18.3.2006: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]
Der Abosender Premiere will Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I einlegen, das mehrere Passagen in den Vertragsbedingungen von Premiere für unwirksam erklärt (Az: 12 0 17192/05). Wir werden in Berufung gehen, sagte ein Premiere-Sprecher dem Tagesspiegel. Die Münchener Richter hatten mit ihrer Entscheidung einer Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt gegeben.
Die kritischen Vertragspassagen sehen vor, dass eine Preiserhöhung 3 Monate im Voraus angekündigt werden muss und der Abonnent kündigen darf, wenn die Erhöhung mehr als 5 Prozent beträgt. Nach Ansicht des Landgerichts ist die Klausel nicht konkret genug. Ebenso erklärten die Richter es für unzulässig, dass Premiere sich vorbehält, das Programmpaket zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen. Bei dieser Klausel handele es sich um einen unwirksamen Leistungsvorbehalt zu Gunsten von Premiere, heißt es in dem Urteil. die Zumutbarkeit einer Änderung für den Kunden werde nicht hinreichend berücksichtigt.
Für den Fall, dass Premiere in der kommenden Saison keine Bundesliga-Spiele mehr übertragen sollte, würde das Urteil die Kündigungsmöglichkeiten der Kunden deutlich verbessern, hieß es bei den Verbraucherzentralen. Die BundesligaÜbertragungsrechte für die Saison 2006/07 hat der Sportrechtevermarkter Arena erworben. Wir verhandeln derzeit mit dem Rechteinhaber, insofern ist noch nichts entschieden, hieß es bei Premiere. Sollte der Abosender ab August tatsächlich keine Bundesliga mehr zeigen, dann werde es für das Abo Fußball live ein Sonderkündigungsrecht geben. Wir werden kein Geld für Produkte verlangen, die wir nicht mehr im Angebot haben, sagte der Sprecher.
Den Verbraucherschützern geht das allerdings nicht weit genug. Da das Sportpaket nur in Kombination mit einem weiteren Premiere-Angebot gebucht werden kann, muss das Sonderkündigungsrecht für das gesamte Abo-Paket gelten, sagte Christian Fronczak vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. [mehr]
17.3.2006: Heise-Newsticker, 14.48 Uhr MEZ (UseNET). [Original
PHILADELPHIA (anw/c't). Richter R. Barclay Surrick vom Bezirksgericht des Eastern District of Pennsylvania hat eine Zivilklage des Kleinverlegers Gordon Roy Parker aus Philadelphia gegen den Suchmaschinenhersteller Google und "50.000 Unbekannte" abgewiesen. Parkers Anschuldigungen lauteten unter anderem auf Copyright-Verletzungen und Beihilfe dazu, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre, Sorgfaltspflichtverletzung und Verstoß gegen das Markenrecht. Surrick entschied zu Gunsten Googles, da das Unternehmen nach den Bestimmungen des Communications Decency Act als Online- Dienstleister bereits veröffentlichtes Material weiterverbreite (PDF-Datei).
Parker ist unter anderem Herausgeber von Ratgebern, die er als eBooks anbietet. Er hatte ein Kapitel eines Buchs mit dem Titel "29 Gründe dafür, kein netter Junge zu sein", für das Parker nach eigenen Angaben das Copyright hält, im UseNET gepostet. Da Google solche und andere UseNET-Beiträge automatisch archiviere, verstoße das Unternehmen gegen das Urheberrecht. Richter Surrick befand, die in einem früheren Verfahren angewandte Analogie zwischen einem Hersteller von Kopiergeräten und einem Internetdienstleister, der lediglich von anderen erstellte Inhalte wiedergebe, sei auch hier angebracht. Surrick bezog sich in seinem Urteil auch auf eine Entscheidung eines Bezirksgerichts in Nevada vom Januar dieses Jahres, nach der der Google-Cache nicht gegen Copyright- Gesetze verstößt.
Auch war der Richter nicht der Meinung, Google sei auch verantwortlich für UseNET-Beiträge, die den Kläger beleidigten, und auch nicht für die Erstellung einer in den Augen Parkers "nicht autorisierten Biografie", da diese Inhalte nicht von Google selbst erstellt wurden. In der Begründung seiner Entscheidung weist Richter Surrick auf den Umfang der 72-seitigen Klageschrift und darauf hin, dass der Kläger erst nach 45 Seiten auf seine rechtlichen Ansprüche zu sprechen komme. Mit den "50.000 John Does", die der Richter als unangemessen ansah, hatte Parker sich auf eine geschätzte Zahl von Geschäftspartnern Googles bezogen, die Adsense-Werbung in Auftrag gegeben hatten.
Parker arbeitete früher als Rechtsanwaltsgehilfe und hatte die Klage selbst erstellt. Im UseNET hat er sich offensichtlich in den vergangenen 10 Jahren unter dem Namen Ray Gordon einen zweifelhaften Ruf als "Troll" erworben, der das UseNET mit angeblich mehreren hunderttausend, oft fragwürdigen Beiträgen überflutet habe. Vor diesem Hintergrund wurde aus Beiträgen Parkers sogar eine eigene "RayFAQ" angelegt. Parker fühlte sich durch diese diffamiert und hatte in seiner Klage darauf hingewiesen, dass Google sie in seinem Cache gespeichert hatte.
17.3.2006: Berliner Zeitung, Seite ?? (Wirtschaft). [Original]
BERLIN (thw). Der Vorstandschef der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke, hat im vergangenen Jahr rund 2,6 Millionen Euro Gehalt kassiert. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht 2005 des Unternehmens hervor. Hinzu kamen weitere rund 300.000 Euro aus einem langfristigen Leistungsanreiz- Programm für "obere Führungskräfte". Weitere Spitzenverdiener waren Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick sowie T-Com-Chef Walter Raizner, die inklusive aller Nebenleistungen 2,17 Millionen Euro beziehungsweise 2,05 Millionen Euro Salär bezogen. Insgesamt gab die Telekom 11,4 Millionen Euro für ihre sechs Vorstandsmitglieder aus.
