Achtung! Diese Archiv-Seiten dienen nur noch dokumentarischen Zwecken!

Sehr viele Links sind nicht mehr aktiv. Aktuelles finden Sie evtl. auf der khd-Page oder im khd-research.net.




Dokumentationen Postministerium khd
Stand:  5.8.2002   (36. Ed. - 1. Ed. am 17.7.1996) – File: Dokus/Boetsch.html




Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Texte, Briefe und Antworten des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) sowie des Bundesamts für Post und Telekommunikation (BAPT), einer dem BMPT nachgeordneten Bundesbehörde in Mainz, sowie in diesem Zusammenhang relevante andere Texte dokumentiert:

  • 05.08.2002:  Neues vom Ex-Postminister.
  • 06.12.1999:  Wolfgang Bötsch wieder aktiv.
  • 21.05.1999:  UseNet: Zur Rolle des Bundes bei der Deutschen Telekom AG.
  • 17.12.1997:  Postminister Bötsch offiziell verabschiedet.
  • 30.07.1997:  Der Postminister und der Posträuber (Glosse).
  • 15.07.1996: "Telefonieren ist Ihnen zu teuer?" – Der Postminister rät ...
  • 21.03.1996:  Widerspruchsbescheid des BMPTs zum "Tarifkonzept 96".
  • 00.02.1996:  BAPT: Nationale Telefontarife im internationalen Vergleich – Februar 1996.
  • 01.02.1996:  BMPT: Schreiben an die Telekom wegen der Auswirkungen der Tarifreform.
  • 19.12.1995:  Das BAPT im Auftrag des BMPT zur Online-Problematik. (Internet)
  • 00.12.1995:  BMPT: Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes – Numerierungskonzept.
  • 00.06.1995:  BAPT: Nationale Telefontarife im internationalen Vergleich – Juni 1995.



    Aus dem Jahresbericht der Bundesregierung 1995

    Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes – Numerierungskonzept

    Im Rahmen der Erarbeitung eines Regulierungsrahmens für einen liberalisierten Tele- kommunikationsbereich müssen Maßnahmen bezüglich der Numerierung in den künftigen Telekommunikationsnetzen ergriffen werden. Im einzelnen geht es dabei darum, den bisherigen Nummernplan, der in der Vergangenheit ausschließlich auf die Bedürfnisse der im Monopol tätigen Deutschen Telekom AG zugeschnitten war, auf die Bedürfnisse des Wettbewerbs umzugestalten.

    Dies bedeutet, den Nummernplan so zu strukturieren und zu dimensionieren, daß die Nummernnachfrage aller im Wettbewerb tätigen Netzbetreiber und Diensteanbieter sowie aller Endkunden befriedigt werden kann. Darüber hinaus sind Verfahren für die Zuteilung der Nummern an die Nachfrager nach Nummern bereitzustellen.

    Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hatte im Frühjahr 1995 beschlossen, für die Bearbeitung dieser Aufgabe ein Expertengremium für Numerierungsfragen zu berufen. Damit sollte ein möglichst vielfältiger Sachverstand zusammengeführt und eine tragfähige Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen gelegt werden. Dem Gremium gehörten Vertreter der Wissenschaft und des BMPT, sowie Vertreter der Deutschen Telekom AG, der Mobilfunk- netzbetreiber und der künftigen neuen Netzbetreiber, die sich auf den Markteintritt ab 1998 vorbereiten, an.

    Im Dezember 1995 legte das Expertengremium einen Abschlußbericht vor, der eine Reihe einstimmig beschlossener Empfehlungen beinhaltete. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit des Gremiums sind:

    Die bewährten Numerierungsstrukturen und dabei insbesondere

    1. das System der Ortsnetzkennzahlen sollen zum 1. Januar 1998 für alle Wettbewerber im Telekommunikationsmarkt beibehalten werden.
    2. Teilnehmer sollen künftig ihre Rufnummer behalten können, wenn sie zu einem anderen Netzbetreiber wechseln.
    3. Die Möglichkeit, bei einem Ortsgespräch die Ortsnetzkennzahl nicht mitwählen zu müssen, soll beibehalten werden.

