14.12.2006: Heise-Newsticker, 8.50 Uhr MEZ (Datenschutz). [Original
BERLIN (jk/c't). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab. "Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind", sagte Schaar der Berliner Zeitung. Jüngst hatte ein BGH-Richter entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen fehlt. In einer Aktuellen Stunde des Bundestags hatte es zudem heftigen Streit zwischen Opposition und Regierung gegeben, inwieweit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen.
Schaar betonte gegenüber der Tageszeitung nun auch seine rechtlichen Bedenken: Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein." Er kopiere dabei eventuell Daten und komme an persönliche Unterlagen, der Polizist agiere praktisch als "staatlicher Hacker". "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", betonte Schaar. [Viele Links dazu]
10.12.2006: Heise-Newsticker, 16.11 Uhr MEZ (PayTV). [Original
HANNOVER (ola/c't). Telefon tot, Internet nur zeitweise oder gar nicht die Meldungen von heise-online-Lesern über Störungen des Kabelanschlusses bei Kabel Deutschland häufen sich seit Samstagabend [9.12.2006]. Laut heise iMonitor sind von den Aussetzern vor allem Anschlüsse im nördlichen Teil Deutschlands betroffen, etwa in Berlin, Braunschweig, Hamburg, Hannover und Kiel.
Eine automatische Ansage der Kabel-Deutschland-Störungshotline (0180/5266625) bestätigt die Meldungen. Der Rat: Anwender sollten einen Hardware-Reset an ihrem Kabelmodem vornehmen.
Kabel Deutschland ist derzeit auf der Suche nach Gründen für die Ausfälle. Einige Systemkomponenten hätten manuell neugestartet werden müssen. Am Sonntagnachmittag seien alle Internet- und Telefonie-Störungen beseitigt gewesen. Der Fernseh- und Radioempfang soll jederzeit unbeeinträchtigt geblieben sein. Eine endgültige Fehleranalyse liege noch nicht vor, ließ ein Sprecher des Unternehmens verlauten.
26.11.2006: Heise-Newsticker, 18.04 Uhr MEZ (Internet). [Original
FRANKFURT/MAIN (ad/c't). Inhaltsbeschreibungen von Texten, sogenannte Abstracts, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, das Wettbewerbs- oder das Markenrecht. Dies hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 23. November entschieden (Az: 2-03 O 172/06, PDF). Demnach sind die Verbreitung solcher Abstracts und deren Verkauf zulässig.
Im vorliegenden Fall hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gegen die Betreiber von Perlentaucher.de geklagt. Das Online-Angebot fasst unter anderem täglich Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen zusammen. Dazu gehörten auch Buchrezensionen der FAZ. Die Perlentaucher haben Lizenzen für die Verwertung ihrer Abstracts weiterverkauft, etwa an Online-Buchläden.
Die FAZ klagte gegen die kommerzielle Verwertung der Abstracts, wurde jedoch vom Gericht abgewiesen. Bei den Abstracts handle es sich um eine Sekundärnutzung urheberrechtlich geschützter Vorlagen in eigengestalteten Kurzfassungen, die dazu dienen, den Leser über den wesentlichen Inhalt der Originaltexte zu informieren im Prinzip also Besprechungen von Besprechungen. Übernommen wurden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten, so die Richter.
Da die Abstracts bereits veröffentlichte Texte beschrieben, musste der Urheber nicht mehr um Zustimmung für die Veröffentlichung einer Zusammenfassung gefragt werden. Außerdem habe Perlentaucher.de beim Verkauf von Lizenzen auch nicht die Markenrechte der FAZ verletzt und selbst unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nicht gegen das Urheber- beziehungsweise Markengesetz verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die FAZ dagegen Berufung einlegen kann.
