29.9.2006: Berliner Morgenpost, Seite xx (Bezirke). [Original
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Tatsächlich läuft beim Entfernen der Klebeplanen nicht alles glatt. "Mitte Oktober werden aber die restlichen Folienstücke im unteren Bereich der Kugel verschwunden sein", kündigt der Projektleiter der Fußball-Kugel Peter Rabe an. Die Verzögerung der Arbeiten begründet der Mitarbeiter der Telekom-Tochter "Deutsche Funkturm" mit zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen. "Das Schälkommando steht beim Abriss der Folie auf einer Sichelbühne, die vom tonnenschweren Fensterputzkorb des Fernsehturms gehalten wird." Der TÜV habe den zusätzlichen Einbau von Stahltrossen gefordert, um die Kletterer in schwindelnder Höhe nicht zu gefährden. Daher habe sich das Entfernen des Folien-Fußballs verzögert. "Die Vermutungen, dass ein hartnäckiger Klebstoff die Verzögerung beim Folien-Abriss verursacht hätten, stimmt nicht", so Projektleiter Peter Rabe. Die Planen des belgischen Folienherstellers ließen sich "wie ein Preisschild" entfernen und sind in zwei Wochen weg.
Im vergangenen April hatte ein Team von 35 Industriekletterern die Kugel des Fernsehturms am Alexanderplatz in einen riesigen Fußball verwandelt. Rund 12.000 Folienstücke in den Farben Magenta und Silber wurden verklebt. Damit Besucher des Turm-Restaurants auch weiter den Ausblick auf Dom und Siegessäule genießen konnten, wurde in dem Bereich der Fenster eine Lochfolie verwendet.
Für den kommenden April 2007 kündet die "Deutsche Funkturm" eine riesige Putzaktion an. Peter
Rabe: "Erstmals nach der Wende wird die Kugel gereinigt, denn im Laufe der Jahre hat sich eine feste
Schmutzschicht auf der Oberfläche gebildet, die durch eine Sonnenbestrahlung eingebrannt ist." Das
Polieren der Fernsehkugel werde voraussichtlich 3 Monate dauern. Über die Kosten könne noch
nichts gesagt werden. "Die Ausschreibung läuft jetzt an", heißt es.
28.9.2006: Heise-Newsticker, 14.44 Uhr MESZ (TV-Service). [Original
MÜNCHEN (nij/c't). Der Münchner Online-Videorecorder-Dienst shift TV hat wieder RTL-Mitschnitte im Programm. Dies teilte der Betreiber nun mit. Der Kölner Privatsender hatte sein Programm per einstweiliger Verfügung aus dem Angebot von Shift TV nehmen lassen. Daraufhin trafen sich die Parteien unter anderem vor dem Oberlandesgericht Köln. Dieses entschied nun, dass RTL angeboten werden dürfe allerdings nur, solange dies kostenlos geschieht.
Shift TV hat darauf reagiert und bietet nach eigenen Angaben seinen Testrecorder mit der RTL-Empfangsmöglichkeit an. Nutzer des Testrecorders könnten kostenlos in unbegrenztem Umfang Sendungen von RTL aufzeichnen. Wer Sendungen anderer Sender aufzeichnen möchte, habe die Möglichkeit, über eine Jahresmiete von Euro 49,90 ein ganzes Jahr lang 25 verschiedene deutsche Free-TV-Programme unbegrenzt aufzunehmen.
20.9.2006: Heise-Newsticker, 17.22 Uhr MESZ (Werbung). [Original
HAMM (hob/c't). Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung sind laut Wettbewerbsrecht unzulässig. Das Verbot gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auch dann, wenn der Kunde durch Abnicken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) solchen Anrufen zugestimmt hat (Az: 4 U 78/06). Auch eine AGB-Klausel, wonach Adressen und Telefonnummern an Drittanbieter weitergegeben werden dürfen, ist null und nichtig.