    Der Verbraucher braucht sich also weder an eine gänzlich neue Rufnummernsystematik gewöhnen noch muß er sein vertrautes Wählverhalten ändern.

    Neben diesen wichtigen Empfehlungen zur Beibehaltung der bisherigen Numerierungssystematik zielen weitere Empfehlungen darauf ab, auch neue Numerierungsmöglichkeiten zu erschließen. Zum einen soll den Netzbetreibern die Möglichkeit eröffnet werden, neben der heutigen Systematik der Ortsnetzkennzahlen innovative Numerierungsstrukturen zu realisieren. Zum anderen soll es möglich sein, daß der Kunde über eine Ziffernkombination individuell auswählt, über welchen Netzbetreiber ein Ferngespräch abgewickelt werden soll.

    Die Umsetzung der Empfehlungen des Expertengremiums wird eine wichtige Aufgabe des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation der nächsten Monate sein, die zügig und mit großer Sorgfalt vorzunehmen ist. Denn die rechtzeitige und diskriminierungsfreie Bereitstellung von Rufnummern an alle Wettbewerber und Endkunden ist von zentraler Bedeutung für einen funktionierenden Wettbewerb.



    Schreiben des BAPT vom 19.12.1995 an einen Online-Nutzer

    Zeichen des BAPT:   114 a
    Telefon des BAPT:   06131 – 18-1841

    Telefontarifstrukturreform zum 01.01.1996 – Nutzer von Online-Diensten

    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihren Brief vom 01.12.1995. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat uns beauftragt, Ihr Schreiben zu beantworten.

    In der Tat sind Sie als Nutzer von Online-Diensten in besonderer Art und Weise von der Telefontarifstrukturreform betroffen, da hier weder das typische Nachfrageverhalten eines Geschäftskunden noch das eines "normalen" Privatkunden vorliegt. Uns ist bewußt, daß gerade Online-Nutzer, die bisher langandauernde Verbindungen zu einer Datenbank hergestellt haben [Ed: und was ist mit dem Internet?], bei unverändertem Nutzungsverhalten durch die neuen Tarife mit Verteuerungen rechnen müssen. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat die Deutsche Telekom AG auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Die Deutsche Telekom AG hat dies zum Anlaß genommen, über verschiedene Lösungsmöglichkeiten nachzudenken. Dabei gehe es nach Angaben des Unternehmens im wesentlichen um zwei Problemkreise. Zum einen müsse die neue Lösung technisch und betrieblich umsetzbar sein und zum anderen dürfe es keine sachlich ungerechtfertigte Bevorzugung einer bestimmten Benutzergruppe gegenüber der Allgemeinheit geben.

    Sobald die Deutsche Telekom AG eine diese Randbedingungen erfüllende Lösung gefunden hat und ein konkreter Tarifantrag gemäß § 4 Abs. 1 PTRegG vorliegt, wird das Bundesministerium für Post und Telekommunikation unverzüglich über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag   Wolfgang Tombrink

    [Anm. des Ed. am 29.9.1996: Seit über 9 Monaten denkt die Telekom nun schon über eine Lösung für die Online-Nutzer nach. Und sie hat noch immer keinen Tarifantrag beim Postminister gestellt. Auch der Optionstarif »City-Plus«, der ab Januar 1997 eingeführt werden soll, ist keine adäquate Lösung für diese Benutzergruppe. Denn er verbilligt im ganzen Monat nur höchstens 10 Online- Stunden am Tage [Tarif-Mathe]. Und da arbeiten oder studieren die meisten privaten Online-Nutzer.]



    Schreiben des BMPT vom 1.2.1996 an die Deutsche Telekom AG

    Zeichen des BMPT:   221a (-b) B 3480
    Telefon des BMPT:   0228 – 14-2128

    Deutsche Telekom AG
    Generaldirektion
    Postfach 2000
    53105 Bonn

    Telefontarifstrukturreform – Auswirkungen auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen der öffentlichen Diskussion um die zum 01.01.96 in Kraft getretene Telefontarifstrukturreform hatte ich angekündigt, die Deutsche Telekom AG zu beauftragen, über die finanziellen Auswirkungen der neuen Leistungsentgelte auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu berichten.

