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Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß der Gebührenverordnung 1964 vom 15. Juli 1964 durch den Postminister (BAnz Nr. 131 vom 21.7.1964)
Quelle: BVerfGE 28, 66
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 2. Senat 2 BvL 12/69 2 BvR 665/65 2 BvR 26/66 2 BvR 467/66
Entscheidung vom 24.2.1970:
Der vollständige Text dieser Entscheidung mit Begründung.
Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung des Postministers der ab 1. Januar 1996 als AGB geltenden neuen Tarife im Fernsprechverkehr
Quelle: Pressemitteilung des Rechtsanwalts R. Riechwald, München, 25. Januar 1996.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 BvR 84/96 Beschluß vom 19.1.1996:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.Gründe:Die Annahmevoraussetzungen ( § 93 a Abs. 2 BVerfGG) liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Ob durch die angegriffene Genehmigung die Beschwerdeführerinnen unmittelbar in ihren Rechten betroffen werden, kann offen- bleiben. Jedenfalls wäre dann der Verwaltungsrechtsweg nicht erschöpft.Einwendungen gegen Forderungen der Telekom AG können sie im übrigen vor den Zivilgerichten geltend machen (vgl. im einzelnen § 9 FAG). Dabei können sie auch den Einwand eines Mißbrauchs der Monopol- stellung (vgl. dazu Heinrichs, in: Palandt, BGB, 55. Aufl., § 138 Rn. 93) vorbringen. Nach § 90 Abs. 2 BVerfGG wären die Beschwerdeführerinnen gehalten, ihr Begehren zunächst auf diesem Wege zu verfolgen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Seidl Seibert Hömig
Entscheidungen zu Telefon-Rechnungen und Tarifen Quelle: Verschiedene Publikationen. Deshalb bitte Fehler per E-Mail mitteilen. |
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Datum | Ergebnis | Gericht | Akten- zeichen |
Quelle/Anm. |
26.07.1989 | Der Anscheinsbeweis wurde erstmals erschüttert, da die Gebührensteigerung durch keine vernünftigen Gründe zu erklären waren. | LG Hannover | 11 S 24/89 | MDR 90, 278 |
16.02.1993 | Die Telekom kann sich weiterhin auf den Anscheinsbeweis berufen. | LG Essen | 12 O 351/92 | NJW 95, 2365 |
28.05.1993 | Der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung wird angezweifelt. | AG Aachen | 14 C 432/92 | |
23.09.1993 | Der Telekom-Kunde ist bei überhöhten Telefonrechnungen beweispflichtig. | AG Koblenz | 6 C 2089/94 | NJW 94, 2367 |
23.11.1993 | Der Kunde konnte den Anscheinsbeweis der Telekom erschüttern. | AG Frankfurt/M | 30 C 945/93-45 | DWW 94, 187 |
09.12.1993 | Die Gefahr der Manipulation erkannt. Keinen Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Telefonrechnung zugelassen. | LG Landau/Pfalz | 2 O 44/93 | |
13.12.1993 | Die Telekom konnte sich wg. technischer Gegebenheiten nicht auf den Anscheinsbeweis berufen. | AG Düsseldorf | 27 C 8305/93 | |
02.02.1994 | Eine Sperre des Telefonanschlusses ist unzulässig. | AG Frankfurt/M | 29 C 276/94-46 | NJW 94, 2770 |
18.02.1994 | Der Zählervergleich war nachweislich falsch. Kein Anscheinsbeweis zugelassen. | AG Heidelberg | 21 C 565/93 | |
28.03.1994 | Die Beweislast für die Unrichtigkeit der Telefonrechnung liegt beim Kunden. | AG Frankfurt/M | 29C 276/94-46 | NJW-RR 94, 1393 |
21.06.1994 | Die Telekom muß die Richtigkeit der Rechnung beweisen. | AG Leipzig | 6 C 2089/94 | NJW-RR 94, 1395 |
