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Die aktuelle Information: Münchner Musterprozeß MÜNCHEN 25.7.1997 (piht/t-off). Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Dienstag die Berufungsklage von Rechtsanwalt Volker Thieler wegen der "Tarifreform 96" zurückgewiesen und zwei weitere Prozesse gegen die Telekom vorerst auf Eis gelegt. Nach Auffassung des OLG stellen die seit Januar 1996 geltenden Ortstarife der Deutschen Telekom keinen Preiswucher dar. Wegen der grundsätzlichen "Bedeutung der Sache" hat das Gericht die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. [mehr] Bei dieser Gerichtsentscheidung haben die neueren Erkenntnisse aus dem KPMG-Gutachten der EU-Wettbewerbskommission zu den Telekom- Kosten des Ortsnetzes (noch) keine Rolle gespielt. Danach liegen die tatsächlichen Kosten für die Nutzung des Ortsnetzes zwischen 6/13 Pfennig pro Minute (rund 0,28 DM/h) und 6 Pfennig 80 % (0,72 DM/h) [Ed: Die Telekom hatte den Konkurrenten den Ortsnetzzugang mit 6 Pfennig pro Minute angeboten]. Die Telekom berechnet ihren Kunden aber seit 1996 zwischen 1,80 DM/h (nachts) und 4,80 DM/h (am Tag in der Woche). Nun müssen die Bundesrichter in Karlsruhe klären, ob tagsüber kalkulatorische Aufschläge (inkl. MwSt) von 567 bis 1614 % Preiswucher sind. Zur "Enteignung" der Post BRÜSSEL 24.7.1997 (cref/t-off). Bei der Brüsseler EU-Kommission wird das Verhalten der Deutschen Telekom AG jetzt besonders genau beobachtet. Denn die Telekom beachtet nicht die einmal eingegangenen Verpflichtungen, die bis 1998 zur Liberalisierung des Telefon- Marktes führen sollen. Zudem hat Telekom- Chef Ron Sommer beim Streit um die Netzzusammen- schaltung (Ortsnetzzugang durch die Konkurrenz) inzwischen von "Enteignung" der Telekom gesprochen. Der Telekom-Vorstand hat verdrängt, unter welchen Auflagen und Terminen die EU ihr erst im Herbst 1996 die Rabatte für Großkunden genehmigte. Danach muß die Deutsche Telekom den Wettbewerbern "umfassend und fair Zugang zu den Telekom- Netzen" gewähren. Die Bonner Regierung hat das garantiert. In Brüssel herrscht deshalb ziemliches Unverständnis über die völlig überflüssigen Gerichtshändeleien der Telekom. Man bereitet sich unterstützt durch das KPMG- Gutachten auf ein förmliches Verfahren gegen die Deutsche Telekom vor, wegen der Behinderung des freien Wettbewerbs in Europa. 25.7.1997 (khd/cref). Sollte der Telekom- Vorstand nicht ganz schnell zu Vernunft kommen und zur marktwirtschaftlichen Einsicht gelangen, daß die europaweite Liberalisierung des T-Marktes eben keine Enteignung des ex-Staatsmonopolisten darstellt, wird es für die Telekom sehr sehr teuer werden. Selbst ein Jan Ullrich vom Team Telekom könnte gar nicht so schnell strampeln, um den Imageverlust wieder wettzumachen. Es ist schon ein sehr starkes Stück, daß ein promovierter Top-Manager, der ein Staats- unternehmen von der Allgemeinheit ohne eigenes Zutun ererbt hat, hier von "Enteignung" spricht. Eigentlich sollte auch ein Ron Sommer die wirklichen Zusammenhänge besser kennen. Die planwirtschaftlichen Zeiten einer Deutschen Bundespost sind endgültig vorbei. Und 'enteignet' wurden vielleicht die Deutschen, die brav nach 1945 den Wiederaufbau der Post mit (zu) hohen Gebühren schon einmal finanziert hatten. Gratis- T-Aktien haben sie ja wohl nicht erhalten. Dafür wurden sie dann aber seit Januar 1996 mit völlig aus der Luft gegriffenen und unbegründeten Ortstarifen abgezockt. Wir wissen heute auch dank des KPMG-Gutachtens der EU-Kommission, daß die tatsächlichen Kosten des Ortsnetzes bei der Telekom nur bei rund 1 Pfennig pro Minute (0,60 DM/Stunde) liegen. Die Telekom kassiert aber von ihren Kunden am Tage 4,80 DM pro Stunde. Ein kalkulatorischer Aufschlag von 700 %! Und das soll der (letzte) Bundespostminister