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I N T E R N E T - T VSchlimmster PIN-Code-Diebstahl aller Zeiten
Dreiste Hacker haben in den USA Hunderttausende Scheck- und Kreditkarten gefälscht und damit Konten in aller Welt geplündert. Von einem "Betrugsskandal ungeahnten Ausmaßes" ist die Rede. Die Polizei nahm bereits 14 Verdächtige fest.
Aus: Spiegel Online 14. März 2006, 19.22 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]HAMBURG (kaz). Die Ermittler in den USA sind einem Fall auf die Spuren gekommen, der es in sich haben könnte: Betrügern ist es gelungen, sich mit gefälschten Geld- und Kreditkarten ohne Umwege Bargeld an Automaten zu besorgen. Berichten zufolge sind mehrere Banken deshalb gezwungen, aus Sicherheitsgründen mehrere Hunderttausend Karten in den USA auszutauschen.
Wie jetzt bekannt wurde, verhaftete die Polizei im Bundesstaat New Jersey in den vergangenen zwei Wochen 14 US-Bürger, die im Verdacht stehen, die Duplikate der Karten hergestellt und Konten in aller Welt leer geräumt zu haben.
Den Ermittlern zufolge wurden die Daten aus den Rechnern mehrerer Firmen gestohlen, darunter dem Büromaterial-Händler OfficeMax. Ein Informant habe der Polizei den Hinweis auf die Verhafteten gegeben. Der Kopf der beschuldigten Gruppe war bereits im Dezember festgenommen worden. Auf sein Konto gehen mehrere Fälle von Kreditkartenbetrug.
"Die Diebe haben auch den Schlüssel gestohlen, der zur Entschlüsselung der PIN-Codes erforderlich ist", schreibt Avivah Litan, Sicherheitsexpertin der US-Technologieberatung Gartner, auf der Firmenhomepage. Litan kritisiert, dass Händler die Daten nicht ausreichend vor Hackern schützten. Beim aktuellen Fall handele sich um den "schlimmsten Kartenmissbrauch aller Zeiten", zumindest aber um den "bis heute größten PIN-Code-Diebstahl".
N E U E S U R H E B E R R E C H TTelekom kooperiert mit Microsoft
Beim Rennen um die Zukunft des Fernsehens in Deutschland hat sich die Telekom mit Microsoft verbündet. Für IPTV, also Internetfernsehen über ein Hochgeschwindigkeitsnetz, will die Telekom Software aus Redmond einsetzen.
Aus: Spiegel Online 21. März 2006, 14.55 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BONN. Noch in diesem Jahr soll IPTV nach den Vorstellungen der Deutschen Telekom kommen ungeachtet der Einwände der EU. Die möchte, dass die Telekom ihr im Aufbau befindliches superschnelles VDSL-Netzwerk auch für Wettbewerber öffnet. Trotz des nicht beigelegten Streits kündigt die Telekom nun eine Kooperation an, die zusätzliches Marktgewicht in die Waagschale werfen soll: Die Software, auf der TV-Programme sowie Video-on-Demand, digitale Aufzeichnungen und auch interaktive Angebote basieren sollen, stammt von Microsoft.
In den letzten Monaten hätten Fachleute bei T-Online das Microsoft-Produkt "TV IPTV Edition" getestet, sagte Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, "und wir sind überzeugt, dass wir in der Lage sein werden, IPTV-Dienste in hervorragender Qualität anzubieten". Microsoft-Topmanager Steve Ballmer sekundierte und sprach von einer "Revolution der Fernsehunterhaltung".
Das VDSL-Netz soll Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde ermöglichen genug für die Übertragung auch mehrerer Programme in HDTV-Qualität. Eine handelsübliche DSL-Leitung heute schafft nur ein Fünfzigstel, bestenfalls ein Zehntel davon. Mit dem schnellen Netz soll auch "Triple Play" möglich werden Telefonieren, Fernsehen und Internet über eine Leitung. Das neue Netz ist derzeit in zehn großen Städten im Aufbau, darunter Berlin, Hamburg, Köln und München. Es soll Mitte des Jahres den Betrieb aufnehmen. Für den Empfang benötigen die Kunden ein Zusatzgerät, eine sogenannte Settop-Box, auf der die Microsoft TV IPTV Edition läuft. Ein Empfang mit dem normalen Computer ist nach Angaben eines Telekom-Sprechers nicht möglich.
W E B - R E K O R D E RKabinett kriminalisiert Kopierer
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Urheberrechtes durchgewinkt, die aus CD-kopierenden Schulkindern endgültig Kriminelle macht. Die "Bagatellfall-Regelung" und geduldete Privatkopien sind Geschichte dafür darf die Industrie von Internet-Providern Verbindungsdaten erfragen.
Aus: Spiegel Online 22. März 2006, 19.02 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BERLIN. Brigitte Zypries [SPD] ergab sich dem Lobbydruck der Entertainment-Industrie. Am frühen Mittwochnachmittag [22.3.2006] meldete die Bundesjustizministerin Vollzug: Der Regierungsentwurf zum sogenannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle im letzten Augenblick um Passagen bereinigt, die der Industrie ein Dorn im Auge waren wurde vom Kabinett beschlossen. Anfang nächsten Jahres soll das neue Gesetz in Kraft treten, der Bundesrat braucht nicht zuzustimmen.
