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EU leitet Verfahren gegen 9 Staaten wegen Telekom-Markt ein
Aus: Heise-Ticker, 13. Oktober 2005, 8.11 Uhr MESZ (Regulierung). [Original]BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 9 Mitgliedstaaten eingeleitet oder verschärft. Sie haben sich nach Ansicht der Behörde nicht an die geltenden Regelungen im Telekommunikationsbereich gehalten. Nach Mitteilung der Kommission wurden Belgien, Estland, Lettland, Luxemburg, Polen, Tschechien und Zypern offiziell gemahnt, endlich über die Lage auf dem heimischen Telekommunikationsmarkt zu informieren. Solche Marktanalysen sind für alle Länder vorgeschrieben, in denen es nach Ansicht der Kommission zu wenig Wettbewerb in der Telekom-Branche gibt.
Die Mahnung ist der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, dem anschließend eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" der Kommission und dann ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof folgen kann. Gegen Zypern und Slowenien wurden gesonderte Verfahren angedroht, weil die Telekom-Aufsichtsbehörden nicht den EU-Erfordernissen entsprächen. Ein bereits eingeleitetes Verfahren gegen Malta wurde wegen anhaltender Unklarheit des von Malta vorgelegten Zahlenmaterials verschärft: Hier reichte die Kommission bereits ihre "Stellungnahme" ein, auf die Maltas Regierung vor dem Gang zum Gericht noch reagieren kann.
Sperrverfügungs-Gegner mit Preis gewürdigt
Aus: Heise-Newsticker, 13. Oktober 2005, 14.01 Uhr MESZ (Internet). [Original]STUTTGART (pmz/c't). Die Alcatel SEL Stiftung für Kommunikationsforschung vergibt heute in Stuttgart ihren diesjährigen "Forschungspreis Technische Kommunikation" an den Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, Thomas Hoeren. Der Jurist erhalte die Auszeichnung, die in den vergangenen Jahren bevorzugt an Informatiker und Naturwissenschaftler gegangen war, wegen seines Engagements in den Bereichen Urheberrecht, Digital Rights Management und wegen seiner kritischen Haltung gegenüber den Sperrverfügungen gegen Access-Provider, teilte die Stiftung mit. Ein rationaler Dialog zwischen Technik und Recht gehöre zu den Kernthemen der Stiftung, sagte deren Geschäftsführer Dieter Klumpp.
Techniker und Gesetzgeber lieferten sich nach wie vor ein Hase-Igel-Rennen, sagte Hoeren in einem Gespräch mit heise online vor der Verleihung des mit 20.000 Euro dotierten Preises. Das führe zu teilweise wenig zufriedenstellenden oder sogar unsinnigen Gesetzen. Er teile beide Maximalpositionen nicht: dass sich das Recht vollständig an neue Technik anzupassen habe beziehungsweise dass es verharren und vor allem mit Verboten reagieren solle. "Letzteres ist der Weg, der mit den Sperrverfügungen eingeschlagen wurde, die leider noch nicht vom Tisch sind." Es sei noch nicht gelungen, die der Technik und dem Recht jeweils zu Grunde liegenden Modelle auf gemeinsame Aspekte zurückzuführen wie wirtschaftliche Effizienz, Wirksamkeit und auch die Informationsgerechtigkeit. In den Debatten ums Urheberrecht sei so etwa noch keine echte Analyse der wirtschaftlichen Konsequenzen von Regelungen zugunsten der Rechteinhaber überprüft worden.
Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode erwartet Hoeren eine weitere Zuspitzung der Konflikte in der Urheberrechtsdebatte. "Unter der rot-grünen Koalition wurden eine Reihe von EU-Regelungen hierzulande noch politisch abgefedert", warnte Hoeren. "Derzeit aber bringt sich die Musikindustrie in Position für die nächste Runde." Noch stehen die Verabschiedung des zweiten Korbs zum Urheberrecht und die Umsetzung der so genannten Durchsetzungsrichtlinie (IP Enforcement Directive) im Bereich Geistiges Eigentum hierzulande an, während in Brüssel um weitere strafrechtliche Verschärfungen zur Durchsetzungsrichtlinie diskutiert wird. Im Bereich Haftung und Auskunftsansprüche sieht Hoeren daher harte Zeiten auf die ehemals im deutschen Recht "frei gezeichneten" Internet-Provider zukommen.
Die Frage einer Mithaftung durch die Zugangsprovider sei dabei bereits in früheren Richtlinien wie der E-Commerce-Richtlinie und der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft angelegt. "Schon die Infosoc-Richtlinie hätte so nicht passieren dürfen", meint Hoeren, der mit Blick auf die Vorgaben aus Brüssel auch die mangelnde Verfahrensgerechtigkeit des EU-Gesetzgebers beklagte. Die Interessen der Privatnutzer würden in Brüssel viel zu wenig gehört, ganz im Gegensatz zu den Interessen der Musikindustrie. Zwar sei die Ablehnung der Software-Patentrichtlinie ein gewisser Lichtblick, ebenso wie Änderungen in der Durchsetzungsrichtlinie. Nach wie vor nähmen aber etwa Verbraucherschützer zu wenig Einfluss auf die Brüsseler IT-Politik. Mit Blick auf die Entwicklung in den USA warnte Hoeren vor Ideen einer "Reterritorialisierung des Netzes". Dazu werde derzeit am renommierten Berkman Center im Auftrag der US-Regierung geforscht.
VATM bezeichnet Deutsche Telekom als Breitband-Bremse
TK-Markt wächst vielfältig
Aus: Silicon.de, 13. Oktober 2005, 16.00 Uhr MESZ (Internet). [Original]Der Verband alternativer Carrier, VATM, wendet sich strikt gegen ein System der zwei Klassen bei der Breitbandanbindung in Deutschland. Der Verband führt ins Feld, dass der Breitbandausbau, den die Deutsche Telekom in den nächsten Monaten plant, nichts als Augenwischerei sei. Das belegten auch Zahlen des Beratungsunternehmens Dialog Consult, das den TK-Markt für das Jahr 2005 unter die Lupe genommen hat.