26.11.2006: Heise-Newsticker, 14.04 Uhr MEZ (PayTV). [Original
MÜNCHEN (roe/c't). Wer aktuell sein Premiere-Abo kündigen will, sollte die Smartcard wohl besser per Einschreiben und Rückschein an den Sender zurückschicken. Andernfalls riskiert er einen anhaltenden Kleinkrieg mit dem Bezahlsender wegen Abo-Gebühren oder Schadensersatzforderungen. Berichten von Spiegel online und der Süddeutschen Zeitung zufolge seien in diverse mit normaler Post zurückgegebene Smartcards angeblich verschwunden und Premiere erkenne die Kündigung des Abos dann nicht an.
Seit Premiere die exklusive Bundesliga-Berichterstattung verloren hat, rollt eine Kündigungswelle über den Sender hinweg. Und die Fälle, in denen "dabei etwas schief gelaufen" sei, häufen sich, wie ein Sprecher von Premiere zugeben musste. Mittlerweile ist gar eine Sammelklage von mehr als 50 ehemaligen Premiere-Kunden in München anhängig, und die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Sender wegen des Verdachts auf Betrug. So wurde bei einem Kunden weiterhin die Abogebühr vom Konto abgebucht, obwohl die Einzugsermächtigung zurückgezogen wurde. Anderen Ex-Kunden wurden Schadensersatzforderungen präsentiert, weil angeblich die Smartcards nicht zurückgegeben worden seien.
Ein Sprecher von Premiere bezeichnete die strittigen Fälle angesichts von über 500.000 Kündigungen in den ersten 9 Monaten als "sehr gering".
25.11.2006: Heise-Ticker
HAMBURG. Der Streit um den Verfall von Prepaid-Guthaben hält trotz der verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile vom Sommer dieses Jahres an. Zwar hatten Gerichte in München und Düsseldorf entschieden, dass die Guthaben nicht verfallen dürfen, doch nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die derzeitigen Regeln bei vielen Mobilfunkanbietern noch immer "unbefriedigend". Vor allem die von den Urteilen direkt betroffenen Anbieter haben bislang reagiert, ergab eine Umfrage bei den Unternehmen.
Doch Verbraucher müssen unter Umständen noch immer um ihr eingezahltes Geld fürchten. So hat die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg weitere Prepaid-Anbieter abgemahnt und Klage etwa gegen den Mobilfunk-Marktführer T-Mobile beim Landgericht Köln eingereicht. "Wir zahlen seit dem ersten November ein Guthaben, das Bestand hat, unseren Kunden aus", sagte Unternehmenssprecher René Bresgen. Doch wenn der Anschluss länger als drei Monate eingestellt ist, hat der Kunde Pech: "Danach werden die Daten gelöscht." Aus Datenschutzgründen, so die Begründung von T-Mobile.
Die Konkurrenten Vodafone und O2 haben dagegen nach eigenen Angaben die gegen sie ergangenen Urteile umgesetzt. Die Prepaid- Karten seien inzwischen unbegrenzt gültig und Guthaben könnten auf Wunsch ausgezahlt werden, sagte Vodafone-Sprecherin Tanja Dahmen. Dennoch halte man sich die Möglichkeit offen, den Kunden, die ihre Handy-Karte nicht mehr nutzen, nach einer Frist zu kündigen. Die Dauer dieser Frist wollte sie nicht benennen. Auch bei O2 hieß es: "Der Kunde kann sein Guthaben immer zurück erhalten." Seit Anfang Oktober hätten einige hundert O2-Kunden davon Gebrauch gemacht.
Auf den Guthaben-Streit angesprochen schieben einige Service- Provider den Netzbetreibern den Schwarzen Peter zu, weil sie deren Verträge lediglich weiter vermarkten. Bei der Verwaltung der Guthaben sei man auf die Netzbetreiber angewiesen, hieß es bei simyo. Gegen den Mobilfunk-Discounter aus Düsseldorf läuft ebenfalls eine Klage der Verbraucherschützer wegen dessen Guthaben-Bestimmungen. Auch Talkline weist auf Probleme hin: Das Unternehmen habe keinen Zugriff auf die technischen Prozesse des Netzbetreibers. Es werde jedoch an einer "kundenfreundlichen Lösung" gearbeitet.