    Da die ersten Rechnungen, die ausschließlich die ab 01.01.96 in Kraft getretenen Tarife betreffen, in diesen Tagen erstellt werden, bitte ich Sie, mir über Ihre diesbezüglichen Ergebnisse bis Ende Februar zu berichten. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf folgende Kundengruppen von Interesse:

    Ich gehe dabei davon aus, daß es Ihnen durch entsprechende Recherchen möglich ist, entsprechende Teilnehmer zu ermitteln und eine erste Überprüfung vorzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag   Feier

    [Anm. des Ed. am 29.9.1996: Haben Sie in der Presse schon von den Ergebnissen einer solchen Analyse gelesen? – Immerhin hat die Telekom aufgrund dieses Briefes damit begonnen, ein zeitgemäßes Meßverfahren zur Ermittlung des Kommunikationsverhaltens ihrer Kunden zu entwickeln bzw. ein solches in Auftrag zu geben.]



    Widerspruchsbescheid des BMPT vom 21.3.1996

    Zeichen des BMPT:   221c B 3118
    Telefon des BMPT:   0228 – 14-2217

    Strukturreform der Telefondiensttarife – Ihr Widerspruch vom 23.02.96

    Sehr geehrter Herr ...,

    über Ihren Widerspruch gegen die sogenannte Strukturreform der Telefondiensttarife entscheide ich wie folgt:

    1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
    2. Der Bescheid ergeht verwaltungsgebührenfrei.

    Begründung

    Der Widerspruch ist nicht zulässig und auch rechtlich nicht begründet.

    Widerspruch im Sinne eines förmlichen Rechtsbehelfs kann nur gegenüber Verwaltungsakten erhoben werden. Die fragliche "Genehmigung" ist jedoch kein Verwaltungsakt.

    Die zum 01.01.1996 wirksam gewordene Änderung der Telefontarife beruht auf einer Genehmigung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 18.03.1994. Diese Genehmigung wurde auf Grund von § 28 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Nr. 4 des damals gültigen Postverfassungsgesetzes (PostVerfG) ausgesprochen. Sie stellt mangels Außenrechtswirksamkeit keinen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes dar. Denn bis zu der durch Artikel 3 des Postneuordnungsgesetzes vom 14. September 1994 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2325, 2339) zum 01.01.95 erfolgten Umwandlung in Aktiengesellschaften besaßen die drei Teilsondervermögen Deutsche Bundespost – bei privatrechtlicher Gestaltung der Kundenverhältnisse – im Innenverhältnis zum Bund lediglich den Status nachgeordneter Behörden, die z. T. über Verwaltungsvorschriften gesteuert wurden. Ministerium und Unternehmen waren im Verhältnis zueinander als einheitliche Staatsverwaltung ausgestaltet (vgl. Artikel 87 alter Fassung des Grundgesetz; § 1 PostVerfG). In Folge dessen waren Genehmigungsakte des Bundespostministeriums für Post und Telekommunikation, auch soweit sie durch das PostVerfG eine besondere verfahrensrechtliche Ausgestaltung erfahren hatten, als Verwaltungsinternum nicht einmal durch die Deutsche Bundespost TELEKOM als Adressatin und unmittelbar Betroffene anfechtbar (§ 5 PostVerfG).

    Da es bereits an einem Verwaltungsakt fehlt, kommt es auf die von Ihnen angesprochene Frage der drittbelasteten Doppelwirkung also nicht an. Der Vollständigkeit halber möchte ich aber darauf hinweisen, daß bei hoheitlichen Tarifgenehmigungen in ständiger Rechtsprechung auch eine solche Doppelwirkung verneint wird, da Tarifgenehmigungsverfahren selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf Dritte haben, (sondern erst deren Anwendung bei möglicher Inanspruchnahme der Leistung). Es ist daher zwar eine mittelbare wirtschaftliche Betroffenheit durch Tarifgenehmigungen gegeben, nicht aber eine unmittelbare rechtliche Betroffenheit, auf die es bei drittbelastender Doppelwirkung ankommt.