Mit der Reform des Wettbewerbsrechts hat der Gesetzgeber so genannte Kaltanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Zustimmung untersagt. Um das Verbot zu umgehen, integrieren Telekommunikationsanbieter in ihren AGB einen Passus, wonach sich der Kunde mit Werbeanrufen einverstanden erklärt. Soweit die Klausel "an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text untergebracht ist", sei sie gegenstandslos, entschied das OLG Hamm. Damit gab es einem klagenden Verbraucherschutzverein Recht.
Die westfälischen Richter sehen in solchen Klauseln einen Verstoß gegen das Transparenzgebot nach Paragraph 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern bei der Verwendung von AGB vor, wenn "die Bestimmung nicht klar und verständlich ist". Bei Kaltanrufen handelt es sich nach richterlicher Auffassung auch nicht um Bagatellfälle. Schließlich sei der mit einem Eingriff in die Privatsphäre des Anschlussinhabers verbundene Anruf geeignet, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Ließe man dennoch Kaltanrufe zu, würde ein Nachahmungseffekt bei jenen Mitbewerbern eintreten, die sich rechtens verhalten und keine Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung vornehmen.
Das beklagte Telekommunikationsunternehmen hat dem entgegen gehalten, dass der Kunde via AGB nur darin einwilligte, Werbeanrufe für andere Vertragsschlüsse mit Drittanbietern zu erhalten. Dem folgte das Gericht nicht und schrieb dem Unternehmen ins Stammbuch, dass eine derartige Klausel "erst recht" unwirksam sei. Schließlich sei es für den Verbraucher "angesichts des bestehenden Adresshandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte". Diesem Adresshandel im Bereich von Telefonwerbung müsse ein Riegel vorgeschoben werden.
16.9.2006: Heise-Newsticker, 15.28 Uhr MESZ (Telekom). [Original
FRANKFURT/MAIN (mw/c't). Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat der Darmstädter T-Online International AG die Verwendung bestimmter Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten (Az: 2/2 O 404/05). Gleich 5 Punkte erachtete das Gericht für rechtswidrig, weil sie den Verbraucher benachteilige.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, nachdem sich T-Online im Sommer 2005 geweigert hatte, bestimmte Klauseln nicht mehr zu verwenden. In der jetzigen Entscheidung gab das Landgericht den Verbrauchschützern in allen eingereichten Klagepunkten Recht. Demnach dürfen sich die Darmstädter unter anderem keine Ersatzlieferung vorbehalten, wonach sie im Fall der Nichtlieferbarkeit eines georderten Produkts befugt seien, "ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten". Ein derartiger Vorbehalt stehe laut richterlicher Begründung nicht im Interesse der Kunden. Gerade beim Verkauf von Mobiltelefonen an jüngere Käufer stehe nicht die Qualität und der Preis im Vordergrund, "sondern Marke, Typ und Aussehen", da es sich bei Handys für Jugendliche um ein Statussymbol handle. Auch könne dem Verbraucher nicht zugemutet werden, aufgrund einer Ersatzlieferung eines anderen technischen Geräts erneut eine andere Bedienungsanleitung studieren zu müssen.
Sauer aufgestoßen ist der Verbraucherzentrale auch der Passus, dass dem Kunden obliegen sollte, "die Ware in Originalverpackung, samt Innenverpackung und soweit mitgeliefert in einer Antistatikhülle zurückzusenden". Auch diese Klausel darf das Unternehmen nicht mehr verwenden. Nicht gelten lassen wollte das LG die Aussage von T-Online, dass die Originalverpackung deshalb zu verwenden sei, weil sie Bestandteil der gekauften Ware sei. Bei "lebensnaher Betrachtung", so die Richter, könne die Bestellung eines Kunden nur so verstanden werden, "dass er einen Kaufvertrag über ein angebotenes Elektrogerät abschließen will, nicht jedoch zusätzlich einen solchen über Verpackungsmaterial".