Jürgen Grützner, der Geschäftsführer des VATM, sagte auf einer Veranstaltung in München, die Deutsche Telekom plane "einen aggressiven Angriff auf die Breitbandigkeit und keinen Ausbau der Versorgung". Wie er an Zahlen und Modellen belegt, betreffe der Ausbau des ehemaligen Staatsbetriebes lediglich so etwas wie eine Verkürzung der Kupferdoppelader.
"Ein echter Breitbandausbau heißt, neue Technik zu bieten, die Telekom verschiebt nur die breitbandigen Techniken vom Hauptverteiler das ist etwa 2000 Meter vom Endkunden entfernt um 1700 Meter bis zum Kabelverzweiger, etwa 300 Meter vor dem Haus; damit wird die Leitung kürzer, was die Bandbreite quasi automatisch erhöht, ohne dass viel neue Investitionen gemacht werden müssen." Die alternativen Carrier im VATM haben hingegen teure neue Technik vergraben und eingesetzt, so Grützner. Beispielsweise spricht der 'Alice'- Anbieter Hansenet davon, mittlerweile 15 deutsche Städte und insgesamt 16 Prozent Abdeckung in Deutschland neu geschaffen zu haben, und zwar rein für DSL-Dienste.
Was die Telekom mache, sei lediglich eine Verlängerung der Glasfaser über die Hauptverteiler hinaus. Dies führe aber zu Problemen, sobald von ISDN auf DSL umgestiegen werde und sei nach dem Ausbau in den neuen Bundesländern schon seit 1990 als problematisch bekannt. Grützner und die VATM-Verbandsmitglieder betrachten die 3 Milliarden Euro schweren Investitionen der Deutschen Telekom in Hard- und Softwarekomponenten als Augenwischerei, oder mindestens als die "Konstruktion neuer Flaschenhälse, um die Konkurrenz weiter zu verdrängen".
Denn damit nicht genug: Der Zugang zum so genannten Kabelverzweiger ist für die Wettbewerber der Telekom nicht gleichermaßen offen wie der zum Hauptverteiler, die Regulierungssituation ist hier eine andere und die alternativen Carrier werden in letzter Konsequenz, wenn sie über Telekom-Strukturen gehen müssen, doppelt zur Kasse gebeten also einmal auf der Strecke von der Ortsvermittlung zum Hauptverteiler und einmal von dort bis zum Kabelverzweiger. Grützner: "Eine wiederholte Teilung der Letzten Meile bis zum Hausanschluss muss mit einer neuen Regulierung einhergehen, alles andere ist eine Strategie der Wettbewerbsverdrängung und in letzter Konsequenz ein Breitband-Stopper." Jetzt gebe es nach Telekom-Lesart zweierlei Anschlüsse: eine Art von Superbreitband für wenige und veraltete ISDN-Netze für den Rest der Bevölkerung. Grützner spricht davon, dass er sich gegen solcherart Zweiklassengesellschaft wehren wolle. "Wir haben schließlich Wettbewerb und keine Diktatur", so Grützner. Seinen Informationen nach investiert die Telekom schließlich nur in bestehende Infrastruktur und dies auch nur dort, wo sie "das Sagen" hat.
Und das ist nach neuesten Zahlen nicht wenig. Den Berechnungen der Regulierungsbehörde zufolge dominiert die Deutsche Telekom immer noch mit mehr als der Hälfte der Umsätze den deutschen TK-Markt in seiner Gesamtheit: Ende 2005 wird die Deutsche Telekom demnach im Mobilfunk 9,3 Milliarden Euro und im Festnetz 25 Milliarden Euro umgesetzt haben. Das sind zusammen 51,3 Prozent. Die Wettbewerber, und das sind nicht wenige, müssen sich die restlichen 32,6 Milliarden Euro des Riesenmarktes teilen, der momentan auf etwa 67 Milliarden Euro Volumen taxiert wird.
Sie fordern von der neuen Bundesregierung, sich um den Ausbau und den Wettbewerb bei den Hochgeschwindigkeitsnetzen sorgfältig zu kümmern. Statt den gerade entstehenden Breitbandwettbewerb in Deutschland abzuwürgen, sollten Maßnahmen wie etwa in Großbritannien ergriffen werden, um den Wettbewerb zu stärken. Hier, so führt der Verband an, würden Möglichkeiten angewendet wie etwa die organisatorische Herauslösung des Anschlussnetzes des marktbeherrschenden Unternehmens, um allen Wettbewerbern fairen Zugang zu ermöglichen. Schließlich könne eine solche Innovationspolitik zukünftig weitere Milliardeninvestitionen auslösen. "Die alternativen Carrier haben erstmals seit Jahren wieder mehr investiert, diesen Mut darf eine Scheuklappenpolitik zugunsten eines einzigen Anbieters nicht behindern." Das TK-Wachstum werde schließlich auch auf den Arbeitsmarkt wirken, sagt Jürgen Grützner. [mehr]
Netzagentur startet Missbrauchsverfahren gegen Telekom-Tarif
Aus: Heise-Newsticker, 13. Oktober 2005, 16.34 Uhr MESZ (Telekom). [Original]BONN (ssu/c't). Die Bundesnetzagentur hat ein Markt-Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Darin wird der Regulierer die Festnetz-Tarifoption Calltime 240 untersuchen: Am 1. September hatten die Bonner bei dieser ISDN-Zusatzoption zum Preis von 4 Euro monatlich das Zeitbudget für Telefonate im nationalen Festnetz auf 240 Minuten verdoppelt. Gegen diese Tarifgestaltung haben zwei Wettbewerber bei der Netzagentur Beschwerde eingereicht, da sie der Telekom Preismissbrauch und einen Verstoß gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorwerfen: Angesichts des von der Telekom gewählten Endkundenpreises für diese Option hätten sie keine Chance, ähnliche, für sie kostendeckende Angebote zu machen, argumentieren die Wettbewerber.
