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Subj: 1. Aerger bei Tarifprotest
From: bruhn@on-luebeck.de (Christian H. Bruhn)
Newsgroups: de.comm.service+tarife
Date: Fri, 01 Mar 1996 06:10:50 GMT
Organization: Offenes Netz Luebeck
Lines: 56
Message-ID: <4h67u2$7ns@photon.ON-Luebeck.DE>Heute wollte ich bei der Post einen Teil meiner Rechnung und einen Teil der Rechnung eines Bekannten bar einzahlen. Ich füllte, wie die letzten Male auch, einen Einzahlungbeleg aus, auf dem die beiden Beträge mit den Fernmeldenummern draufstanden. Als ich am Schalter die Einzahlung vornehmen wollte, drückte die Postfrau mir einen speziellen Telefonrechnungs- einzahlungbeleg in die Hand, mit der Begründung, daß dieser machinenlesbar sei. Auf diesem war das ganze Verwendungszweckfeld so verkleinert, daß nur noch die Fernmeldenummer hineinpaßt. Nun kommt aber der Hammer: Die o. g. Person sagte mir außerdem, daß meine normale Einzahlung 6 (in Worten: sechs) DM kosten würde und die maschinenlesbare gebührenfrei sei. 6 DM entsprechen bei einem Einzahlungbetrag von 48,42 DM 12,38% :(
Ich versuchte der Postmenschin mitzuteilen, daß ich zwei Rechnungen zu bezahlen habe und bereits einen entsprechenden Einzahlungsbeleg ausgefüllt habe. Erst nach einigem Zögern nahm sie meinen Beleg an und forderte keine Gebühren. Dieses tat sie aber leicht mürrisch; ganz nach dem Motto: Aber nur dieses eine Mal.Es ist doch schon eine Schweinerei was dort vor sich geht. Etliche Male habe ich ohne Probleme meine Telefon- Rechnungen bar bezahlt und nun dies. Hat die Telekom vielleicht Druck auf die Post ausgeübt, weil zu viele nicht normgerechte Überweisungen eintreffen, die dann per Hand bei der Telekom auf die entsprechenden Kundenkonten gebucht werden müssen? Wenn dieses Beispiel Schule machen sollte, so bleibt uns nur noch die Möglichkeit Schecks zu schicken. Dieses ist ja leider nicht die günstigste, aber die effektivste Form, da sich hier die Telekom mit unserer Schrift auseinandersetzen muß. ;)
Übrigens habe ich diesmal meine Telefonrechnung ein wenig überzahlt. Wenn ich von unserer (ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 30.000 Kunden) Buchhaltung ausgehe, so wird für diese Buchung ein noch größerer Aufwand fällig: Wenn der Betrag komplett ausgeglichen wird, muß man nur eine Taste drücken, um den entsprechenden Betrag zu buchen, ansonsten muß der Betrag manuell eingegeben werden und es muß noch bestätigt werden, daß ein Restbetrag als offener Posten gebucht wird. Dieser Betrag bleibt dann bis zum Ausgleich der nächsten Rechnung stehen. Wenn ich bei der nächsten Rechnung diesen Betrag abziehe, so muß zum einen die Rechnung angesprochen werden und zum anderen der alte offene Betrag, denn ich nun absetze. => Erhöhter Buchungsaufwand für die Telekoma.
Laßt Euch bloß nicht einschüchtern und macht weiter beim Telekomprotest! Wir wollen eine echte Reduzierung um 50% und nicht diese "City-Plus- Mogelpackung"! Gemeinsam können wir es schaffen!
Christian H. Bruhn
P.S.: Wie ist es eigentlich mit dem "Tag der Buschtrommeln" am Aschermittwoch gelaufen? Gab es nennenswerte Einbußen? Hat die Telekom reagiert?
[Ed-1.11.1997: Zum 1. Juli 1997 wurde dann die Bareinzahlung tatsächlich gebührenpflichtig, was einen US-Bürger sehr verwunderte].
Aus: READER ZUM WIDERSTAND GEGEN DAS TARIFKONZEPT 96
zusammengestellt aufgrund vieler Zuschriften
von Michael Hesemann, Hamburg mhese@aol.com
Stand: 4. März 1996 (File: neu304.zip)
Herr Hübner vom Verband der Postbenutzer ist mit drei einstweiligen Verfügungen belegt worden, die ihm verbieten bei immensen Strafandrohungen bestimmte Äusserungen zu machen [Ed: Die Telekom mußte aber inzwischen eine gerichtliche Niederlage einstecken].
