittel möglich. Sie schließt das Eilverfahren ab. Da T-Online derzeit noch nicht die Begründung für diese Entscheidung vorliegt, kann sie noch nicht abschließend beurteilen, ob AOL Bertelsmann insoweit ein Hauptsacheverfahren einleiten wird und inwiefern T-Online nunmehr erlaubt ist, ihren Kunden isoliert gebündelte Tarife anzubieten. Selbst wenn AOL Bertelsmann in einem Hauptsacheverfahren obsiegen sollte, geht T-Online davon aus, dass ihre derzeitigen Geschäfte dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt würden. Da T-Online nunmehr auch einen entbündelten Internet-Zugangstarif eingeführt hat, in dem das Telefonverbindungsentgelt nicht enthalten ist, verhält sie sich dem Urteil entsprechend. Gleichwohl könnte zukünftig die Möglichkeit für T-Online, ausschließlich gebündelte Tarife anzubieten, weiter eingeschränkt werden. Sofern AOL einen Schaden nachweisen kann, der durch das Verhalten von T-Online verursacht wurde, könnte T-Online dafür schadensersatzpflichtig werden.
In dem zweiten Verfahren machte AOL Bertelsmann geltend, dass T-Online und die Deutsche Telekom sich wettbewerbswidrig verhielten, indem sie gebündelte Produkte anbieten würden, die Telefonverbindungsentgelte beinhalteten, die niedriger seien als die den Kunden von AOL Bertelsmann zur Verfügung stehenden Entgelte. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag von AOL Bertelsmann letztendlich ab. AOL Bertelsmann hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist noch anhängig. AOL Bertelsmann macht nun geltend, dass die von T-Online für die Telefonverbindungen angebotenen Entgelte rechtswidriges Preisdumping darstellen würden. T-Online kann den Ausgang dieses Verfahrens nicht vorhersagen. Sofern das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufhebt und entscheidet, dass T-Online wettbewerbswidrige Praktiken angewendet habe, muss T-Online AOL möglicherweise für den resultierenden Schaden Ersatz leisten und die Preise eines Großteils ihrer Produkte anpassen. Dies könnte negative Auswirkungen auf den Ruf von T-Online, deren zukünftiges Geschäft, deren Finanzlage und deren Geschäftsergebnisse haben.
Seite 72: Regulierung Teledienste und Mediendienste
(...)
Seite 73: Regulierung Recht und Initiativen der Europäischen Union
Die Europäische Kommission überprüft zur Zeit den regulatorischen Rahmen für Telekommunikations- und andere Kommunikationsdienste. Die Kommission erwägt die Schaffung eines einheitlichen regulatorischen Rahmens für alle Arten von Kommunikationsdiensten. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die bislang benutzten Unterscheidungskriterien für die verschiedenen Kommunikationssektoren allmählich verschwimmen. Der überarbeitete regulatorische Rahmen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2002 bzw. 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kommission hat erklärt, einfachere Regeln einzuführen und Beschränkungen des Marktzugangs zu beseitigen, um so den Wettbewerb zu verschärfen.Entgeltregulierung
Zur Zeit unterliegt T-Online nicht der im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Entgeltregulierung. Die Regulierungsbehörde entschied am 16. Juni 1999, dass, obwohl einige der Dienste von T-Online sowohl Elemente von Telekommunikationsdienstleistungen als auch von Telediensten beinhalten, das Schwergewicht der Dienste von T-Online auf Telediensten liegt. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde unterliegen die Dienste von T-Online folglich nicht der Entgeltregulierung nach dem Telekommunikationsgesetz. Eine Gerichtsentscheidung liegt in dieser Sache allerdings nicht vor.
Ferner unterliegen die Tele- und Mediendienste von T-Online auch nicht der Entgeltregulierung nach dem Teledienstegesetz oder dem Staatsvertrag über Mediendienste. Indirekt werden jedoch die Zugangskunden von T-Online von der Entgeltregulierung betroffen, weil die Entgelte für die Telefonverbindung für Einwähldienste, die die Deutsche Telekom (je nach dem verwendeten Tarifmodell) T-Online oder ihren Kunden in Rechnung stellt, gemäß dem Telekommunikationsgesetz als Telekommunikationsdienstleistungen reguliert sind. Diese Verbindungsentgelte sind Teil der Gesamtkosten der Kunden und haben somit einen Einfluss auf die Entgelte, die T-Online ihren Kunden in Rechnung stellen kann. Im Rahmen der kürzlich erfolgten Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung vertrat das Verwaltungsgericht Köln die Auffassung, dass die von der Deutschen Telekom für die Nutzung ihrer Internet Plattform erhobenen Preise auch der Entgeltregulierung gemäss dem Telekommunikationsgesetz unterliegen. Dieses Verfahren ist im Abschnitt "Geschäftstätigkeit Rechtsstreitigkeiten" näher beschrieben.
