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10.8.1999: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 15 (Wirtschaft).
BERLIN (jam). Großer Ärger mit dem kleinen Handy: Jens-Holger Titschnegg versuchte über eine Woche lang vergeblich, Geld auf die wiederaufladbare Telefonkarte seines Handys zu überweisen. Jedesmal, wenn er den Server des D2-Mobilnetzbetreibers Mannesmann anrief, hatte er statt der freundlichen Stimme des Sprachcomputers ein grelles Pfeifen im Ohr. Wütend wählte der Berliner daraufhin die Nummer der Hotline der Telefongesellschaft Debitel. Und nicht nur ein Mal es dauerte ewig, bis ich da durchkam, erzählt der Freiberufler, der auf sein Handy angewiesen ist. Irgendwann hatte die Qual der Wahl aber ein Ende, am anderen Ende der Leitung meldete sich endlich eine helfende Stimme. Was die ihm sagte, passte Titschnegg jedoch ganz und gar nicht: Die Schuld für die Kontosperre sei bei Mannesmann zu finden. Debitel sei dafür nicht zuständig. Also rief Titschnegg die Hotline des Düsseldorfer Mobilnetzbetreibers an. Die wiederum gaben dem 49jährigen den Tipp, bei Debitel anzurufen.
Für diese Anrufe musste Titschnegg auf andere Telefone ausweichen. Sein Handy konnte er nicht benutzen. Denn das CallYa-Angebot funktioniert nur, wenn vorher Geld auf die persönliche Telefonkarte eingezahlt wurde. Ist das Konto leer, kann der Handy-Besitzer nur noch warten, das sein Handy klingelt. Denn selbst anrufen kann er nicht mehr. Für Titschnegg, der auf dem Bau arbeitet, eine unmögliche Situation, wie er sagt.
Bei Debitel gab man sich jetzt zerknirscht: Vielleicht haben wir das Problem am Anfang falsch eingeschätzt, erklärte ein Sprecher. Ähnliche Reaktion auch bei Mannesmann Mobilfunk: Eine unschöne Situation wäre das für den betroffenen Kunden gewesen, lautete dort die Entschuldigung. Inzwischen sei die Fehlerquelle aber behoben und Einzahlen wieder problemlos möglich. Es hatten sich Fehler beim Einbau einer moderneren Software in einige Vermittlungsstellen eingeschlichen [Ed: denn es gibt ja noch immer keinen TÜV für Telco- Software]. Hier ruft an, wer mittels einer Geheimnummer seine CallYa-Karte wieder aufladen möchte. Wegen entstandener Schäden wolle man in Einzelfällen kulante Lösungen finden, hieß es weiter.
BERLIN 9.8.1999 (info-radio/t-off). Bei Tiefbauarbeiten wurde heute im Berliner Regierungsviertel ein zentrales Glasfaserkabel der Deutsche Telekom aus Versehen zerfetzt. Ab 12.30 Uhr fielen im Osten Berlins das Kabelfernsehen aus. In Berlin-Mitte konnten rund 300.000 Haushalte nicht mehr telefonieren, und auch Handys in den Netzen D1, D2 und E-Plus waren gestört. Für etliche Großkunden darunter Kaufhäuser, Zeitungen und Fernsehsender wurde der Transfer von Daten unmöglich. Ein Ende der aufwendigen Reparaturarbeiten war um 22 Uhr noch nicht abzusehen. Erst vor drei Wochen war in Mitte ein Glasfaserkabel bei Bauarbeiten beschädigt worden.
10.8.1999 (tsp/t-off). Der Berliner
"Tagesspiegel" teilt in seinem
Lokalteil heute dazu noch mit: Nach Angaben der Telekom hatten Arbeiter
vor der Friedrichswerderschen Kirche an der Kreuzung Kurstraße und
Werderstraße das Kabel durchtrennt. Betroffen waren u. a. das
Kulturkaufhaus Dussmann, das Hotel Adlon am Brandenburger Tor, das
Bundesinnen- und wirtschaftsministerium, viele Medienunternehmen wie Sat.1,
der Nachrichtensender n-tv, das Berliner Büro des Bonner
Generalanzeigers sowie die Auskunft der Telekom.
9.8.1999:
Yahoo-News, 00.01 Uhr
(HighTech).
MÖNCHENGLADBACH (ZDNet Deutschland).
Die Deutsche Telekom [Frankfurt:
555700.F
- Nachrichten] plant,
im Spätherbst ein neues Micropayment- Abrechnungssystem für ihren
Online-Dienst T-Online einzuführen. Betreiber von Internet-Shops
sollen über T-Online Dienstleistungen und Informationen verkaufen
können, ohne dafür eigene Rechnungen stellen zu müssen.