14.3.2006: Heise-Newsticker, 21.09 Uhr MEZ (Internet). [Original
HANNOVER (un/iX). Nach Erkenntnissen der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (A-I3) suchen Phisher derzeit massiv nach Geldwäsche-Helfern, weil sie sich mit betrügerischen E-Mails mehr Geheimnummern "erarbeiten", als sie für Überweisungen von fremden Konten nutzen können. Kontoinhaber sollten keinesfalls Aufträge annehmen, die darin bestehen, Überweisungen anzunehmen und das Geld (meist abzüglich einer verlockenden Provision) weiterzuleiten.
Obacht gilt es daher nicht nur beim Umgang mit Kontoauszügen walten zu lassen, sondern etwa auch bei eBay-Verkäufen: Phisher können sich auf einfache Weise Bankdaten beschaffen, indem sie dort Waren ersteigern. Wenn beim Verkäufer eine extrem überhöhte Bezahlung eingeht, gefolgt von der Bitte, die "versehentliche" Überbezahlung per Western Union oder auf andere Weise in bar zurückzuzahlen, besteht dringender Geldwäsche-Verdacht.
In ihrem Vortrag auf dem Heise-CeBIT-Forum berichteten Christoph Wegener und Dennis Werner von der A-I3 auch von ihren Erfahrungen mit Strafverfolgern und Banken. Ein Besuch durch ermittelnde Beamte stehe einem Geldwäschehelfer bereits wenige Tage nach der betrügerischen Transaktion ins Haus, da die Banken sehr schnell auf Beschwerden Phishing-Geschädigter reagieren. Bisher bevorzugen die Kreditinstitute den Ersatz des Geldes auf dem Wege der Kulanz vor einem möglicherweise riskanten Gerichtsverfahren, das der leichtgläubige und um sein Geld erleichterte Kunde anderenfalls anstrengen könnte.
Auf Leichtgläubigkeit setzen die Phisher auch mit Spam-Mails, die hohe Nebeneinkünfte mit leichter Arbeit versprechen. Dem A-I3 liegen komplette, seriös erscheinende Arbeitsverträge inklusive Urlaubsregelung vor, die lediglich zum Ziel haben, dass der geworbene "Mitarbeiter" Geld überwiesen bekommt und weiterreicht. Derzeit eingehende E-Mails zur Anwerbung von Geldwäschern tragen Betreffzeilen wie "Transaction Manager position.", "Regional Manager", "Sind Sie fertig Ihr Einkommen zu erhöhen?", "Mitarbeiter gesucht! TheTraidingBay 2006" oder einfach nur "hi". Die Absender solcher "Stellenangebote" legen in der Regel insbesondere Wert darauf, dass das Opfer schnell im Internet kommunizieren kann und über ein eigenes Bankkonto verfügt.
13.3.2006: Berliner Morgenpost, Seite xx (Berlin). [Original
BERLIN (BM). Seit 4 Jahren ist Gerhard Rublack Abonnent beim Bezahl-Sender Premiere. Der preisbewußte Spandauer aus dem Goldbeckweg im Ortsteil Haselhorst entschied sich stets für günstige Einstiegspakete mit einer Laufzeit von einem Jahr, die er stets fristgerecht wieder kündigt. So auch im vergangenen August: Ein Discounter bot für 99,95 Euro einen Digital-Receiver plus dem Programm "Premiere Start" für ein Jahr inklusive an. "Trotz des Komplettpreises bucht Premiere bei mir jeden Monat ganz unterschiedliche Geldbeträge ab. Ich weiß gar nicht, wie sie auf die Summen kommen", schilderte Gerhard Rublack dem Leseranwalt sein Problem. Erfolglos hatte sich der Haselhorster um eine Klärung bemüht. Erst die Nachfrage des Leseranwalts löste das Problem.
"Herr Rublack hat rechtzeitig "Premiere Thema" gekündigt. Leider wurde von uns jedoch keine Kündigung im Abrechnungssystem eingetragen. Wir bedauern diesen Irrtum", beantwortete Lissy Esterbauer von der Geschäftsleitung die Anfrage des Leseranwalts. Die zuviel abgebuchten Beträge würden auf das Konto des Kunden zurücküberwiesen. Neben dem Programm "Start" beinhaltete das Komplettpaket nämlich noch einen Monat "Premiere Komplett", drei Monate das Programm "Thema" und fünfmal "Tagestickets" für Sportevents auf "Premiere Direkt" sowie drei Monate "Fußball live".
Diese Zusatzangebote müssen fristgerecht gekündigt werden, sonst verlängern sie sich automatisch. In diesem Fall werden dann Gebühren fällig. Trotz der Absagen des Haselhorsters wurde sein Konto schon im August mit 4,16 Euro belastet, einen Monat drauf 5 Euro, die nach telefonischer Beschwerde rückgebucht wurden. Im Dezember zog der Sender dann 8,74 Euro ab und im Januar sogar 17,90 Euro. Nach mehreren Versuchen telefonisch durchzukommen ("Wir ziehen um, sind deshalb nicht zu erreichen." "Wegen Überlastung ist keine Verbindung möglich."), versprach ein Mitarbeiter den Fall zu klären und zurückzurufen. Nichts geschah und auch ein Einschreiben mit Rückschein blieb unbeantwortet.
Auf die Anfrage des Leseranwalts sicherte Premiere jetzt zu, die Mehrkosten von 53,70 umgehend zurückzubuchen. Lissy Esterbauer: "Als kleine Gutmachung für die ihm entstandenen Unannehmlichkeiten erhält der Kunde fünf Filme aus unserem "Premiere Direkt" Angebot, die er jeder Zeit abrufen kann."
10.3.2006: Heise-Ticker, 15.52 Uhr MEZ (Internet). [Original
FRANKFURT/MAIN. Das Frankfurter Landgericht hat einseitige Vertragsänderungen des Internet-Providers T-Online für rechtswidrig erklärt. Für eine wirksame Änderung reiche es nicht aus, dass der Kunde auf eine E-Mail über die veränderten Vertragsbedingungen nicht geantwortet habe, erklärte das Gericht in einem heute veröffentlichten Urteil (Az: 2-03 O 352/05). Das Unternehmen hatte seinen DSL-Kunden eine sechswöchige Widerspruchsfrist gesetzt, nach der ungünstigere Kündigungskonditionen in Kraft treten sollten.