28.06.1994 | Die Speicherung der Verbindungsdaten ohne gesetzliche Ermächtigung ist verfassungswidrig. | OVG Bremen | 1 BA 30/92 | NJW 95, 1769 |
02.11.1994 | Durch einen Gebührensprung ist der Anscheinsbeweis entkräftet. | AG Oberhausen | 31 C 326/94 | |
14.12.1994 | Für die Richtigkeit ungewöhnlicher hoher Telefonrechnungen gibt es keinen Anscheinsbeweis. | LG Aachen | 11 O 284/94 | NJW 95, 2364 |
18.05.1995 | Der Anscheinsbeweis zugunsten der Telekom hat nun keine Grundlage mehr. | LG Berlin | 9 O 751/94 | Der Durchbruch! |
04.01.1996 | Irreführende Angaben in der Telekom- Preisinformation Teil 2 zur "Tarifreform 96", Seite 12 + 18. | LG Köln | 31 O 1/96 | Einstweilige Verfügung. |
27.03.1996 | Der Aufruf des Verbands der Postbenutzer, gegen die Telekom- Rechnungen Widerspruch mit Rechtsvorbehalten einzulegen, ist kein Boykottaufruf. | LG Hamburg | 315 O 18/96 | Hamburger Abendblatt, 29.3.1996 |
??.04.1996 | Die Klage der Telekom auf Bezahlung überhöhter Telefon- Rechnungen wurde abgewiesen, da diese dafür keinen Beweis lieferte. | AG Essen LG Essen |
133 C 486/94 13 S 501/95 |
BILD,
29.4.1996 Bln.Zeitung, 22.7.1996 |
24.05.1996 | Per Einstweiliger Verfügung darf die Telekom nicht mehr mit "Tele- Info Service" für ihren 0190-Service werben. | LG Hannover | 21 O 75/96 | TeleInfo-Verlag, 29.5.1996 |
??.??.1996 | Die Zahlungsklage eines Mobilfunk- Anbieters wurde wegen unbewiesener Rechnungshöhe (18.000 DM) abgewiesen. | LG Berlin | 5 O 68/95 | Bln.Zeitung, 22.7.1996 |
30.07.1996 | Ein Benutzer von T-Online (Btx) muß der Telekom Fehler bei der Abrechnung nachweisen. | LG Bad Kreuznach | 1 S 82/96 | Computer und Recht 1997 |
19.11.1996 | Der Verband der Postbenutzer darf (und durfte) dazu aufrufen, Telefon- Rechnungen nur noch unter Vorbehalt zu bezahlen. | LG Düsseldorf OLG Düsseldorf |
12 O 19/96 U(Kart) 14/96 |
Tagesspiegel, 21.11.1996 |
??.02.1997 | Die MobilCom konnte sich mit der Forderung von Gebühren für die Deaktivierung eines Mobil- Anschlusses sowie für Rücklastschriften nicht durchsetzen. MobilCom konnte zudem keine gültigen AGBs vorlegen. | AG Wuppertal | 96 C 594/96 | de.soc.recht, 23.2.1997 |
29.05.1997 | Urteil zu Sperr- und Wieder- anschlußklauseln in AGBs von Mobiltelefon- Anbietern. | OLG Schleswig | 2 U 42/96 | Mehr bei German CyberLaw |
22.07.1997 | Musterprozeß gegen die "Tarifreform 96". Die Klage wurde abgewiesen. Dennoch klärt das OLG-Urteil wichtige Rechtsfragen wie die Überprüfbarkeit der Gebühren zu Lasten der Telekom, und es läßt wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" die Revision beim BGH zu. Die aufgeworfenen Rechtsfragen seien vom BGH noch nicht vollständig geklärt. Die Telekom wird als Mischkalkulator angesehen. | AG München LG München OLG München |
155 C 343/96 3 O 11256/96 25 U 5688/96 |
RA V. Thieler, Aktuelles dazu. Vollständiger Urteilstext. |
??.??.1997 | Telekom mußte erstmals zugeben, daß Telekom- Mitarbeiter manipulierten und ausländische Servicedienste in Anspruch genommen haben und die Gebühren wahllos Kunden aufschalteten. | OLG Düsseldorf LG Düsseldorf |
22 U 91/95 2 O 94/95 |
Die Welt, 16.1.1998. |
??.??.1998 | Musterprozeß gegen die "Tarifreform 96". | AG Hamburg | 15 C 269/96 | M.