Derweil versuchen viele Service-Provider ihre Kunden mit Kulanzregelungen bei der Stange zu halten. So bucht simyo nach eigenen Angaben einen niedrigen Cent-Betrag auf Handy-Karten, damit diese nicht stillgelegt werden und die Kunden eingehende Anrufe weiter entgegennehmen können. Eine ähnliche Zwischenlösung bietet blau.de aus Hamburg. Tchibo-Kunden können nach Angaben des Unternehmens ihr nach einem Jahr eingefrorenes Guthaben innerhalb von drei Jahren geltend machen. Bei den Prepaid-Angeboten des Krefelder Anbieters Victorvox verfalle dagegen das Guthaben Ausnahme sei der simply-Tarif, sagte Unternehmenssprecherin Iris Hauk.
E-Plus feilt unterdessen noch an einer Regelung zur Auszahlung des Guthabens. Bis dahin verfielen die eingezahlten Beträge nicht, wie Sprecher Jörg Müller versicherte. Unklar sei, welchen Zeitraum eine möglicherweise rückwirkende Gutschrift umfasse.
Eine automatische Auszahlung des Guthabens gibt es bei keinem der Anbieter, so dass sich die Kunden stets um ihr Geld kümmern müssen. Ob es nach den Musterurteilen gegen O2 und Vodafone zu weiteren Prozessen kommt, ist noch unklar. Es könne sein, dass die Betreiber bis dahin eine Lösung anbieten, sagte die Telekommunikations-Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Hannelore Brecht-Kaul. Dann habe sich die Klage erledigt.
Mehr zu diesem Thema:
[07.02.2006:
Prepaid: Handy-Guthaben darf nicht verfallen] (HANDELSBLATT)
[07.02.2006:
Landgericht stärkt Rechte der Nutzer von Prepaid-Handys] (HEISE)
[08.02.2006:
Verbraucherverband: Prepaid-Handy-Guthaben müssen erhalten bleiben] (HEISE-TICKER)
[22.06.2006:
OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys] (HEISE-TICKER)
[24.06.2006:
Weiterer Streit um Prepaid-Guthaben angekündigt] (HEISE)
[21.07.2006:
O2 gibt klein bei] (SPIEGEL ONLINE)
[25.07.2006:
Auch Vodafone wegen Prepaid-Praxis vor Gericht] (HEISE)
[28.07.2006:
T-Mobile plant freiwillige Regelung für Prepaid-Guthaben] (HEISE-TICKER)
[01.08.2006:
Mobilfunker rudern bei Verfallsdaten für Prepaid-Guthaben zurück] (HEISE)
24.11.2006: Heise-Newsticker, 11.38 Uhr MEZ (Pay-Systeme). [Original
TEL AVIV (dmk/c't). Die beiden Sicherheitsexperten Omer Berkmann und Odelia Moshe Ostrovsky von der School of Computer Science in Tel Aviv haben Angriffszenarien auf Konto-PINs vorgestellt, die nur 2 Versuche zum Erraten der korrekten PIN eines Bankkontos benötigen. Das Problem betrifft die Weiterleitungsstellen zwischen Bankterminal und Bankrechenzentrum. Mitarbeiter bei diesen Weiterleitungsstellen können die PINs abgreifen und damit Transaktionen vornehmen. Besonders gefährdet sind dadurch Abhebungen im fernen Ausland.
Der internationale Bankverkehr nutzt etwa bei Abhebungen an einem Bankautomaten intern eine Financial PIN Processing API, die unter anderem Funktionen zum gesicherten Datenaustausch zwischen entfernten Automaten und PIN-Überprüfungsstelle für gewöhnlich das Bankrechenzentrum bereitstellt. Einige dieser Funktionen, die beispielsweise die ankommenden verschlüsselten PINs in ein anderes verschlüsseltes Format für die nächste Stelle umformatieren, reißen allerdings ein Sicherheitsleck auf.