"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots einer Vertragsänderung", erklärten die Frankfurter Richter. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. T-Online hat gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
8.3.2006: Heise-Ticker, 12.52 Uhr MEZ (Telekom). [Original
DÜSSELDORF. Die größte deutsche Aktionärsvertretung Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will die Verschmelzung von T-Online auf die Deutsche Telekom mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof verhindern. "Wir werden beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung in Sachen T- Online einlegen", kündigte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker am heutigen Mittwoch in Düsseldorf an. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verschmelzung trotz anhängiger Anfechtungsklagen vorzeitig durchgeführt werden kann.
"Bis zur endgültigen BGH-Entscheidung liegt die Verschmelzung auf Eis", unterstrich Hocker. Die DSW hatte im Namen von T-Online-Aktionären gegen den zu Grunde liegenden Verschmelzungsvertrag geklagt. "T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten", erklärte der Aktionärsschützer. Die Deutsche Telekom hatte bereits vor mehr als einem Jahr ihren Plan bekannt gegeben, die Internet-Tochter wieder in den Bonner Konzern einzugliedern.
Umstritten sind sowohl die Verschmelzung an sich als auch die Höhe der Abfindung. T-Online-Aktionäre der ersten Stunde bekämen deutlich weniger, als sie beim Aktienkauf vor Jahren einsetzen.
8.3.2006: Heise-Ticker, 9.44 Uhr MEZ (Internet). [Original
OSNABRÜCK. Wegen Internetbetrugs in Millionenhöhe hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen 4 Männer erhoben. Nach einem Bericht des Bielefelder Westfalen-Blatts sollen die 4 Beschuldigten aus Paderborn, Essen, Mettmann und Riga (Lettland) gewerbsmäßig mehr als 100.000 Internetsurfer geschädigt haben. Der Schaden liege bei 12 Millionen Euro. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte die Anklage, nannte aber keine Details.
Die 4 Männer sollen die Internetnutzer mit Dialern betrogen haben. Surfern, die auf unverfängliche Seiten geklickt hatten, seien unbemerkt die als Dialer bezeichneten Einwahlprogramme auf die Rechner geladen worden. [mehr]
7.3.2006: Teltarif.de, 21.35 Uhr MEZ (CeBIT). [Original]
HANNOVER (telt). Walter Raizner, Vorstand Festnetz und Breitband bei der Deutschen Telekom, präsentierte heute im Rahmen der Pressekonferenz im Vorfeld der CeBIT nochmals die bei teltarif.de schon in der letzten Woche angekündigte DSL-Flatrate über Satellit. Der Tarif kostet eine Einrichtungsgebühr von 99 Euro und monatlich 79,95 Euro. Dabei sind nicht nur die Kosten für den Dateidownload, sondern auch die Kosten für den Rückkanal über Analogmodem oder ISDN enthalten. Dieser für den Rückkanal verwendete Zugang wird landläufig als "Schmalbandinternet" bezeichnet. Die Telekom wirbt für das Gesamt-Produkt mit Download-Raten von bis zu 1 024 kBit/s. Die Upstream-Raten sind dabei abhängig von der genutzten Technik (Analogmodem oder ISDN).
Die Reaktion verwundert indes nicht wirklich: Schon seit Jahren war die Diskussion rund um die
Schmalbandflatrate immer wieder Thema in den Medien, bei Politikern und Interessensverbänden, und
das oft zum Nachteil der Deutschen Telekom. Denn, wenn diese selbst oder über Tochtergesellschaften
hier ein entsprechendes Produkt im Endkundenmarkt anbietet, ruft dies natürlich immer Wettbewerber
und Regulierer auf den Plan, die hier verständlicherweise "gleiches Recht für alle" fordern und
ein analoges Großhandelsprodukt einfordern, die "Vorleistungs-Flatrate" [Ed: wie in
Großbritannien seit Mai
2000]. Schon die erste Schmalbandflatrate von T-Online wurde im Jahre 2001 nach nur einem guten
halben Jahr am Markt wieder eingestellt nicht wenige Experten vermuteten damals, dass der Druck
seitens Wettbewerbern und Regulierer und der Wunsch nach einem Großhandelsprodukt zu groß
wurde und deshalb das Produkt wieder eingestampft wurde [Ed: und der Regulierer nichts dagegen
unternahm].
Zwar bekannte sich Freenet.de vor einem
weiteren Mißgriff noch im Frühjahr
2004 zum offenen Internet, aber durch den Einsatz nagelneuer sozusagen
‚postfrischer‘
IP-Adressen, auf die der Betrieb seit
Weihnachten nach und nach umgestellt wurde, stimmt das nicht mehr. Freenet handelte nun ganz genau nach
ihrem Werbespruch, ohne die notwendige Sorgfalt bei einer wesentlichen System-Umstellung walten zu
lassen. Denn durch die IP-Adressen aus dem Bereich 89.48.0.0 bis 89.55.255.255, die jeweils bei der
Einwahl dynamisch dem Kunden-PC zugeordnet werden, wurde plötzlich das Surfen im Internet
eingeschränkt.
Und so waren die firmeneigenen Foren voll von
Kunden-Kritik, z. B. an Weihnachten besonders wichtig: ICH WILL XBOX LIVE!!!!!!!
Die Freenet-Leute reagierten darauf hilflos mit Ausflüchten und absurden Theorien, wie
beispielsweise am 29.12.2005 um 15.36 Uhr:
freenet ist nicht schuld an dem Problem und deshalb bringt es dir nichts, über freenet zu
meckern außer erhöhten Puls und Blutdruck. Nichtsdestotrotz wird freenet versuchen,
alle Pagebetreiber, soweit bekannt, davon in Kenntnis zu setzen bzw. sie zu bitten, die neue IP-Range zu
akzeptieren. Das geht aber nur, wenn freenet erfährt, welche Pages dieses Problem haben.