    Zur Unzulässigkeit von Klagen gegen – gesetzlich vorgeschriebene – hoheitliche Tarifgenehmigungsakte wie sie unter anderen z. B. auch im Versicherungs-, Gesundheits- und Flugverkehrsrecht vorkommen, weise ich auf folgende Entscheidungen hin: BVerwG DöV 1978, 619; BVerwG DöV 1980, 416; BVerwGE 2, 290; 21, 338; 30, 135; 31, 359; BVerwG NJW 1968, 2258; BGH DVBl. 1974, 558.

    Darüber hinaus entzieht sich die bereits 1994 ausgesprochene Genehmigung auch wegen Eintritts der Bestandskraft einer Anfechtung.

    Das Tarifgenehmigungsverfahren nach § 28 PostVerfG / § 4 PTRegG sieht eine Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft, nicht aber Anhörungen Dritter vor. Auch nach §§ 13, 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kommen Anhörung und individuelle Bekanntgabe der Tarifentscheidung nicht in Betracht, da Dritte mangels unmittelbarer rechtlicher Betroffenheit nicht als Beteiligte des (heutigen) Verwaltungsverfahrens anzusehen sind. Die Entscheidung ist daher auch nicht verfahrensfehlerhaft ergangen.

    Die Entscheidung ist auch in der Sache nicht fehlerhaft ergangen.

    § 28 des Postverfassungsgesetzes / § 4 des Gesetzes über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens (PTRegG) begründet keine subjektiv-öffentlichen Rechte einzelner Dritter, respektive der Kunden. Dies kommt für § 28 PostVerfG z. B. darin zum Ausdruck, daß die Genehmigung nur wegen Unvereinbarkeit mit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder Verstoßes gegen allgemeine Gesetze verweigert werden konnte.

    Die Vorschriften des PTRegG zur Preisregulierung verfolgen u. a. das Ziel, die Voraussetzungen für den zukünftigen Wettbewerb zu schaffen, der auf der Netzebene ab Mitte 1996, für den Sprachtelefondienst ab Anfang 1998 stattfinden soll. Zu den Rahmenbedingungen eines funktionsfähigen Wettbewerbs gehört auch eine stärkere Orientierung an den dem Telefondienst zugrundeliegenden Kosten. Schwerpunkt der Telefontarifstrukturreform war daher zunächst eine stärkere Differenzierung der Verbindungstarife nach Tageszeit und Entfernungszonen. Die Telefonstrukturtarifreform stellt sich als eine Gesamtmaßnahme über das Kostenniveau des Telefondienstes dar, deren Einzelaspekte nicht ohne Rückwirkung auf das Gesamtgefüge herausgegriffen und isoliert geändert werden können.

    Der Tarifgenehmigung lag durch statistische Erhebungen zum Telefonverhalten abgesicherte Einschätzung zu Grunde, daß es beim weitaus größten Teil der – auch privaten – Telefonkunden, nicht zu einem Anstieg der Telefonrechnung kommen werde. Dadurch, daß etwa 60 % der Telefonkunden in der Regel nur kürzere Orts/Nahgespräche aber auch (jetzt preiswertere) Ferngespräche führen, wurde davon ausgegangen, daß sich für den weitaus größten Teil der Privatkunden der Endbetrag der Rechnung insgesamt nicht ändern dürfte. Inzwischen durchgeführte erste Erhebungen weisen daraufhin, daß diese Einschätzung zutreffend war (Anlage [Ed: liegt mir leider nicht vor], [Ed. am 30.7.1997: Zudem war diese Einschätzung völlig falsch, wie die aktuelle Dimap-Analyse zeigt]).

    Richtig ist, daß für Kunden, die fast ausschließlich lange Ortsgespräche führen, die Telefonrechnungen ab Anfang 1996 höher ausfallen. Es handelt sich dabei um eine ausgesprochene Minderheit. Das Tarifgenehmigungsverfahren ist und kann aber nicht auf die Förderung der – wenn auch verständlichen – Belange des einzelnen Kunden in seinem individuellen Telefonverhalten gerichtet sein. Es ist vielmehr notwendig einer generalisierenden Betrachtung im Interesse der Allgemeinheit der über 60 Millionen Telefondienstteilnehmer sowie der Ermöglichung und der Erhaltung des schon heute existierenden Wettbewerbs und den Belangen einer vollständigen Öffnung des Telekommunikationsmarktes.

