Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post |
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Postanschrift: | Tulpenfeld 4, Postfach 8001, D-53105 Bonn |
Telefon: | 0228 14-99 21 |
Fax: | 0228 14-89 75 |
E-Mail: | Poststelle@BNetzA.de |
Homepage: |
http://www.bundesnetzagentur.de/ (ab 13.7.2005) http://www.regtp.de/ (bisher) |
Pressemitteilungen: | http://www.regtp.de/aktuelles/pm/ |
Jahresberichte: |
[1999]
[2000]
[2001]
[2002]
[2003]
[2004]
[2005] [2006] |
Am 13. Juli 2005 wurde aus der RegTP die neue Bundesbehörde Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen (BNetzA) mit erweiterten Aufgaben.
Dokumentiert und manches auch kommentiert [Ed: ...] sind hier:
Alles klar Bundesnetzagentur ist nur ein zahnloser Tiger!BERLIN 21.4.2006 (t-off). Von einem Leser erhielt die t-off-Redaktion ein aktuelles Schreiben in einer brisanten Beschwerde- Angelegenheit (Az: 216-1/-13A). Wg. der sehr grundsätzlichen Bedeutung auch im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des TKG dokumentieren wir im folgenden den wesentlichen Teil der Aussage der Bonner Bundesnetzagentur vom 20.4.2006:
Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikations- Unternehmen hat mir der Gesetzgeber nicht eingeräumt. Insofern steht es mir nicht zu, direkten Zugriff auf Ihre Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und ich habe auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall sowie dessen Geschäftsgebaren einschließlich Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Produktvermarktung.Kommentar: Ja, schlafen denn unsere hochbezahlten Vertreter im Parlament ständig? Oder sind sie völlig weltfremd? Wie konnte das für Märkte passieren, wo klar war, daß dort ‚das Recht der Prärie‘ gilt und Otto Normal immer unter die Räder kommen wird. Gesetzgeber übernehmen Sie endlich, und beenden Sie schleunigst den gesetzlosen Zustand. Es kann doch wohl nicht so schwer sein, gegen alle Industrie-Lobbyisten ein verbraucherfreundliches TKG zu produzieren. Und erinnert sei auch daran, daß hierzulande das Parlament der Gesetzgeber ist nicht die Regierung.Die Angelegnheit können Sie nur im direkten Kontakt mit dem betreffenden Unternehmen, ggf. auf dem ordentlichen Rechtsweg, klären.
Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich für Sie leider keine weitere Hilfestellung geben.
Und was erzählte BNetzA-Präsident Matthias Kurth (SPD) in Interviews?
[02.09.2004: Kurth: "Der Wettbewerb hat deutlich nachgelassen"] (BERLINER ZEITUNG)
[20.09.2004: Kurth: "Die Politiker malen schwarz-weiß"] (DER TAGESSPIEGEL)
[16.03.2006: Kurth: "Es reicht nicht, dass alles einfach nur schneller ist"] (DER TAGESSPIEGEL)
[17.02.2006: Kurth: "Die Davids müssen kämpfen"] (MANAGER-MAGAZIN)
Bundesnetzagentur startet Konsultation zu IP-Bitstrom-Zugang
Aus: Heise-Newsticker, 26. April 2006, 15.11 Uhr MESZ (Internet/Regulierung). [Original]BONN (uma/c't). Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf (PDF-Dokument) einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf IP-Ebene zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Alle interessierten Unternehmen und Verbände haben nun einen Monat Zeit, eine Stellungnahme dazu einzureichen. Bereits vor rund einem Monat hatte die Bundesnetzagentur einen vergleichbaren Entwurf für den Bitstrom-Zugang per ATM vorgelegt. Der ist vor allem für Großkunden interessant der IP-Bitstrom-Zugang hingegen richtet sich an den Massenmarkt.
Die Telekom soll ihren Wettbewerbern den Zugang zu nicht diskriminierenden Bedingungen bereitstellen; die Entgelte unterliegen nach diesem Entwurf der Vorabregulierung durch die Bundesnetzagentur. Die geplanten Auflagen sind strenger als beim ATM- Bitstrom-Zugang. "Dies liegt unter anderem daran, dass die Deutsche Telekom AG im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang bisher freiwillig kein Zugangsprodukt anbietet, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse genügt", begründet Kurth das Vorgehen der Behörde.