Musste die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen früher ihre Tarife vor der Markteinführung bei der Regulierunsgbehörde genehmigen lassen (ex-ante-Prüfung), nimmt der Regulierer seit dem Inkraftreten des neuen TKG Mite 2004 bei neuen Tarifangeboten nur noch eine so genannte "Offenkundigkeitsprüfung" vor. "Wenn ein Marktmissbrauch nicht förmlich ins Auge springt, ist der neue Tarif im Markt", erklärte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber heise online. Behauptet nun ein Wettbewerber, dass die Telekom ihre Marktmacht missbraucht, kann die Bundesnetzagentur einen bestehenden Tarif nachträglich untersuchen (ex-post-Regulierung). Im Fall von Calltime 240 habe die Behörde zunächst die Telekom mit den Vorwürfen der Wettbewerber konfrontiert, vom Ex-Monopolisten jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten, berichtet Boll. Die kommenden 2 Monate hat die Agentur nun Zeit, die Vorwürfe genauer zu untersuchen. Während der Prüfungsfrist steht es im Ermessen der Telekom, ob sie den Tarif weiter anbietet.
Die Telekom kritisiert hingegen, dass die Bundesnetzangentur überhaupt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet hat. T-Com-Sprecher Frank Domagalla bezeichnete gegenüber heise online das Verfahren als "Schritt in die regulatorische Steinzeit". Der Regulierer habe die Entwicklung des Festnetzmarkts offenbar überhaupt nicht zur Kenntnis genommen: Angefangen bei Call-by-Call-Angeboten hätten die Telefonkunden heute eine Fülle von Möglichkeiten, auch Billigangebote von Wettbewerbern zu nutzen. Angesichts der von den Wettbewerbern der Telekom selbst gefeierten Erfolge im Telecom-Markt sei es paradox, wenn einzelne Konkurrenten ein solches Missbrauchsverfahren in Gang setzten. Der Branchenverband VATM hatte in einer jüngst vorgelegten Marktstudie ermittelt, dass das Wachstum im TK-Sektor zum großen Teil auf Erfolge der Telekom-Wettebwerber zurückgeht. Mit der Tarifoption Preselect free 333 bietet zum Beispiel auch Arcor ein Minutenkontingent zu einem monatlichen Fixbetrag, der mit dem beanstandeten T-Com-Tarif vergleichbar ist. Das Eschborner Unternehmen berechnet 4,95 Euro, für die man bis zu 333 Minuten im deutschen Festnetz telefonieren kann. [mehr]
Studie: VoIP wird Telekommunikationsmarkt nicht revolutionieren
Aus: Heise-Newsticker, 13. Oktober 2005, 17.08 Uhr MESZ (Internet). [Original]HANNOVER (pmz/c't). Nach Ansicht des Marktforschungsunternehmens Forrester Research wird es VoIP-Anbietern wie Skype oder Vonage nicht gelingen, mit ihren Angeboten die etablierten Telefonieanbieter im Consumer-Markt zu entthronen. Zwar habe Voice-over-IP (VoIP) einen großen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Telekommunikationsindustrie, doch würden sich reine VoIP-Anbieter nicht als unabhängige Unternehmen am Markt etablieren, da sie weder ein revolutionäres Leistungsspektrum anböten, noch über die Wettbewerbsvorteile der etablierten Konzerne verfügten. Vielmehr dürften die Ex-Monopolisten auch in Zukunft den Markt der Sprachübertragung dominieren, wenn sie ihre neuen Strategien, mit denen sie auf VoIP reagieren, weiterverfolgen, prognostiziert Forrester Research.
"Sicherlich wird die Verbreitung von VoIP dazu beitragen, dass sich neue Preismodelle für die Sprachübertragung im gesamten Telekommunikationsmarkt durchsetzen. Dies wird aber nicht zu der von den Befürwortern reiner VoIP-Angebote erwarteten Sprengung der derzeitigen Marktstrukturen führen", erläutert Forrester-Analyst Lars Godell. "Wir beobachten im Bereich der Konsumentennutzung von VoIP eine ähnliche Überbewertung des Marktes wie zu Zeiten des dotcom- und des Telekommunikations-Hypes. Allerdings fordern VoIP und seine Anbieter den Telekommunikationsmarkt heraus: Um den Machtwechsel zu verhindern, müssen die etablierten Anbieter aufwachen und ihre Geschäftmodelle restrukturieren."
VoIP sei bislang noch nicht ausgereift, halten die Marktforscher fest, eine lückenhafte SIP-Technologie, noch offene regulatorische Rahmenbedingungen, mangelnde Durchsetzungskraft der Unternehmen und nicht ausreichend skalierbare Management-Systeme für öffentliche Netzwerke seien nur einige der Probleme. Hemmschuh sei auch die Zurückhaltung der Konsumenten und die schleppende Verbreitung von Breitband. Forrester rechnet damit, dass VoIP bis 2010 einen Anteil von etwa 30 Prozent im Bereich der privaten Festnetztelefonie erobern wird. Eine Annäherung an 100 Prozent sei bis 2020 aber nicht zu erwarten. [mehr]
K A B E L N E T Z - B E T R E I B E RRegulierer leitet Missbrauchsverfahren gegen Telekom ein
Aus: Yahoo-News, 13. Oktober 2005, 17.34 Uhr MESZ (Telekom). [Original]FRANKFURT/MAIN. Die Bundesnetzagentur hat ein Marktmissbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Es gehe um den ISDN-Tarif Call Time 240, erläuterte der Leiter Regulierung bei der Telekom-Festnetzsparte T-Com, Frank Schmidt, am Donnerstag in einer Telefonkonferenz. Für vier Euro zusätzlich erhalten ISDN-Telefonkunden der Telekom bei diesem Tarif 240 Inklusivminuten, die sie im Festnetz des Marktführers vertelefonieren können. Der Tarif gilt seit dem 1. September und kostet insgesamt 27,95 Euro.
Die Bundesnetzagentur, die aus der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hervorgegangen ist, prüfe den Tarif nun im Rahmen eines nachträglichen Entgeltgenehmigungsverfahrens und habe zwei Monate Zeit, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Tarif Bestand hat, erläuterte Schmidt. Bei der Beantragung des Tarifs habe die Bundesnetzagentur diesen nicht beanstandet und sei nun auf Grund von Beschwerden zweier Wettbewerber, Tele2 und 01051, in die nachträgliche Prüfung gegangen. Der Tarif sei kostendeckend und verstoße auch nicht gegen die Regel der Preisuntergrenze. Die Kundenzahl für den neuen Tarif liege in einem sehr hohen sechsstelligen Bereich, sagte T-Com-Sprecher Frank Domagala, und sei auch bei Neukunden äußerst erfolgreich.