Das System basiert auf der Software Net900 der Firma Medias Res aus
Mönchengladbach. Lädt sich ein Kunde gebührenpflichtige
Inhalte auf den Rechner, schaltet ihn ein entsprechendes Programm auf eine
0190-Nummer. Dann zahlt der Nutzer
über seine Telefonrechnung bis zu 3,63 Mark pro Takt.
9.8.1999:
Yahoo-News, 00.01 Uhr
(HighTech).
KIEL (ZDNet Deutschland). Das Kieler Landgericht hat einem Antrag
auf einstweilige Verfügung des regionalen
Telekommunikationsunternehmens Kielnet
(Telefon: 0431-2219121) stattgegeben. Der Deutschen Telekom ist es damit
verboten, weiterhin mit dem Slogan für sechs Pfennig quer
durch Deutschland zu werben.
Das Gericht erklärte, die Werbung sei irreführend und
verstoße gegen die guten Sitten im Wettbewerb, so Kielnet. In der
Telekom- Werbung heißt es weiter, alle Kunden
könnten ohne Anmeldung dieses Angebot wahrnehmen. Doch Kunden, die
früher von der Telekom zu einem anderen Unternehmen gewechselt waren,
müßten dazu ein Formular ausfüllen. Damit entbehre die
Werbung eines gewissen Wahrheitsgehaltes und sei irreführend.
14.8.1999 (t-off). Diese Werbeaktion ohne Vernunft wird nun teuer
für die Telekom. Denn auch auf vielen Telekom-Autos prangt dieser
6-Pfennig-Werbespruch. Die Autolackierer wird's freuen.
KÖLN 7.8.1999 (jan/t-off).
Nach E-Plus erwischte es gestern (6.8.1999) das
D1-Funktelefonnetz der Telekom-Tochter DeTeMobil. Nach dem Bericht eines
Handy-Kunden aus Köln sei es zu einem großflächigen Ausfall
gekommen:
Um 17.30 Uhr stellte dieser fest, daß bundesweit abgehende Telefonate
von D1- Funktelefonen nicht möglich waren. Die Kunden erhielten nach
dem Wählen von existierenden Rufnummern nur eine Ansage, daß die
gewählte Nummer nicht existiert. Die DeTeMobil-Hotline hat
telefonische Beanstandungen zunächst abgewimmelt, dann aber ab 18.15
Uhr eine Besserung zugesagt. Weitere Reklamationen die letzte gegen
21.30 Uhr haben aber keine Besserung gebracht. Um 22 Uhr haben
abgehende Telefonierversuche aus D1 noch immer nicht funktioniert. Die
Ursache für den Ausfall des digitalen Netzes ist noch unbekannt.
MAINZ 7.8.1999 (ruru/t-off).
Das Telefonieren aus Telefonzellen der Telekom ist nicht nur
teurer und
benutzungsfeindlicher geworden, es birgt auch
teuerwerdende Überraschungen der seltsamen Art. Aus Mainz
berichtet heute Thomas H., der aus mehreren Telefonzellen (Karte und
Münzen) versuchte, einen Anschluß in Bayreuth zu erreichen:
Nach mehrfachem Klingeln (etwa 12-mal) sagte mir eine freundliche
automatische Stimme: "Der von ihnen gewählte Teilnehmer hat keine
T-Net Box. Bitte legen sie jetzt auf. Vielen Dank!" Das kostete mich dann
jeweils 20 Pfennig. Und so mußte ich eine 12-DM-Telefonkarte und 4 DM
in bar noch "vertelefonieren" bis ich endlich das Gespräch führen
durfte... Nun fragt er sich, ob es jetzt in T-Land normal ist,
statt eines schlichten Besetztzeichens bei Ferngesprächen eine
kostenpflichtige Ansage zu senden.
BERLIN 5.8.1999 (khd/t-off). Daß es bei der Telekom
seit dem 1. Juli für Vieltelefonierer einen interessanten
Optionstarif AktivPlus gibt,
hat sich jetzt bis zu den T-Rechnungsdruckern herumgesprochen. Auf der
August- Telefonrechnung findet sich folgender Hinweis: Kosten
senken leicht gemacht mit AktivPlus! Für nur 9,90 DM zusätzlich
im Monat nutzen Sie mit AktivPlus jede Menge Kostenvorteile im Festnetz der
Deutschen Telekom. Werktags von 18 bis 9 Uhr und am ganzen Wochenende
telefonieren Sie im Citybereich für sensationelle 3 Pfennig/Min, quer
durch Deutschland für nur 6 Pfennig/Min. Über die vielen
weiteren Einsparmöglichkeiten von AktivPlus informieren wir Sie gerne
kostenlos unter 0800 33 03000.