Das Gesetz regelt vor allem 2 Fragen: Wie sind digitale, urheberrechtlich geschützte Waren in Zeiten der absoluten Kopierbarkeit zu schützen, und wie soll man mit Bürgern verfahren, die die Rechte der Industrie und Urheber verletzen?
Frankreich und Deutschland, Kernnationen der Europäischen Union, demonstrieren nun, wie unterschiedlich sich eine EU-Richtlinie auslegen und umsetzen lässt.
Deutschland: Kunde wird Krimineller
In Deutschland dürfen sich Musik- und Filmkopierer künftig darauf gefasst machen, mit bis zu 2 Jahren Haft wahrhaft abschreckend bestraft zu werden. Gewerblich operierenden Raubkopierern drohen gar 5 Jahre hinter Gittern. Das ist für jedermann zu verstehen: Wer Waren stiehlt, sie kopiert und zum eigenen Profit verkauft, gehört bestraft.Ganz anders empfindet der Bürger aber, wenn es um die "kleine Kopie" geht. Die Kopie und Weitergabe einzelner Werke gehört zum Alltag, seit die ersten Tonbänder auf dem Markt erschienen. Als "Privatkopie", damit die lieben Kinderchen die schöne neue CD nicht zerschrappen, bleibt sie laut Zypries auch erlaubt. Es sei denn, die betreffende CD wäre durch einen Kopierschutz, ein DRM-System, geschützt also ist sie in Wahrheit schon bald so gut wie grundsätzlich verboten. In diesem Augenblick macht sich der Kunde nicht erst strafbar, wenn er eine Kopie an seine Mutter, seinen besten Freund oder auf eine Party mitnimmt, sondern schon bei der Kopie für den Hausgebrauch.
"Verbraucherfreundlich" und einen "fairen Interessenausgleich zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen" nennt das die Bundesregierung. Damit werde "das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter", so Brigitte Zypries.
Nun ist die Ministerin weder ein Unmensch, noch unqualifiziert: Die "digitalen" Themen sind der Juristin nah und vertraut, seit sie 1998 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern wurde. Als Justizministerin lavierte sie recht geschickt zwischen den Erwartungen der Verbraucher und dem Lobbydruck der Industrie und schaffte es so, eine ganze Reihe stark Kautschuk-verdächtiger Sowohl-als-auch-Lösungen in die Urheberrechtsnovelle einzubringen.
Dazu gehörten neben dem klaren Jein zur Privatkopie vor allem Pläne für eine "Bagatellfallregelung", die sicherstellen sollte, dass Konsumenten, die sich zur Deckung eines reinen Eigenbedarfes in geringfügigem Maße in P2P-Börsen oder an CD-Kopien bedienten, eben nicht drakonisch bestraft werden. Zypries Entwürfe trafen folglich sowohl bei der Industrie, wie bei derjenigen, die nach einer völligen Neuordnung des Urheberrechts in digitalen Zeiten rufen, und auch bei Verbraucherschützern sowohl auf Lob als auch auf Kritik. Kein Wunder, gab es doch für jede Seite ein Zuckerle und nicht zu viele saure Drops.
Bis heute. Die "Bagatellfallregelung" für gelegentliche Kopierer ohne kommerzielle Absichten soll es nun doch nicht geben. Statt klar zu definieren, was wie bestraft werden könnte, überlässt es das Gesetz den Staatsanwälten, ob sie ein Verfahren einleiten oder nicht. Prinzipiell ist so auch der einmalige CD-Kopierer ein Missetäter, der allenfalls auf Gnade hoffen kann wie einst zu Kaisers Zeiten. Aus Kunden, vor allem aber aus den meisten Schulkindern, werden also per Definition potenzielle Kriminelle [Ed: denn auch sie werden dieses lobby-diktierte Gesetz nicht ernst nehmen und für den Eigenbedarf weiterkopieren].
Entertainment-Branche Auskunftsrecht für Provider
Die sollen nun, unter Ausnutzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, auch leichter zu identifizieren sein: Diese entpuppt sich so nicht nur als Instrument zur Fahndung nach Terroristen (wie von den EU-Justizministern argumentiert wurde), sondern auch nach Torrentisten (wie Daten- und Verbraucherschützer gewarnt hatten). In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internet- Providern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren ("zivilrechtlicher Auskunftsanspruch"). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.Die Diskussion um dieses Thema stieß vor Wochen der Musikverband IFPI an, der einen "Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern" eingefordert hatte, um sich kostengünstiger als auf dem juristischen Weg "gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können". Der Bundesverband der Verbraucherzentralen widersprach umgehend, doch im Justizministerium wogen offenkundig die Argumente der Industrie schwerer.
"Heise online" zitiert die Minsterin mit den Worten, da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber wissen, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Der Entwurf sieht Auskunftsansprüche gegen Dritte daher "bei Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung" oder bei bereits anhängigen Verfahren vor.
Diese gewachsene Drohung, für alltägliche Vergehen hart bestraft zu werden, diese Einschränkung von Rechten auf Seiten der Verbraucher einerseits und dieser Machtzuwachs auf Seiten der Industrie andererseits verkauft die Regierung heute als verbraucherfreundlich.
