Achtung! Diese Archiv-Seiten dienen nur noch dokumentarischen Zwecken!

Sehr viele Links sind nicht mehr aktiv. Aktuelle News finden Sie über die khd-Page bzw. BSE-Page oder auch t-off.




Dokumentationen Regulierungsbehörde – Teil 2 khd
Stand:  16.9.2000   (40. Ed.)  –  File: Dokus/RegTP2.html




Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 1,
D-53175 Bonn
Telefon: 0228 – 14-99 21
Fax: 0228 – 14-89 75
E-Mail: Verbraucherservice@regtp.de
Homepage: http://www.regtp.de/
Pressemitteilungen:  
Jahresberichte: [1999]

Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Texte, Briefe und Antworten der neuen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Dieser staatliche Kontrolleur des liberalisierten Telekommunkations- marktes ist der Nachfolger des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) sowie des Bundesamts für Post und Telekommunikation (BAPT).

Dokumentiert und manches auch kommentiert [Ed: ...] sind hier:

  • Neuere RegTP-Dokumentationen  (3. Teil).
  • 06.09.2000:  Zu den Kosten von Verbindungen zu Internet Service Providern.
  • 05.09.2000:  Zur Anbieter-Pflicht, Call-by-call zu ermöglichen.
  • 02.09.2000:  Scheurle: Bitte kommen! (Glosse)
  • 21.08.2000:  Zur vom ISDN abweichenden Flat-rate beim TDSL.
  • 24.07.2000:  Neue Marktzahlen im Telekommunikations-Bereich.
  • 11.07.2000:  Zur Bündelung von ISDN mit ADSL bei der Deutschen Telekom.
  • 29.05.2000:  Zur Entgeltregulierung bei Online-Diensten. (Internet)
  • 10.05.2000:  Zur Genehmigung von Flat-rates der Telekom.
  • 23.10.1999:  Neues Interconnection-Regime bis 31. Januar 2001 festgelegt.
  • 08.09.1999:  Telekom muss sich Ortsnetz-Resale genehmigen lassen.
  • 16.07.1999:  Regulierer zum Optionstarif "AktivPlus".
  • 16.06.1999:  Ergebnis der Überprüfung der Preise für T-Online.
  • 21.04.1999:  Zur Reklamation bei überhöhten Telefonrechnungen.
  • 18.04.1999:  Einleitung der Überprüfung der Preise für T-Online.
  • 01.04.1999:  Warum gibt es keine 3 Pf/Min für Ortsverbindungen?
  • Ältere RegTP-Dokumentationen  (1. Teil).
    Made with Mac


    Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers vom 1.4.1999

    Zur Versagung der Genehmigung der Senkung des Tarifeinheitenpreises auf 3 Pfennige für City-Verbindungen

    Sehr geehrter Herr ...,

    nachdem mir nunmehr Informationen der zuständigen Beschlußkammer zur Versagung der Genehmigung der Senkung des Tarifeinheitenpreises auf 3 Pfennige für City-Verbindungen vorliegen, komme ich auf Ihre Anfrage vom 17.03.99 zurück.

    Die Beschlußkammer 2 führt dazu wie folgt aus:

    "Wie Sie erfahren haben, hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die von der Deutschen Telekom AG beantragte Senkung der Tarifeinheitenpreise auf 6 Pfennige für Regional- und Deutschland- Verbindungen bei einer Taktlänge von 60 Sekunden in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Sprachtelefondienst genehmigt, hingegen die Genehmigung der beantragten Senkung des Tarifeinheitenpreises auf 3 Pfennige für City-Verbindungen bei einer Taktlänge von 60 Sekunden in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Sprachtelefondienst versagen müssen.

    Lassen Sie mich zu den Versagungsgründen bitte folgendes ausführen. Richtig ist zwar, daß bei einem Tarifeinheitenpreis von 3 Pfennigen und einer Taktlänge von 60 Sekunden eine City-Verbindung von genau 4 Minuten Dauer wie bisher 12 Pfennige kosten würde. Die von der Deutschen Telekom AG beantragte Senkung wird jedoch daran deutlich, wenn Sie die Entgelte für eine City-Verbindung von 1 Minute Dauer betrachten. Dieses einminütige Gespräch kostet Sie bisher 12 Pfennige, würde jedoch nach der beantragten Tarifsenkung der Deutschen Telekom AG nur noch 3 Pfennige kosten. Dies ist jedoch ebenfalls eine Einzelbetrachtung.

    Damit ein fundierter Vergleich des bisherigen mit dem beantragten Tarif überhaupt möglich ist, ist es erforderlich, die Entgelte für eine City-Verbindung nach einem statistischen Berechnungsverfahren, in das der Tarifeinheitenpreis, die Taktlänge und die mittlere Gesprächsdauer als Parameter einfließen, auf Basis sekundengenauer Abrechnung zu ermitteln. Erst dadurch wird die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Tarifeinheitenpreisen und Taktlängen erreicht.

    Nach dieser Berechnung ergibt sich beim derzeitigen Tarif ein effektiver Minutenpreis von 4,65 Pfennigen, der nach der beantragten Tarifsenkung der Deutschen Telekom AG hingegen nur noch 3,38 Pfennige betragen würde.

    Ausgehend von den derzeitigen Zusammenschaltungsentgelten, die die Deutsche Telekom AG für Zuführungs- und Terminierungsleistungen gegenüber ihren Wettbewerbern geltend macht, belaufen sich die Kosten, die sich die Deutsche Telekom AG selbst intern verrechnen muß, auf mindestens 2,48 Pf/Min. Weitere Kosten, wie etwa Marketing, Vertrieb und Rechnungserstellung, wären noch hinzuzurechnen. Bei den beantragten Entgelten im Ortsbereich in Höhe von 3,38 Pf/Min (brutto) – das sind 2,91 Pf/Min netto – verbleibt hierfür lediglich eine Marge von 0,43 Pf/Min, die es jedoch weder der Deutschen Telekom AG noch ihren Wettbewerbern ermöglichen würde, die Leistung kostendeckend anzubieten. Deshalb konnten die beantragten Entgelte im Ortsbereich nicht genehmigt werden.

    Aus Sicht des Verbrauchers wäre es zwar kurzfristig zu begrüßen, wenn die Deutsche Telekom AG den Wettbewerbern folgend ihre Entgelte für Verbindungen im City-Bereich senkt. Dies kann jedoch behinderungsfrei nur so erfolgen, daß die Zusammenschaltungs- Entgelte für Terminierungs- und Zuführungsleistungen entsprechend gesenkt werden, so daß Wettbewerber, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, nicht in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Hier mußte aus regulatorischer Sicht dem Aufbau bzw. Erhalt erster Wettbewerbsstrukturen der Vorrang eingeräumt werden, denn nur diese sichern zuverlässig die Wettbewerbsbedingungen. Nur diese führen längerfristig zum bestmöglichen Verbrauchernutzen.

    Es liegt nun an der Deutschen Telekom AG, die von der zuständigen Beschlußkammer getroffene Entscheidung umzusetzen und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen entsprechenden Tarifantrag zur Genehmigung vorzulegen. Dieser liegt bisher noch nicht vor.