Eine Hilfe, ob und wann sich der Zusatztarif tatsächlich lohnt, gibt
der Rosa-Riese aber nicht auch nicht im beigefügten News-
Faltblatt "Tipps, Trends, Themen ... Das Neueste für
Telekom-Kunden". Zwar wird dort etwas von innovativ, attraktiv,
lukrativ geredet, aber richtig konkret werden die T-Werber nicht.
Und dabei wäre Kundenfreundlichkeit so einfach [t-off
kommentierte bereits]: Die
Telekom-Computer gefüttert mit Qualitätssoftware
könnten helfen und auf jeder Telefonrechnung beispielsweise
in Klartext notieren: "Beim Abo von AktivPlus wäre Ihre Rechnung in
diesem Monat um xyz DM niedriger/höher gewesen."
[Wann lohnt sich der Optionstarif
AktivPlus?]
[Falsch-Abrechnung von AktivPlus]
NEU-ULM 4.8.1999 (bd/t-off).
Kunden von T-Online wundern sich
dieser Tage, daß dringend erwartete E-Mail nicht bei ihnen eintrifft.
Aber das hat einen peinlichen Grund: Ohne jegliche Vorwarnung oder
Ankündigung macht derzeit T-Online, Abteilung E-Mailservice, erst mal
tagelang (Zwangs-) Pause. Um eine Generalrevison aller E-Mailserver
vorzunehmen, hat die Telekom-Tochter Anfang der Woche bundesweit alle
Maschinen heruntergefahren. Und irgendwie hat das wohl mit den MX-Records
auf Ausweichsysteme auch nicht so richtig geklappt. Seit dem geht nun nix
mehr.
Wann sie nun wieder laufen und E-Mails ausliefern, konnte heute so genau
keiner sagen. "Vielleicht heute gegen abend", wußte ein Techniker
der T-Online-Zentrale in Neu-Ulm. Vermutlich hoffte man bei Europas
größtem Online-Dienst, daß das Software-Putzen ruckzuck
erledigt und niemand den Stillstand bemerken würde. Seit Montag
dürften weltweit zig Millionen E-Mails auf die Abnahme durch T-Onlines
Computer warten. Die T-gesteuerte Informationsgesellschaft mache mal
wieder Pause, höhnen Internet-Nutzer mit Mail-Accounts bei Providern,
bei denen Deutschland geht T-Online, gehen Sie mit
(noch) belächelt wird.
5.8.1999 (t-off). Offensichtlich ist das Mail-Ärgernis
überwunden, denn heute erhielt t-off E-Mail "from
mailout99.btx.dtag.de".
30.7.1999:
Yahoo-News, 16.08 Uhr
(Vermischtes).
HANNOVER. Ein Vater aus Hameln muß die Sextelefonate
nicht bezahlen, die sein Sohn heimlich über 0190er-Nummern aus dem
Zimmer der Schwester geführt hat. Eine Klage der Deutschen Telekom
auf Begleichung von Telefongebühren in Höhe von rund 9.400 Mark
habe eine Zivilkammer des Landgerichts Hannover abgewiesen, bestätigte
heute die Gerichtssprecherin Marion Brüchmann. Die Forderung der
Telekom gegen den Familienvater beruhe "auf einem sittenwidrigen und
nichtigen Rechtsgeschäft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches"
urteilte das Landgericht und berief sich auf eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vom August vergangenen Jahres. Das Alter des Sohnes
war nicht zu erfahren.
Der Familienvater hatte 1995 bei der Telekom einen
Telefonzweitanschluß für seine Tochter eingerichtet. Diesen
hatte der Sohn in der Zeit zwischen Mai und August 1997 heimlich für
Sextelefonate genutzt. Wie das Amtsgericht Hameln in einem
erstinstanzlichen Urteil feststellte, ergriff der Vater bereits nach der
ersten hohen Telefonrechnung energische Maßnahmen, indem er die
Tür zum Zimmer seiner Tochter absperrte und auch das Telefon von dort
entfernte. Der Sohn, der offenbar von den 0190er-Nummern nicht lassen
konnte, habe sich jedoch selbst ein Telefon gekauft und einen
Nachschlüssel für das Zimmer besorgt, heißt es in dem
Urteil.