Auch in Frankreich müssen sich Kopierwütige künftig darauf gefasst machen, für Verstöße bestraft zu werden. Allerdings in Maßen: Frankreich sieht eine Bagatell-Buße von 38 Euro vor, wird ein Täter erstmals dabei erwischt, wie er zur Deckung eigenen Bedarfs raubkopiert. Danach geht es im Stile eines Bußgeldkatalogs weiter aufwärts. Professionellen Anbietern von Programmen zur Verletzung von Urheberrechten drohen bis zu 300.000 Euro Strafe und immerhin 2 Jahre Knast. Hier ist der sündige Bürger allerdings nicht abhängig von der Gnade eines mildgestimmten Strafanwaltes.
In Frankreich weiß der Bürger, woran er ist
Für kleine Sünden gibt's was auf die Finger, für große empfindlichere Strafen. Statt also auf Abschreckung durch Angst vor einer Strafe von fast abstrakter Größe zu setzen, die in der Realität nur selten einzutreiben sein wird (fast alle Prozesse gegen P2P-Nutzer enden in außergerichtlichen Einigungen), konfrontieren die französischen Parlamentarier ihre mündigen Bürger mit einem kalkulierbaren Risiko, das für Wiederholungstäter wächst. Solche "Bagatellregelungen" funktionieren durchaus, wie Tempolimits und Ampeln beweisen: Die werden sogar um 3 Uhr nachts noch respektiert, obwohl da kaum mehr eine Strafe zu befürchten ist.Dass das Kopieren von CDs, der Download aus dem Internet, grundsätzlich eine Verletzung des Urheberrechtes darstellt, soll mit all dem gar nicht bestritten werden. Aber ist es realistisch, einen Straftatbestand zu definieren und ihn mit heftigen Strafen zu verbinden, wenn sich die absolute Mehrheit der Bevölkerung ganz alltäglich strafbar macht? Kann man ein Unrechtsbewusstsein für ein Vergehen erzeugen, das so gut wie jeder als [lächerliche] Bagatelle empfindet [Ed: vor allem angesichts horrender Preise bzw. enormer Kalkulationsaufschläge, die die Branche schon immer bei SPs, LPs, CDs und heute DVDs ungestraft verlangt(e)], indem man es mit Strafen verknüpft, die eher an Kapitalverbrechen denken lassen?
Da steht eher zu befürchten, dass die große Masse weitermacht wie bisher, während die Industrie vor Gericht Exempel statuieren lässt. Geholfen ist damit niemandem. Vielleicht hätte es keine Novelle des alten Rechts gebraucht, um es "fit für das digitale Zeitalter" zu machen", sondern schlicht ein Neues.
Und dass Zypries tatsächlich plant, der Industrie selbst Auskunftsrechte gegenüber Internet- Providern zuzugestehen, ist schlicht ein Skandal: Im Western ist die privat organisierte Posse, die auf Verbrecherjagd geht, noch ganz unterhaltsam. Im richtigen Leben hat vor wenigen Wochen die GVU bewiesen, was dabei heraus kommt: Die privaten Fahnder hatten ihre Erfolgsstatistiken geschönt und User zwecks Strafverfolgung in Fallen gelockt, in dem sie selbst Piratenserver finanzierten. [mehr] [CopyRight/DRM-Links]
U R H E B E R R E C H TFernsehen im Wartemodus
Das Angebot klingt verführerisch: SMS an den Server oder ein Klick auf die Internet-Fernsehzeitung genügt, und schon nimmt der Online-Videorekorder die gewünschte Sendung auf. Notgedrungen probierte unser Apparatschik 2 Web-Rekorder aus. [Ed: Es ist aber eine Technik, die erst interessant wird, wenn uns die Telcos preiswertes FTTH anbieten werden...]
Aus: Spiegel Online 23. März 2006, 20.05 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]Massige schwarze Spritzgussplastik in Verweigerungshaltung: Mein VHS-Rekorder hat den Geist aufgegeben. Seit Wochen schweigt er unterm Fernseher. Nicht, dass es mir um die hässliche Kiste Leid getan hätte. Nur ab und zu vermisse ich das Teil dann ja doch, wenn auch selten. Ich sehe wenig fern, entsprechend sporadisch überkommt mich der Wunsch, etwas auf Band zu bannen. Auf Band das wäre jetzt wohl der Moment, für den fälligen Technologiesprung zu einem Rekorder mit Festplatte oder DVD-RAM.
Doch ich wollte nicht neue, teure Hässlichkeit ins Wohnzimmer stellen. Nicht für eine Funktion, die ich so selten nutze. Es geht mir ja weniger um den Besitz einer Kiste als darum, dass ab und zu Etwas eine Aufnahme für mich macht. Warum nicht ein weit entfernter Server?