    Außerhalb des engeren Bezugs Ihres Widerspruchs möchte ich noch auf folgendes hinweisen:

    Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat die Deutsche Telekom AG mit dem ab Anfang 1997 vorgesehenen Angebot "City Plus" und "City Weekend" zwischenzeitlich auch ein ergänzendes Tarifkonzept zur gezielten Entlastung von Privatkunden vorgelegt, die vorwiegend längere Ortsgespräche führen. Diese Angebote wurden am 11.03.96 genehmigt. Eine Realisierung vor Anfang 1996 ist jedoch technisch nicht möglich.

    Bei der Tarifoption "City Plus" soll bei einem Vorratskauf von 400 Tarifeinheiten zu 24,– DM ein Nachlaß in Höhe von 50 % auf Cityverbindungen zu fünf vorher vom Kunden festgelegten Zielen gewährt werden. Duch die Zuordnung eines 90-Sekunden-Taktes zu dem o. g. Budget von 400 Tarifeinheiten wirkt sich dies tagsüber in der Zeit von 9–18 Uhr als eine 50 %ige Ermäßigung, in den Abendstunden von 18–21 Uhr als eine 17 %ige Ermäßigung für die o. g. Cityverbindungen aus.

    Bei der Tarifoption "City Weekend" soll gegen ein monatliches Entgelt von 5,– DM rund um die Uhr der Mondscheintarif, d. h. auch zwischen 5–21 Uhr für alle Verbindungen am Wochenende und an bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen für alle Cityverbindungen zur Anwendung kommen. Eine Verbindung über eine Stunde kostet in der Zeit von 5–21 Uhr statt 2,88 DM dann 1,80 DM. Dies entspricht einer Preissenkung von 37,5 %.

    Die Deutsche Telekom AG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten daher auch den als berechtigt erkannten Anliegen von Privatkunden mit – statistisch – besonderem Telefonverhalten Rechnung tragen, so daß eine Entlastung absehbar ist.

    Auf Ihr unter Punkt 2 angesprochenes Anliegen, Maßnahmen wegen des Werbeverhaltens der Deutschen Telekom AG zu ergreifen, werde ich mit gesondertem Schreiben zurückkommen.

    Rechtsmittelbelehrung

    (...)

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag   Stengel



    Der Postminister und der Posträuber

    [Ed: Postminister Wolfgang Bötsch (CSU) ist amtsmüde]

    Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 30. Juli 1997, Seite 10 (Meinung).

    (eid). Wir wissen nicht, was der Vater unseres nun der Abwicklung zuzuführenden Postministers Wolfgang B. weiland seinem Sohn mit auf die Schiene gab, als der noch mit der Eisenbahn spielte. Sicherlich hatte Wolfgang ein "DB" Zeichen auf der Mütze, war der Vater doch "Bahner". Ob Wolfgang jemals prophezeit wurde, er werde mal was Großes leisten, berühmt werden, wäre für einen Bad Kreuznacher eine echte Lebenshilfe gewesen. Leider war sein Leben in der Politik nie von spektakulären Raubzügen beim Wähler oder im Postfach geprägt [Ed: doch, einen solchen Raubzug gibt es: Die "Tarifreform 96" für die Telekom]. Er entging oft nur knapp der Verbannung ins politische Exil. Jetzt bekennt er, daß er vor Ablauf der Frist aus Bonn türmen würde, wenn er dürfte. Traurig.

    Ein ihm in der Berufung verwandter Ronald B. konnte früh schon dem Abstellgleis entfliehen. Er hatte eine frohe Kindheit, das väterliche Wort: "Junge, du wirst mal eine ganz große Nummer" verwirklichte sich im Tempo eines Postzuges. Vor 34 Jahren war Ronald B. Kopf jener Gentlemen, denen in noch handwerklich ausgereifter Manier jener Postraub glückte, der ihm viele Millionen Pfund und ein Vierteljahrhundert Sonne in Rio bescherte. "Ich habe etwas geleistet. Ich bin berühmt. Mein Vater wußte es", preist ihn Ronnie, der uns gelehrt hat, daß sich Verbrechen lohnt. Aus traurigem Anlaß: ihm droht die Abschiebung in den englischen Knast. Wolfgang B. wird sich fragen, was lebenswerter ist: 25 Jahre Freiheit in Rio oder ebenso lang im Bonner Polit-Knast?