Da die Entfernung zwischen Bankautomaten und Bankrechenzentrum meist hoch ist, werden die Daten in der Regel über Switches genannte Zwischenstationen weitergeleitet. Während die Sicherheitsanforderungen an Bankautomaten und Bankrechenzentrum recht hoch sind, sind sie für Weiterleitungsstellen mitunter geringer. Dort könnten kriminelle Mitarbeiter mit Zugang zu den so genannten Hardware Security Modules verschlüsselte PIN-Übertragungen abfangen und mit den zur Verfügung stehenden API-Funktionen die Kontonummer und die PIN ohne großen Aufwand ausspionieren oder eine neue PIN einrichten, die fortan ebenfalls gültig ist. Einige Angriffe können dort auf Funktionen durchgeführt werden, die eigentlich den Schlüssel des Bankautomaten benötigen, obwohl dieser im Switch gar nicht verfügbar ist.
Die beiden Sicherheitsexperten aus Israel haben dem eigenen Bekunden nach mehrere Banken und Kreditkartenanbieter deswegen kontaktiert, jedoch ohne Folgen. Daher veröffentlichten sie nun ihre Ergebnisse, um die Öffentlichkeit zu warnen. Der Krypto-Papst Bruce Schneier pflichtet ihnen in seinem Blog bei: "Einer der beunruhigsten Apekte dieses Angriffs ist, dass man nur so sicher ist wie die am wenigsten vertrauenswürdige Bank im Netzwerk."
Bei bisherigen Betrügermaschen lässt sich ein präparierter Bankautomat etwa mit Aufsatz vor dem Kartenschacht meist auch von Laien erkennen. Ein manipuliertes Kartenlesegerät an der Tankstelle oder ein Adapterstecker zwischen Bankterminal und Telefondose können das Misstrauen wecken. Für den Kunden am Bankautomaten kann bei diesen nun vorgestellten Angriffen allerdings nichts Ungewöhnliches auffallen.
18.11.2006: Heise-Newsticker, 19.40 Uhr MEZ (Internet). [Original
BONN (je/c't). Der neue Telekom-Chef René Obermann sagt zwar, sein Konzern müsse "in vielen Bereichen schneller reagieren, freundlicher sein". Doch zu Hackern war die Telekom stellenweise schon vor seinem Amtsantritt zu freundlich: Der ADSL-WLAN-Router Speedport W 700V stellt in der ausgelieferten Firmware-Version 1.07 die Browser-Konfiguration auch über das Internet zur Verfügung. Zwischen einem Angreifer aus dem Internet und der vollen Kontrolle über den Router und das daran angeschlossene Netzwerk steht nur noch das Konfigurations-Passwort. Freundlicherweise zeigt der Router das Standard-Passwort auch noch auf der Eingangsseite an.
Dieser Fernkonfigurationszugang lässt sich in den Browserseiten des Routers nicht schließen. Ein konfigurierbarer Paketfilter, mit dem sich der Port verriegeln ließe, fehlt dem Gerät. Nur ein Firmware-Update auf die Version 1.16 schließt die Lücke zuverlässig.
Der Speedport W 700V stammt vom Zulieferer Arcadyan, einem Joint-Venture zwischen der SMC-Mutter Accton Technology und Philips und gehört zu mehreren T-DSL-Paketangeboten der Telekom. Der Speedport W 701V vom Zulieferer AVM ist von diesem Fehler nicht betroffen.
14.11.2006: Heise-Newsticker, 18.47 Uhr MEZ (Pay-Systeme). [Original
KARLSRUHE (vbr/c't). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer am heutigen Dienstag veröffentlichen Entscheidung (Az: XI ZR 294/05) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) das Recht zugestanden, eine Sammelklage für geschädigte EC-Kartenbesitzer zu führen. Die Richter korrigierten damit Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die dem Verbraucherverband die Klageberechtigung abgesprochen hatten.