Anfang 1999 hatte T-Online gemeinsam mit der Deutschen Telekom angekündigt, dass sie die Gebühren der Deutschen Telekom für die Telefonverbindung und die Entgelte von T-Online für den Internetzugang in einem einzigen kostengünstigen Paket anzubieten beabsichtige. AOL Bertelsmann reagierte darauf mit Beschwerden bei der Europäischen Kommission und der Regulierungsbehörde. AOL Bertelsmann warf der Deutschen Telekom vor, ihre marktbeherrschende Stellung im Markt für Telefondienstleistungen im Rahmen des Internetgeschäfts zu missbrauchen. Dabei wurde insbesondere die Höhe der neuen Tarife, das Bündeln der Telefonverbindungsentgelte mit den Internetzugangsentgelten von T-Online und der Umstand, dass T-Online das Fakturierungssystem der Deutschen Telekom in Anspruch nimmt, angegriffen. Außerdem hat AOL Bertelsmann den Erlass von drei einstweiligen Verfügungen gegen die neuen Tarife beantragt. Der Ausgang dieser Verfahren sowie anderer Prozesse bezüglich der Beziehung zwischen T-Online und der Deutschen Telekom werden in der Beschreibung der Geschäftstätigkeit unter der überschrift Rechtsstreitigkeiten" ausführlicher behandelt.
Pressemitteilung vom 17. August 2000, ??.?? Uhr [Original]T-Online bietet Flatrate für 79 Mark pro Monat
- T-Online eco jetzt für 2,9 Pfennige pro Minute
- Erstmals PC-Versicherung im Internet-Zugang enthalten
- Highspeed mit T-DSL jetzt für alle T-Online Tarife verfügbar
26.05.2000 T-Online bietet als erster großer Online-Dienst ab 1. Juni 2000 die von vielen erwartete Flatrate an und ermöglicht damit die Internet-Nutzung ohne Zeitlimit. Neben der Einführung der Flatrate werden die Tarife T-Online by call und T-Online eco drastisch reduziert.
Der neue Tarif T-Online flat wird 79 Mark pro Monat kosten, dafür können T-Online Kunden rund um die Uhr surfen. Alle Telefon-Entgelte (bei der Einwahl über die Deutsche Telekom) und Online-Entgelte sind in diesem Preis enthalten, die Mindestvertragslaufzeit wird ein Jahr betragen.
Im Tarif T-Online eco kostet ab 1. Juni 2000 die Minute nur noch 2,9 Pfennige (inklusive Telefonentgelte bei der Einwahl über die Deutsche Telekom). Das bedeutet eine Ersparnis von mehr als 40 Prozent gegenüber dem bisherigen Tarif. Die monatliche Grundgebühr bleibt bei den gewohnt günstigen 8 Mark. Die bislang enthaltenen zwei Online-Stunden werden entfallen.
Zudem ergänzt T-Online das Angebot um weitere attraktive Leistungen. Bei den Tarifen T-Online flat und T-Online eco ist erstmals in Deutschland eine Versicherung für den PC bereits im monatlichen Grundpreis für den Internet-Zugang enthalten. Der Versicherungsschutz deckt dabei nahezu alle Hardware-Schäden am heimischen Computer ab.
Als weiteres Highlight offeriert T-Online ab 1. Juni 2000 allen ISDN-Kunden die Öffnung der sogenannten B-Kanalbündelung; dies ermöglicht surfen mit doppelter ISDN-Geschwindigkeit mit bis zu 128 Kilobit pro Sekunde. Der zweite Kanal kostet für T-Online flat und T-Online eco 2,9 Pfennige pro Minute zusätzlich, bei T-Online by call fallen dafür 3,9 Pfennige an.