Das Amtsgericht Hameln verpflichtete den Familienvater im Dezember 1998 nur
zur Begleichung von 1.045 Mark Telefonsexgebühren. Zur
Begründung hieß es, nach der ersten hohen Telefonrechnung habe
der Mann die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine Nutzung
des Anschlusses durch seinen Sohn zu verhindern. Dagegen legte die Telekom
Berufung ein. In der Berufungsverhandlung ging das Unternehmen jedoch
gänzlich leer aus. Der Sohn des Beklagten habe das hohe
Telefonaufkommen unstreitig dadurch verursacht, daß er sogenannte
0190-Rufnummern gewählt und Telefonsexgespräche geführt
habe. Telefonsexverträge seien jedoch sittenwidrig, weil durch sie
der Intimbereich des Menschen zur Ware degradiert und die Anbieterinnen zu
Objekten herabgewürdigt würden, urteilte das Landgericht
Hannover. Die Deutsche Telekom stelle nicht nur die technischen
Möglichkeiten für das Zustandekommen dieser Gespräche zur
Verfügung, sondern werde aufgrund eines Vertrages mit dem
Telefonsexanbieter als dessen "Inkassostelle" tätig. (Aktenzeichen
Landgericht Hannover: 20C 362/98)
30.7.1999:
Der Tagesspiegel, Berlin,
Seite 31 (Interaktiv) von HENRYK M. BRODER.
[Original
Die Deutsche Telekom ist eine Firma, auf die wir stolz sein können.
Ron Sommer sieht aus wie der Boss von Armani und die Spots mit Manfred Krug
gehören zum Besten, was im Kurzfilmbereich produziert wird.
Inzwischen geht es einem mit der Telekom wie mit Eduscho: Den Kaffee findet
man in dem Laden zuletzt, wenn man sich an Töpfen, Pfannen, Bestecken,
Pyjamas und Uhren vorbeigewühlt hat.
Mit der Einführung des Kartentelefons machte die Telekom ein
praktisches Zusatzangebot. Man konnte gegen eine Gebühr von 4 DM eine
Karte erwerben, die an jedem Kartentelefon zu benutzen ist. Der
abtelefonierte Betrag wurde über die Festnetznummer des Kunden
abgebucht. Alles, was man für diesen Service brauchte, war eine
vierstellige PIN-Nummer, die man als erste eingeben mußte. Das ist
schon ziemlich lange her. Eines Tages wurde diese Karte aus dem Betrieb
genommen und durch eine neue ersetzt. Eine bessere, sagte die Telekom,
eine kompliziertere, sagen wir. Es war eine Doppelkarte, die man als
Telecard oder Paycard benutzen konnte. Dazu war auf der Karte ein Chip
eingebaut, den man aufladen konnte, aber das ging nicht immer und
überall. Außerdem mußte man sich zwei PIN-Nummern merken,
eine für die Telecard und eine für die Paycard.
Schob man die Karte in den Schlitz des Kartentelefons, wurde man gefragt,
wie man die Karte benutzen will, und dann mußte man ganz schnell
"blättern", mal die Stern- und mal die Raute-Taste drücken, und
wenn man nicht schnell genug drückte, wurde man, wie bei "Mensch,
ärgere dich nicht!" auf den Anfang zurückgeschickt. Das war ein
echter Intelligenztest und machte viel Spaß, vor allem, wenn man auf
dem Flughafen war und es eilig hatte. Aber man gewöhnt sich an alles,
und so auch dieses Telekom-Karten- Tamagochi.
Doch der Telekom, wo es eine geheime Entwicklungsabteilung geben muß,
in der sich Sadisten lauter Schikanen ausdenken, war das nicht genug.
Diese Karte wird "in der bisherigen Form nicht länger" angeboten, der
TeleCard-Service "wird ab 15. August 1999 technisch nicht mehr
unterstützt", teilt uns die Telekom schriftlich mit, als würde
irgendwo ein altes Notstromaggregat für eine Klimaanlage abgestellt.
Die Telekom macht uns ein neues Angebot. Wir bekommen drei Nummern mit
drei verschiedenen PIN-Nummern, "mit denen wir fast überall auf der
Welt gesprächsbereit sind". Zwei der drei Nummern dürfen wir, so
wir dazu Lust haben, "auf Familienmitglieder verteilen", die dann ebenfalls
"fast überall auf der Welt gesprächsbereit" sind. Vorausgesetzt,
sie haben ein längeres Studium der Telekommunikation erfolgreich
abgeschlossen und sind nicht nur gesprächsbereit, sondern auch in der
Lage, sich die folgende Prozedur zu merken: Will man die ganz neue T-Card
benutzen, muß man sich zuerst in das System einwählen. 0800 33
0222. Dann wählt man eine der drei Nummern, die man von der Telekom
wie eine Vorzugsaktie zugeteilt bekommen hat, zum Beispiel: 2747 0308
232772. Das sind nur 14 Zahlen, die man sich mühelos merken wird,
wenn man in Erinnerung behält, daß die Quersumme neun ergibt und
daß die Nummer, von hinten nach vorne gelesen, die Geheimnummer der
Caféteria im Pentagon ergibt, allerdings ohne die Washingtoner
Vorwahl. Aber das ist noch nicht alles. Hat man sich in das System
gewählt und dann eine der drei Nummern hinterhergewählt,
muß man die jeweilige vierstellige PIN eingeben. Nur darf man nicht
die dritte PIN zur ersten Nummer nehmen oder die zweite Nummer mit der
ersten PIN verbinden. Hat man alles richtig gemacht, ist man fast schon am
Ziel. Wir wählen die Nummer des Tagesspiegel 030-26 00 90
und können es kaum glauben: Es meldet sich der Tagesspiegel, so
als hätten wir die Nummer ganz einfach gewählt.