Im vorliegenden Fall hatte die VZ-NRW stellvertretend für geschädigte Bankkunden verschiedene Kreditinstitute auf Erstattung der nach Kartendiebstahl unberechtigt, aber mit korrekter PIN abgehobenen Summen verklagt. Die Banken lehnten eine Haftung unter Hinweis auf die Sicherheit des PIN-Systems ab, obwohl die Kunden versichert hatten, die PIN vertragsgemäß geheim gehalten zu haben. Die Verbraucherschützer wollten vor Gericht klären lassen, ob eine solche Haftungsverweigerung rechtmäßig ist. Die Organisation hat nach eigenen Angaben stellvertretend für 74 von fast 1500 registrierten Geschädigten 5 Geldinstitute (Citibank AG, Deutsche Bank AG, EURO-Kartensysteme, Postbank AG und Stadtsparkasse Düsseldorf) auf insgesamt 85.000 Euro Schadensersatz vor vier Landgerichten verklagt.
Während 3 Klagen von den Gerichten angenommen wurden, hatte eine Kammer des Landgerichts Düsseldorf und in der Folge auch die Berufungsinstanz am Oberlandesgericht eine der Klagen mit der Begründung abgewiesen, die Verbraucherzentrale sei nicht berechtigt, die Sammelklage zu führen. Die Klage sei nicht im Sinne des Verbraucherschutzes, die Abtretung der Einzelforderungen an die Verbraucherschützer nichtig und eine Klageberechtigung der VZ-NRW nach dem Rechtsberatungsgesetz daher nicht gegeben. Angesichts abweichender Rechtsprechung hatte das OLG Düsseldorf eine Revision beim Bundesgerichtshof allerdings zugelassen.
Der BGH hat das Urteil nun aufgehoben und das Verfahren an das OLG zurückgegeben. Damit Verbraucherorganisationen wie die VZ-NRW die abgetretenen Forderungen der Betroffenen einklagen können, muss die Klage nach dem Rechtsberatungsgesetz dem kollektiven Verbraucherinteresse dienen und eine effektivere Verfolgung dieser Interessen als durch eine Individualklage ermöglichen. Dies hatten die Düsseldorfer Kammern in ihren Entscheidungen als nicht gegeben erachtet. Der BGH konstatiert dagegen, die Frage nach der Sicherheit des Verschlüsselungssystems betreffe als Grundlage für die Beweislastverteilung nicht nur Belange des einzelnen Verbrauchers, sondern auch kollektive Verbraucherinteressen. Auch stünden die voraussichtlichen Prozesskosten angesichts eines wahrscheinlich erforderlichen unabhängigen Gutachtens im besonderen Missverhältnis zu den jeweiligen Schadenssummen und könnten so für einzelne Geschädigte ein Klagehemmnis darstellen.
Mit der "richtungweisenden Entscheidung" sei "der Weg frei für ein Musterverfahren, das die Haftungsverteilung bei Karten-Missbrauch und die Sicherheit der Zahlungskarten in Deutschland grundsätzlich klärt", freut sich der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Klaus Müller. Jetzt könne unter anderem in den laufenden Prozessen geklärt werden, "ob die Sicherheitssysteme der Banken einer technischen Überprüfung durch Sachverständige standhalten". Außerdem werden Auseinandersetzungen der Verbraucherzentralen bei Massenschäden oder bei Vertragsverletzungen zum Beispiel im Energiebereich zukünftig erleichtert, erwartet Müller.
11.11.2006: Heise-Newsticker, 12.24 Uhr MEZ (UMTS). [Original
HANNOVER (jo/c't). Wer mit dem Notebook über sein UMTS-Handy das mobile Internet ausprobiert, kann teure Überraschungen erleben. Das einmalige Aufrufen einer Nachrichtenseite mit Bildern kostet mit einem Volumentarif auch mal 5 Euro und mehr. Gelegenheitsnutzer sparen häufig viel Geld, wenn sie einen Zeittarif wählen.