MERKE: Und zu dieser Feststellung hat der deutsche Regulierer viele Jahre gebraucht! Dabei war schon vor über 4 Jahren völlig klar, daß BigT (DTAG) auch hier Marktmißbrauch zum Schaden Deutschlands betrieb. Die Presse-Info der Aktion "IoT" wurde damals nicht beachtet. Zugänge per IP-Bitstrom ermöglichen nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur den T-Com-Wettbewerbern weitere Varianten für Endkundenprodukte, die über die bisherigen Resale-Modelle hinausgehen, jedoch nicht zum Anmieten der Anschlussleitung (TAL) zwingen.
Die T-Com kritisierte den Entwurf indessen deutlich. "Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist", klagt Dr. Frank Schmidt, Leiter der Regulierungsabteilung. Das Unternehmen verweist auf mittlerweile 1,6 Millionen Resale-Anschlüsse. Die von der Behörde festgestellte Lücke zwischen Resale- und TAL- beziehungsweise Line-Sharing-Angeboten vermag er nicht auszumachen: "Wir sehen nicht, wie sich ein weiteres Angebot von den bereits vorhandenen abgrenzen soll".
Auch die Preisgenehmigungspflicht stößt der T-Com sauer auf. Sie befürchtet, dass direkte und flexible Preisverhandlungen durch bürokratische Auflagen ersetzt werden. Nach den Vorstellungen von Schmidt sollte die Prüfung der Entgelte grundsätzlich nur im Nachhinein erfolgen. [t-off-Kommentar]
Chefregulierer Kurth zieht es nach Genf
Aus: Heise-Newsticker, 23. August 2006, 14.42 Uhr MESZ (Bundesnetzagentur). [Original]HAMBURG (vbr/c't). Die Bundesnetzagentur könnte schon bald nach einem neuen Präsidenten suchen müssen. Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge kandidiert Chefregulierer Matthias Kurth für den Posten des Generalsekretärs der UNO-Organisation International Telecommunication Union (ITU).
Kurth sei einer von 6 Bewerbern um den Job in Genf und habe nach Einschätzung von Beobachtern gute Chancen bei der Wahl im November. "Wenn ich gewählt würde, werde ich das Amt auch antreten", sagte Kurth der Zeitung, will das aber nicht als Amtsflucht verstanden wissen. Die Arbeit bei der Bundesnetzagentur sei eine große Herausforderung und mache viel Spaß.
Mit Hilfe der ITU koordinieren Regierungen und Unternehmen globale Telekommunikationsnetze und -dienste. Der Generalsekretär überwacht die Aktivitäten der ITU und trägt die Verantwortung für das Management der Ressourcen der Union. Zusammen mit seinem Stellvertreter und den Direktoren der 3 Hauptabteilungen wird er für 4 Jahre gewählt. Seit 1999 führt der Japaner Yoshio Utsumi die ITU, er wurde 2002 für eine zweite Amstzeit bestätigt. Im November wird das neue Management für die Jahre 2007 bis 2011 gewählt.
Bundesnetzagentur untersucht E-Mail-Markt
Aus: Heise-Newsticker, 4. Dezember 2006, 14.59 Uhr MEZ (Internet). [Original]BONN (heb/c't). Auf etwa 3,7 Milliarden Euro beziffert eine Studie (PDF-Datei) der Bundesnetzagentur das Marktvolumen der deutschen E-Mail-Anbieter im Privatkundengeschäft. In diese Zahl gingen aber auch die damit verbundenen Dienste ein, also etwa Internetportale, Webhosting oder Internet-Zugangsdienste. Etwa 3200 Unternehmen tummeln sich auf diesem stark expandierenden Markt, ermittelten die Marktforscher von MICUS und dem Branchenverband eco.
Stolz verweist die Bundesnetzagentur darauf, dass mit der Studie erstmals belastbare Zahlen vorliegen. Diese kommen freilich nicht ohne Schätzungen aus und dürften sowieso kaum jemanden überraschen: Der weitaus größte Teil der 3200 Anbieterfirmen sind kleine und kleinste Dienstleister; das große Volumen läuft über nur 64 Unternehmen, die geschätzte 86 Prozent aller Kunden verwalten. 85 Prozent der Firmen besitzen eigene Server, die weitaus meisten davon im Inland. Regional zeigt sich ein Gefälle vom Südwesten zum Nordosten hin; in den neuen Bundesländern haben nur 12 Prozent der Dienstleister ihren Standort.