Wurde nicht zur letztjährigen CeBIT beschworen, das Internet übernehme diese Arbeit bald? Meine Suche nach entsprechenden Lösungen erbrachte zwei magere Treffer: OnlineTVrecorder (OTR) und ShiftTV heißen meine virtuellen VHS-Alternativen. Beides sind Dienste, die einen Videorekorder im Internet simulieren: Im Browserfenster kann ich aus der Vorschau eines elektronischen Programmführers (EPG) Sendungen auswählen. Einmal klicken, programmiert. Wie eine Fernsteuerung für einen digitalen Videorekorder aus der Ferne. Ohne Spritzgussplastik unterm Fernseher. Ohne komplizierte Fernbedienungsakrobatik. Und ohne ein paar hundert Euro Anschaffungskosten: kostenlos im Falle des OnlineTVrecorder (OTR), für 10 Euro im Monat bei ShiftTV. Da hätte ich den Gegenwert eines neuen Festplatten- oder DVD-Rekorders frühestens nach 2, 3 Jahren regelmäßiger Nutzung ausgegeben.
Auf der Eingabeseite bin ich recht angetan: Da ich einen Link anzuklicken vermag, kann ich auch eine Sendung programmieren. Leider stellen beide Dienste nur die nächsten paar Tage im elektronischen Programmführer dar aber immerhin, diese Sendungen lassen sich kinderleicht aufnehmen. Bei OnlineTVrecorder sogar per Handy: Ich schicke von unterwegs eine SMS mit dem Text "20.3.2006 20:00 ARD" an die Nummer 0152-04705010, wenn ich auf dem Heimweg merke, dass ich es doch nicht bis 8 Uhr nach Hause schaffe. Der Server erkennt mich an meiner Handynummer. Schließe ich dann verspätet die Wohnungstür hinter mir, wartet in meinem Account die "Tagesschau" auf mich.
Warten ist das Stichwort, leider. Denn ich bin, anders als beim alten VHS-Knecht, nicht bloß einen Druck auf den Rückspulknopf vom Anfang der Aufzeichnung entfernt. Zwar bieten beide Dienste recht zügige Downloads an: Eine viertelstundenlange Datei schafft es in wenigen Minuten durch die heimische DSL-Leitung auf meinen Rechner. Ein Spielfilm von 90 Minuten Länge braucht eine knappe halbe Stunde und kommt bei ShiftTV als WMV-Video, bei OTR im selben Format nebst Verschlüsselung. Um diese zu entfernen, muss ich eine Dekodiersoftware starten, die beim OTR-Server überprüft: Habe ich die Sendung auf meiner Festplatte auch wirklich programmiert? Das soll die Videohäppchen als Tauschbörsenware unattraktiver machen und Konflikte mit den Fernsehsendern vermeiden helfen. Für mich bedeutet es einen Arbeitsschritt mehr. Wenn ich überhaupt so weit komme. Denn sind die Server arg strapaziert, wird mir bewusst, wie weit ich von meinen Aufnahmen entfernt bin. Die liegen irgendwo im Netz und kommen nicht bis in mein Wohnzimmer. In dem Moment wünsche ich mir die altbackene Videokassette zurück.
Bei OTR wird besonders der Download populärer Sendungen wie etwas der "Simpsons" zum Geduldsspiel: Der Server vertröstet mich auf die Happy Hour zwischen 1 und 6 Uhr nachts! Wolle ich vorher laden, solle ich eben per Mikrozahlsystem PayPal 20 Cent locker machen. ShiftTV bietet auch die Option, eine aufgenommene Sendung als Videostream online zu gucken, ohne Wartezeit für den Download, eine entsprechende Breitbandverbindung vorausgesetzt. Auch wenn das am PC-Bildschirm mäßig elegant aussieht.
Was die Qualität angeht, operieren beide Dienste ohnehin nicht eben im Highend-Himmel. Videoplayer im Vollbildmodus, Kabel an Laptop und Fernseher befestigt, Play.
Gut für die Vergleichsbedingungen, dass es bloß einen alten VHS-Rekorder zu schlagen gilt. Gegen jedes neuere Gerät sähen die Webvideorekorder alt aus: Mit 384 x 288 Bildpunkten liefern sie Videos von nur einem Viertel der PAL-Auflösung. Die Tonspuren unterscheiden sich marginal aber bei beiden Diensten erreichen sie nicht das Niveau von Musik, die man in einem MP3-Spieler hören wollte. Überlegen sind diese Aufnahmen erst häufig benutzten VHS-Bändern.
Zu meiner Überraschung stelle ich nach ein paar Wochen fest: Kaum eine der Aufnahmen schaue ich im Wohnzimmer am großen Bildschirm an. Dafür zwischendurch auf dem Laptop oder entsprechend heruntergerechnet unterwegs auf meiner Playstation Portable. Da ist das leicht umformbare Digitalformat ein Plus, die mäßige Qualität springt als Minus weniger ins Auge. Generell frickele ich mehr mit und an den Aufnahmen herum, bevor ich sie mir ansehe.
Unter dem Fernseher steht immer noch der kaputte alte Rekorder herum und wartet auf den Elektromüll. Ein echter Ersatz sind die unsichtbaren Webrekorder nicht. Aber immerhin, ich sitze noch weniger vor der Röhre als früher.
H D T V - R E C O R D I N GWir machen aus Kindern keine Kriminellen
Das vom Kabinett verabschiedete Urhebergesetz ist auf viel Kritik gestoßen auch innerhalb der Koalition. Justizministerin Brigitte Zypries verteidigt die Novelle im SPIEGEL-ONLINE- Interview: Eigentlich ändere sich nichts, und was sich ändert, sei gut für den Bürger und die Industrie.