Bundesnetzagentur-Sprecher Rudolf Boll bestätigte das Verfahren. Es habe Beschwerden von Wettbewerbern gegeben und es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes, der das missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei Entgelten betrifft. Danach wird ein Missbrauch etwa dann vermutet, wenn das Entgelt, also der Tarif, die Kosten des anbietenden Unternehmens nicht deckt. Auch muss die Differenz zwischen den Vorleistungspreisen, die Konkurrenten der Telekom für die Nutzung von Leitungen an den Marktführer zahlen, und den Preisen, die die Telekom von den Endkunden verlangt, 25 Prozent betragen. Damit soll erreicht werden, dass Telekom-Konkurrenten wettbewerbsfähige Tarife anbieten können.
Die Telekom muss ihre Endkundenpreise nicht mehr vor Einführung genehmigen lassen. Allerdings muss sie dem Regulierer ihre Tarife anzeigen, der dann in eine Offenkundigkeitsprüfung geht, um festzustellen, ob offensichtlich ein Missbrauch vorliegt. Wenn nicht, kann der Tarif in den Markt. Falls sich im Verlauf Missbrauchsverdachte ergeben, kann der Regulierer in die nachträgliche Prüfung gehen.
"Heuschrecken" unter sich
Aus: Börsen-Zeitung Nr. 198/2005, 14. Oktober 2005, Seite xx (Schwerpunktthema). [Original]Von der viel zitierten " Heuschreckenplage" ist kaum eine Branche in Deutschland derart betroffen wie die Kabelnetzbetreiber. Marktführer Kabel Deutschland (KDG) ist komplett in der Hand von Private-Equity-Gesellschaften ebenso die jüngst fusionierten Firmen Ish und Iesy und Kabel Baden-Württemberg, allesamt aus dem ehemaligen Kabelnetz der Deutschen Telekom hervorgegangen. Private Equity regiert beim Branchenschwergewicht TeleColumbus und auch beim Winzling Primacom, der bisher einzigen notierten Kabelgesellschaft in Deutschland.
Die Kontrolle über eine ganze Branche kommt nicht von ungefähr, denn für das Kabel wurden von den Altbesitzern aus unterschiedlichsten Gründen dringend Investoren gesucht. Die Deutsche Telekom suchte händeringend nach einem zahlungskräftigen Käufer für ihre Kabelaktivitäten, nachdem sie auf Geheiß des Bundeskartellamts den strategischen Investor Liberty Media sausen lassen musste. Die Banken, die eine knapp der Pleite entronnene Ish im Portfolio hatten, waren ebenfalls dankbar, sie an Finanzinvestoren wieder loszuwerden. Dass bei diesen Transaktionen geradezu Spottpreise für die zukunftsträchtigen Assets gezahlt wurden, ist den Private-Equity-Firmen nicht anzulasten. Im Gegenteil: Die niedrigen Kaufpreise 1,7 Mrd. Euro für KDG, 1,6 Mrd. Euro für Ish symbolisierten einen gesunden Rückschlag, nachdem sich die Bewertung der Branche geradezu inflationär überhitzt hatte und die Kabelfirmen in der Folge auf einem riesigen durch den Buy-out (oder Zukauf) entstandenen Schuldenberg saßen.
Milliardengräber wie die britische NTL lassen grüßen. Jedoch haben die moderaten Kaufpreise leider nicht dazu geführt, dass die deutsche Kabelbranche zum Musterbeispiel für die Segnungen privaten Beteiligungskapitals geworden ist. Auch hier ist eher das Gegenteil der Fall: Die Kabelindustrie gedeiht nur äußerst schleppend unter der Ägide ihrer Eigentümer. Branchenprimus KDG hat zwar im jüngsten Quartal mit leicht gesteigertem Umsatz und Ertrag ein solides Zahlenwerk vorgelegt, aber bei genauerer Betrachtung erscheinen die Perspektiven kümmerlich. Die Kundenbasis wächst nur langsam, die monatlichen Durchschnittseinnahmen pro Kunde (ARPU) liegen bei mageren 7,25 Euro. Der Boom des Breitbandgeschäfts die herausragende Wachstumschance durch Internet und Telefonie per Kabel geht an der Branche augenscheinlich vorbei. KDG gewann im ersten Geschäftsquartal dafür gerade 15.000 Kunden, der Gesamtmarkt legte um 2 Millionen Teilnehmer zu. Auf diese Weise wird der "politisch erwünschte" große Wettbewerber der Telekom im Festnetz nicht entstehen.
Um stärker zu wachsen und Marktanteile zu gewinnen, fehlt Kabel Deutschland indes eine entscheidende Voraussetzung: Geld. Die Lage der Gesellschaft spiegelt beispielhaft die prinzipiell konträren Interessen eines potenziellen Wachstumsunternehmens und privaten Beteiligungskapitals. Die Eigentümer Apax, Providence und Goldman Sachs Capital Partners haben sich seit dem Kauf im März 2003 bereits einen Shareholder Loan zurückzahlen lassen und überdies die Mittel aus zwei High-Yield-Anleihen als Sonderdividende geschluckt, zusammen 1,6 Mrd. Euro. Dafür musste sich KDG bis an die Halskrause verschulden in Höhe des 4,4fachen Ebitda , so dass nun ein großer Teil des erwirtschafteten Cash-flow für die Zinslasten verwendet werden muss. Für Investitionen bleibt entsprechend wenig. Standen dafür im zurückliegenden Geschäftsjahr noch 12,1 % vom Umsatz (rund 100 Mill. Euro) bereit, waren es jüngst noch 7,4 %. Damit lässt sich kein Kabelnetz auf breiter Front aufrüsten.
KGD geht zwar nicht pleite, ist aber finanziell stranguliert und hat kaum Entwicklungschancen. Die Finanzinvestoren, die beim Kauf nur ein geringes Eigenkapital eingesetzt haben, haben in kürzester Zeit bereits eine herausragende Rendite erzielt. Allerdings verschließen sie sich selbst den klassischen Exit über die Börse. Denn Kabel Deutschland ist bisher alles andere als eine Equity Story. Ein weiteres geradezu unrühmliches Beispiel für das Engagement von Private Equity in der Kabelszene ist die kleine börsennotierte Primacom. Hier hatte Apollo einen hochverzinsten Kredit (mit eigenkapitalnahem Charakter) mit kräftigem Abschlag erworben. Als Primacom die Last nicht mehr tragen konnte, lief der "Rettungsplan" von Apollo im Verein mit JPMorgan auf eine Liquidierung des Unternehmens hinaus, nachdem zuvor das hochmoderne Kabelnetz des Unternehmens für ein Taschengeld von 5 Mill. Euro von den Aktionären an die Kreditgeber hätte übertragen werden sollen.