Regulierer senkt Preis für Teilnehmeranschlussleitung
Aus: Heise-Newsticker, 30. März 2007, 15.43 Uhr MESZ (Regulierung). [Original]BONN (anw/c't). Die Bundesnetzagentur hat heute den Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL, "letzte Meile") um 15 Cent auf 10,50 Euro gesenkt. Das teilt die Behörde mit. Die Deutsche Telekom hatte eine Erhöhung auf 12,03 Euro beantragt und dies mit mit Belastungen durch den laufenden Stellenabbau begründet.
Die Bundesnetzagentur lehnte dies ab, da die TAL-Entgelte auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten ermittelt würden, die über den Ist-Kosten liegen. "Vorübergehende Restrukturierungskosten sind daher schon durch diese Differenz abgedeckt", heißt es in der Mitteilung. Zudem sollten Restrukturierungsaufwendungen mittelfristig die Kosten senken und die Effizienz steigern. Weil sie daher keine "langfristigen" zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung seien, seien sie nicht berücksichtigt worden.
Die Bedingungen, zu denen die Telekom ihre in die Wohnungen führenden Kupferadern weiter vermietet, werden von der Bundesnetzagentur turnusmäßig neu bestimmt. Zuletzt hatte die Behörde das TAL-Entgelt im April 2005 für eine Laufzeit von zwei Jahren festgelegt. Seitdem angestiegene, wichtige Kosten wie des kalkulatorischen Zinssatzes und des Kupferpreises seien durch nachlassende Gemeinkosten oder durch wachsende Synergien bei der Leitungsverlegung mehr als ausgeglichen worden.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM ist mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht zufrieden. "Die viel zu geringe Absenkung um 15 Cent und damit um lediglich 1,4 Prozent bestraft alle Unternehmen, die mit Milliardeninvestitionen eigene Netzinfrastrukturen aufgebaut haben", schreibt der Verband. Wegen der mehrfachen Absenkungen im Resale-Bereich sei eine erhebliche Schieflage im Markt entstanden, die die Bundesnetzagentur habe verhindern müssen.
Außerdem kritisieren die Telekom-Konkurrenten das zur Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungserstellung herangezogene Kostenmodell. "Hier werden Wiederbeschaffungskosten für teures Kupfer angesetzt, das meist seit über 30 Jahren im Boden liegt", moniert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Zudem hätte seines Erachtens der internationale Benchmark, den die Bundesnetzagentur selbst vor zwei Jahren vorgenommen hatte, heute zu Preisen von deutlich unter zehn Euro führen müssen.
Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf zur VDSL-Regulierung
Aus: Heise-Newsticker, 4. April 2007, 14.34 Uhr MESZ (VDSL). [Original]BONN (vbr/c't). Angesichts durch das VDSL-Netz der Telekom veränderter Netzinfrastrukturen überarbeitet die Bundesnetzagentur ihre Marktdefinitionen für Vorleistungsprodukte der Telekom, mit denen Wettbewerber Zugang zu der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zum Verbraucher erhalten. Eine neue, der Marktsituation angepasste Regulierungsverfügung soll in Zukunft sicherstellen, dass auch in einem hybriden VDSL-Netz der Wettbewerb einen Zugang zur TAL erhält. Dazu will die Regulierungsbehörde erstmals auch die Kabelschächte zwischen Hauptverteilern (HVT) und den in den so genannten Kabelverzweigern (KVz) installierten Outdoor-DSLAMs einbeziehen. Hier sollen die Telekom-Konkurrenten eigene Glasfasern einziehen können, um einen KVz mit schnelleren Breitbandzugängen erschließen und ein eigenes VDSL-Angebot auf einer Telekom-TAL aufsetzen zu können. Das sieht der Entwurf einer neuen Regulierungsverfügung vor, die die Bundesnetzagentur am heutigen Mittwoch zusammen mit dem Entwurf der Marktanalyse veröffentlicht hat.