Bisher rechnen die Mobilfunkunternehmen UTMS-Gebühren üblicherweise nach übertragenem Datenvolumen ab. Aber einige Provider bieten inzwischen weitaus günstigere Zeittarife an, die für Gelegenheitssurfer die bessere Wahl sind. "Das kostet dann zum Beispiel nur etwa 5 Euro pro Stunde, egal wie viele Daten übertragen werden", erklärt c't-Redakteur Rudolf Opitz. "Aber Vorsicht: Es reicht nicht, nur einen neuen Tarif zu wählen, sondern man muss zusätzlich auch die Zugangsdaten im Notebook sorgfältig daraufhin konfigurieren. Sonst landet man trotzdem beim teuren Standardtarif."
Für regelmäßige Mobilfunknutzer lohnt es sich, einen Vertrag mit monatlichem Inklusivvolumen oder einer Flatrate abzuschließen. UMTS-Flatrates sind aber nicht zu verwechseln mit einer günstigen Flatrate für die WAP-Portale der Netzbetreiber, die nur spezielle Informationen und Klingeltöne bieten, aber keinen echten Zugang zum Internet.
Dass entgegen allen Unkenrufen UMTS nun doch einen breiteren Markt erobert, liegt nicht zuletzt an den günstigen Preisen der Handys. Inzwischen erhält man UMTS-Handys aus der Mittelklasse bereits für unter 300 Euro mit einem Vertrag noch viel preiswerter. Zum Teil handelt es sich um brauchbare Auslaufmodelle, die noch vor wenigen Monaten zu den Spitzenhandys der Hersteller gehörten; bei anderen wird an hochwertigen Objektiven für die Kameras oder den Wechselmedien gespart. Allerdings bieten nur die teuren Top-Geräte HSDPA, eine Technik, die UMTS noch schneller als bisher macht.
Einen ausführlichen Artikel über die UMTS-Kostenfallen und wie man ihnen entgeht bringt die c't in ihrer aktuellen Ausgabe [vom 13.11.2006].
10.11.2006: Heise-Newsticker, 13.00 Uhr MEZ (CopyRight). [Original
KARLSRUHE (jk/c't). Die Bekämpfung des Angebots urheberrechtlich geschützter und nicht lizenzierter Musik in Tauschbörsen hat sich nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz entwickelt. Die Bearbeitung der Anzeigen von Musikproduzenten, die sich gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte wehrten, sei für die Staatsanwaltschaften sehr aufwendig und teuer. Den Produzenten gehe es aber in erster Linie um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Internetnutzer, die sich Musikstücke rechtswidrig aus dem Netz holten, und weniger um deren Bestrafung.
Deswegen müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von Ermittlungsverfahren nachdenken, wenn die Geschädigten auf zivilrechtlichem Weg zu ihrem Geld kämen, sagte die Politikerin am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internetprovider die zu einer IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe.
Andererseits kommen die Musikproduzenten nur dann an die Namen ihrer Schädiger, wenn sie die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Provider, wie er nach der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die Produzenten immer noch günstiger sei. "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist." [Links zum CopyRight]
27.10.2006: Heise-Newsticker, 12.06 Uhr MEZ (Telefonie). [Original
BONN (uma/c't). Wenn das Telefon nur einmal klingelt und eine Rufnummer mit der Vorwahl +49137 oder +49900 erscheint, handelt es sich um so genanntes Rufnummern-Spamming. Eine andere Form sind Gewinnanrufe, bei denen ein angeblicher Gewinn versprochen wird, zu dessen Auszahlung man einen Anruf tätigen müsse, natürlich zu einer teuren Rufnummer. Die so generierten Anrufe dienen nur einem Zweck: Die Kasse des Betreibers klingeln zu lassen.