    Ich hoffe, daß ich Ihnen die Gründe, die zur Versagung der Genehmigung der beantragten Senkung des Tarifeinheitenpreises auf 3 Pfennige für City- Verbindungen bei einer Taktlänge von 60 Sekunden in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Sprachtelefondienst geführt haben, hiermit näher erläutern konnte."

    Zum statistischen Berechnungsverfahren können Sie unter folgender Adresse http://www.regtp.de/Nkostenmodell/start.htm weitere Informationen erhalten.

    Abschließend noch einige Bemerkungen zu den Online-Diensten:
    Nach den Grundsätzen der Entgeltregulierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1996, Teil Nr. 39 vom 31.07 1996, unterliegen Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Angebot von Sprachtelefondienst im Rahmen der Lizenzklasse 4 nach § 6 TKG der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde.

    Bei Online-Diensten handelt es sich nach den Begriffsbestimmungen des TKG nicht um Sprachtelefondienst, da es sich hierbei nicht um den direkten Transport und Vermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netzabschlußpunkten des öffentlichen, vermittelnden Netzes handelt. Die Entgelte für Online-Dienste unterliegen daher nicht der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde nach § 25 Abs. 1 TKG i.V.m. § 27 Abs. 1 TKG.

    Veranlaßt durch zahlreiche Beschwerden über die Anwendung der Preise des Sprachtelefondienstes durch die Deutsche Telekom AG für den Zugang und die Nutzung von Online- Diensten hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte einer Regulierung dieses Bereichs im Hinblick auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) überprüft. Die umfangreichen Ermittlungen sind nunmehr zum Abschluß gelangt. Zu diesen Ergebnissen können Sie sich in unserer Hompage http://www.regtp.de/ informieren.

    Nach der Ankündigung einer beabsichtigten Tarifveränderung bei der Deutschen Telekom Online Service GmbH (T-Online) zum 01.04.99 haben Wettbewerber der DT AG bzw. T-Online Beschwerden bei der Regulierungsbehörde eingereicht.

    Die zuständige Beschlußkammer des Hauses hat die DT AG und ihre Tochtergesellschaft T-Online daraufhin zur Stellungnahme bis zum 12.04.99 aufgefordert. Darin müssen die Unternehmen erklären, wie sich die einzelnen Bestandteile des Paketpreises für den Online-Dienst nach Zugangsleistung und Nutzung aufteilen. Auf der Basis dieser Stellungnahme und der Zwischenergebnisse aus den intern verlaufenden Untersuchungen wird die Regulierungsbehörde dann über die Einleitung eines förmlichen Beschlußkammerverfahrens entschieden [Ed: und der Regulierer hat inzwischen das Prüfverfahren eingeleitet].

    Ich hoffe, Ihnen damit Hintergrundinformationen gegeben zu haben, um Entscheidungen in der Gesamtheit beurteilen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag   Bärbel Bergmann



    Pressemitteilung vom 18. April 1999

    Einleitung der Überprüfung der Preise für T-Online
    (Verbindungs- und Nutzungsentgelte)

    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat [Ed: am 16.04.99 von Amts wegen] ein förmliches Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung [Ed: nach § 30 Abs. 2 TKG in Verbindung mit § 25 TKG] gegen die Deutsche Telekom AG (DT AG) und ihre Tochtergesellschaft Deutsche Telekom Online Service GmbH (T-Online) eröffnet. Nach eingehenden Vorermittlungen sieht die Regulierungsbehörde Anlaß, die Rechtmäßigkeit der Entgelthöhe für den Zugang und die Nutzung des Online-Dienstes zu überprüfen.

    Seit dem 1. April 1999 bietet die DT AG bzw. ihre Tochter T-Online ein deutlich reduziertes Entgelt an [Ed: 6 Pf/Min]. Eine Mitbewerberin [Ed: AOL] hatte zuvor in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg erwirkt, daß die Dienstleistung nicht im Paket zu einem Komplettpreis vermarktet werden darf, sondern in die Teilleistungen "Zugang" und "Nutzung" des Online-Dienstes aufzuspalten ist.

    Gegenstand des Verfahrens sind die Entgelte, die von der Deutschen Telekom AG im Zusammenhang mit Verbindungen über das Telefonnetz zu Online-Diensten gegenüber Internet-Service-Providern und Anbietern von Online-Diensten erhoben werden, sowie diejenigen Entgelte, die für die Nutzung des Online-Dienstes der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Telekom Online-Service GmbH, erhoben werden. Neben der Entgelthöhe werden mögliche Diskriminierungstatbestände untersucht.

    Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, unterstrich, daß die Entscheidung auf keinen Fall die weitere Verbreitung von Online-Diensten behindern solle. Es sei ausgesprochen wichtig, daß auch kleinere und mittlere Anbieter in diesem innovativen Markt ihre Chance wahrnehmen könnten. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das Verfahren innerhalb von 2 Monaten nach der Einleitung abzuschließen. [Das Ergebnis]



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers

    Zur Reklamation bei überhöhten Telefonrechnungen

    [ Ed-21.4.1999: Dieses Statement der Regulierungsbehörde wurde heute in der Newsgroup "z-netz.telecom.telefon" gefunden. ]

    "Erheben Sie bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die in Festtelefonnetzen für Sprachtelefondienst und in Mobilfunknetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe dieser in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines EVN (Einzelverbindungsnachweises) nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation Ihnen auf Verlangen vorzulegen ist."



    Pressemitteilung vom 16. Juni 1999   [Original]

    Regulierungsbehörde legt diskriminierungsfreies Entgelt für Online-Zugang fest

    Für knapp 2,6 Pfg/Min muß die DTAG Zugang zu ihrer Internet-Plattform gewähren.

    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat das derzeitige Entgelt für den diskriminierungsfreien Zugang zur Internet-Plattform der Deutschen Telekom AG (DTAG) bei knapp 2,6 Pfg/Min festgelegt. Damit ist die Nutzung des Backbone- Netzes (Internet-Plattform) noch nicht abgegolten.

    In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung hatte die RegTP die seit dem 1. April 1999 geltenden Tarifstrukturen im Online- Bereich untersucht. Die RegTP sah einen Verstoß darin, daß bei der DTAG intern gewährte Rabatte nicht diskriminierungsfrei an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergegeben wurden. Gleichzeitig legte die DTAG ihrem Preis eine nicht aktuelle Anzahl von Einwahlknoten (PoP) zugrunde. Nach einer Bereinigungsrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl der PoP ergab sich als diskriminierungsfreier Preis für das Verbindungsentgelt knapp 2,6 Pfg/Min für den Zugang zur Internetplattform der DTAG. Für diesen Preis muß die DTAG allen Nachfragern, auch ihrer Konzerntochter T-Online, diese Leistung zur Verfügung stellen.