nicht gewußt haben? Siehe auch: "Tuning" bei T-Online BONN 23.7.1997 (tsp/t-off). Die Deutsche Telekom muß auch noch drei Wochen nach der Riesenpanne bei T-Online einräumen, daß ihr Online-Dienst nach der "revolutionären" Software- Umstellung noch immer "nicht hundertprozentig" läuft. Die Telekom hat damit im Internet einen neuen Rekord für die Störungsdauer aufgestellt. Erst am vergangenen Wochenende konnten die Einwahl- computer mit korrigierter Software ausgestattet werden. Danach habe sich die Situation "zunehmend stabilisiert", sagte gestern Online- Sprecher Jörg Lammers zu DPA. Sobald die noch bestehenden Probleme durch "Feintuning" beseitigt seien, werde T-Online mitteilen, ob und in welcher Form ihre 1,6 Mill. Kunden entschädigt werden. Die Hotline von T-Online: hotline@t-online.de oder 0130 0190. Neuer Kundenschutz BONN 23.7.1997 (wop/t-off). Die neue Verordnung für den Kundenschutz bei Telekommunikationsdienstleistungen (TKV) wurde heute von der Bundesregierung verabschiedet. Danach erhalten Kunden die Auflistung ihrer Telefonate künftig kostenlos. Die Deutsche Telekom kassiert zur Zeit für diesen Service des "Kassenbons" noch immer eine Einrichtungsgebühr von 19 Mark. Und erst mit diesen Auflistungen sind Kunden die unzähligen Ungereimtheiten wie die "Geister-Einheiten" und "Bezahlen bei Besetzt" bei ihren Telekom- Abrechnungen aufgefallen. Auch nach einem Wechsel der Telefon-Gesellschaft behält ab 1998 der Kunde seine alte Rufnummer. Inwieweit die Anregungen und Bedenken von Kunden in die TKV eingegangen sind wurde nicht mitgeteilt. [mehr] Telekom-Kulanz?! DARMSTADT 21.7.1997 (mib/t-off). Noch immer hat die Deutsche Telekom mit den Folgen der von ihr schlecht vorbereiteten Software- Umstellung bei "T-Online" zu kämpfen. Ein besonderes Ärgernis sind aber die vielen Einwahlversuche frustrierter Kunden, die kosten"pflichtig" fehlgeschlagen sind. Dadurch wurde und wird so einiges Geld in die Kassen der Telekom gespült. Und viele Kunden können absolut nicht verstehen, daß die Telekom an einer solchen Riesenpanne noch kräftig verdient. Ein Grund dafür: Die Telekom- AGBs unterscheiden (noch) nicht zwischen den sinnvollen und den wegen grundsätzlicher technischen Mängel völlig sinnlosen Verbindungen [Ed: dazu gehören natürlich auch die "Geister- Einheiten"], für die keine echte Leistung erbracht wurde. Inzwischen hat "T-Online" in Darmstadt eine Fax-Nummer eingerichtet (06151 86 56 09), unter der sie nun schriftliche Gebührenerstattungs- anträge entgegennimmt. Über die Höhe, den Umfang und die Art und Weise der Kulanz- Gutschrift ist noch nichts bekannt. 22.7.1997 (t-off). "Das Wort des Kunden ist Gesetz!" Das schrieb unlängst in Berlin der japanische Manager-Trainer Minoru Tominaga (58) deutschen Managern ins Stammbuch. In Deutschland interessiere sich kaum noch jemand für diejenigen, die das Geld in jede Firmenkasse bringen: Die Kunden. Statt zu fragen, was Kunden sich wünschen, werden sie oft abgewimmelt. Und der Grund: Die Strukturen der Firmen seien völlig falsch, denn sie seien kaum auf die Verbraucher ausgerichtet. Auch bei der Deutschen Telekom ist das noch immer so. Offensichlich besuchen aber Telekom- Manager keinen solchen Nachhilfeunterricht. Sie fühlen sich zu sehr den Aktionären verpflichtet (shareholder- value). So haben sie wenig Zeit für die versprochene "Kundenorientierung". Von der Telekom wünschen sich Kunden jetzt eine volle Erstattung ihrer Kosten, auch bei den "Geister- Einheiten". Egal, was in den AGBs steht. Mit einem anachronistischen Haftungsausschluß kommt man 1997 nicht weiter. Und warum bei T-Online nun noch bürokratisch ein schriftlicher Antrag notwendig ist, das bleibt das Geheimnis der Telekom. Aufgrund ihrer detaillierten Call- Records können sie leicht