Für T-Online by call wird der Minutenpreis um mehr als ein Drittel von bisher 6 Pfennigen auf 3,9 Pfennige (inklusive Telefonentgelte bei der Einwahl über die Deutsche Telekom) gesenkt. Eine monatliche Grundgebühr fällt bei diesem Tarif nicht an. Damit ist T-Online by call günstiger als der bisherige Tarif T-Online eco.
Die Tarife T-Online by call, T-Online eco und T-Online flat gelten ab 1. Juni 2000 auch für T-DSL- Kunden. Bei vorhandenem T-DSL-Anschluss können sich T-Online Kunden zu ihren heutigen Tarifen einwählen, das heißt zwölffache ISDN-Geschwindigkeit zum selben Preis.
Der Erfolg von T-Online seit der letzten Tarifoffensive gibt unserer Strategie der zielgruppenspezifischen Preisgestaltung Recht. Die neuen Tarife sind exakt auf die Anforderungen des Marktes zugeschnitten und mit T-Online flat ist die Uhr zu einem supergünstigen Preis nun endgültig abgeschaltet, betont Wolfgang Keuntje, Vorstandsvorsitzender der T-Online International AG. Weitere Details zu den Tarifen finden Sie unter www.t-online.de.
T-Online flat: [Preisliste] [AGB] [Anmeldung] [Trouble]
Sommers Durchhalte-Brief an T-Führungskräfte vom 21. Februar 2001, 12.32 Uhr [Quelle]T-Online offeriert T-DSL-Flatrate für 49 Mark pro Monat
- Neuer Tarif T-Online dsl flat ab September erhältlich
Bonn/Darmstadt, den 17. August 2000 Zum 1. September 2000 öffnet T-Online eine neue Dimension im Internet: Für 49 Mark pro Monat können T-DSL- Kunden ohne Zeitlimit mit Highspeed surfen. Alle Nutzungs- Entgelte sind in diesem Preis enthalten, die Mindestvertragslaufzeit wird ein Jahr betragen. Ebenfalls im monatlichen Grundpreis enthalten ist der T-Online PC-Schutzbrief, der nahezu alle Hardware-Schäden am heimischen Computer abdeckt.
Das Angebot umfasst unter anderem eine hochwertige Software für OnlineBanking, eine komfortable eMail-Software und eine Private Homepage mit 10 MByte Speicherkapazität. Bei Nutzung eines ISDN- oder eines analogen Anschlusses ohne T-DSL z. B. über ein Laptop im Hotel beträgt das Nutzungsentgelt 2,9 Pfennige pro Minute (bei Einwahl über die Deutsche Telekom AG).
"Die positiven Erfahrungen mit dem Tarif T-Online flat und der Öffnung der B-Kanalbündelung haben den Bedarf nach mehr Geschwindigkeit deutlich gezeigt. Unser neuer Tarif T-Online dsl flat erfüllt diesen Wunsch nach mehr Bandbreite in idealer Weise und eröffnet dem breiten Markt die nächste Dimension des Internet", sagt Wolfgang Keuntje, Vorstandsvorsitzender der T-Online International AG.
T-Online wird in Zukunft vermehrt breitbandige Inhalte anbieten. Durch neue Technologien ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten wie Live-Streamings von Musik- und Sportevents oder exklusiven Interviews in TV-Qualität. Darüber hinaus arbeitet T-Online derzeit an verschiedenen Eigenproduktionen im Content-Bereich, die das bestehende Angebot von Online-Spielen und Net-Events auf dem Fun & Action Portal in idealer Weise ergänzen.
An Top 300 von Dr. Ron Sommer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir werden unsere Stärken offensiv kommunizierenim Anschluss an diese Mitteilung wird per email ein von mir unterzeichneter Brief an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschickt. In diesem nehme ich zu der Berichterstattung über unser Unternehmen, die gegenwärtig fast durchweg fest verknüpft ist mit der sehr unerfreulichen Kursentwicklung unserer Aktien, ausführlich Stellung. Auch zu den jüngsten verantwortungslosen Gerüchten um meine Person äußere ich mich dezidiert.