Das schöne an der neuen T-Card ist, daß sie nur noch so
heißt, aber keine mehr ist. Zum Telefonieren muß man sich nur
noch die Nummern merken und braucht keine Plastikkarten mehr in Schlitze zu
schieben. Alle Daten, die früher auf dem Magnetstreifen der Karte
gespeichert waren, hat man jetzt im Kopf. Und was man im Kopf hat, kann
einem nicht genommen werden. Was für alte Lieben, Kriegserinnerungen
und Sonnenuntergänge am Polarkreis gilt, gilt nun auch für die
neue T-Card der Telekom. Danke Ron, danke Manfred!
MARBURG 25.7.1999 (hom/t-off). Auch die faire
Telefongesellschaft TelDaFax ist
nicht gegen Abrechnungsfehler gefeit. Und offensichtlich kennt man auch in
Marburg keine Plausibilitätskontrollen.
Im UseNet berichtete ein
Kunde jetzt, was er bei der Call-by-call- Abrechnung auf seiner
Telekom- Rechnung nach dem Urlaub vorfand:
Etwa 15 Anrufe via TelDaFax (01030) bei 0511-1671750 zwischen dem 7.7. und
8.7.1999, alle hintereinanderweg und rund um die Uhr. Jeder Anruf dauerte
exakt 2:00:00 Stunden, wobei alle 2 Stunden offenbar erneut gewählt
wurde: 19:53:57 Uhr, 21:53:57 Uhr, 23:53:57 Uhr, ... 7:53:57 Uhr, 9:53:57
Uhr usw. Die meisten Anrufe wurden mit 12,4138 DM netto berechnet, und
diejenigen, die über die Tarifgrenze liefen, formal korrekt mit
10,7043 DM netto. Howard M. teilte noch mit:
"Ich habe diese Nummer in Hannover nie gewählt, kenne sie auch
nicht."
Er hat das bei der Rechnungsstelle der Telekom reklamiert. TelDaFax
muß nun nach geltendem Recht beweisen, daß dieses
Dauertelefonat tatsächlich von seinem Anschluß geführt
wurde. Aber wer ruft schon mehr als 24 Stunden lang das Versorgungsamt in
Hannover an. Und so sieht es sehr nach einem technischen Fehler aus, auch
setzt TelDaFax offensichtlich immer nach zwei Stunden den "Zähler"
wieder auf Null. Aber warum? Sollte die Software etwa nur 4 Digits [Ed:
Variable vom Datentyp 16 Bit Integer?] für die Sekundenzählung
bereitstellen?
21.7.1999:
Yahoo-News, 12.30 Uhr.
DÜSSELDORF (ZDNet Deutschland). Der Telefonieanbieter
First Telecom
darf seinen Slogan "You can't beat the First" in der Werbung weiter
verwenden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt
entschieden (Aktenzeichen: 2 U 106/98). Damit wurde der Berufung der
First Telecom gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Ende
Juli 1998 stattgegeben. Die Deutsche Telekom
[Kurs -
Nachrichten]
hatte geklagt, die werbliche Verwendung des First Telecom-Slogans sei
wettbewerbswidrig, da er eine generelle Spitzenstellung des privaten
Telefonieanbieters symbolisiere.
First Telecom (Telefon: 0800-4560800) hatte den Slogan im Zusammenhang mit
einer Anzeige für seine Auslandstarife verwendet. Das
Oberlandesgericht entschied, daß der Spruch keine Tatsachenbehauptung
einer Allein- oder Spitzenstellung sei. Er sei vielmehr als bloßes
Wortspiel mit der Firmenbezeichnung der Beklagten zu verstehen, meinten die
Richter. Aussagen "über irgendwelche geschäftlichen
Verhältnisse" würden für die Empfänger mit dem Slogan
nicht gemacht.
19.7.1999:
Berliner Morgenpost,
Seite xx (Kommentar).
[Original
BERLIN. Wie einfach war das Telefonieren doch in der guten, alten
Zeit mit der Deutschen Bundespost: Jede Einheit kostete 23 Pfennig, basta.
Nur der Abrechnungstakt schwankte nach Tageszeit und Entfernung. Das ist
erst drei Jahre her.