Für null und nichtig erklärten die hessischen Richter auch die Klausel, mit der sich T-Online ein Änderungsrecht seiner AGB eingeräumt hatte. Dies erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass das Unternehmen jederzeit die Grundlagen des Vertrages ändern könne. Darin liege jedoch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot aus Paragraf 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auch der Zusatz, wonach eine Änderung nur dann eintreten werde, wenn "dies dem Kunden zumutbar ist", ändere nichts an der Unzulässigkeit. Schließlich lasse sich dabei nicht abschätzen, "in welchem Maße und in welchem Rahmen Änderungen für den Kunden zumutbar sind".
Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, da T-Online Berufung eingelegt hat und die Sache somit auf dem Tisch des Oberlandesgerichts in Frankfurt landet.
Unwirksame AGB-Klauseln auch bei eBay
Unwirksame AGB sind häufig auch in eBay-Shops anzutreffen. Ebenso wie im vorliegenden Fall erachten
zahlreiche Gerichte die Vertragspflicht zur Rücksendung samt der Originalverpackung für
unwirksam. So hat beispielsweise das LG Coburg entschieden, dass eine derartige Klausel innerhalb des
zweiwöchigen Widerrufsrechts den Verbraucher benachteilige und somit
verboten sei (Az: 1HK O 95/05).
Genauso sieht es auch das Oberlandesgericht in
Hamm (Az: 11 U 102/04). In der Entscheidung des LG Coburg untersagten die Richter dem Shop-Betreiber
ferner die Überwälzung des Transportrisikos auf den Käufer, wonach solche Schäden zu
Lasten des Verbrauchers gehen sollten. Auch die Kollegen vom Landgericht Waldshut
verbieten eine solche
Risikoverteilung (Az: 3 O 22/03). Das baden-württembergische Gericht geht noch einen Schritt
weiter und erklärt den Passus für null und nichtig, wonach der Kunde beim ausgeübtem
Rückgaberecht die Kosten für die Rücksendung zu tragen habe.
16.9.2006: Berliner Zeitung, Seite xx (Berlin). [Original]
BERLIN. Wenn Brauerei-Chefin Tina Häring mit ihren Kunden Bestellungen absprechen will, muss sie dafür ihr privates Handy nehmen: Seit Dienstag Mittag [12.9.2006] ist ihre Firma, die Berliner Bürgerbräu in Friedrichshagen, nicht mehr telefonisch erreichbar. "Kein Anschluss unter dieser Nummer" tönt es stereotyp aus dem Hörer, wenn man die Nummer von Berlins einziger Familienbrauerei wählt.
"Wir sind seit Tagen für unsere Wirte und Geschäftspartner nicht erreichbar, es ist unfassbar, was uns da zugemutet wird", sagte Häring. Manche Wirte hätten schon angefragt, ob es denn "ihre" Brauerei überhaupt noch gebe. Häring: "Es ist extrem geschäftsschädigend, wenn man seine Existenz wieder und wieder erklären muss."
Dabei sollte in dem Unternehmen, das seit 1869 existiert und seit der Wende in Familienbesitz der Härings ist, eigentlich alles besser, vor allem moderner und kostengünstiger werden: Anfang Juli entschloss sich das Management, von der Telekom zu Vodafone zu wechseln. Man beantragte also bei Vodafone eine so genannte Portierung einen Anbieter-Wechsel unter Beibehaltung der bekannten Telefonnummer. Bestellt wurde eine moderne Vernetzung von Mobil- und Festnetz. Der Vorteil: Außendienstmitarbeiter sind kostengünstiger zu erreichen, und es gibt einen kostenlosen Firmenfunk.
"Wir gingen lange Zeit davon aus, dass alles geordnet abläuft, aber statt dessen wurden wir 2 Monate nach der Anmeldung einfach abgeschaltet", sagte Marketing-Chef Robert Schaddach. Seither sind er und zwei weitere der insgesamt 40 Brauerei-Mitarbeiter nur noch damit beschäftigt, täglich mehr als 50 Kunden über Privat-Handy anzurufen, Bestellungen aufzunehmen und zu beruhigen.