Aus: Spiegel Online 24. März 2006, 17.17 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]SPIEGEL ONLINE: Frau Zypries, für Ihren Entwurf der Urheberrechtsnovelle gab es heute sogar Kritik aus ihrer eigenen Partei. SPD-Fraktions-Vize Ulrich Kelber ist ebenso wie die Verbraucherschutzorganisationen unzufrieden mit dem Kompromiss und will ihn im Bundestag zur Debatte stellen. Ist Ihre Novelle zu industriefreundlich?
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir zunächst einmal die Rechtslage klarstellen könnten. Manche Kritik an unserem Entwurf speist sich nicht gerade aus Sachkenntnis.
SPIEGEL ONLINE: Dann informieren Sie uns.
Zypries: Es ist schlicht falsch, dass wir mit der Novelle aus CD-kopierenden Kindern nun Kriminelle machen. Bei den Privatkopien bleibt es bei der geltenden Rechtslage. Das heißt konkret: Privatkopien sind weiter zulässig. Wenn aber CDs oder DVDs durch Kopierschutz geschützt sind, darf dieser Schutz nicht geknackt werden, da schützen wir den Urheber. Auch das ist aber seit 3 Jahren geltendes Recht, insofern verstehe ich die Aufregung nicht. Und es ist auch nicht zulässig, sich von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen im Internet eine Kopie zu ziehen. Wenn Sie heute im Web eine Kopie von "Basic Instinct 2" finden, wissen Sie doch, dass dieser Film da nicht richtigerweise stehen kann.
SPIEGEL ONLINE: Für Aufregung sorgt ja eher, dass die Novelle anders als erwartet keine Regelung für Bagatellfälle enthält.
Zypries: Wie gesagt, was die Strafbarkeit des Schwarzkopierens angeht, ändert sich gar nichts. Die Tatsache, dass die Bagatellklausel nicht kommt, heißt doch nur, dass das geltende Recht, so wie es schon seit Jahren ist, bestehen bleibt. Das gilt übrigens auch für die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, wo es eine Bagatellklausel bereits gibt.
SPIEGEL ONLINE: Warum war eine Bagatellklausel in diesem Fall nicht durchzusetzen? Bei der Verfolgung von Drogenvergehen hat sich doch gezeigt, dass sich die Gerichte so effektiv entlasten lassen.
Zypries: Ich glaube auch, wir hätten uns damit die Arbeit erleichtern können. Wie sieht denn die Praxis aus? Schon jetzt stellen die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen ein, wenn nur in geringem Umfang und zum privaten Gebrauch schwarz kopiert wurde. Da hätten wir Arbeitserleichterungen schaffen können, indem wir mit einer Bagatellklausel festgelegt hätten, dass das gar nicht erst verfolgt wird aber es gab Widerstand vom Koalitionspartner, der die nicht von der Hand zu weisende Sorge hatte, dass damit ein falsches Signal gesendet worden wäre. Jetzt bleibt es bei der Situation, wie wir sie schon seit Jahren haben. Schulhöfe werden dadurch nach wie vor nicht kriminalisiert.
SPIEGEL ONLINE: Ist es richtig, dass zur Durchsetzung des neuen Urheberrechtes auch Regelungen getroffen werden sollen, der Industrie selbst ein Auskunftsrecht gegenüber Internet- Serviceprovidern zuzusprechen?
Zypries: Sie verwechseln zwei Gesetzgebungsvorhaben. Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle, der jetzt im Kabinett beschlossen wurde, hat mit dem Auskunftsanspruch nichts zu tun. Eine EU-Richtlinie verpflichtet uns, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen diejenigen zu schaffen, die geistiges Eigentum verletzen. Wir haben dazu bereits Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgestellt.
SPIEGEL ONLINE: Ist es nicht so, dass die betreffende EU-Richtlinie in ihren Artikeln 4 und 8, die auf Auskunftsrechte eingehen, grundsätzlich auf die Gerichte verweist und nur Artikel 8 eine Kann-Formulierung enthält, die es den nationalen Gesetzgebern erlaubt, nach ihrem Willen weitergehende Auskunftsrechte zu gewähren?
Zypries: Nein. Artikel 4 und 8 der Richtlinie verpflichten den nationalen Gesetzgeber ausdrücklich, solche Auskunftsansprüche bei offensichtlichen Rechtsverletzungen zu schaffen, die dann gerichtlich durchsetzbar sein müssen.
SPIEGEL ONLINE: Jetzt sollen also auch betroffene Unternehmen und Verbände solche Auskunftsrechte erhalten. Selbst wenn das nicht zu einer Welle von Klagen führt, die Staatsanwälte dann wegen Geringfügigkeit einstellen schafft man so nicht die Grundlage für eine neue Welle von Massenabmahnungen?
Zypries: Das wird nicht geschehen, weil die Richtlinie nur dann einen Auskunftsanspruch vorschreibt, wenn es um Rechtsverletzungen in gewerblichem Umfang geht. Sie können also nicht bei jedem Schuldkind, das sich ein Lied aus einer Tauschbörse herunterlädt, so einen Auskunftsantrag stellen.
SPIEGEL ONLINE: Und wie soll ein Unternehmen, das bei einem Internet-Provider nach Kundendaten fragt, nachweisen, dass es nicht nach einem kleinen Fisch fragt, sondern nach einem dicken Brocken?