Mittlerweile konkurrieren 50 Gesprächsvermittler um die Kundengunst.
Stündlich wechseln sich die Favoriten ab: Wer um 18 Uhr am
günstigsten ist, muß es für den, der ab 19 Uhr telefoniert,
schon lange nicht mehr sein. Neue Wettbewerber kommen hinzu, ohne
daß bestehende Dienstleister bisher vom Markt verdrängt worden
wären. Ein Dschungel.
Gleichzeitig sind die Tarifstrukturen kaum vergleichbar: Es gibt den besten
Anbieter für ein Zehn-Sekunden-Gespräch, doch wer mehrere Minute
lang telefoniert, fährt schon mit einem anderen Konkurrenten besser.
Und wer sich fest für einen Anbieter entscheidet
(Pre-selection),
bekommt noch einmal eine ganz andere Tarif- Palette aufgetischt.
Noch immer gehört der Bundespost-Nachfolger Telekom zu den teuersten
Anbietern. Das Tarif-Chaos kommt ihr äußerst gelegen [Ed:
weshalb sie permanent irreführende Werbung macht].
Grund zum Ärger ist das alles jedoch nicht. Schon bald, vermutlich
beginnend in diesem Jahr, wird die Zahl der Anbieter durch Fusionen und
Konkurse sinken. Vor allem sind schon jetzt die Preise aller Anbieter,
auch der Telekom, kräftig gesunken. Freiheit und Wettbewerb bringen
nun einmal die Qual der Wahl mit sich. Das ist allemal besser als die
gute, alte Zeit.
15.7.1999:
Heise-Newsticker.
[Original
HANNOVER (mbb/c't). Wer
gestern zwischen 15 und 23 Uhr sein E-Plus-Handy benutzen wollte, erhielt
keine Verbindung: Das Mobilfunk-Netz
E-Plus war im gesamten Bundesgebiet
für mehrere Stunden tot. Ursache des Zusammenbruchs war der Versuch,
eine neue Software zu installieren. Diese sollte den
E-Plus- Gesprächsaufbau verbessern. "Stattdessen legte sie den Betrieb
lahm", erklärte E-Plus- Pressesprecherin Dorothee Werry [Ed: und was
mag erst am 1. Januar 2000 passieren?].
Auch heute hieß es in Mobilfunk-Newsgroups, das Einbuchen bei E-Plus
sei vielerorts noch langwierig, telefonieren sei nicht möglich, und
wer angerufen werde, erhalte eine Störungsmeldung. "Hier handelt es
sich aber nur noch um vereinzelte Ausfälle", sagte die
Sprecherin. Der mehrstündige und flächendeckende Zusammenbruch
eines Mobilnetzes stellt ein Novum dar in der Mobilfunkgeschichte. "Die
Kommunikation unserer Kunden ist aber nicht zusammengebrochen", betonte
Dorothee Werry, "darauf deutet das hohe Gesprächsaufkommen in den
Call-Centern während des Netzausfalls hin". Anscheinend hatten viele
Kunden noch einen Festnetzanschluß in Reserve.
17.7.1999 (khd). Hm, haben denn diese E-Plus-Leute kein Testsystem,
wo sie neue Software erst einmal unter Echtzeitbedingungen umfassend
ausprobieren? Oder sparen sie hier am falschen Ende, wie die meisten
Telcos? Für die vom Regulierer so hochgelobte Technik der
Wireless Local Loop (Ersatz für den Telekom-
Ortsnetzanschluß via Funkstrecke) läßt das Schlimmes
befürchten. Wo bleibt der TÜV für Telco- Software?
Denn der Markt vermag offensichtlich die vielen Nachlässigkeiten bei
der so wichtigen Weichware der Digital-Technik nicht heilen.
[mehr]
14.7.1999:
Yahoo-News, 18.18 Uhr.
KÖLN. Der Deutsche Telekom
[Kurs -
Nachrichten] AG sind
von Gericht erneut irreführende Angaben in ihrer Werbung vorgehalten
worden. Das Landgericht Köln habe der Telekom untersagt, weiter mit
dem Spot "Wunschtarif ordern und bis zu 50 Prozent sparen" zu werben,
teilte die Isis Multimedia Net GmbH am
Mittwoch mit, auf deren Eilantrag der Entscheid beruht. Die
Antragstellerin hatte geltend gemacht, daß in dem Werbespot nicht
deutlich werde, daß nur ganz bestimmte Telefonkunden tatsächlich
sparen könnten.