Bei Vodafone tat man am Freitag [15.9.2006] zerknirscht: "Es handelt sich hier um einen der seltenen
Fälle, wo Ummeldungen nicht synchron gelaufen sind", versuchte Sprecherin Anke Vollmann die Panne in
ihrem Unternehmen zu erklären. Man werde ermitteln, wo die Ummeldung "verloren gegangen" ist. Und:
"Bis spätestens Dienstag [19.9.2006] früh steht die neue Verbindung." Bis dahin gibt's Bier
nur per Handy [Ed: und hoffentlich von Vodafone eine saftige Entschädigung].
11.9.2006:
Heise-Ticker,
15.44 Uhr MESZ (Mobilfunk).
[OriginalSchlamperei wird aufgeklärt
"Nahezu stündlich habe ich bei Vodafone angerufen, doch in den Service-Call-Centern wurde ich immer
nur vertröstet", sagte Schaddach. Zuletzt wandte sich der entnervte Manager sogar an die
Vodafone-Zentrale in Düsseldorf: "Der dortige Verantwortliche Direktor für Technik und der
Verantwortliche fürs Beschwerde-Management versprachen umgehend zu helfen." Doch geschehen ist
seither nichts.
HAMM. Mobilfunkkunden müssen keine ungebetenen Werbeanrufe auf ihrem Handy dulden. Das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe mit "weiteren interessanten Informationen" erlaube, entschied das Oberlandesgericht in Hamm in einem am Montag [11.9.2006] veröffentlichten Urteil (Az: 4 U 78/06). Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Telefonwerbung sei als eine unlautere Wettbewerbshandlung zu qualifizieren, wenn sie einen Marktteilnehmer unzumutbar belästige. Eine solche unzumutbare Belästigung sei dann anzunehmen, wenn eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung erfolgt sei, führte das Gericht in seiner Begründung aus.
Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichtes schob damit dem florierenden Adressenhandel bei Mobilfunkanbietern einen Riegel vor. Im konkreten Fall hatte ein Kunde einen Vertrag unterschrieben, in dem unter Punkt 5 die Klausel versteckt war, er sei auch damit einverstanden, "weitere interessante Informationen" zu erhalten. Der Mobilfunkanbieter gab die Telefonnummer des Kunden an eine andere Firma weiter vermutlich gegen Bezahlung, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Firma rief den Kunden dann wiederholt an, um Werbebotschaften zu verbreiten. Dieser wehrte sich und bekam Recht. Das Argument der Firma, es liege eine Einverständniserklärung vor, erkannte das Gericht nicht an. Die Einwillung sei unwirksam, weil für den Verbraucher angesichts des bestehenden Adressenhandels völlig unüberschaubar sei, wer sich künftig auf eine solche Einverständniserklärung berufen könne. Der Verbraucherschutz wäre nach Ansicht des Gerichtes ausgehöhlt.
10.9.2006: Heise-Newsticker, 10.33 Uhr MESZ (Nepper). [Original
WIEN (anw/c't). Alle Jahre wieder reitet die "DAD Deutscher Adressdienst GmbH" eine Abzockparforce. Dieser Tage bekommen insbesondere gewerbliche Inhaber von .at-Domains formelle Schreiben per Post, in denen für ein "Internet Register Österreich" um Rücksendung eines Formulars samt Datum und Unterschrift gebeten wird. Manches Unternehmen hält das für eine Adressüberprüfung der zentralen Registry nic.at und unterschreibt, ohne das Kleingedruckte zu lesen ein Fehler, der mehr als 3.000 Euro kostet [Ed: es ist schon erstaunlich, daß dieser uralte Trick noch immer funktioniert...].
Wer tatsächlich unterzeichnet und das Formular zurücksendet, schließt einen Vertrag über eine "hervorgehobene Eintragung" in einem weithin unbekannten Online-Verzeichnis. Verlangte der DAD 2004 in Deutschland noch 758 Euro, waren es 2005 in der Schweiz schon 858 Euro. In Österreich sind es nun 958 Euro pro Jahr, für mindestens 3 Jahre. Inklusive Umsatzsteuer macht das 3.448,80 Euro.