Kabelnetzbetreiber können mit Private Equity nicht glücklich werden. Ihre stabilen Cash-flows sind zwar verlockend für deren Geschäftsmodell, ihren hohen Investitionsbedarf wird ein Finanzinvestor jedoch nicht decken wollen. Die Eigentümer auf Zeit werden ihre Beteiligung bald weiterreichen gerne an einen strategischen Käufer, der vielleicht bereit ist, etwas mehr zu zahlen als ihresgleichen. Liberty Media wartet noch immer auf die Landung im deutschen Markt. Für die Kabelfirmen war Private Equity dann ein teures Intermezzo.
t-off kommentierte bereits zu diesem Thema:
[17.12.2004: Kapital entzogen Absage an ernstzunehmenden Wettbewerb] (t-off)
[24.09.2005: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein] (t-off)
[10.12.2005: Letzte Chance fürs HighSpeed-Internet via TV-Kabel] (t-off)
Westeuropäer nutzen kaum VoIP
Forrester-Studie: Reine VoIP-Anbieter werden nicht überleben
Aus: Xdial, 14. Oktober 2005, ??.?? Uhr MESZ (Internet). [Original]Ist der Hype um VoIP berechtigt? Dieser Frage ist das Marktforschungsinstitut Forrester Research in einer Studie für Westeuropa nachgegangen. Insgesamt mehr als 25.000 Konsumenten aus Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Großbritannien hat das Institut dazu im zweiten Quartal 2005 befragt. Neben dem Gebrauch und ihrer Kenntnis zu VoIP und Triple Play- Technologie wollte Forrester von den Befragten auch wissen, was sie dazu bewegen könnte, diese Technologien stärker zu nutzen.
Gegenwärtig wissen 70 Prozent der Europäer nichts über Voice over IP und nur ein Prozent nutzt VoIP für nahezu alle Gespräche von zu Hause. 2010 wird VoIP etwa 30 Prozent des ansässigen Festnetz Marktes einnehmen, so die Vorhersage von Forrester. Aber auch bis 2020 wird diese Technologie keine 100 Prozent Marktanteil erreichen.
T-Systems erhält Großauftrag von Sparkassen-Finanzgruppe
Aus: Heise-Ticker, 17. Oktober 2005, 9.35 Uhr MESZ (Software). [Original]BONN. Die Deutsche Telekom hat von der Sparkassen-Finanzgruppe einen Großauftrag erhalten. Die Geschäftskundensparte T-Systems der Telekom werde weiterhin die Datennetze für rund 460 Sparkassen in Deutschland und deren Verbundpartner bereitstellen, teilte T-Systems mit. Der Vertrag habe eine Laufzeit von vier Jahren und ein Gesamtvolumen im dreistelligen Millionenbereich.
"Der erneuerte Vertrag mit den IT-Dienstleistern der Sparkassen-Gruppe bestätigt unsere Leistungsfähigkeit für Banken", sagte Lothar Pauly, der seit Monatsanfang die Geschäftskundensparte leitet. T-Systems versorgt eine Reihe von Finanzinstituten mit IT-Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem die WestLB und die Augsburger Aktienbank. Pauly sieht einen anhaltenden Trend im Bankensektor, IT- und Telekomdienstleistungen auszulagern.
Telcos and the EU's New Regulatory Framework
The most debated issue about the New Regulatory Framework on electronic communications a package of six Directives that came into force in July 2003 for most Member States is whether "it is working". This article is an overview of the Framework's impact to date on operators.
Aus: Out-Law News, 18. Oktober 2005, ??.?? Uhr MESZ (TK-Regulierung). Philippe Defraigne is Director at Cullen International and chairman for ViBevents' 6th Annual Telecoms Regulation and Competition Law conference taking place at Hotel Le Plaza, Brussels from the 25th to the 28th October 2005. [Original] [Übersetzungs-Service]BRUSSELS. There would be many ways of assessing the functioning of the New Regulatory Framework. Starting at the top level, one could assess whether it contributes to the achievement of the Lisbon agenda. Turning to the electronic communications sector, what kind of competition has the New Regulatory Framework promoted: short-term or sustainable? On prices or on quality and product differentiation? Are consumers better off? Has the New Regulatory Framework led to more regulation and if so is it justified?
This article will not attempt to address all those questions but rather to give a helicopter view on some of the major changes in the obligations imposed on operators so far and will help the reader forge an opinion.
Transposition
A number of new obligations, for instance on mobile number portability or on the procedure for designating the universal service provider, arise directly from the transposition of the New Regulatory Framework without the need for regulators to perform market analyses. Greece is now the only Member State not to have transposed the package of Directives constituting the New Regulatory Framework. This does not suggest that other Member States have done a perfect job. The Commission has opened infringement proceedings against 17 of 25 Member States for non-conformity of national transposition measures.The proceedings mainly concern the independence of national regulatory authorities, failure to transpose provisions on fixed and mobile number portability, availability of a comprehensive directory and directory enquiry service, designation of the universal service provider, and access to the 112 European emergency call number.
Market analyses process
The cornerstone of the New Regulatory Framework is undoubtedly the market analysis procedure defined in Article 7 of the Framework Directive. This implies that most of the obligations falling on incumbent operators (retail price control, publication of a reference interconnection offer, local loop unbundling) are subject to a prior market analysis by the national regulator.Two years after the entry into force of the New Regulatory Framework on 25th July 2003, the European Commission has received less than half of the market analysis notifications expected under the new framework. Despite a few regulators that are near to completing their analyses of the 18 markets listed by the Commission, nine Member States (Belgium, Cyprus, Czech Republic, Estonia, Italy, Latvia, Luxembourg, Poland and Spain) have not yet submitted a single notification. Another five Member States (Germany, Greece, Lithuania, Malta and the Netherlands) have notified fewer than five markets each.