Durch einen monatlichen Preisaufschlag, der zunächst fällig werde
um dann billiger telefonieren zu können, sei für
Wenigtelefonierer kein Preisvorteil erkennbar, hieß es. ISIS
reklamierte vor Gericht deswegen einen Verstoß gegen das
Irreführungsverbot des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Telekom
nannte die Argumentation unzutreffend und kündigte Widerspruch gegen
den Beschluß an. Bereits am Dienstag hatte das Oberlandesgericht in
Schleswig-Holstein der Telekom die Nutzung eines anderen Werbespots wegen
Irreführung untersagt.
14.7.1999 (t-off). Im folgenden wird die komplette
ISIS-Pressemitteilung "Telekom unterliegt im Rechtsstreit mit ISIS"
dokumentiert: Wegen irreführender Werbung muß die Deutsche
Telekom AG ihre bekannteste aktuelle Werbekampagne in der vorliegenden Form
stoppen. Per einstweiliger Verfügung, die heute um 9.12 Uhr
zugestellt wurde, untersagte das Landgericht Köln mit Beschluß
vom 12. Juli dem Unternehmen, weiterhin für den Tarif
AktivPlus mit
irreführenden Angaben wie "Wunschtarif ordern und bis zu 50 % sparen"
zu werben. Damit wurde einem Eilantrag der ISIS Multimedia Net GmbH,
Düsseldorf entsprochen.
Einen klaren Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes
gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sah ISIS in dem Antrag darin, daß
nicht deutlich gemacht werde, daß nur ganz bestimmte Telefonkunden
tatsächlich etwas sparen können. So sei für
Wenigtelefonierer kein Preisvorteil erkennbar. Der Grund liege in dem
monatlichen Preisaufschlag von knapp 10 DM, den die Kunden zusätzlich
zu ihrer normalen regelmäßigen Grundgebühr an die Telekom
zu zahlen hätten. Dies mache eine Ersparnis überhaupt erst dann
möglich, wenn diese Vorauszahlung sozusagen 'abtelefoniert' sei.
In einem Erwiderungsschreiben rechtfertigte der ehemalige Staatsmonopolist
seine Werbung damit, daß Kunden, die monatlich 400 kurze Verbindungen
von nicht mehr als einer Minute im Citybereich hätten, sparen
würden. Für Horst Schäfers, Geschäftsführer von
ISIS, ist diese Aussage geradezu entlarvend: "Wer sagt schon 400 Mal im
Monat kurz Hallo am Telefon und legt dann wieder auf ?"
ISIS machte auch geltend, daß Kunden mit ISDN-Anlagenanschluß
von vorn herein nicht in den Genuß einer möglichen Kostensenkung
kommen können. Der Ausschluß dieser Verbrauchergruppe vom neuen
Tarif werde aber nirgendwo erwähnt. Auch sei zu bemängeln,
daß mit der Anzeigenkampagne dem Verbraucher der Eindruck vermittelt
werde, er könne gegenüber anderen Telefongesellschaften, also
auch ISIS, "bis zu 50 %" einsparen. Der Hinweis, daß es sich
ausschließlich um einen Vergleich mit telekomeigenen Preisen handelt,
fehle vollständig. Dazu Horst Schäfers: "Man nehme einen
besonders ungünstigen eigenen Tarif und vergleiche ihn mit einem neuen
Schnäppchen für exklusive Kunden. So kann jede
Telefongesellschaft Werbung machen wie im Sommerschlußverkauf."
Wer wie die Telekom sehr hohe Gebühren im Ortsbereich kassiere, der
könne durch Aktivitäten wie im dargestellten Fall als preiswert
erscheinen, obwohl er immer noch teuer sei. ISIS werde ab 1. August seine
Position als wahrer Preisbrecher durch ein attraktives neues Tarifangebot
festigen. Kern dieser kommenden Preissenkung seien Minutenpreise zwischen
2 und 3 Pfennig im Unterschied zur Telekom aber ohne
'Strafgebühr', so Schäfers.
Am 13. Juli wurde darüber hinaus bekannt, daß die Telekom einen
'Sauna-Werbespot' 'wegen unzulässiger
Blickfangwerbung der Verbraucher nicht mehr ausstrahlen darf. Das
schleswig-holsteinische Oberlandesgericht bestätigte eine einstweilige
Verfügung des Landgerichts Flensburg. Die Telekom hatte dagegen
erfolglos Berufung eingelegt.
13.7.1999:
Yahoo-News, 14.37 Uhr.
SCHLESWIG. Im Rechtsstreit um ihren sogenannten
Sauna-Werbespot hat die Deutsche Telekom
[Kurs -
Nachrichten] AG, Bonn,
eine weitere Niederlage einstecken müssen: Der 6. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig teilte in einem heute verkündeten
Urteil die Überzeugung des Konkurrenten MobilCom AG
[Kurs -
Nachrichten],
Schleswig, der Fernseh-Spot sei irreführend. Der von der Telekom in
einem Berufungsverfahren angerufene OLG-Senat folgte damit der Entscheidung
des Landgerichts Flensburg.