Beim VDSL-Netz der Telekom wird der Kupferanteil der TAL verkürzt, um höhere Bandbreiten beim Kunden anlegen zu können. Die normalerweise zwischen HVT und Kunde komplett in Kupfer ausgelegte Strecke wird nur noch ein kurzes Stück zwischen Kunde und dem grauen KVz-Kasten an der Straße als doppeladriger Draht verlegt. Im KVz installierte Outdoor- DSLAMs übergeben das Signal dann an die Glasfaserstrecke bis zum HVT. Bei der normalen ADSL-Infrastruktur steht der DSLAM im HVT, die Telekom-Konkurrenten bauen ihre Infrastruktur direkt im Hauptverteiler auf. Die bisherige Marktdefinition bezieht eine ganz oder teilweise in Glasfaser ausgebaute TAL nicht in die Regulierungsverfügung ein.
Theoretisch ist es Wettbewerbern zwar schon jetzt möglich, eigene Infrastruktur neben den KVz der Telekom zu installieren und selbst für die Glasfaserzuführung zu sorgen. Dafür sind unter Umständen aufwendige Bauarbeiten und signifikante Investitionen erforderlich. Um den Zugang zum VDSL-Netz ist in Deutschland deshalb ein heftiger Streit entbrannt, in dem auch die Bundesregierung und die EU-Kommission eine Rolle spielen. So hatte die Bundesregierung zum Ärger der EU eine Regulierungsausnahme für das VDSL-Netz in das umstrittene neue Telekommunkationsgesetz geschrieben und sich dafür mächtigen Ärger mit der EU-Kommission eingehandelt. Die Wettbewerbshüter in Brüssel stehen kurz davor, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Der neue Entwurf der Regulierungsverfügung will die Verpflichtung zum Zugang zur TAL nun um einen Zugang zu Kabelkanälen zwischen den KVz und HVt der Telekom erweitern. Wo der Zugang über Kabelkanäle nicht möglich ist, soll der Wettbewerber auch direkten Zugriff auf die reine Glasfaser der Telekom erhalten. Für eigene Infrastruktur (Outdoor-DSLAM) muss er in jedem Fall selbst sorgen. "Dies ist ein Schritt, um auch alternative Investitionen in den Ausbau von neuen Glasfaserinfrastrukturen zu vertretbaren Kosten möglich zu machen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Zwar können Wettbewerber auch neue Strecken durch Grabungsarbeiten verlegen, allerdings zu bedeutend höheren Kosten, als dies der Deutschen Telekom durch die Nutzung der Kabelkanäle möglich ist."
Für Jürgen Grützner, Chef des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), geht dieser Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. "Mit dem Zugang zu den Leerrohren ist zwar eine unserer Forderungen erfüllt. Diese Zugangsvariante kommt aber aufgrund der damit notwendig verbundenen hohen Investitionserfordernisse nur für wenige Anbieter infrage", begründet der Verbands-Chef die Forderung des Verbandes nach weiter gehenden Zugangsverpflichtungen über die Infrastruktur im Telekom-KVz und gebündelt am Hauptverteiler.
In einer ersten Stellungnahme bezeichnete die Telekom die Entscheidung der Bundesnetzagentur als "vollkommen unverständlich". Die Regulierung solle sich auf Engpässe fokussieren. "Wir sind nicht der Baumeister der Wettbewerber", sagte ein Sprecher gegenüber dpa.
Noch nicht abschließend geklärt sind für den Regulierer weitere Fragen des Aus- und Umbaus neuer Glasfaserstrukturen in den Teilnehmeranschlussnetzen. Diese will der Regulierer in einem ergänzenden Anhörungsverfahren mit der Branche diskutieren. "Wir wollen dabei zunächst die Netzumbaupläne der Deutschen Telekom, aber auch die künftigen Absichten der Wettbewerber erkunden, um eine sichere und tragfähige Entscheidungsgrundlage zu besitzen", so Kurth weiter. "Wir wollen auf diese Weise die sehr komplexe Thematik aktiv angehen und den Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich frühzeitig in die Diskussion einzubringen und zur Erarbeitung von tragfähigen Lösungen beizutragen." Stellungnahmen nimmt die Bundesnetzagentur bis zum 4. Mai 2007 entgegen.