[Ed: auch t-off ist ein solcher Seitenbetreiber und dort ist
garantiert nichts geändert worden!].
Freenet.de hat sich IP-Adressen eingekauft, die bewirken, daß die IP-Datenpakete mit solchen
Absendern nicht überall zum gewünschten Ziel weitergeleitet werden. Der ISP-Konzern hatte sich
ein massives Routing-Problem zum Nachteil vieler Kunden eingehandelt. Offensichtlich hat dort niemand
die Adressen im Vorfeld der Umstellung ausprobiert. Als T-Online vor Jahren ähnliches passierte,
war das in wenigen Tagen vergessen. Die T-Leute hat einfach das Routing auf den Backbones geändert
bzw. ändern lassen.
Bei t-off fiel das Ärgernis erst am 23. Januar 2006 auf,
nachdem auch die IP-Adressen für die Einwahlen 01019019231750 und 019231785 umgestellt waren. Ein
Upload von Webseiten zum FTP-Server 66.49.175.17 in Kanada war somit via Freenet.de nicht mehr
möglich, aber über andere ISPs problemlos. Die Freenet-Hotline gab sich völlig
ahnungslos. Und erst eine umfangreiche Recherche brachte nach Tagen die Einzelheiten an den Tag. Danach
waren vor allem Knoten in Nordamerika nicht mehr erreichbar. So waren via Freenet.de solch wichtige
Sites in den USA wie Library of Congress,
die UN in New York,
CNN in Atlanta schlichtweg nicht mehr erreichbar aber auch
beim Abruf von t-off blieb der Browser leer.
Freenet.de hatte das auch bei einem letzten Test am 19. Februar 2006 also nach fast 2 Monaten
noch immer nicht im Griff. Und wieder einmal stellte sich heraus, wie sinnvoll dieses
Internet-by-call ist. Denn so war ein Weiterarbeiten durch Wechsel des Providers
‚on-the-fly‘ möglich. Ein Freenet- Kunde hingegen mit einem 2-Jahresvertrag fürs
DSL hätte es da sicher viel schwerer, denn er müßte sich sicher wochenlang mit den
wenig kompetenten Freenet-Leuten herumstreiten, bis die überhaupt
kapieren würden, daß sie keine volle Leistung mehr erbringen und es deshalb dort dringenden
Handlungsbedarf für ihre 10 Millionen Kunden gibt.
Unternehmen für die Wirtschafts-Ethik ein Fremdwort ist. Stattdessen reden sie unter Berufung
auf angebliche Gesetze des Marktes, die es garnicht gibt, einer anarchischen Wirtschaftsordnung,
die über Leichen geht, das Wort. Sie werden von Menschen beherrscht, deren Gier nach
Geld ihre Hirne zerfrißt.
(Heiner
Geißler, CDU 2004)
Klar, der BigT-Discounter Congster verfügt eindeutig über die bessere Technik und Organisation
der Einwahl als Freenet.de. Dort herrscht ‚Steinzeit‘, was die Modem-Einwahl angeht.
Die Telekom sitzt eben an den Quellen und kann eindeutig bessere Qualität liefern die meisten
Privaten kommen da nicht mit, was eine sehr wichtige Erkenntnis aus diesem Fall ist. Wir kennen das ja
schon vom Fernsehmarkt. Hinzu kommt noch: Bei der Freenet.de- Einwahl gab es häufig
Verbindungsabbrüche mitten im Daten-Transfer (Upload meiner Webseiten zum Web-Hoster per
FTP). Und eine erneute Einwahl wurde fällig. Bei weit über 100 Congster- Einwahlen ist ein
solches Problem bislang noch nie beobachtet worden. Es lohnt sich also, sich immer wieder einmal
bei den Tarif- Portalen wie
www.teltarif.de oder
www.onlinekosten.de
um die aktuelle
Situation bei den Schmalband- Internet-Tarifen zu kümmern. Und wie heute so oft, sollten
jegliche Werbeaussagen ignoriert werden. Sie enthalten keine verwertbaren Informationen.
Klären nun erst einmal die Medien mit einer Berichterstattung über die vielen Freenet.de-
Ungereimtheiten im großen Stil auf, dann wird es reichlich Beschwerden geben und Kündigungen
hageln. Die ARD hatte ja im November 2005 mit einem ersten
Bericht über die Freenet.de- Beutezüge einen Anfang gemacht. Auch die BILD-
Zeitung könnte sich demnächst einmischen. Und die Berliner Zeitung wies bereits
Ende 2005 auf unverschämte Abrechnungsmethdoden beim
Call-by-call hin. Bei Freenet.de könne man zwar TK-Dienstleistungen (manchmal) günstig
einkaufen, man handele sich aber (meist) jede Menge Ärger ein, ist die Quintessenz dieses Artikels.
Außerdem leistet sich die Freenet.de AG eine superteure Hotline (0900-1750 850). Dieser
‚Kundendienst‘ kostet doch tatsächlich bis zu 1,24 Euro pro Minute, was bei einem in 10
Minuten erteilten Nicht-Rat stolze 24,25 DM ergibt. Bei seriösen Telcos ist das kostenlos per
0800er-Nummer und da gibt’s dafür meistens sogar nützlichen Rat.
Und damit das wirksamer werden kann, habe ich dann am 1. Mai 2006 nochmals an die Geschäftsleitung
der Freenet.de AG in Hamburg einen Postbrief mit kurzer Darlegung der Situation sowie Abschriften meiner
3 E-Mails
und den Einwendungen vom 26.2.2006 gesandt. Außerdem
fügte ich dem Brief einen Verrechnung- Scheck über genau 5,65 Euro bei, verbunden mit der
Frage, ob sie angesichts des Nichterbringens der Leistung es wagen würden, diesen
einzulösen. Man muß einen erhaltenen Scheck nicht einlösen, zumal wenn damit der
Betrugsversuch perfekt werden würde. Man kann den Scheck auch zurücksenden oder vernichten.