Zypries: Das lässt sich zum Beispiel an der Länge der Verbindung und der Menge der übertragenen Daten erkennen. Um diese datenschutzrechtlich besonders sensiblen Verkehrsdaten zu schützen, wird übrigens ein Richter darüber entscheiden müssen, ob die Auskunft verlangt werden kann.
SPIEGEL ONLINE: Noch mal zur Privatkopie...
Zypries: Wie gesagt: An den Möglichkeiten des Kopierens ändert sich nichts.
SPIEGEL ONLINE: Aber wäre es nicht wünschenswert gewesen, hier etwas zu ändern?
Zypries: (lacht) Was hätten Sie denn gern geändert?
SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel ist es dem Bürger sehr schwer zu vermitteln, dass ihm auf der einen Seite ein Recht auf Privatkopie zugesprochen wird, andererseits darf die Industrie die Wahrnehmung dieses Rechtes per Kopierschutz verhindern.
Zypries: Die Formulierung ist irreführend. Es gibt kein "Recht auf Privatkopie", in dem Sinne, dass jeder ein Anspruch darauf hätte, fremdes geistiges Eigentum kostenlos nutzen zu dürfen. Privatkopien sind zulässig, soweit es sich um einzelne Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch handelt und dabei keine offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen benutzt werden. Und natürlich darf kein Kopierschutz geknackt werden. Der Kopierschutz ist ein legitimes Mittel der Urheber, ihr geistiges Eigentum, das verfassungsrechtlich geschützt ist, vor ungewollten Nutzungen zu schützen. Als Ausgleich dafür, dass die Urheber legale Privatkopien dulden müssen, steht den Urhebern die Urheberrechtsabgabe zu.
SPIEGEL ONLINE: Dann ändert die Novelle Ihrer Meinung nach also gar nichts für den Verbraucher?
Zypries: Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren davon, dass die Pauschalabgabe auf Geräte und Speichermedien begrenzt wird. Sie darf 5 Prozent des Verkaufspreises nicht überschreiten. Außerdem bleibt die Privatkopie erhalten. Das ist keineswegs so selbstverständlich. Es gab ja schließlich erhebliche Vorstöße der Industrie, die Privatkopie abzuschaffen.
SPIEGEL ONLINE: Das französische Parlament versucht, einheitliche DRM-Standards herbeizuführen, so dass alle Verbraucher alle digitalen Waren auf allen Geräten nutzen können. Warum gibt es das nicht in Deutschland?
Zypries: Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, wenn er selbst regelte, welcher MP3-Player welche Formate vertragen muss. Dies sollten wir dem Markt überlassen. Die Verbraucher werden DRM-geschützte Inhalte, die sie nicht auf den gewünschten Geräten abspielen können, auch nicht kaufen. Problematisch wird das erst dann, wenn jemand eine marktbeherrschende Stellung hat und den Wettbewerb behindert. [SPD-Medienexperte fordert Nachbesserungen]
H A N D Y K O S T E NScharfe Bilder auf der Flucht
Mit HDTV versprechen die Anbieter ein völlig neues Fernseherlebnis. Sobald man die hochauflösenden Bilder jedoch auf Festplatte aufnehmen möchte, ist es vorbei mit der schönen neuen TV-Welt.
Aus: Spiegel Online 25. März 2006, 11.03 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert). [Original]HDTV. Diese 4 Buchstaben stehen für das derzeit heißeste Thema unter Home-Cineasten. Premiere und die Pro7-Sat1-Gruppe senden bereits in High Definition, Displays und Beamer ohne "HD-ready"- Logo sind kaum noch verkäuflich. Demnächst sollen auch die hoch auflösenden Disk-Formate Blu-ray und HD-DVD in Deutschland an den Start gehen.
Hemmungsloser Euphorie steht allerdings eine Einschränkung im Wege: Hoch auflösendes Fernsehen gibt's bislang nur live, wenn es also tatsächlich über den Satelliten geht. Die Aufzeichnung von HD-Signalen klappt bislang nur eingeschränkt: Die deutschen HDTV-Sender Premiere und Pro7-Sat1 setzen nicht auf das im Ausland für HDTV [seit langem] verwendete MPEG-2, sondern auf die höhere Komprimierung von MPEG-4/H.264 und DVB-S2. Das macht die Übertragung zwar effizienter, aber bislang lassen sich solche Signale nur am PC mitschneiden.
Für all die neuen HDTV-Receiver gehört ein restriktives Rechtemanagement zur Pflicht-Ausstattung. Spielfilme des Pay-TV-Senders Premiere etwa gibt's in voller Auflösung nur über den digitalen HDMI- Ausgang zu sehen. Die per HDCP verschlüsselten Signale kann nur ein HDCP-taugliches Display darstellen alle anderen Bildschirme bleiben schwarz oder zeigen bestenfalls Bilder in PAL-Auflösung via Scart-Verbindung.
jemals Recorder mit HDMI- Eingang geben wird, ist zweifelhaft, denn HDMI überträgt ein unkomprimiertes Video-Signal, das die Speicherkapazität selbst fortschrittlichster Datenträger weit überfordern würde. Zur Aufnahme wäre also eine erneute Komprimierung erforderlich.