    Bei den Verbindungsentgelten für den "Anschluß für Online-Dienste-Anbieter" konnte kein Preishöhenmißbrauch festgestellt werden. Die Entgelte für die Online-Nutzung, also maßgeblich der Angebotsinhalt, unterliegen nicht der Regulierung durch das Telekommunikationsgesetz.

    "Mit diesem Beschluß sorgt die RegTP auf dem bedeutendsten Zukunftsmarkt im Telekommunikationsbereich für niedrige, diskriminierungsfreie Preise und damit für eine Anbietervielfalt" erklärte Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der RegTP. [mehr]



    Aus dem Amtsblatt 12/1999 des Regulierers

    Verfügung 89/1999 der Regulierungsbehörde zum Telekom-Optionstarif „AktivPlus“

    Auf Seite 1917 des Amtsblatts heißt es u. a.:

    "(...) AktivPlus (...) befristet bis zum 31.12.1999 genehmigt. (...)

    Zwar kann es in der Zeit von 6 bis 9 Uhr und von 18 bis 6 Uhr und an Wochenenden bei Cityverbindungen sowie werktags in der Zeit von 18 bis 21 Uhr und an Wochenenden in der Zeit von 6 bis 21 Uhr bei Regional- und Deutschlandverbindungen für sich betrachtet, d. h. unter ausschließlichem Zugrundelegen der Verbindungsentgelte, zu geringfügigen Kostenunterdeckungen kommen. Die Beschlußkammer geht jedoch davon aus, daß durch die Einnahmen aus dem monatlichen Entgelt für die Überlassung des Optionsangebotes AktivPlus von DM 8,53 netto [Ed: 9,90 DM brutto] diese kompensiert wird.

    Ein offenkundiger Verstoß gegen die Anforderungen des § 24 Abs. 2 Nr. 2 TKG war vorliegend daher nicht gegeben.

    Es waren auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß die zur Genehmigung vorgelegten Entgelte und entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenkundig den Anforderungen des § 24 Abs. 2 Nr. 3 TKG nicht entsprechen oder mit sonstigen Vorschriften des TKG oder anderen Rechtsvorschriften nicht in Einklang stehen.

    Die Entgelte und entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Optionsangebot AktivPlus im Sprachtelefondienst waren daher zu genehmigen."



    Telekom muss sich Ortsnetz-Resale genehmigen lassen

    Aus:
    Yahoo-Finanzen, 8. September 1999, 13.42 Uhr (Telekommunikation). [Original]

    DÜSSELDORF (vwd). Die Deutsche Telekom AG, Bonn, muss sich die Gebühren an ihre Wettbewerber für den Wiederverkauf von Telefongesprächen in den Ortsnetzen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigen lassen. Diese Entscheidung sei vorsorglich gefällt worden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Zur Begründung wird unter anderem auf "die marktbeherrschende Stellung" der Telekom in diesem Bereich verwiesen. Sobald der Ex-Monopolist Entgelte zu Resale-Angeboten im Ortsnetz einreiche, werde der Regulierer "fristgemäß darüber entscheiden". Der Präsident der Behörde, Klaus Dieter Scheurle, erklärte, die Telekom sei nach dem Gesetz dazu verpflichtet, ihre Leistungsangebot so zu gestalten, dass andere Anbieter diese Produkte "unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten können".

    Wirklich keine Nachfrage?

    10.9.1999 (t-off). Das ZDNet ergänzte gestern dazu: „Bisher hat sich die Telekom noch keine Entgelte genehmigen lassen. "Es gibt keinen Markt dafür", sagte Telekom- Sprecher Ulrich Lissek. Und wo keine Nachfrage ist, gebe es auch kein Angebot.“ – Wie kommt aber Lissek drauf, daß es (angeblich) keine Nachfrage für ein Ortsnetz- Resale gibt? Das dürfte doch ganz erheblich von den Konditionen der Telekom abhängen.

    In Großbritannien gibt es jetzt in Ergänzung zu dem bereits bestehenden Ortsnetz- wettbewerb durch die Cable Companies (NTL, Telewest, CWC) zusätzliche Wettbewerbsimpulse durch das Calls&Access Schema von British Telecom (BT). Ortsnetz- Reseller wie LocalTel und Telnet vermarkten dabei die Teilnehmer- anschlußleitung von BT unter eigenem Namen. Als Zugpferd wirkt hierbei, daß LocalTel und Telnet ihren Kunden unmetered off-peak Calls zu den ISPs Screaming.net (bei LocalTel) und GreatXscape (bei Telnet) bieten. Und dafür soll es in Deutschland wirklich keine Nachfrage geben?   [RSL Com von Telekom abgemahnt]



    Pressemitteilung vom 23. Dezember 1999   [Original]

    Neues Interconnection-Regime bis 31. Januar 2001 festgelegt

    Durchschnittspreis beträgt 2,04 Pfennig/Minute

    In einem Beschlusskammerverfahren hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die neuen Interconnection-Tarife für Terminierung und Zuführung (die Verbindungsentgelte B.1 und B.2) für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2001 festgelegt. Danach kann die Deutsche Telekom AG [DT AG] von anderen Wettbewerbern durchschnittlich 2,04 Pfennig/Minute für die Durchleitung durch ihr Netz berechnen.

    Die neuen Entgelte:
      Standardtarif (Hauptzeit)
    Montag bis Freitag
    09.00 bis 18.00 Uhr
    Offpeak-Tarif (Nebenzeit)
    Montag bis Freitag
    18.00 bis 09.00 Uhr; an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 bis 24.00 Uhr
    City 0,0171 DM/Min   (0,0088 Euro/Min) 0,0108 DM/Min   (0,0055 Euro/Min)
    Regio 50 0,0292 DM/Min   (0,0149 Euro/Min) 0,0175 DM/Min   (0,0090 Euro/Min)
    Regio 200 0,0369 DM/Min   (0,0189 Euro/Min) 0,0204 DM/Min   (0,0104 Euro/Min)
    Fern 0,0447 DM/Min   (0,0228 Euro/Min) 0,0275 DM/Min   (0,0140 Euro/Min)

    Mit diesem Beschluss wurde die beantragte Neufestlegung der Haupt- und Nebenzeiten ebenso genehmigt wie die beantragte Laufzeit des Regimes. Gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde auch die einzelnen Entgelte abgesenkt.

    Im Rahmen eines weiteren Verfahrens stellte die Beschlusskammer in Übereinstimmung mit dem Bundeskartellamt fest, dass die DT AG auf dem Vorleistungsmarkt für Verbindungsleistungen in das Ausland nicht mehr über eine marktbeherrschende Stellung verfüge und daher die Entgelte für die Optionale Verbindungsleistung (O.1) nicht mehr genehmigungspflichtig seien.