Herr Thieler wird mit dem Argument diffamiert, er "tingele durch verschiedene Talkshows", um "Kohle durch Mandate zu machen" (so der Telekom-Sprecher Althoff in "Schreinemakers Live" am 29.2.1996). Aus meiner Kenntnis kann ich nur sagen, daß aufgrund der geringen Streitwerte für einen Anwalt kaum Geld zu verdienen ist. Herr Thieler hat zwei Rechtsgutachten für ca. 20.000 DM erstellen lassen, die er durch Mandate nicht finanziert bekommt. Mir und meinem Anwalt hat Herr Thieler kostenlos Informationen zur Verfügung gestellt. Für mich ist Herr Thieler ein Kämpfer in der Sache, der wie wir alle durch sein Engagement ein hohes auch finanzielles Risiko eingeht.
Bei mir [Ed: Michael Hesemann] versucht die Telekom über meinen Arbeitgeber Druck auf mich auszuüben. Telekom- Sprecher Althoff in "Schreinemakers Live" am 29.2.1996: "Was sagt denn Ihre Firma dazu, daß Sie während der Arbeitszeit Ihre Kampagne organisieren". Als Beweis für diese Behauptung wird ein Telefonat ins Feld geführt. Sechs Stunden vor der Sendung am 29.2.1996 rief eine Dame der Firma Image Consult Filmproduktion Düsseldorf, Telefon: 0211-130700 (zuständig Herr Kriebel) bei mir an und fragte mich, ob ich der bewußte Hesemann sei. Wir unterhielten uns ca. 4 Minuten.
Aus: TAZ
Auf Kritik reagiert die Telekom bekanntlich gar nicht oder empfindlich. So erwirkte sie eine einstweilige Verfügung gegen ein T-Shirt des Kölner Abgang-Verlages. Darauf verknüpfte sich das große T der Telekom mit dem Abrechnungserror von Neujahr zur sinnfälligen Konsequenz für den Telekomkunden [Ed: "T-error"].
Nun ist das rosa T aber ein geschütztes und gehört der Deutschen Telekom ganz alleine. Das Landgericht Düsseldorf befand denn auch auf "Markenverunglimpfung" und wähnte, der arme Verbraucher könnte das -T---error T-Shirt für offizielle Werbung halten. Der Abgang-Verlag malt sich nun in düsteren Farben die Folgen einer möglichen Patentierung gar von Werbesprüchen aus: ... "Nichts ist unmöglich" gehört dann Toyota. Das Wort "Vertrauen" wird urheberrechtlich von der Deutschen Bank beansprucht. Wer etwas tun will, muß sich mit den Juristen von Ford absprechen. "Er kann, sie kann", aber nur noch mit Einwilligung von Nissan. Und wer freundlich fragt "Where do you want to go today?" hat die flotte Klage von Microsoft am Hals. Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung haben sich jetzt Künstler und Musiker solidarisiert. Geplant sind eine Errorkom-CD sowie für Ende Mai eine Veranstaltung mit Kunst und Musik zur Deckung der Prozeßkosten in Köln. [Ed-16.6.1996: und so wehrte sich der Abgang-Verlag] [mehr]
Aus: B.Z., Berlin, Seite 25 (Wirtschaft) mit 1 Foto der Postkarte.
Vom: 22. April 1996
Von: KATHRIN REISINGER
Die Telekom schlägt zurück:
BERLIN. "Toll! Alles wird T-e-u-r-e-r". Mit diesem Spruch auf Postkarten zog die JOKER-edition Berlin gewiß keinen Joker. Die Telekom versteht keinen Spaß. Der Konzern schlägt zurück. Eine Postkarte, auf der das Wort "teurer" in Magenta-Farbe (Rot) mit den typischen Quadraten der Telekom steht, läßt sie sich nicht gefallen. Antrag auf einstweilige Verfügung gegen diese Postkarte. Am 15. Mai ist Termin für die mündliche Verhandlung am Landgericht.