Sollte der Scheck aber eingelöst werden, dann steht außerdem mit Sicherheit fest, daß
sie von meinen Einwendungen vom Februar Kenntnis haben. Ausflüchte helfen dann nicht mehr weiter...
Und so trudelte bereits am 23. Mai 2006 eine weitere Acoreus-Mahnung ein. Nun wollte man bereits 36,65
Euro haben (+549 %). Moment, nicht ganz, es sind nur +528 %. Denn auf der Mahnung wurde doch von
Acoreus festgestellt, daß ich inzwischen 1,17 Euro bezahlt habe, was aber nicht stimmte. Ich hatte
nichts (an sie) gezahlt. Dieses zugelassene Inkasso-Büro hat also nicht mal die eigene Buchhaltung
im Griff... Auch auf diese Mahnung reagierte ich nicht. Notfalls wäre im gerichtlichen Mahnverfahren
immer noch Zeit gewesen, die realen Fakten auf den Tisch zu legen.
Immerhin war diesen Freenet-Leuten klar, daß sie 4 Tage brauchen werden, um so einen einfachen
Brief zur Post geben zu können. Und sie übermittelten deshalb die Kernaussage ihres Briefes mit
seiner Ankündigung bereits vorab am 22.5.2007 per E-Mail. Den überreichten Scheck lösten
Sie nicht ein, wie sich dann Anfang Juli aufgrund meines Bankkonto-Auszugs herausstellte. Das kleine
finanzielle Problem war damit geklärt aber mit welchem Aufwand.
Ob diese Aussage wirklich stimmt, ist letztendlich nur mit Zivilgerichten und reichlich Gutachten bis
rauf zum Bundesgerichtshof juristisch zu klären. Wir Internet-Kenner der ersten Stunde wissen
natürlich, daß die Spoerrsche Einlassung so nicht stimmt. Und im konkreten Fall waren ja auch
via Freenet.de nicht nur einige Server irgendwo nicht erreichbar, sondern mit Halb-Nordamerika waren via
Freenet.de keinerlei Verbindungen möglich [Ed: einschlägige Foren waren damals
voll von Nutzer-Klagen] über andere Internet-Provider aber sehr wohl.
Und das soll alles nicht reichen, um diesen berüchtigten
Telefonanbieter aus dem Verkehr zu ziehen oder wenigstens (wie in den USA) die ergaunerten Gewinne
abzuschöpfen? Die bekannten Fälle dürften zudem nur die Spitze eines großen
Eisbergs darstellen. Bundestag und Bundesregierung haben nun die dringende Aufgabe, endlich
verbraucherfreundliche (TK-)Gesetze und Verordnungen zu produzieren. Wer Märkte liberalisiert,
muß Verbraucher (aber auch Mieter) in Gesetzen sehr stark machen. Und daran hapert es in
Deutschland mächtig.
Mehr zum Thema Freenet.de/MobilCom:
2.3.2006:
Heise-Ticker,
9.31 Uhr MEZ (T-Logik 2006).
[Original
BONN. Der massive Stellenabbau und eine hohe Dividende bei der
Deutschen Telekom stehen nach Ansicht von Vorstandschef Kai-Uwe Ricke in keinem Zusammenhang. "Das
sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe", sagte er heute bei der
Bilanzvorlage in Bonn. Die Dividende
folge den Regeln der Betriebswirtschaft und des Kapitalmarktes, der Personalabbau erfolge wegen der
technischen und regulatorischen Veränderungen. Die Telekom will sich bis Ende 2008 in Deutschland
von 32.000 Beschäftigten trennen.
Der Konzernchef bedauerte, dass bislang eine Einigung mit ver.di noch nicht zu Stande gekommen sei. Er
setze aber darauf, dass es letztendlich eine konstruktive Lösung mit den Sozialpartner geben werde.
Unabhängig davon werde die Telekom den personellen Umbau "unverzüglich auf den Weg bringen".
Die Verhandlungen sollen in diesem Monat fortgesetzt werden.
1.3.2006:
Heise-Newsticker,
15.52 Uhr MEZ (Internet).
[Original
BONN (uma/c't). Die Bundesnetzagentur hat die
Abschaltung von 47 Dialer-Rufnummern aus dem Vorwahlbereich 09009 angeordnet und insgesamt 66.000 Dialern
rückwirkend zum 15. August die Registrierung entzogen. Außerdem sprach die Behörde
gleichzeitig ein Inkasso- und Abrechnungsverbot aus. Verbraucher müssen demnach die Rechnungen
nicht bezahlen. Der Geschäftsführer des betroffenen Anbieters Intexus kündigte
laut eines Berichts von Dialerschutz.de an, Rechtsmittel gegen
die Entscheidung einzulegen.
Grund für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war offenbar das Fehlen der Wegsurfsperre.
Über eine Dialer-Verbindung dürfen ausschließlich kostenpflichtige Inhalte zu sehen sein;
ein Zugriff aufs Internet ist jedoch in den Zulassungsrichtlinien ausdrücklich verboten.
Die Dialer, deren Registrierung jetzt entzogen wurde, nutzten die Rufnummern 09009-000-1241, 1243-1261,
1613-1629, 1631, 1679, 1713, 1715-1721 und 1724. Betroffene Verbraucher können theoretisch ihr Geld
zurückfordern, in der Praxis hilft der nachträgliche Entzug der Registrierung aber meist nur
Kunden, die mit den Anbietern noch im Streit um Dialer-Einwahlgebühren liegen.
27.2.2006:
Berliner Morgenpost,
Seite ?? (Berlin).
[Original
In jeder Minute, in der das Thermometer die Nullinie übersteigt, ringt die Telekom derzeit um den
Sieg gegen Petrus. Vorausgesetzt, es ist nicht zu stürmisch und es bleibt trocken. Denn um auf der
Kugel des Fernsehturms die Spezialfolie aufzukleben, darf es weder regnen noch schneien, und die
Quecksilbersäule des Thermometers muß die Nullgradlinie deutlich übersteigen.