selbst feststellen, was wer an Geld zurückerhalten muß. Sie haben die Daten. Sie müssen sie nur kundenfreundlich nutzen. Und im Zeitalter des Computers sollte das ja wohl kein ernstes Problem darstellen, auch bei 1,6 Millionen Kunden. Hamburger Musterprozeß HAMBURG 19.7.1997 (t-off). Im Hamburger Musterprozeß um die "Tarifreform 96" ist vom Amtsgericht Hamburg obwohl schon mehrfach angekündigt noch immer keine Entscheidung getroffen worden. Ein neuer Verhandlungstermin ist für September angesetzt. Dieser wird aber vermutlich erneut verschoben werden, denn es gab einen Richterwechsel. In dem Zivilprozeß geht es um die enorme Preissteigerung bei den Ortsgesprächen seit dem 1. Januar 1996. Als besonders interessant wird die Bewertung des Gerichts zu der ganz aktuellen Entwicklung bei den Interconnection-Tarifen, den Tarifen für den Ortsnetzzugang durch die Konkurrenz, von den Klägern eingeschätzt [siehe dazu Kommentar vom 18.7.1997]. Multimedia geregelt? MAINZ 18.7.1997 (ho/t-off). Als letztes Landesparlament hat heute der Landtag von Rheinland-Pfalz den neuen Mediendienste- Staatsvertrag zwischen den Bundesländern gebilligt. Der Vertrag tritt am 1. August zusammen mit dem Multimedia- Gesetz (IuKDG) des Bundes in Kraft. Geregelt werden darin u. a. ein freier Zugang zum Angebot der neuen Medien-Dienste wie Internet und Teletext, die Belange des Daten- und Jugendschutzes sowie die Sorgfaltspflichten der Anbieter. Unterdessen haben die Grünen nochmals Kritik am IuKDG geäußert. Sie befürchten, daß das Internet zu einer "Rechtsfalle" werden könnte. Auch die Industrie zweifelt am Ergebnis der neuen Medien-Gesetzgebung. Interconnection-Tarife BERLIN 17.7.1997 (info-radio/t-off). Für den Ortsnetzzugang will die Deutsche Telekom AG noch immer 6 Pfennig pro Minute von den neuen Telefon- Gesellschaften kassieren. Diese sind nur bereit, höchstens 2 Pfennig pro Minute zu bezahlen. Denn in den Vergleichsmärkten werden auch nur 1 bis 2,5 Pfennig pro Minute gezahlt. Die Tarife sollen sich an den (entbündelten) Kosten orientieren. Die Telekom war aber bisher nicht bereit oder in der Lage, ihre Kosten exakt darzulegen [Ed: und das trotz massiver Nachhilfe, auch im Internet]. Bis Mitte September wird nun das Postministerium eine Entscheidung über den Zusammenschaltungs- preis treffen. Das sagte jetzt der künftige Chef der Regulierungsbehörde Scheurle der WELT. Er erwartet, daß die "streitbereite" Telekom auch weiterhin die Regulierungsentscheidungen vor Gericht anfechten wird. Dadurch sei dann aber die Rechtswirksamkeit nicht beeinträchtigt. [mehr] 18.7.1997 (khd). Die Telekom steckt nun in einer argen Zwickmühle. Denn würde sie selbst jetzt den Wettbewerbern den Ortsnetzzugang zu einem Preis von 1 bis 2 Pfennig (0,60 bis 1,20 DM pro Stunde) anbieten, müßte sie damit auch zugeben, daß die Erhöhung der Ortstarife zum 1. Januar 1996 (4,80 DM/Stunde am Tag) unbegründet und wesentlich höher als kostendeckend war (Faktor 4 bis 8), was ja bereits von Prof. Vogelsang im Mai 1996 eindrucksvoll in der Studie "Kosten des Ortsnetz" aufgezeigt wurde. Das wäre aber fatal für die noch laufenden Musterprozesse um die "Tarifreform 96". Und es könnte dort letztendlich zum Ergebnis kommen, daß die Telekom riesige Rückzahlungsansprüche ihrer Kunden zu befriedigen hätte. Das will die Telekom klar vermeiden. Also: Die Telekom darf keine eigene Kostenrechnung vorlegen. Sie verlangt deshalb erst einmal den "Phantasiepreis" von 3,60 DM/Stunde, um sich vom Minister zwingen zu lassen. Ja, sie muß sich aus purem Eigennutz die Interconnection- Tarife vom Staat vorschreiben lassen. Bleibt nur zu hoffen, daß die deutschen Gerichte da noch durchblicken und sich kein X für ein U vormachen lassen.
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