Kurioserweise versuchte der in Hamburg ansässige Verlag seinen Trick auch bei der echten Registry nic.at. Dort schrillten sofort die Alarmglocken. "Wir warnen eindringlich alle Kunden vor derartigen Angeboten. Es handelt sich dabei nicht um ein Schreiben der nic.at, der Switch oder der DeNIC", betonte Robert Schischka, technischer Geschäftsführer von nic.at, gegenüber heise online. "Der Absender übt keinerlei Registrierungsfunktion aus und niemand muss sich dieses Angebots bedienen, um seine Domaindaten aktuell zu halten." Getrost in den Wind schlagen kann man daher diese Ankündigung des DAD: "Die Aktualisierung Ihrer Basisdaten wird vorgenommen, auch wenn Sie keinen Auftrag erteilen."
Aus einem Gewinnspiel wird ein Vertrag. Der Bissinger Wolfgang Rosemann wollte lediglich Infomaterial und bekam Rechnungen. Verbraucherzentrale: Riesenproblem.
8.9.2006: Bietigheimer Zeitung, Seite xx (xxx). [Original
BIETIGHEIM-BISSINGEN. Wolfgang Rosemann ist sauer. Und enttäuscht. Seit rund 40 Jahren sind er und seine Frau Kunden bei der Deutschen Telekom, und jetzt so etwas! Was ist passiert? Bereits Ende Juni wurde er vor der Bietigheimer T-Punkt-Filiale zu einen Gewinnspiel eingeladen. Dass er dabei offensichtlich einer Tarifänderung zustimmte, ahnte er nicht.
Der Trubel vor dem Geschäft hatte Wolfgang Rosemann dazu animiert, näher zu kommen. Ein Glücksrad hatte man aufgebaut, darum freundliche Mitarbeiter postiert. Gewonnen hab' ich nix, erinnert sich der Bissinger. Aber das angebotene Infomaterial, erzählt er weiter, das wollte er sich schon mal anschauen. Günstig telefonieren, wer wolle das nicht? Arglos trug er sich auf einer Liste ein, wie etliche Personen vor ihm. Ich habe extra betont, dass ich nichts anderes will. Nein, das sei nur Werbung, hat es dann geheißen, schildert Rosemann. Er habe bewusst keine Unterschrift auf der Liste hinterlassen. Keine Unterschrift, kein Vertrag. Oder doch?
Etwa eine Woche später flatterte ihm der erste Brief von der Telekom ins Haus. Auftragsbestätigung Call XXL Fulltime / T-Net war auf einer der 3 Seiten zu lesen, außerdem ein Rechnungsbetrag von 35,90 Euro. Ich habe mich gleich hingesetzt und angerufen. Die Dame von der Telekom war sehr freundlich und sagte, sie nehme alles zurück, so der Rentner.
Doch Frieden kehrte im Bissinger Einfamilienhaus trotzdem nicht ein. Im Gegenteil: Von morgens bis abends klingelt das Telefon. Am anderen Ende der Leitung meldete sich eine Stimme vom Band: Bitte richten Sie Ihre T-Net-Box ein. Was ist eine T-Net-Box?, fragen sich die Rosemanns noch heute. Dieser automatische Anrufbeantworter der Telekom ist wie ein Tamagotchi und will gefüttert werden, bittet um seine Grundkonfiguration, erklärt George McKinney, T-Com-Sprecher, unserer Zeitung. Den Rosemanns hat das niemand erklärt. Im Minutentakt schellte das Telefon: 8.00 Uhr, 8.15 Uhr, 8.50 Uhr, 9.10 Uhr, 9.40 Uhr, das haben sich die Eheleute alles notiert.
Ende Juli kam dann eine neue Rechnung. Diesmal sollte das Ehepaar mehr als 60 Euro für die ungewünschte Box zahlen. Die Tochter der Rosemanns nahm die Sache in die Hand, telefonierte mit einem Mitarbeiter. Erst dann hatte der Spuk ein Ende, die abgezogenen 60 Euro wurden mit der normalen Telefonrechnung verrechnet.