Mit dieser Masche soll nun Schluss sein, die Bundesnetzagentur geht mit einem ganzen Maßnahmenbündel gegen die lästigen Spammer vor. Insgesamt 80 Netzbetreibern und Serviceprovidern hat die Bundesnetzagentur nun Inkasso und Rechnungslegung für solcherart missbrauchte Rufnummern untersagt. Seit Mai sind insgesamt 237 Rufnummern per Anordnung der Bundesnetzagentur abgeschaltet worden.
"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht", stellt der Behördenchef Matthias Kurth dazu fest. Man wolle den Spam durch Unterbrechnung des Geldflusses eindämmen. Meldungen über Rufnummernspam können auch per E-Mail an die Bundesnetzagentur erfolgen. Man sollte bei einer Beschwerde neben einer Beschreibung des Vorfalls und der betroffenen Rufnummer auch den eigenen Namen, die vollständige Adresse und eine Rückrufnummer angeben.
25.10.2006: Heise-Newsticker, 17.19 Uhr MESZ (Internet). [Original
KÖLN (uma/c't)). Das Verwaltungsgericht Köln hat das Inkasso- und Rechnungslegungsverbot der Bundesnetzagentur gegen einen niederländischen Anbieter bestätigt und dessen Klage abgewiesen, berichtet das Verbraucherschutzportal Dialerschutz. Das Unternehmen hatte einen Dialer eingesetzt, der sich über die Vorwahl 0193 einwählte und damit vorhandene Rufnummernsperren aushebelte. Die Vorwahlen 0191 bis 0195 sind für Internetzugänge reserviert.
Die Kölner Richter stellten fest, dass die Bundesnetzagentur zwar nur gegen die rechtswidrige Nutzung von Mehrwertdienste-Rufnummern, also mit den Vorwahlen 0900 oder früher 0190, vorgehen dürfe, entschieden sich aber für die analoge Anwendung der Vorschriften, da im vorliegenden Fall offensichtlich der Verbraucherschutz umgangen werden sollte.
Die Opfer sollten pro Einwahl 36 Euro berappen. Kunden, die dem widersprachen, wurden alsbald von einer Inkassofirma angeschrieben. Neben Rufnummern aus den Gassen 0191 bis 0195 verwenden illegale Dialer beispielsweise auch 0137 oder Auslands- und Satellitenrufnummern. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur entsteht in solchen Fällen kein Zahlungsanspruch. Seit der Einführung strengerer Vorschriften für den Einsatz von Dialern hat die Zahl der Beschwerden deutlich abgenommen.
13.10.2006: Kölner Stadt-Anzeiger, 7.21 Uhr MESZ (Stadt-Möbel). [Original
KÖLN (ksta). So manchem Bürger sind sie ein Dorn im Auge, und auch am Marktstand der Redaktion in Wiesdorf regte sich Unmut über die grauen Kästen von Post und Telekom im Stadtgebiet. Vor einer neuen Flut solcherlei Kästen, die einerseits zur Ablage von Postbündeln für die Zusteller dienen, andererseits Leitungszentralen der Telekom sein können, warnt die SPD-Fraktion im Stadtrat. Anlass: In der benachbarten Domstadt sollen bis Ende kommenden Jahres 2.800 Verteilerkästen aufgestellt werden, mit denen die Telekom ihr Highspeed-Breitbandnetz [VDSL-Netz] aufbauen will.
Nach Angaben des Telekommunikationsriesen wird dieses Netz zurzeit in 10 Städten aufgebaut. Bei entsprechendem Erfolg auf dem Markt sollen in einem nächsten Schritt im Lauf des kommenden Jahres 50 weitere Städte an das Netz angeschlossen werden. Dazu sei aber noch keine Entscheidung gefallen. Falls aber Leverkusen in die Runde käme, werden wir uns selbstverständlich frühzeitig mit der Stadt Leverkusen in Verbindung setzen, um das Gesamtprojekt zu diskutieren, heißt es in einem Schreiben der Telekom.