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers

    Zur Genehmigung von Flat-rates der Telekom

    [ Ed-10.5.2000: Dieses Statement der Regulierungsbehörde wurde heute im Forum von Onlinekosten.de gefunden. Die Aussage basiert auf der RegTP- Pressemitteilung vom 2.5.2000 "Regulierungsbehörde ermöglicht Erprobung eines zeitunabhängigen Tarifes". ]

    Sehr geehrte/r Herr/Frau ...,

    vielen Dank für Ihre Email, in der Sie mich fragen, wann die RegTP eine "Full Flat-Rate" der Deutschen Telekom AG [DTAG] genehmigt. Ein solcher Antrag der DTAG liegt der Behörde nicht vor; kann demzufolge auch nicht genehmigt werden. Zum Antrag der DTAG für den XXL Tarif, der in eine ähnliche Richtung zielt, darf ich wie folgt ausführen.

    Das von der Deutschen Telekom AG (DT AG) beantragte Optionsangebot "XXL" wird als Testbetrieb für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2000 genehmigt.

    Damit können Nutzer von ISDN-Anschlüssen bestimmte Inlands- und Auslandsverbindungen der DTAG gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts in Höhe von 12,83 DM (netto) bzw. 14,89 DM (brutto) zu einem besonderen Tarif erhalten. Darüber hinaus erhält ein Kunde der Deutschen Telekom AG an Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen die Möglichkeit, City-, Regional-, und Inlandsverbindungen sowie Verbindungen zu Online- Diensten zu einem zeitunabhängigen Pauschaltarif in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen entsprechen die Verbindungsentgelte denen des Optionsangebots "AktivPlus" der Deutschen Telekom AG. Der "XXL-Tarif" ist der zaghafte Versuch, auch für Telefonate einen begrenzten Viel-Telefonierer-Tarif einzuführen. Hierbei stellt sich die Frage, ist Kostendeckung gewährleistet (zum Schutz der Wettbewerber)? Darüber kann erst das zukünftige Nutzungsverhalten zuverlässig Auskunft geben.

    Gleichzeitig wird die DT AG verpflichtet, nach Einführung des Angebotes monatlich gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post über die Entwicklung der Kundenzahlen und das tatsächliche Nutzungsverhalten zu berichten. Eine uneingeschränkte Genehmigung eines zeitunabhängigen Tarifes war aufgrund der bestehenden Prognoseunsicherheit nicht möglich. So wichen die auf eigenen Erfahrungen mit Endkunden im Sprachtelefon- wie im Online- Dienst basierenden Prognosen der beigeladenen Wettbewerber in Bezug auf das zu erwartende Nutzungsverhalten der Zielkunden nach Einführung dieses Tarifes deutlich von den Prognosen der DT AG ab. Um aber den Weg für verbraucherfreundliche innovative zukunftsweisende Angebote zu erkunden, wurde die Einführung als Testbetrieb mit den genannten Auflagen genehmigt. Soll das Tarifangebot "XXL" auch nach dem 31. Dezember 2000 gelten, so muss die DT AG bis zum 30. September 2000 einen neuen Entgeltantrag für das Optionsangebot "XXL" stellen und dem Antrag prüfungsfähige Kostenunterlagen beifügen.



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers vom 29.5.2000

    Zur Entgeltregulierung bei Online-Diensten (Internet)

    [ Ed-29.5.2000: Dieses Statement der Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der neuen T-Online Flat-rate von 79 DM/Monat wurde heute im Forum von Onlinekosten.de gefunden. Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre Email vom 27.05.00. Nach den Grundsätzen der Entgeltregulierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1996, Teil I Nr. 39 vom 31.07 1996, unterliegen Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Angebot von Sprachtelefondienst im Rahmen der Lizenzklasse 4 nach § 6 TKG der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde.

    Bei Online-Diensten handelt es sich nach den Begriffsbestimmungen des TKG nicht um Sprachtelefondienst, da es sich hierbei nicht um den direkten Transport und Vermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netzabschlußpunkten des öffentlichen, vermittelnden Netzes handelt. Die Entgelte für Online-Dienste unterliegen daher nicht der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde nach § 25 Abs. 1 TKG i.V.m. § 27 Abs. 1 TKG, sondern nur einer nachträglichen Entgeltregulierung.

    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat das Entgelt für den diskriminierungsfreien Zugang zur Internet-Plattform der Deutschen Telekom AG (DT AG) bei knapp 2,6 Pfg/Min festgelegt. Damit ist die Nutzung des Backbone-Netzes (Internet-Plattform) noch nicht abgegolten. In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung hatte die Reg TP die seit dem 1. April 1999 geltenden Tarifstrukturen im Online-Bereich untersucht. Die Reg TP sah einen Verstoß darin, daß bei der DT AG intern gewährte Rabatte nicht diskriminierungsfrei an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergegeben wurden. Gleichzeitig legte die DT AG ihrem Preis eine nicht aktuelle Anzahl von Einwahlknoten (PoP) zugrunde. Nach einer Bereinigungsrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl der PoP ergab sich als diskriminierungsfreier Preis für das Verbindungsentgelt knapp 2,6 Pfg/Min für den Zugang zur Internet-Plattform der DT AG. Für diesen Preis muss die DT AG allen Nachfragern, auch ihrer Konzerntochter T-Online, diese Leistung zur Verfügung stellen. Bei den Verbindungsentgelten für den "Anschluss für Online-Dienste-Anbieter" konnte kein Preishöhenmißbrauch festgestellt werden. Die Entgelte für die Online-Nutzung, also maßgeblich der Angebotsinhalt, unterliegen nicht der Regulierung durch das Telekommunikationsgesetz. Mit diesem Beschluss hat die Reg TP auf dem bedeutendsten Zukunftsmarkt im Telekommunikationsbereich für niedrige, diskriminierungsfreie Preise und damit für eine Anbietervielfalt gesorgt.

    Zusammenfassend heißt das, dass es nunmehr an den einzelnen ISP liegt, entsprechende weitere Angebote ihren Kunden zu unterbreiten. Diese wurden in diesem Jahr bereits in einer Größenordnung am Markt angeboten.

    Es obliegt daher den einzelnen Online-Anbietern entsprechende Angebote (wie XXL-Tarif der DT AG-Sonntags frei; Flat-Rate von T-Online für 79 DM monatlich; Flat-Rate von AddCom 75 DM oder Flat-Rate von NGI für 77,77 DM) einzuführen. Den Anbietern wurde mit meiner o.g. Entscheidung der diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Zugang zur Plattform der DT AG geebnet. Den Anbietern steht es darüber hinaus auch frei andere Internet-Plattformen zur Realisierung ihres Zugangs zu nutzen.

    Der Online-Anbieter AOL hat, nach Medienberichten, beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Kopplung von ISDN- und Internetangeboten eingereicht, da es sich nicht mit dem Wettbewerbsrecht vereinbart. Hier kann jedoch nur der neue Tarif XXL gemeint sein (und nicht die Full-Flate-Rate von T-Online u.a.), da dieser nur gewährt wird, wenn der Kunde einen ISDN-Anschluss bei der Deutschen Telekom AG hat. Hier steht AOL und anderen Anbietern die Möglichkeit offen, mit der DT AG entsprechende Vereinbarungen zur Nutzung dieses Tarifes für den eigenen Zugang zum Internet zu treffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag     Arnold



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers vom Juli 2000

    Zur Bündelung von ISDN mit ADSL bei der Deutschen Telekom

    [ Ed-11.7.2000: Dieses Statement der Regulierungsbehörde erhielt t-off heute von einem Leser des Artikels "Koppelgeschäfte – Kombi-Abo von ADSL mit ISDN verärgert Kunden". Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Sehr geehrter Herr P...,

    vielen Dank für Ihr e-mail, in dem Sie ISDN und ADSL Bündelung der Deutschen Telekom AG hinterfragen.