It is clear that the market analysis process is proving much more resource-intensive for both regulators and industry than was foreseen when the new framework was developed. The delay in completing the reviews causes uncertainty for market participants and means that the regulatory obligations from the former 1998 framework continue to apply as Œtransitional measures¹ until the market analyses are completed. In fact, the market reviews were intended to assess whether these obligations are still appropriate and should be maintained, or whether they should be modified or withdrawn.
Retail markets (a) Fixed telephony
Regulatory obligations previously imposed on incumbent operators are still largely in place in the nine countries where retail telephony markets have been analysed. The exceptions are Denmark, Finland and Sweden that have concluded that some or all of the retail markets for local/national and international calls from fixed networks for residential and non-residential customers are competitive and should not be subject to ex ante regulation.The UK has also concluded that the retail market for international calls for non-residential customers is competitive. These are the only examples so far where regulators have found that fixed incumbent operators do not have market power. In all other cases the regulatory obligations imposed on fixed incumbents following the market analyses look much the same as those under the former 1998 framework. Thus one can argue that a lot of effort has been spent analysing markets for the same end result that applied under the previous framework.
Retail markets (b) Voice over Internet Protocol (VoIP)
The New Regulatory Framework was drawn up in 2000 and adopted in 2002 before the take-off of broadband and VoIP. Three years later, regulators are somewhat struggling to fit VoIP into the New Regulatory Framework. The French approach supported by the Commission on the regulation of Voice over Broadband (VoB) services is a good illustration of these difficulties.ARCEP, the French regulator, defined the retail market for telephony as including VoB services on the ground that these services are substitutable with traditional fixed voice. However, when it comes to imposing obligations on France Télécom, the dominant operator in this market, the regulator decided that the obligations will only apply to traditional voice services and not to VoB.
(c) Leased lines
Under the Universal Service Directive, SMP (Significant Market Power) designation in the retail market for the Œminimum set¹ of leased lines triggers the following obligations: non-discrimination, cost orientation "where appropriate" and transparency. The Hungarian regulator, NHH, is the only regulator so far to have proposed not to impose the cost orientation obligation on the SMP operator, Matáv.
Wholesale fixed markets: towards more or less regulation?
Except for some limited withdrawal of regulation in retail markets (see above), the New Regulatory Framework has clearly lead to more regulation. This is particularly clear for fixed wholesale markets. Wholesale line rental, for example, that was only imposed by three Member States in 2003 (Denmark, Ireland and the UK) has become a standard obligation imposed by national regulators.(N.B. Wholesale line rental (WLR) is a wholesale service sold by the incumbent operator to enable carrier pre-selection operators to resell the connection to the public network. It allows new entrants to break the billing relationship between the incumbent operator and end-users.)
Stand alone or "naked" DSL, a new remedy somewhat similar to wholesale line rental, enables DSL operators to build broadband services on the basis of bitstream access or line sharing and to sell them to end-users who are not clients of the incumbent operators. Stand alone DSL is already imposed on significant market power operators in countries such as Denmark and Sweden.
Mobile markets
The main outcome of the market analysis process for mobile operators has been further reduction in termination rates and in many instances an obligation to publish a reference interconnection offer.Another threat for mobile operators was a potential obligation to deal with MVNOs (Mobile Virtual Network Operators). So far, only Ireland has imposed such an obligation. Comreg, the Irish regulator, has designated Vodafone and O2 as having, jointly with each other, significant market power in the market for wholesale mobile access and call origination in Ireland. This is the very first case of joint dominance a relatively new concept of competition law in the electronic communications sector.
The French regulator, ARCEP, notified a complex proposal to designate all three French mobile operators (Orange, SFR and Bouygues Telecom) as jointly having SMP in the wholesale market for access and call origination on public mobile telephone networks. ARCEP withdrew its notification when the Commission showed signs of vetoing it.
Use of veto by Commission
The New Regulatory Framework gives the Commission unprecedented powers to veto national regulators¹ decisions on market definitions and SMP designation. A lot of observers were sceptical of whether the Commission would dare to use these powers. The Commission proved it has the political clout to do it and has so far vetoed decisions by regulators in Austria, Finland (twice) and Germany. Furthermore, the French, Irish and UK regulators all decided to withdraw one of their proposed decisions to avoid a Commission veto.
Appeal against Commission veto
In June 2005 the Austrian regulator, TKK, requested a preliminary ruling by the European Court of Justice on the European Commission veto of TKK¹s analysis of the wholesale market for transit services in the fixed public telephone network. This is the first time that an national regulatory authority has referred a decision taken by the Commission under Article 7 of the Framework Directive to the European court.The court will make a preliminary ruling on the point of law. It is not clear at this stage what the next steps will be. In the meantime, TKK has suspended its analysis of the transit market pending the court¹s ruling. The Austrian incumbent operator continues to be subject to the regulatory obligations under the previous 1998 regulatory framework.
Appeals against NRA's decisions
The imposition of obligations by regulators at the end of the market analysis procedure is not always the end of the process. Some decisions adopted by the national regulatory authorities under the New Regulatory Framework have already been appealed in Sweden, in Finland, and in the UK. Others are expected to follow: national regulatory authorities¹ decisions are systematically appealed in the following Member States: Belgium, Germany, Greece, the Netherlands, Portugal and Sweden. Furthermore, each Member State has different administrative regimes and widely different appeal procedures.
Telekom-Konkurrenten siegen vor EU-Gericht im Telefonnummernstreit
Aus: Heise-Ticker, 20. Oktober 2005, 12.36 Uhr MESZ (Telekommunikation). [Original]LUXEMBURG. Im Rechtsstreit um Gebühren für die Überlassung von Telefonnummern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Gunsten der Konkurrenz der Deutschen Telekom entschieden. Die nationale Regulierungsbehörde dürfe laut EU-Recht für die Zuteilung von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die Deutsche Telekom für ihre Reserve von 400 Millionen Nummern nie etwas bezahlt habe. Das geht aus dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil hervor. (Az: C-327/03 und C-328/03)
Das Bundesverwaltungsgericht wollte vom höchsten EU-Gericht wissen, ob europäisches Recht eine Überlassungsgebühr erlaube. Eine endgültige Entscheidung muss noch von dem deutschen Gericht getroffen werden. Der Rechtsstreit war in Deutschland von den Unternehmen Isis Multimedia und O2 begonnen worden. Die Unternehmen hatten laut Gericht Gebührenbescheide von der Regulierungsbehörde von knapp 20.000 Euro und 1,17 Millionen Euro erhalten.