Doch der überraschend [nach Weihnachten] in Berlin einsetzende Winter brachte die Arbeiten wieder
zum Stillstand. Derzeit sorgt das unbeständige Wetter für mehr Spielunterbrechungen als
gewünscht. Keine Chance, die 3000 Quadratmeter Kugelfläche in Folie einzupacken.
Ursprünglich sollte die Aktion bereits im Dezember anläßlich der Gruppenauslosung
abgeschlossen sein. Doch bis zum Anpfiff der Fußball- Weltmeisterschaft sind es noch 102 Tage.
Eigentlich Zeit genug, um die riesigen Kugel werbewirksam in einen magentafarbenen Fußball zu
verwandeln. Dennoch: Jede Chance muß genutzt werden [Ed: erst Anfang April war dann das Werk der
Industiekletterer vollbracht und aus der Turmkugel ein T-Fußball geworden die WM kann
kommen].Raizner: "Ja, Schmalbandflat haben wir angekündigt, ist verfügbar, 1995 können
Sie gerne jederzeit buchen!"
Auf unsere Rückfrage, ob man nach der dargestellten Satellitenflatrate in Zukunft auch eine
Schmalbandflatrate erwarten könne, stellte Raizner zum Erstaunen zahlreicher Medienkollegen fest,
dass die Deutsche Telekom eine Schmalband-Flatrate bereits 1995 angekündigt habe und diese seitdem
verfügbar sei. Augenscheinlich bezog sich die Antwort auf den Telefonie-Tarif XXL bei T-Com, der
aber gerade Onlineverbindungen ausschließt. Ebenso wird dieser Tarif in den Medien und auch von
T-Com selbst eher mit "Telefonflatrate" als mit "Schmalbandflatrate" bezeichnet. Zudem kam eine erste
Version von "XXL", die zunächst nur Sonntags galt, erst ein halbes Jahrzehnt später als von
Herrn Raizner angegeben.
BERLIN 4.3.2006 (t-off). Der deutsche Internet-Service-Provider (ISP)
Freenet.de AG (Werbespruch: normal ist das
nicht!) fiel bislang durch günstige und halbwegs stabile Preise auf. Seit
Weihnachten 2005 zweifeln nun aber viele Kunden, ob es sich bei Freenet.de noch um einen richtigen ISP
handelt, der die Dienstleistung Zugang zum weltweiten Internet ernst nimmt und den Kunden ein
wirklich gutes Produkt bietet. Viele Freenet-Abonnenten zahlen jetzt für Leistungen, die sie garnicht
geliefert bekommen.
Kommentar:
Brauchen wir in Deutschland wirklich solche Unternehmen?
Keine Antwort
Es ging zwar um nicht viel Geld nur um 5,65 Euro, aber ums Prinzip. Deshalb sandte ich meine
Einwendungen gleich an die Freenet- Geschäftsleitung
und informierte die Telekom über die Zahlungsverweigerung. Ich bat um ein Statement bis zum 15.
März. Aber es passierte nichts. Das lief offensichtlich genauso wie es bereits ein anderer Kunde
frustriert im Oktober 2005
im Internet über
Freenet geschrieben hatte: E-Mails, Briefe und Einschreiben werden überhaupt nicht
beantwortet. (..) Nur Rechnungen und Mahnungen verschicken können sie, auch wenn diese
nicht gerechtfertig sind.Aber eine Mahnung kommt
Erst am 6. April kam Post von Freenet.de aus Kiel es war
eine Mahnung mit der massiven Drohung: Sollten wir bis zum 14.04.2006 keinen Zahlungseingang
verzeichnen, werden wir ein Inkassounternehmen beauftragen, das weitere Mahnverfahren durchzuführen.
Gegen die angekündigten Maßnahmen können Sie vor deutschen Gerichten der ordentlichen
Gerichtsbarkeit Rechtsschutz suchen.
[Ed-BTW: der 14. April 2006 ist der
Karfreitag!]. Und es sollten nun schon 8,15 Euro (+ 44,2 %) für eine nicht erbrachte Leistung
bezahlt werden, also die 5,65 plus 2,50 Euro quasi für das Nichtbeantworten der vorgetragenen
Einwendungen. Denn eine Stellungnahme zu den vor 5 1/2 Wochen eingereichten
Einwendungen enthielt die Mahnung nicht. Offensichtlich soll
alles erst vor Gericht geklärt werden. Zudem ist es in höchstem Maße ungewöhnlich,
in einer 1. Mahnung bereits mit der Macht der Gerichte zu drohen immerhin könnte doch ein
Versehen (auch der Telekom) vorliegen...
Erstmals gibt es eine richtige E-Mail-Adresse
Natürlich reagierte ich auf die Mahnung umgehend mit einer kurzen E-Mail, denn erstmals war auf
einem Freenet- Papier eine echte E-Mail-Adresse angegeben:
mahnung@service.freenet.de. Als Anhang fügte ich meine
Einwendungen von Ende Februar im Portable Document Format (.pdf) bei so wie man das am Beginn
des 21. Jahrhunderts mit den modernen Computer-Mitteln macht, um einen Post-Brief layoutgetreu an andere
elektronisch zu übermitteln. Das jedenfalls war für den ISP Freenet.de zu viel. Man jammerte
über die Nichtlesbarkeit meines Anhangs wg. angeblicher Virenprobleme und wollte stattdessen eine
.pdf-Datei zugesandt haben. Aber ich hatte doch eine solche (13,1 kByte große) .pdf-Datei
geschickt...Nebenkriegsschauplatzspielen Keine Ahnung von Internet-Protokollen
Dieses Nebenkriegsschauplatzspielen ist so typisch für diese Billiganbieter, denen es nur ums
Geldmachen geht nicht aber um den Dienst am Kunden. Deshalb ist dieses
E-Mail-Ping-Pong im
Wortlaut anderenorts publiziert. Es zeigt, daß dieser ISP keine Ahnung vom Internet hat.