    Es steht Ihnen als Telekommunikationsnutzer frei, den Anschluss zu wählen (analog oder ISDN), den Sie für Ihre Bedürfnisse als geeignet betrachten. Davon unabhängig zu betrachten ist, ob und in welcher Form Telekommunikationsanbieter Anschlüsse für Kunden bereitstellen.

    Einschränkend ist dazu zu bemerken, dass durch die EU-Kommission bestimmt worden ist, dass ein Unternehmen, welches Universaldienstleistungen anbietet oder anzubieten verpflichtet ist, diese Universaldienstleistungen gemäß den vorgegebenen Merkmalen anzubieten hat. In Deutschland ist dies durch die Universaldienstleistungsverordnung umgesetzt worden. Dazu gehört auch der ISDN- Telefonanschluss mit einigen der bekannten Merkmale.

    Weitere Angebote, z. B. auch ADSL für schnelle Datenkommunikation können von der Deutschen Telekom AG angeboten werden. Hierzu existieren seit einiger Zeit auch Angebote, Derzeit beanstandet die RegTP nicht das gemeinsame Angebot und die Preisgestaltung von ADSL und ISDN.

    Ein Eingriff in die betriebliche Belange der TK-Unternehmen, also auch in das Preis- und Produktgestaltungsrecht, ist der RegTP vom Gesetzgeber nicht zugewiesen worden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag     Bärbel Bergmann



    Aus der Pressemitteilung des Regulierers vom 24. Juli 2000

    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post informiert über die neuen Marktzahlen im Telekommunikations-und Postbereich

    [ Ed-26.7.2000: Aus dieser Pressemitteilung werden hier nur einige Auszüge dokumentiert. Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Arbeitsplätze im Telekommunikations- und Postbereich

    Ende 1999 waren im deutschen TK-Dienstleistungsmarkt 226.000 Beschäftigte tätig. Das entspricht einer Zunahme von 6.000 Beschäftigten gegenüber 1998 (+ 2,73 %). Dem Personalabbau bei der Deutschen Telekom AG um knapp 7.000 Beschäftigten stand eine Zunahme der Beschäftigtenzahlen bei den Wettbewerbern einschließlich Beschäftigte im Segment Breitbandkabel um über 13.000 gegenüber. (...)

    Marktbeobachtung Telekommunikation

    Die Regulierungsbehörde hatte in ihrem im Dezember 1999 veröffentlichten Tätigkeitsbericht für die Jahre 1998 und 1999 unter Berücksichtigung von Preissenkungen und Volumensteigerungen noch einen moderaten Umsatzzuwachs des Gesamtmarktes der Telekommunikationsdienstleistungen von 1 % veranschlagt. Nach neuerer Analyse haben sich die Zahlen nunmehr verändert. Im Jahr 1999 ist der Umsatz mit Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland um 10 % von 86 Mrd. DM auf 95 Mrd. DM gestiegen. Dieses Wachstum ist größtenteils auf die Entwicklung des Mobilfunkmarktes zurück zu führen. Der Mobilfunk hat das mit der Preisermäßigung einher gehende Umsatzminus im Festnetz mehr als kompensiert. Der Umsatzzuwachs im Mobilfunkdienst im Jahr 1999 beruhte auf einem Teilnehmeranstieg von 70 %.

    Auch der Bereich Carrier-Geschäft hat sich mehr als verdoppelt infolge der großen Menge der Zusammenschaltungsleistungen zwischen Festnetzen und zwischen Fest- und Mobilnetzen. Die sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen verzeichneten ebenfalls ein merkliches Umsatzplus, in erster Linie wegen des Booms der Internetzugänge und anderer Datenkommunikationsdiensten. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass der Markt im Jahr 2000 weiter expandiert, insbesondere wegen der raschen Zunahme der Mobiltelefon- und Internet- Nutzerzahlen. Bei den Umsatzerwartungen sind allerdings wiederum Preissenkungen, u. a. im Mobilfunk, zu berücksichtigen. Ein Umsatz von deutlich über 100 Mrd. DM wird von der Reg TP erwartet.

    Die weiterhin steigende Zahl der Lizenznehmer ist ein weiteres Indiz für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Bis Ende Juni 2000 erhielten 305 Unternehmen eine Netz- oder Sprachtelefondienst-Lizenz. Zur Zeit errichten über 15 Unternehmen Glasfasernetze als Teil von pan-europäischen Infrastrukturen in Deutschland, u. a. auch Glasfaser- Großstadtnetze für Unternehmen. Sowohl bundesweit als auch regional investieren Anbieter in Kollokationsräume, um auf Basis der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) für die Verbraucher ISDN- oder DSL-Anschlüsse einrichten zu können. 18 Lizenznehmer investieren für WLL in die Bereitstellung von Richtfunk-Infrastruktur zur Teilnehmeranbindung in den Netzausläufern.

    Verkehrsvolumen

    Rückblickend ist das Verbindungsvolumen im Festnetz 1999 um 17 % gegenüber 1998 auf 231 Mrd. Minuten angestiegen. Damit ist das prognostizierte Wachstum von 14 % im Tätigkeitsbericht 1998/99 der Reg TP noch übertroffen worden. Das Wachstum 1998 zu 1999 ist somit sogar noch deutlich höher als 1997/1998 (10 %) ausgefallen. Dieser beschleunigte Zuwachs beruht vor allem auf der Steigerung der Verbindungen ins Internet und in die Mobilnetze. Mit 42 Mrd. Minuten hatten die Wettbewerber im zweiten Jahr nach der Liberalisierung (1999) nicht nur ihr Verbindungsvolumen mehr als verdreifacht, sondern auch einen Anteil von 18 % am Gesamtverbindungsvolumen erreicht. Der Verkehrsboom im Festnetz wird sich im Jahr 2000 aller Voraussicht nach noch gegenüber dem 17 Prozent- Zuwachs von 1999 verstärken, hauptsächlich durch die Internet- Nutzung. Der Internet- Verkehr hat sich binnen Jahresfrist mehr als verdoppelt. In den drei Jahren von 1997 bis zum Jahr 2000 wird sich damit der gesamte Festnetz-Verkehr voraussichtlich um 50 % gesteigert haben.