Dieser Artikel stammt aus:
Video Heft 4/2006
Das Test-Magazin für DVD, TV, Videorecorder, Camcorder und Home- Cinema.
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Aber auch eine analoge Übertragung etwa wenn eine Set-Top- Box nicht geschützte HD-Inhalte über eine analoge Komponenten- Verbindung ausgibt stellt Recording- Fans vor ein Problem: Entsprechende Eingänge hat bislang kein Recorder, ebenso wenig die für eine Echtzeit- Komprimierung nötige Encodertechnik.
Auch die in Japan verkauften Blu-ray-Recorder zeichnen HD-Material nur digital auf ohne Neukodierung und durch restriktives Rechtemanagement geregelt. Verlustfreie Aufnahmen wären via Analogeingang nicht möglich, Qualitätseinbußen in der Aufnahme die Folge wie bei aktuellen DVD-Recordern, die analoge Signale empfangen und aufzeichnen.
Zum Kopieren eignen sich theoretisch alle Schnittstellen, die Video-Signale in komprimierter Form übertragen können: USB-, Firewire (IEEE 1394) oder Ethernet-Verbindungen. So nutzen beispielsweise die in Japan und USA erhältlichen Blu-ray- und D-VHS-Recorder IEEE 1394 als Datenschnittstelle, um etwa die Signale einer Set-Top-Box zu empfangen. Bereits hier greift jedoch das restriktive Rechtemanagement: So sind praktisch alle HDTV-Ausstrahlungen in Japan mit einem "Copy-once"- Signal markiert, sodass sich Sendungen nur einmal aufnahmen lassen. Generell kann nur aufgezeichnet oder gar kopiert werden, was der Rechteinhaber ausdrücklich zulässt.
Der ideale Recorder hat ein eingebautes Digital-Empfangsteil und speichert eingehende Signale ohne Wandlungsverluste auf einem möglichst speichergewaltigen Medium wie die in Übersee erhältlichen Blu-ray- und HDD-Recorder.
Neue Aufnahme-Medien
Neben dem veralteten D-VHS-System sind nur diese beiden Medien derzeit verfügbar und in der Lage, die enormen Datenmengen von HDTV in Spielfilm-Länge zu speichern. Beide haben aber einen schwerwiegenden Nachteil. Die bislang in Japan verkauften Blu-ray-Geräte beschreiben nur wiederbespielbare Disks der Version 1.0. Die in einer Cartridge verpackten Disks werden, wenn überhaupt, nicht auf allen künftigen Playern laufen. Mit den erst im Dezember 2005 spezifizierten 2.0- Formaten können diese Recorder so wenig anfangen wie mit vorbespielten Filmscheiben, den BD-ROM-Disks.Festplatten taugen nur bedingt zur längerfristigen Archivierung oder zur Weitergabe von Aufnahmen. Die Beliebtheit von DVD-/HDD-Kombis kommt nicht von ungefähr Harddisk und optisches Laufwerk sind gemeinsam besonders stark.
Die Hoffnungs- und Datenträger der Zukunft - HD-DVD und die Blu-ray-Disk der 2. Generation lassen weiter auf sich warten. Die Technik ist zwar längst verfügbar, aber bislang ungeklärte Fragen des Kopierschutzes verhindern den Marktstart.
Vor allem die Hollywood-Studios bremsen kräftig. Nachdem sich die Kopierschutzmechanismen der DVD in der Vergangenheit als weitgehend wirkungslos gegen Raubkopierer erwiesen haben, drängen die Studio-Bosse auf einen möglichst umfassenden Schutz von High-Definition- Inhalten. Auf jeden Fall wird der noch immer nicht endgültig verabschiedete Kopierschutz AACS für vorbespielte Disks beider Lager verbindlich sein.
Ob HD-DVD- und Blu-ray-Player deshalb weiter auf sich warten lassen, wird sich in wenigen Wochen zeigen. Neue Recorder für beide Formate soll es voraussichtlich erst in 1 bis 2 Jahren geben. Alle Hersteller halten sich mit konkreten Ankündigungen entsprechender Geräte inzwischen auffallend zurück.
Genaue Kopier-Regeln
So werden die ersten HDTV-Recorder in Europa wohl reine Festplatten-Recorder sein, Copyright-Fragen lassen sich so elegant umgehen. Die Aufnahme selbst kann ohne Neucodierung in erstklassiger Qualität erfolgen, das gesendete Signal landet einfach eins zu eins auf der Harddisk.Um Kopier-Ambitionen schon im Keim zu ersticken, genügt es, die volle HD-Qualität nur über die HDMI-Schnittstelle auszugeben. Sind die Festplatten-Inhalte verschlüsselt gespeichert, wird auch das Auslesen einer ausgebauten Harddisk am PC praktisch unmöglich.
Analoge Schnittstellen kann der Rechte-Inhaber für die High-Definition-Ausgabe sperren hier gibt's dann nur Bilder in Standard-Auflösung zu sehen und eventuell zu kopieren. Wahrscheinlich werden die ersten HDD-Receiver für Premiere so funktionieren, mit ersten Geräten ist auf der Internationalen Funkausstellung im September zu rechnen.
Was darf ich aufnehmen?