Denn man war nicht in der Lage, eine normgerecht nach
MIME in base64 (das dient der
Daten- Transformation aus dem 8-Bit- Zeichenraum in den transportsicheren 7-Bit- Zeichenraum) codierte
.pdf-Datei eines E-Mail-
Anhangs mit einem Mail-Client zu dekodieren und anzeigen zu lassen. Und MIME wurde bereits 1992
eingeführt! Und so hatte auch keine der Behörden bzw. Organisationen, die davon eine
elektronische Kopie erhielten, irgendwelche Probleme, diese zu öffnen und zu lesen nur
Freenet & Co. konnte das nicht.Eine Sprache, die sie wohl besser verstehen...
Was macht man mit solchen ungezogenen Ignoranten des Internet-Zeitalters? Man denkt
sich: Hm, mit ’ner Maus und ’nem Webbrowser werden sie ja wohl umgehen können, wenn das
schon nicht mit 'nem richtigen Mail-Client klappt. Gedacht, getan. Also lud ich den Brief mit meinen
Einwendungen vom Februar auf meinen Webserver im Internet und teilte den Freenet- Leuten
am 10. April
per Mail den Pfad dorthin (URL) mit. Das
bot zudem den Vorteil, daß in den Server-Logs auch der Zeitpunkt des Abrufs der .pdf-Datei
eineindeutig protokolliert werden würde. Aber sie kümmerten sich gar nicht darum und
antworteten auch nicht mehr. Also stellte ich am 13. April per Brief
Strafanzeige bei der zuständigen Hamburger Staatsanwaltschaft (Gorch-Fock-Wall 15, 20355
Hamburg, E-Mail: sta-hamburg-kontakt (at) sta.justiz.hamburg.de) nicht wg. Dummheit an
der Maus, sondern wg. Betrugsversuchs (§ 263 StGB).Kundenorientierung per Inkasso-Terror
Vom inzwischen angeschlagenen Freenet.de-Chef Eckhard Spoerr (38)
heißt es im
Manager-Magazin (10/2005), er kenne alle Mittel, um sich durchzusetzen.
Zu solchen Mitteln gehört auch seine Geldeintreiberei egal, ob die Kunden zahlen müssen
oder nicht. Man erzählt sich in Branchenkreisen, daß sei die wichtigste Division
des Managers, der nur Betriebswirtschaftler gelernt habe. So wird wohl demnächst (s)ein Inkasso-
Büro auch bei mir versuchen, Druck zu machen. Druck machen zu einer (abgetretenen) Forderung,
für die die Leistung von Freenet.de nie erbracht wurde. Aber das prüfen solche Unternehmen
nicht. Es sei ja bekannt, daß diese Inkasso- Branche vor allem von hirnlosen Rockern und
Glatzen beherrscht werde, hieß es unlängst in einer Reportage im InfoRadio Berlin, in
der sogar von Schmarotzern die Rede war...
[SWR: Zum Inkasso-Verfahren]
Es gibt viel ‚schönere‘ Töchter
Vom Januar bis April war genug Zeit, sich einmal genauer andere Internet-by-call- Angebote anzusehen.
Die Recherche bei Teletarif.de ergab Erstaunliches: Es gibt
inzwischen viele Tarife, die deutlich günstiger als Freenet.de
sind. Das war mir in der Alltagshektik total entgangen. Beispielsweise verlangt der T-Online- Ableger
Congster bei seinem Nachttarif Night
Hawk (19 Uhr) nur 0,23 Cent/Minute brutto, was etwa 1/4 des Freenet.de-Tarifs ist. Und beim
Ausprobieren stellte sich dann noch heraus, daß damit immer Modem-Connects mit 49.333 Bit/s
zustandekamen echtes V.90.
Bei Freenet.de war das ausweislich meiner Log-Dateien niemals der Fall. Dort gab es höchstens mal
ein Connect von 45.000 Bit/s. Und das Aushandeln der Transferrate sowie das anschließende
Festlegen und Übermitteln der IP-Adresse und der Adressen der DNS-Server wird bei Congster in
12 Sekunden erledigt, was bei Freenet.de immerhin bis zu einer Minute wg. vieler Nachfragen (weil
Freenet.de auf ‚ConfigReq‘ nicht zügig antwortete) dauern konnte und allzuoft noch zum
(vermutlich bereits kostenpflichtigen) Abbruch führte.Ein erstes Fazit
Es ist keine Frage mehr: Wenn sich die Freenet.de AG nicht schleunigst besinnt und nicht radikal den
Umgang mit den Kunden ändert sowie nicht schnellstens ihre technischen Defizite aufarbeitet, sind
die Tage dieser AG gezählt. Ihr werden die Kunden massenhaft weglaufen, und den Rest erledigt
der sich abzeichnende Breitbandwettbewerb per
VDSL und was immer vergessen wird
dann FTTH. Die Kunden lassen sich
zudem nicht ewig an der Nase herumführen und hinhalten. Und es paßt ins Bild, daß sich
der Freenet.de- Chef Spoerr durch Insider-Handel bereichert haben soll, wie jetzt die
Aufsichtsbehörde BaFin vermutet. Auch scheint man bei Freenet.de
vergessen zu haben, daß das derzeitige
DSL eine reine Übergangslösung darstellt.
[FAZ: Schlechte Ergebnisse bestätigen Abwärtstrend
für Mobilcom und Freenet]
Auch bis Ende April 2006 hat sich diese Freenet.de AG
nicht für ihre wochenlange
Fehlleistung bei mir entschuldigt oder in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt, was sie
bewog, dennoch 5,65 Euro abzurechnen. Es sieht daher alles danach aus, daß die Freenet.de- Leute
offensichtlich vor Gericht und damit in die große Öffentlichkeit ziehen wollen
vielleicht um am Exempel ihre Art einer ‚kundenorientierten‘ Geschäftspolitik
präsentieren zu können.
Um Mißbrauch zu verhindern wurden Konto-Nummer und Unterschrift unleserlich gemacht.