EU-Recht schließe Gebühren grundsätzlich nicht aus, schrieb der EuGH. Diese dürften aber nicht benachteiligend sein. In dem deutschen Fall liege jedoch eine Diskriminierung vor, da die Telekom- Konkurrenten und die Deutsche Telekom ungleich behandelt wurden. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur (frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) in Bonn verwies darauf, dass es sich noch nicht um ein abschließendes Urteil handele. Deshalb werde sich die Behörde auch inhaltlich nicht dazu äußern. [mehr]
EuGH: RegTP durfte keine Gebühren für Nummernzuteilung verlangen
Aus: Yahoo Finanzen, 20. Oktober 2005, 13.12 Uhr MEZ (Telekommunikation). [Original]LUXEMBURG (Dow Jones/vwd). Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat für die Überlassung von Telefonnummern zu Unrecht Gebühren von den Betreibern O2 GmbH und ISIS Multimedia Net GmbH verlangt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag [20.10.2005] entschieden. Er berief sich dabei auf die EU-Richtlinie von 1997 über den EU-Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste.
Danach dürfen die Regulierungsbehörden von neuen Betreibern für die Zuteilung von Telefonnummern keine Gebühren verlangen, während ein marktbeherrschendes Unternehmen wie die Deutsche Telekom von ihrem Rechtsvorgänger, dem ehemaligen Staatsmonopolisten, die Nummern kostenlos in sehr großem Umfang übernommen habe.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH angerufen, um einen Konflikt zwischen der RegTP und den beiden Telekom- Konkurrenten über die Gebühren für die Nummernzuteilung klären zu lassen. Nach der EU-Richtlinie dürften Gebühren nur für die Verwaltungskosten erhoben werden, urteilten die Richter. Die RegTP hatte von O2 eine Gebühr von 2,3 Mio DEM und von ISIS in Höhe von 38.500 DEM verlangt, die nach ihren eigenen Angaben auch bezahlt wurden. Mit dem EuGH- Urteil sei eine Rückerstattung dieser Kosten verbunden, sagte ein Sprecher des Gerichtshofs Dow Jones Newswires. Über die Höhe müsse das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. (Az: C-327/03 und C-328/03) [Kommentar]
E U G H - U R T E I LLeading broadband countries benefit from competition
Aus: ECTA, Brüssel, 20. Oktober 2005, ??.?? Uhr MESZ (Press Release). [Original] [Übersetzungs-Service]Countries which top the European broadband league have succeeded in stimulating competition from a number of sources whilst those which languish at the bottom are characterised by higher incumbent market shares and slow progress towards competition. This is the main conclusion drawn from the latest broadband scorecard produced by ECTA.
In the latest results from its quarterly survey of broadband provision, ECTA found that in the three countries with the highest broadband penetration (Netherlands, Denmark and Finland), around half or more broadband lines were supplied by competitive operators. In addition there was a mix of different forms of competition with a combination of cable in some areas and DSL competition based on local loop unbundling and in most cases bitstream.
Conversely in the three countries at the bottom of the EU15 league (Greece, Ireland, and Germany) competitive forces have yet to play a significant role with the incumbent retaining 76% market share in Germany and 61% in Ireland. Competition is also fragmented in these markets with clear and persistent problems in implementation of one or more of the key elements of broadband regulation. For example, in Greece the inadequacy of the wholesale broadband product means that customers have been forced to order the DSL line direct from the incumbent and purchase broadband services separately.
A positive message from the scorecard is that it seems that countries have been able to improve their broadband rankings over time by building a clear path towards competition through the Œladder of investment'. This is a mechanism which enables new entrants to gradually build up investment in infrastructure through moving from reselling products of the incumbent to products which allow greater differentiation such as bitstream and then local loop unbundling.
This has been the experience in France and the UK, where action taken on local loop unbundling and bitstream contributed to these countries rising 3 places in the table since Q2 2003 to stand at 6th and 7th in the broadband rankings. However, there is still a substantial amount of progress to be made in full, (as opposed to shared), local loop unbundling, which will provide the platform for converged services in the future. Finland's rise up the table from 6th to 3rd has also been attributed to action taken by the regulator in the last two years on bitstream although here too, issues remain with local loop pricing.
Conversely countries which have failed to implement the ladder effectively have slipped down in the broadband rankings. For instance, Austria which was 5th in the broadband penetration table in 2003 is now ranked 8th due to a 2 year delay in analysing the broadband market and an absence of regulatory controls on bitstream. Germany has also paid a high price for the lack of bitstream access and delay in shared access, which caused it to fall from 7th to 13th place in the broadband rankings, although the recent introduction of a resale product has started to have a positive impact on growth.
Meanwhile the gap between broadband penetration in 14th ranked Ireland and other countries continues to widen as disputes and legal action over local loop unbundling and a persistently high price have prevented it from being a viable competitive option. Only 2% of lines are supplied by unbundled loops in Ireland compared with more than 10% in the top ranked countries. Legal uncertainty due to the incumbent's appeal on bitstream and anti-competitive behaviour has also stalled progress in Sweden, although action by the competition authority and competitors to sue for damages may reverse this trend.
ECTA concludes that if action is taken by regulators to promote competition by providing certainty about the ladder of investment, improving the product offerings available to competitors and combating discrimination by the incumbents in favour of their own broadband retail offers, there should be further scope to increase choice for consumers and boost broadband penetration.
ECTA's Managing Director, Roger Wilson, said: "These figures confirm that competition, when enabled by effective regulation, really does deliver greater choice and value, and consumers respond by taking up broadband services in ever greater numbers. Regulators and national Governments should take note and ensure that the necessary regulation is in place to drive up competition further.
"Appropriate and timely enforcement of targeted regulation and prevention of margin squeeze by the incumbent will remain a key factor in the next years. There is also a clear need for cumbersome appeal systems to be addressed."