    Postminister Bötsch offiziell verabschiedet

    Postministerium offiziell aufgelöst

    Aus:
    Yahoo-News, 17. Dezember 1997, 12.12 Uhr (Kurznachrichten).

    BONN. Mit einem Festakt im Bonner Wasserwerk hat Bundeskanzler Kohl am Vormittag den letzten Postminister Wolfgang Bötsch (CSU) verabschiedet. Sein Amt wird zum Ende des Jahres aufgelöst. Damit ende die 125jährige Epoche der staatlich verwalteten Post und Telekommunikation, sagte Kohl. Nun beginne eine neue Ära des Wettbewerbs in diesem Sektor. Bötsch war seit 1993 im Amt. Er erhält für die vier Jahre als Minister 240.000 Mark Übergangsgeld.

    20.12.1997 (t-off). Und damit kann sich der ex-Postminister nun 50.000 Stunden zum Telekom- Tagesortstarif von 4,80 DM pro Stunde im Internet gründlich umsehen. Ein Internet- Provider wird ihm sicher den Zugang spendieren (T-Online?). So ist zu erwarten, daß er bei einem Achtstundentag in gut 17 Jahren – möge er das erleben – doch noch zu einem richtigen Online- Experten reift. Und dann erkennen mag, daß er da etwas zwischen 1993 und 1997 wohl doch falsch gemacht hat, mit dem Nichtbefördernwollen eines wirklich wirtschaftsfreundlichen Internet- Telefontarifs.



    Aus dem UseNet 1999

    Zur Rolle des Bundes bei der Deutschen Telekom AG

    [ Ed-30.5.1999: Am 21. Mai 1999 gab Frank Fleury in der Newsgroup "de.comm.telefonie.tarife" im Thread "Bundesregierung Hauptschuldiger an Kabel-Sabotage" eine gute Darstellung zum Einfluß des Bundes auf die Deutsche Telekom AG (DTAG) aufgrund der geltenden gesetzlichen Lage. Message-ID: <3745d2f5.2269480@news.rhrz.uni-bonn.de>. ]

    [Newsgroup-Publikation von Frank Fleury via Deja.com]

    [ Ed: Aber wir wissen ja: Anspruch und Wirklichkeit. Im Grundgesetz (GG) heißt es auch, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestags "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind (Artikel 38). Wir wissen aber, daß es in der Praxis so etwas wie "Fraktionsdisziplin" und "Pairing" (bei Abstimmungen) gibt, was nirgends gesetzlich geregelt ist. Und so gibt es natürlich noch viel subtilere Formen der (massiven) Einflußnahme des Bundes auf den Exstaatsmonopolisten, wie es ja auch bereits zu beobachten war. ]



    Wolfgang Bötsch wieder aktiv

    Aus:
    Der Spiegel – 49/1999, 6. Dezember 1999, Seite 297 (Personalien).

    Wolfgang Bötsch, 61, Postminister der letzten Regierung Kohl, scheiterte vergangene Woche im Bundestag beim Versuch, unangenehm aufzufallen. Mit dem Zwischenruf „Drecksau“ hatte er die Rede des Grünen- Abgeordneten Christian Ströbele zur Spendenaffäre der CDU unterbrechen wollen, doch der erwartete Rüffel durch das Bundestagspräsidium blieb aus. „Schade“, stellte Bötsch hernach enttäuscht fest, „hat wohl keiner gehört.“ Dabei sei er fest entschlossen gewesen, den ersten Ordnungsruf seiner 23-jährigen Parlamentslaufbahn zu kassieren, verkündete der CSU-Mann fröhlich.



    N E U E S   V O M   E X - P O S T M I N I S T E R

    Die Politiker und das Mehr

    Arbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise, Bildungspolitik? Die Aufregung um die Bonusmeilen-Affäre hat alle anderen Wahlkampfthemen in den Hintergrund gedrängt. Der Frust über die Raffkes im Berliner Reichstag stärkt die Fraktion der Nichtwähler – und schwächt Rot-Grün.