Die wichtigste Frage, die sich HDTV-Freunden in Zukunft stellen wird, lautet deshalb erst in zweiter Linie: Worauf nehme ich auf? Sondern vielmehr: Was darf ich überhaupt aufnehmen?Wie heiß Kopierschutz-Themen diskutiert werden, macht die anhaltende Debatte um AACS deutlich. Dass die Rechteinhaber sich vor unerlaubten Kopien in exzellenter HD-Qualität fürchten, ist nachvollziehbar. Entsprechend restriktiv werden die Anbieter mit diversen Schutzmechanismen das Kopieren einschränken. Das gilt sowohl für gesendete Inhalte als auch für vorbespielte Datenträger.
Wenn überhaupt, werden Kopien von Bluray-Disks oder HD-DVDs nur mit strikten Auflagen erfolgen können beispielsweise einmalig auf die Festplatte eines Homeservers. Dass dergleichen überhaupt möglich ist, regelt "Mandatory Managed Copy", ein Verfahren, das beide Disk-Formate unterstützen müssen. Ob und wie oft eine Scheibe tatsächlich kopiert werden darf, liegt aber im Ermessen der Rechteinhaber und die entscheiden meist: je weniger, desto besser.
Dass es bereits heute funktionierende Kopierschutzmechanismen gibt, die Mitschnitte von TV-Übertragungen limitieren, zeigt wieder der Blick nach Japan. HDTV-Ausstrahlungen sind dort fast durchweg per digitalem "Copy Generation Management System" (CGMS) geschützt. Sie dürfen nur einmal auf Medien aufgezeichnet werden, die CPRM (Copy Protection for Recordable Media) unterstützen. Das sind Festplatten, DVDRWs und -RAMs oder auch Blu-ray-Disks der ersten Generation.
Bringt der PC die Lösung?
Noch im März sollten die ersten PC-Laufwerke für HD-DVD und Blu-ray in die Läden kommen. Ob die in der ersten Generation lediglich als Datenspeicher funktionieren oder tatsächlich in der Lage sein werden, kompatible Video-Disks zu brennen, hängt in erster Linie von der verfügbaren Software ab. Keine Frage ist, dass die namhaften Hersteller von Brennsoftware die neuen Formate unterstützen werden. Ob erschwingliche Authoring-Tools bereits zum Marktstart verfügbar sein werden, war bei Redaktionsschluss dieser video- Ausgabe noch offen.Schließlich bleibt die gute alte DVD als potenzielles Medium für HD-Aufnahmen. In doppellagiger Ausführung mit 8,5 Gigabyte Speicherplatz und entsprechender Komprimierung bietet sie ausreichend Platz für gute Qualität auch in Spielfilmlänge. Bestes Beispiel: Die in vorbespielter Form bereits seit einiger Zeit erhältliche WMV-HD DVD; auf einer DVD-ROM werden Videos im WMV-9-Format abgelegt. Zwar spielen alle jüngeren Windows- Rechner dieses Format ab. Was dagegen fehlt, sind auch hier die Abspielgeräte oder gar Recorder fürs Wohnzimmer.
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[24.01.2006: Scart-Nachfolger HDMI patzt im Test] (SPIEGEL-ONLINE)
[28.02.2006: Von Betamax bis Blu-ray-Disk: Wahnsinn mit Format] (SPIEGEL-ONLINE)
[08.03.2006: HDTV und DVD: Chaos in hoher Auflösung] (SPIEGEL-ONLINE)
[25.03.2006: Ein schneller PC kann schon heute HDTV mitschneiden] (SPIEGEL-ONLINE)
[30.04.2006: Freier Videorecorder VDR 1.4 ist fertig] (Linux-PC als Videorecorder)
EU verschärft Kampf gegen Roaming-Gebühren
Die EU-Kommission will Roaming-Kosten für Mobilfunk-Gespräche praktisch abschaffen. So sollen Kunden, die im Ausland angerufen werden, künftig keine horrenden Gebühren mehr nur für die Durchleitung des Telefonates bezahlen.
Aus: Spiegel Online 27. März 2006, 19.26 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BRÜSSEL. "Mit einer EU-Verordnung sollten alle ungerechtfertigten Roaming- Gebühren abgeschafft werden", erklärte EU-Kommissarin Viviane Reding heute in Brüssel. Sie will ihre Pläne am Dienstag offiziell vorstellen. "Mobiltelefonierer sollten nicht mehr bezahlen, nur weil sie im Ausland unterwegs sind." Eine Untersuchung der Kommission habe gezeigt, dass die Gebühren für grenzüberschreitende Mobilfunkgespräche trotz einer Warnung der Kommission im September nicht zurückgegangen seien. Es gebe nur wenige positive Ausnahmen. Mobiltelefon-Gesellschaften haben sich immer wieder gegen eine gesetzliche Regelung ihrer Auslandstarife gewandt.
Reding kündigte eine EU-Verordnung an, um die Preise zu regeln. Ihr müssten die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament zustimmen. Die nationalen Regulierer unterstützten die Kommission. Der Vorsitzende der Reguliergruppe, der Brite Kip Meek, erklärte, die die Kommission beratenden Regulierer wollten gemeinsam eine schnelle Lösung, um die Endpreise deutlich zu senken.
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