Hesemann, Aktuelles dazu. |
??.01.1998 | Telekom-Kunde mußte nach 4jährigem Streit eine Rechnung von rund 3.200 DM über Telefon- Sexgebühren nicht bezahlen. | LG Limburg |
Meldung, 15.1.1998 + Die Welt, 16.1.1998. |
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18.02.1998 | Urteil zu Gebühren für Rück- lastschrift und Deaktivierung in AGBs von Mobiltelefon- Anbietern. | LG Potsdam | 2 O 491/97 | Mehr bei German CyberLaw. |
05.05.1998 | Hinweis auf T-Onlines Paßwortschutz reicht als Anscheinsbeweis nicht mehr aus. [Volltext bei Online-Recht.de] | AG Pinneberg | 63 C 4/98 | Kieler Nachrichten, 10.6.1998 |
09.06.1998 | Telefonsex ist sittenwidrig. Anbieter von 0190er- Telefonummern verstoßen "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". Damit sind Telefongebühren nicht mehr einklagbar, was Folgen haben wird. | BGH Karlsruhe | XI ZR 192/97 | FOCUS43/1998. [Urteilstext] Inzwischen: TV-Sender verlangen Vorkasse. |
02.07.1998 | Musterprozeß gegen die "Tarifreform 96". Revision des OLG-Urteils vom 22.7.1997. Die Tarifreform wurde vom BGH bestätigt. Die Telekom-Preise können nicht als überhöht angesehen werden. [mehr] | BGH Karlsruhe | III ZR 287/97 | RA Prof. Thieler |
13.01.1999 | Die Telekom muß ihre Kunden auf mögliche Risiken hinweisen, wenn diese verlangen, daß Daten über Telefonate nach der Abrechnung unverzüglich gelöscht werden. | LG Ulm | 1 S 244/98 | [mehr] |
21.04.1999 | Wegweisendes Telefonsex- Urteil: Gebühren für Sex-Telefonate müssen wg. der BGH-Entscheidung nicht bezahlt werden. Die Deutsche Telekom beteilige sich durch das Inkasso "in vorwerfbarer Weise an der kommerziellen Ausnutzung eines sittenwidrigen Geschäfts". | OLG Stuttgart | 9 U 252/98 | [mehr] |
Weitere Entscheidungen (teilweise
auch im Volltext): [Online-Recht] [German CyberLaw] |
Entscheidungen zu Haftung und Schadensersatz Quelle: Verschiedene Publikationen. Deshalb bitte Fehler per E-Mail mitteilen. |
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Datum | Ergebnis | Gericht | Akten- zeichen |
Quelle/Anm. |
26.08.1988 | Der Haftungsauschluß zugunsten der Telekom nach § 17 TKV gilt nur für Pflichtverletzungen aufgrund des betriebs- typischen Risikos, nicht aber für Verletzungen von besonderen Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden. | OLG Hamburg | 1 U 39/88 | |
23.04.1991 | Klauseln von Banken, die das Mißbrauchsrisiko von EC- Karten ganz auf den Karteninhaber abwälzen, sind unzulässig. | BGH Karlsruhe | XI ZR 128/90 | |
24.10.1994 | Die Telekom haftet bei einem Geschäftskunden für den Schaden bei einer zunächst zugesagten, später aber nicht zugeteilten Telefonnummer. | OLG Hamm | 17 U 194/93 | NJW-RR 1995, 218 |
22.03.1996 | Eine Bank muß einen Kunden auch dann über mögliche Risiken einer Geldanlage aufklären, wenn sie selbst das empfohlene Wertpapier für sicher hält. Verletzt die Bank diese Pflicht, muß sie bei Verlusten vollen Schadensersatz leisten. | OLG Koblenz | 8 U 1120/95 | Tagesspiegel, 8.2.1997 |
13.11.1996 | Anlageberater müssen Schadensersatz leisten, wenn sie den Auftraggeber nur unzureichend über Risiken einer Geldanlage aufklären und deshalb Verluste entstehen. | OLG Schleswig- Holstein |
4 U 108/94 | Tagesspiegel, 16.11.1996 |
17.03.1997 | Erstmals anerkennt ein Gericht die Möglichkeit des Knackens des Codes einer EC-Scheckkarte (PIN-Nr). Bankkunden, denen die EC-Karte geklaut wurde und deren Konto durch Unbekannte per Geldautomat geplündert wird, können nun von ihrem Geldinstitut Schadens- ersatz fordern. Es sei denn, die Bank kann ein Verschulden des Kunden beweisen. Das Urteil ist rechtskräftig. Damit hat der Anscheinsbeweis zugunsten der Geldinstitute keine Grundlage mehr. | OLG Hamm | 31 U 72/96 | NDR-Das!, 2.4.1997 Vollständiger Urteilstext. |
05.02.1998 | Zwei Gutachter bestätigten, daß bei entsprechender Kenntnis und Ausrüstung eine unbekannte PIN- Zahl einer EC-Karte binnen 45 Minuten zu ermitteln oder der Magnetstreifen der EC- Karte derart zu manipulieren ist, daß eine beliebige Zahl als Geheimzahl eingegeben werden kann. Das Gericht schloß deshalb das Mitverschulden eines bestohlenen EC-Karteninhabers bei einer Abhebung von 1000 DM aus. | AG Berlin- Charlottenburg |
18 C 605/95 | Tagesspiegel, 21.3.1998 |
06.04.1998 | Nach dem Diebstahl der EC-Karte zusammen mit dem Personal- ausweis haftet eine Bank nicht für die Abräumung des Kontos unter Ausschöpfung des Dispo- Kredits. | AG Berlin- Charlottenburg |
??? | Tagesspiegel, 7.4.1998, Seite 9 |
16.06.1998 | Ein Verrechnungsscheck darf mit einfachem Brief verschickt werden, wenn "nicht ohne weiteres erkennbar ist, daß ein Scheck verschickt wird". Löst ein anderer als der Scheck- Empfänger den Scheck ein, haftet die Bank für den Schaden. | BGH Karlsruhe | XI ZR 254/97 | Tagesspiegel, 17.6.1998 |
Weitere Entscheidungen (teilweise
auch im Volltext): [Online-Recht] [German CyberLaw] |
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