    Auszug aus:
    Der Spiegel – 32/2002, 5. August 2002, Seite 22–35 (Titel). [Original]

    (...) An das hehre Bild vom Parlamentarier, der in endlosen Sitzungswochen von morgens bis abends nichts als Gemeinwohl und Wählerauftrag im Sinn hat, gleuben selbst politische Romatiker nicht mehr. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages“, verkündet das Grundgesetz in Artikel 38, „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

    Schön wär's. Tatsächlich geht es handfester zu unter der realen Reichstagskuppel [Ed: denn da gibt es zunächst einmal „Pairing“ und „Fraktionsdisziplin“ – aber...].


    Gern vergeben Unternehmen an Anwalts- kanzleien von Volksvertretern lukrative Aufträge

    Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten tummeln sich in Aufsichtsräten, Verbandsvorständen oder Stiftungsgremien. Unabhängig und dem großen Ganzen verpflichtet, wie das Grundgesetz verlangt, sind sie damit nicht mehr, sondern Teil organisierter Sonderinteressen, als Gewerkschafter, Arbeitgebervertreter oder Verbandsfunktionäre.

    Doch diese Fälle sind bekannt. Beunruhigend wird es, wenn die Abhängigkeiten nicht offen sind und wo Abgeordnete das Mandat dazu nutzen, ihre Diäten mit allerlei Zusatzhonoraren und Nebenverdiensten aufzubessern. (...)

    Wie man aktive Politiker für das eigene Unternehmen einfängt, ist in der Industrie ein offenes Geheimnis – zumindest wenn es Juristen sind. Dann nämlich vergeben die Unternehmen an die meist angesehenen Kanzleien der Volksvertreter lukrative Aufträge. Mal ist es ein umfangreiches Gutachten, mal ist es der Auftrag für einen langwierigen Rechtsstreit oder die äußerst lukrative Beurkundung von Grundstückgsgeschäften, die – ganz zufällig – in der jeweiligen Kanzlei landen.

    Beispiel: Ex-Postminister Wolfgang Bötsch. Am 1. Januar 2001 trat der langjährige CSU- Politiker in Frankfurt einer renommierten Anwaltskanzlei bei. Und ganz zufällig erhält diese Kanzlei von Post und Telekom auch lukrative Aufträge. Über Art und Umfang will Bötsch nichts sagen: „Das lässt sich mit meiner Tätigkeit als Anwalt nicht vertreten.“

    Informationen aus den Unternehmen, nach denen es sich beispielsweise um die einträgliche Beurkundung von Grundstücksgeschäften handeln soll, will der ehemalige Postminister deshalb nicht kommentieren.

    Dass irgendwelche Aufträge allerdings einen Gesinnungswandel herbeigeführt hätten, streitet Bötsch vehement ab. Sein plötzliches Eintreten für weniger scharfe Regulierung der Telekom und sein in der Presse geäußertes Verständnis für eine Verlängerung des Postmonopols hätten nichts mit irgendwelchen Mandaten für seine Kanzlei zu tun. Entsprechende Wünsche, so der Ex-Minister, seien nicht an ihn herangetragen worden. (...)






    Weitere Services im Rahmen des Archivs "t-off" von khd
  • Seite 1: Leitseite = t-off
  • Seite 2: Tarife & Rabatte
  • Seite 3: Pannen der Telcos
  • Seite 4: Protest-Infos
  • Seite 5: Politik & Gesetzgebung
  • Seite 6: Digitalien & Multimedia
  • Telekomien – Pannen der Telcos
  • Aus Leserbriefen
  • Reports
  • Internet
  • Suchen im Archiv
  • Das Archiv von t-off
  • TK-Chronik pt.1 pt.2
  • TK-Abkürzungen
  • TK-Quellen
  • TK-Themen Politik
  • Struktur des Archivs (Site-map)
  • Homepage von khd t-off
  • Hier gibt es keine gekauften Links!


    © 1996-2002 – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 29.11.2009 03.47 Uhr