    Ende Juni 2000 betrug das in Festnetzen generierte durchschnittliche Tagesverkehrsvolumen etwa 750 Mio. Minuten. Von diesen Minuten gehen inzwischen über 15 % ins Internet. Bezogen auf die täglich in Deutschland insgesamt generierten Minuten erreicht der Marktanteil der neuen Wettbewerber mehr als 20 %. Dieser Anteil entspricht rund 160 Mio. Minuten pro Tag. Betrachtet man das Verkehrsvolumen von inländischen Ferngesprächen, Auslandsgesprächen, sowie Gesprächen von den Festnetzen in Mobilnetze, so erzielen die neuen Anbieter derzeit einen Anteil von über 40 %. Im Jahr 2000 kann mit Umsätzen im Festnetzsegment auf dem Niveau von 1999 von über 40 Mrd. DM gerechnet werden. Die seit Anfang 2000 eingetretenen Preissenkungen bei den Verbindungsentgelten werden zum größten Teil durch weiter steigende Anschlusszahlen und Verkehrsvolumina kompensiert.

    Entwicklung der Teilnehmerzugänge

    Bis Ende des Jahres sind gut 50 Millionen Telefonkanäle in Deutschland zu erwarten. Das Wachstum gegenüber 1999 um rund 2 Millionen Kanäle wird durch die digitalen ISDN-Anschlüsse verursacht. Bis Ende 2000 wird der Anteil der ISDN-Kanäle an den Telefonkanälen voraussichtlich bei 37 % liegen (18,5 Millionen Kanäle). Ein Vergleich mit USA, Japan oder Europa zeigt, dass Deutschland weltweit bei der Verbreitung von digitalen Teilnehmeranschlüssen (ISDN) führend ist. Über die Hälfte der digitalen Kanäle Europas werden alleine von Deutschland gestellt. Neben der Deutschen Telekom AG sind in diesem Jahr weitere Anbieter in den Markt der breitbandigen DSL-Zugänge (SDSL, ADSL) eingetreten. Derzeit werden solche Netzzugänge von einem halben Dutzend Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG in 30 Städten offeriert. Einzelne Anbieter bieten nur regional an. Ein Dutzend weitere Unternehmen will in diesem Jahr noch mit einem DSL-Angebot starten.

    Preisentwicklung

    Auch in den letzten Monaten sind wiederum die Preise für Ferngespräche, Verbindungen ins Internet, Gespräche ins Ausland und Verbindungen in Mobilfunknetze für die Verbraucher günstiger geworden. Seit der vollständigen Liberalisierung des Sprachtelefondienstes am 1. Januar 1998 sind die Preise für Ferngespräche als Folge des Wettbewerbs drastisch gesunken. Für inländische Ferngespräche an Werktagen zahlt der Verbraucher je nach Verkehrszeit heute bis zu 89 % weniger. Die Call-by-Call-Preise sind von Anfang 2000 bis zur Jahresmitte um bis zu 40 % gefallen.

    Auch bei Auslandsgesprächen hat der Wettbewerb den Verbrauchern große Preisvorteile gebracht. Dabei ist eine kontinuierliche Reduzierung der Tarife zu beobachten. Bei acht der zehn wichtigsten Auslandsbeziehungen sind seit der Liberalisierung Anfang 1998 die Tarife tagsüber in der Hauptzeit um 89 % bis 93 % billiger geworden. Die Gesprächspreise nach Polen und in die Türkei sind um ca. 75 % gesunken.

    Marktenwicklung Internet / Online

    Die drei größten deutschen Online-Anbieter (T-Online, AOL, Compuserve) erreichten Ende 1999 über 5,8 Mio. Teilnehmer. Bis Jahresende 2000 sind voraussichtlich 8,9 Mio. Teilnehmer zu erwarten. Ende 1999 ist die Zahl der Internet-Nutzer auf ca. 14,4 Mio. DM zu veranschlagen. Bei konstantem Wachstum ist bis Jahresende mit über 25 Mio. Nutzern zu rechnen, einer Zunahme von über 70 % innerhalb eines Jahres. Damit liegen die Zuwächse ähnlich hoch wie im Mobilfunk. Die Zahl der „Nutzer“ ist jedoch nicht gleich zu setzen mit der Zahl der Internet- Zugänge. Schätzungen zufolge, gibt es in Deutschland rund 7 bis 8 Mio. Haushalte mit Internet- Zugängen, über die sich die mittlerweile etwa 20 Millionen geschätzten Nutzer einwählen. Hinzu kommen Zugänge von Unternehmen. Deutschland liegt damit bezüglich der absoluten Werte im europäischen Vergleich an der Spitze, wenngleich mit Blick auf die Einwohnerzahl noch erhebliches Wachstumspotenzial auszuschöpfen ist.

    Internet-Preise

    Seit Jahresbeginn haben sich die Kosten drastisch reduziert. So sind die Entgelte für die Nutzung tagsüber von 5 Pf/Min. auf 3,2 Pf/Min gesunken. Bei der abendlichen Nutzung hat sich der Preis von 3,9 auf 2,5 Pf/Min verringert. Dies entspricht in beiden Fällen einer Kostensenkung von 35 %. Eine weitere Kostensenkung lässt sich im Internet-by-call- Verfahren mit Anmeldung bei dem entsprechenden Anbieter erzielen: tagsüber auf 1,9 Pf/Min bzw. 2,3 Pf/Min nach 18 Uhr. Neben der Absenkung von Internet-by-call- Entgelten wurde ein weiteres Instrument zur kostengünstigen Nutzung des Internets in Form der Flatrate- Angebote eingeführt. Diese ermöglichen die zeit- und volumenunabhängige Nutzung des Internets für Jedermann. Auch im Bereich der Flatrate- Angebote führte der zunehmende Wettbewerb zu einer spürbaren Senkung der Kosten. Sie sind seit Jahresanfang von 139 DM auf 77 DM, also um ca. 45 %, gefallen. Neben den erwähnten bundesweiten Angeboten gibt es eine Reihe von regionalen Festnetzanbietern, die Flatrate in Verbindung mit Direktanschlüssen schon ab 50 DM offerieren.

    Lizenzen für Übertragungswege und für Sprachtelefondienst Bisher wurden 559 Lizenzen der Klasse 3 (Übertragungswege) und 321 Lizenzen der Klasse 4 (Sprachtelefondienst) erteilt. Diese 880 Lizenzen befinden sich in der Hand von 305 Unternehmen. Davon sind 91 Unternehmen Ausgründungen von Energieversorgern bzw. Stadtwerken. 19 Lizenzen der Lizenzklasse 3 und 60 Lizenzen der Lizenzklasse 4 wurden mit bundesweitem Lizenzgebiet erteilt. Es gibt derzeit 250 Lizenznehmer der Lizenzklasse 3 und 173 Lizenznehmer der Lizenzklasse 4.

    Postmarkt

    Der deutsche Postmarkt umfasst mehr als 43 Mrd. DM (Umsätze 1999). Das ist knapp die Hälfte des Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen. Rund 2/3 des Postmarktes – im Wesentlichen die Kurier-, Express- und Paketdienste, aber auch Teile des Briefmarkts – sind bereits für den Wettbewerb geöffnet. Die Überführung des gesamten Postmarkts in den Wettbewerb ist im Postgesetz vorgezeichnet. Die gesetzliche Exklusivlizenz der Deutschen Post AG im Briefbereich ist bis zum 31. Dezember 2002 befristet. (...)