Verschlafene Behörde
Thema: Urteil zur Nummernvergabe der Telekom
Aus: Nordkurier, Neubrandenburg, 21. Oktober 2005, Seite xx (Wirtschaft). [Original]Telefon-Nummern sind ein Wirtschaftsgut. Insofern ist der Streit, der nun vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurde, nachvollziehbar. Die Telekom hat 400 Millionen Ziffernfolgen bei der Privatisierung mitgenommen, die Konkurrenten sollen nun dafür zahlen.
Lässt man das Kuriosum, dass auch die Telekom eigentlich für diese Nummern hätte zahlen müssen, aber einfach keinen Antrag stellte und deshalb kein Gebührenbescheid erhielt, einmal beiseite, bleibt ein schlicht unbegreiflicher Vorgang übrig.
Der aber hat gar nicht hauptsächlich mit der Telekom zu tun, sondern mit der einstigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation. Sie habe nämlich, so die Richter, ein massives Ungleichgewicht am Markt regelrecht verstärkt, anstatt dafür zu sorgen, dass alle Bewerber die annähernd gleichen Chancen hätten. Und dies wohlgemerkt in einer Situation, wo Rufnummern- Besitzer (Telekom) und Rufnummern- Antragsteller (O2 und ISIS Multimedia) im Ortsnetz direkte Konkurrenten sind.
Oder um es anders zu sagen: Die Regulierungsbehörde hat als verlängerter Arm der Monopolisten gehandelt. Und das ist mit Recht nicht hinnehmbar. Die Kritik trifft eine Behörde, die gerade erst zur Bundesnetzagentur mutierte, aber die nicht zum ersten Mal ins Visier der EU-Juristen geraten ist. Immer wieder wurde in Urteilen beklagt, dass sich die Behörde keineswegs als unabhängiger Sachwalter neutral gegenüber allen Bewerbern verhalten habe. Klarer kann man die Kritik nicht ausdrücken. Und was geschieht? Nichts. Unfassbar [Ed: eigentlich ja nicht bei dem Personal...].
Chef der Deutschen Telekom droht mit Abwanderung ins Ausland
[Ed: es geht ums FTTC (Fibers-To-The-Curbs), die nicht mehr reguliert werden sollen]
Aus: Berliner Morgenpost, 23. Oktober 2005, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]FRANKFURT/MAIN. Deutsche-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke droht mit einer Abwanderung seines Konzerns ins Ausland für den Fall einer nach seiner Ansicht falschen Regulierungspolitik. "Die Telekom hat viele Plätze in der Welt, wo sie investieren kann", sagte der Chef des einstigen Staatskonzerns dem Handelsblatt. Für den angekündigten Ausbau des Glasfasernetzes für 3 Mrd. Euro stellte Ricke der Zeitung zufolge die Bedingung, daß die Telekom aus der Regulierung entlassen werde. "Eine falsche Regulierungspolitik wird dazu führen, daß Deutschland keine Datenautobahn bekommt. Dann gehen in der deutschen Telekommunikationsindustrie in den kommenden Jahren mehr Arbeitsplätze verloren, als durch den technologischen Fortschritt ohnehin wegfallen."
Die Telekom hatte bei der Internationalen Funkausstellung im September angekündigt, bis 2007 rund 3 Mrd. Euro in den Aufbau eines Hochgeschwindigkeits- Glasfasernetzes in Deutschland zu investieren und damit ihrem schrumpfenden Marktanteil im Breitbandgeschäft entgegenzuwirken. Damals hatte Ricke bereits an den Regulierer appelliert, für Investitionssicherheit zu sorgen und vom Marktführer nicht zu verlangen, das neue Netz Wettbewerbern zu regulierten Preisen zur Verfügung zu stellen.
Ricke bekräftigte außerdem, die Phase Neustrukturierung sei bis Jahresende abgeschlossen. "Ab dem kommenden Jahr konzentrieren wir uns verstärkt auf Umsatzwachstum und Wertsteigerung", sagte er. Um die Marktanteile vor allem im Breitbandgeschäft zu halten, werde die Telekom dem Umsatz Vorrang vor dem Gewinn geben. Bereits bei der CeBIT im März hatte Ricke einen Strategieschwenk zu profitablem Wachstum angekündigt: "2005 wird für die Telekom ein sehr erfolgreiches Jahr, in dem wir alle unsere Ziele erreichen werden. [mehr]
Telekom will neues Glasfasernetz nicht für Wettbewerber öffnen
[Ed: es geht ums FTTC (Fibers-To-The-Curbs), die nicht mehr reguliert werden sollen]
Aus: Heise-Newsticker, 23. Oktober 2005, 12.26 Uhr MESZ (Internet). [Original]BONN (kav/c't). Der Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke droht der Regulierungsbehörde, auf den geplanten Ausbau des deutschen Glasfasernetzes in Deutschland zu verzichten und stattdessen im Ausland zu investieren. Dieser Schritt werde erwogen, wenn die Regulierungspolitik die Telekom zwingen sollte, das neue Netz den Wettbewerbern zu regulierten Preisen zur Verfügung zu stellen.
"Die Telekom hat viele Plätze in der Welt, wo sie investieren kann", sagte Ricke gegenüber dem Handelsblatt. "Eine falsche Regulierungspolitik wird dazu führen, dass Deutschland keine Datenautobahn bekommt. Dann gehen in der deutschen Telekommunikationsindustrie in den kommenden Jahren mehr Arbeitsplätze verloren, als durch den technologischen Fortschritt ohnehin wegfallen."
Auf der Internationalen Funkausstellung hatte die Telekom im September angekündigt, bis 2007 rund 3 Milliarden Euro in ein Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetz zu investieren, um dem schrumpfenden Marktanteil im Breitbandgeschäft entgegenzuwirken. Mit einer Durchsatzrate von 50 MBit/Sekunde könnten über die neuen Leitungen Multimedia-Dienste inklusive TV-Empfang laufen [VDSL]. Bereits damals hatte Ricke an die Politik appelliert, für Investitionssicherheit zu sorgen und vom Marktführer nicht zu verlangen, seine Mitbewerber am Netz teilhaben zu lassen.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatte die Praxis der Telekom, Investitionen von einer geringeren Regulierung abhängig zu machen, bereits kritisiert. [mehr]
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