Die Richter der Flensburger Kammer für Handelssachen hatten der
Telekom am 12. März auf Mobilcom-Antrag per Einstweiliger
Verfügung untersagt, den umstrittenen Werbespot verbreiten zu lassen.
(Az: 6 U 44/99) In der Werbung wird gezeigt, wie zwei Männer in einer
Sauna erwartungsvoll einer den Raum betretenden anscheinend unbekleideten
Frau entgegensehen. Dabei ist eine Stimme mit dem Text zu hören:
"Freuen Sie sich auch! Mit ISDN nach der zehnten Minute ab 8,4 Pfennig pro
Minute telefonieren!" während des Sprechens wird der Körper der
Frau gezeigt, die lediglich ein Handtuch mit einer darauf gedruckten "8,4"
trägt. Erst im Abspann des Werbe-Spots wird in kleiner Schrift darauf
hingewiesen, daß der Tarif nur zwischen 18.00 und 09.00 Uhr sowie an
Wochenenden gilt.
Das Landgericht hatte die Werbung als irreführend und damit
wettbewerbswidrig angesehen. Es handele sich um eine unzulässige
Blickfangwerbung. Das OLG folgte dieser Auffassung. Ein rechtlich nicht
unbeachtlicher Teil der angesprochenen Verbraucher werde die Werbung
"dahingehend verstehen, daß er bei der Beklagten (Telekom) 'rund um
die Uhr' für 8,4 Pfennig pro Minute ab der zehnten Minute telefonieren
könne". Das aber sei objektiv falsch, da der beworbene Tarif nicht
für die Zeit von 09.00 bis 18.00 Uhr an Werktagen gelte,
argumentierten die OLG-Richter.
Der Spot solle in origineller, zunächst in keinem Zusammenhang mit dem
beworbenen Produkt stehenden Weise die Aufmerksamkeit des Zuschauers
erregen, um den Weg für die "folgenden produkt-/
dienstleistungsbezogenen Informationen freizumachen", betonte das OLG. Der
Übergang in den informativen Teil erfolge aber ziemlich abrupt. Es
erscheine ein hektischer Abspann, in dem in Sekundenschnelle alle
Informationen, die die Telekom unterbreiten möchte, auf mehreren
Wahrungsebenenen bewegte Bilder, Ton, Schautafeln mit Text
auf den Zuschauer "förmlich einstürzen".
Es sei dem Zuschauer unmöglich, alle Informationen gleichzeitig
aufzunehmen und zu verarbeiten, bemängelte das Gericht. Haften
blieben nur die bildlich und textlich hervorgehobenen Informationen "8,4
Pf./Min." Sowie "T-ISDN nach der 10. Minute". Damit werde der
mißverständliche Eindruck erzeugt, der beworbene Tarif enthalte
über die vorgenannten technischen und zeitlichen Einschränkungen
hinaus keine weitere Begrenzungen zeitlicher Art.
12.7.1999:
Heise-Newsticker.
[Original
HANNOVER (cp/c't). In einem Prozeß um eine ungewöhnlich
hohe Telefonrechung hat sich die MobilCom GmbH [Ed: heute AG] blamiert.
Die Firma hatte einer Kundin einen Betrag von 1.493 DM berechnet und deren
Wunsch abgelehnt, die "viel zu hohe Forderung" mit einem Einzelnachweis zu
belegen. Eine nachträgliche Auflistung sei nicht möglich.
Gemäß Kleingedrucktem würden Daten von Kunden, die keinen
Nachweis beantragt hätten, nach Rechnungsversand gelöscht.
Als die Rechtsanwältin der Kundin die Höhe der Rechnung
anzweifelte und mitteilen ließ, daß ohne Einzelnachweis nicht
gezahlt werde, trafen plötzlich die angeblich schon gelöschten
Gesprächsdaten ein. Anhand dieser Aufstellung ergaben sich jedoch nur
Kosten in Höhe von 404 DM. Damit, so die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen, habe die MobilCom das ihr von der Konkurrenz
angehängte Schimpfwort
"MogelCom" bestätigt.
Telefonrechnungen müssen für den Kunden transparent und
mindestens sechs Wochen lang nachprüfbar sein, entschied das
Landgericht Flensburg (Az: 2 O 93/88). Das (noch nicht
rechtskräftige) Urteil legt der MobilCom GmbH auf,
Einzelgesprächsnachweise aufzubewahren, auch wenn der Kunde allgemein
keine Nachweise verlangt. Mehr zum Thema "Fehlerhafte Telefonrechnungen"
lesen Sie in c't 15/99 (ab 16. Juli im Handel).
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