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers vom August 2000

    Zur vom ISDN abweichenden Flat-rate beim TDSL

    [ Ed-21.8.2000: Dieses Statement der Regulierungsbehörde wurde heute dem Forum von WallStreet Online entnommen. Die TDSL Flat-rate kostet 49 DM, die ISDN Flat-rate hingegen 79 DM pro Monat. Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Sehr geehrter Herr P...,

    vielen Dank für Ihre Email, die Sie an den Verbraucherservice der Behörde gerichtet haben.

    Beim Verbraucherservice der RegTP geht es in erster Linie darum, daß sich der Endverbraucher über seine Rechte auf dem Gebiet des Telekommunikations- Kundenschutzes (Rechtsgrundlage ist hier die Telekommunikation- Kundenschutzverordnung) informieren kann. Gleichfalls soll der Verbraucherservice auch als Wegweiser für Anfragen der Endverbraucher zur Verfügung stehen.

    Zu Ihrer Anfrage darf ich wie folgt ausführen:

    Ein Entgeltantrag, mit dem die Entgelthöhe für das Angebot von TDSL in Verbindung mit T-ISDN 300 bzw. T-ISDN XXL gesenkt werden soll, liegt der Reg TP nicht vor. Dabei ist anzumerken, dass die Entgelte für das Angebot von TDSL nicht genehmigungspflichtig sind, da es sich weder um Entgelte für den Sprachtelefondienst noch um Entgelte für Übertragungswege handelt. Einer nachträglichen Entgeltregulierung nach den §§ 24, 25 Abs. 2, 30 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) können diese Entgelte der Deutschen Telekom AG (DTAG) für das Angebot von TDSL unterzogen werden. Hierzu bedarf es neben der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung der DTAG auf dem relevanten Markt allerdings bestimmter Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass die der Regulierung nach § 25 Abs. 2 unterliegenden Entgelte und entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den Maßstäben des § 24 TKG genügen. Jedenfalls liegen weder auf Grund von Beschwerden von Wettbewerbern, die auf dem gleichen Markt tätig sind, noch eigener Erkenntnisse der Reg TP hinreichende Anhaltspunkte vor, die die Einleitung eines förmlichen Verfahrens rechtfertigen würden, so dass auch in Kürze keine Entscheidung zu erwarten ist.

    In einem wettbewerbsorientiertem Markt ist die Ausprägung des jeweiligen Angebots jedem Netzbetreiber selbst überlassen. Der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt soll es dem Kunden ermöglichen, sich für das ihm am besten geeignet erscheinende Produkt zu entscheiden und bei Unzufriedenheit den Anbieter auch wechseln zu können. Die Regulierungsbehörde setzt darauf, dass sich der Wettbewerb durch alternative Angebote intensiviert. Die Regulierungsbehörde ist für Ihren Hinweis dankbar, hat aber keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen dennoch ein wenig weiter geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag     Bärbel Bergmann     verbraucherservice@regtp.de



    Scheurle: Bitte kommen!

    Aus:
    Der Tagesspiegel, Berlin, 2. September 2000, Seite 8 (Meinung). Glosse von B. MATTHIES.

    Achten Sie auf den Scheurle! So fängt das nämlich immer an. Erst eifriger Student, dann persönlicher Referent von irgendwem, plötzlich Chef irgendeiner obskuren Behörde – und dann ist der Mann auf einmal Bundeskanzler. Gut: Es ist vielleicht ein wenig früh, unseren Oberpostregulierungsdirektor jetzt schon nach oben zu loben, aber der Mann zeigt längst alle Symptome. Erst sammelt er mit diesem sparsam dosierten schwäbischen Grinsen 139 Tonnen Tausend- Mark- Scheine ein, die seit gestern täglich 13 Millionen Zinsen abwerfen – das ist sein Job.

    Doch gestern hat er außerdem persönlich damit begonnen, in Hannover- Waldheim mit einem geeichten Messband herumzufuchteln, weil es von dort angeblich mehr als 2 Kilometer bis zur nächsten Postfiliale sind, was dann wiederum ein Verstoß gegen die Post- Universdienstleistungsverordnung...

    Fassen wir zusammen: Er heißt so ähnlich wie Schäuble, er bringt massenhaft Geld herein und schreckt vor keinem Dreh zurück [Ed: doch, da gibt es was], um sich dem Wahlvolk anzudienen, auch wenn es ihn überhaupt (noch) nicht wählen kann. Finden Sie nicht auch, dass die Briefmarken immer schlechter kleben? Wollen wir Herrn Scheurle mal zum Probeschlecken holen? Vielleicht kommt er ja mit der Postkutsche. Oder am Fallschirm.

    2.9.2000 (t-off). Er hat es bislang versäumt, seinem Chef, Energieminister Müller, klarzumachen, daß es volkswirtschaftlich dringend geboten wäre, solides Werkzeug zum Deregulieren des Datenverkehrs (Internet) in der Hand zu haben. Jedenfalls ist es ihm noch nicht gelungen, die Bundesregierung von der Notwendigkeit der TKG-Novellierung zu überzeugen. Oder traut er sich nicht, weil's so peinlich ist? Immerhin hat er das geltende TKG im wesentlichen selbst formuliert.



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers

    Zur Anbieter-Pflicht, Call-by-call zu ermöglichen

    [ Ed-5.9.2000: Dieses Statement der Regulierungsbehörde erhielt t-off heute von einem Leser des Artikels "Handicap Call-by-call". Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Sehr geehrter Herr P...,

    vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Pflicht für die Anbieter, Call-by-Call Verbindungen immer ermöglichen zu müssen, hinterfragen.

    Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 25.Juli 1996 regelt in § 43, Abs. 6, daß Betreiber von Telekommunikationsnetzen in ihren Netzen sicherzustellen haben, daß jeder Nutzer die Möglichkeit hat den Verbindungsnetzbetreiber frei auszuwählen, und zwar durch eine dauerhafte Voreinstellung (Pre-selection), die im Einzelfall des Verbindungsaufbaus durch die Wahl einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (Call-by-Call) ersetzt werden kann. D. h., daß § 43 Abs. 6 TKG von einem Netzbetreiber lediglich verlangt, in seinem Netz die technischen Voraussetzungen zu schaffen („sicherzustellen“), um jedem seiner Kunden die Auswahl eines Verbindungsnetzbetreibers im Wege von Pre-selection oder Call-by-Call zu „ermöglichen“.

    Demgegenüber ergeben sich die Tatbestandsvoraussetzungen der Zusammenschaltungspflicht (eines nichtmarktbeherrschenden Telekommunikationsnetzbetreibers – wie es die alternativen Anbieter sind) aus den §§ 36, 37 TKG. Hiernach besteht eine Verhandlungs- bzw. evtl. Zusammenschaltungspflicht nur „auf Nachfrage“ eines anderen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze. Die Initiative geht insoweit also ausschließlich von einem anderen Netzbetreiber aus, nicht jedoch von einem Kunden. Auf diese Weise bleibt die Vertragsabschlußfreiheit der Netzbetreiber weitestgehend unberührt, die auch von der Regulierungsbehörde bei Anordnung einer Zusammenschaltung zu berücksichtigen wäre.