Die Berichterstattung wird von zahlreichen Vermutungen und Halbwahrheiten geprägt. In der gegenwärtigen Berichterstattung, die weitgehend eine Kommentierung der Kursentwicklung ist, findet sich eine Folgeberichterstattung in weiteren Medien und in der Summe eine enorme Verunsicherung, die wiederum zu Reaktionen an der Börse führen. Daraufhin nachgebende Kurse bestätigen sozusagen die Kommentare im Nachhinein.
Es bestätigt sich bei uns in unangenehmer Weise, dass es wie von vielen Fachleuten immer wieder beschrieben einen Zusammenhang gibt zwischen der "Medienrealität" und der Kursentwicklung.
Wir müssen Stellung beziehen. Umso wichtiger ist es, dass wir, insbesondere auch im Unternehmen selbst Stellung beziehen. Nicht nur mit Blick auf die verständliche Verunsicherung und Enttäuschung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ja in der überwiegenden Zahl Miteigentümer des Unternehmens sind. Nicht nur, um mit Informationen der von außen in das Unternehmen hinein getragenen Unsicherheit und der Unruhe in Unternehmen entgegenzuwirken. Sondern auch, um jeden denn jeder von uns ist ja auch ein Werbeträger in Sachen T-Aktien zu ermutigen, in seinem persönlichen Umfeld Stellung zu beziehen.
Verkauf der Sprint FON-Anteile realisiert. Ergänzend zu dem erwähnten Brief an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchte ich Ihnen, auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur weiteren Verbesserung unserer Finanzstruktur, mitteilen, dass wir den Verkauf unseres Sprint- Anteils gestern eingeleitet haben. Wir zeigen damit auch dem Finanzmarkt, dass wir wie vorausgesagt im Rahmen des Abbaus unserer Verbindlichkeiten alle notwendigen Schritte Stück für Stück realisieren. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus haben diese Aktien einen Wert von rund 2,1 Mrd. Euro.
Dem Schritt bei Sprint werden weitere folgen. Auch der Verkauf der Sprint- Anteile wird deutlich machen, dass unser Anspruch: "Wir sind nicht nur strategisch besser positioniert als unsere Wettbewerber sondern auch finanziell" zu Recht besteht.
Wir werden die Finanzkommunikation weiter verstärken. Wir werden diesen Anspruch auch stärker noch als bisher nach außen kommunizieren. Denn die Bank MM Warburg formuliert völlig zu Recht: "Die Aktien der Deutschen Telekom leiden vor allem darunter, dass Investoren nicht zwischen finanzschwachen Unternehmen und einem substanziell finanzstarken Konzern wie der Telekom unterscheiden."
Tatsächlich bestätigen uns Analysten im Unterschied zu einer Reihe unserer großen Wettbewerber, die mit deutlichen Steigerungen bei der Zinsbelastung zu rechnen haben, dass unsere Belastungen in Folge der UMTS- Lizenzen schnell sinken werden. Beispielsweise formuliert Merck Fink & Co: "Bei den Belastungen durch den Kauf von UMTS-Lizenzen steht die Telekom günstiger da als die Konkurrenz."
Erste Kommunikationsmaßnahmen sind in Vorbereitung. In der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion sind diese berechtigten positiven Einschätzungen allerdings nur selten zu vernehmen. Für uns eine zusätzliche Herausforderung unserer Kommunikation. Wie bereits auf der TOP 300- Veranstaltung in Wien von mir angekündigt, werden wir unsere Kommunikation mit den relevanten Zielgruppen noch einmal deutlich verstärken. Entsprechende erste druckvolle Maßnahmen sind derzeit bereits in Vorbereitung.
Zu den kürzlich gestreuten Gerüchten um meinen Rücktritt gehe ich wie gesagt im Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Sie entbehren jeder Grundlage. Dem ist auch an dieser Stelle nichts hinzuzufügen!
Ich bin von den Perspektiven unseres Unternehmens überzeugt und lasse mich von unserem eingeschlagenen Weg nicht abbringen, nur weil der Wind einmal kräftig von vorne bläst. Und ich bin sicher, dass die hervorragende Ausgangsposition unseres Unternehmens schon bald auch von den Finanzmärkten entsprechend honoriert wird.
Bitte tragen Sie in Ihrer Führungsfunktion unsere gemeinsame Entschlossenheit ins Unternehmen und setzen Sie sich auch weiterhin mit aller Kraft für unsere Ziele und Visionen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ron Sommer
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