Was bleibt, ist der Ärger. Wolfgang Rosemann ist enttäuscht: Von der Telekom erwarte ich etwas anderes. Wir haben doch bisher immer gute Erfahrungen gemacht. Es ist traurig, dass man nach 40 Jahren so abgezockt wird, dass die einem etwas aufdrücken wollen, was man gar nicht will. Und der 77-Jährige scheint nicht der einzige Bietigheimer zu sein, der mit dem Dreh am Glücksrad Ende Juni nichts als Frust gewonnen hat. Von mindestens 4 weiteren Betroffenen weiß Rosemann zu berichten.
Es ist ein Riesenproblem. Das ist nicht nur die Telekom, die mit diesen unseriösen Machenschaften auffällt, sagt Evelyn Keßler, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ihr liegen mehrere Beschwerden vor, außerdem habe man bereits Klage eingereicht. Ob man hier von einem systematischen Nepp sprechen könne? Definitiv sind es Wettbewerbsverstöße. Man müsste prüfen, ob das strafrechtlich relevant ist, so die Expertin.
Blöd gelaufen Telekom-Sprecher McKinney sieht das anders: Es kann nicht in unserem Interesse sein, Menschen in der Fußgängerzone zu locken und ihnen einen Tarif aufzuzwingen. Da würden wir uns mehr als eine blutige Nase holen. Die Promoter, die seinerzeit das Gewinnspiel vor der Bietigheimer Filiale betreuten, hätten die Kunden informieren sollen, was passiert, wenn sie am Rad drehen: Sinn und Zweck des Gewinns: ein oder drei Monate die Grundgebühr sparen im Falle eines Tarifwechsels. Marina Frank, beschäftigt im betreffenden Geschäft, tut das Ganze leid: Es ist blöd gelaufen. Die Promoter haben nicht deutlich gesagt, dass das ein Tarifwechsel ist. Aber wir haben alles wieder geregelt.
Auch McKinney räumt ein, dass es ab und an Reklamationen zu diesem Gewinnspiel gebe, die Anzahl, die die Verbraucherzentrale nenne, sei jedoch strittig. Auch gebe er zu, dass die Installation der T-Net-Box bisweilen nervig sein könne, vor allem für ältere Menschen: Da prallen zwei Welten aufeinander. In diesen Fällen könne man als Kunde aber ohne Wenn und Aber stornieren. Es gibt keine Fußfesseln.
7.9.2006: Der Tagesspiegel, Berlin, 13.04 Uhr MESZ (Wirtschaft). [Original]
BERLIN/WETZLAR. Eine südhessische Internet-Ffirma soll in großem Stil jugendliche Webnutzer mit trügerischen Lockangeboten abgezockt haben. Einem Zeitungsbericht zufolge ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen.
Der Schaden liege in Millionenhöhe, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mit. Der Verband strengte nun nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelborn ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internet- Seiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.
Nach einem Bericht der Wetzlarer Neuen Zeitung ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung. Unter den Opfern sind zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten. Die Homepages, die wie etwa "www.sms-heute.com" alle im Namen die Endung "-heute.com" oder "-heute.de" tragen, bieten unter anderem Informationen zu: Lehrstellen, Hausaufgaben, Fabrikeinkäufen, Gedichten, Witzen, Basteln, Tieren oder dem Versenden von SMS-Mitteilungen. Um an die Informationen zu gelangen, muss sich der Internet-Nutzer auf der Startseite anmelden.
Der Großteil der Anzeigen-Erstatter gibt der Zeitung zufolge an, den Hinweis auf die vertragliche Bindung und die monatlichen Kosten nicht gesehen zu haben. Inzwischen weist das Unternehmen auf den Startseiten prominent darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das ihn 168 Euro kostet. [Zu den aktuellen Vorwürfen]
6.9.2006: Heise-Newsticker, 10.31 Uhr MESZ (PayTV). [Original
HANNOVER/MÜNCHEN (spo/nij/c't). Premiere hat offenbar einen Weg gefunden, die seit Ende November 2005 im Umlauf befindliche Hackerkarte vom Typ "Cerebro" sowie deren Abkömmlinge zumindest für längere Zeit auszuschalten: Seit Montagmorgen [4.9.2006] stellt der Müncher Pay-TV-Sender dafür Schritt für Schritt sein Verschlüsselungsverfahren um. Das neue System verhindert nicht nur den Einsatz der bisherigen Hackerkarten und Software-Emulatoren, auch das so genannte Card-Sharing scheint nicht mehr möglich zu sein. Premiere verweigert zu diesem Vorgang jegliche Stellungnahme.