(Repro: 1.5.2006 khd)
Inkasso-Büro ante portas
30.12.2006 (khd). Es wird Zeit, den Ausgang dieser Geschichte nachzutragen. Also es kam, wie es in
solchen Fällen kommen mußte: Am 13. Mai 2006 meldete sich ein Inkasso-Büro
Acoreus Collection Services GmbH
aus 41460 Neuss (HRB 10924) und verlangte nun insgesamt 33,65 Euro bis zum 23. Mai. Die wundersame
‚Geldvermehrung‘ erreichte also bereits +496 %. Da ja inzwischen der Freenet-
Geschäftsleitung mein Scheck vom 30.4.2006 vorliegen mußte, zahlte ich nicht und reagierte
auch nicht auf diese Mahnung.
Freenet.de lenkt ein
Der Freenet-Geschäftsleitung muß offensichtlich dann dieser Fall lästig geworden sein,
zumal inzwischen dort auch die Hamburger Staatsanwaltschaft wg. der Betrugsanzeige vom 12. April
nachgefragt und Akten angelegt hatte. Am 22. Mai 2006 teilte mir die Freenet.de AG per Postbrief, der bei
mir aber erst am 29.5.2006 (Poststempel 26.5.2006) einging, mit: Bezugnehmend auf Ihre Anfrage
teilen wir Ihnen mit, dass wir das Mahnverfahren zu dem von Ihnen reklamierten Posten in Höhe von
EUR 5,65 brutto eingestellt haben.Ein Fazit
Entscheidend für den Ausgang dürfte wohl die zügige Strafanzeige gewesen sein. Denn durch
das Ermitteln der Staatsanwaltschaft wurde Frenet.de klar und deutlich signalisiert, daß hier ein
Kunde sich nicht alles gefallen läßt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft das
Verfahren 2403 Js 271/06 eingestellt, da vor allem die Absicht einer rechtswidrigen
Bereicherung nicht nachgewiesen werden konnte. Aber der Fall ist damit aktenkundig. Dennoch ist der
Einstellungsbescheid vom 3. Juli 2006 interessant. Es heißt darin:
Der Beschuldigte [Ed: Herr Eckhard Spoerr] hat sich über die Rechtsabteilung der freenet.de AG
dahingehend eingelassen, die von Ihnen beanstandeten Forderungen seien zu Recht erhoben worden, da von
Seiten der freenet.de AG die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden sei. Es liege
außerhalb des Einflussbereichs der freenet.de AG, inwieweit eine Verbindung zu bestimmten
Servern hergestellt werden könne.
Postscriptum Wo leben wir eigentlich?
1.11.2007 (khd). Inzwischen sind in der Öffentlichkeit reichlich andere Fälle
eines illegalen Freenet-Geschäftgebarens bekanntgeworden:
[25.07.2000:
Da werden Sie nicht geholfen Technische Probleme mit E-Mails bei Freenet]
(DER TAGESSPIEGEL)
[11.10.2000:
MobilCom Abrechnungspanne bei freenet.de] (HEISE-NEWSTICKER)
[13.11.2000:
Die Abzockerei der MogelCom Testbericht über Freenet.de] (DOOYOO)
[28.02.2004:
Internet-Provider Freenet AG sperrt Seiten von Kritikern] (HEISE-NEWSTICKER)
[28.02.2004:
Freenet sperrt Seiten von Kritikern Zensur im Internet?] (INTERNET-FALLEN)
[02.03.2004:
Website-Sperren: Provider Freenet AG rudert zurück] (HEISE-NEWSTICKER)
[15.03.2004:
Freenet AG: Abmahnungen statt Websperren] (HEISE-NEWSTICKER)
[17.03.2004:
Freenet.de AG geht auf Kunden zu] (HEISE-NEWSTICKER)
[17.03.2004:
Freenet.de AG lügt in der Werbung Einstweilige Verfügung ergangen] (TELTARIF)
[09.07.2004:
US-Investoren bedrohen Mobilcom] (SPIEGEL PRESSEMELDUNG)
[11.07.2005:
Freenet-Chef setzt auf Wachstum] (HEISE-NEWSTICKER)
[26.07.2005:
Freenet-Chef füllt sich die Taschen] (HANDELSBLATT)
[22.08.2005:
MobilCom/Freenet: IG Metall-Vize warnt vor US-Investor] (SPIEGEL-ONLINE)
[24.08.2005:
"Aasgeier" trifft "Heuschrecke" Marathon bei Mobilcom und freenet.de] (HEISE-TICKER)
[26.08.2005:
Mobilcom und Freenet dürfen eins werden] (HANDELSBLATT)
[22.10.2005:
Warnung vor Freenet DSL] (HEISE-FORUM)
[15.11.2005:
Internet-Zugang Viel Ärger über Billiganbieter] (ARD-PLUSMINUS zu Freenet.de)
[21.11.2005:
Unverschämt statt günstig Gewinne durch Tricksereien] (BERLINER ZEITUNG)
[21.11.2005:
Geld und Gel Mobilcom-Freenet-Chef Eckhard Spoerr] (MANAGER MAGAZIN)
[29.12.2005:
Freenet wegen E-Mail-Spamming verurteilt] (HEISE-NEWSTICKER)
[19.01.2006:
Urteil gegen Freenet wegen Telefonspam] (HEISE-NEWSTICKER)
[28.02.2006:
Mobilcom-Konzern legt dank Freenet zu] (HEISE-NEWSTICKER)
[13.03.2006:
Spoerr: Mobilcom und Freenet durch verzögerte Fusion belastet] (HEISE-TICKER)
[06.04.2006:
BAFin zeigt Freenet-Chef an] (SPIEGEL-ONLINE)
[18.04.2006:
MEHR LINKS STEHEN IN DER THEMEN-LISTE] (t-off)
BERLIN (plet). Telekom kontra Wetterkapriolen so lautet die Herausforderung im Vorfeld der
Fußball-Weltmeisterschaft. Der Austragungsort der Fernsehturm am Alexanderplatz [in
Berlin]. Und wie im richtigen Fußballspiel: Was in der ersten Halbzeit nicht gelingt, muß
dann unter Zeitdruck in der zweiten Hälfte übers Knie gebrochen werden.
Wo bleibt der Fußball am T-urm. Davor Berlins Rotes Rathaus.
(Foto: Feb.2006 mopo)
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