    Auf das Zustandekommen solcher Vereinbarungen der alternativen Anbieter mit anderen Verbindungsnetzbetreibern kann die RegTP mit den ihr nach dem TKG zustehenden Befugnissen nicht kontrollierend eingreifen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag     Bärbel Bergmann     verbraucherservice@regtp.de



    [ Ed-5.9.2000: Dazu hat sich nun auch die Deutsche Telekom geäußert. Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Sehr geehrter Herr P...,

    bitte entschuldigen Sie die – allseits urlaubsbedingte – späte Antwort auf Ihre Anfrage vom 2.8.00 über unsere Kontaktseite der Telekom-Homepage.

    Ihre Anfrage erbat eine Stellungnahme zu den rechtlichen Regelungen und der Praxis von Call-by-Call- und Pre-selection- Wahlmöglichkeiten in anderen Teilnehmernetzen.

    Wie aus der Antwort der RegTP zu Ihrer Anfrage hervorgeht, regelt der § 43 Abs.6 TKG nach der Interpretation der RegTP lediglich die Pflicht eines jeden Netzbetreibers, in seinem Netz die technischen Voraussetzungen für Call-by-Call und Pre-selection zu schaffen. Die Möglichkeit für einen Endkunden, in einem anderen Teilnehmernetz tatsächlich verschiedene Verbindungsnetzbetreiber auswählen zu können, ergibt sich jedoch erst dann, wenn sein Teilnehmernetzbetreiber (= Anbieter des Anschlusses) auch physikalisch sein Netz mit den betreffenden Netzen der verschiedenen Verbindungsnetzbetreiber zusammengeschaltet hat. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall, da mit einer solchen Netzzusammenschaltung erhebliche Kosten verbunden sind, die sich erst bei größeren Verkehrsströmen zwischen den beiden betroffenen Netzen rechnen.

    In der Abwägung, ob der Wunsch eines Endkunden nach einer direkten Zusammenschaltung seines Teilnehmernetzbetreibers mit möglichst vielen Verbindungsnetzbetreibern höher zu bewerten ist als die freie Entscheidung der betroffenen Netzbetreiber, solch eine Zusammenschaltung angesichts der damit verbundenen Kosten auch tatsächlich vorzunehmen, hat sich die RegTP im Ergebnis zu Gunsten der unternehmerischen Freiheit der Netzbetreiber entschieden. D. h. im konkreten Fall: Wenn sich der Netzbetreiber BerliKomm und ein beliebiger Verbindungsnetzbetreiber nicht direkt zusammenschalten wollen, kann ein Endkunde die von BerliKomm vorzuhaltenden technischen Einrichtungen zur Call-by-Call- Auswahl oder Pre-selection de facto nicht in Anspruch nehmen.

    Da jedoch die Deutsche Telekom derzeit mit allen in Deutschland tätigen Netzbetreibern zusammengeschaltet ist, besteht bei allen Netzbetreibern, die ihren Kunden eigene Anschlüsse anbieten, die Möglichkeit, die Deutsche Telekom entweder mit Call-by-Call durch die Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiber- Kennzahl 01033 oder durch die Beauftragung einer festen Voreinstellung (Pre-selection) auf die Deutsche Telekom für Fern- und Auslandsgespräche auszuwählen. Entsprechende Angebote der Deutschen Telekom werden heute schon von verschiedenen Endkunden, die ihren Anschluss bei einem anderen Teilnehmernetzbetreiber beziehen, in Anspruch genommen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter Genz, Pressesprecher Deutsche Telekom AG
    Presse Communication Center – PTM-2
    Hausanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn



    Aus einem Schreiben des Verbraucherservice des Regulierers

    Zu den Kosten von Verbindungen zu Internet Service Providern und Online-Diensten

    [ Ed-6.9.2000: Dieses aktuelle Statement der Regulierungsbehörde wurde heute aus dem UseNet gefischt. Angesichts eines Proteststurms erklärte sich danach der Regulierer als überlastet. Links (Querverweise) wurden redaktionell zugefügt. ]

    Sehr geehrter Herr X...,

    Zu Ihrer Beschwerde über die Kosten von Verbindungen zu ISP und Online-Diensten, die Sie per Mail an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gerichtet haben, ist folgendes festzuhalten:

    Der Kernvorwurf gegenüber der Deutschen Telekom AG, die Wettbewerber einer Preis-Kosten-Schere auszusetzen, ist gegenüber der Beschlusskammer auch von der AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG vorgebracht worden. Danach ist die Ursache hierfür darin zu suchen, dass den Endkunden über die T-Online International AG eine Flat-rate, zugleich aber den ISP, Online- Diensten und anderen konkurrierenden Netzbetreibern die entsprechende Zuführungsleistung lediglich zeitabhängig angeboten wird. AOL hat dementsprechend beantragt, das so genannte Angebot für Online- Diensteanbieter (AfOD), das an IP-Plattformbetreiber gerichtet ist, die keine Zusammenschaltungsvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG getroffen haben, von einer zeitabhängigen Abrechnung auf eine Flat-rate umzustellen.

    Der Reg TP ist das o. a. Problem somit bekannt. Derzeit werden mögliche Abhilfemöglichkeiten geprüft. Im Übrigen sei darauf hin gewiesen, dass die Wirtschaftlichkeit von Endkunden- Flatrates entscheidend von der durchschnittlichen Nutzungszeit abhängt. Bei den für T-Online- Kunden genannten etwa 7,5 Stunden im Monat ist beim derzeitigen Preisniveau ein Verlust unwahrscheinlich. Die Repräsentativität der zitierten monatlichen Nutzungszeit von 160 Stunden erscheint äußerst fraglich.

    Das Ergebnis der Prüfung wird zum gegebenen Zeitpunkt als Verbrauchermitteilung auf der Homepage der Behörde unter http://www.regtp.de/service/start/in_02-02-00-00-00_m/index.html nachzulesen sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag     Bärbel Bergmann     verbraucherservice@regtp.de




    Weitere Services im Rahmen des Archivs "t-off" von khd
  • Seite 1: Leitseite = t-off
  • Seite 2: Tarife & Rabatte
  • Seite 3: Pannen der Telcos
  • Seite 4: Protest-Infos
  • Seite 5: Politik & Gesetzgebung
  • Seite 6: Digitalien & Multimedia
  • Telekomien – Pannen der Telcos
  • Aus Leserbriefen
  • Reports
  • Internet
  • Suchen im Archiv
  • Das Archiv von t-off
  • TK-Chronik pt.1 pt.2
  • TK-Abkürzungen
  • TK-Quellen
  • TK-Themen Politik
  • Struktur des Archivs (Site-map)
  • Homepage von khd t-off
  • Hier gibt es keine gekauften Links!

      Zum Teil 3

    © 1999-2007 – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 31.03.2007 06.05 Uhr