Zum bisherigen Dekodierungsverfahren lässt sich vereinfacht sagen, dass im Datenstrom alle paar Sekunden ein Control Word mitgesendet wird, das mit Hilfe des auf der Karte gespeicherten Keys entschlüsselt wurde. Mit dem entschlüsselten Control Word wurden schließlich wiederum die Pay-TV-Kanäle dekodiert. Hackern war es bislang immer wieder gelungen, an den auf den Smartcards gespeicherten Schlüssel zu gelangen. Experten vermuten, dass der Sender ein weiteres Control Word eingeführt hat. Das erste Control Word diene dabei nunmehr offenbar als Grundlage für die Entschlüsselung des zweiten Control Word.
Premiere straft damit alle Kritiker Lügen, die zuvor behauptet hatten, dass der Verschlüsselungsstandard Nagravision bereits am Ende sei und dem Sender daher nichts anderes mehr übrig bliebe als die Kartenfamilie der Schweizer Firma Kudelski zum Jahresende auszutauschen. Ebenfalls falsch lag eine Hackergruppe, die einen täglichen Schlüsselwechsel ab dem 1. September angekündigt hatte. Allerdings standen hinter dieser Prophezeiung wohl vor allem finanzielle Interessen: So kündigte die betreffende Gruppe auch gleich eine Smartcard mit Auto-Update-Funktion an. Zum Preis von rund 100 Euro sollte man hier "bis zum Kartenwechsel" alle Premiere-Programme anschauen können.
2.9.2006: Heise-Newsticker, 9.55 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
HANNOVER/MÜNCHEN (ad/c't). Der Mobilfunk-Provider O2 hat offenbar noch technische Probleme, den automatischen Verfall von Prepaid- Guthaben von Loop-Kunden nach einem Jahr zu verhindern. Bereits im Juni hatte das Oberlandesgericht München entschieden, die Löschung von Guthaben sei nicht zulässig [t-off dokumentierte]. O2 hatte das Urteil (Az: 29 U 2294/06) akzeptiert. Dennoch berichten O2-Kunden auch jetzt noch, dass Guthaben verfallen oder ihre Loop-Handys auf Eingabe von *102# ein Ablaufdatum melden.
Nach Aussage von O2 ist die Verlängerung der Gültigkeit eines Guthabens nicht ohne erneute Aufladung möglich. Angeblich genügt es, einen Cent aufzuladen, um die Deaktivierung von Guthaben zu vermeiden. Alternativ könne O2 gesperrte Guthaben auszahlen; allerdings erfordere dies noch Änderungen an internen Prozessen und Systemen. Eine Rückzahlung sei daher voraussichtlich erst Ende September oder Anfang Oktober möglich.
Mehr zum Thema "Prepaid-Handy":
[22.06.2006:
OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys] (HEISE)
[24.06.2006:
Weiterer Streit um Prepaid-Guthaben angekündigt] (HEISE)
[21.07.2006:
O2 gibt klein bei] (SPIEGEL ONLINE)
[25.07.2006:
Auch Vodafone wegen Prepaid-Praxis vor Gericht] (HEISE)
[28.07.2006:
T-Mobile plant freiwillige Regelung für Prepaid-Guthaben] (HEISE-TICKER)
[01.08.2006:
Mobilfunker rudern bei Verfallsdaten für Prepaid-Guthaben zurück] (HEISE)
[23.08.2006:
Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen] (HEISE-TICKER)
[23.08.2006:
Vodafone verliert Klage wegen Handy-Guthaben] (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND)
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