IP-Bitstrom-Zugang soll bis April 2008 kommen
Aus: Heise-Newsticker, 29. August 2007, 14.02 Uhr MESZ (Internet). [Original]BONN (vbr/c't). Noch wird sich die Branche ein wenig gedulden müssen. Der von den Telekom-Wettbewerbern vehement eingeforderte IP-Bitstromzugang soll endlich kommen so viel war bisher schon klar und zwar spätestens im Frühjahr 2008. Bis April soll die Telekom die Zugänge nun spätestens bereitstellen, sage der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am gestrigen Dienstag in Bonn. Mit dem Vorprodukt IP Bitstrom können die Telekom-Konkurrenten einen vom Telefonanschluss der Telekom unabhängigen Internetzugang realisieren.
Bis April soll damit das Bitstrom-Regulierungsverfahren zum vorläufigen Abschluss kommen. EU-Kommissarin Viviane Reding hatte die Bundesnetzagentur bereits im Frühjahr dafür kritisiert, dass es auf dem deutschen Markt immer noch so gut wie keinen Bitstromzugang gebe. Zwar hatte die Bundesnetzagentur der Telekom mit einer Regulierungsverfügung im September 2006 die Einrichtung des Bitstromzugangs auferlegt, doch zieht sich das Verfahren seither in die Länge.
Das von der Telekom im Dezember vergangenen Jahres vorgelegte Standardangebot genügte den Anforderungen des Regulierers nicht. Dem Vernehmen nach fordert die Bundesnetzagentur Nachbesserung unter anderem bei Kündigungskonditionen und der Möglichkeit für symmetrische Anschlüsse (SDSL). Auch der Zugang zum VDSL-Netz war nicht wie gefordert berücksichtigt worden. Wenn die Behörde das nachgebesserte Angebot der Telekom akzeptiert, wird im nächsten Schritt dann über die Preisgestaltung entschieden. Kurth hatte dazu mitgeteilt, der Preis für das neue Vorprodukt müsse sich nach dem Konsistenzgebot mit denen der anderen Vorleistungen messen lassen. Die Branche fürchtet, dass der Zugang zu teuer wird.
Eigene Infrastruktur muss beim Bitstromzugang an weniger Übergabepunkten zum Telekomnetz aufgebaut werden als bei anderen Vorprodukten. Die bisher auf dem deutschen Markt erhältlichen entbündelten Internetanschlüsse setzen in der Regel auf Infrastruktur der Netzbetreiber QSC und Telefonica. Die so genannte letzte Meile zum Kunden, die TAL, stellt immer noch die Telekom. Bisher hatten Wettbewerber die Möglichkeit, die TAL entweder komplett zu den von der Bundesnetzagentur turnusmäßig festgelegten Konditionen zu mieten oder per Line Sharing zum Kunden zu gelangen.
Kurth fordert Glasfaserausbau von Telekom-Konkurrenten
Aus: Heise-Newsticker, 6. Oktober 2007, 13.13 Uhr MESZ (Breitband-Internet). [Original]BONN. Die Telekom-Konkurrenten müssen nach Ansicht des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, verstärkt in den Ausbau der Glasfasernetze investieren. In den Ballungszentren müsse echter Infrastrukturwettbewerb mit mehreren alternativen Infrastrukturen entstehen, fordert Kurth in der WirtschaftsWoche. "Im Lauf der nächsten Monate erwarte ich ein klares Signal, wie die Wettbewerber ihren Glasfaserausbau gestalten wollen", sagte er.
Dabei verwies Kurth auf regionale Anbieter wie Netcologne, die schon Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden verlegen (FTTH). "Wir als Regulierer müssen darauf achten, dass mehrere, gut ausgebaute Auffahrten zur weltweiten Datenautobahn entstehen. Ich möchte nicht, dass wir aufgrund neuer Technologien am Ende weniger statt mehr Auswahl an Infrastrukturen haben" betonte Kurth. Nach wie vor gebe es Engpässe in den Ortsnetzen. "Uns ist wichtig, dass die Bandbreite bei einem DSL-Anschluss nicht für alle Zeit bei 20 Megabit pro Sekunde stehen bleibt. In Köln baut Netcologne eigene Glasfaserleitungen bis in die Keller ihrer Kunden und steigert die Bandbreite damit auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde. Solche Projekte wollen wir regulatorisch begünstigen. Andernfalls fallen wir in eine Monopolwelt zurück" sagte Kurth. [t-off bereits im Oktober 2006: Nur mit Licht kann's klappen]
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