Mitte Mai geht's vor GerichtErwin Meyer, Leiter des Postkartenvertriebs JOKER-edition: "Die schießen mit Granaten auf Spatzen. Einfach lächerlich". Nach dem Gebühren-Skandal im Januar kam die Karte auf den Markt. Sie kostet 1,50 Mark. 6000 Stück sind schon verkauft. Am 9. April kam eine Abmahnung der Telekom. JOKER sollte eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben. Die Edition unterzeichnete nicht. Meyer: "Das T ist ein Designer-Zeichen, nicht geschützt. Die Magenta-Farbe auch nicht."
Telekom-Sprecher Hans Ehnert kontert: "Die Magenta-Farbe zielt auf unser Logo ab. Damit wollen wir an die Börse, sind deshalb so empfindlich. Unser Image lassen wir uns nicht kapttmachen". "Welches Image", fragt Paul Kalkbrenner, Chef des Kölner Verlages "Abgang!". Dort werden keine Karten, sondern T-Shirts vertrieben.
Das Dorn im Auge der Telekom: Ein T-Shirt mit der Aufschrift -T---error. Auch das Shirt kam im Januar heraus. Eine einstweilige Verfügung wurde am 29. März rechtskräftig. Die Telekom: "Markenverunglimpfung". Doch "Abgang!" will kämpfen, legte Beschwerde ein. Kalkbrenner: "Ein Riesen-Konzern versucht alle mundtot zu machen. Markensatire ist eine Kunstform." Auch JOKER in Berlin wird sich wehren. Erwin Meyer über die Telekom: "Getroffene Hunde bellen."
Aus: Pressemitteilung "Teilerfolg gegen die neuen Telekom-Tarife"
Von: Michael Hesemann, Hamburg mhese@msn.com
Vom: 13. Juli 1996
Nach Abschluß der Verhandlung [Ed: Musterprozeß vor dem Hamburger Amtsgericht am 11. Juli 1996] aber noch im Gerichtssaal kam es dann zu einer Telekom- typischen Szene. Ein Anwalt der Telekom bot dem zum großen Teil sitzungs- führenden Rechtsreferendar des Gerichts eine Referendarstelle bei sich an. Mein Anwalt bot daraufhin das gleiche an, um diesen Versuch einer Einflußnahme abzuwehren.
Aus: Der Spiegel 42/1997, Seite 112 (Medien)
Vom: 13. Oktober 1997
Telekom: Krach mit der ARD
Die Beziehungen zwischen der Telekom und der ARD sind seit einigen Tagen frostig. Anlaß ist ein Kurzbeitrag in der ARD-Sendung "Panorama" vom vergangenen Donnerstag [9.10.1997], der die geplante Erhöhung der Kabelgebühren ab 1. November um 15 % zum Thema hatte. Darin zitierte die Redaktion einen Berliner Rechtsanwalt, der die vorgesehene Preisanhebung als unzulässig bezeichnete, da die Telekom ihre De-Facto- Monopolstellung mißbrauche. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände kündigte per "Panorama" eine Verbandsklage gegen den Bonner Kommunikationskonzern an. Schon tags darauf stoppte die Telekom bei Achim Rohnke, Manager der ARD- Werbetochter Sales & Services, die Schaltung von Werbespots (Gesamtvolumen: 30 Millionen Mark). Von einer generellen Stornierung, wie von der ARD vermutet, könne keine Rede sein, sagt Telekom- Kommunikationschef Jürgen Kindervater. Es gehe vielmehr darum, daß "Panorama" unerlaubterweise einen aktuellen Werbespot mit Jan Ullrich benutzt habe. [mehr] [Ed: und 1998 kam es dann zur totalen Vereinigung von ARD und Telekom- Werbung]21.10.1997 (t-off). Und die Deutsche Telekom AG macht sich hier sehr schlimme US- amerikanische Methoden der "Willensbildung" bei Journalisten zunutze, über die DIE WELT heute aus New York berichtet. Danach gibt es in den USA allzuoft Werbe- Anzeigen nur noch gegen positive Berichte. Auch versuchen amerikanische Firmen immer häufiger, Journalisten zu erpressen. In den USA wird auch gar nicht erst versucht, dafür verschleiernden Ausreden zu erfinden. Und so bleibt letztendlich die Presse- und Informationsfreiheit auf der Strecke. [mehr]
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