Was die Sozialdemokraten umtreibt, ist die Größe der Kästen: 2 Meter breit, gut 1,5 Meter hoch und 50 Zentimeter tief. In Köln erhebt sich schon mannigfache Klage: Die Kästen stünden vor denkmalgeschützten Gebäuden, breiteten sich auf Gehwegen aus und beeinträchtigten das Erscheinungsbild der Viertel. Wie werde das wohl in Leverkusen aussehen, so die Frage der hiesigen Genossen.
Schon in der Vergangenheit hat die Stadt versucht, das Heft in der Hand zu halten, was die Aufstellung der unschönen einheitsgrauen Klötze angeht. Aus städtebaulichen Aspekten beispielsweise hat sie weniger Postablagekästen genehmigt, als von der Post beantragt. Und außerdem laut eigener Aussage stets ein waches Auge darauf gehabt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen, nämlich ein Meter, eingehalten wird.
Was denkmalgeschützte Gebäude oder Bodendenkmäler angeht, sind die Regeln klar: Kästen dürfen dort und in der Umgebung laut Gesetz nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde der bei der Stadt also aufgestellt werden. Was das Stadtbild und die Gestaltung des öffentlichen Raums angeht, wird bei der Aufstellung von Telefonhäuschen, Elektrokästen & Co. der Bereich Stadtplanung und Bauaufsicht mit einbezogen. Diese Verfahren bieten sich auch für die Telekom-Verteilerkästen an, so die Verwaltung, die gleichzeitig darauf hinweist, dass auch das Straßenverkehrsamt jeweils gehört wird.
Der Deutsche Städtetag hat den Kommunen mittlerweile den Abschluss eines gesonderten Vertrages für das Aufstellen der Highspeed-Breitbandnetz-Kästen empfohlen. Der Stadt liegt ein solcher Mustervertrag bereits vor.
Auf jeden Fall, so die Mitteilung an die SPD, würden die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen an den Standortentscheidungen für neue Schaltkästen rechtzeitig beteiligt.
1.10.2006: Heise-Newsticker, 15.44 Uhr MESZ (Pay-Systeme). [Original
USA (wro/fr/Telepolis). Für jeden Schein, den ein Geldautomat ausgibt, wird die entsprechende Summe vom Konto des Kunden abgezogen. Doch in den USA hat nun ein Unbekannter, wie Mitte September bekannt wurde, einen Geldautomaten so umprogrammiert, dass dieser ihm das Vierfache dessen auszahlte, was er dafür von seinem Konto abgebucht bekam. Dazu musste er dem Automaten nur einprogrammieren, dass im Fach mit den 20-Dollar-Scheinen nun nur noch 5-Dollar-Scheine lägen. Die von den Aufstellern der Geldautomaten meist unverändert gelassenen Hersteller-Passwörter fanden sich ebenso wie die Bedienungs- und Programmieranleitungen der Geräte im Netz.
Da der Unbekannte eine Prepaid-Kreditkarte zur Abbuchung verwendete, konnte seine Spur nicht verfolgt werden. Der Betrug fiel nur deshalb 9 Tage nach seinem letzten Besuch auf, weil er das Gerät an diesem Tag nicht mehr zurückgesetzt hatte und eine andere Nutzerin des Automaten schließlich an der Kasse der Tankstelle, an der er aufgestellt war, den unerwarteten Geldsegen meldete.
Wie oft Geldautomaten dieser Bauart, von denen in den USA über 200.000 aufgestellt sind, bereits unerkannt auf diese Art "gehackt" wurden, ist unbekannt. Die Hersteller haben nun zunächst einmal veranlasst, dass ihre Handbücher aus dem Netz verschwinden, das Patchen der Geräte, um ein Verwenden der Default-Passwörter auszuschließen, soll dagegen "wegen umfangreicher Sicherheitstests" noch Monate dauern.
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